Newsletter-Ausgabe #491: November 2009

Themen: Schweiz – Domain-Service der besonderen Art | EOI – ICANN prüft vorgeschaltete TLD-Bewerbung | TLDs – Neues von .nrw, .ic und .artist | BGH – Forenbetreiber haftet bei Zueigen-Machen | .de-Kurzdomains – erste Preise eingetroffen | Skandal – SnapNames-Ex trieb Preise hoch | Berlin – Eco-Veranstaltung zu neuen gTLDs

Schweiz – Domain-Service der besonderen Art

Vorsicht vor hohen Preisen: ein Leser des Newsletters aus Österreich weist auf ein Angebot der in Zürich ansässigen Firma Europa Web Security hin. Das Unternehmen wollte ihn dazu verleiten, zusätzliche Domains zu registrieren – und das für viel Geld.

Der Leser ist Inhaber der Domain p.com. Bei ihm meldete sich telefonisch die Fa. Europa Web Security und gab an, dass sich eine Privatperson seine Domain, diesmal jedoch unterhalb der Endungen .info, .biz und .org, sichern wolle. Dem folgte eine eMail vom 12. November 2009, in der sich eine mit Nachnamen benannte Person, die sich als Mitarbeiter der Fa. Europa Web Security ausgibt, nochmals an den Leser wandte und wiederum darauf hinwies, dass er aufgrund seines Namensvorrechts eigene Ansprüche auf die Domains erheben könne; sollte er dies wollen, könne er seine Ansprüche in Form eines bereits teilweise ausgefüllten Gegenantrages geltend machen. Der Gegenantrag ist der eMail als .pdf-Datei beigefügt. Die Reaktion müsse jedoch binnen 24 Stunden nach Eingang des Ersteintrages erfolgen, im vorliegenden Falle bis 11.00 Uhr des Folgetags. Der Leser müsse sich umgehend melden; tue er dies nicht, werde die Domain dem Erstanträger zugesprochen.

Nun könnte man sich über so viel Service freuen. Schaut man sich allerdings den „Gegenantrag“ an, so fällt auf, dass pro Domain eine Jahresgebühr von EUR 25,00 anfällt; hinzu kommt eine „einmalig anfallenden Registrierungsgebühr von 170 EUR“; sie enthält die „Registrierung und die Umleitung auf die bereits bestehende Website, sowie die Verwaltung und unseren Kundenservice für die nächsten Jahre.“ Für eine .org-Domain fallen somit zum Beispiel Gebühren in Höhe von jedenfalls EUR 195,- im ersten Jahr an. Berücksichtigt man, dass .org-Domains bei Registraren wie etwa checkdomain.com für knapp EUR 18,00 im Jahr oder bei Domain24 für EUR 11,90 jährlich erhältlich sind, ohne dass Einrichtungsgebühren erhoben werden, kann von einem Schnäppchen keine Rede sein. In Kombination mit dem ausgeübten Zeitdruck, der in der Korrespondenz vermittelt wird, drängt sich der Eindruck eines, gemessen jedenfalls an Maßstäben des deutschen Rechts, unlauteren Verhaltens auf. Die Domains p.org, p.info und p.biz waren jedenfalls bei Redaktionsschluss noch frei.

Eine Stellungnahme der Fa. Europa Web Security war nicht zu erhalten. Letztlich liegt die Entscheidung beim Nutzer, ob er diese Angebote nutzen möchte. Wir empfehlen jedoch, die Angebote der Registrare sorgfältig zu prüfen und auch auf solche Gebühren, die über die reine Registrierung hinausgehen, zu achten. Helfen können Dienstleister wie webhostlist.de, die eine erste Orientierung innerhalb der reichen Servicepalette geben können.

Quelle: eigene Recherche

EOI – ICANN prüft vorgeschaltete TLD-Bewerbung

Die Internet-Verwaltung ICANN hat eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, zur Vorbereitung der Einführung neuer Top Level Domains ein „expression of interest“-Verfahren (EOI) zu prüfen. Angesichts ungelöster Probleme im Bewerbungsverfahren will man so weiteren zeitlichen Verzögerungen entgegenwirken.

Ob der Schutz von Markenrechten, Sicherheit und Stabilität des Internets oder gar der grundsätzliche Bedarf an neuen Endungen, die Einführung neuer generischer Top Level Domains steht noch vor vielen ungelösten Problemen. Anlässlich des ICANN-Meetings in Seoul wurde deshalb der Vorschlag laut, im Rahmen eines EOI-Verfahrens erste praktische Erfahrungen mit Bewerbungen zu sammeln und in den Einführungsprozess einfliessen zu lassen. Bei ICANN hat man nun eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die diesen Vorschlag prüfen soll. Zu ihren Mitgliedern zählen mit Alexander Schwertner (EPAG), Antony Van Couvering (Minds + Machines), dem Rechtsanwalt Bret Fausett und voraussichtlich auch Stephane van Gelder (Indom) Vertreter verschiedener Interessen innerhalb ICANNs.

Wie ernst es die Arbeitsgruppe meint, belegen die ersten unverbindlichen Vorschläge zur Eingrenzung des Bewerberkreises. Sie müssen ihren Namen und ihre Kontaktinformation offenlegen, die Zeichenkette angeben, für die man sich interessiert (mit Ausnahme von Marken, die sich aus Gründen der Anonymität vorerst auf die Kette .brand beschränken dürfen sollen), eine Freistellungserklärung gegenüber ICANN von etwaigen Ansprüchen im Zusammenhang mit dem EOI oder einer etwaigen TLD-Bewerbung abgeben sowie eine Teilnehmergebühr von vorerst US$ 100.000,- bezahlen, um am EOI teilnehmen zu können. Und die Teilnahme ist für ernsthafte Bewerber zwingend: nur wer am EOI teilnimmt, soll später berechtigt sein, auch am Bewerbungsprozess teilzunehmen. Die der Höhe nach festzulegende Gebühr soll daher vorrangig die Ernsthaftigkeit des Prozesses sicherstellen.

In der Umsetzung ihrer Pläne hat sich die Arbeitsgruppe einen ehrgeizigen Zeitplan gesetzt. Nach dem Auftakt am 9. November 2009 fand bereits vier Tage später die erste Telefonkonferenz statt. Für den 9. Dezember 2009 erwartet man grünes Licht vom ICANN-Vorstand, um bis zum Meeting in Nairobi ab dem 12. März 2010 einen abstimmungsreifen Plan zur Umsetzung des EOI vorlegen zu können. Um Missverständnissen vorzubeugen: noch hat der EOI-Prozess also nicht begonnen, sondern wird lediglich darauf geprüft, ob er für das gesamte Bewerbungsverfahren sinnvoll ist und Vorteile bringt. Es spricht jedoch vieles dafür, dass das EOI als vorgeschalteter Filter tatsächlich etabliert wird.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://icann.org/en/topics/new-gtld-program.htm

Quelle: icann.org

TLDs – Neues von .nrw, .ic und .artist

Nach Bayern mit .bayern und Saarland mit .saarland hat sich nun auch Nordrhein-Westfalen vom Domain-Fieber anstecken lassen: der Landtag hat beschlossen, die Einführung einer Top Level Domain .nrw zu prüfen. Gleiches gilt auch für die Kanarischen Inseln, die gern .ic für sich reservieren lassen würden. Die Endung .artist hält dagegen Besonderes für ältere Damen bereit.

Der Landtag in Nordrhein-Westfalen macht sich für eine Erweiterung des Namensraumes um die Top Level Domain .nrw stark: auf einen Antrag der Fraktionen von CDU und FDP hin haben die Abgeordneten im Hauptausschuss gegen die Stimmen von SPD und Grüne am 29. Oktober 2009 beschlossen, sich für regionale Top Level Domains einzusetzen. Sie sollen die regionale Transparenz in Nordrhein-Westfalen stärken und einen Mehrwert für die kommunale Wirtschaft schaffen. Als Indiz für einen Bedarf an diesen Adressen wertet man, dass es schon heute rund 30.000 Internetadressen aus Bayern mit dem eigentlich weißrussischen Länderkürzel .by gibt. Die Landesregierung ist nun aufgerufen zu prüfen, inwieweit eine Endung .nrw gemessen an der zu erwartenden Nachfrage, anfallenden Kosten beziehungsweise Erträgen und einer üblicherweise privatwirtschaftlich organisierten Domain-Verwaltung erfolgreich positiv implementiert werden kann.

Die Regierung der Kanarischen Inseln (spanisch: Islas Canarias) prüft, ob man sich um die Einführung der Top Level Domain .ic bewerben soll. Von .ic verspricht man sich Vorteile in der touristischen Vermarktung der Inseln, so wie es die Katalonen mit .cat praktizieren, ergäben sich doch attraktive Domain-Namen wie fanat.ic, lunat.ic oder fantast.ic. Das Kürzel .ic ist aktuell bereits auf der ISO-3166 Kodierliste enthalten, an der sich üblicherweise die Verteilung von Länderendungen durch IANA orientiert; auf dieser Liste wird .ic jedoch derzeit als „exceptionally reserved“ geführt und müsste daher zunächst freigegeben werden, um als offizielles Länderkürzel und damit als ccTLD anerkannt und delegiert zu werden. Alternativ wäre eine Bewerbung von .ic als generische Top Level Domain möglich, doch müsste sie dann den gesamten Bewerbungsprozess für generische Endungen durchlaufen, was unpraktikabel sein dürfte. Wann mit einer Entscheidung der Regierung zu rechnen ist, war bisher nicht zu erfahren.

Sero Registry, ein in den Twin Cities von Minneapolis und St. Paul ansässiges Internet-Unternehmen, will sich mit einem revolutionären Konzept bei der Internet-Verwaltung ICANN um die Top Level Domain .artist bewerben: statt einer einzigen TLD möchte Sero auch sämtliche (IDN-)Derivate dieser Endung zugeteilt bekommen, also zum Beispiel auch die Endung .künstler, .artiste oder .kunstenaar. Sero versteht dies nicht nur als Domain, sondern als Philosophie, „way of life“ und Vision eines besseren Internets. Den Künstlerbegriff fasst man jedenfalls sehr weit; selbst ältere Damen, die ihre Häckeldeckchen stricken, sollen eine .artist-Domain erhalten können. Teile der mit .artist erzielten Erlöse will man daher der Künstlergemeinschaft und Jugendinitiativen zukommen lassen. Laut einer Pressemitteilung sammelt Sero bereits seit dem Jahr 2007 tausende Vorbestellungen ein und habe dabei ein positives Echo erfahren. Dass ICANN ähnlich begeistert über solche Mehrfachbewerbungen ist, dürfte allerdings zweifelhaft sein.

Weitere Informationen zu .artist finden Sie unter:
> http://artisttld.com

Quelle: nrw.de, domainpulse.com, stephanevangelder.com

BGH – Forenbetreiber haftet bei Zueigen-Machen

Mit einer aktuellen, noch nicht veröffentlichten Entscheidung hat der Bundesgerichtshof zur Forenhaftung Stellung genommen. Im Urheberrechtsstreit um unberechtigt zugänglich gemachte Bilder auf chefkoch.de hat der BGH die Klage bestätigt und die Revision zurückgewiesen.

Kläger ist der Betreiber von Marions Kochbuch, ein Fotograf, der unter der Domain marions-kochbuch.de eigene Bilder, passend zu den Rezepten seiner Frau, veröffentlicht. Die Beklagten betreiben unter chefkoch.de eine eigene Rezepteplattform, die weitestgehend von Privatpersonen mit Rezepten und Bildern befüllt wird. Hierbei ist es mehrfach aufgetreten, dass Bilder des Klägers durch Nutzer auf die Plattform der Beklagten hochgeladen wurden. Es kam wiederholt zu Abmahnungen durch den Kläger, bis er sie zur Ausräumung einer Wiederholungsgefahr als unzureichend erachtete und eine Klage auf Unterlassung und Schadensersatz erhob.

Vor dem Landgericht Hamburg (Urteil vom  04.08.2006, Az.: 308 O 814/05) und dem hOLG Hamburg (26.09.2007, Az.: 5 U 165/06) bekam der Kläger Recht. Die Revision der Beklagten blieb erfolglos (BGH, Urteil vom 12. November, Az.: I ZR 166/07). Der Bundesgerichtshof hat in einer Pressemitteilung kurz dargelegt, warum er die Revision zurückwies und die Klage bestätigte. Danach geht der BGH wie schon die Vorinstanzen davon aus, dass aufgrund der Darstellung der Rezepte und Bilder auf chefkoch.de die Betreiber sich die Inhalte, die die Nutzer online stellen, zu eigen machen. Anders als bei einer Auktionsplattform oder einem elektronischen Marktplatz übernehme der Betreiber nach außen sichtbar die inhaltliche Verantwortung für die auf der Internetseite veröffentlichten Rezepte und Abbildungen. Die Rezepte würden von den Betreibern inhaltlich kontrolliert und mit der Abbildung einer Kochmütze versehen. Der Verfasser des Rezepts erscheine lediglich als Alias und ohne jede Hervorhebung unter der Zutatenliste. Mit Hochladen der Bilder des Kläger durch die Nutzer von chefkoch.de werde dessen ausschließliches Recht auf öffentliches Zugänglichmachen der Bilder verletzt (§ 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a UrhG). Die Beklagten können das Privileg der Haftungsbeschränkung bei Durchleitung und Speicherung fremder Informationen nicht für sich geltend machen (§§ 8 und 10 TMG).

Damit setzt der Bundesgerichtshof einen weiteren Baustein der Forenhaftung, an den man sich wird halten müssen. Der Unterschied zu anderen Fällen liegt hier darin, dass sich die Betreiber von chefkoch.de die Inhalte der Nutzer zu Eigen machen. Damit liegt keine Störerhaftung vor, sondern eine unmittelbare Haftung. Betreiber normaler Foren können hingegen weiter davon ausgehen, dass eine Haftung erst eintritt, wenn sie nach Kenntnisnahme einer Rechtsverletzung die rechtsverletzenden Inhalte nicht unverzüglich entfernen.

Die Entscheidung der Vorinstanz, des hOLG Hamburg, findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/219

Nicht mehr auf dem neuesten Stand, aber immer noch lesenswert, das Skript zum Thema Forenbetreiberhaftung von Dr. Stephan Ott:
> http://www.linksandlaw.de/forenhaftung-tmg.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche

.de-Kurzdomains – erste Preise eingetroffen

Die deutsche Endung .de beherrscht die vergangene Domain-Handelswoche: die ersten offiziellen Preise für kurze .de-Domains sind öffentlich. Die Preise für .com-Domains lagen diesmal tief, und auch die sonstigen generischen Endungen halten sich zurück. Die Woche war ruhig.

Mit it.de für EUR 36.100,- steht eine Zwei-Zeichen-.de-Domain an erster Stelle bei den Länderendungen. Ihr folgt jedoch auf dem Fuße und EUR 100,- günstiger die französische Spiel-Domain onlinebingo.fr für EUR 36.000,-. Und auch wenn zunächst noch die Ein-Zeichen-Domain d.de (EUR 35.000,-) weit vorne steht, so macht mit acheter.fr eine zweite französische Domain zum Preis von EUR 28.000,- ein sehr gutes Bild. Die britische Endung wirkt dagegen schwach:

vs.de – EUR 21.000,-
fc.de – EUR 11.000,-
cs.de – EUR 10.000,-
reg.de – EUR  8.100,-
u2.de – EUR  5.352,-
kö.de (IDN) – EUR  5.300,-
no.de – EUR  5.200,-
ue.de – EUR  5.109,-
ii.de – EUR  5.100,-
ll.de – EUR  5.100,-
ol.de – EUR  5.100,-
rf.de – EUR  5.100,-
yo.de – EUR  5.100,-
ff.de – EUR  5.000,-

businesssupport.co.uk – GBP  5.550,- (ca. EUR  6.206,-)
bingosites.co.uk – GBP  5.000,- (ca. EUR  5.591,-)

Mit chat.info zum Preis von EUR 12.000,- steht die bisher erfolgreichste neuere Endung wieder einmal auch preislich vorne. Die aufgrund von Restriktionen sehr selten gehandelte Endung .travel bietet mit just.travel zu US$ 3.150,- (ca. EUR 2.100,-) eines ihrer seltenen Stelldichein auf dem Domain-Markt. Und .biz verzeichnet weitere einstellige Domains:

r.biz – US$  8.855,- (ca. EUR  5.903,-)
h.biz – US$  8.177,- (ca. EUR  5.451,-)
k.biz – US$  6.900,- (ca. EUR  4.600,-)

Die älteren generischen Endungen zeigen sich deutlich geschwächt. Den Einstieg macht youhelp.org zu einem Preis von EUR 3.700,-, gefolgt von londonremovals.net für GBP 3.000,- (ca. EUR 3.355,-). Die weiteren Preise sehen nicht viel besser aus:

gynecology.net – US$  5.000,- (ca. EUR  3.333,-)
westham.net – EUR  3.100,-
lawfirms.net – US$  4.500,- (ca. EUR  3.000,-)
urology.org – GBP  2.500,- (ca. EUR  2.795,-)
bhg.net – US$  4.000,- (ca. EUR  2.667,-)
herhealth.org – US$  4.000,- (ca. EUR  2.667,-)
tyra.org – US$  3.988,- (ca. EUR  2.659,-)
stuehle.net – EUR  2.450,-
howtomake.net – US$  3.088,- (ca. EUR  2.059,-)
investir.net – US$  3.088,- (ca. EUR  2.059,-)
maxair.net – US$  3.000,- (ca. EUR  2.000,-)
trochoi.net – EUR  2.000,-
laminateflooring.net – US$  2.988,- (ca. EUR 1.992,-)

Selbst .com weist keine wirklich erfreulichen Zahlen auf. Zwar bewegen sich poken.com mit US$ 75.000,- (ca. EUR 50.000,-) und dmg.com zu US$ 64.000,- (ca. EUR 42.667,-) im oberen mittleren Segment, aber wirklich hoch sind die Preise nicht. Immerhin teilte uns ein Leser mit, die Domain marcoplast.com für EUR 8.000,- verkauft zu haben. Weitere Preise sind:

clubbeats.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 16.667,-)
trademarklawyers.com – US$ 24.000,- (ca. EUR 16.000,-)
guests.com – US$ 22.300,- (ca. EUR 14.867,-)
transfers.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 14.667,-)
pinkdiamond.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.000,-)
hackensack.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 11.667,-)
miel.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.000,-)
winzer.com – EUR 10.000,-
messaggiamo.com – EUR  8.000,-
sonographyschools.com – US$ 12.000,- (ca. EUR  8.000,-)
tested.com – US$ 12.000,- (ca. EUR  8.000,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Skandal – SnapNames-Ex trieb Preise hoch

Die Domain-Industrie ist in Aufruhr, Domainer fürchten um ihr Renommee: Anfang November 2009 teilte SnapNames mit, dass ein ehemaliger Mitarbeiter, der seit der Übernahme durch Oversee für letztere arbeitet, über die Jahre bei Domain-Auktionen von SnapNames mitgeboten hat, um die Preise nach oben zu drücken.

SnapNames setzte seine Kunden am 4. November per eMail von gewissen Unregelmäßigkeiten bei Auktionen in Kenntnis; ein Mitarbeiter habe unter falschem Namen bei Auktionen mitgeboten. Das sei ein klarer Verstoß gegen interne Regeln. Die Auswirkungen erstrecken sich nach Angaben von SnapNames auf fünf Prozent aller SnapNames-Auktionen seit 2005 und haben zu einem Mehrgewinn von einem Prozent bei SnapNames geführt. SnapNames hat nach Kenntniserlangung den Bieteraccount sofort geschlossen und ist daran, die Sache aufzuklären. Klar ist, der Mitarbeiter habe zwar einige Domains ersteigert, aber vorrangig bewirkten seine Gebote, dass andere mehr für ihre ersteigerten Domains zahlen mussten.

Wie sich herausstellte, bot Nelson Brady unter dem Namen Halvarez wohl seit 2004 bei rund 50.000 Auktionen auf der Domain-Auktionsplattform SnapNames mit. Brady war bei SnapNames VP of Engineering, und kennt das Backend des Auktionssystems von SnapNames wahrscheinlich besser als jeder andere. Darüber hinaus war er Shareholder und dürfte beim Verkauf von SnapNames an Oversee für US$ 25 Mio. ordentlich mitverdient haben. Ob seine Anreißeraktionen während der Auktionen im Alleingang erfolgten, ist unklar. Nach Angaben von Oversee und SnapNames wusste man nichts von den Vorgängen; allerdings hatten sich einige Nutzer bereits seit Jahren im Forum von SnapNames über Halvarez beschwert. Kritiker vermuten aber, dass es einer einzelnen Person nicht möglich sei, in fünf Jahren 50.000 Auktionen zu beeinflussen. Man würde täglich rund 27 Auktionen beobachten müssen, jeden Tag, auch am Wochenende. Nelson Brady selbst äußert sich nicht mehr über die Angelegenheit; auch sein Anwalt schweigt. Gegenüber Andrew Allemann hatte Brady sich kurz nach Bekanntwerden der Vorfälle dahin geäußert, er habe das alleine gemacht, aber da sei noch mehr ?

SnapNames bietet seinen Kunden eine Rückvergütung an, die anlässlich von Auktionen erfolgte Mehrzahlungen kompensieren soll. Betroffene erhielten von SnapNames Einblick in alle ihre erfolgreichen Auktionen, in denen sie gegen den Mitarbeiter geboten haben; zunächst war der Rückblick lediglich bis 2006 möglich, doch wenige Tage später eröffnete SnapNames den Blick bis ins Jahr 2004 zurück. Das Angebot der Rückvergütung ist freilich nicht ohne: in einem Formular kann man die Rückvergütung beantragen, zugleich entledigt man sich mit Unterzeichnung und Übersendung des Formulars aller etwaigen weiteren bestehenden Ansprüche gegenüber SnapNames. Rechtsanwalt und Domainer Howard Neu, der einer der Gründer der T.R.A.F.F.I.C.-Konferenzen ist, hat im Blog seines Partners Rick Schwartz die einzelnen Formulierungen der Erklärung aus dem juristischen ins Normalenglische übersetzt. Weder er noch Rick Schwartz empfehlen, sich im Moment darauf einzulassen, zumal das Angebot von SnapNames bis 6. November 2010 steht. Solange unklar ist, ob hier nur ein Bauernopfer ausgespielt und vielleicht der eigentliche Skandal zurückgehalten wird, erscheint es für die Betroffenen sinnvoll, mit der Abgabe der Erklärung noch zu warten.

Nicht mehr warten konnte Carlos A. Cueto aus Miami, der am 09. November 2009 über die Anwaltskanzlei seines Bruders Santiago A. Cueto (Cueto Law Group, P.L.) vor dem Miami-Dade County Circuit Court eine Sammelklage gegen SnapNames hat einreichen lassen. Cueto handelt auch mit Domains und ist selbst Betroffener der Vorgänge bei SnapNames.

Die Klageschrift von Santiago A. Cueto findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/217

Das Formular, in dem man sich aller weiteren Rechte gegenüber SnapNames begibt, aber eine Rückvergütung für die zu hoch ersteigerten Domains erhält, findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/218

Quelle: snapnames.com, thedomains.com, ricksblog.com, domainnamewire.com, circleid.com

Berlin – Eco-Veranstaltung zu neuen gTLDs

Eco, Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, sowie weitere Institutionen laden für 09. Dezember 2009 zu einer Informationsveranstaltung unter dem Titel „Neue Adressen im Internet – Chancen und Risiken neuer Top Level Domains für Unternehmen“ nach Berlin.

Neben Eco treten BMWi, BDI, BITKOM, DIHK und ZVEI als Veranstalter auf. Da trotz weiterer Verzögerungen seitens ICANN die Einführung neuer Domain-Endungen wie .berlin immer näher rückt und solche Domains auch von Unternehmen beantragt werden können, wollen die Veranstalter Unternehmen über ihre Möglichkeiten informieren, die eigene Top Level Domain zu etablieren.

Verschiedene hochkarätige Referenten, darunter Sabine Dolderer (DENIC eG), Rechtsanwalt Dr. Thorsten Bettinger und Dirk Krischenowski (dotBerlin GmbH & Co. KG), werden über organisatorische, rechtliche und technische Anforderungen für eine erfolgreiche Bewerbung von Unternehmen um eine neue Top Level Domain informieren und Nutzungsmöglichkeiten und Geschäftsmodelle aufzeigen, nicht ohne wirtschaftliche Überlegungen außer Acht zu lassen. Zugleich wird dargestellt werden, wie Unternehmen ihre Marken aufgrund der mit einer Vielzahl neuer Domain-Endungen entstehenden Missbrauchsmöglichkeiten schützen können.

Die Informationsveranstaltung, die im Haus der Deutschen Wirtschaft, Breite Straße 29, 10178 Berlin stattfindet, beginnt am 09. Dezember 2009 um 10.00 Uhr und endet gegen 16.00 Uhr. Eine Anmeldung ist unabdingbar.

Das Programm und weitere Informationen sowie Anmeldung unter:
> http://www.eco.de/dokumente/2009-11-04-Einladung-TLD.pdf
> http://www.eco.de/veranstaltungen/6310_7076.htm

Quelle: eco.de, eigene Recherche

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