Newsletter-Ausgabe #490: November 2009

Themen: .de – DENIC verteidigt Einführungsprozess | ICANN – neue TLDs verzögern sich weiter | TLDs – Neues von .shop, .info und .sg | hOLG Hamburg – Meinung trifft auf Namensrecht | best.com – US$ 331.561,- bürgen für Qualität | Sedo – Marktbericht 3/2009 veröffentlicht | Neumarkt – Seminar zu Domain- und Markenrecht

.de – DENIC verteidigt Einführungsprozess

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG hat den Prozess zur Einführung von Kurz- und Zifferndomains verteidigt: in einer „Hintergrundinformation“ erläuterte die Registry die technischen Abläufe zum internen Roll-Out Bericht.

Über die Website wikileaks.de – einem Projekt, das sich der Veröffentlichung von geheimen Informationen und Analysen verschrieben hat – gelangte Ende des letzten Monats ein interner Bericht der DENIC an die Öffentlichkeit, in dem die Registry ihren Genossen einen vertieften Einblick in den technischen und organisatorischen Ablauf des Verfahrens zur Freigabe der bisher gesperrten Kurz- und Zifferndomains am Freitag, den 23. Oktober 2009 gab. Der 25seitige Bericht, von dem 22 Seiten zugänglich sind, erläutert zunächst die Hintergründe der überraschenden Entscheidung von DENIC, infolge des vw.de-Beschlusses des Bundesgerichtshofes die Registrierungsbedingungen anzupassen. Weiter enthüllt der Bericht, dass die DENIC bereits seit Januar 2009 die mögliche Einführung von Kurz- und Zifferndomains technisch und organisatorisch vorbereitete, um einer ungünstigen Gerichtsentscheidung vorzubeugen; im August war man so weit fortgeschritten, dass ein Rollout innerhalb kurzer Zeit umgesetzt werden konnte.

Trotz der Vorbereitungen musste die DENIC eingestehen, dass der Einführungsprozess nicht frei von Pannen war. So führten technische Probleme mit dem Mailserver „EXIM“ dazu, dass teilweise mehr als die pro Genosse vorgegebenen vier eMails pro Minute angenommen wurden; begründet wird dieser Fehler unter anderem mit mangelndem Know-How, blindem Technikvertrauen und einem unzureichenden Hinterfragen von Testprotokollen. Tröstlich mag sein, dass kein Mitglied mehr als fünf Aufträge binnen der vorgegebenen Minute übertragen konnte. Desweiteren waren ebenfalls wegen technischer Probleme Aufträge in der falschen Queue unter Missachtung von „first come, first served“ verarbeitet worden; diesen Fehler erklärt DENIC mit ungenügenden Tests, wobei offen bleibt, ob der Fehler auch bei Tests hätte entdeckt werden können. In organisatorischer Hinsicht griff DENIC das Problem der Poolbildung mehrerer Genossen auf, woraus sich eine Maximierung des Registrierungserfolgs ergeben haben soll; da die Verantwortung insoweit jedoch bei den DE-NIC-Mitgliedern liegt, war dies seitens DENIC nicht auszuschließen. Zwei Mitglieder waren ferner aufgrund von Bearbeitungsfehlern im DENIC-Team von der Registrierung ausgeschlossen. Ein Mangel an Selbstkritik und schonungsloser Offenheit ist der DENIC nach dem Roll-Out Bericht also gewiss nicht zu attestieren.

In einer als Gegenreaktion veröffentlichten „Hintergrundinformation“ geht die DENIC demgemäß offensiv mit dem ans Licht der Öffentlichkeit gelangten Roll-Out Bericht um. Ein zentraler Aspekt sei der offene und transparente Umgang mit Problemen und Fehlern, mit den in der Regel sehr komplexen technischen Abläufen, um Produktionsabläufe zu optimieren. Trotz aller Probleme ist jedoch festzuhalten, dass die Einführung in der Gesamtbetrachtung erfolgreich verlaufen ist. Die DENIC untermauert dies mit konkreten Zahlen und Statistiken, aus denen sich etwa ergibt, dass eine regelmäßige Verteilung der Aufträge über alle Provider erfolgte. Keines der im Roll-Out Bericht dargelegten Probleme hatte das Potenzial, zu einer Ungleichverteilung der Chancen und Aufträge zu führen. Auch mit den beiden ausgeschlossenen Mitgliedern führt DENIC bereits Gespräche, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Letztlich bleibt ein Gefühl zurück, mit dem jede neue Top Level Domain zu kämpfen hat: ein in jeder Hinsicht perfektes Verfahren bei der Einführung oder Freigabe neuer Domains hat die Welt noch nicht gefunden.

Den Roll-Out Bericht der DENIC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/211

Die „Hintergrundinformation“ der DENIC finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/213

Quelle: denic.de, wikileaks.de

ICANN – neue TLDs verzögern sich weiter

Die Internetverwaltung ICANN hat sich von einem verbindlichen Fahrplan zur Einführung neuer Top Level Domains verabschiedet: anlässlich des Meetings in Seoul beschloss der Vorstand, die weitere Planung vom Fortschritt der Community abhängig zu machen.

Die neuen generischen Top Level Domains kommen und spätestens im 2. Quartal 2010 fällt der Startschuss für die Bewerbungen, hatte es noch vor dem Meeting geheißen, und mit der Veröffentlichung der dritten Version des Bewerberhandsbuchs schien man auf gutem Weg. Doch einige „überspannende Streitfälle“ scheinen noch für erheblichen Diskussionsbedarf zu sorgen. Namentlich nennt ICANN den Markenschutz; hier diskutiert die Internet-Verwaltung die Schaffung eines IP Clearinghouse (also einer Datenbank, in der geprüfte Rechte zentral erfasst werden), und einen „Uniform Rapid Suspension“-Prozess als Reaktion auf Rechtsverletzungen. Die für Vergaberegelungen zuständige Generic Names Supporting Organization (GNSO) wird diese Vorschläge nun weiter prüfen. Ebenfalls Sorgen bereitet ICANN, dass bei Öffnung des TLD-Raums auch die Möglichkeit eines Missbrauchs des Domain Name System wächst, kommen doch zum Beispiel zahlreiche neue Registrare und Registries hinzu. Dauerthema bleibt die Sicherheit und Stabilität des Internet, ebenso wie wirtschaftliche Analysen, die den Bedarf an neuen Endungen klären und begründen sollen.

Aufgrund dieser ungelösten Probleme hat sich ICANN entschlossen, kein Datum mehr für die Einführung neuer TLDs zu nennen, sondern dies vom Fortschritt innerhalb der Community abhängig zu machen. Je schneller diese Kernprobleme gelöst sind, desto rascher kommen die neuen Endungen. Aus diesem Grund wird es für das nächste ICANN-Meeting im März 2010 in Nairobi auch eine vierte Version des Bewerberhandbuchs geben, das die Fortschritte berücksichtigt. Doch selbst damit ist nicht Schluss, auch eine fünfte oder gar sechste Version wird bereits öffentlich diskutiert. Um der Ungeduld potentieller Bewerber entgegenzukommen, prüft ICANN ein „expressions of interest“-Verfahren; hierbei können Kandidaten ihre Unterlagen einreichen, so dass sich ICANN ein erstes Bild von potentiellen neuen TLDs und den dahintersteckenden Unternehmen und Ideen machen kann. Zeitlich parallel könnte weiter an der Beseitigung „überspannender Streitfälle“ gearbeitet werden, ohne dass zusätzliche Zeit verloren wird.

Auch ansonsten hatte das letzte Meeting in diesem Jahr viel zu bieten. Wie bereits gemeldet, machte ICANN den Weg frei für internationalisierte Top Level Domains; ab 16. November 2009 können sich Domain-Verwaltungen bei ICANN bewerben, wobei zunächst geschätzte 20 bis 30 Länder von diesen neuen Möglichkeiten Gebrauch machen wollen. Erste vollständig in Landessprache registrierbare Domains gibt es voraussichtlich Mitte 2010. Für Grummeln sorgte dagegen die Grundlagenvereinbarung „Affirmation of Commitments“ mit der US-Regierung; moniert wurde fehlende Rechenschaftspflichten bei ICANN. Doch anders als bei den neuen TLDs hat die „Affirmation of Commitments“ Fakten geschaffen; eine Umkehr des eingeleiteten Liberalisierungsprozesses gilt als ausgeschlossen.

Weitere Informationen rund um das ICANN-Meeting in Seoul finden Sie unter:
> http://sel.icann.org

Ein offizielles Wiki zu den „überspannender Streitfälle“ finden Sie unter:
> https://st.icann.org/m/page/new-gtld-overarching-issues

Quelle: icann.org, internetgovernance.org

TLDs – Neues von .shop, .info und .sg

All die Shopping-Victims unter unseren Lesern können aufatmen: eine eigene Top Level Domain .shop soll es ihnen einfacher machen, ans Ziel der Wünsche zu gelangen. Etwas zum Wünschen hat auch .info mit einigen sehr begehrten Domains im Angebot, während Singapur noch internationaler wird – hier die Kurznews.

In der Reihe „Bewerber um eine neue Top Level Domain“ hat sich die japanische GMO Registry, Inc. zu Wort gemeldet und die Initiative zur Einführung des Kürzels .shop angekündigt. Entsprechende Pläne stellte GMO anlässlich des ICANN-Meetings im südkoreanischen Seoul vor. Als Zielgruppe hat man den Bereich der „ecommerce businesses“ ausgemacht, also der Verkäufer im Internet. Die .shop-Domains sollen zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden und mit zusätzlichen Service-Angeboten wie virtuellen Einkaufswägen, SSL-Verschlüsselung und Zahlsystemen im Web einhergehen. Weitere Informationen bietet die GMO-Website, wenn derzeit auch noch mit spärlichen Informationen. Sobald ICANN den Startschuss für die Bewerbungen gibt, nach derzeitigem Stand also frühestens Mitte 2010, will GMO seine Kandidatur einreichen.

Afilias, Verwalter der Top Level Domain .info, hat tief in der Kiste ge- und einige Schätze ausgegraben: aus der Sunrise Period sind noch einige hundert Domains übrig geblieben, die nunmehr vergeben werden sollen. Es handelt sich um attraktive Internetadressen wie airline.info, bank.info, beauty.info, mp3.info, music.info und wein.info, aber auch markenrechtlich geschützte Begriffe wie allianz-arena.info; es ist also Vorsicht vor (unbeabsichtigten) Rechtsverletzungen geboten. Die Vergabe erfolgt über eine Online-Bewerbung, in der man sein Konzept und die Pläne zur Nutzung der Domain beschreiben muss. Das Bewerbungsformular hat sechs Seiten, man sollte also wissen, was man mit der Domain anstellen will. Mit jeder Bewerbung ist eine Gebühr von US$ 250,- verbunden, die nicht erstattet wird. Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen endet am 22. Dezember 2009 um 12.00 Uhr (UTC).

SGNIC, Verwalterin des Landeskürzels .sg von Singapur, hat die Einführung von internationalisierten Domains mit chinesischen Schriftzeichen auf Ebene der Second Level Domain beschlossen. Die Einführung verläuft in drei Phasen: beginnend ab 23. November 2009 kommen zunächst staatliche Einrichtungen zum Zug, bevor am 7. Januar bis 18. Februar 2010 die Inhaber von Kennzeichenrechten ihre Chance auf eine Vorbestellung erhalten. Dem schließt sich ab 25. März 2010 eine allgemeine Landrush-Phase an, bevor am 10. Juni 2010 die Live-Registrierung beginnt. SGNIC hat auf seiner Website ausführliche Informationen zusammengestellt, denen weitere Einzelheiten der Einführung zu entnehmen sind. Um Missverständnissen vorzubeugen: mit der Entscheidung der Internet-Verwaltung ICANN, IDNs auch auf Ebene der Top Level Domain einzuführen, hat dieser Schritt nichts zu tun. Vollständig internationalisierte Domains wird es wohl erst Mitte 2010 geben.

Weitere Informationen zu .shop finden Sie unter:
> http://www.shoptld.org

Weitere Informationen zu den .info Sunrise-Domains samt vollständiger Liste der Domains finden Sie unter:
> http://www.info.info/sunrise_domain_reallocation

Weitere Informationen zu IDNs unter .sg finden Sie unter:
> http://sgnic.sg

Quelle: prweb.com, info.info, sgnic.sg

hOLG Hamburg – Meinung trifft auf Namensrecht

Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg lotete bereits 2007 im Rahmen eines Prozesskostenhilfebegehrens die Grenze zwischen Namensrechtsverletzung und Meinungsfreiheit bei Domain-Namen aus. Im Rahmen der erweiterten Anwendung von § 12 BGB auf Namensrechtsverletzungen außerhalb des Funktionsbereichs eines Unternehmens verschob das Gericht kurzerhand die Grenzen der Namensanmaßung von .de-Domains auf alle Top Level Domains.

Die Telekom beantragte gegen den Inhaber der Domain telekombundesliga.eu wegen Verletzung von Namensrechten eine einstweilige Verfügung. Damit war sie vor dem Landgericht Hamburg auch nach Widerspruch des Domain-Inhabers erfolgreich. Der Domain-Inhaber beantragte daraufhin Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren. Das hOLG Hamburg wies den Antrag wegen fehlender Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverteidigung zurück; dabei verwies es auf die Entscheidungsgründe des Landgerichts, in denen das Landgericht Hamburg eine Namensrechtsverletzung (§ 12 BGB) festgestellt hatte, und nahm ergänzend zum Entwurf der Berufungsbegründung Stellung.

Das hOLG in Hamburg (Beschluss vom 24.04.2007, Az.: 3 U 50/07) sieht in der Registrierung von telekom-bundesliga.eu durch den Domain-Inhaber eine Namensrechtsverletzung (§ 12 BGB). § 12 BGB fand hier Anwendung, weil bisher keine geschäftliche Nutzung der Domain gegeben war und so das Markenrecht nicht griff, und aber der Funktionsbereich des Unternehmens durch Verwendung des Unternehmenskennzeichens außerhalb des Anwendungsbereichs des Kennzeichenrechts berührt wurde. Eine Namensanmaßung lag nach Ansicht des hOLG Hamburg vor, da im Hinblick auf telekom-bundesliga.eu der Begriff Telekom kennzeichnend ist, während Bundesliga lediglich als beschreibend aufgefasst wird. Nutzer würden annehmen, die Telekom betreibe die Seite, um Informationen über die Bundesliga zu verbreiten. Hingegen habe der Domain-Inhaber keinerlei Rechte an dem Namen Telekom. Auch war nicht erkennbar, in welcher Form die Domain hätte genutzt werden können, ohne nicht den Funktionsbereich der Telekom zu tangieren und zugleich ein eigenes Zeichenrecht für den Domain-Inhaber zu begründen. Vom Recht auf Meinungsfreiheit sei der Domain-Name nicht geschützt, da der Name telekom-bundesliga.eu den Nutzer nicht erkennen lasse, dass es sich um eine – mögliche – Meinungsseite mit kritischer Auseinandersetzung zur Kommerzialisierung des Fußballs handeln solle. Aufgrund des Domain-Namens wird der Nutzer die Domain gerade der Telekom zuordnen, was eine Verwirrung der Nutzer begründe. Sogar der Domain-Inhaber hatte eingestanden, er sei für ein entsprechendes Meinungsforum auf den Namen „Telekom“ nicht angewiesen. Damit wies das hOLG Hamburg den Antrag auf Prozesskostenhilfe zurück.

Was die Entscheidung des hOLG Hamburg auch nennenswert macht, ist der Umstand, dass es den BGH etwas frei zitiert. Das hOLG Hamburg nimmt bei der Frage nach der erweiterten Anwendung von § 12 BGB auf Namensrechtsverletzungen außerhalb des Funktionsbereichs eines Unternehmens Bezug auf das BGH-Urteil zu mho.de (09.09.2004, Az.: I ZR 65/02) und meint, eine Beeinträchtigung berechtigter geschäftlicher Interessen ist im Allgemeinen dann gegeben, wenn ein Nichtberechtigter ein fremdes Kennzeichen als Domainnamen – unter welcher TLD auch immer – benutzt. Der BGH ging in seiner Entscheidung noch davon aus, dass dies im Allgemeinen für unter der in Deutschland üblichen Top Level Domain „de“ gelte, von anderen Top Level Domains war nicht die Rede. Demnach läge mit der .eu-Domain die Sach- und Rechtslage anders und hätte einer besonderen Untersuchung bedurft. Das Ergebnis wäre voraussichtlich aber dasselbe gewesen – zu Recht.

Den Beschluss des OLG Hamburg findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20090233.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de

best.com – US$ 331.561,- bürgen für Qualität

Mit best.com zum Preis von US$ 331.561,- (ca. EUR 225.552,-) stand gerade das Beste an höchster Stelle der vergangenen Domain-Handelswoche. Daneben zeigte sich .de mit gleich drei teuren Domains rüstig im Domain-Herbst, und unter .biz handelte man einzelne Buchstaben.

Im Zeichen von Kino räumte .de diesmal die besten Preise unter den Länderendungen ab: mit kinofilme.de (EUR 30.000,-) und kinofilm.de (EUR 25.000,-) war eine hervorragende Spitze positioniert, die noch mit der schönen gold-ankauf.de für EUR 22.900,- und der trendigen schweinegrippe-informationen.de zu EUR 4.500,- flankiert wurde. Weitere .de-Domains reihten sich ein:

recht24.de – EUR  5.000,-
kfz-gewerbe.de – EUR  4.000,-
infoboard.de – EUR  3.950,-
briefmarkenverkaufen.de – EUR  2.900,-
indien-reisen.de – EUR  2.200,-
4everhappy.de – EUR  2.000,-

Im übrigen ergab sich ein gewohnt vermischtes Feld, wobei die britische Endung nicht so stark beitrug, dafür .fr kontinuierlich stärker zu werden scheint:

womensshoes.co.uk – EUR  9.900,-
dream-on.co.uk – GBP  3.250,- (ca. EUR  3.634,-)
storch.co.uk – GBP  2.200,- (ca. EUR  2.460,-)
ftp.co.uk – GBP  2.050,- (ca. EUR  2.292,-)

mercato.fr – EUR 10.000,-
auberges.fr – EUR  6.000,-
generations.fr – EUR  4.500,-

blackcard.es – EUR  9.000,-
bang.me – US$ 10.750,- (ca. EUR  7.313,-)
reprisemedia.es – EUR  5.950,-
svett.se – EUR  4.219,-
webc.am – US$  6.000,- (ca. EUR  4.082,-)
zazzle.com.ar – US$  5.500,- (ca. EUR  3.741,-)
centrallondon.tv – GBP  3.200,- (ca. EUR  3.578,-)
blogspot.gr – EUR  2.500,-
alpenplaner.ch – EUR  2.250,-
rate.me – US$  3.105,- (ca. EUR  2.112,-)
sunnybeach.nl – EUR  2.100,-
poker.ma – EUR  2.050,-
badeferien.ch – EUR  2.000,-
gamezone.nl – EUR  2.000,-

Kaum eingeführt, erblüht auch schon der Handel mit kurzen .biz-Domains und bringt m.biz für US$ 15.611,- (ca. EUR 10.620,-) und b.biz für US$ 10.005,- (ca. EUR 6.806,-) auf den Markt. Wie bald kurze .de-Domains den Markt erstürmen werden, wird man noch sehen, die Preise dürften dann allerdings erheblich höher liegen. Weiter waren drei neuere Endungen vertreten:

assurance.info – EUR  3.500,-
ebook.pro – US$  3.900,- (ca. EUR  2.653,-)
bio.mobi – EUR  2.051,-

Die alten generischen Endungen boten bessere Durchschnittswerte, angeführt von best.net, deren Preis in Höhe von US$ 36.840,- (ca. EUR 25.061,-) den Unterschied zur Endung .com deutlich macht.

philippines.net – US$ 35.000,- (ca. EUR 23.810,-)
sexshop.org – EUR 15.000,-
taboo.org – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.605,-)
silver.net – US$ 17.178,- (ca. EUR 11.686,-)
quote.org – US$ 11.690,- (ca. EUR  7.952,-)
criminalJustice.net – US$ 10.200,- (ca. EUR  6.939,-)
weightlosspills.org – US$  8.500,- (ca. EUR  5.782,-)
amortization.net – US$  8.000,- (ca. EUR  5.442,-)
deodorant.net – US$  6.400,- (ca. EUR  4.354,-)
111.net – US$  6.095,- (ca. EUR  4.146,-)
replicawatches.net – US$  5.750,- (ca. EUR  3.912,-)
holidayrental.net – US$  5.000,- (ca. EUR  3.401,-)
wineclub.org – US$  5.000,- (ca. EUR  3.401,-)
involved.net – US$  5.000,- (ca. EUR  3.401,-)
involved.org – US$  5.000,- (ca. EUR  3.401,-)

Mit best.com für US$ 331.561,- (ca. EUR 225.552,-) bewies .com wieder einmal Stärke, die sie mit sudan.com für US$ 120.000,- (ca. EUR 81.633,-) und pipi.com für US$ 100.000,- (ca. EUR 68.027,-) unterstrich. Davon aber abgesehen fanden sich noch eine Reihe gut bepreister Domains im mittleren Segment, so dass die Liste eine beinahe homogene Kurve abgab:

pokerbonus.com – US$ 85.000,- (ca. EUR 57.823,-)
xoxide.com – US$ 76.000,- (ca. EUR 51.701,-)
suggest.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 51.020,-)
acadia.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 40.816,-)
jjj.com – US$ 48.500,- (ca. EUR 32.993,-)
cancerhelp.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 27.211,-)
creditfairy.com – US$ 33.000,- (ca. EUR 22.449,-)
associatesdegree.com – US$ 32.000,- (ca. EUR 21.769,-)
cuny.com – US$ 30.050,- (ca. EUR 20.442,-)
mcu.com – US$ 24.500,- (ca. EUR 16.667,-)
lampen.com – EUR 13.800,-
healthtree.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.605,-)
jawa.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.605,-)
seepuertorico.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.605,-)
wordy.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.605,-)
yourdiscovery.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.605,-)
229.com – US$ 19.650,- (ca. EUR 13.367,-)
prosensa.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 12.925,-)
proteinbar.com – US$ 16.044,- (ca. EUR 10.914,-)
lfa.com – US$ 15.005,- (ca. EUR 10.207,-)
hfx.com – US$ 13.766,- (ca. EUR  9.365,-)
riedl.com – EUR  9.000,-
wjs.com – US$ 12.600,- (ca. EUR  8.571,-)
onlinephdprograms.com – US$ 12.500,- (ca. EUR  8.503,-)
gmh.com – US$ 12.100,- (ca. EUR  8.231,-)
libertyrealty.com – US$ 12.100,- (ca. EUR  8.231,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Sedo – Marktbericht 3/2009 veröffentlicht

Die Domain-Handelsbörse Sedo liefert unter dem Titel „Domain Sekundärmarkt 3. Quartal 2009“ eine aktuelle Studie zum Handel mit Domains. Der Markt für Domains hat danach gegenüber dem 2. Quartal 2009 wieder zugelegt, die Aussichten für die Zukunft sind gut.

Insgesamt verzeichnete Sedo einen Anstieg des Handelsvolumens um 5,5 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Mit insgesamt 9.928 verkauften Domains gegenüber 9.403 im zweiten Quartal 2009 und 9.326 im ersten Quartal 2009, ist die Entwicklung in der Tat freundlich. Der Durchschnittspreis hält sich mit EUR 1.630,- auf hohem Niveau stabil. Der Handel erfolgt überwiegend über Marktplatzverhandlungen; diese beliefen sich auf 49 Prozent aller bei Sedo gehandelten Domains und stiegen somit um zwei Prozent an, während Marktplatz-Auktionen ein Volumen von 34 Prozent einnahmen. Am beliebtesten waren Domains zur Kategorie „Regionen, Länder, Städte“, gefolgt von „Beschäftigung“ und „Hardware“. Die teuerste Domain im dritten Quartal war call .com (EUR 770.956,-), gefolgt von server.com (EUR 550.984,-) und christian.com (EUR 417.711,-). Die teuerste .de-Domain war newbrand.de für EUR 120.000,-, die teuerste britische Domain rent.co.uk (EUR 72.198,-).

Unter den generischen Top Level Domains steht selbstverständlich .com vorne, mit 45 Prozent Marktanteil unter allen Endungen. Unter den generischen Endungen umfasst der .com-Anteil ganze 76 Prozent, gefolgt von .net mit zehn Prozent, .org mit sieben Prozent und .info mit sechs Prozent. Die für .com-Domains bezahlten Durchschnittspreise sind nach einem Einbruch (EUR 1.311,-) im zweiten Quartal 2009 wieder angestiegen (EUR 2.326,-) und liegen höher als im ersten Quartal (EUR 1.935,-). Deutlich flacher verlaufen die Kurven für .org und .info, während .net und .biz sich in Gegenrichtung bewegen; wurden für .net-Domains im ersten Quartal durchschnittlich EUR 1.006,- gezahlt, so waren es im zweiten Quartal EUR 1.298,- und im dritten Quartal nur noch EUR 927,-.

Insgesamt wechselten bei Sedo im dritten Quartal 1.741 .de-Domains den Inhaber und damit etwa 200 weniger als im Vorquartal (1.938 Domains). Vom großen Kuchen beanspruchte .de damit rund 17,5 Prozent, was deutlich weniger als die ca. 20,6 Prozent im Vorquartal ist; unter den ccTLDs beträgt der .de-Anteil 56 Prozent (zweites Quartal 60 Prozent). An zweiter Stelle folgt die Endung .co.uk mit einem Marktanteil von 15 Prozent unter den ccTLDs. Die Kurven der Durchschnittspreise sehen bei den ccTLDs ähnlich wie bei den generischen Endungen aus, sie sind gegenläufig: für 1.741 gehandelte .de-Domains fiel der Preis von EUR 906,- im ersten Quartal auf EUR 709,- im zweiten, um dann um 64 Prozent auf EUR 1.166,- im dritten Quartal zu steigen. Der Verlauf bei .co.uk ähnelt dem von .net: zunächst findet man einen Anstieg vom ersten zum zweiten Quartal von EUR 1.110,- auf EUR 2.045,-, und dann den Abfall auf Durchschnittspreise von lediglich noch EUR 1.487,-. Die höchsten Durchschnittspreise erzielte die französische Endung, die im dritten Quartal auf EUR 3.049,- anstieg.

Während die Preise bei einigen Domain-Endungen steigen, fallen sie bei anderen recht deutlich. Interessant wäre es da zu wissen, wie sich die Kaufkraft auf unterschiedliche Länder verteilt und wie das mit den jeweiligen Länderendungen korreliert. Aber dieser Wunsch ist vielleicht zu hoch gegriffen. Die deutsche Endung hat jedenfalls deutlich Marktanteile eingebüßt; verblüffend gut stellt sich .fr dar, die im Durchschnitt die teuersten Domain-Verkäufe unter den ccTLDs aufbietet. In jedem Falle zeigt, gerade auch im Vergleich mit der Sedo-Marktstudie 2008, dass es im Domain-Handel bergauf geht; auch, wenn er vielleicht nicht sehr unter der Wirtschaftskrise gelitten hat.

Die Quartals-Studie von Sedo findet man unter:
> http://www.sedo.de/presse/Domainstudie_Q3_2009.pdf

Quelle: sedo.de

Neumarkt – Seminar zu Domain- und Markenrecht

Im Landratsamt Neumarkt in der Oberpfalz findet am 24. November 2009 eine kurze Informationsveranstaltung aus der Reihe IT-Recht mit dem Thema „Domain- und Markenrecht“ statt.

Gastgeber ist die IT Inkubator Ostbayern GmbH, ein Unternehmen der Stadt Regensburg mit der Aufgabe, IT-Wirtschaft und IT-Gründungen in der Oberpfalz zu fördern. Als Referent steht Rechtsanwalt Dr. jur. Christian Stahl zur Verfügung, der zu den Themen Domänen-Registrierung als Markenverletzung und als Namensverletzung, verwechselbare Begriffe, generische Domains und Namensrechte im Widerstreit vorträgt. Die Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer, Existenzgründer und IT-Verantwortliche in IT-rechtlichen Belangen; sie werden in dem Thema fit gemacht und über Neuerungen im IT-Recht informiert.

Die zweistündige Veranstaltung findet am Dienstag, den 24. November 2009 von 18.30 bis 20.30 Uhr in den Räumen des Landratsamtes Neumarkt in der Oberpfalz statt. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung erforderlich.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/214

Quelle: it-speicher.de

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