Newsletter-Ausgabe #489: November 2009

Themen: ICANN – TLD-IDNs kurz vor der Einführung! | Statistik – .de dank Kurzdomains spitze | TLDs – Neues von .mobi, .food und .xxx | ICANN – nTLD-Probleme sprengen Zeitplan | LG Köln – Personensuchmaschinen in der Falle | T.R.A.F.F.I.C. – rio.com räumt US$ 450.000,- ab | Regensburg – Konferenz zum IP-Recht

ICANN – TLD-IDNs kurz vor der Einführung!

Die Internet-Verwaltung ICANN hat den Weg für die Einführung internationalisierter Top Level Domains (IDNs) freigemacht: ab 16. November 2009 können sich weltweit Länder und Territorien um die Vergabe von vollständig in Landessprache verfassten Domain-Namen bewerben.

Es ist nichts weniger als ein historisches Ereignis im Internet: anlässlich des Meetings in Seoul hat ICANN den so genannten „Implementation Plan“ für den „IDN ccTLD Fast Track“-Prozess verabschiedet. Hinter diesen kryptischen Begriffen verbirgt sich ein Verfahren, das die Einführung von vollständig internationalisierten Domain-Namen beschreibt. Bisher war es möglich, Domain-Namen bestehend aus den Buchstaben von A bis Z des lateinischen Alphabets, den Ziffern 1 bis 9 und dem Bindestrich als einzigem Sonderzeichen zu bilden. Vor einigen Jahren sind dann einige Domain-Verwaltungen dazu übergegangen, für die von ihnen verwalteten Kürzel auf Ebene der Second Level Domain weitere Sonderzeichen zuzulassen; so lässt etwa die deutsche DENIC eG seit 2004 auch die Registrierung von Umlauten unterhalb von .de zu. Mit dem „Fast Track“-Prozess geht ICANN noch einen Schritt weiter: künftig ist es möglich, Domains auch auf Ebene der Top Level Domain zu internationalisieren, so dass erstmals Domains vollständig in Landessprache möglich sind. Die bisherigen Tests umfassten die Sprachen Arabisch, Persisch, Chinesisch (vereinfacht wie traditionell), Kyrillisch, Koreanisch, Hebräisch, Japanisch, Tamilisch, Hindi und Griechisch; zusätzlich erlaubt die Testumgebung Zeichen aus den Sprachen Amharisch, Bengali, Khmer, Thai und Urdu.

Jedenfalls für einen Teil dieser Sprachen können sich beginnend ab 16. November 2009 die Verwaltungen um die Zuteilung einer Top Level Domain in ihrer jeweiligen Landessprache bewerben. ICANN selbst spricht davon, dass der Satz an zur Auswahl stehenden Zeichen um 100.000 erweitert wird, wobei nicht für jede Top Level Domain alle Zeichen zur Verfügung stehen. Geschätzt wird, dass etwa 20 bis 30 Länderendungen von den neuen Möglichkeiten Gebrauch machen werden, darunter Russland, China und Bulgarien. Der „Implementation Plan“ regelt die Einzelheiten des Bewerbungsverfahrens und erinnert mit seinen zehn Modulen an das Bewerberhandbuch zur Einführung neuer generischer Top Level Domains; so sind beispielsweise Gebühren von US$ 26.000,- und jährliche Unkostenbeiträge an ICANN für die neuen Domains zu zahlen. Erfüllt ein Bewerber alle Kriterien einschließlich der Unterstützung von staatlicher Seite, erhält er die Genehmigung zum Beginn der Registrierung. Es wird davon ausgegangen, dass, je nach nationaler Domain-Verwaltung, die ersten vollständigen IDNs Mitte 2010 registriert werden können.

„Dies ist nur der erste Schritt, aber ein unglaublich großer und historischer hin zu einer Internationalisierung des Internets“, zeigte sich ICANN-CEO Rod Beckstrom euphorisch. Wiederholt verwies er darauf, dass von den 1,6 Milliarden Internetnutzern etwa die Hälfte eine Sprache nutzen, die nicht auf den Buchstaben des lateinischen Alphabets beruht. Mit der Einführung von TLD-IDNs ist ICANN ihrer Ein- und Anbindung an das weltweite Netz ein gutes Stück näher gekommen.

Weitere Informationen zum „Fast Track“-Prozess von ICANN finden Sie unter:
> http://www.icann.org/en/topics/idn/fast-track/

Quelle: icann.org, goldsteinreport.com

Statistik – .de dank Kurzdomains spitze

Das deutsche Länderkürzel .de hat von der Einführung von Kurz-Domains erheblich profitiert: gegenüber dem Vormonat stieg die Zahl der Registrierungen im weit sechsstelligen Bereich an. Da verblasst fast der Sprung von .com über die Marke von 83 Mio. Domains.

Über 135.000 Domains gewinnt die deutsche Top Level Domain .de in den vergangenen vier Wochen hinzu. Auch wenn genaue Zahlen fehlen, so dürfte doch knapp die Hälfte davon auf die Entscheidung der Registry DENIC eG zurückzuführen sein, Kurz- und Ziffern-Domains freizugeben. Bestätigt ist dagegen, welche Domain als erste bei DENIC bestellt wurde: wie dem Roll-Out-Bericht der DENIC zu entnehmen ist, der über wikileaks.org unfreiwillig ins Netz gelangte, führte tv.de das Feld der Bewerbungen an und schaffte es als erste, in die Registrierung zu gelangen. Erste reine Ziffern-Domain war 42.de, gefolgt von 18.de. Daneben deckt der Bericht auf, dass es auch bei der Registry einige Pannen bei der Einführung gegeben hat; so war es tatsächlich möglich, innerhalb einer Minute mehr als die vorgegebenen vier Aufträge per eMail zu übermitteln. Ob und welche Folgen diese Pannen haben werden, ist derzeit offen.

In der Liga der generischen Top Level Domains klettert .com auch ohne Einführung von Kurz-Domains dank eines Nettozuwachses von knapp 600.000 Domains auf nunmehr über 83 Millionen Domains. Einen besonders erfolgreichen Monat vermeldet auch PIR, die Registry für .org: die von ihr verwaltete Domain-Endung wächst um satte 78.042 Adressen und belegt damit die These vom Goldenen Herbst. Etwas anders dürften das .biz und .us sehen; beide Kürzel melden Verluste im leicht vierstelligen Bereich. Ins positive dann wieder gelenkt wird das Bild durch die Europa-Domain .eu, die zum wiederholten Mal den Sprung auf über drei Millionen Domains schafft. Wollen wir hoffen, dass es diesmal von Dauer ist.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 13.214.555 – (Vergleich zum Vormonat: +  135.162)
.at – 894.296 – (Vergleich zum Vormonat: +    9.061)
.com – 83.067.529 – (Vergleich zum Vormonat: +  593.690)
.net – 12.542.879 – (Vergleich zum Vormonat: +   64.159)
.org – 7.914.860 – (Vergleich zum Vormonat: +   78.042)
.info – 5.380.609 – (Vergleich zum Vormonat: +   94.941)
.eu – 3.017.654 – (Vergleich zum Vormonat: +   25.733)
.biz – 2.030.646 – (Vergleich zum Vormonat: –    4.794)
.us – 1.647.810 – (Vergleich zum Vormonat: –    2.001)

insgesamt: 129.710.838 (Stand 1. November 2009)

Den Roll-Out Bericht der DENIC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/211

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: focus.de, eigene Recherche

TLDs – Neues von .mobi, .food und .xxx

Je kürzer eine Domain, desto begehrter: dieser simplen Formel will sich auch die Mobil-Domain .mobi nicht verschließen, und gibt die kurzen Adressen frei. Daneben kämpft die Porno-Domain .xxx weiter um ihre Einführung, während der Streit um die Ess- und Koch-Domain .food beigelegt scheint.

Goldene Zeiten für die Liebhaber von kurzen Domains: nachdem sich .de zehntausendfach an den attraktiven Adressen erfreut, hat auch dotMobi, Verwalter der Mobil-Domain .mobi, die Einführung von Ein- und Zwei-Zeichen-Domains wie q.mobi, k9.mobi, 13.mobi oder ny.mobi angekündigt. Bei der Vergabe will .mobi eigene Wege gehen: statt eines Verkaufs der Adressen an Meistbietende sollen sich starke Marken mit einem Schwerpunkt auf hochwertigen mobilen Inhalten darum bewerben, und ein „expression of interest“ einreichen. Hierzu muss man ein Online-Formular ausfüllen, in dem man beschreibt, wie man die Webadresse nutzen will. Die Registry erhofft sich einen positiven Imageeffekt für den künftigen Inhaber, aber auch für sich selbst. Ob und mit welchen Kosten die Kurz-Domains verbunden sind, teilt dotMobi auf seiner Website nicht mit.

Der Rechtsstreit zwischen dem österreichischen Starkoch Wolfgang Puck und seiner Ehefrau Gelila mit dem TLD-Beratungsunternehmen Minds + Machines scheint ein gütliches Ende gefunden zu haben. Minds + Machines warf dem Ehepaar Puck, mit dem es sich um die Endung .food bewerben will, vor, dass Ehefrau Gelila die Geschäftsbeziehung durch schlagkräftige, beleidigende und launische Handlungen zerstört habe; so habe sie sich als Erschafferin des „new internet“ bezeichnet und als der „next Bill Gates“ vorgestellt. Nachdem die Pucks mehrfach um Verlängerung der Frist zur Klageerwiderung gebeten hatten, veröffentlichte nun ein Gericht in Seattle einen Beschluss vom 28. Oktober 2009, wonach die Parteien das Verfahren gütlich beigelegt haben, ohne dass einer Partei Kosten aufzuerlegen wären. Über den Inhalt der Einigung wurde bisher öffentlich nichts bekannt; domainnamewire.com spekuliert aber, dass die Pucks sich von ihren Forderungen an einer Teilhabe aller TLD-Bewerbungen von Minds + Machines verabschiedet hätten.

Das Schicksal der Rotlicht-Domain .xxx wird sich in Kürze entscheiden. Stuart Lawley vom Registry-Bewerber ICM Registry nahm das ICANN-Treffen in Seoul zum Anlass, um mit ICANN-Aufsichtsrat Peter Dengate Thursh und CEO Rod Beckstrom die Bewerbung nochmals zu diskutieren. Parallel hat ICM die Protokolle der mündlichen Verhandlung vor dem Schiedsgericht in Washington Ende September online gestellt; die Dokumente umfassen mehrere hundert Seiten. ICM hat inzwischen US$ 4,5 Mio. in das Schiedsgerichtsverfahren mit ICANN gesteckt; insgesamt belaufen sich die Investitionen laut Lawley auf US$ 8 Mio. An Interesse scheint es .xxx jedenfalls nicht zu fehlen: wie Lawley bekanntgab, liegen bereits 104.000 Vorbestellungen für .xxx-Domains vor – obwohl völlig unklar ist, ob, wann oder für wen die Domains erhältlich sein werden.

Weitere Informationen zu den kurzen .mobi-Domains finden Sie unter:
> http://dotmobi.mobi/onechar

Die Verfügung in Sachen Eheleute Puck finden Sie unter:
> http://domainnamewire.com/wp-content/puck-machines.pdf

Weitere Informationen zu .xxx finden Sie unter:
> http://www.icmregistry.com/irp.html

Quelle: mtld.mobi, domainnamewire.com, stephanevangelder.com

ICANN – nTLD-Probleme sprengen Zeitplan

Anlässlich des 36. ICANN-Treffens in Seoul gab ICANN bekannt, dass die Einführung der neuen Top Level Domains weiter nach hinten verschoben wird. Zuvor werden weitere Fragen zu klären sein und zumindest eine, wenn nicht noch weitere Versionen des Applicant Guidebook bereitgestellt und diskutiert werden. Die Bewerber um neue Domain-Endungen nehmen das nicht auf die leichte Schulter.

Kurt Pritz, Senior Vice President bei ICANN, gab in der Eröffnungssitzung des ICANN-Treffens eigentlich keine schlechte Nachricht bekannt. Er versicherte, ICANN arbeite an der Sache. Derzeit konzentriert sich ICANN auf das Applicant Guidebook und die Implementierung eines Schutzsystems für Rechteinhaber; zudem würden weitere ökonomische Untersuchungen durchgeführt und die Marktstrukturen überprüft, insbesondere das Verhältnis von Registry und Registrar. Aber als einen der wichtigen Punkte führte Pritz die Skalierung des DNS durch Implementierung von IPv6 an, sowie die Konflikte mit Einführung von DNSSEC. Was in der Runde allerdings nicht zur Sprache kam, war ein konkretes Datum für den Start der Bewerbungen um neue Domain-Endungen. Klar wurde nur, der Einführungstermin verzögert sich und wird weiter nach hinten, jenseits des zweiten Quartals 2010, verschoben.

Der Unmut der potentiellen Bewerber war groß und brach sich in der anschließenden Fragerunde Bahn. Für die zukünftigen Registries bedeuten die Verschiebungen des Starttermins nach hinten erhebliche finanzielle Verluste, die letzten Endes auf die späteren Nutzer abgewälzt würden, meinte Paul Stahura von eNom, der hinzufügte, bei weiteren Verzögerungen verliere das DNS an Relevanz und ICANN mutiere zum müden Debattierclub. Elaine Pruis von Minds + Machines mutmasste, sie habe von einer vierten Version des Applicant Guidebook gehört, und möglicherweise werde es auch eine fünfte oder sechste Version geben. John Toland von TLD Assets berichtet von resignierenden Kunden und bat ICANN zumindest um eine klare Aussage, dass die neuen Domain-Endungen wirklich eingeführt werden. Aber auf diese Frage kam seitens ICANN keine klare Antwort: Toland nahm die Worte Pritz‘ in dem dann geführten Dialog für ein „ja“. Bhavin Turakhia von Directi machte ICANN nochmals deutlich, was weitere Verzögerungen für finanzielle und menschliche Ressourcen verschwenden würden, weil Mitarbeiterteams und deren Ausbildung mehrfach finanziert werden müssten, da immer wieder Leute abspringen, die nicht länger warten wollen; das gelte auch für Finanziers. Weiter würden Unterstützungen aus Kommunen und Regierungen durch Zeitablauf wegbrechen, da die Verantwortlichen mit den Legislaturperioden wechselten. Er schätzte, dass bei den 70 bis 100 potentiellen Bewerbern mit jedem Jahr, um welches sich die Einführung neuer Top Level Domains verzögert, zusätzlich rund US$ 100 Mio. investiert werden müssen.

Die Domain-Spekulanten nehmen diese Verzögerungen positiv. Auch wenn man allgemein davon ausgeht, dass die Werte von .com-Domains durch weitere Endungen nicht geschwächt werden, so ist man doch froh, dass die Konkurrenzendungen sich nicht so bald auf den Markt drängen. Im übrigen stellt man nicht ohne Häme fest, dass die Einführung der neuen Top Level Domains von Anfang an eine unsichere Angelegenheit sei, und man sich jetzt nicht darüber beschweren könne, wenn die finanzielle Kalkulation nicht aufgehe.

Die Aussichten auf eine baldige Einführung neuer Top Level Domains sind also nicht rosig, sie verzögert sich weiter. Doch macht ICANN durchaus auch Fortschritte in diesem Bereich, und veröffentlichte gerade die Liste der insgesamt 12 Bewerber um die Position des unabhängigen Gutachters der Bewerbungen um neue Top Level Domains. Dort finden sich bekannte und unbekannte Unternehmen aus Belgien, den USA, Australien, Großbritannien, dem Iran und aus Jordanien.

Die Mitschrift der ersten ICANN-Sitzung in Seoul findet man unter:
> http://domainnamewire.com/wp-content/icann-transcript.txt

Die Liste der Bewerber als Gutachter findet man unter:
> http://www.icann.org/en/announcements/announcement-25oct09-en.htm

Quelle: icann.org, domainnamewire.com

LG Köln – Personensuchmaschinen in der Falle

Das Landgericht Köln hat die Frage der Verlinkung von Bildern in so genannten Personensuchmaschinen überprüft und kam zu einem salomonischen „es kommt drauf an“ (Urteil vom 29.09.2009, Az.: 28 O 662/08). Zukünftig könnte es für Personensuchmaschinen wie Yasni und 123people unangenehm werden.

Geklagt hatte ein Zeitungsangestellter, dessen Bildnis auf der Internetseite der Zeitung lag; dieses war auch auf der von der Beklagten zu 1) betriebenen Personensuchmaschine angezeigt. Er mahnte die Beklagte zu 1) und den Beklagten zu 2), der seinerzeit Inhaber der Domain war, unter der die Personensuchmaschine betrieben wird, im August 2008 ab und verlangte jeweils die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Beide gaben diese zunächst nicht ab; erst im März 2009 kamen sie der Aufforderung nach. Wenige Tage später entdeckte der Kläger erneut ein Bildnis von sich in der Personensuchmaschine, das er aber selbst auf seinem öffentlich zugänglichen Konto auf einem sozialen Netzwerk eingestellt hatte. Daraufhin mahnte der Kläger die Beklagten erneut ab. Klageweise verlangte der Kläger unter anderem Unterlassung und den Ersatz der Abmahnkosten aus August 2008.

Das angerufene Landgericht Köln gab dem Kläger hinsichtlich der Abmahnkosten der Abmahnungen von August 2008 Recht; weitere Ansprüche wurden teilweise für erledigt erklärt oder zurückgewiesen. Das LG Köln differenzierte zwischen den beiden Bildern: für das erste auf der Internetseite der Zeitung lag keine Einwilligung der Nutzung durch Dritte vor, weshalb die Nutzung auf der Personensuchmaschine rechtswidrig war; hingegen ging das Gericht davon aus, dass das auf dem sozialen Netzwerk veröffentlichte Foto auch von der Personensuchmaschine wiedergegeben werden durfte, da das Nutzerprofil des Klägers öffentlich war.

Die Beklagte zu 1) hat nach Ansicht des Gerichts beide Bilder verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt. Dabei kam es nicht darauf an, ob es sich bei den Bildern lediglich um visualisierte Hyperlinks handelte oder sie tatsächlich bei der Beklagten zu 1) gespeichert waren. Solange die Bilder auf der Seite der Personensuchmaschine angezeigt werden, habe der Nutzer den Eindruck, die Bilder seien Inhalt der Personensuchmaschine. Das allein ist maßgebend. Ein so genannter „embedded-Inhalt“ ist Teil der dargestellten Internetseite. Für diesen ist die Beklagte zu 1) auch unmittelbar verantwortlich, da es sich bei den angezeigten Suchergebnissen um deren eigene Inhalte handelt, und diese auf der bereitgestellten Suchroutine beruhen.

Der Kläger hat in die Veröffentlichung des ersten Bildes auf der Personensuchmaschine nicht eingewilligt, sondern lediglich in die auf der Internetseite der Zeitung. Von dort könne die Beklagte zu 1) kein Recht zur Veröffentlichung herleiten. Anders beim zweiten Bild: indem der Kläger das Bild in sein eigenes Nutzerprofil einstellte, hat er stillschweigend eine solche Einwilligung erteilt. Diese Einwilligung gilt auch gegenüber der Beklagten zu 1), die mit ihrer Suchmaschine nur auf von sozialen Netzwerken freigegebenen, das heisst im Rahmen von sozialen Netzwerken allgemein zugängliche Bilder zugreifen kann. Wäre das Nutzerprofil des Klägers nicht öffentlich gewesen, hätte die Beklagte keinen Zugriff auf das Bild gehabt.

Man kann darüber streiten, welchen Sinn und Zweck Personensuchmaschinen haben; nach unserer bisherigen Erfahrung findet man dort lediglich Datenmüll. Das mag sich in Zukunft ändern. Doch die Entscheidung des LG Köln zeigt den Datamining-Systemen der Personensuchmaschinen jedenfalls klare Grenzen auf. Erlaubt ist, was erlaubt war; Daten, in deren allgemeine Veröffentlichung nicht eingewilligt wurde, sind tabu.

Die Entscheidung findet man unter:
> http://aufrecht.de/6194.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de, beck.de

T.R.A.F.F.I.C. – rio.com räumt US$ 450.000,- ab

Anlässlich der T.R.A.F.F.I.C. New York vor einer Woche gab es zwei Live-Auktionen, die zusammen rund US$ 1,65 Mio. generierten. Während Rick Latonas Team reibungslos für einen Umsatz von etwa US$ 1,25 Mio. sorgte, gab es bei der vorerst wohl letzten Moniker-Versteigerung anlässlich einer T.R.A.F.F.I.C.-Show Probleme, da der Auktionator aufgrund einer Flugverspätung nicht kam, und andere für ihn und die floor callers einsprangen. Das führte zu schlechten Ergebnissen bei der Moniker-Auktion.

Eine Auswahl der Rick Latona Ergebnisse:

rio.com – US$ 450.000,- (ca. EUR 305.686,-)
whiskey.com – US$ 185.000,- (ca. EUR 125.671,-)
achoolloans.com – US$ 137.500,- (ca. EUR  93.404,-)
iauction.com – US$  50.000,- (ca. EUR  33.965,-)
boy.com – US$  45.000,- (ca. EUR  30.569,-)
porn.co.za – US$  45.000,- (ca. EUR  30.569,-)
megan.com – US$  42.500,- (ca. EUR  28.870,-)
900.com – US$  40.000,- (ca. EUR  27.172,-)
kasino.com – US$  35.000,- (ca. EUR  23.776,-)
hookahs.com – US$  26.000,- (ca. EUR  17.662,-)
papuanewguinea.com – US$  25.000,- (ca. EUR  16.983,-)
popstars.com – US$  21.000,- (ca. EUR  14.265,-)
pinkdiamond.com – US$  18.000,- (ca. EUR  12.227,-)
hackensack.com – US$  17.500,- (ca. EUR  11.888,-)
z6.com. Z6.net + z6.org – US$  15.000,- (ca. EUR  10.190,-)
ChildPsychologists.com – US$  11.500,- (ca. EUR   7.812,-)
247live.com – US$  10.000,- (ca. EUR   6.793,-)
schizophrenic.com – US$  10.000,- (ca. EUR   6.793,-)
utn.com – US$  10.000,- (ca. EUR   6.793,-)
stimulant.com – US$   9.000,- (ca. EUR   6.114,-)
qdc.com – US$   7.000,- (ca. EUR   4.755,-)
chargingstations.com – US$   6.000,- (ca. EUR   4.076,-)
bulldoze.com – US$   5.000,- (ca. EUR   3.397,-)
thebronx.net – US$   5.000,- (ca. EUR   3.397,-)
uzs.com – US$   5.000,- (ca. EUR   3.397,-)
dumbasses.com – US$   3.500,- (ca. EUR   2.378,-)
sandybeaches.com – US$   2.600,- (ca. EUR   1.766,-)
filetmignons.com – US$   2.500,- (ca. EUR   1.698,-)
minister.net – US$   2.500,- (ca. EUR   1.698,-)
nudged.com – US$   2.500,- (ca. EUR   1.698,-)
outofstate.com – US$   2.500,- (ca. EUR   1.698,-)
executivesalesjobs.com – US$   2.100,- (ca. EUR   1.427,-)
altercation.com – US$   2.000,- (ca. EUR   1.359,-)
antidepressants.net – US$   2.000,- (ca. EUR   1.359,-)
collapsed.com – US$   2.000,- (ca. EUR   1.359,-)
cultivating.com – US$   2.000,- (ca. EUR   1.359,-)
drugmoney.com – US$   2.000,- (ca. EUR   1.359,-)
frustrate.com – US$   2.000,- (ca. EUR   1.359,-)
halp.com – US$   2.000,- (ca. EUR   1.359,-)
odes.com – US$   2.000,- (ca. EUR   1.359,-)
saddamhussein.com – US$   2.000,- (ca. EUR   1.359,-)
senseofhumor.com – US$   2.000,- (ca. EUR   1.359,-)

Die Moniker-Ergebnisse sind weniger spektakulär, es kamen lediglich US$ 412.150,- zusammen. Wegen der Probleme in der Live-Auktion hatte sich Monte Cahn, Chef von Moniker, bereits bei den Teilnehmern entschuldigt. Monte Cahn selbst lag wegen einer Beinverletzung im Krankenhaus. Wayne Wheat, der bestellte Auktionator, kam wegen einer Flugverspätung nicht, was erst drei Stunden vor Beginn der Auktion bekannt wurde. Der Auktionator von Rick Latona war bereits nach Dallas abgereist. Also setzte man auf Empfehlung von zwei Teilnehmern einen Unbekannten als Auktionator ein, der binnen 45 Minuten vorbereitet werden musste. Damit einher ging, dass auch die Spotter oder floor callers, die im Saal nach Geboten Ausschau halten, nicht gerade glänzten. Die nicht gesteigerten Domains sind dafür nun teilweise in der Online-Auktion. Hier ebenfalls eine Auswahl:

multivitamins.com – US$  45.000,- (ca. EUR  30.568,-)
originals.com – US$  37.500,- (ca. EUR  25.474,-)
raspberry.com – US$  27.500,- (ca. EUR  18.681,-)
hockey.org – US$  22.500,- (ca. EUR  15.284,-)
costumerentals.com – US$  21.000,- (ca. EUR  14.265,-)
designersunglasses.com – US$  21.000,- (ca. EUR  14.265,-)
i.biz – US$  17.000,- (ca. EUR  11.548,-)
newyorkers.com – US$  14.500,- (ca. EUR   9.850,-)
tested.com – US$  12.000,- (ca. EUR   8.152,-)
lnn.com – US$  11.000,- (ca. EUR   7.472,-)
cuffs.com – US$   9.500,- (ca. EUR   6.453,-)
skilodge.com – US$   9.500,- (ca. EUR   6.453,-)
ustrademarks.com – US$   9.000,- (ca. EUR   6.114,-)
tenniscamp.com – US$   8.000,- (ca. EUR   5.434,-)
organic.info – US$   7.700,- (ca. EUR   5.231,-)
recipebooks.com – US$   7.500,- (ca. EUR   5.095,-)
collectiblecoins.com – US$   7.000,- (ca. EUR   4.755,-)
ny.biz – US$   7.000,- (ca. EUR   4.755,-)
organictea.com – US$   6.000,- (ca. EUR   4.076,-)
europeanvacation.com – US$   5.500,- (ca. EUR   3.736,-)
horrorstories.com – US$   5.500,- (ca. EUR   3.736,-)
localgasprices.com – US$   5.000,- (ca. EUR   3.397,-)
ez.biz – US$   4.000,- (ca. EUR   2.717,-)
ok.biz – US$   4.000,- (ca. EUR   2.717,-)
lendmoney.com – US$   3.500,- (ca. EUR   2.378,-)
pamphlet.com – US$   3.500,- (ca. EUR   2.378,-)
termliferates.com – US$   3.500,- (ca. EUR   2.378,-)
brakes.net – US$   3.000,- (ca. EUR   2.038,-)
lord.org – US$   3.000,- (ca. EUR   2.038,-)
powersaws.com – US$   3.000,- (ca. EUR   2.038,-)
seattlerestaurant.com – US$   3.000,- (ca. EUR   2.038,-)
wisemen.com – US$   3.000,- (ca. EUR   2.038,-)
golfcaps.com – US$   2.500,- (ca. EUR   1.698,-)
hd.biz – US$   2.000,- (ca. EUR   1.359,-)

Die Richtigkeit der Preise versteht sich als unverbindlich, die Geschäfte müssen noch abgewickelt werden. Die Domains werden demgemäß im Laufe der kommenden Wochen nochmals auftauchen, sobald die Geschäfte tatsächlich abgewickelt und die Domains übertragen sind.

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: domainnamenews.com, domainnamewire.com

Regensburg – Konferenz zum IP-Recht

Unter dem Titel „Common Principles of European Intellectual Property Law“ veranstaltet das DFG-Graduiertenkolleg „Geistiges Eigentum und Gemeinfreiheit“ der Universität Bayreuth am 21. November 2009 eine internationale Konferenz über das Recht des Geistigen Eigentums.

Mit dem Forschungsprogramm des Graduiertenkollegs will man das Spannungsfeld zwischen den Rechten des Geistigen Eigentums einerseits und den Interessen der Allgemeinheit an einem Nichtbestehen solcher Rechte, also der Gemeinfreiheit, andererseits untersuchen.

Die Konferenz beginnt am Freitag, den 20. November 2009 gegen 09.00 Uhr mit einer Begrüßung und Einführung. Themen der unterschiedlichen Vorträge beschäftigen sich unter anderem mit „The Quest for Common Principles of European IP Law“, „Limitations and Exceptions: Towards a European“, „Fair Use Doctrine?“ und dem heiklen Thema „Enforcement and Data Protection“. Die Konferenz endet nach dem Vortrag „Intellectual Property and Unfair Competition Law“ am Samstag, den 21. November 2009 gegen 14.00 Uhr.

Die Konferenz findet im Tagungszentrum des Studentenwerks Oberfranken an der Universität Bayreuth, Universitätsstr. 30, 95447 Bayreuth statt. Die Konferenzsprache ist Englisch; eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben. Anmeldeschluss für die Konferenz ist der 15. November 2009.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.gkrw.uni-bayreuth.de/index.php?id=187

Quelle: jurpc.de, uni-bayreuth.de

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