Newsletter-Ausgabe #488: Oktober 2009

Themen: .de – Kurz-Domains mit Holper-Start | .de – Rechtsstreite um Kurz-Domains entbrannt | TLDs – Neues von .saarland, .fr und .post | airdsl.de – BGH urteilt zu Domains als Werktitel | resumes.com – am Ende bleiben US$ 400.000,- | Domaining – Gratis-eBook mit Profitipps | Frankfurt/M – Gründungstreffen der DENOG

.de – Kurz-Domains mit Holper-Start

Holprig, wenn auch weitgehend störungsfrei ist die deutsche Domain-Endung .de in eine neue Ära der Kurz- und Ziffern-Domains gestartet. Die technischen Aufräumarbeiten dürften jedoch erst begonnen haben.

Pünktlich um 09.00 Uhr brach am vergangenen Freitag der erwartete Ansturm los. Wie die DENIC mitteilt, gingen bis 14.00 Uhr exakt 73.998 Anträge ein, 27.360 neue .de-Domains wurden erfolgreich registriert. Von den über 270 DENIC-Mitgliedern hatten sich 179 für ihre Kunden in das Wettrennen um die besten Domains gestürzt. Inzwischen sind alle ein- und zweistelligen .de-Domains sowie die frei gegebenen dreistelligen Domains vergeben; dagegen ist der Pool an reinen Zahlendomains noch weitgehend voll, auch wenn signifikante Ziffernreihen wie 007.de, 0815.de oder 4711.de ebenfalls vergeben sind.

Obwohl ihre Freigabe technisch weitgehend ohne Störungen verlaufen sein soll, hat die Verteilung der begehrten Domains für Unmut unter den DENIC-Genossen gesorgt. Grundsätzlich sollte eine Beschränkung von vier Bestellungen pro Minute und Genosse eine gleichmäßige Verteilung erwarten lassen; tatsächlich gelang es jedoch einzelnen Registraren, überproportional viele Domains zu erhalten, bei einem Anbieter allein 193 Domains binnen der ersten 30 Minuten. So berichtet das SEO Blog, dass die Homburger 1API GmbH aus den ersten 1.000 eingelesenen Datensätzen 254 Domains erhalten haben soll, der zweitplatzierte Sensus Data Network Ltd. dagegen nur 24 Domains. Spekuliert wird, dass sich mehrere Mitglieder zusammengeschlossen haben, um ihre Registrierungen ohne erheblichen eigenen Aufwand zu bündeln. Andere DENIC-Genossen berichten, dass mehr als vier eMails binnen einer Minute die Domain-Schleusen der DENIC passiert hätten. Unter domainskandal.de hat sich bereits eine Plattform gebildet, die Daten, Fakten und Verdachtsmomente sammeln möchte. Die DENIC hat angekündigt, in den kommenden Tagen die gesammelten Daten auszuwerten; ob sich daraus Konsequenzen ergeben, bleibt abzuwarten.

Bereits am Vorabend der Registrierung musste sich die Domain-Handelsplattform Sedo mit der Technik herumschlagen. Wie Andrew Allemann von domainnamewire.com berichtet, gingen die Server aufgrund eines „denial of service“-Angriffs zeitweise in die Knie. Um Nachteile für Domainer zu verhindern, hatte Sedo daraufhin die Möglichkeit zur Abgabe von Geboten um einige Stunden verlängert. Und die gingen reichlich ein; als am begehrtesten entpuppte sich tv.de mit einem Höchstgebot von EUR 279.499,-, gefolgt von pc.de mit EUR 158.700,- und de.de für EUR 144.277,-. Ob allerdings Sedos Partnerregistrare erfolgreich waren und die Bieter damit zum Zuge kommen, wird noch zu klären sein. Jedenfalls bei de.de klappte es nicht; diese Domain sicherte sich die DENIC höchstselbst.

Eine Liste mit der Verteilung der kurzen .de-Domains finden Sie unter:
> http://dl.getdropbox.com/u/24363/short_domains.txt

Die Analyse im SEO-Blog finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/206

Die Initiative „Domainskandal“ finden Sie unter:
> http://www.domainskandal.de

Quelle: denic.de, seowriter.de, domainnamewire.com

.de – Rechtsstreite um Kurz-Domains entbrannt

Während die technischen Aufräumarbeiten im Zuge der Einführung von Kurz- und Ziffern-Domains noch am Anfang stehen, fiel der Startschuss für juristische Scharmützel bereits vor dem Start der Registrierung. Und ein Ende ist nicht abzusehen.

Am 22. Oktober 2009, einen Tag vor dem Registrierungsbeginn, gab die Kanzlei esb bekannt, für ihren Mandanten, Inhaber von sechs Einbuchstabenmarken, am 21. Oktober 2009 eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC eG erwirkt zu haben; diese untersagt DENIC, die sechs einstelligen Domains e.de, f.de, g.de, x.de, y.de und z.de zu vergeben, solange ein derzeit vor dem OLG Frankfurt/Main anhängiges Verfahren (Az. 11 U 36/09) nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Jedenfalls im Verfahren um die Domain x.de waren, wie in Sachen vw.de, kartellrechtliche Fragen maßgeblich, wobei das Landgericht Frankfurt/Main noch einen Anspruch auf Zuteilung der Domain verneinte und damit der DENIC Recht gegeben hatte (Urteil vom 20.05.2009, Az. 2-6 O 671/08). Zur Begründung hatte das Gericht angeführt, dass die Nichtvergabe einstelliger Second Level Domains sachlich gerechtfertigt ist, weil sich die DENIC unter anderem die Option offenhalten wolle, den Namensraum unter „.de“ regional aufzuteilen oder mit den Kurz-Domains den von ihr betriebenen Nameserver adressieren wolle; beide Argumente scheinen nunmehr hinfällig.

Ebenfalls aufgrund einstweiliger Verfügung von der Registrierung vorerst ausgenommen wurden die Domain-Namen br.de, dw.de, hr.de und sr.de; es steht zu vermuten, dass hier der Bayerische Rundfunk, die Deutsche Welle, der Hessische Rundfunk und der Saarländische Rundfunk gegen DENIC vorgegangen sind. Schließlich hat DENIC am 23. Oktober 2009 noch vor Beginn der Registrierung aufgrund von laufenden und nun beendeten Hauptsacheverfahren die beiden Domains vw.de und o2.de vergeben.

Doch damit nicht genug, dürfte doch die Zuteilung so manchen Inhaber von Kennzeichenrechten auf den Plan rufen. Als gesichert gilt, dass noch am vergangenen Freitag erste Dispute-Anträge für die neuen Domains bei DENIC eingegangen sind; sie sollen einstweilen verhindern, dass die frisch registrierten Domains übertragen werden. Und Streit scheint vorprogrammiert. So berichtet etwa das Weblog abgemahnt.com, dass eine Gruppe aus den Unternehmen TEC-MEDIA-SERVICE, Bionic Reservation Service Ltd. und Domainvermarkter Ltd. & Co. KG insgesamt 193 zweistellige Domains auf sich registriert habe; inzwischen seien jedenfalls ein Teil der Domains aber für jeweils zu den Buchstaben passende Firmennamen registriert, die sämtlich ihren Sitz in Clearwater (US-Bundesstaat Florida) haben. Soviel Zufall stellt abgemahnt.com in Frage.

Eine Überprüfung des gesamten Vergabeprozesses durch das Kartellamt scheint dagegen derzeit vom Tisch. Obwohl der Deutschlandfunk das Vergabeverfahren als „ungeordnet und chaotisch“ beschrieb, habe eine Anfrage bei der Behörde ergeben, dass zwar Beschwerden eingegangen seien; Indizien für getroffene Absprachen sieht man bei den Wettbewerbswächtern jedoch nicht.

Den Bericht von abgemahnt.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/207

Quelle: kanzlei.de, abgemahnt.com, dradio.de

TLDs – Neues von .saarland, .fr und .post

Können Sie sich noch an .post erinnern? Bereits im Jahr 2003 hat man bei ICANN die Einführung beschlossen, doch erst jetzt scheint der Weg frei. Daneben macht sich .saarland auf in die Welt der Top Level Domains, während .fr mal wieder die Registrierungszügel lockern will.

Der Kreis der potentiellen Bewerber um eine neue Top Level Domain ist um ein deutsches Bundesland reicher: der neu gegründete, gemeinnützige Verein dotSaarland e.V. will mit Informationen, Veranstaltungen und Beratungsleistungen die Internet-Endung .saarland voranbringen. Die geplante Endung soll zur virtuellen Heimat für alle Saarländer und alle Freunde des Saarlandes werden; Mitglied im Verein kann jeder werden, egal ob Unternehmen, Organisation oder Person. Dabei kann man voll auf staatliche Unterstützung zählen, das Bundesland selbst setzt sich als Gründungsmitglied des dotSaarland e.V. für eine Saarland-Domain ein. Zu den weiteren Gründungsmitgliedern zählen unter anderem die Stadt St. Ingbert und der in Zweibrücken ansässige Domain-Registrar Key-Systems. Betreiber der Registry für .saarland wird eine dotSaarland GmbH sein; mit dem Start der Registrierung rechnet man für voraussichtlich Ende 2010.

Die französische Domain-Verwaltung AFNIC hat ihren Aktionsplan für das Jahr 2010 vor- und mehr Freiheit bei der Registrierung in Aussicht gestellt. Der Plan von AFNIC steht auf zwei Säulen. Die erste Säule befasst sich mit der Unterstützung bereits angelaufener Projekte wie etwa der Einführung der Top Level Domain .paris, deren Registrierungsstart für Anfang 2011 angepeilt ist. Die zweite Säule befasst sich mit neuen Projekten, und hierzu zählt neben der Förderung von DNSSEC die Liberalisierung der Vergabebedingungen für .fr-Domains. Demnach sollen bereits ab März 2010 Anmeldungen für jeden Franzosen weltweit möglich sein, auch wenn er seinen Sitz im Ausland hält; derzeit ist ein Sitz vor Ort unabdingbare Anmeldevoraussetzung. Allerdings ermöglichen Treuhandmodelle spezialisierter Registrare schon jetzt die günstige Registrierung einer .fr-Domain für jedermann. Über die Pläne von AFNIC soll Mitte November 2009 entschieden werden.

Während die Internetverwaltung ICANN bereits an der Einführung zahlreicher neuer Top Level Domains werkelt, kommt nun endlich ein Nachzügler aus dem Jahr 2003 an die Reihe. Wie ICANN mitteilt, hat man die Vereinbarungen mit der Universal Postal Union (UPU) zur Endung .post abgeschlossen, so dass der Vorstand anlässlich des Meetings in Seoul am 30. November 2009 grünes Licht geben könnte. Zum Inhalt der Vereinbarungen schwieg sich ICANN bisher aus; allerdings gilt das Verhältnis zur UPU aufgrund von Ähnlichkeiten in Historie, Struktur und Mission als politisch brisant, so dass zähe Verhandlungen erwartet werden durften. Über den Beginn der Registrierung ist öffentlich bisher nichts bekannt.

Weitere Informationen zu .saarland finden Sie unter:
> http://www.dotsaarland.de

Registrierung von .fr-Domains möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/fr-domain/

Quelle: dotsaarland.de, afnic.fr, icann.org

airdsl.de – BGH urteilt zu Domains als Werktitel

Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 14.05.2009, Az.: IZR 231/06) Klarheit über den Schutz einer Domain als Werktitel und die markenmäßige Benutzung lediglich weiterleitender Domains geschaffen.

Die Kläger sind seit August 2002 Inhaber der Marke „air-dsl“, die Schutz für Telekommunikation und ähnliches genießt. Einer der Kläger ist als Internet Service-Provider (ISP) tätig, und bietet unter der Marke Internetverbindungen per Funk an. Die Beklagte ist ebenfalls als ISP tätig; sie ist seit 1998 Inhaberin der Domains airdsl.de und air-dsl.de und seit Februar 2001 einer Wort-/Bildmarke „air de“. Die Klägerin verlangt von der Beklagten, es zu unterlassen, unter den Domains airdsl.de und air-dsl.de auf DSL-Dienstleistungen zu verweisen. Die Beklagte verlangt im Wege der Widerklage die Unterlassung der Nutzung der Klägermarke „air-dsl“, deren Löschung sowie Auskunft und die Feststellung eines Schadensersatzanspruchs und beruft sich dabei auf einen Werktitelschutz, der den Domains inne wohne.

Das Landgericht hatte der Klage stattgegeben und die Widerklage abgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten hat das Berufungsgericht die Klage abgewiesen; die Abweisung der Widerklage hat es bestätigt, wobei es annahm, es bestehe keine Verwechslungsgefahr zwischen den eingetragenen Marken der Parteien. Der BGH sah die Sache etwas anders als die Berufungsinstanz. Er gab der Klägerin Recht und hob die Entscheidung des Berufungsgerichts im Hinblick darauf auf; die Anträge der Beklagten wies der BGH ebenfalls zurück.

Der BGH bestätigte die fehlende Verwechslungsgefahr zwischen den eingetragenen Marken der Parteien. Was den Werktitelschutz der Beklagtendomains betrifft, geht der BGH mit dem Berufungsgericht davon aus, dass keine ältere Kennzeichenrechte bestehen: Zwar wurden die Domains bereits 1998 registriert, aber erst 2003 wirklich benutzt. Unter der Prämisse, dass ein Werk weitgehend fertiggestellt sein muss, ehe der Schutz entsteht, konstatierte der BGH, dass zum Zeitpunkt, zu dem die Klägermarke registriert wurde, sich noch keine redaktionellen Inhalte unter den Domains der Beklagten befanden. Die Beklagte hatte zwar gleich nach Registrierung der Domains auf diesen angekündigt, sie alsbald zu nutzen, doch reiche dies als Anzeige eines Titelschutzes nicht aus. Einerseits folgte der Ankündigung lange Zeit nichts; andererseits sei diese Form der Veröffentlichung auch nicht branchenüblich. Mithin lag seitens der Kläger gegenüber der Beklagten keine Kennzeichenrechtsverletzung vor, weshalb auch keiner der Folgeansprüche bestand.

Im Hinblick auf den seitens der Kläger geltend gemachten Anspruches war der BGH anderer Meinung als die Vorinstanz. Die Wort-/Bildmarke „Air de“ der Beklagten ist zwar älter als die Marke der Kläger, aber zwischen ihnen bestehe keine Verwechslungsgefahr. Hingegen genieße die Marke der Klägerin Priorität vor einem Werktitelschutz der Domains der Beklagten. Indem die Domains auf ein DSL-Angebot weiterleiteten, nutze die Beklagte diese markenmäßig. Aufgrund dieser Weiterleitung weisen die Domains nicht lediglich eine Adressfunktion auf, sondern auch eine herkunftshinweisende Funktion. Der Verkehr sehe auch bei lediglicher Weiterleitungsfunktion der Domain in einem unterscheidungskräftigen Domain-Namen einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der angebotenen Leistungen. Mithin hatte im Hinblick auf die ursprüngliche Klage das Berufungsurteil keinen Bestand; die Sache musste aber nicht zurückverwiesen werden, da dem BGH ausreichende Informationen vorlagen, die Sache selbst zu entscheiden.

Der BGH gibt mit diesem Urteil klare Informationen über die Anforderungen einer Domain, um als Werktitel ernst genommen zu werden, sowie darüber, wie die Weiterleitung einer unterscheidungskräftigen Domain auf ein geschäftliches Angebot zu verstehen ist: als markenrechtliche Nutzung. Obwohl diese Ansichten nicht neu sind, man denke an die Entscheidung kueche-online.de (OLG München, Urteil vom 11.01.2001, Az.: 6 U 5719/99), bei dem das Gericht statuierte, der Werktitelschutz ergebe sich, wenn es sich um ein fertiges Werk handele und nicht um Pläne, Vorbereitungshandlungen oder Ankündigungen, gibt eine BGH-Entscheidung immer einen für den Praktiker klareren Orientierungspunkt bei der Beurteilung der Sachund Rechtslage.

Das Urteil des BGH findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/209

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de

resumes.com – am Ende bleiben US$ 400.000,-

Die Domain-Handelswoche bietet mit resumes.com zu US$ 400.000,- (ca. EUR 266.667,-) eine hochpreisige .com-Domain, die bei der geringen Menge an erwähnenswerten .com-Domains weit herausragt. Aber mit der britischen software.co.uk steht eine Länderdomain da, die die Kluft zwischen Hoch- und Niedrigpreis überbrückt.

Die britische Endung stürmt wieder der Liste der Länderendungen voran und setzt sich mit software.co.uk zu dem hervorragenden Preis von GBP 150.000,- (ca. EUR 162.990,-) von allem Nachfolgendem ab. Aber auch was die Menge an gehandelten Domains betrifft, so führt .co.uk:

scanners.co.uk – EUR  6.995,-
games.org.uk – EUR  6.000,-
redonline.co.uk – EUR  5.000,-
textloan.co.uk – GBP  3.999,- (ca. EUR  4.345,-)
citytours.co.uk – EUR  4.000,-
ceilinglights.co.uk – US$  5.900,- (ca. EUR  3.933,-)

Immer öfter erwähnen wir die polnische Endung, die auch immer höhere Preise erzielt. Mit lekarze.pl zu PLN 135.000,- (ca. EUR 32.116,-) stand die polnische Endung diesmal an zweiter Position und lieferte weitere erfreuliche Domains wie

informatyka.pl – PLN 30.000,- (ca. EUR  7.137,-)
liga.pl – PLN 25.000,- (ca. EUR  5.947,-)
axabank.pl – EUR  5.000,-

Die deutsche Endung zeigt sich jedoch standfest mit tisch.de für EUR 20.000,-, und lässt sich auch sonst nicht beirren:

rutenplaner.de – EUR  9.000,-
direkt-versicherung.de – EUR  7.000,-
standleitung.de – EUR  5.475,-
vcbank.de – EUR  4.500,-
routeplaner.de – EUR  3.700,-

intranet.nl – EUR 15.000,-
travestis.es – EUR 15.000,-
europalace.eu – EUR  7.000,-

Die neueren generischen Endungen beschränken sich diesmal auf .pro, die, dem Trend entsprechend, ebooks.pro für US$ 4.500,- (ca. EUR 3.000,-) lieferte und dieser arte.pro für US$ 3.000,- (ca. EUR 2.000,-) beiseite stellte. Die traditionellen generischen Endungen waren im Preis gemäßigt:

hm.net – US$ 12.250,- (ca. EUR  8.167,-)
79.net – EUR  5.900,-
sophia.net – US$  6.700,- (ca. EUR  4.467,-)
deguisement.net – EUR  3.700,-
automotiveparts.net – US$  5.188,- (ca. EUR  3.459,-)
carson.org – US$  4.800,- (ca. EUR  3.200,-)
fabrikverkauf.net – EUR  2.950,-
kleinkredit.net – EUR  2.950,-
slogans.org – EUR  2.700,-
caselaw.net – US$  3.588,- (ca. EUR  2.392,-)
churchsupplies.net – US$  3.588,- (ca. EUR  2.392,-)
viagens.net – US$  3.100,- (ca. EUR  2.067,-)
airfly.net – US$  3.088,- (ca. EUR  2.059,-)
antipiracy.net – US$  3.000,- (ca. EUR  2.000,-)
detektive.org – EUR  2.000,-
ceno.net – US$  2.900,- (ca. EUR  1.933,-)
tarotcards.org – US$  2.900,- (ca. EUR  1.933,-)
mobileworld.net – US$  2.631,- (ca. EUR  1.754,-)

Die hervorragende resumes.com vermag das etwas schwache Bild, das .com diesmal liefert, nicht wirklich zu schönen. An zweiter Position befand sich browsergame.com, die lediglich US$ 30.000,- (ca. EUR 20.000,-) generierte. Weiter erwähnenswert waren gerade mal noch:

musica4all.com – EUR 18.000,-
tdylodging.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.333,-)
id5.com – EUR  9.900,-
ealing.com – GBP  8.500,- (ca. EUR  9.236,-)
vaquero.com – US$ 13.200,- (ca. EUR  8.800,-)
headspring.com – US$ 10.100,- (ca. EUR  6.733,-)
bubbler.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  6.667,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Domaining – Gratis-eBook mit Profitipps

Elliot J. Silver, einschlägiger Top-Domainer, hatte bekannte und erfolgreiche Domainer zu einer Artikelserie auf seinem Weblog eingeladen, in denen diese ihre Profitipps für angehende Domain-Investoren geben. Die Serie gibt es nun als 24-seitiges eBook.

Einer der oft genannten Ratschläge der Profis lautet: lesen, lesen, lesen. Erst wenn man sich in der Sache auskennt, sollte man sich an den Kauf von Domains machen. Zur Pflichtlektüre jedes Domainers gehört, neben den zahlreichen Domainerblogs, die wöchentliche Liste verkaufter Domains auf dnjournal.com und, wie George Kirikos empfiehlt, klassische Literatur wie Shakespeare, sicher auch das kleine feine eBook mit dem Titel „Advice From the Most Successful Domain Owners of All Time“ von elliotsblog.com.

Elliot Silver sprach die Domainerkollegen, die er im Laufe der Jahre kennen und schätzen gelernt hatte, an und bat sie um lediglich einen Ratschlag für Teilzeitdomainer, die ein Domain-Geschäft aufbauen wollen. Gut 50 Domainer, die Namen sind das „Who is Who“ der Domain-Investoren, gaben darauf Antwort und beschränkten sich in der Regel nicht nur mit einem Hinweis. Die Essenz aus den vielfältigen Antworten klärt den Blick für den, der überlegt, Ganzzeitdomainer zu werden oder überhaupt in das Domain-Geschäft hineinzuschnuppern: Man sollte sich vorher kundig über die Materie machen, vom Domaining überzeugt sein, und Spaß und Freunde an der harten Arbeit haben, die damit verbunden ist. Man sollte genau wissen und beschreiben, was man erreichen will und sich bewusst sein, dass man dieses Geschäft möglicherweise nicht bis zum Rentnerdasein betreiben wird. Klare Devise ist auch: Qualität der Domain geht immer vor Quantität; statt 20 Domain zu je EUR 1.000,- sollte man sich lieber eine Domain zum Preis von EUR 20.000,- zulegen.

Diese kleine Broschüre ist ein konzises Vademekum zum Domaining, das man sich als Interessierter nicht entgehen lassen sollte. Leider sind die von den Autoren vereinzelten Links in der .pdf-Datei nicht abrufbar. Man kommt nicht umhin, diese auf Elliot Silvers Weblog zusammenzusuchen, soweit man an dem jeweiligen Link Interesse hat.

Das eBook in Form einer .pdf findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/208

Quelle: elliotsblog.com

Frankfurt/M – Gründungstreffen der DENOG

Die deutsche Network Operators Group (DENOG) trifft sich erstmals am 05. November 2009. Der lose Zusammenschluss von Netzwerktechnikern will sich selbst mehr Profil und Statur geben, und initiiert ein Meeting zum Informationsaustausch in Frankfurt am Main.

Die DENOG ist bisher eine virtuelle Gruppe, die via Internetrelaychat und Webseite mit integriertem Wiki zusammenwirkt. Das nun anstehende, Kontour gebende erste Treffen dient dem Informationsaustausch zwischen den unterschiedlichen Aufgabenträgern im Bereich der Netzwerk-Infrastruktur. Die Veranstaltung umfasst vier unterschiedliche Themenspuren, „Internet, Politik und Regulierung“, „Peering“, „ISP BOF“ und „DENOG Organisation“, die teilweise parallel laufen. Verhandelt werden darin unter anderem die Implementierung von DNSSEC und die Portierung von Ipv4 auf Ipv6. Im abschließenden Track #4 wird die zukünftige Organisation der DENOG geplant.

Das von der DE-CIX Management GmbH und DENIC gesponserte Meeting findet am 05. November 2009 im Saalbau Titus-Forum, Walter-Möller-Platz 2, 60439 Frankfurt am Main statt. Der Kostenbeitrag liegt mittlerweile bei EUR 79,- und deckt alle Beiträge, Getränke in den Pausen, ein Mittagessen, das legere Treffen nach dem Meeting sowie ein T-Shirt ab. Die Veranstaltung startet um 10.00 Uhr und endet gegen 20.00 Uhr.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.denog.de

Quelle: denog.de, heise.de

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