Newsletter-Ausgabe #494: Dezember 2009

Themen: Abzocke – wieder Appraisal-Scam aufgetaucht! | McAfee – neue Weltkarte der gefährlichsten TLDs | TLDs – Neues von .do, .rf und .no | OLG Stuttgart – Haftung des Admin-C verneint | Gespart – CAC senkt die Preise für .eu-Streite | Nastrovje – russia.com erzielt US$ 1.500.000,- | Las Vegas – T.R.A.F.F.I.C.-Show im Januar 2010

Abzocke – wieder Appraisal-Scam aufgetaucht!

Alle Jahre wieder kommt nicht nur Weihnachten, sondern treiben auch Domain-Abzocker ihr Unwesen. So erfährt derzeit die als „Appraisal-Scam“ bekannte Gutachtenmasche neue Wertschätzung, während der Domain Registry of America auch trotz jahrelangem Unwesen niemand beizukommen scheint.

In einer uns vorliegenden englischsprachigen eMail wandte sich Ende November 2009 ein Scott Withrow, der sich als CEO betitelt und für „Domain Investing & Reselling“ zuständig sein soll, unter der Absenderdomain domainsecondhand.com unvermittelt an einen unserer Leser und teilte mit, dass sein Unternehmen in Internetprojekte und Domains investiere. Zugleich wurde der Leser gefragt, was der Preis für seine Domain l.com sei; der vollständige Domain-Name liest sich wie zusammengewürfelte Buchstaben und entspricht keinem allgemeinbeschreibenden Begriff. Gleichwohl freue sich Withrow, mit dem Leser künftig Geschäfte zu machen. Der Leser erwiderte die eMail und verlangte einen vierstelligen Betrag für die Domain. Withrow antwortete und zeigte sich grundsätzlich einverstanden, fragte jedoch an, ob der Leser schon einmal den Wert der Domain durch ein Gutachten habe ermitteln lassen; ohne Gutachten könne man beim Preis nicht sicher sein, und es sei auch für den Kauf sehr wichtig. Er werde dabei nur Gutachten von unabhängigen Unternehmen akzeptieren, denen er vertraue.

Praktischerweise fügt Withrow seiner eMail einen Link zum Forum von domainexplorer.org bei. Klickt man diesen an, wird dort von Gutachten von estibot.com, swiftappraisal.com oder afternic.com abgeraten, dafür researchappraisals.com gelobt. Sobald der Leser das Gutachten vorlege, könne man die Verhandlungen fortführen. Doch unser Leser war misstrauisch und stieß im Domain-Forum von namepros.com auf die Ansicht, dass domainsecondhand.com als Betrug zu werten sei; von der Einholung eines Gutachtens hat er Abstand genommen. Es kann daher nur gewarnt werden, auf diese Masche hereinzufallen und ein Wertgutachten in Auftrag zu geben; hat man das Gutachten bezahlt, wird man vom Käufer regelmäßig nichts mehr hören und auf den Kosten sitzen bleiben. Seriöse Käufer sollten dagegen die Kosten des Gutachtens selbst tragen und mit dem Verkäufer vereinbaren, im Fall einer Einigung die Gutachtenskosten auf den Kaufpreis anzurechnen.

Dass die Abzocker nicht aussterben, zeigt auch ein aktueller Fall aus Großbritannien. Dort musste sich die Advertising Standards Authority mit der einschlägig bekannten Domain Registry of America (DROA) auseinandersetzen, nachdem DROA in rechnungsartig aufgemachten eMails den Eindruck erweckt hatte, man müsse bezahlen, um die eigenen Domains zu verlängern. Wie machtlos Behörden hiergegen sind, zeigt der Tenor der Entscheidung: die eMail darf künftig in dieser Form nicht mehr verwendet werden. Dass sich DROA hieran hält, muss bezweifelt werden.

Quelle: isquattedyour.eu, eigene Recherche

McAfee – neue Weltkarte der gefährlichsten TLDs

Kamerun hat die gefährlichste Top Level Domain der Welt. Zu diesem Ergebnis kommt der Internetsecurity-Spezialist McAfee in einer Neuauflage seines Reports „Mapping the Mal Web“. Die Länderkürzel Deutschlands, Österreichs und der Schweiz schaffen dagegen alle den Sprung in die Spitzengruppe der sichersten Webadressen.

Mal angenommen, Sie wollen ein Programm aus dem Internet auf Ihren Rechner laden. Wie hoch schätzen Sie das Risiko ein, zugleich Schadprogramme wie Viren oder Spyware mitzuladen? Nach einem aktuellen Report von McAfee spielt bei der Beantwortung dieser Frage unter anderem die Top Level Domain eine Rolle. Nach einer Untersuchung von mehr als 27 Millionen Domain-Namen kommt McAfee zu dem Ergebnis, dass Inhalte, die über eine Domain mit der Landesendung .cm für Kamerun zu erreichen sind, zu den gefährlichsten gehören; von rund 82.000 getesteten Domains erwiesen sich über 57.000 als risikoreich. Damit löst .cm die Endung .hk (Hong Kong) ab, die im Jahr 2008 noch als am gefährlichsten gegolten hat. Die Zeichennähe von .cm zur Endung .com, die mit einem gewichteten Risiko von 32,2 Prozent auf Platz zwei landet, mag hierbei eine Rolle gespielt haben. Ebenfalls auf dem Treppchen landet Chinas Endung .cn, deren Inhalte damit ebenfalls als äußerst risikoreich bewertet werden müssen.

Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, sollte demgegenüber ausschließlich auf Inhalte mit der Endung .gov vertrauen. Die nur von US-Regierungsbehörden verwendete Domain ist allerdings nicht frei zu registrieren, so dass schon die Hürde der Registrierung kräftig aussortiert. Als sicherstes Landeskürzel hat McAfee die japanische Endung .jp ermittelt, knapp vor .edu, .ie (Irland) und .hr (Kroatien). Die schweizer Endung .ch verzeichnet mit einem Risiko von 0,2 Prozent den gleichen Wert wie Österreichs .at, während die deutsche Endung .de mit 0,3 Prozent aufwartet; von 1.428.423 untersuchten .de-Domains waren 4.625 schadbehaftet. Sortiert nach Regionen, sind Inhalte unter einer Top Level Domain aus dem asiatisch-pazifischen Raum signifikant risikoreicher als etwa solche aus Europa.

Insgesamt legt die Studie nahe, dass je geringer die Hürden für eine Registrierung sind und je günstiger die Domains angeboten werden, desto häufiger sie zu Schadzwecken eingesetzt werden. Diese Erkenntnis kann kaum überraschen, ist jedoch – wie .de, .at und .ch beweisen – keineswegs zwingend. Wer daher auf der Suche nach einer passenden Domain ist, sollte bedenken, dass es dafür Traumlagen gibt – aber auch Hinterhöfe, die jedem noch so wertvollen Projekt ein negatives Image verpassen können.

Den gesamten Report finden Sie unter:
> http://us.mcafee.com/en-us/local/docs/Mapping_Mal_Web.pdf

Quelle: mcafee.com, goldsteinreport.com, eigene Recherche

TLDs – Neues von .do, .rf und .no

Rund um den Erdball verstreut liegen heute unsere Kurznews aus der Welt der Top Level Domains. Während die Dominikanische Republik liberaler wird, dreht Russland an der Sunrise-Schraube für .rf-Domains. Nur in Norwegen mahnt man zu Bedacht.

Zunächst eine Meldung, die uns kurzfristig aus der Karibik erreicht hat: Nic.do, Verwalter des Länderkürzels .do der Dominikanischen Republik, erlaubt seit heute die Registrierung von Second Level Domains direkt unterhalb von .do. Um bestehende Anmeldungen zu schützen, trägt Nic.do auf einen Antrag hin Third Level Domains mit Eintragung vor dem 30. Oktober 2009 direkt in der Second Level Variante ein, sofern alle Gebühren bezahlt sind; gibt es mehrere gleichlautende Third Level Domains, setzt sich die ältere durch. Entsprechende Anträge können bis längstens 10. März 2010 gestellt werden, danach steht die Registrierung jedermann offen. Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre, Domains mit weniger als zwei Zeichen sind nicht zugelassen. Schließlich hat Nic.do ein Schlichtungsverfahren etabliert; zuständiges Schiedsgericht ist die Genfer World Intellectual Property Organisation (WIPO).

Aus Russland meldet die Registry kurzfristige Änderungen bei der Einführung von vollständig internationalisierten Domains (IDNs) unter der kyrillischen Endung .rf. So berechtigen nur Marken mit Eintragung vor dem 25. März 2009 an der Sunrise Period teilzunehmen. Bewerben sich Inhaber zweier gleichlautendender Marken, erhält jene mit der älteren Eintragung den Vorzug. Außerdem behält sich das Assessment Board der Registry in bestimmten Fällen eine Überprüfung des Subrise-Antrags vor. Bereits eingereichte Anträge werden überprüft, ob sie in Einklang mit diesen neuen Regeln stehen. Unverändert bleibt dagegen der Zeitplan: noch bis zum 25. März 2010 können Inhaber von Kennzeichenrechten ihre dem geschützten Zeichen entsprechenden Domain-Namen vorrangig registrieren.

In Norwegen formiert sich Widerstand gegen die Einführung von neuen Länder- und Territorial-Domains im Rahmen der Einführung von neuen gTLDs, also zum Beispiel .deutschland. In einer Stellungnahme zum 3. Entwurf des Bewerberhandbuchs äußerte Norid, die für .no zuständige Registry, grundsätzliche Bedenken gegen die Zulassung von Länder- und Territorialendungen. Diese widersprächen der Empfehlung, keine Namen der ISO-3166-Länderliste oder sinnvolle Abkürzungen davon einzuführen. Daneben gäbe es zahlreiche offene Fragen; ungelöst sei zum Beispiel, was passiert, wenn die Registry einer neuen geoTLD den Vertrag mit ICANN befolgt, aber das eigene nationale Recht dabei unbeachtet lässt. Eine solche Endung müsse weiter den Regeln der UDRP folgen, selbst wenn eine eigene Schlichtungsregelung existiert, so dass die Regeln einer Länderendung mit denen einer geoTLD auseinanderfallen können und Verwirrung stiften. Auch die Definition von Ländern und Territorien sieht Norid ungeklärt; beispielsweise genießt die norwegische Bouvetinsel Schutz in der Darstellung .bouvet-island, nicht aber als .bouvet. Ob und inwieweit ICANN diese Bedenken aufgreifen wird, ist derzeit noch offen.

Weitere Informationen zu .do finden Sie unter:
> http://www.nic.do

Quelle: thedomains.com, nic.ru, norid.no

OLG Stuttgart – Haftung des Admin-C verneint

Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart über die Haftung des Admin-C einer .de-Domain hat die unterlegene Partei Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Doch ehe nun der BGH zum Zuge kommt, schauen wir uns die Entscheidung aus Stuttgart an.

Die Parteien streiten über die Kosten einer Abmahnung. Die Klägerin betreibt einen Versandhandel für Haarkosmetik, ist Inhaberin entsprechender Marken und einer Domain. Der Beklagte ist Admin-C für zahlreiche .de-Domains, deren Inhaberin eine Limited in England ist, unter anderem auch für eine Domain, die zum Verwechseln jener der Klägerin ähnlich war und unter einer Parking-Site Links zu Wettbewerbern der Klägerin anzeigte. Nach Aufforderung der Klägerin gegenüber dem Beklagten und der Inhaberin wurde die Domain gelöscht. Die Klägerin fordert vom Beklagten nun die vorgerichtlichen Kosten. Da der Beklagte deren Begleichung ablehnte, klagte die Klägerin vor dem Landgericht Stuttgart; dieses meinte, der Admin-C hafte für die Markenrechtsverletzung und gab der Klage statt. Gegen das Urteil des LG Stuttgart (Urteil vom 27.01.2009, Az.: 41 O 127/08 KfH) legte der Beklagte Berufung ein, und das OLG Stuttgart musste nun entscheiden.

Das OLG Stuttgart (Urteil vom 24.09.2009, Az.: 2 U 16/09) ist anderer Ansicht als das LG Stuttgart, gab der Berufung statt und wies die Klage ab. Der Beklagte haftet weder als Täter oder Teilnehmer noch als Störer für die in Frage stehenden Rechtsverletzungen. Demnach besteht kein Anspruch auf Ausgleich der Abmahnkosten. Die Klägerin hatte sich zuletzt nur noch auf eine Störerhaftung des Beklagten kapriziert, aber die lag nach Ansicht des OLG Stuttgart nicht vor. Das Gericht differenziert ausführlich zwischen den unterschiedlichen Bedingungen der Störerhaftung und schloss bei der Prüfung zunächst eine Haftung wegen Kennzeichenrechtsverletzung aus, weil der Beklagte in seiner Stellung als Admin-C keinen Einfluss auf den Inhalt unter der Domain hat und die Haftung nicht weiter gehen kann als die des Domain-Inhabers, der die Domain in diesem Falle nicht würde kündigen müssen.

In der Folge schloss das Gericht auch die Haftung wegen der Verletzung von Namensrechten aus, zunächst für den Zeitpunkt nach Kenntnis der Rechtsverletzung. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass der Beklagte schon vorher von der Rechtsverletzung wusste; nach Kenntnis wurde die Domain jedenfalls so gleich gelöscht. Schließlich fiel auch die Haftung vor einer Kenntnis der Rechtsverletzung weg, denn eine sich aufdrängende Rechtsverletzung als notwendige Voraussetzung für die Haftung lasse sich aus einer offenkundig rechtsverletzenden Domain, die im Rahmen eines automatisierten, massenhaften Registrierungsverfahrens registriert wird, bei dem der Beklagte sich mit Vorab-Einwilligung als Admin-C zur Verfügung gestellt hat, nicht annehmen, da der Admin-C von der Registrierung der Domain gar keine Kenntnis hat.

Das Urteil besticht durch seine ausführliche Auseinandersetzung mit der bestehenden Rechtsprechung und Literatur zum Thema. Das OLG Stuttgart hat die Revision gegen die Entscheidung zugelassen, „da die Frage der Haftung des Admin-C in der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht einheitlich gesehen wird, eine höchstrichterliche Klärung fehlt und die Frage auch grundsätzliche Bedeutung hat.“ Die Klägerin legte gegen die Entscheidung Revision ein. So kommt die Frage der Haftung des Admin-C nun endlich zum Bundesgerichtshof. Wir sind gespannt.

Die Entscheidung findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/225

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: juris.de

Gespart – CAC senkt die Preise für .eu-Streite

Das für ADR- und UDRP-Entscheidungen zuständige Tschechische Schiedsgericht über Domain-Streitigkeiten (CAC) will die Preise senken. Die Kosten für ein ADR-Verfahren über .eu-Domains soll denen des UDRP-Verfahrens angepasst werden. Darüber hinaus soll es ein günstiges Schnellverfahren geben.

Seit Januar dieses Jahres verhandelt das Schiedsgericht bei der Wirtschaftskammer der Tschechischen Republik und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik nicht nur ADR-Verfahren für Auseinandersetzungen um .eu-Domains, sondern auch allgemeine UDRP-Verfahren um Domains unter .com, net, .org und anderen Endungen. Die Preise für letztere lagen nach Vorgaben von ICANN etwas niedriger, als die Preise von .eu-Verfahren. Nun will das Schiedsgericht die Preis für .eu-Verfahren nach unten korrigieren und so alle Preise vereinheitlichen. Die Reduktion ergibt sich insbesondere aufgrund einer neuen Staffelung; die Preise von .eu-Domains sind derzeit enger gestaffelt als die des UDRP-Verfahrens. Während unter .eu die Preise jeweils ab 3, 6 und 10 Domains steigen, verläuft die Kurve für generische Endungen flacher, und steigt ab 6, 11, 21 usw. Domains jeweils an. Die Preise für die Änderung der Sprache und bei Rücknahme einer Beschwerde sollen um die Hälfte gesenkt werden.

In einem Vorschlag zur Änderung der UDRP bietet das Tschechische Schiedsgericht auch ein beschleunigtes Verfahren zum günstigen Preis an. Ein so genannter „Expedited Decision Case“ kann vom Beschwerdeführer beantragt werden, wenn nur ein Schiedsrichter entscheiden soll, der Gegner eine Einzelperson ist und es um eine Domain geht, für die Beschwerde das entsprechende Formblatt genutzt wird und der Beschwerdeführer die Beschwerde in maximal 2.000 Worte fasst, wobei er dieser nicht mehr als 20 Seiten Anlage beifügt. Die entstehenden Gebühren sollen dann lediglich US$ 500,- betragen.

Ob diese Vergünstigung wirklich dem sich verengenden Markt geschuldet ist, wie Rechtsanwalt Mark Schweizer auf marques.org meint, oder einfach nur eine vernünftige Lösung, um Verfahren zu beschleunigen, mag man spekulieren; angesichts der drohenden Konkurrenz durch das „Uniform Rapid Suspension“-Verfahren im Zuge der Einführung neuer Domain-Endungen ist es nur konsequent, am bestehenden UDRP-Verfahren, dass nun zehn Jahre alt ist, etwas zu verändern. Das mag hier und da auch den Befürwortern des „Uniform Rapid Suspension“-Verfahrens den Wind aus den Segeln nehmen.

Den Antrag auf Ergänzung der UDRP findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/226

Weitere Informationen findet man unter:
> http://eu.adr.eu/about_us/news/index.php

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: adr.eu, marques.org

Nastrovje – russia.com erzielt US$ 1.500.000,-

In der vergangenen Domain-Handelswoche ging es endlich wieder einmal hoch her: Mit russia.com zum Preis von US$ 1.500.000,- liegt eine Domain endlich wieder im Millionenbereich, der sich darüber hinaus noch zwei .com-Domains im sechsstelligen Bereich anschließen. Parallel dazu trieb .de mit kindergartenbeirat.de, die verblüffende EUR 44.066,- erzielte, Blüten. Auch sonst waren die Ergebnisse freundlich.

Wie kaum anders zu erwarten, ist die teuerste .de-Domain der vergangenen Handelswoche geparkt; kindergartenbeirat.de, die EUR 44.066,- kostete, verweist auf KiTa-Angebote, Software, Informationen, Bauplanung oder Beratung. Kaum vorstellbar, dass dieser Preis gerechtfertigt ist. Nachvollziehbar sind da schon die anderen .de-Preise dieser Woche:

ort.de – EUR 23.800,-
1a-krankenversicherung.de – EUR 11.900,-
ke.de – EUR 11.900,-
66.de – EUR  9.000,-
sh.de – EUR  8.000,-
xx.de – EUR  6.600,-
buchungen.de – EUR  5.950,-
creditcards.de – US$  8.600,- (ca. EUR  5.695,-)
mz.de – EUR  5.212,-
bookfactory.de – EUR  3.601,-

Auch die britische Endung bot vergangene Woche wieder einige erfreuliche Domain-Preise; darüber hinaus zeigten sich noch ein paar weitere, nicht weltbewegende Domains zu akzeptablen Preisen.

lodging.co.uk – GBP 11.900,- (ca. EUR 13.182,-)
abstractart.co.uk – GBP  8.700,- (ca. EUR  9.638,-)
cheap-generic-viagra.co.uk – GBP  7.000,- (ca. EUR  7.754,-)
mountainbike.co.uk – GBP  5.000,- (ca. EUR  5.539,-)
christiandating.co.uk – GBP  3.827,- (ca. EUR  4.239,-)

reprisemedia.pl – EUR  5.950,-
coloriages.fr – EUR  5.100,-
estates.tv – US$  5.000,- (ca. EUR  3.311,-)
recetario.es – EUR  3.300,-

Die neueren generischen Endungen zeigten freundliche Ergebnisse, wobei daimler.mobi zu US$ 7.500,- (ca. EUR 4.967,-) überrascht, da sie entschieden nach einer Kennzeichenrechtsverletzung aussieht.

cosmetics.info – EUR  6.500,-
aeropuerto.info – EUR  6.500,-
carhire.info – US$  4.100,- (ca. EUR  2.715,-)

Unter den älteren generischen Endungen, deren Angebot ein weites Spektrum an häuslich assoziierten Domains aufweist, bietet einmal mehr .net die besseren Preise. Allein bei Waschmaschine steht die .org-Fassung der .net-Domain voran, um EUR 236,-.

qq.net – EUR 31.001,-
dental.net – US$ 27.500,- (ca. EUR 18.212,-)
kostenlos.net – EUR  8.500,-
fda.net – US$ 11.550,- (ca. EUR  7.649,-)
freefood.org – US$  8.800,- (ca. EUR  5.828,-)
iaf.org – EUR  5.050,-
wohnung.org – EUR  4.300,-
sprachreisen.net – EUR  3.500,-
thebronx.net – US$  5.000,- (ca. EUR  3.311,-)
webticket.net – EUR  3.000,-
waschmaschine.org – EUR  2.666,-
waschmaschine.net – EUR  2.430,-
academias.org – US$  3.288,- (ca. EUR  2.177,-)
kinderzimmer.org – EUR  2.000,-
businessmanagement.net – US$  2.900,- (ca. EUR  1.921,-)
kleiderschrank.org – EUR  1.790,-

Mit der alles überragenden Domain russia.com, die sagenhafte US$ 1.500.000,- (ca. EUR 993.372,-) kostete, trennt sich wieder einmal die Spreu vom Weizen. Man muss allerdings berücksichtigen, dass vodka.com vor drei Jahren ganze US$ 3 Mio. erzielte. Darüber hinaus bot .com mit rio.com für US$ 450.000,- (ca. EUR 298.012,-) und dominio.com zu US$ 250.000,- (ca. EUR 165.562,-) noch zwei Domains im sechsstelligen Bereich. Damit haben wir eine der stärksten Handelswochen dieses Jahres hinter uns gebracht.

64.com – US$ 89.000,- (ca. EUR 58.940,-)
gameland.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 36.424,-)
billets.com – EUR 28.500,-
900.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 26.490,-)
kasino.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 23.179,-)
popstars.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 13.907,-)
hotshot.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.245,-)
thesan.com – US$ 18.500,- (ca. EUR 12.252,-)
cartouche.com – EUR  9.800,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Las Vegas – T.R.A.F.F.I.C.-Show im Januar 2010

Die kommende T.R.A.F.F.I.C. Las Vegas findet vom 21. bis zum 23. Januar 2010 statt. Es ist die erste T.R.A.F.F.I.C. in den USA, die ganz von Rick Latona ausgerichtet wird. Mittlerweile steht die Agenda.

Dass nun Rick Latona die Sache in der Hand hat, führt zu Verschiebungen. Schon der erste Vormittag widmet sich ganz den ccTLDs und läuft unter dem Titel „ccTLDs – An informative seminar about the global domain market.“ Ron Jackson, Herausgeber des Domain Name Journals, wird sich über Länderendungen und deren Marktwert äußern, während Skenzo über die Monetarisierung der Länderdomains berichten und InterNetX über die Voraussetzungen der Registrierung aufklären wird. Das wird die Anwesenden so sehr erschöpfen, dass sie nur noch für kurze Kontaktgespräche und Cocktails zu haben sind.

Der zweite Tag widmet sich zunächst dem Click per Action (CPA) als Alternative zu Pay per Click (PPC). Dann wendet er sich dem Recht zu: Juristen stellen den Teilnehmern wichtige WIPO-Entscheidungen vor. Diese Sparte wird nun fester Bestandteil einer jeden T.R.A.F.F.I.C.-Veranstaltung sein. Schließlich gibt es eine große Live-Auktion, die Rick Latona veranstaltet. Am letzten Tag wird PPC in den Fokus genommen, der Drop-Market besprochen und schließlich der Branchennachwuchs gepflegt.

Die T.R.A.F.F.I.C. Las Vegas findet diesmal im The Hard Rock Hotel & Casino, Las Vegas, Nevada, USA vom 21. bis 23. Januar 2010 statt. Die Preise für die Teilnahme bis zum 31. Dezember beträgt US$ 1.795,-; danach kostet die Teilnahme US$ 1.995,-.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://targetedtraffic.com

Quelle: targetedtraffic.com

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top