Themen: Branchendeal – Demand Media übernimmt Name.com | .li – neuer Streit um switchplus AG entbrannt | TLDs – Neues von .info, .nu und .rugby | AG Rastatt – ohne Webhosting keine Domain? | Google – Studie zu Rechtsverletzungen bei ccTLDs | ngames.com – schwacher Auftakt im Jahr 2013 | INTA-Konferenz – Wandel der Internetlandschaft
BRANCHENDEAL – DEMAND MEDIA ÜBERNIMMT NAME.COM
Das Jahr 2013 ist gerade einmal wenige Wochen alt, doch der erste spektakuläre Branchendeal ist bereits in trockenen Tüchern: Die US-amerikanische Content-Gesellschaft Demand Media Inc. hat den US-Registrar Name.com übernommen. Demand Media rüstet sich damit nach eigenen Angaben für die Einführung zahlreicher neuer Top Level Domains.
Name.com, gegründet im Jahr 2003 von Bill Mushkin, hat seinen Sitz in Denver (US-Bundesstaat Colorado). Das Unternehmen verwaltet etwa 1,5 Mio. Domain-Namen, wobei die Hälfte auf .com-Domains entfällt. Zu den Stärken von Name.com mit seinen etwa 30 Mitarbeitern zählt laut einer Pressemitteilung eine innovative Unternehmenskultur, Kreativität und ein überdurchschnittlicher Kundenservice; damit erfreut sich Name.com vor allem im Endkundenbereich der Beliebtheit. Wie Demand Media weiter mitteilt, ergänzt Name.com somit das Angebot von eNom, dem mit 13,5 Mio. verwalteten Adressen zweitgrössten Domain-Registrar der Welt, der seine Stärken vor allem im Reseller- und Partnerbereich hat. „Name.com gibt uns eine direkte Verbindung zu Endkunden und kleinen Unternehmen, die ihre Online-Präsenz entwickeln und verwalten“, so Richard Rosenblatt, Chairman und CEO von Demand Media. „Dies wird besonders wertvoll, da in den kommenden Jahren über tausend neue Domain-Endungen verfügbar sein werden“. Zum Kaufpreis machte er keine Angaben; da Demand Media an der Börse notiert ist, dürften finanzielle Details jedoch in Kürze bekannt werden.
Taryn Naidu, Vizepräsident bei Demand Media, hat die Pläne inzwischen näher konkretisiert. Man wolle so viele neue Top Level Domains anbieten wie möglich, so Naidu. Zugleich forderte er die Bewerber auf, so bald wie möglich die Gespräche über einen Vertrieb ihrer Endungen aufzunehmen. „Sie müssen mit einem Plan kommen und sicherstellen, dass sie bereit sind für den Markt“, ergänzte er. Demand Media selbst hat sich bei der Internet-Verwaltung ICANN über das Tochterunternehmen United TLD Holdco Ltd. um 26 neue Endungen beworben, darunter die Militär-Domains .army, .navy und .airforce sowie die Politik-Domains .democrat und .republican. Darüber hinaus steht man mit Donuts Inc. für weitere 100 neue Endungen in geschäftlicher Verbindung, ohne jedoch Details dieser Beziehung offenzulegen.
An der Vormachtstellung des US-Registrars GoDaddy kann dieser Deal aber nichts ändern. Nach eigenen Angaben verwaltet GoDaddy mit seinen 3.300 Mitarbeitern über 54 Millionen Domains von über 10,7 Millionen Kunden und ist damit grösser als die acht nächstgrössten Registrare zusammen.
Quelle: demandmedia.com, domainincite.com, eigene Recherche
.LI – NEUER STREIT UM SWITCHPLUS AG ENTBRANNT
Switchplus AG, Tochtergesellschaft der schweizer .ch-Registry SWITCH, bleibt ein Zankapfel: Auslöser von Streitigkeiten ist die Entscheidung von SWITCH, die Registrar-Tätigkeit für .li-Domains aufzugeben. Protest erhebt unter anderem der grösste schweizer Provider Hostpoint.
Anfang Januar 2013 gab SWITCH bekannt, dass man sich per 14. Februar 2013 aus dem Direktkundengeschäft mit liechtensteiner .li-Domains zurückzieht und es Partnern überträgt. Bisher ist SWITCH nicht nur offizielle Registry für .li, sondern bietet zugleich auch die Registrierung von .li-Domains an. Dies ist nicht ungewöhnlich; so kann zum Beispiel jeder Inhaber einer .de-Domain seine Adresse auch über den Service DENICdirect verwalten lassen, wenn auch ohne zusätzliche Leistungen wie Webspace und zu Preisen, die über denen vieler Registrare liegen. SWITCH hält dieses Modell als Registrierungsstelle und Anbieterin für .li allerdings nicht mehr für marktgerecht. „Über 60 anerkannte Partner von SWITCH sorgen heute für funktionierenden Wettbewerb. Deshalb zieht sich SWITCH jetzt aus diesem Markt zurück.“, so Andreas Dudler, Geschäftsführer von SWITCH. Alle .li-Direktkunden von SWITCH werden über diese Änderung schriftlich informiert. Die Registry-Funktion für .li behält SWITCH dagegen unverändert bei; das Vorgehen ist mit dem Amt für Kommunikation Liechtenstein abgestimmt.
Angesichts von 70.300 .li-Domains zum Jahresende 2012, wovon wiederum ein erheblicher Teil auf andere Registrare entfallen dürfte, sollte sich der öffentliche Protest gegen diese Entscheidung eigentlich in Grenzen halten. Für Unmut sorgt hingegen die Ankündigung, dass SWITCH in all jenen Fällen, in denen die Kunden untätig bleiben und keinen anderen Registrar benennen, die Switchplus AG als künftigen Registrar einträgt. Für Hostpoint ist dies inakzeptabel: „Es ist zu befürchten, dass ein Grossteil der .li-Domains aufgrund der technischen Komplexität für die Kunden sowie der kurzen Übergangsfrist automatisch Switchplus zufällt. Damit würde Switch ihrer Tochter zu einem ungerechtfertigt hohen Marktanteil verhelfen“, wird das Unternehmen in der „Neue Zürcher Zeitung“ zitiert. Stattdessen schlägt Hostpoint vor, die Kunden auf die Partner von SWITCH, basierend auf deren Marktanteil am .li-Markt, aufzuteilen.
SWITCH hat die Vorwürfe inzwischen zurückgewiesen. „Die Kunden entscheiden selbst, zu welchem Partner sie wechseln wollen. Damit sie möglichst etwas unternehmen, werden sie von SWITCH mehrmals dazu aufgefordert. Wenn sie nichts unternehmen, werden ihre Domain-Namen nicht gelöscht, sondern von Switchplus aufgefangen. Mit Switchplus kann Switch einen solchen Schritt auch technisch sicherstellen“, so Roland Eugster, Leiter Marketing & PR. Kunden, die zu Switchplus transferiert würden, könnten zudem jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu einem anderen Partner ihrer Wahl wechseln. Ob sich Hostpoint damit zufrieden gibt, bleibt abzuwarten: der Streit um die Verlinkung von Switchplus auf der Startseite von SWITCH führte die Parteien im Jahr 2012 bis vor das Bundesgericht in Lausanne.
Quelle: switch.ch, nzz.ch, itmagazine.ch
TLDS – NEUES VON .INFO, .NU UND .RUGBY
Zoff um .rugby & Co: ein Marketing-Unternehmen hat angekündigt, die Mitwerber um sportbezogene Top Level Domains mit allen Mitteln zu bekämpfen. Die zweite Auktionsrunde hat dagegen .info eingeläutet, während bei .nu das Management der Registry wechselt – hier unsere Kurznews.
Auf zur zweiten Runde: Der US-Registrar GoDaddy hat mitgeteilt, gemeinsam mit der Registry Afilias erneut zahlreiche .info-Domains aus den Anfangszeiten der Endung zu versteigern. Teil der Auktion sind diesmal insgesamt 135 Domains, für die im Rahmen der Sunrise Period Markenrechte behauptet, jedoch nicht erfolgreich nachgewiesen werden konnten. Unter den angebotenen Adressen finden sich zahlreiche besonders attraktive Domain-Namen wie kinder.info, computer.info, home.info, social.info, dsl.info und autos.info. Die Auktion läuft vom 15. Januar 2013 bis zum 25. Januar 2013. Das Einstiegsgebot für jede .info-Domain liegt bei US$ 100,- oder umgerechnet EUR 78,-. Die erste Auktion war ein voller Erfolg: unter anderem ging cancer.info für über US$ 16.000,- über die Theke.
WorldNames Inc., Registry-Betreiber der Landesendung .nu des im Pazifik gelegenen Eilands Niue, hat mitgeteilt, dass die schwedische Internet Infrastructure Foundation das operative Management der Registry übernehmen wird. Der Vertrag läuft auf 15 Jahre; nach aussen bleibt die IUSN Foundation offizielle Registry. Auf bestehende Domain-Registrierungen hat der Wechsel im operativen Betrieb der Länderendung keine Auswirkungen. WorldNames erwartet jedoch, dass die neue Registry nutzerfreundlichere Vergaberegelungen etabliert, so dass mit steigenden Registrierungszahlen zu rechnen ist, so dass Markeninhaber .nu im Auge behalten sollten. Zudem sollen schnellere Transferzeiten die Übertragung von .nu-Domains erleichtern; auch die Einführung des Sicherheitsprotokolls DNSSEC ist zu erwarten. Domains mit der Endung .nu erfreuen sich in Schweden großer Beliebtheit; im Jahr 2011 gaben 68 Prozent aller .nu-Inhaber einen Sitz in Schweden an. Auch in den Niederlanden und Dänemark mag man .nu – der Grund liegt auf der Hand: in all diesen Sprachen bedeutet „nu“ das selbe, nämlich „jetzt“.
Im Streit um sportbezogene Top Level Domains wie .rugby und .basketball droht ein Hauen und Stechen: das neuseeländische Marketing-Unternehmen Roar Domains hat angekündigt, die Konkurrenz mit allen Mitteln zu bekämpfen. Besonders im Visier hat Roar Domains, das auf die Unterstützung von Minds&Machines zählen darf und im Rücken zahlreiche Sportverbände hat, den Mitkonkurrenten Donuts. In einem Schreiben an Donuts erhebt Roar Domains den Vorwurf, dass Donuts bereits am „Background Check“ scheitern werde; offenbar zielt man damit auf angebliche Verwicklungen von Donut-Mitgliedern in Cybersquatting ab. Zusammen mit dem International Rugby Board will Roar Domains ausserdem Rechtsmittel gegen alle Mitbewerber um eine .rugby-Domain einlegen; gemeinsam mit der International Basketball Federation will man sogar Regierungen dazu gebracht haben, sich über eine „early warning“ gegen Mitbewerber zu wenden. Donuts zeigt sich bisher unbeeindruckt; es sei nicht Aufgabe von Regierungen, in den Wettstreit unter privaten Dritten einzugreifen. Für Spannung ist also gesorgt.
Die .info-Auktionsseite von GoDaddy finden Sie unter:
> https://auctions.godaddy.com/?t=16&event=1
Quelle: godaddy.com, iis.se, guillon.com
AG RASTATT – OHNE WEBHOSTING KEINE DOMAIN?
Das AG Rastatt durfte sich mit der Frage beschäftigen, ob eine Domain bei Kündigung eines Webhostingvertrages ebenfalls gekündigt wird und ob dem Webhostinganbieter Zahlungsansprüche zustehen (Urteil vom 08.01.13, Az.: 20 C 190/12).
Der Kläger hatte den Beklagten beauftragt, für ihn eine Domain registrieren zu lassen und schloss mit ihm einen Domain-Verwaltungs- und Webhostingvertrag. Später kündigte der Kläger das Webhostingpaket zum 30. April 2012. In eMails vom 05. und 06. Mai 2012 meldete sich eine Person beim Beklagten und bat, den Account bzw. Domain-Namen nicht zu löschen und teilte mit, dass „Herr […] diesen im Auftrag von […] übernehme.“ Daraufhin scheint der Beklagte weitere Webhostingdienstleistungen erbracht zu haben, und mahnte mit Schreiben vom 09. Mai 2012 die Jahresvergütung des Webhostingpakets für den Zeitraum 01. Mai 2012 bis 01. Mai 2013 nebst Zahlung einer Mahnkostenpauschale an. Der Kläger erhob daraufhin negative Feststellungsklage beim Amtsgericht Rastatt, mit dem Antrag, festzustellen, dass die Ansprüche dem Beklagten nicht zustehen. Daraufhin erhob der Beklagte Widerklage, mit der er die Jahresgebühren und die Mahnpauschlage geltend macht. Der Kläger nahm daraufhin seine negative Feststellungsklage zurück. Das Gericht hatte nun über die Widerklage zu entscheiden.
Das Amtsgericht Rastatt kam zu dem Ergebnis, dass der Beklagte keinen Anspruch gegen den Kläger auf Zahlung des mit Mahnschreiben vom 09. Mai 2012 geltend gemachten Betrages von EUR 171,12 hat, da kein Vertrag mehr bestehe. Die Richterin ist der Auffassung, der Vertrag zwischen dem Kläger und dem Beklagten umfasste die Registrierung der Domain, die Domain-Verwaltung und das Webhosting. Den Auftrag zur Registrierung der Domain für den Kläger bei DENIC eG hatte der Beklagte erfüllt, so dass der Domain-Registrierungsvertrag zwischen DENIC eG und Kläger besteht. Mit der vom Kläger gegenüber dem Beklagten ausgesprochenen Kündigung beendete er ausschließlich das Webhosting und die Domain-Verwaltung. Dieser Domain-Verwaltungs- und Webhostingvertrag habe sich aufgrund der eMails vom 05. und 06. Mai 2012 auch nicht verlängert. Mit den eMails kommt nach Ansicht des Gerichts allenfalls zum Ausdruck, „dass der Domainname nicht gelöscht und die Domain zukünftig von einem anderen Dienstleister verwaltet werden soll.“ Was in der Folge mit der Domain wurde, ob deren Registrierung noch hätte verlängert werden können, interessierte das Gericht nicht, da Gegenstand des Rechtsstreits lediglich die Frage der Vergütungspflicht des Webhostingpakets war. Im Hinblick auf die Erledigung der negativen Feststellungsklage erklärte das Gericht, dass das rechtliche Interesse seitens des Klägers bestanden habe, welches mit Erheben der Widerklage entfiel und so die Erledigungserklärung korrekt sei.
Diese plausible Entscheidung des Amtsgericht Rastatt lässt sich sicher nicht ohne weiteres verallgemeinern. Bei Fragen des Webhostings und der Domain-Registrierung kommt es immer auf den konkreten Vertrag, die AGB und die Kündigungserklärung an. Es lohnt sich, sich vorher genau zu informieren, auf was man sich bei Vertragsschluss auch im Hinblick auf dessen Beendigung einlässt.
Das Urteil des AG Rastatt findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/674
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: stroemer.de
GOOGLE – STUDIE ZU RECHTSVERLETZUNGEN BEI CCTLDS
Cedric Manara, französischer Professor und Blogger zum Domain-Recht, hat sich einmal Google-Daten über Urheberrechtsverletzungsanzeigen angeschaut und exploriert, welches Licht sie auf Länderendungen werfen.
Die Daten liefert Google, die marktbeherrschende Suchmaschine. Sie erhält von Rechteinhabern oder deren Vertretern zahlreiche Löschungsersuchen bezüglich Suchergebnissen, wenn diese auf – vermeintliche – Urheberrechtsverletzungen verweisen. Diese Ersuchen beziehen sich auf bestimmte URLs. Seit 25. Juli 2011 verarbeitet Google den Domain-Teil dieser URLs in einer Datenbank, die das Unternehmen aus Transparenzgründen der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Allein im letzten Monat beantragten 2.081 Urheberrechtsinhaber und 1.271 Unternehmen die Löschung von exakt 13.834.893 URLs auf 44.087 Domains. Die Datenbank ist groß und man muss sich klar machen, dass Google nicht alleine steht mit solchen Anfragen; auch andere Suchmaschinen und Anbieter erhalten „Ersuchen“.
Cedric Manara nutzte diese Datenbank, um zu schauen, welchen Stand ccTLDs haben. Er blendete generische Endungen bewusst aus. Es verblieben nur 391.510 Internet-Domains unter ccTLDs, gegen die Ersuchen wegen Urheberrechtsverletzungen vorgebracht wurden. Wohlgemerkt: es handelt sich nur um die Zahl der Domains, nicht der einzelnen URLs, gegen die sich die Ersuchen richten und die ein Vielfaches ausmachen. Mit den von Manara gesetzten Filtern wird plötzlich deutlich, dass als gefährlich eingestufte Endungen wie .tk (Tokelau-Inseln), .ru (Russland) oder .cn (China) gar nicht so viele Ersuchen aufweisen. Vielmehr macht die schwedische Endung .se keine gute Figur: Laut Manara liegt die Endung unter den ccTLDs mit insgesamt 64.443 Ersuchen an erster Stelle; piratebay.se macht davon mit 12.739 Ersuchen lediglich rund 20 Prozent aus. Auf der zweiten Position findet sich die niederländische Endung .nl mit 47.900 Ersuchen; ihr schließt sich .uk mit 37.774 an.
Die deutsche Endung .de taucht in der Liste der 15 am meisten belasteten Länderendungen von Manara nicht auf. Ganze 715 Anfragen richteten sich gegen gerade mal 276 .de-Domains, darunter finden sich heise.de (8), macwelt.de (1) und pcwelt.de (5) genauso wie sportwettenonline.de (2), myvideo.de (22) oder – die .de-Domain mit den meisten Anzeigen – fileuplo.de (41). Offensichtlich ist .de kein gutes Ziel für Urheberrechtsverletzungen, jedenfalls werden nur sehr wenige über die Google-Suche angezeigt.
Update 18.01.2013
[Aufgrund eines Leserhinweises stellt sich heraus, dass es eine Inkonsistenz zwischen den Google-Daten und denen von Cedric Manara gibt. Die von uns aufgeführten .de-Domains aus den Manara-Daten finden sich nicht (mehr) in der entsprechenden Google-Datenbank. Cedric Manara hat für die Inkonsistenz keine Erklärung, außer dass Google die Daten überarbeitet hat.]
Eine Zusammenfassung seiner Erkenntnisse liefert Cedric Manara hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/675
Die Google-Daten finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/676
Cedric Manara stellt die von ihm vereinfachte Tabelle zum Spielen hier zur Verfügung:
> http://www.domain-recht.de/verweis/677
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: circleid.com, google.com, eigene Recherche
NGAMES.COM – SCHWACHER AUFTAKT IM JAHR 2013
Die erste Domain-Handelswoche 2013 enttäuschte auf Anhieb: .com lieferte mit die teuerste Domain, ngames.com, bereits bei einem Preis von US$ 50.000,- (ca. EUR 38.168,-). Die Länderendungen wie auch die sonstigen generischen Endungen boten ein vergleichbar schwaches Bild.
Die niederländische Domain aandacht.nl führt die Liste der Länderendungen bei einem Preis von EUR 18.150,- an. Ihr folgte ein Gemischtwarenladen mit host.de für EUR 15.000,- als zweitplatzierte und – neben den üblichen europäischen Verdächtigen – Domains aus Argentinien (.ar), Peru (.pe), Südafrika (.za) und Kolumbien (.co). Besonders traurig und interessant ist der teure Ankauf der chinesischen sixt.cn: Mangels vorhandenem WIPO-Verfahren für die chinesische Länderendung und – so vermuten wir – anderen sinnvollen Alternativen musste der Autovermieter in den sauren Apfel beißen, und die Domain kaufen. Wobei der Preis für den damit verbundenen Gewinn für das Unternehmen wiederum eine Marginalie sein dürfte. Auch dabei war eine internationalisierte chinesische Domain, deren Zeichen für „Download“ steht. Sie erzielte US$ 8.000,- (ca. EUR 6.107,-).
aandacht.nl – EUR 18.150,-
host.de – EUR 15.000,-
webchance.de – EUR 2.500,-
realtimebidding.de – EUR 2.000,-
sixt.cn – EUR 13.000,-
workingabroad.co.uk – GBP 8.000,- (ca. EUR 9.668,-)
betting.ca – US$ 9.300,- (ca. EUR 7.099,-)
liqueur.com.au – AUD 8.631,- (ca. EUR 6.812,-)
cartedecredit.fr – EUR 5.300,-
eserver.eu – EUR 5.000,-
travailadomicile.fr – EUR 5.000,-
scaffolding.com.au – AUD 5.780,- (ca. EUR 4.562,-)
hotelbooker.co.uk – US$ 5.400,- (ca. EUR 4.122,-)
regalfrei.at – EUR 3.950,-
fwd.co – US$ 4.905,- (ca. EUR 3.744,-)
label.co.za – EUR 3.250,-
gold.com.ar – EUR 2.650,-
bingo.pe – EUR 2.000,-
exchanger.eu – EUR 1.990,-
Die neueren generischen Endungen vertrat allein tagesgeld.biz bei einem Preis von EUR 3.900,-. Die Domain liefert ein Informationsangebot über – Tagesgeld, was durchaus erfreulich ist. Wie voraussehbar, boten die älteren generischen Endungen keine substantiellen Preise. Dafür sind beinahe alle Domains geparkt oder, wie waeschetrockner.org, nicht erreichbar.
videncia.net – EUR 5.500,-
digs.net – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.435,-)
tweb.net – US$ 4.388,- (ca. EUR 3.350,-)
syncro.net – US$ 3.399,- (ca. EUR 2.595,-)
hisp.net – US$ 3.088,- (ca. EUR 2.357,-)
mor.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.290,-)
greencardlottery.org – US$ 2.900,- (ca. EUR 2.214,-)
lavinchi.net – EUR 2.100,-
pianohouse.net – US$ 2.600,- (ca. EUR 1.985,-)
findromance.net – US$ 2.588,- (ca. EUR 1.976,-)
jigsawpuzzles.net – US$ 2.450,- (ca. EUR 1.870,-)
presswire.net – US$ 2.412,- (ca. EUR 1.841,-)
yachtmaster.org – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.823,-)
baobab.org – US$ 2.199,- (ca. EUR 1.679,-)
starcon.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.594,-)
chosenone.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.527,-)
waeschetrockner.org – EUR 1.400,-
saver.net – US$ 1.700,- (ca. EUR 1.298,-)
nowandforever.org – US$ 1.688,- (ca. EUR 1.289,-)
Selbst .com vermochte nach einem furiosen Ende in 2012 keinen ordentlichen Start in das Jahr 2013 vorzulegen. Die teuerste Domain war ngames.com bei einem Preis von US$ 50.000,- (ca. EUR 38.168,-), gefolgt von temt.com für US$ 45.000,- (ca. EUR 34.351,-) und bizy.com für US$ 40.500,- (ca. EUR 30.916,-). Danach tat sich ein großes Preisloch auf, und bei EUR 14.200,- erschien die geparkte dgr.com. Allerdings ist die folgende Domain testsieger.com zu EUR 11.400,-, die auf die entsprechende .de-Domain weiterleitet, ein übersichtliches Verkaufsportal.
ngames.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 38.168,-)
temt.com – US$ 45.000,- (ca. EUR 34.351,-)
bizy.com – US$ 40.500,- (ca. EUR 30.916,-)
dgr.com – EUR 14.200,-
testsieger.com – EUR 11.400,-
audioteka.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.160,-)
designeraccess.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.160,-)
dropout.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.397,-)
555555.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.634,-)
presidentialpolls.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 7.633,-)
wspn.com – US$ 9.500,- (ca. EUR 7.252,-)
mosk.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.870,-)
thehalo.comvUS$ 9.000,- (ca. EUR 6.870,-)
dailyhit.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.107,-)
getparts.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.107,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, thedomains.com
INTA-KONFERENZ – WANDEL DER INTERNETLANDSCHAFT
Die International Trademark Association (INTA) veranstaltet Anfang März 2013 in Philadelphia (USA) die „Changing Internet Landscape Conference“. An zwei Tagen werden aktuelle Fragen des Rechts im Internet besprochen. Nicht nur INTA-Mitglieder sind willkommen.
Die Konferenz findet am 7. und 8. März 2013 statt. Auf der Themenliste stehen Vorträge mit Titeln wie: „Global Brand Portfolio Management in an Online World“ oder „Global Cybersquatting Challenges in 2013 and Beyond“. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung bezieht sich auf die neuen Domain-Endungen. Es werden dabei Fragen wie „nTLDs, Chance oder Desaster?“ oder was halten Regierungen, die öffentliche Verwaltung und NGOs von den neuen Endungen. Vortragende sind unter anderem Sarah Deutsch, Verizon Communications (USA), und Brian Winterfeldt, Steptoe & Johnson LLP (USA), die bei der Organisation der Konferenz mitgewirkt haben.
„The Changing Internet Landscape Conference“ der INTA findet vom 7. bis 8. März 2013, um 08.30 Uhr beginnend, im Ritz Carlton Philadelphia, Ten Avenue of the Arts, Philadelphia, Pennsylvania 19102-2598 (USA) statt. Wer bis zum 08. Februar 2013 sein Ticket bucht, erhält Frühbucherrabatt und zahlt als Mitglied US$ 775,-, als Nichtmitglied US$ 975,-. Danach steigen die Preise jeweils um US$ 100,- am 22. und am 25. Februar. Der Studententarif liegt durchgehend bei US$ 250,-.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.inta.org/Programs/Pages/2013Internet.aspx
Quelle: inta.org