Themen: .de – die Kurzen kommen! | Update – vw.de und die Folgen für die Praxis | Zensursula – Netzsperren-Gesetz liegt auf Eis | TLDs – Neues von .se, .mobi und .gay | vw.de – Bundesgerichtshof hält sich bedeckt | .de – die Chance des (Domainer-)Lebens? | ticket.com – Eintritt für US$ 1.525.000,- | dotStadt – eco lädt zur Konferenz nach Köln
.de – die Kurzen kommen!
Liebe Leserinnen und Leser,
besondere Situationen verlangen nach besonderem Service. Nachdem sich die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG dazu entschlossen hat, beginnend ab nächsten Freitag, den 23. Oktober 2009, unter anderem die Registrierung von .de-Domains mit einem oder zwei Zeichen sowie reine Zifferndomains zuzulassen, haben wir uns entschieden, im Anschluss an die Sonderausgabe des Newsletters vom vergangenen Freitag, die reguläre Ausgabe vorzuziehen, um Sie über die aktuellen Entwicklungen zu informieren.
Angesichts der überraschenden Entscheidung der DENIC, der technischen Besonderheiten des Verteilungsverfahrens und der knappen Zeit sollte sich jedoch schon jetzt jeder Interessent bewusst sein, dass unter Berücksichtigung des zu erwartenden Ansturms kein Registrar den Zuschlag für die Wunsch-Domain gewährleisten kann. Und selbst wenn man die Wunsch-Domain ergattert hat, lauern zahlreiche juristische Fallstricke, denn eines ist sicher: zahlreiche Inhaber von Kennzeichenrechten werden versuchen, notfalls auch gerichtlich „ihre“ Domain zu erstreiten. Damit Sie diesem Sturm gleichwohl besser gewappnet sind, geben wir Ihnen nachfolgend einige Informationen an die Hand.
Über die Resultate der Verteilung werden wir Sie dann in der nächsten Ausgabe des Newsletters informieren, die wie gewohnt am Donnerstag, den 29. Oktober 2009 erscheint. Bis dahin wünschen wir Ihnen im Wettrennen um die besten .de-Domains viel Glück und Erfolg!
Ihr
Daniel Dingeldey
Florian Hitzelberger
Florian Huber
Team domain-recht.de
Update – vw.de und die Folgen für die Praxis
Kaum machte die Meldung der DENIC, zahlreiche kurze und attraktive Domains freizugeben, die Runde, setzte das Rätseln ein: wo sind die Domains erhältlich? Und wie werden Sie vergeben? Nachfolgend wollen wir Sie auf den neuesten Stand bringen.
Zunächst das Wichtigste nochmals vorab: vor dem Hintergrund der vw.de-Entscheidung des OLG Frankfurt/M und eines sie bestätigenden Beschlusses des Bundesgerichtshofes hat die DENIC entschieden, die Domainrichtlinien für die Top Level Domain .de dahingehend zu erweitern, dass künftig auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Zifferndomains registriert werden können. Desweiteren werden Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, für die Registrierung freigegeben. Diese Änderung tritt mit Wirkung ab Freitag, den 23. Oktober 2009 um 09.00 Uhr (MESZ) in Kraft. Die Verteilung der bisher gesperrten Domains erfolgt ausschließlich nach dem „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“-Prinzip, es wird damit keine Sunrise Period für Inhaber von Kennzeichenrechten geben.
Die Domain-Registrare gehen mit dem zu erwartenden Ansturm unterschiedlich um. Während grosse Anbieter wie Strato bisher keine Vormerkungen anbieten, hat der in Dortmund ansässige Registrar Knipp ein spezielles Formular veröffentlicht, über das jedermann seine .de-Wunsch-Domains vormerken kann. Kosten fallen nur im Erfolgsfall an, liegen jedoch je nach Domain im Bereich von bis zu EUR 100.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer. Der Potsdamer Registrar Variomedia bietet ebenfalls Vormerkungen an, wobei sich die Preise zweiteilen: neben einer erfolgsunabhängigen Gebühr für die Einreichung auf dem gewählten Platz fällt eine erfolgsabhängige Gebühr an, wenn die Registrierung erfolgreich war; eine Preisliste hat Variomedia in seinem Webangebot veröffentlicht. Bei DomainFactory in Ismaning hat man sich dafür entschieden, eine Startplatzauktion durchzuführen, bei der jedermann bis zu fünf Voranmeldungen abgeben darf; für die Entgegennahme der Voranmeldung fällt eine erfolgsunabhängige Servicegebühr in Höhe von EUR 25,00 inklusive Umsatzsteuer je Domain-Name an. Die am Ende tatsächlich vereinnahmten Platzierungsgebote der erfolgreich registrierten Domains werden, wie die Gebühren bei Knipp und Variomedia, ebenfalls an gemeinnützige Organisationen gespendet. Hinzuweisen ist, dass diese Aufzählung keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Auf eine breite Streuung setzt die Kölner Domain-Handelsplattform Sedo. Bis zum 22. Oktober 2009 um 18.00 Uhr (MESZ) können Interessenten auf die neu verfügbaren Domains Vorab-Gebote abgeben, um sich den bevorzugten Zugriff auf die Domains zu sichern. Jede dieser Domains, die Sedos Partner-Registrare am 23. Oktober 2009 erfolgreich im Auftrag registrieren können, geht anschließend zu Händen des Höchstbietenden. War eine Registrierung nicht erfolgreich, wird Sedos „Brokerage Service“ versuchen, im Nachhinein die Domain zum Höchstgebot zu erwerben. Mit 1&1 empfiehlt inzwischen ein grosser Registar seinen Kunden, dieses Modell von Sedo zu wählen, um an die begehrten Adressen zu gelangen.
Unterdessen gibt es weitere Hinweise zum technischen Ablauf der Verteilung. Fest steht, dass die DENIC ein spezielles Registrierungssystem zur Verfügung stellt, über das die Aufträge ausschließlich verarbeitet werden. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich per eMail, wobei jeder Registrar maximal vier eMails pro Minute übermitteln darf. Zudem ist jeder Auftrag auf die Einrichtung einer einzelnen Domain beschränkt. Die DENIC geht davon aus, auf diesem Weg dem Prioritätsgrundsatz des „First come, first served“ am besten gerecht zu werden, zumal der exakte Eingangszeitpunkt bei eMails im Millisekundenbereich erfasst werden kann. Um Tüftlern vorzubeugen: der Versand der eMails erfolgt in einem gesicherten Bereich; mit einer Nachricht über die private eMail-Adresse ist es also nicht getan. Während dieser Einführungsphase können über das reguläre Registrierungssystem keine .de-Domains unter Berücksichtigung der neuen Richtlinien registriert werden.
Weitere Informationen über die Sedo-Auktion finden Sie unter:
> http://sedo.de/de/sedo/sedodesonderauktion/
Quelle: denic.de, sedo.de, eigene Recherche
Zensursula – Netzsperren-Gesetz liegt auf Eis
Das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ (Zugangserschwerungsgesetz) liegt vorerst auf Eis: ein Anwendungserlass soll das Bundeskriminalamt (BKA) vorerst daran hindern, Listen mit zu sperrenden Domain-Namen zu erstellen.
Im Zuge der Koalitionsverhandlungen zwischen Union und FDP ist bekannt geworden, dass sich die künftige Regierung im Fall des Zugangserschwerungsgesetzes auf eine Aussetzung geeinigt hat. Die Arbeitsgruppe zur Innen- und Rechtspolitik hat sich demnach darauf verständigt, dass das BKA Angebote mit kinderpornographischen Inhalten zunächst löschen und nicht nur sperren soll. Umgesetzt werden soll dies durch einen so genannten Anwendungserlass; dieses an das Steuerrecht erinnernde Instrument soll besagen, dass das BKA keine Listen mit zu sperrenden Domain-Namen erstellt und solche Listen auch nicht weitergibt. Stattdessen soll das BKA in die Meldestellen von eco beziehungsweise INHOPE eingebunden werden, um kinderpornographische Inhalte zu löschen. Die Regelung soll vorerst für ein Jahr gelten.
Doch juristisch unproblematisch ist dieser Weg über einen Anwendungserlass nicht. Nach Einschätzung des Freisinger Rechtsanwalts Thomas Stadler, der unter anderem den AK Zensur vertritt, handelt es sich um eine rechtsstaatlich äußerst fragwürdige Lösung, weil es nicht Sache der Exekutive ist, über die Anwendung eines Gesetzes zu entscheiden; als Behörde ist das BKA daran gebunden, Gesetze zu beachten und damit Sperrlisten zu erstellen. Möglicherweise wird sich auch noch der Bundespräsident in die Debatte einschalten: Formaljuristisch ist das Zugangserschwerungsgesetz zwar von Bundestag und Bundesrat beschlossen; und nachdem von Seiten der EU keine Einwände erhoben wurden, will das Bundeswirtschaftsministerium nach Informationen der FAZ das Gesetz „unverzüglich“ über das Kanzleramt dem Bundespräsidenten zuleiten, so dass das Gesetz noch im November 2009 in Kraft treten könnte. Jedoch darf der Bundespräsident das Gesetz auf formelle und offensichtliche materielle Verfassungsverstöße prüfen und so die Unterzeichnung verhindern. Köhler hat davon sowohl im Fall des Flugsicherungsgesetzes als auch des Verbraucherinformationsgesetzes Gebrauch gemacht, beide Gesetze hielt er nicht für mit dem Grundgesetz vereinbar. Derartige Argumente ließen sich auch für das Zugangserschwerungsgesetz finden. Sollte Köhler auch diesmal die Unterschrift verweigern, tritt das Gesetz also gar nicht erst in Kraft.
Unterdessen hat Innenminister Wolfgang Schäuble laut einer Meldung der Nachrichtenagentur DPA „handwerkliche Fehler“ beim Zugangserschwerungsgesetz eingeräumt. Das Gesetz sei im Endspurt des Wahlkampfes auch deshalb entstanden, um die CDU gegenüber anderen Parteien abzusetzen. Gleichwohl sollten sich die Gegner von Netzsperren nicht zu früh freuen: voraussichtlich erst in einem Jahr wird sich das Schicksal des Gesetzes klären. Und der nächste Wahlkampf kommt bestimmt.
Das Gesetz finden Sie im Wortlaut unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/133
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://ak-zensur.de
Quelle: heise.de, faz.net, blog.odem.org, internet-law.de, informationweek.de
TLDs – Neues von .se, .mobi und .gay
In Schweden ist der Albtraum jedes Domainers wahr geworden: Domains mit dem Landeskürzel .se waren für einige Stunden vom Netz abgeschnitten. Gut, dass andernorts alles klappt wie am Schnürchen; so gibt es für .mobi ein China-Bundle, während .gay seine Bewerbung ab sofort mit politischer Unterstützung vorantreibt.
Domain-Panne in Schweden: wegen eines Fehlers in einem Skript nach planmäßigen Wartungsarbeiten waren am 12. Oktober Domain-Namen mit der Endung .se für einige Stunden im Internet nicht erreichbar. Wie die schwedische Domain-Verwaltung IIS (Internet Infrastructure Foundation) bestätigte, lag die Ursache des Ausfalls in einem fehlerhaften Software-Update. Nachdem der Fehler rasch entdeckt war, konnte der Ausfall auf die Zeit zwischen 21.45 Uhr und 1.00 Uhr morgens begrenzt werden; allerdings dauerte es einige weitere Stunden, bis alle Name-Server den Fehler ausgemerzt hatten. Von der Panne betroffen waren etwa 900.000 .se-Domains. Die internen Untersuchungen zur Fehleranalyse dauern an.
Die Mobil-Domain .mobi wartet mit einer Neuerung für den chinesischen Markt auf: im Zeitraum 29. Oktober 2009 um 4.00 Uhr UTC bis 28. November 2009 um 4.00 Uhr UTC startet die Sunrise Period für ein Bundle aus Stichwörtern und .mobi-Domains in chinesischer Sprache. Stichworte, die Benutzer anstatt einer Rufnummer in Mobiltelefone eingeben können, sind laut Verwalter DotMobi in China äußerst populär. Speziell für den chinesischen Markt wird die Registry daher Adressen in chinesischen Schriftzeichen anbieten. Diese Adressen, die nicht standardkonforme sprachenspezifische Zeichen enthalten, sind als internationalisierte Domain-Namen (IDNs) bekannt. Die Verwendung von IDNs mit chinesischen Schriftzeichen ermöglicht es, mobile Websites in chinesischer Sprache einfacher über Suchmaschinen zu entdecken. Nach Ende der Sunrise Period stehen diese Adressen auch der Allgemeinheit zur Verfügung. Weitere Informationen für Registrare sind per eMail an IDNCHINA@dotmobi.mobi erhältlich.
Die in San Francisco ansässige Initiative dotGay LLC, an deren Spitze mit CEO Alexander Schubert einer der Mitgründer der dotBERLIN-Bewerbung steht, bekommt Konkurrenz: Dot Gay Alliance, eine Gruppe schwuler und schwulenfreundlicher Unternehmer, hat ebenfalls eine Bewerbung um die Top Level Domain .gay angekündigt. Dabei kann man auf prominente Unterstützung bauen: Daniel O’Donnell, Politiker aus New York und Bruder der Talkmoderatorin Rosie O’Donnell (The Rosie O’Donnell Show), hat sich in einem Brief an ICANN gewandt und mitgeteilt, sich enthusiastisch für .gay einsetzen zu wollen. Seiner Meinung nach werden die erfolgreichsten neuen Top Level Domains jene mit dem größten Rückhalt in der Community sein; diesen Ansprüchen werde die Bewerbung der Dot Gay Alliance gerecht. Dabei setzt man auch auf die soziale Karte: mindestens 51 Prozent der Erlöse von .gay sollen LGBTs (lesbian, gay, bisexual and transgender people) zu Gute kommen. Allerdings gelten die politischen Hürden für .gay angesichts der Erfahrungen mit .xxx als besonders hoch.
Weitere Informationen zu .gay finden Sie unter:
> http://www.dotgayalliance.com
Quelle: iis.se, prnewswire.co.uk, advocate.com
vw.de – Bundesgerichtshof hält sich bedeckt
Hintergrund für die aktuelle Entwicklung bei der Domain-Vergabe unter .de von DENIC, die nun die Registrierung von kurzen Domains und reinen Zahlendomains zulässt, ist eine kleine Entscheidung des Bundesgerichtshofes. Für DENIC eG und die deutsche Domain-Szene bringt diese einen gravierenden Wandel mit sich; dem Bundesgerichthof war sie keine Begründung wert.
In seinem Urteil vom 29.04.2008 des OLG Frankfurt/M (Az.: 11 U 32/04 (Kart) ), in dem es DENIC eG verpflichtete, die Domain vw.de für die Volkswagen AG zu registrieren, ließ das Gericht die Revision nicht zu. So blieb DENIC eG alleine eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. In seinem Beschluss vom 29.09.2009 (Az.: KZR 70/08) wies der BGH diesen Antrag von DENIC eG auf Zulassung der Revision ab. Der BGH veröffentlichte lediglich den Tenor; von einer näheren Begründung sah der BGH unter Berufung auf prozessrechtliche Bestimmungen ab. Nach Ansicht des BGH, der damit einer Meinung mit dem OLG Frankfurt/M ist, ist die Angelegenheit weder von grundsätzlicher Bedeutung noch dient sie der Fortbildung des Rechts oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, weshalb eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erforderlich sei.
Dass sich der BGH einer Begründung seiner Entscheidung enthält, wirft Fragen auf. Zunächst muss man wissen, dass es sich bei dem entscheidenden Senat um den Kartellrechtssenat handelt und nicht um den üblicherweise mit Domain-Streitigkeiten betrauten 1. Zivilsenat. Man könnte Unwissenheit des Kartellsenats unterstellen: den Richtern und wissenschaftlichen Mitarbeitern dieses Senats war die Bedeutung der mit dem frankfurter Urteil einhergehenden Sach- und Rechtsfragen für die Domain-Industrie in Deutschland einfach nicht klar. Dabei betrat das OLG Frankfurt/M mit der im Urteil vorgegebenen Registrierung von vw.de unter dem Vorbehalt, die Domain bei Eintragung einer entsprechenden ccTLD wieder zu löschen domainrechtliches Neuland, das vor dem Hintergrund der von ICANN angekündigten Einführung zahlreicher neuer Top Level Domains praktische Probleme wie Prüf- und Überwachungspflichten aufwirft. Im Hinblick darauf hätte der BGH sich erklären müssen. Zugleich stellte sich DENIC eGs Verweis auf die RFC 1535, die einen Fehler der Software der Domain Name Server beschreibt, die zu Problemen bei TLD-gleichen Zeichen, wie com.edu und eu.de, führt, als Marginalie heraus: Laut Gutachten ist das von der veralteten Software ausgehende Risiko minimal. Das mag für den Kartellsenat den Ausschlag gegeben haben und begründet vielleicht seine Wortkargheit.
Sollte der BGH schweigen, weil das alles nicht so wichtig ist, könnte sich die Domain-Industrie fragen, ob sie ihre Bedeutung überschätzt. Dass ein Unternehmen auch unter einer sehr kurzen Domain erreichbar ist, hat mehr Gewicht als ein bisschen fehlerhafte Software auf dem ein oder anderen Server. Die vergangenen 20 Jahre haben gezeigt, dass Domains eines der wichtigsten Instrumentarien unserer Zukunft sind. Man kann ihre Bedeutung, insbesondere für die Wirtschaft, schwerlich überschätzen. Darüber tritt die Infrastruktur, die das ermöglicht, in den Hintergrund. Aber auf die baut wirtschaftlicher Erfolg auf; und das ist keine Kleinigkeit. Im Hinblick darauf ist die fehlende Begründung des Beschlusses das falsche Zeichen und eine Verfehlung des BGH.
Den Beschluss des Bundesgerichtshof findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/203
Die vorausgegangene Entscheidung des OLG Frankfurt/M findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/204
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: denic.de, eigene Recherche
.de – die Chance des (Domainer-)Lebens?
Die Chance des (Domainer-)Lebens: nur selten gibt es in der Welt der Domain-Namen die Möglichkeit, zum Preis der allgemeinen Gebühren derart attraktive Domain-Namen zu erhalten, wie sie DENIC im Fall von .de am kommenden Freitag freigibt. Doch wie jede Chance birgt auch diese ein Risiko.
Blickt man auf die Besten-Listen, so wird die allgemeine Aufregung um die neuen .de-Domains rasch verständlich. Klammert man die generischen Begriffe aus, zählen kurze Domains, die lediglich aus zwei oder drei Zeichen bestehen, zu den wertvollsten überhaupt. Als Beispiele zu nennen sind ex.net (US$ 454.500,-), diy.net (US$ 200.000,-), us.org (US$ 45.000,00), fl.org (US$ 33.000,-) oder ita.eu (EUR 29.990,-). Unter .com sind derartige Domains regulär ohnehin kaum zu erhalten und daher öffentlich nicht gehandelt. Der Grund liegt auf der Hand: je kürzer, also je weniger Zeichen, desto wertvoller ist eine Domain. Jedem leuchtet ein, dass die Domain wein.de teurer sein muss als etwa das Ungetüm wein-grosshandlung-muenchen.de. Kürzere Domains sind leichter merkbar und lassen sich deshalb leichter vermarkten. Zugleich sind sie weniger tippfehleranfällig und damit leichter zu handhaben. Schließlich generieren kurze Domains weit mehr Traffic als längere Domains, der sich wiederum in bare Münze etwa beim Domain-Parking umsetzen lässt.
Das haben offenbar auch Domainer entdeckt, die sich bei Sedo mit Geboten für einzelne .de-Domains vorgemerkt haben. Gewissheit, mit einem Höchstgebot auch die begehrte Domain zu erhalten, gibt es zwar nicht, sondern allenfalls den Spitzenplatz unter Sedos Partnerregistraren. Das scheint den Bietern jedoch angesichts der Attraktivität der Domains einiges wert zu sein: so liegen die Spitzengebote bereits zu Beginn der Auktion im fünfstelligen Bereich; und bis zum Gebotsende am 22. Oktober 2009 um 18.00 Uhr dürfte es weiter nach oben gehen.
Doch Vorsicht: diese Vorteile haben auch weltweit tätige Unternehmen längst für sich entdeckt. Egal, ob O2, HP, OB, SZ oder BP. Doch damit nicht genug, bereits eine Einsteigerrecherche in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamts fördert auch Wortmarken wie HF, MM und XY zu Tage, die nicht jedermann bekannt sein dürften. Hinzu kommen zahllose Begriffe, die durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr Markenschutz auch ohne Eintragung erworben haben. Wer Domains mit diesen Zeichen registriert hält, geht also das unmittelbare Risiko ein, abgemahnt zu werden; darüber sollte sich jeder Interessent bewusst sein. Selbst wer nur seine Initialien anmelden möchte, läuft Gefahr, gegenüber besseren Rechten Dritter das (kostenpflichtige) Nachsehen zu haben. Eine juristisch verlässliche Prognose lässt sich ebenso wie bei Umlaut-Domains häufig allerdings nicht treffen, da Neuland betreten wird. So könnte etwa die Situation bei Kfz-Kennzeichen völlig neue Rechtsfragen aufwerfen: hat zum Beispiel der Landkreis Deggendorf bessere Rechte an deg.de als der Düsseldorfer Eishockey-Traditionsverein? Die Zukunft wird es zeigen.
Quelle: eigene Recherche
ticket.com – Eintritt für US$ 1.525.000,-
Mit ticket.com, die alles überragende US$ 1.525.000,- (ca. EUR 1.023.494,-) erzielte, erwies sich die vergangene Domain-Handelswoche als Preisschlager, denn ticket.com folgten zwei weitere hochpreisige .com-Domains. Und unter den Länderendungen fanden sich ebenfalls zwei Domains, die deutlich hochpreisig waren.
Die französische Endung .fr belegte diesmal den ersten Platz unter den Länderendungen: mutelle.fr kostete stattliche EUR 78.001,-. Ihr schloss sich die ebenfalls gut bepreiste spanische Domain antivirus.es an, die dem Käufer EUR 42.500,- wert war, der wiederum mit deutlichem Abstand portatiles.es (EUR 15.000,-) eine weitere spanische Domain folgte. Zahlreich aber nicht hochpreisig war .de vertreten, während die britische Endung nicht so viel zu bieten hatte.
promi.de – EUR 5.500,-
odels.de – EUR 5.000,-
rc-modelbau.de – EUR 5.000,-
teleauskünfte.de – EUR 4.999,-
zwingerhusten.de – EUR 4.760,-
implizit.de – EUR 4.400,-
rossmann-apotheke.de – US$ 5.200,- (ca. EUR 3.490,-)
passivhaus-fenster.de – EUR 2.855,-
cruisecenter.de – EUR 2.800,-
gerstbauratsche.de – EUR 2.500,-
giveaways.co.uk – GBP 6.250,- (ca. EUR 6.852,-)
wet.co.uk – GBP 4.999,- (ca. EUR 5.481,-)
ecogifts.co.uk – GBP 2.995,- (ca. EUR 3.284,-)
sen.se – EUR 6.000,-
wybory2010.pl – PLN 23.200,- (ca. EUR 5.480,-)
rentabiliser.fr – EUR 5.200,-
geruest.ch – EUR 5.000,-
cash4gold.es – US$ 6.160,- (ca. EUR 4.134,-)
wedding.eu – EUR 4.100,-
realestate.hu – EUR 4.000,-
myrealestate.com.au – AUD 6.000,- (ca. EUR 3.686,-)
bristol.tv – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.020,-)
delcredere.nl – EUR 2.500,-
Die neueren generischen Endungen erwiesen sich wieder einmal als schwach, und boten mit rachatcredit.info (EUR 3.150,-) und link.pro zum Preis von US$ 3.040,- (ca. EUR 2.040,-) gerade zwei nennenswerte Ergebnisse. Unter .net und .org ergaben sich deutlich bessere Preise, angeführt von patiofurniture.net zum Preis von US$ 30.000,- (ca. EUR 20.134,-) und in der Folge weniger beachtlichen Geschäften:
kd.net – US$ 10.117,- (ca. EUR 6.790,-)
qw.net – US$ 10.117,- (ca. EUR 6.790,-)
vq.net – US$ 10.117,- (ca. EUR 6.790,-)
zt.net – US$ 10.117,- (ca. EUR 6.790,-)
tanadu.org – EUR 6.000,-
shirts.org – US$ 8.300,- (ca. EUR 5.570,-)
rentersinsurance.net – US$ 8.240,- (ca. EUR 5.530,-)
infection.org – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.369,-)
verzekering.net – EUR 5.000,-
disorder.org – US$ 7.000,- (ca. EUR 4.698,-)
scan.net – US$ 5.675,- (ca. EUR 3.809,-)
cochesocasion.net – EUR 3.750,-
bikeracks.net – US$ 5.400,- (ca. EUR 3.624,-)
iask.net – US$ 5.400,- (ca. EUR 3.624,-)
clinics.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.356,-)
floridarealestate.net – US$ 4.210,- (ca. EUR 2.826,-)
paydirt.net – US$ 4.188,- (ca. EUR 2.811,-)
flex.net – US$ 3.767,- (ca. EUR 2.528,-)
immigrationlawyer.net – US$ 3.750,- (ca. EUR 2.517,-)
scooter.org – US$ 3.700,- (ca. EUR 2.483,-)
mobiles-internet.net – EUR 1.900,-
pokerspielen.net – EUR 1.900,-
Nachdem vergangene Woche zwei große .com-Domain-Deals im Gespräch waren, erweist sich der Kauf von ticket.com für hervorragende US$ 1.525.000,- (ca. EUR 1.023.494,-) keineswegs als Marginalie. Den Betrag ist die Domain allemal wert, und auf lange Sicht dürfte der Kauf sich als günstig erweisen. Anders sieht das bei luck.com aus, die glückliche US$ 675.000,- (ca. EUR 453.022,-) kostete; ein diesen Preis rechtfertigendes Geschäftsmodel erkennt man dahinter zunächst nicht. Ganz anders als bei exterminator.com, die US$ 600.000,- (ca. EUR 402.686,-) erzielte. Weitere erwähnenswerte Domain-Käufe waren:
domaininvest.com – SEK 280.000,- (ca. EUR 26.984,-)
colchones.com – US$ 28.500,- (ca. EUR 19.128,-)
my401k.com – US$ 25.200,- (ca. EUR 16.913,-)
corporatelawyer.com – US$ 20.766,- (ca. EUR 13.937,-)
newpars.com – US$ 19.800,- (ca. EUR 13.289,-)
game-shop.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 10.963,-)
isban.com – EUR 10.500,-
actresponsibly.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.067,-)
oralspray.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 9.396,-)
activecare.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 8.725,-)
istanbulguide.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 7.718,-)
istanbultours.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 7.718,-)
localtube.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 7.383,-)
mypsoriasis.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 7.383,-)
blossomlearning.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.711,-)
draxe.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.711,-)
toasteroven.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.711,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com, eigene Recherche
dotStadt – eco lädt zur Konferenz nach Köln
Nachdem eco, Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., den zukünftigen dotKölsch Stammtisch ausgerufen hat, lädt er auch gleich zu einer Konferenz mit dem Titel „dotStadt – Voraussetzungen, rechtliche Rahmenbedingungen und Perspektiven“ für den 19. November 2009 nach Köln.
In dieser Veranstaltung werden von Fachleuten wie Tobias Wann (VeriSign), Elmar Knipp (CORE), Hubert Schöttner (GAC, ICANN), Dirk Krischenowski (dotBerlin) und Markus Eggensperger (united-domains GmbH) in Vorträgen Fragen zu den Anforderungen an eine Bewerbung um eine neue Top Level Domain, die technischen Voraussetzungen an den Betrieb einer Registry und weiter wichtige Themen referiert. Rund wird die Veranstaltung durch eine abschließende Podiumsdiskussion über die Vor- und Nachteile von geoTLDs.
Die Konferenz wendet sich an Vertreter von Städten, Regionen oder Ländern sowie Initiativen, die sich um den Betrieb einer geoTLD bewerben möchten. Auch für potentielle Betreiber anderer neuer Top Level Domains dürfte die Veranstaltung von Interesse sein.
Die Konferenz findet am 19. November 2009 von 09.30 Uhr bis etwa 16.30 Uhr im eco Kubus, Lichtstraße 43h in 50825 Köln, statt. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldung aber unbe dingt erforderlich.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.eco.de/veranstaltungen/6310_7032.htm
Quelle: eco.de