Newsletter-Ausgabe #481: September 2009

Themen: Cybersquatting – Rechtsverletzter immer dreister | ICANN – IDN-TLDs für 4. Quartal 2009 geplant | TLDs – Neues von .berlin, .eu und .ottawa | cola.de – Kläger erzwingt Dispute-Verzicht | christian.com – US$ 600.000,- für Namens-Domain | Erstausgabe – DomainVermarkter Magazin gestartet | New Orleans – Domainer Mardi Gras im Februar 2010

Cybersquatting – Rechtsverletzter immer dreister

Sie glauben, illegales Registrieren von Domains sei stark zurückgegangen? Weit gefehlt. Das US-Magazin „Computerworld“ deckt auf, dass Cybersquatter die Grenzen immer weiter ausdehnen – und wie die Inhaber von Kennzeichenrechten versuchen, zurückzuschlagen.

Selbst für Cybersquatter ungewöhnlich weit getrieben hat es ein Unternehmen namens PNS Enterprises aus Florida. Nicht nur, dass man mit freelegoporn.com die Markenrechte des dänischen Klötzchenherstellers verletzt hat, sogar Bilder der sonst unschuldigen Plastikmännchen in pornographischer Pose hat man veröffentlicht. Dies ging der LEGO Juris A/S zu weit; in einem daraufhin eingeleiteten UDRP-Verfahren vor der Genfer WIPO wurde rascher Prozess gemacht und die Domain übertragen. Das UDRP-Verfahren hat damit einmal mehr seine Effektivität unter Beweis gestellt, doch als Abschreckung für bewusste Rechtsverletzungen gilt es nicht. So muss auch das US-Telekommunikationsunternehmen Verizon Inc. entschieden gegen Cybersquatter vorgehen: tausende Domains hat man bereits erstritten, und die Zahl der Besucher, die über diese Domains inzwischen auf das Hauptangebot geleitet werden, geht auf über neun Millionen zu, so Sarah Deutsche, Vizepräsidentin bei Verizon.

Bestätigt werden diese Erfahrungen von MarkMonitor Inc., einem Registrar, der sich auf bekannte Marken spezialisiert hat. Nach dem „Brandjacking Index 2008“ stieg die Zahl der Cybersquatting-Fälle gegenüber dem Vorjahr um 18 Prozent, davon 440.584 Fälle allein im 4. Quartal 2008. Noch schlimmer: laut MarkMonitor waren 80 Prozent der rechtsverletzenden Angebote nach einem Jahr immer noch online. Während einige Kennzeichenrechteinhaber den Kampf verstärken, haben ihn andere aufgegeben, so Fred Felman von MarkMonitor. So fokussiert etwa die Hotel-Gruppe InterContinental ihre Bemühungen nicht auf Domains, die lediglich für Parking missbraucht werden, sondern vor allem auf solche, die für anstößige Inhalte genutzt werden; für alles andere fehlen Zeit oder Ressourcen. Die Alternative lautet oft defensive Registrierung: InterConti hält 4.200, Verizon gar über 10.000 Domains mit Varianten der eigenen Kennzeichen registriert. Und die Rechnung ist einfach: es ist günstiger, US$ 6,- für eine Domain zu zahlen, als US$ 1.500,- pro Domain für ein UDRP-Verfahren.

Doch angesichts der bevorstehenden Einführung zahlreicher neuer Top Level Domain genügt dies nicht. Die Unternehmen fordern zum Beispiel, dass künftig der Verlierer die Kosten des UDRP-Verfahrens trägt. Weiter soll ein „fast track“ UDRP-Verfahren die Prozessdauer von bisher etwa zwei Monaten beschleunigen. Registraren soll es ferner verwehrt sein, offensichtlich unzutreffende Anmelderdaten weiterzugeben. Schließlich sollen Registrare künftig ihre Geschäftskontakte offen legen müssen, um Parking in die eigene Tasche zu verhindern. Bei ICANN will man diese Vorschläge zumindest prüfen; praktikabel sind sie wohl kaum. Umso wichtiger schätzt man die Rolle des Implementation Recommendation Team, dem von ICANN installierten Team, das neue Wege zum Schutz vor Rechtsverletzungen aufzeigen soll. Und die vorgeschlagene Etablierung einheitlicher Kennzeichendatenbanken wäre sicher nicht der schlechteste Schritt.

Den gesamten Computerworld-Artikel finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/172

Quelle: computerworld.com

ICANN – IDN-TLDs für 4. Quartal 2009 geplant

Die Internet-Verwaltung ICANN hat die Einführung von internationalisierten Domain-Namen auf Ebene der Top Level Domain für das vierte Quartal 2009 in Aussicht gestellt. In Russland will man dies nutzen, um spätestens im Sommer nächsten Jahres mit Domains vollständig in kyrillischen Zeichen loszulegen.

Die Internationalisierung von Domain-Namen über den ASCII-Zeichensatz des lateinischen Alphabets schreitet voran. Bereits Ende September will ICANN im Rahmen des „IDN ccTLD fast track process“ den „final implementation plan“ zur Einführung von internationalisierten Top Level Domains vorstellen. In diesem Prozess liegt das Hauptaugenmerk auf der Einführung einer zunächst beschränkten Zahl von Sonderzeichen-Domains unter ausgewählten Länderendungen: Bereits seit Mitte Oktober 2007 können Nutzer aus aller Welt vollständig internationalisierte Domain-Namen in den elf Sprachen Arabisch, Persisch, Chinesisch (vereinfacht wie traditionell), Kyrillisch, Koreanisch, Hebräisch, Japanisch, Tamilisch, Hindi und Griechisch testen. Zusätzlich erlaubt die Testumgebung Zeichen aus den Sprachen Amharisch, Bengali, Khmer, Thai und Urdu.

Aktuell konzentriert sich die Tätigkeit ICANNs auf die Sicherstellung der Stabilität des Internets bei Einführung der neuen Adressen; dies schließt Maßnahmen zum Schutz der Verwechslung der neuen Endungen mit bereits bestehenden Kürzeln ein. Ein Online Request System zur Einreichung von IDN-Bewerbungen befindet sich in der letzten Testphase, ebenso die „IDN area“ mit einer Vielzahl an Hintergrundinformationen, FAQs, Factsheets und Handlungsanweisungen für die neuen Endungen. Völlig neue Herausforderungen haben sich in sprachlicher Hinsicht ergeben, weshalb ICANN linguistische Unterstützung in den Prozess eingebunden hat. Noch in der Diskussionsphase befinden sich die Gespräche betreffend etwa die juristische Gestaltung der Beziehung zwischen dem jeweiligen IDN ccTLD Manager und ICANN, die leidige Kostenfrage und das Management von TLD-Varianten. Der „implementation plan“ soll spätestens beim Seoul-Meeting Ende Oktober 2009 beschlussreif vorliegen; stimmt der Vorstand zu, kann die Umsetzung samt Registrierung kurze Zeit nach dem Meeting und noch im vierten Quartal 2009 beginnen.

Zu den ersten Anwärtern, die von den neuen Domains Gebrauch machen wollen, zählt Russland. Anlässlich der 2. Konferenz für zentral- und südeuropäische ccTLDs im slowenischen Bled war zu hören, dass Russland die IDN-Version von .rf (Russian Federation) mit vollständig kyrillischen Domains im Sommer 2010 einführen will. Das Kürzel soll zunächst parallel zu den bereits bestehenden Endungen .ru und .su betrieben werden, wobei die russische Registry eine Harmonisierung aller drei Kürzel noch vor dem Ende 2010 anstrebt. Derzeit sind verbindliche Registrierungen aber noch nirgends möglich.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://idn.icann.org
> http://www.icann.org/en/topics/idn/fast-track/

Quelle: icann.org, stephanevangelder.com

TLDs – Neues von .berlin, .eu und .ottawa

Aufregung bei .berlin: ein französischer Newsdienst will den Einkaufspreis für die Städte-Domain enthüllt haben, doch das Dementi folgt auf dem Fuß. Verbindlich ist dagegen der Start von Umlaut-Domains unterhalb der Europa-Domain .eu, und auch die Bewerber um die Domains .ottawa und .bkk wollen ernsthafte Anstrengungen bei ICANN unternehmen.

DotBERLIN GmbH & Co. KG, Bewerber um die Städte-Domain .berlin, hat Meldungen widersprochen, wonach der Preis für eine Domain bei EUR 30,- liege. Ramla Hassairi vom französischen Newsmagazin mailclub.info hatte berichtet, dass die Registry den Preis, zu dem .berlin Domains an die Registrare verkaufen wird, EUR 30,- betrage; dies berücksichtige die verschiedenen Kosten der beteiligten Parteien. Weiter berichtete Hassairi, dass die Gesamtkosten des Projekts .berlin inklusive der Bewerbungsgebühr für ICANN zwischen einer und drei Millionen Euro liege. Dirk Krischenowski, CEO von DotBerlin, dementierte umgehend und teilte in einem Interview mit Stephane Van Gelder mit, dass er mit Hassairi gar nicht gesprochen hätte; der Preis sei auch nicht festgelegt worden, da dies die Registrare – und nicht die Registry – entscheiden. Stattdessen wies Krischenowski darauf hin, dass als Verkaufspreis an die Registrare ein Betrag zwischen EUR 10,- und 20,- diskutiert werde. Gegenüber den Endkunden sollen .berlin-Domains in etwa so viel kosten wie zum Beispiel eine .de-, .com- oder .eu-Domain, also je nach Registrar zwischen EUR 20,- und 80,- im Jahr.

EURid, die Brüsseler Verwaltung der Europa-Domain .eu, hat den offiziellen Starttermin für die Einführung von internationalisierten Domains (IDNs) bekannt gegeben. Zwei Wochen vor Weihnachten, also ab dem 10. Dezember 2009, können dann Domain-Namen unterhalb der Endung .eu registriert werden, die ein Sonderzeichen wie zum Beispiel die drei deutschen Umlaute enthalten. Insgesamt deckt die Sonderzeichen-Palette sämtliche Buchstaben der 23 offiziellen EU-Sprachen ab, darunter auch das gesamte griechische oder bulgarische Alphabet; die Internationalisierung bezieht sich jedoch nur auf die Ebene der Second Level Domain. Einige Registrare wie united-domains.de nehmen bereits jetzt Vormerkunden für .eu-IDNs entgegen; im Erfolgsfall sind dort dann inklusive Umsatzsteuer EUR 29,- an Registrierungsgebühren pro Jahr und Domain zu zahlen.

Noch zwei Meldungen aus der Kategorie Städte-Domains: sowohl Ottawa, die Hauptstadt Kanadas, als auch Bangkok, die Hauptstadt des Königreichs Thailand, haben mit .ottawa beziehungsweise .bkk angekündigt, sich um eine eigene Top Level Domain bewerben zu wollen. Die Initiativen scheinen noch in den Kinderschuhen zu stecken, stellt man allein auf die Webseiten der Kampagnen ab; sie bieten derzeit allenfalls spärliche Informationen. So ist auch offen, ob die Bewerbungen auf staatliche Unterstützung bauen – eine der wesentlichen Voraussetzungen, um überhaupt am Bewerbungsverfahren teilnehmen zu dürfen. Gleichwohl entwickeln sich Städte-Domains zum heimlichen Renner; so haben unter anderem auch .bcn (Barcelona), .berlin, .hamburg, .london, .köln, .munich, .paris, .nyc und .pdx (Portland) eine Bewerbung angekündigt.

Eine Liste sämtlicher erlaubter Sonderzeichen für .eu-Domains finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/170

Vormerkungen für IDNs unter .eu sind möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Weitere Informationen zu .ottawa finden Sie unter:
> http://www.connectingottawa.org

Weitere Informationen zu .bkk finden Sie unter:
> http://www.dotbkk.com

Quelle: mailclub.info, domainesinfo.fr, eurid.eu, stephanevangelder.com, domainnews.com

cola.de – Kläger erzwingt Dispute-Verzicht

Das Landgericht in Düsseldorf durfte sich in einem aktuellen Rechtsstreit mit einem Dispute-Eintrag beschäftigen und der Frage, welche Rechte die Inhaberschaft einer Domain mit sich bringt (Urteil vom 19.08.2009, Az.: 34 O 16/09).

Der Kläger ist Inhaber einer Vielzahl generischer Domains, unter anderem auch von cola.de, die er im September 2008 erworben hat. Diese Domain weist seit 1999 Inhalte auf. Der Kläger verwendet sie zum Betrieb eines Portals, welches unter anderem Informationen und Werbung im Zusammenhang mit dem brausehaltigen Erfrischungsgetränk „Cola“ zeigt. Die Beklagte vertreibt wärmetechnische Produkte und Heizsysteme. Sie behauptet, sie sei die deutsche Schwestergesellschaft eines italienischen Unternehmens, welches den Begriff „Cola …“ im Namen trägt und Inhaberin der Gemeinschaftsmarke „cola“ ist. Die Marke ist für Heizsysteme und ähnliches eingetragen. Die Beklagte mahnte im Dezember 2008 den Kläger ab und verlangte die Löschung der Domain cola.de. Als das nicht fruchtete, beantragte sie bei der DENIC eG einen Dispute, den diese auch eintrug. Der Kläger erhob daraufhin Klage und verlangt unter anderem den Verzicht auf den Dispute und die Begleichung entstandener Rechtsanwaltskosten. Die Beklagte erhob Widerklage, mit der sie die Löschung der Domain begehrte.

Das Landgericht Düsseldorf gab der Klage statt und wies die Widerklage zurück. Der Anspruch auf Verzicht auf den Dispute-Eintrag sah das Gericht mit § 823 Abs. 1 BGB begründet, wobei es nicht darauf ankomme, ob der Dispute-Eintrag ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Klägers sei: Das Recht auf Nutzung der Domain für sich stelle bereits ein geschütztes sonstiges Recht im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB dar. Das mit der Inhaberschaft am Domain-Namen verbundene vertragliche Nutzungsrecht ist ein rechtlich geschützter Vermögenswert, der dem Inhaber der Domain wie das Eigentumsrecht an einer Sache ausschließlich zugewiesen ist. Dieses Nutzungsrecht umfasst auch die Möglichkeit, die Domain zu veräußern oder zu übertragen; mit dem Dispute-Eintrag werde dem Kläger dieses Recht genommen.

Mit der Widerklage war die Beklagte erfolglos. Das Gericht sah keine Markenrechtsverletzung. Die Parteien waren sich über die Brausehaltigkeit der Inhalte unter „cola.de“ einig. Waren oder Dienstleistungen aus dem Schutzbereich der Gemeinschaftsmarke fanden sich nicht. Darüber hinaus ergaben sich auch keine Anhaltspunkte für wettbewerbsrechtliche Ansprüche der Beklagten unter dem Gesichtspunkt einer Behinderung (§§ 3, 4 Nr. 10 UWG).

Das Urteil zeigt sehr schön, wie man als Domain-Inhaber im Fall eines Dispute-Eintrags die Initiative ergreifen kann, um fehlgeleitete Anspruchsteller eine in weiten Teilen geklärte Rechtsprechung deutlich zu machen. Die Inhaberschaft einer Marke, die hier für die Beklagte nicht einmal unmittelbar gegeben war, allein ist kein Freibrief, und berechtigt nicht ohne weiteres zu durchsetzbaren Ansprüchen gegen Domain-Inhabern. Es müssen zahlreiche Faktoren, die die Normen des Markenrechts voraussetzen, hinzukommen. Die endgültige Prüfung berechtigter Ansprüche obliegt den Gerichten, nicht aber DENIC, die nach Glaubhaftmachung berechtigter Ansprüche einen Dispute einträgt.

Das Urteil des LG Düsseldorf findet man unter:
> http://www.aufrecht.de/index.php?id=6156

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de

christian.com – US$ 600.000,- für Namens-Domain

Die .com-Domain christian.com setzt mit US$ 600.000,- (ca. EUR 413.793,-) in der vergangenen Domain-Handelswoche Zeichen, gefolgt von der beeindruckenden casino.mobi für US$ 135.000,-. Im übrigen war deutsche Woche.

Unter den Länderendungen ließe sich ausschließlich von .de berichten, die zahlreiche Domain-Namen aufwies, die überwiegend auch zu guten Preisen gehandelt wurden. Die vergangene Domain-Handelswoche war eine deutsche Woche, die von ein paar netten niederländischen und britischen Domains begleitet wurde:

hotel-reservierung.de – EUR 23.800,-
schlafen.de – EUR 17.000,-
amateure.de – EUR 13.500,-
kneipen.de – EUR 13.090,-
kiss.de – EUR 11.500,-
dailyfinance.de – EUR 10.000,-
tintenklecks.de – EUR  2.998,-
gruener-tee.de – EUR  2.500,-
fixfly.de – EUR  2.400,-
it-freiberufler.de – EUR  2.275,-

shirts.nl – EUR  8.400,-
7games.nl – EUR  5.500,-
racefiets.nl – EUR  5.000,-

documents.co.uk – GBP  5.000,- (ca. EUR  5.714,-)
phantoms.co.uk – GBP  2.500,- (ca. EUR  2.857,-)
photowatch.co.uk – EUR  2.500,-

rachatcredit.be – EUR  5.200,-
selby.com.au – AUD  7.000,- (ca. EUR  4.124,-)
brothels.com.au – AUD  6.520,- (ca. EUR  3.841,-)
xlove.fr – EUR  3.700,-

Die vergangene Woche noch gescholtene Endung .mobi ging diesmal aus sich heraus und setzt mit casino.mobi, die beeindruckende US$ 135.000,- (ca. EUR 93.103,-) erzielte, Zeichen. Dagegen verhielt sich .info ruhig mit funds.info zu US$ 6.500,- (ca. EUR 4.483,-) und assurances.info zu EUR 2.920,-. Die alten generischen Endungen spielten auf unterem Niveau. Wenn selbst Domains wie boerse.net lediglich zu EUR 7.500,- gehandelt werden, steht auch sonst nichts zu erwarten:

countrycode.org – US$ 10.000,- (ca. EUR  6.897,-)
15.net – US$  9.999,- (ca. EUR  6.896,-)
2t.net – US$  6.600,- (ca. EUR  4.552,-)
kinderarzt.net – EUR  3.700,-
websitetemplates.net – US$  5.900,- (ca. EUR  4.069,-)
krg.net – US$  5.200,- (ca. EUR  3.586,-)
ati.org – US$  5.000,- (ca. EUR  3.448,-)
meeting.net – EUR  3.000,-
animalsunlimited.net – US$  4.000,- (ca. EUR  2.759,-)
packages.org – US$  3.500,- (ca. EUR  2.414,-)
urbana.net – US$  3.300,- (ca. EUR  2.276,-)
yogaretreats.org – US$  3.000,- (ca. EUR  2.069,-)
softwaredownload.org – US$  2.988,- (ca. EUR  2.061,-)
renovate.net – US$  2.900,- (ca. EUR  2.000,-)
oiwa.net – US$  2.888,- (ca. EUR  1.992,-)
sterlingsilver.org – US$  2.588,- (ca. EUR  1.785,-)

Mit christian.com zum hervorstechenden Preis von US$ 600.000,- (ca. EUR 413.793,-) verwies .com glücklich alle anderen auf die Plätze, selbst den schönen .mobi-Deal, der sonst prominenter wäre. Doch nach christian.com kommt fast nichts mehr, ausser bestprices.com im höheren fünfstelligen Dollarbereich mit US$ 81.000,- (ca. EUR 55.862,-):

wellnesshotels.com – EUR 41.650,-
breastpump.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 34.483,-)
sued.com – US$ 25.003,- (ca. EUR 17.243,-)
charterauction.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.241,-)
dbx.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 15.517,-)
toasterovens.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 13.793,-)
bfc.com – US$ 18.400,- (ca. EUR 12.690,-)
m88.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.345,-)
bobbie.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.345,-)
mhotel.com – EUR 10.000,-

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Erstausgabe – DomainVermarkter Magazin gestartet

Seit diesem Sommer gibt es auch ein deutschsprachiges Magazin für Domainer, das „DomainVermarkter Magazin“. Wir haben die erste Ausgabe der „Die Fachzeitschrift für Domainprofis“ gelesen.

Das Heft macht von außen einen guten Eindruck. Das Cover ist aufgeräumt und übersichtlich; so zeigt sich beim ersten Blick auch das Layout des gesamten 36 Seiten starken Heftes. Keine unübersichtliche Werbung, klare Typen, zurückhaltendes Layout. Herausgeber sind Christoph Grüneberg und Thomas Müller, die auch das jährliche Domainvermarkter Forum organisieren. Ihre Kompetenz in Sachen Domains ist sicher unbestritten, mit sachkundigen Artikeln ist somit zu rechnen.

Rückt man dem Magazin etwas näher, zeigen sich erste Mängel. Nach dem netten Editorial von Christoph Grüneberg über Sammelleidenschaften startet das Magazin mit einem kritischen Artikel über den Dispute für .de-Domains. Zunächst fallen erste Satzbau- und Rechtschreibfehler auf, sowie ein geschmackloses und unpassendes Bild, in dem ein Schlafender von seinem nächtlichen Flirt mit einer Pistole bedroht wird, das mit den Worten „Der Dispute kommt über Nacht“ unterlegt ist; aber auch inhaltlich vermag der Artikel nicht zu überzeugen. Es begegnet die Aussage, der Dispute werde seitens DENIC genutzt, gegen Domain-Inhaber Rechtsstreite zu führen. Hier hat sich der Autor vertan: DENIC nutzt den Dispute keineswegs, um Rechtsstreite gegen Domain-Inhaber zu führen, die Rechtsstreite führen immer noch der in seinen Rechten sich verletzt Sehende, der den Dispute beantragt hat, sowie der Domain-Inhaber. Der Verfasser erwartet zudem, DENIC möge vor Eintragung eines Dispute die Rechtslage ausführlicher prüfen, bei Eintragung des Dispute den Domain-Inhaber informieren und am besten die Unterlagen des Antragstellers zukommen lassen. Das alles sind jedoch nicht die Aufgaben der DENIC. Es obliegt den Parteien des (möglichen) Rechtsstreits, hier aktiv zu werden.

Mit dem Thema Dispute beschäftigt sich auch der anschließende Artikel, den wir im Domain-Newsletter bereits aufgegriffen hatten, damals aus dem Internet. Es handelt sich um das Bedenken, mit Einführung neuer TLDs seien Inhaber von Premium-Domains wie sports.de in ihren Rechten gefährdet. Leider hat es die Redaktion des DomainVermarkter Magazins versäumt, hier einen überarbeiteten Artikel einzufordern. Was im Internet zu finden ist, fand eins zu eins Eingang in die Zeitschrift, inklusive von Unrichtigkeiten (beispielsweise hinsichtlich der Erbfolge) und dem angehängten Update des Blogeintrags. Auch die Zahlenbasis, die eine Domainer-Zeitschrift notwendigerweise aufbietet, ist nicht ganz up to date, wenn man sich der Auktionsergebnisse des Domainvermarkter Forums vom September 2008 gegenüber sieht. Es finden sich aber auch aktuelle Domain-Preise und eine Liste von Domains, die – nach Erscheinen des Magazins – anlässlich der Auktion beim aktuellen Domainvermarkter Forum 2009 am 04. September 2009 versteigert wurden. Positiv fallen auch die rechtlichen Artikel auf: zur Entscheidung des BGH zu ahd.de und der Überblick über die Situation bei der Haftung des Admin-C. Die eher werblichen Artikel von Sedo und DN Worker dienen als informative Lückenfüller, und sind für ein solches Magazin zu erwarten.

Das erste deutschsprachige Domainer-Magazin ist ein ambitioniertes Projekt, dem man viele Leser wünscht; doch muss daran noch gearbeitet werden. Das gilt für Form und Inhalt. Die Herausgeber sollten sich ein ordentliches Lektorat zulegen und den Setzer besser instruieren, damit beispielsweise Zitate einheitlich gesetzt werden. Zudem ist die einfache Übernahme von Blogeinträgen kein Zeichen von gutem Stil: Blog ist Blog, eine in sich lebendige Struktur, und ein Printmedium ein Printmedium; einmal gedruckt, ist es geduldig.

Die erste Ausgabe des „DomainVermarkter Magazin“ kann man kostenfrei online bestellen unter:
> http://domainvermarkter-magazin.de

Quelle: eigene Recherche

New Orleans – Domainer Mardi Gras im Februar 2010

In New Orleans (Louisiana, USA) findet vom 11. bis zum 13. Februar 2010 der dritte „Domainer Mardi Gras“ statt. Während des Karnevals werden ernste Domainer-Themen besprochen und Domains gehandelt. Wer sich bis 15. Oktober 2009 anmeldet, zahlt deutlich weniger.

Die Agenda für die Veranstaltung ist noch nicht publiziert. Bekannt ist aber, dass sich die Veranstaltung an die gesamte Domain-Industrie, vom Domainer über Registrare und Registries bis hin zu den Werbevermittlern, Parking-Anbieter und ICANN wendet. Wer selbst vortragen möchte, kann sich auch als Redner bewerben.

Die Veranstaltung findet vom 19. bis 21. Februar 2010 in New Orleans (Louisiana, USA) im Hotel „The New Orleans Marriott“ in der Canal Street statt. Frühanmelder bekommen ihr Ticket bis 15. Oktober 2009 schon für US$ 795,-, was allerdings US$ 100,- mehr als im Vorjahr ist.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://domainermardigras.com

Quelle: domainnews.com, domainermardigras.com

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