Newsletter-Ausgabe #493: Dezember 2009

Themen: ICANN – fremdgesteuert durch Lobbyisten? | Statistik – .at klettert über 900.000 Domains | TLDs – Neues von .rf, .cm und .eu | DENIC – Freistaat Bayern setzt Löschung durch | msb.se – Schweden-Happen für EUR 90.918,- | Datenschutz – Hürden für Google-Analytics & Co? | Phantasialand – WebhostingDay im März 2010

ICANN – fremdgesteuert durch Lobbyisten?

Sie glauben, ICANN sei von Lobbyisten gesteuert? Adrian Kinderis, CEO der AusRegistry, hat in einem Bericht für das Online-Magazin circleid.com Gründe dokumentiert, wonach altbekannte Vorurteile durchaus ihre Berechtigung haben.

Fragt man, warum der Prozess zur Einführung neuer generischer Top Level Domains ins Stocken geraten ist, verweist die Internetverwaltung ICANN stets auf „overarching issues“, was sich je nach Standpunkt mit überspannenden Belangen, aber auch mit überspannenden Streitfällen übersetzen lässt. Gemeint sind im wesentlichen drei Kernkonflikte: das Root Scaling, also Auswirkungen neuer Top Level Domains auf die Root Zone und damit das gesamte Domain Name System, dann wirtschaftliche Analysen, welche die Frage nach dem Bedarf an neuen Endungen klären, sowie der Schutz von Kennzeichenrechteinhabern. Anlässlich des Meetings in Seoul vor einigen Wochen hat sich ICANN entschieden, kein Datum mehr für die Einführung neuer TLDs zu nennen, sondern dies vom Fortschritt der Lösung dieser Probleme innerhalb der Community abhängig zu machen. Doch während nTLDs ein Dauerthema bleiben, scheint ICANN bei der Einführung vollständig internationalisierter Domain-Namen (IDNs) schmerzbefreit: kein einziger der drei Kernkonflikte wird im Zusammenhang mit IDNs diskutiert.

Adrian Kinderis legt damit den Finger in die Wunde. So spielt bei IDNs die Frage des Root Scaling öffentlich keine Rolle, obwohl die damit verbundenen technischen Hürden durch Einführung der Sonderzeichen-Domains ungleich höher liegen; so nimmt durch das Codierungsverfahren zum Beispiel die Zahl der Zeichen einer IDN gegenüber etwa einer Landesendung drastisch zu. Auch von wirtschaftlichen Analysen, welche die Nachfrage nach IDNs dokumentieren und damit ihre Etablierung rechtfertigen, hat man nichts gehört. Schließlich der Schutz von Inhabern von Kennzeichenrechten: praktisch jeder Betreiber einer IDN-ccTLD ist frei, das Kürzel so zu betreiben, wie es ihm gefällt.

Für Kinderis lässt dies nur einen Schluss zu: hier wird mit zwei verschiedenen Maßstäben gemessen. Ob dahinter allein der politische Wille zur Internationalisierung des Domain Name Systems steckt, lässt sich gleichwohl nur spekulieren.

Den vollständigen Artikel von Adrian Kinderis finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/222

Quelle: circleid.com

Statistik – .at klettert über 900.000 Domains

Über vorgezogene Weihnachten darf sich die österreichische Endung .at freuen: erstmals stieg die Zahl der registrierten Domains auf über 900.000. Trauer dagegen bei der Business-Domain .biz, die ihren Abwärtstrend bestätigt.

Zunächst zum Jubilar des Monats: die österreichische Landesendung .at hat im November diesen Jahres erstmals die Schallmauer von 900.000 registrierten Domain-Namen durchbrochen. Dabei zeichnet sich .at vor allem durch seine Beständigkeit aus: wie Richard Wein, Geschäftsführer der .at-Registry Nic.at, in einer Presseerklärung mitteilt, verzeichnet .at bereits seit über zehn Jahren ein konstantes Wachstum von durchschnittlich zehn Prozent im Jahr. Und ein Ende ist nicht abzusehen: „Da kein Ende dieses Trends in Sicht ist, könnte Ende 2010 bereits die 1-Million-Marke geknackt werden“, gibt Wein einen Ausblick.

Ansonsten zeigt sich ein gewohntes Bild, das von einem Nettoanstieg von über 500.000 Domains bei .com dominiert wird. Besonders erfreulich auch die Zahlen bei .eu, die im letzten Monat gleich um 35.549 Domains netto zulegen kann. Dafür schwächelt .biz erheblich: die Business-Domain, die zahlenmäßig von ihrem unmittelbaren Mitbewerber .info inzwischen klar geschlagen ist, droht nach einem Verlust von knapp 15.000 Domains unter die psychologisch wichtige Marke von zwei Millionen Domains abzusinken. Vielleicht finden sich im Weihnachtsgeschäft viele Käufer, die einem glücklichen Inhaber eine .biz-Domain unter den Baum legen.

Zum Schluss noch ein Blick in den hohen Norden. Pünktlich zum Karnevalsbeginn am 11.11.2009 meldete die isländische Registry ISNIC die Registrierung der 27.000sten .is-Domain. In den vergangenen 12 Monaten kletterten die Registrierungszahlen damit um über 34 Prozent; vergleicht man nur die Monate September 2008 und 2009, sind es sogar 77 Prozent. Trotz dieser Zahlen hat .is damit enormes Potential, lassen sich doch noch zahlreiche attraktive Domains finden.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 13.295.902 – (Vergleich zum Vormonat: +  81.347)
.at – 902.725 – (Vergleich zum Vormonat: +   8.429)
.com – 83.592.799 – (Vergleich zum Vormonat: + 525.270)
.net – 12.593.517 – (Vergleich zum Vormonat: +  50.638)
.org – 7.934.179 – (Vergleich zum Vormonat: +  19.319)
.info – 5.444.925 – (Vergleich zum Vormonat: +  64.316)
.eu – 3.053.203 – (Vergleich zum Vormonat: +  35.549)
.biz – 2.016.198 – (Vergleich zum Vormonat: –  14.448)
.us – 1.640.529 – (Vergleich zum Vormonat: –   7.281)

insgesamt: 130.473.977 (Stand 1. Dezember 2009)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: nic.at, eigene Recherche

TLDs – Neues von .rf, .cm und .eu

IDNs liegen voll im Trend: während die russische Föderation Domains vollständig in kyrillisch vorbereitet, bietet EURid in wenigen Tagen Second Level Domains unterhalb von .eu mit Sonderzeichen an. Dagegen kämpft Kameruns Länderkürzel .cm mit technischen Datenpannen – hier unsere Kurznews.

Die russische Föderation prescht mit der Registrierung vollständig internationalisierter Domain-Namen (IDNs) voran: seit 25. November 2009 und noch bis zum 25. März 2010 können Inhaber in Russland eingetragener Marken ihre dem geschützten Zeichen entsprechenden Domains unterhalb des in kyrillisch geschriebenen Kürzels .rf registrieren, sofern die Marke nach dem 25. März 2009 eingetragen wurde. Bei identischen Zeichen verschiedener Inhaber erhält das zeitlich frühere die Zuteilung. Ab 8. April 2010 kann dann jedermann kyrillische .rf-Domains anmelden, wobei die Preise zunächst höher liegen und im weiteren Verlauf gesenkt werden, um eine gerechte Verteilung der begehrtesten Adressen zu gewährleisten. Im Internet erreichbar sind die neuen Adressen frühestens im Jahr 2010.

Der Neustart von Kameruns Länderendung .cm verläuft weiter holprig: nach technischen Schwierigkeiten, die mehrfach zu einer Verschiebung des Live-Starts führten, kämpft die Registry Netcom nun mit Datenverlusten. In einer eMail an die Registrare teilt Netcom mit, dass die Hardware wegen Problemen in der Stromspannung zerstört werden sei; „unglücklicherweise“ habe man keine Sicherungskopien gefertigt. Die Hardware hat Netcom an Reparaturspezialisten übersandt; es ist jedoch unsicher, ob die Daten wiederhergestellt werden können. Deshalb sollen nun die Registrare ihre Rechnungs- und Domain-Daten an Netcom senden. Die .cm-Domain-Namen selbst sollen von dem Vorfall nicht betroffen sein. Inhaber von .cm-Domains sollten ihre Adressen aber im Auge behalten und die WHOIS-Daten kontrollieren, um keine Nachteile zu erleiden.

Aus gegebenem Anlass nochmals der Hinweis: ab Donnerstag, dem 10. Dezember 2009 lässt EURid, Verwalterin der Europa-Domain .eu, die Registrierung von internationalisierten Domain-Namen auf Ebene der Second Level Domain zu. Damit sind erstmals Webadressen wie bäcker.eu, könig.eu oder müller.eu möglich. Insgesamt erstrecken sich die künftig zulässigen Zeichen auf die 23 offiziellen Sprachen der 27 EU-Mitgliedsstaaten. Technisch ausgeschlossen ist es jedoch, verschiedene Schriften oder Zeichensätze (zum Beispiel Latein, Griechisch oder Kyrillisch) in einer einzigen IDN zu mischen. Der in Starnberg ansässige Registrar united-domains.de nimmt ab sofort Vorbestellungen für die neuen Adressen entgegen; Gebühren in Höhe von EUR 29,- im Jahr pro Domain fallen nur im Fall der erfolgreichen Registrierung an.

Weitere Informationen zu .ru finden Sie unter:
> http://nic.ru/en/

Weitere Informationen zu .cm finden Sie unter:
> http://register.cm
> http://cocca.org.nz

Vorbestellung von .eu-IDNs möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Quelle: goldsteinreport.com, domainnamewire.com, eurid.eu

DENIC – Freistaat Bayern setzt Löschung durch

Der Freistaat Bayern hatte die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG vor dem Landgericht Frankfurt am Main auf Löschung von diversen Domains verklagt – und bekam Recht (Urteil vom 16.11.2009, 2-21 O 139/09). Honig gegen die DENIC lässt sich jedoch wenig saugen.

Es ist ein Ausnahmefall, der das LG Frankfurt/M dazu veranlasste, der Klage des Freistaates Bayern statt zu geben; doch geben die Ausführungen des Landgerichts einiges für DENIC zu überdenken: Klägerin war der Freistaat Bayern, der von DENIC die Aufhebung der Registrierung der Domains regierung-mittelfranken.de, regierung-oberfranken.de, regierungunterfranken.de und regierung-oberpfalz.de begehrte, weil er sich durch die Domains in seinem Namensrecht verletzt sah. DENIC hatte sich geweigert, die Domains zu löschen, da kein rechtskräftiges und zugestelltes und ausführlich begründetes Urteil vorlag. Das angerufen LG Frankfurt/M gab der Klage statt und las DENIC die Leviten:

Hintergrund ist, dass alle Fakten von einer missbräuchlichen Registrierung der Domains sprachen. Die Domains waren zu Gunsten von Firmen mit Sitz in Panama registriert. Der Admin-C der Domains wechselte ständig, wenn immer Bayern gegen die Inhaber oder den Admin-C Klage erhob. Es ergingen auch Versäumnisurteile vom Landgericht München gegen die unterschiedlichen Admin-Cs, wobei aufgrund eines Urteils andere Domains freigegeben wurden, aber das andere Versäumnisurteil bei einem anderen Admin-C nicht mehr zugestellt werden konnte. Ein weiteres Versäumnisurteil erging gegen den Inhaber der Domain, eine der Firmen mit Sitz in Panama. Bayern hatte demnach im Grunde alles getan, um an die eigentlichen Verursacher heranzutreten; man hatte sogar in Panama nachgeforscht, was es mit den Firmen dort auf sich hat. Gleichwohl lehnte DENIC die Löschung der Domains ab. Zu Unrecht, wie das Landgericht Frankfurt/M meint.

Grundsätzlich, so betont das LG Frankfurt/M, gehe man mit der Rechtsprechung hinsichtlich der Haftung von DENIC konform. DENIC treffe lediglich eine äußerst eingeschränkte Nachprüfungspflicht bei der Eintragung von Internetadressen, und eine persönliche Überprüfungspflicht komme nur unter besonderen Umständen zum Tragen; das gelte auch bei der späteren Überprüfung, wenn sie Informationen von Dritten über Rechtsverletzungen erhalten hat. Aber in diesem Falle sei der Missbrauch so offensichtlich, da bereits im Ansatz nicht zu erkennen ist, was jemand Drittes mit den Namen der Gebietskörperschaften zu schaffen habe. Auch wenn hier die Namen nicht eins zu eins denen der Bezirksdirektionen von Bayern entsprechen, sind die Abweichungen so gering, dass sie nicht ins Gewicht fallen. Hinzu komme, dass die Klägerin bereits erfolgreich geklagt hatte, aber die Zustellungen misslangen. Alles das führe zu einer anderen Beurteilung und damit zum Erfolg der Klage. Das Gericht lässt es sich freilich nicht nehmen, nochmals darauf hinzuweisen, dass der in seinen Rechten Verletzte, ehe er an DENIC herantreten kann, zunächst den Inhaber der Domain oder deren Admin-C angehen müssen (wobei wir letzteres für abwegig halten).

Das Urteil aus Frankfurt/M richtig verstanden, sollte eigentlich keinen Sturm gegen DENIC vom Zaune brechen. Die Erfahrung lehrt freilich, dass es sich einige Rechtsanwälte nicht nehmen lassen werden, den vermeintlich kürzeren Weg unter Verweis auf das Urteil aus Frankfurt/M zu wählen, ohne wirklich zu wissen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um auf diesem Wege erfolgreich zu sein. Reichlich Klageabweisungen werden die Folge sein und der Mandantschaft Geld kosten. Die DENIC hingegen könnte sich Gedanken über das eigene Prozedere und den Bestand der eigenen Domain-Richtlinien machen, nachdem das Landgericht Frankfurt/M deutliche Zweifel an der Zustellungsfiktion gegenüber dem Domain-Inhaber über den Admin-C und der Haltbarkeit von Ziffer VIII der Domain-Richtlinien hat verlautbaren lassen.

Sie finden das Urteil des LG Frankfurt/M unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/223

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bettinger.de

msb.se – Schweden-Happen für EUR 90.918,-

Teuerste Domain der vergangenen Domain-Handelswoche ist msb.se, die SEK 950.000,- (ca. EUR 90.918,-) erzielte. Damit winkt eine beinahe exotische Endung .com ab, die nur schwer Preise aufzuweisen hat. Es war eine eher ruhige Domain-Handelswoche.

Das wichtige wurde bereits gesagt: msb.se lag zum Preis von SEK 950.000,- (ca. EUR 90.918,-) vorne. Nicht viel für die teuerste Domain der Woche, aber für eine Domain mit schwedischer Endung sehr viel. Da konnten auch deutsche Ein-Zeichen-Domains nicht mehr mithalten:

i.de – EUR 49.000,-
tp.de – EUR 20.000,-
meinereifen.de – EUR  9.500,-
so.de – EUR  5.101,-
max-iptv.de – EUR  5.000,-
elektrotankstelle.de – EUR  4.600,-
weihnachtsartikel.de – EUR  4.500,-
prepaidangebote.de – EUR  2.900,-
autosuchmaschine.de – EUR  2.700,-
dansand.de – EUR  2.500,-
weather.de – EUR  2.500,-

Im übrigen zeigte sich ein Standardmix anderer Endungen, darunter auch die selten gesehene Endung .ae der Vereinigten Arabischen Emirate.

myhome.ch – EUR  8.608,-
jobseeker.com.au – AUD 11.500,- (ca. EUR  6.952,-)
fittedbedrooms.co.uk – GBP  5.500,- (ca. EUR  6.053,-)
fe.ae – GBP  4.229,- (ca. EUR  4.654,-)
bedandbreakfast.co.nz – US$  5.800,- (ca. EUR  3.867,-)
directauto.nl – EUR  3.501,-
salondejuegos.es – EUR  3.500,-
weddingcakes.co.uk – GBP  3.000,- (ca. EUR  3.302,-)
hi5.nl – EUR  2.500,-
venteadomicile.fr – EUR  2.500,-

Unter den generischen Endungen tat sich diesmal wieder .biz hervor, die weitere ergiebige Ein-Zeichen-Domains ausweisen konnte; andere neuere generische Endungen kamen darüber nicht zum Zuge:

e.biz – US$ 66.001,- (ca. EUR 44.001,-)
d.biz – US$ 26.110,- (ca. EUR 17.407,-)
w.biz – US$ 13.500,- (ca. EUR  9.000,-)
u.biz – US$ 10.099,- (ca. EUR  6.733,-)
z.biz – US$  8.988,- (ca. EUR  5.992,-)
9.biz – US$  7.901,- (ca. EUR  5.267,-)
p.biz – US$  7.878,- (ca. EUR  5.252,-)
7.biz – US$  7.877,- (ca. EUR  5.251,-)
t.biz – US$  7.602,- (ca. EUR  5.068,-)
4.biz – US$  7.601,- (ca. EUR  5.067,-)
5.biz – US$  7.601,- (ca. EUR  5.067,-)

Gleiches bieten die älteren generischen Endungen mit searchengineoptimization.net, die immerhin US$ 62.500,- (ca. EUR 41.667,-) generierte. Interessant ist, dass der Inhaber von mr.org diese für ganze EUR 7.600,- verkaufte, nachdem er sie erst im Juni für US$ 8.800,- angekauft hatte.

camera.net – US$ 26.001,- (ca. EUR 17.334,-)
hockey.org – US$ 22.500,- (ca. EUR 15.000,-)
mnet.net – US$ 22.000,- (ca. EUR 14.667,-)
print24.net – EUR  8.595,-
tattoos.org – EUR  6.660,-
autoloan.org – US$  8.000,- (ca. EUR  5.333,-)

Wieder nicht richtig bei Laune scheint .com, die mit multivitamins.com für wenig substantielle US$ 45.000,- (ca. EUR 30.000,-) einen neuen Inhaber fand. Weiter erwähnenswert waren:

originals.com – US$ 37.500,- (ca. EUR 25.000,-)
raspberry.com – US$ 27.500,- (ca. EUR 18.333,-)
generalcontracting.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 16.667,-)
f3.com – US$ 24.999,- (ca. EUR 16.666,-)
designersunglasses.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 14.000,-)
incommon.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.333,-)
xai.com – EUR 12.650,-
p4.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.000,-)
24bet.com – EUR 11.148,-
echantillons.com – EUR 10.000,-
grounders.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.000,-)
mensdesignerclothing.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.000,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Datenschutz – Hürden für Google-Analytics & Co?

Die obersten Datenschutzaufsichtsbehörden für den nichtöffentlichen Bereich trafen sich Ende November in Stralsund und weisen in einem dort gefassten, nicht verbindlichen Beschluss darauf hin, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durch Webseitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind. Google-Analytics und Co. geraten in den Fokus der Datenschützer.

Für Domainer sind Analyse-Werkzeuge wie Google-Analytics unabdingbar, um optimale Revenuen aus ihren Domains zu ziehen. Mit diesen Werkzeugen werden eine Menge Daten generiert, die Nutzerprofile sichtbar machen. Früher oder später mussten solche Werkzeuge in den Fokus der Datenschützer geraten – zu Recht. Anlässlich des jährlich stattfindenden Treffens des „Düsseldorfer Kreises“, wie sich die obersten Datenschutzaufsichtsbehörden für den nichtöffentlichen Bereich auch nennen, erging nun ein Beschluss, in dem die Beteiligten feststellen, dass bei Erstellung von Nutzungsprofilen durch Webseitenbetreiber die Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten sind. Diese Einschätzung der Datenschützer hat Folgen. So dürften Nutzungsprofile nur bei Verwendung von Pseudonymen erstellt werden, wobei IP-Adressen nicht als Pseudonym im Sinne des Telemediengesetzes gewertet werden.

In dem Beschluss gehen die Datenschützer auf die einzelnen zu beachtenden Vorgaben des TMG ein. Unter anderem soll den Betroffenen die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Erstellung von Nutzungsprofilen eingeräumt und auf die Widerspruchsmöglichkeit in einer Datenschutzerklärung deutlich hingewiesen werden. Weitere Vorgaben finden sich im Beschluss.

Dass die kurzen Ausführungen der Datenschützer sehr allgemein gehalten sind und keinerlei Rücksicht auf streitige Rechtspositionen der Gerichte nehmen, macht die Sache nicht leichter. Immer noch ist beispielsweise umstritten, ob dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten sind oder nicht; und so in der Folge, ob es einer Widerrufsmöglichkeit für solche Nutzer geben müsste, die dynamische IP-Adressen nutzen. Bei heise.de hat man sich ausführlich mit einigen Unklarheiten auseinandergesetzt, wie unter anderem auch die Bewertung von Cookies. Da hilft es wenig, wenn die Beschlüsse dieses Gremiums, wie Rechtsanwalt Thomas Stadler auf internet-law.de feststellt, nicht verbindlich, und die einzelnen Aufsichtsbehörden bei ihren Entscheidungen nicht an diese Beschlüsse gebunden sind: die Anforderungen an den Umgang mit Daten werden höher werden und bieten immer auch mehr Angriffsfläche für Abmahnungen. Der Aufwand für die Verwaltung von Domains wird größer.

Die Beschlüsse findet man unter:
> http://www.datenschutz-mv.de/dschutz/beschlue/Analyse.pdf

Quelle: datenschutz-mv.de, heise.de, internetlaw.de

Phantasialand – WebhostingDay im März 2010

Der kommende WebhostingDay findet vom 17. bis 19. März 2010 in Brühl bei Köln statt. Das Ereignis ist mittlerweile das größte Treffen weltweit zum Thema Webhosting. Mehr als die Hälfte der Besucher stammen aus der CEO/CTO-Ebene.

Im März 2010 steht der sechste WebhostingDay an. Nachdem beim letzten Treffen im vergangenen Jahr die Teilnehmerzahlen verdoppelt werden konnten, haben die Veranstalter nun gleich das gesamte Phantasialand in Brühl bei Köln angemietet. Der Vergnügungspark ist für die Zeit des WebhostingDays für die Öffentlichkeit geschlossen. Das Phantasialand verfügt über zwei eigene Hotels, die unmittelbar am Park angesiedelt sind. Beide Hotels sind für den WebhostingDay 2010 komplett reserviert. Dadurch stehen insgesamt 1.136 Betten für die Teilnehmer zur Verfügung.

Auf der Agenda stehen Themen wie etwa aktuelle Trends für Webhosting, Internet und Hardware. Daneben können die Teilnehmer große Pausen einlegen und die Möglichkeiten des Phantasialandes ausschöpfen. Darüber hinaus gibt es reichlich Gelegenheit, um Kontakte zu knüpfen und zu feiern.

Weitere Informationen unter:
> http://www.webhostingday.com

Quelle: webhostingday.com

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