Newsletter-Ausgabe #483: Oktober 2009

Themen: nTLDs – ICANN im Kreuzfeuer der Kritik | ICANN – verzögert DNSSEC neue TLDs? | TLDs – Neues von .de, .pt und .yu | LG Köln – gilt die UDRP in Deutschland? | arearugs.com – .com räumt sechsstellig ab | cyberspace.com – Rick Latona baut den Laden um | London – .uk Registrar Conference 2009

nTLDs – ICANN im Kreuzfeuer der Kritik

Die Internetverwaltung ICANN steht einmal mehr im Kreuzfeuer der Kritik: anlässlich einer Anhörung vor dem US-Kongress zur geplanten Einführung neuer Top Level Domains musste sich ICANN harte Worte gefallen lassen. Derweil kursieren Meldungen, wonach die bis Ende September 2009 befristete Kompetenzdelegierung mit der US-Regierung auf sogar unbestimmte Zeit verlängert wird.

Für Mittwoch vergangener Woche hatten sich mehrere Vertreter ICANNs, darunter COO Doug Brent, vor einem Unterausschuss für Gerichte und Wettbewerb im US-Kongress eingefunden, um sich einer Anhörung zur geplanten Einführung zahlreicher neuer Top Level Domains zu stellen. Der Vorsitzende, Demokrat John Conyers, brachte deutlichen Unmut zum Ausdruck: „Dies ist eine Anhörung, die wir nicht gebraucht hätten, wenn sich die Beteiligten gekümmert hätten“. Conyers zielte damit auf ungelöste Probleme wie Cybersquatting sowie den fehlenden Nachweis eines Bedarfs an weiterer Öffnung des Namensraumes. Vor allem die zusätzliche Belastung für Inhaber von Kennzeichenrechten macht dem US-Kongress Sorgen. Auch wenn konkrete Forderungen unterblieben, so ist doch zu erwarten, dass sich angesichts der politischen Bedenken der Zeitplan zur Einführung neuer Top Level Domains erneut verzögert. Unterstützung ist ICANN jedenfalls aus Industriekreisen sicher: so forderten zahlreiche Unternehmen wie eNom, Network Solutions, Tucows, Minds + Machines und dotBERLIN GmbH & Co. KG in einem Schreiben an den ICANN-Vorstand, neue Endungen nun ohne weitere Verzögerung einzuführen, und nicht noch weitere Studien und Stellungnahmen einzuholen; der Markt werde es richten.

Der neue ICANN-CEO Rod Beckstrom nahm einstweilen schriftlich zum Schreiben der beiden Republikaner Lamar Smith und Howard Coble Stellung, die zahlreiche ICANN-Projekte hinterfragt hatten. Beckstrom gab unter anderem an, dass der Vorstand noch nicht entschieden habe, welche Vorschläge des Implementation Recommendation Team man umsetzen werde, schloss jedoch weitere Prüfungen nicht aus. Zugleich kündigte er an, die Notwendigkeit defensiver Registrierungen verringern zu wollen. Dass man vom generellen Entschluss, neue TLDs einzuführen, nicht mehr abrückt, belegt ein Verweis Beckstroms auf drei Studien, die positive Effekte für den Wettbewerb im Domain-Markt erwarten lassen, schloss jedoch auch hier weitere Studien nicht aus. Schließlich erneuerte er seine Forderung, wonach ICANN eine permanente Institution werden müsse.

Am gestrigen Mittwoch endete dabei das so genannte „Joint Project Agreement“ (JPO), das in grundsätzlicher Weise die rechtlichen Beziehungen zwischen ICANN und dem US-Wirtschaftsministerium regelt. Bis zuletzt war unklar, welche Folgevereinbarung getroffen wird, auch wenn das Ende ICANNs nicht ernstlich erwartet wurde. Nach einem Bericht des „Economist“ darf man sich bei ICANN trotz aller Kritik auf mehr Unabhängigkeit freuen: Die neue Vereinbarung mit der Bezeichnung „affirmation of commitments“ soll nur vier Seiten lang sein. Waren bisherige Vereinbarungen stets befristet, soll diese auf unbestimmte Zeit gelten. Wie der „Economist“ weiter berichtet, sollen zudem Panels installiert werden, welche ICANN in vier Bereichen (Wettbewerb unter generischen TLDs, Handhabung von Inhaberdaten, Netzwerksicherheit sowie Transparenz, Rechenschaftspflicht und öffentliches Interesse) überwachen. Nur bei letzteren sollen die USA einen dauerhaften Sitz behalten, im übrigen werden die Panels mit Regierungsvertretern besetzt. Eine offizielle Bestätigung war bisher jedoch nicht zu erhalten.

Quelle: domainnamewire.com, economist.com

ICANN – verzögert DNSSEC neue TLDs?

Die Pläne der Internet-Verwaltung ICANN, zahlreiche neue Top Level Domains einzuführen, drohen mit einem weiteren Anliegen zu kollidieren: das Root Scaling Study Team von ICANN fordert, vor der Erweiterung des Namensraums das Sicherheitsprotokoll DNS Security Extensions (DNSSEC) einzuführen.

Angetreten mit dem Auftrag, die Auswirkungen verschiedener Skalierungsmaßnahmen auf die Root Zone, darunter die Einführung internationalisierter Top Level Domains, die Unterstützung von DNSSEC und die Erweiterung des Namensraumens zu untersuchen, hat das Root Scaling Study Team nunmehr seinen 85seitigen Abschlussbericht vorgelegt. Die Root Zone selbst ist eine gerade einmal 80 Kilobyte große Datei, enthält jedoch die Delegierungsdaten für etwa 280 Top Level Domains und bildet damit den wesentlichen und sensibelsten Baustein des Domain Name Systems. Gab es bisher durchschnittlich eine Änderung an der Root Zone jährlich, so stellen die aktuellen Entwicklungen neue Herausforderungen dar, die sorgsam überlegt sein müssen. So ist jeder Datenzuwachs mit Risiken verbunden, der die Stabilität des DNS gefährden kann. Nach Ansicht des Root Scaling Study Team ist das derzeitige System in einem Zeitraum von 12 bis 24 Monaten entweder in der Lage, die Risiken durch Einführung von DNSSEC zu verarbeiten, oder jene, die mit neuen TLDs, IDNs und IPv6 verbunden sind, nicht dagegen beide gleichzeitig – was also tun?

Geht es nach dem Root Scaling Study Team, steht an erster Stelle der Änderung der Root Zone und damit auch vor der Erweiterung der Zahl an zur Verfügung stehender Top Level Domains die Einführung von DNSSEC. Die Effekte einer Signierung mit DNSSEC wären sofort spürbar: so wächst nicht nur die Root Zone um den Faktor vier an, sondern auch der Root Zone Traffic würde dann sprunghaft ansteigen. Zugleich würde das Risiko späterer Änderungen sinken, ist DNSSEC erst einmal eingeführt. Unklar ist allerdings, wie viele neue TLDs das Domain Name System verkraftet; dies sei aufgrund der Dezentralisierung nicht abschätzbar. Deshalb fordert das Root Scaling Study Team ein Frühwarnsystem, um rechtzeitig auf nachteilige Änderungen reagieren zu können. Einer vorbeugenden Eintragung aller berühmter Marken – die Rede ist von etwa 40.000 Kennzeichen – erteilt das Root Scaling Study Team jedenfalls eine klare Absage.

Ob und inwieweit dieser Bericht die Einführung neuer Domain-Endungen verzögern wird, ist bisher unklar. Angesichts des politischen Drucks durch den US-Kongress und ungelöster Probleme insbesondere im Bereich Schutz von Kennzeichenrechteinhabern gerät jedoch das anvisierte Startdatum in der ersten Hälfte 2010 immer stärker ins Wackeln.

Den vollständigen Bericht des Root Scaling Study Team finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/184

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDs – Neues von .de, .pt und .yu

Die DENIC will die Sicherheit für Inhaber von .de-Domains optimieren: ein Captcha-Skript schützt künftig die Abfrage. In Portugal hat man sich dem Schutz von eingetragenen Marken verschrieben. Allein von .yu geht für Kennzeichenrechte keine Gefahr mehr aus – sie wird aus dem Internet verschwinden.

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG hat die Hürden für einen Zugriff auf die WHOIS-Daten für .de-Domains erhöht. Seit 22. September 2009 steht vor Abfrage der webbasierten WHOIS-Daten ein sogenanntes Captcha-Skript. Dieses soll durch die manuelle Eingabe verschwommen dargestellter Zahlen und Buchstaben sicherstellen, dass die Abfrage der sensiblen WHOIS-Daten allein durch einen Menschen und nicht durch ein Computerprogramm erfolgt. Zusätzlich bleibt die schon seit einigen Monaten bestehende Hürde, durch aktives Akzeptieren der Nutzungsbedingungen zu versichern, mit den ausgegebenen WHOIS-Daten keinen Missbrauch zu betreiben. Eine direkte Abfrage von whois.denic.de liefert künftig nur noch die Informationen zu einer Domain, welche für Fehlerbehebungen bei technischen Problemstellungen benötigt werden, wie Nameserver und technische Kontaktdaten.

In Portugal wartet die Registry DNS.pt mit einem innovativen Service auf, der vor allem Inhaber eingetragener Marken angenehm überraschen dürfte. Über ein webbasiertes Formular kann man nicht nur prüfen, ob eine bestimmte Domain bereits vergeben ist, sondern ob die Zeichenkette auch als in Portugal eingetragene Marke geschützt ist; dies schliesst die Suche nach Domains und/oder Marken ein, die den Suchbegriff als Bestandteil enthalten. Die Nutzung ist kostenfrei. Einen ähnlichen Service bietet united-domains.de; das neue Angebot ud.com erlaubt es, einen Begriff unter verschiedenen Top Level Domains, Nutzernamen aus Social Netorks wie Facebook und Twitter sowie in den Markendatenbanken Deutschlands, Europas und der WIPO zu prüfen. Auch dieser Service ist kostenlos nutzbar.

Sag beim Abschied leise „Servus“: seit 30. September 2009 ist die Top Level Domain .yu Geschichte. Domain-Namen mit dem ehemaligen Landeskürzel von Jugoslawien sind seither funktionsunfähig und im Internet nicht mehr erreichbar; ausgenommen ist offenbar allein die vormalige Registry-Website unter nic.yu, wo sich allerdings ebenfalls lediglich eine Meldung zum Abschied findet. Auch in der IANA-Datenbank ist .yu als „being phased out“ markiert. Das Serbian National Register of Internet Domain Names (RNIDS) hatte den Übergang von .yu zum neuen serbischen Kürzel .rs im März 2008 eingeleitet. Zuletzt waren noch rund 4.000 .yu-Domains registriert, unter .rs sind bisher etwa 50.000 Adressen vergeben. Dass der Untergang eines Staates nicht notwendigerweise auch das Verschwinden der ccTLD nach sich zieht, beweist dagegen .su: das Kürzel der vormaligen Sowjetunion und mit ihm weit über 80.000 Domains feierte am 19. September seinen 19. Geburtstag – Happy Birthday!

Such- und Prüfmöglichkeiten für Domains finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/183
> http://ud.com

Quelle: denic.de, domainnews.com, rnids.rs

LG Köln – gilt die UDRP in Deutschland?

Das Landgericht Köln beschäftigte sich mit einer UDRP-Entscheidung und der Frage, welches Recht vorgeht: die UDRP und deren Übertragungsanspruch oder deutsches Recht, welches die Übertragung einer Domain als Rechtsanspruch nicht kennt (Urteil vom 16.06.2009, Az.: 33 O 45/08).

Der Kläger und Domain-Inhaber unterlag in einem Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF) nach der Uniform Domain-Name Dispute Resolution Policy (UDRP). Aufgrund der Regeln der UDRP kann das Panel auf Übertragung der Domain entscheiden. Dies hatte in diesem Fall das Panel getan. Innerhalb der gegebenen zehntägigen Frist nach Zustellung der UDRP-Entscheidung erhob der Gegner des Verfahrens und jetzt Kläger Klage vor einem ordentlichen Gericht, hier dem Landgericht Nürnberg-Fürth, das sich für unzuständig erklärte und die Sache an das LG in Köln weiterreichte. Mit der Klage begehrt er festzustellen, dass er die im UDRP-Verfahren umstrittene Domain nicht an die Beklagte übertragen müsse. Die Beklagte ist ein Medienunternehmen mit zahlreichen Internetdomains; sie hält entgegen, dass die Domain mit Marken verwechslungsfähig sei, die zumindest einen Bestandteil des Domain-Namens enthielten und für sie in den USA registriert seien.

Das LG Köln bestätigte die negative Feststellungsklage des Klägers. Es ist der Ansicht, aus der UDRP ergebe sich für den Beklagten keineswegs ein Anspruch auf Übertragung der fraglichen Domain. Das nun geführte Verfahren vor dem Landgericht in Köln sei durch die UDRP gedeckt, die Rechtslage werde aber nach nationalem Recht beurteilt. Eine Markenrechtsverletzung schied nach Ansicht des LG Köln aus, da das Markenrecht der Beklagten nicht in Deutschland besteht. Auch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung (§ 823 BGB) konnte das Gericht nicht feststellen, da seitens des Klägers nicht erkennbar war, dass dieser die Domain registriert hat, um die Beklagte an der Nutzung der Domain zu hindern, insbesondere um einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Doch verfügt die Beklagte über einige Domains, welche die geschäftliche Nutzung hinsichtlich der geschützten Marke ermöglichen. Dies ergibt sich unter anderem daraus, dass die Beklagte auch ohne die Domain zum führenden Satellitenradioprogramm der USA geworden ist.

Das Urteil des LG Köln reiht sich in eine sehr kurze Reihe von bekannt gewordenen Entscheidungen ein, in denen von ordentlichen Gerichten UDRP-Entscheidungen überprüft wurden. Bekanntestes Beispiel dafür dürfte barcelona.com sein, bei dem am 22. Februar 2002 ein US-amerikanisches Zivilgericht in Alexandria, Virginia, die Klage des Inhabers von barcelona.com, der sich gegen eine zuvor zu seinen Ungunsten ergangene WIPO-Entscheidung gewandt hatte, abwies. Er musste die Domain an die Stadt Barcelona/Spanien übertragen. Auch hier stellte sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist. Das Gericht ging davon aus, dass der Gesetzgeber mit dem Anticybersquatting Consumer Protection Act (ACPA) das Registrieren von Domains regeln wollte, in dem Bewusstsein der Internationalität des Internets: die Registrierung einer Domain in den USA wirke sich weltweit aus, folglich habe der Kongress nicht nur amerikanische, sondern weltweit alle Marken schützen wollen.

Die Entscheidung des LG Köln findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/187

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bettinger.de, eigene Recherche

arearugs.com – .com räumt sechsstellig ab

Die vergangene Domain-Handelswoche zeitigte wieder mal ganz erstaunliche Ergebnisse: angeführt von arearugs.com, die herausragende US$ 405.000,- erzielte, lagen ganze fünf Domains über EUR 100.000,-. Darunter mit newbrand.de eine .de-Domain, die zugleich die teuerste Länderendungsdomain repräsentiert. Auch unter .org und .net fanden sich prima Preise.

Unter den Länderendungen steht .de wieder ganz vorne. Nicht nur liefert .de mit newbrand.de für EUR 120.000,- eine wirklich hochpreisige Domain, sondern stellt mit designer.de für EUR 50.000,- gleich noch ein Prachtstück dazu. Als wäre das nicht genug, kamen noch sieben weitere .de-Domains hinzu, die sich sehen lassen können:

springbreak.de – EUR  6.000,-
mitbewohner.de – EUR  5.500,-
dumm.de – EUR  5.000,-
strickjacken.de – EUR  4.201,-
brust.de – EUR  4.000,-
smartprice.de – EUR  3.800,-
markenware.de – EUR  3.500,-

Dagegen vermögen die anderen ccTLDs nichts auszurichten, auch wenn .nl sich mit tuc.nl zu EUR 10.000,- und .co.uk mit cleaningservices.co.uk für GBP 9.100,- (ca. EUR 9.877,-), die kurz vorher noch nur GBP 3.500,- kostete, ganz gut positionieren.

greensmoke.co.uk – US$  6.000,- (ca. EUR  4.054,-)
hotelscombined.co.kr – US$  6.000,- (ca. EUR  4.054,-)
burgundy.co.uk – US$  5.488,- (ca. EUR  3.708,-)

superstar.eu – EUR  8.000,-
lumen.eu – EUR  5.000,-
arctos.eu – US$  5.000,- (ca. EUR  3.378,-)

recensioni.it – EUR  7.200,-
hotelscombined.kr – US$  8.000,- (ca. EUR  5.405,-)
thalasso.ch – EUR  5.000,-

Die jungen generischen Endungen sind nur mit zahnzusatzversicherung.info für EUR 4.975,- und stau.mobi für EUR 3.995,- vertreten. So bleibt wieder Spielraum für .org und .net, wobei die von PIR verwaltete .org geradezu aufblühte, angefangen mit attorney.org für US$ 38.500,- (ca. EUR 26.014,-) und zwei weiteren Domains im fünfstelligen Euro-Bereich:

karneval.org – EUR 12.500,-
freelancer.org – EUR 10.000,-
medicalschool.org – US$ 11.500,- (ca. EUR  7.770,-)
gmn.org – US$  9.888,- (ca. EUR  6.681,-)
parfum.org – EUR  6.600,-
counselor.org – US$  8.900,- (ca. EUR  6.014,-)
qfi.org – US$  7.140,- (ca. EUR  4.824,-)
credits.org – US$  5.700,- (ca. EUR  3.851,-)
luxus.org – EUR  3.400,-
ros.org – US$  4.500,- (ca. EUR  3.041,-)
birthcertificates.org – US$  4.000,- (ca. EUR  2.703,-)
verpackungen.net – EUR  2.650,-
greenshield.net – US$  3.788,- (ca. EUR  2.559,-)
nationaldocuments.net – US$  3.749,- (ca. EUR  2.533,-)
onlinedatingservice.net – US$  3.600,- (ca. EUR  2.432,-)
bolle.net – EUR  2.400,-
werkzeuge.net – EUR  2.300,-

Über die Position der .com als die Endung schlechthin lässt sich letztlich nicht diskutieren. Mit arearugs.com, die hervorragende US$ 405.000,- (ca. EUR 273.649,-) kostete, jets.com, die für US$ 375.000,- (ca. EUR 253.378,-) zu haben war, 800.com zu US$ 250.000,- (ca. EUR 168.919,-) und schließlich tradetracker.com, die mit EUR 100.000,- bezahlt wurde, bietet .com gleich vier hochpreisige Domains, die den Vorsprung von .com klar unterstreichen.

production.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 47.297,-)
222.com – US$ 49.000,- (ca. EUR 33.108,-)
vmac.com – US$ 48.000,- (ca. EUR 32.432,-)
digiweb.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 16.892,-)
virtualimmortality.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 16.892,-)
gutenberg.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.514,-)
irent.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.514,-)
pdfeditor.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.514,-)
electron.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.162,-)
ukmail.com – GBP 10.000,- (ca. EUR 10.854,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

cyberspace.com – Rick Latona baut den Laden um

Rick Latona steht vor einer der wichtigsten Marketingfragen für ein Internetunternehmen: er überlegt, verschiedene Teile seiner Unternehmen unter einen Hut zu bringen: cyberspace.com. Doch sind er und seine Manager unsicher, ob dieser Weg und der Name der richtige ist. Da wir im 21. Jahrhundert und im Mitmach-Web leben, befragte Rick Latona kurzerhand seine Leser. Das Ergebnis ist – vielfältig.

Rick Latona ist als rühriger Domain-Vermarkter und mit dem Angebot ricklatona.com mittlerweile als eines der führenden Auktionshäuser bekannt, das im kommenden Jahr alle T.R.A.F.F.I.C.-Veranstaltungen organisiert. Die Unternehmung mit zahlreichen Bereichen, die unter unterschiedlichen Labels laufen, wie das Auktionshaus ricklatona.com, das Entwicklungsunternehmen AEIOU.com und zukünftige Projekten, will Rick Latona nun weitestgehend unter einen Hut bringen. In Betracht kommt der eingängige Name cyberspace.com, eine Domain, die Latona kürzlich erworben hat und zugleich eine alte Marke, deren Inhaber Latona ist. Doch bereitet der Begriff Cyberspace, der nach 90er Jahre riecht, leichte Kopfschmerzen. Da Rick Latona sich nicht entscheiden kann, holte er sich Hilfe bei Fachleuten, nämlich seinen Lesern, die sich im Internetbusiness auskennen.

In einem Blogeintrag rief Rick Latona kurzerhand seine Leser auf, mitzuteilen, was besser ist: soll man bei ricklatona.com bleiben oder die Firma mit cyberspace.com branden? Die Leser reagierten mit 84 Kommentaren, in denen das Für und Wider abgewogen wird. Gegen die Umbenennung spricht, dass der Name, wie etwa bei Marriott, Hilton, Disney, Levi Strauss und so weiter, das Branding und „Rick Latona“ bereits bestens etabliert ist; cyberspace.com für sich sei zwar eine gute Domain, aber der Begriff, der seinen Ursprung im 1984 erschienenen Roman Neuromancer von William Gibson hat und in den 90ern gehypt wurde, sei nunmehr veraltet, kurz: Rick Latona klingt professionell, Cyberspace zu unspezifisch und alt. Hingegen meinten viele, Geschäft und Namen auseinanderzudividieren sei sinnvoll, insbesondere wenn man später sein Unternehmen verkaufen wolle; ausserdem sei für den Normalnutzer der Begriff Cyberspace immer noch aktuell, ein alle Internetdienstleistungen umfassender Begriff. Schließlich meinte eine nicht unerhebliche Zahl der Leser, die Abkehr von ricklatona.com sei richtig, aber der Umzug hin zu cyberspace.com falsch, aus den genannten Gründen, und Rick Latona solle sich einen anderen Namen als cyberspace.com und ricklatona.com für sein Geschäft suchen.

Ob die Leserbefragung nun erfolgreich war, darüber lässt sich streiten. Die Beteiligung, auch durch namhafte Domainer, war immens, aber das eigentliche Problem konnte nicht wirklich gelöst werden. Wie die Entscheidung im Hause Rick Latona nun ausfällt, ist bisher unklar. Doch scheint der Vorschlag einiger Kommentatoren nicht schlecht: eine Auswahl vorhandener Domains als Unternehmensbezeichnung zur Disposition unter den Leser zu stellen und diese weiter an der Entscheidung zu beteiligen. Das sorgt für Bindung, auch wenn die letztendliche Entscheidung ohne Zweifel vom Stab bei Rick Latona gefällt werden muss. Denn eines ist klar: so schön das Mitmach-Web, auch unter Internetprofis, ist, mehr als Anregungen wird man sich nicht holen können. Die Macher treffen letztlich die Entscheidungen und sind für diese verantwortlich.

Die Diskussion um die neue Namensgebung von ricklatona.com finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/185

Quelle: ricklatona.com

London – .uk Registrar Conference 2009

Die Domain-Verwaltung für die britische Endung .uk, Nominet, veranstaltet im November 2009 in London auf dem Lord’s Cricket Ground ihr drittes Jahrestreffen.

Die Einladung zu diesem Treffen am 04. November 2009 richtet sich an alle Nominet-Mitglieder und Registrare. Nominet bietet den Gästen die Möglichkeit des Netzwerkens untereinander und mit Nominet. Präzisere Informationen liegen bisher nicht vor, doch verspricht Nominet Keynote-Sprecher, Industriefachleute und lebhafte Debatten.

Die .uk Registrar Converence 2009 findet am 04. November 2009 auf dem Lord’s Cricket Ground in London (Großbritannien) statt. Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/186

Quelle: nominet.org.uk

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top