Themen: nTLDs – 1 Mio. Domains bei uniteddomains.com! | nTLDs – GAC will Prüfverfahren ändern | TLDs – Neues von .at, .ch und .vu | cheapmonday.co.uk – DRS macht kurzen Prozess | Start-Ups – Aufruhr nach Forbes-Artikel | booker.com – Preisknaller für US$ 375.000,- | ICANN – Webinar zu nTLD-Rechtsmitteln
NTLDS – 1 MIO. DOMAINS BEI UNITEDDOMAINS.COM!
Die erste Million ist voll: der Starnberger Domain-Registrar united-domains.de hat mitgeteilt, dass seine Kunden über eine Million Domains unter einer neuen globalen Top Level Domain vorbestellt haben.
Auch wenn noch unklar ist, wann die ersten neuen Domains verfügbar sind und registriert werden können, ist das Interesse der Internet-Community bereits riesig. Allein über das Angebot von uniteddomains.com wurden über eine Million Domains kostenfrei und unverbindlich vorbestellt. Am häufigsten nachgefragt ist dabei bisher .web mit über 120.000 Vorbestellungen; auf den Plätzen folgen .shop und überraschend .site. Hier die gesamte Rangliste der „Top 10“ der bei uniteddomains.com vorbestellten Domains:
1. .web – 123.101
2. .shop – 75.652
3. .site – 57.391
4. .hotel – 29.415
5. .music – 23.898
6. .nyc – 21.045
7. .film – 17.926
8. .eco – 17.060
9. .berlin – 16.063
10. .sport – 15.800
Ebenfalls beliebt sind .love (13.545 Vorbestellungen), .london (11.968), .blog (11.091), .radio (10.968) und .vip (10.240). Dagegen stossen .app (5.116) sowie .gmbh (5.047) bisher auf erstaunlich wenig Nachfrage.
Anzumerken ist, dass diese Rangliste nicht repräsentativ ist, sondern lediglich die Zahl der Vorbestellungen bei diesem Registrar widerspiegelt. Da allerdings für alle Vorbestellungen die gleichen Regeln gelten, kommt ihnen eine Indizwirkung über die Vorlieben der Kunden zu. Die Vorbestellungen sind dabei für die Kunden unverbindlich und kostenfrei; sobald die genauen Vergabebedingungen und Registrierungsgebühren seitens der Vergabestellen feststehen, werden sie informiert und angeboten, die unverbindliche Vorbestellung in eine verbindliche Bestellung umzuwandeln. Damit stellen die Kunden sicher, keine Termine und Fristen zu verpassen; dies gilt auch für bevorrechtigte Registrierungen für Marken-Inhaber im Rahmen von Sunrise-Phasen.
Vorbestellungen für Domains unter einer neuen globalen Top Level Domains sind möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/neue-top-level-domain/
NB: domain-recht.de ist ein Projekt der united-domains GmbH.
Quelle: eigene Recherche
NTLDS – GAC WILL PRÜFVERFAHREN ÄNDERN
Um das Prüfungsverfahren für neue globale Top Level Domains (nTLDs) ist hinter den Kulissen neuer Streit entbrannt: der Regierungsbeirat Governmental Advisory Committee (GAC) fordert von der Internet-Verwaltung ICANN, die Schiedsrichterrolle bei Mehrfachbewerbungen übernehmen zu dürfen. Und auch sonst sollten sich Bewerber auf einige Änderungen einstellen.
Exakt 1.930 nTLD-Bewerbungen gingen letztes Jahr bei ICANN ein. Für immerhin 230 Bewerbungen von 751 Bewerbern gab es dabei mindestens zwei Kandidaten; die Liste der Mehrfachbewerbungen wird angeführt von .app (13 Bewerber), .home und .inc (jeweils 11), .art (10), .blog, .book, .llc und .shop (jeweils 9). Um den sich daraus ergebenden Konflikt bei Mehrfachbewerbungen zu lösen, sieht das Bewerberhandbuch in letzter Konsequenz vor, dass im Rahmen einer Auktion der Meistbietende gewinnt und somit den Zuschlag erhält. Im GAC ist man allerdings ganz anderer Meinung: Nach Informationen von Milton Mueller, Professor an der Syracuse University School of Information Studies, hat das GAC eine Schiedsrichterrolle bei Mehrfachbewerbungen eingefordert. Bisher können einzelne GAC-Mitglieder eine Frühwarnung („early warning“) aussprechen; ferner kann das GAC förmliche Beschwerden („objection“) einlegen, die auf Grundlage internationalen Rechts entschieden werden sollten. Nach Angaben von Mueller könne das GAC nunmehr „for any reason“ empfehlen, dass eine nTLD nicht eingeführt wird und somit frei entscheiden, welche Bewerbung zum Zug kommt – für Mueller ist damit der Korruption Tür und Tor geöffnet.
ICANN wiederum scheint den Bewerbern Entgegenkommen zu signalisieren. So soll ICANN-Aufsichtsrat Steve Crocker das GAC darüber informiert haben, dass man Änderungen in der Bewerbung infolge einer „early warning“ wahrscheinlich zulassen werde. In einem Schreiben an Heather Dryden vom GAC gab Crocker an, dass man nicht allgemein sagen könne, wann eine Änderung zugelassen werde; sofern die Änderung jedoch solche Aspekte betrifft, wie sie im „Toronto Communique“ erwähnt sind, und auch sonst mit dem Bewerberhandbuch in Einklang stehen, werde man sie wohl zulassen. Im „Toronto Communique“ erwähnt sind dabei Punkte wie Verbraucherschutz, Zeichenketten für staatlich regulierte Märkte wie Finanzen und Gesundheit, Wettbewerbs- und Kartellthemen sowie der Schutz geographischer Bezeichnungen. Somit erhielten die Bewerber Gelegenheit, in den Details ihrer Bewerbung nachzubessern und beispielsweise Missbrauchsregeln zu verschärfen. Verbindliche Zusagen gab Crocker jedoch nicht.
Trotz aller neuen Unsicherheit dürften sich die nTLD-Bewerber scheuen, öffentlich allzu laut zu protestieren. Das Applicant Guidebook enthält mehrfach den Hinweis, dass sich ICANN das Recht vorbehält, während des laufenden Prüfungsverfahrens angemessene Änderungen vorzunehmen oder neue Regelungen zu verabschieden. Gut möglich, dass ICANN hiervon schon bald umfangreich Gebrauch macht.
Quelle: internetgovernance.org, domainincite.com
TLDS – NEUES VON .AT, .CH UND .VU
DDoS-Attacke auf .ch: die schweizer Registry SWITCH meldet, dass ein intensiver Nameserver-Angriff erfolgreich abgewehrt werden konnte. Auch bei .at gibt es Anlass zum Feiern, während sich .vu Gedanken um die Zukunft macht – hier die Kurznews.
Happy Birthday in die Alpenrepublik: die österreichische Länderendung .at feiert ihren 25. Geburtstag. Im Januar 1988 wurde bei der IANA (Internet Assigned Number Authority) die Top Level Domain .at eingetragen und damit der Grundstein für die österreichische Internet-Erfolgsstory gelegt. Bis 1991 konnte .at nur für universitäre Zwecke genutzt werden; erst ab 1997 wurden die strengen Vergaberegeln gelockert und die Registrierung direkt unter .at für jedermann möglich. Im Jahr 1998 waren bereits 30.000 .at-Domains registriert, woraufhin der Verband der österreichischen Internetservice Provider (ISPA) die Registry Nic.at gründete, die seither Aufgaben der bis dahin verantwortlichen Stellen übernimmt. Inzwischen sind an die 1,2 Millionen .at-Domains registriert. Wer persönlich gratulieren möchte, hat dazu bereits in Kürze Gelegenheit: am 18. und 19. Februar 2013 findet in Davos die „Domain pulse“ statt, auf der Nic.at mit ihrem Geschäftsführer Richard Wein ebenfalls vertreten sein wird.
Heftige Attacke auf .ch: wie die schweizer Registry SWITCH mitgeteilt hat, wurden am Donnerstag, den 10. Januar 2013 um 04.00 Uhr morgens alle schweizer Nameserver systematisch dazu missbraucht, andere Webseiten lahmzulegen. Bei solchen „Distributed Denial of Service (DDoS)“-Angriffen werden sämtliche Nameserver von .ch mit sinnlosen Anfragen attackiert. Die .ch-Zone selbst war dabei nicht Ziel des Angriffs, sondern nur Mittel zum Zweck, um verschiedene Webseiten in den USA lahmzulegen und deren Betreibern zu schaden. Sie sind nichts neues, der Missbrauch der .ch-Infrastruktur indes schon. Dank des qualitativ hochwertigen Betriebs des schweizer Internets und dem schnellen Eingreifen blieben jedoch alle .ch-Webseiten jederzeit erreichbar. „Wir waren auf diesen Notfall vorbereitet und konnten die notwendigen Filter sofort aktivieren und so den schädlichen Verkehr blockieren“, so Daniel Stirnimann, Verantwortlicher für die NameserverInfrastruktur bei SWITCH. Weitere Details hat SWITCH in einem Blog-Eintrag zusammengestellt und veröffentlicht.
Vanuatu, ein Inselstaat im Südpazifik, macht sich grosse Sorgen um die Verwaltung seiner Top Level Domain .vu. Bereits im Oktober letzten Jahres hat der staatliche Telecommunication & Radiocommunication Regulator (TRR) eine öffentliche Anhörung gestartet, um die Registry-Aufgaben übertragen zu bekommen; diese werden bisher von der Television Vanuatu Ltd. (TVL) ausgeübt. In einem Diskussionspapier führt TRR unter anderem Cybersquatting als Grund für die Änderung an; angeblich sollen sich die Kosten für die Verteidigung einer Marke gegen Rechtsverletzungen auf über eine Million US-Dollar summieren. Als Beispiele führt TRR Domains wie aroyalbaby.com und royalfoetus.com sowie Twitterkonten wie @royalfoetus an. Solche Namensentführungen könnten für Vanuatu und jede andere Nation im Pazifik problematisch werden; es sollen daher Regelungen entwickelt werden, um einen Ausgleich zwischen der Förderung des Internets und dem Schutz vor Cybersquatting zu schaffen. Auch eine Liste gesperrter Domains wird angesprochen. Die öffentliche Anhörung endet in diesen Tagen; wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist noch nicht bekannt.
Weitere Informationen zum DDoS-Angriff auf .ch finden Sie unter:
> http://securityblog.switch.ch/2013/01/10/ch-zone-dns-angriff/
Quelle: nic.at, switch.ch, islandsbusiness.com
CHEAPMONDAY.CO.UK – DRS MACHT KURZEN PROZESS
Mit einer Kurzentscheidung nach dem britischen Dispute Resolution Service (DRS) der Domain-Verwaltung Nominet konnte ein schwedisches Modelabel sich die Markendomain cheapmonday.co.uk ergattern. Der Transfer der Domain ist noch nicht umgesetzt.
Große Inhalte liefert diese am 11. Januar 2013 getroffene Entscheidung des Nominet-Panelisten Andrew D S Lothian nicht. Antragstellerin in dem Dispute Resolution Service (DRS) Streit um die Domain cheapmonday.co.uk ist das schwedische Modelabel Weekday Brands AB mit Sitz in Stockholm, das für ihre 2005 erstmals angemeldete Gemeinschaftsmarke „Cheap Monday“ auch hier in Deutschland bekannt ist. Obwohl ein junges Unternehmen, gegründet 2004, hat es sich um seine Domains, außer im Skandinavischen und unter einigen generischen Endungen, bisher nicht sehr gekümmert. So wurde am 08. April 2011 die Domain cheapmonday.co.uk von einem Dritten registriert, welche derzeit in chinesischer Hand ist. Gegen den Inhaber der Domain, die bei Sedo zum Verkauf steht, ging Weekday Brands vor und wandte sich an die britische Domain-Verwaltung Nominet.
Für den DRS-Panelisten Andrew D S Lothian war die Sache unproblematisch. Er konnte, da der Domain-Inhaber sich nicht meldete und der Vortrag der Antragstellerin plausibel erschien, eine „Summery Decision“ treffen und den Transfer der Domain anordnen (D00012180 vom 11.01.2013): Der Antrag wurde an den Gegner versandt, die Antragstellerin hatte ihr Markenrecht nachgewiesen und dass die Domain mit diesem identisch ist. Der Missbrauch war ebenfalls evident, da über das Sedo-Parking, das aufgeschaltet ist, Modelinks angezeigt werden. Mithin war Andrew D S Lothian zufrieden, dass keine weiteren Faktoren gegen eine Kurzentscheidung („Summery Decision“) sprachen und ordnete folglich den Transfer der Domain an, der noch nicht vollzogen ist.
Nun steht noch die Option offen, dass der Domain-Inhaber Rechtsmittel einlegt. Denn was die Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy (UDRP) nicht kennt, erlaubt der britische Dispute Resolution Service: eine Berufung. Die Chancen stehen allerdings denkbar gering, dass das passiert. Die Entscheidung zeigt freilich, dass Unternehmen mit Blick auf den Markt, den sie nicht nur jetzt, sondern auch zukünftig ansprechen, von Anbeginn eine vernünftige Domain-Strategie an den Tag legen sollten, um solche Verfahren, auch wenn der DRS in Form einer Kurzentscheidung relativ günstig ist, nicht betreiben zu müssen.
Weitere Informationen zum .uk-Dispute-Service unter:
> http://www.nominet.org.uk/disputes/
Die cheapmonday.co.uk-Summery Decision findet man bei Eingabe des Domain-Namens in das dafür vorgesehene Feld unter:
> https://secure.nominet.org.uk/drs/search-disputes.html
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: nominet.org.uk, eigene Recherche
START-UPS – AUFRUHR NACH FORBES-ARTIKEL
Auf der Online-Version der renommierten Zeitschrift Forbes erschien dieser Tage ein Artikel von Martin Zwilling unter dem Titel: „Get A Domain Name Without Bankrupting Your Startup“, in dem Zwilling Thesen für Jungunternehmen für die Wahl der richtigen Domain aufstellt.
Martin Zwilling ist CEO und Gründer von Startup Professionals Inc., ein altgedienter Start-Up-Mentor, Blogger, Autor und Aufsichtsrat bei zahlreichen Start-Ups. In seinem Artikel bei Forbes, der nun auch bei businessinsider.com und auf seinem persönlichen Weblog erschienen ist, geht Zwilling davon aus, dass der Markt für gute Domain-Namen abgegrast ist und man sich als Start-Up bei der Wahl des eigenen Namens an sieben Empfehlungen halten kann: Der Unternehmensname sollte dem der Domain entsprechen. Die Wunsch-Domain, so sie noch zu haben ist, sollte man unter verschiedenen relevanten Endungen und in naheliegenden Vertippervarianten registrieren. Gegebenenfalls muss man den Unternehmensnamen ändern, damit er zur Domain passt. Alternativ macht man den Inhaber der passenden Domains ausfindig, tritt mit ihm in Verhandlung und einigt sich, unter Umständen auch dergestalt, dass man den Domain-Namen pachtet. Alsdann schnell einen schriftlichen Vertrag unterzeichnen und fertig ist das Ding.
Für diesen Artikel und die Tipps belächelt die Domainer-Szene Zwilling wie auch Forbes. Im Grunde handelt es sich um ein Werk Zwillings, welches er bereits im April 2011 unter dem Titel „When To Pay A Premium For Your Company Domain Name“ auf businessinsider.com veröffentlicht hatte und der damals bereits für Unfrieden sorgte, weil er suggerierte, dass alle Domainer Squatter sind. Der aktuelle Text macht nicht den Eindruck, Martin Zwilling wisse konkret, wovon er spricht. So erweckt er den Eindruck, ICANN hätte erst kürzlich, nach den großen Domain-Geschäften Ende der 90er, Länderendungen überhaupt zugelassen und die neuen generischen Endungen für Unternehmen gäbe es bereits. Weiter sei die große Zeit der Domain-Verkäufe vorbei mit dem Höhepunkt in 2010, wo sex.com für US$ 13 Mio. den Inhaber wechselte. Domainer Michael Berkins stellt dazu fest, dass der Domain-Handel reifer geworden sei und 99,9 Prozent aller Prämium-Verkäufe auf Wunsch der Käufer mittlerweile unter dem Mantel von
Verschwiegenheitsverpflichtungen erfolgen. Was Zwilling darüber hinaus nicht ins rechte Verhältnis setzt, sind die dauernd sich wiederholenden Marketingkosten und der einmalige Preis für eine ordentliche Premium-Domain.
Der Artikel von Martin Zwilling ist, obwohl der Aufguss eines früheren Artikels und gleichwohl ohne sichtbaren neuen Erkenntnisgewinn beim Autor in den vergangenen eineinhalb Jahren, doch hilfreich, insoweit er das Thema Domains und Domain-Handel in eine breitere Öffentlichkeit trägt, die Domain-Fachleuten zugleich die Möglichkeit gibt, in den Kommentaren vertiefende Informationen weiterzugeben.
Den Artikel bei Forbes findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/678
Michael Berkins Erwägungen dazu findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/679
Quelle: thedomains.com, forbes.com, eigene Recherche
BOOKER.COM – PREISKNALLER FÜR US$ 375.000,-
Bereits in der zweiten Domain-Handelswoche zeigt sich der erste Preisknaller: booker.com fuhr satte US$ 375.000,- (ca. EUR 281.955,-) ein. Unter den Länderendungen lahmte der Verkauf noch. Die sonstigen generischen Endungen standen nicht ganz so schwach wie sonst da.
Nach unseren Berechnungen lag vergangene Handelswoche mit der Adresse yum.in für GBP 12.000,- (ca. EUR 14.297,-) eine indische Domain vorne, gefolgt von der polnischen Domain choinki.pl zum Preis von EUR 13.000,-. Einige .de-Domains waren auch vertreten, wenn auch zu schwachen Preisen. Interessant ist frei stellen.de, die EUR 3.500,- erzielte und auf das .info-Pendant weiterleitet.
yum.in – GBP 12.000,- (ca. EUR 14.297,-)
choinki.pl – EUR 13.000,-
kobelco.de – EUR 4.500,-
freistellen.de – EUR 3.500,-
summerfield.de – EUR 3.400,-
happydogs.de – EUR 3.000,-
thebar.de – EUR 3.000,-
cravatta.it – EUR 6.900,-
podcasts.fr – EUR 6.250,-
immofinanz.cz – EUR 6.000,-
verandermanagement.nl – EUR 6.000,-
visa.co.ke – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.887,-)
minnen.se – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.511,-)
saomartinho.com.br – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.511,-)
homestays.in – EUR 4.000,-
receta.es – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
pensionreview.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.574,-)
cashmachine.co – GBP 2.880,- (ca. EUR 3.431,-)
arrowhead.se – US$ 3.900,- (ca. EUR 2.932,-)
regalospersonalizados.es – EUR 2.990,-
Die neueren generischen Endungen boten diesmal lediglich eine Domain auf:
hausratversicherungen.info – EUR 1.500,-
Die älteren generischen Endungen lieferten ein recht passables Ergebnis mit gleich drei Drei-Zeichen-Domains an der Spitze, angeführt von rbt.net für US$ 18.000,- (ca. EUR 13.534,-). Nichtsdestotrotz sind die Domain-Namen überwiegend geparkt. Der Handel fand wie immer unter Domainern statt.
rbt.net – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.534,-)
tpo.org – US$ 12.077,- (ca. EUR 9.080,-)
gwk.net – US$ 10.595,- (ca. EUR 7.966,-)
insured.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
stacks.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.759,-)
imageshop.org – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.609,-)
supersports.net – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.383,-)
rookie.org – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.632,-)
iwork.org – US$ 3.388,- (ca. EUR 2.547,-)
sepa.net – EUR 2.500,-
organise.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.256,-)
enes.net – US$ 2.710,- (ca. EUR 2.038,-)
xforex.net – EUR 2.000,-
picnicbasket.net – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.729,-)
huurwoningen.net – EUR 1.650,-
streamcity.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.570,-)
ugroup.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.570,-)
fruehbucher.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.504,-)
tvgids.net – EUR 1.500,-
In der zweiten Handelswoche liefert .com die erste hochpreisige Domain: booker.com brachte US$ 375.000,- (ca. EUR 281.955,-) ein. Damit liegt das Jahr 2013 aber bereits deutlich hinter 2012, in dem bereits in der ersten Woche eine US$ 1 Mio.-Domain gehandelt wurde. Auch sonst waren die Preise in den ersten Tagen 2012 besser als jetzt. Immerhin platzierte sich mit wolfgangs.com für US$ 50.000,- (ca. EUR 37.594,-) eine Domain, die vom Endkunden gekauft wurde. Im übrigen bewegten sich die .com-Preise im unteren Bereich.
booker.com – US$ 375.000,- (ca. EUR 281.955,-)
wolfgangs.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.594,-)
acam.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 30.075,-)
dreamcruises.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 21.053,-)
pigster.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.797,-)
topapps.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.797,-)
adtime.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.038,-)
gardenbenches.com – US$ 14.500,- (ca. EUR 10.902,-)
biom.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.526,-)
globalindustry.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.774,-)
aeb.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.398,-)
westerntrust.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.023,-)
efinity.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.271,-)
mailmonkey.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.271,-)
audiophile.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
emailmarketingsoftware.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
konteyner.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
obmen.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
photoworldcup.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
webench.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
ICANN – WEBINAR ZU NTLD-RECHTSMITTELN
Ende Januar bietet ICANN über den AT&T Global Teleconference Service ein Webinar zum nTLD-Thema „Objection and Dispute Resolution“ an. Das 90-minütige Webinar leitet Jesse Samora.
Für wen genau das Webinar bestimmt ist, wird aus der Mitteilung über den Termin und die Einwahlnummern nicht klar, aber es scheint sowieso nur für bestimmte – wohl geladene – Teilnehmer gedacht zu sein. Das Seminar findet am 29. Januar 2013 von 08.00 Uhr bis 09.30 Uhr PST (Pacific Standard Time), umgerechnet auf deutsche Verhältnisse also von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr MEZ, statt.
Wer wissen will, wie die „Objections“ (Einsprüche gegen eine Bewerbung um eine neue Domain-Endung) praktisch vollzogen werden, kann sich aber auch an anderer Stelle informieren: Gut zu wissen ist zunächst, dass die Frist zur Einreichung von Objections am 13. März 2013 endet. Wie das Verfahren aussieht und was man zu machen hat, entnimmt man zunächst dem Applicant Guidebook (AGB). Aber verständlicher sind die „Frage und Antwort“-Leitfäden der World Intellectual Property Organization (WIPO) und der International Chamber of Commerce (ICC):
Die Anleitung für eine Legal Rights Objection findet man bei der World Intellectual Property Organization unter:
> http://www.wipo.int/amc/en/domains/lro/
Den Leitfaden der International Chamber of Commerce für Limited Public Interest Objections und Community Objections findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/680
Einen kurzen Überblick über die Verfahren finden Sie bei uns unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/671
Die Einwahlnummern für das ICANN-Webinar am 29. Januar 2013 findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/681
Quelle: icann.org, eigene Recherche