Newsletter-Ausgabe #478: August 2009

Themen: Lizenzentzug – ICANN sperrt drei US-Registrare | Prof. Kleinwächter – Websperren sind von gestern | TLDs – Neues von .tel, .gt und .co | focus.de – haftet Domain-Verpächter als Störer? | Buchtipp – Neuauflage des Skriptum Internetrecht | chinatours.com – Reisedomain für US$ 200.000,- | Slowenien – ccTLD-Konferenz in Bled

Lizenzentzug – ICANN sperrt drei US-Registrare

Die Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) greift hart durch: wegen Verstössen gegen das Registrar Accreditation Agreement (RAA) verlieren drei Domain-Registrare ihre Akkreditierung. Nachteile für die Inhaber dort registrierter Domains sollen ausgeschlossen sein.

Wie ICANN in einer Presseerklärung vergangene Woche mitteilt, betrifft der Entzug der Akkreditierung die Registrare South America Domains Ltd. (namefrog.com), Simply Named Inc. und Tahoe Domains Inc. Sie alle haben ihren Sitz innerhalb der USA. Laut ICANN werde der Vertrag nicht verlängert, da die Unternehmen nicht bereit seien, das RAA zu beachten. Im Fall von South America Domains scheitert die Vertragsverlängerung an der fehlenden Bereitschaft des Registrars, ein funktionierendes WHOIS zur Verfügung zu stellen; betroffen sind geschätzte 296 Domains. Bei Simply Named Inc. moniert ICANN zwei Verstösse: zum einen die fehlende Zurverfügungstellung einer Liste der verwalteten Domains, zum anderen rückständige Akkreditierungsgebühren von US$ 31.900,35; betroffen sind mit etwa 298 Domains wiederum nur eine kleine Anzahl von Webadressen. Mit 231 noch weniger Domains sind im Fall von Tahoe Domains Inc. betroffen; hier führen ebenfalls die fehlende Zurverfügungstellung einer Liste der verwalteten Domains sowie rückständige Gebühren von US$ 2.161,84 zur Beendigung des Vertragsverhältnisses.

Kunden dieser Registrare müssen sich in der Regel keine Sorge machen. Sämtliche Domains mit generischer Top Level Domain werden zu einem anderen akkreditierten Registrar transferiert, Domain-Namen mit ccTLD sind von dem Entzug der Akkreditierung nicht betroffen. Auch zusätzliche Kosten sollten in der Regel nicht entstehen, allerdings können die Gebühren beim neuen Registrar auch höher liegen als bei deakkreditierten Anbietern. Für Simply Named Inc. hat ICANN bereits eine Ausschreibung gestartet, bei der sich Registrare um die Übernahme der Domains bewerben können. Wem die Namen der drei Registrare nichts sagen, sollte sich jedoch nicht in Sicherheit wiegen: im Domain-Business erfolgen Registrierungen oft über zahlreiche Reseller, so dass verdeckt bleibt, über welchen Registrar mit ICANN-Zulassung sie letztlich angemeldet wurden.

Domain-Veteran Elliot J. Silver wirft in seinem Blog die Frage auf, was denn passieren würde, wenn nicht nur einem Registrar, sondern gleich der Registry, also der Verwaltungsstelle, die Akkreditierung entzogen würde. Für diesen Fall hat man bei ICANN den „gTLD Registry Failover Plan“ entworfen; dieser sieht unter anderem vor, dass eine andere Registry einspringt. In der Übergangszeit kann es jedoch zu erheblichen Einschränkungen kommen, die derzeit kaum verlässlich abgeschätzt werden können. Dieses Szenario ist keineswegs so unwahrscheinlich, wie die finanzielle Schieflage bei .travel gezeigt hat; erst recht steigt das Risiko mit der Zulassung zahlreicher neuer Domain-Endung.

Die vollständige ICANN-Mitteilung finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/154

Quelle: icann.org, elliotsblog.com, eigene Recherche

Prof. Kleinwächter – Websperren sind von gestern

Wolfgang Kleinwächter, Professor für Internet-Politik und Regulierung an der Universität Aarhus, macht seinem Ärger Luft: in einem Essay für das Online-Magazin Telepolis verurteilt er Websperren als „Internetpolitik von Gestern“.

Die Empörung der Internet-Community über das von der Bundesregierung initiierte Zugangserschwerungsgesetz, das aus formalen Gründen nicht wie geplant zum 1. August 2009 in Kraft getreten ist, reisst nicht ab. Mit Wolfgang Kleinwächter hat sich erstmals ein renommierter Experte für Internet-Governance zum Thema geäußert. Laut Kleinwächter ist es nicht das Internet, das „das Böse“ in die Gesellschaft bringt, sondern es ist „das Böse in der Gesellschaft“, das sich nun auch den Weg ins Internet bahnt. Wer Probleme lösen wolle, müsse sich also um Verbrecher und Verbrechen kümmern, und nicht die Internetnutzer reglementieren. Für nationale Alleingänge sei allerdings kein Raum mehr, da Kriminelle den Cyberspace längst für sich nutzbar gemacht haben. Kleinwächter ruft daher dazu auf, neue Methoden und Instrumente zu entwickeln, um universellen Wertvorstellungen, Menschenwürde und Recht Geltung zu verschaffen.

Sodann kommt Kleinwächter auf sein Fachgebiet, die Internet-Governance. Dabei kritisiert er die Bundesregierung, die sich nach seiner Auffassung nie ernsthaft mit dieser Aufforderung nach mehr Kreativität befasst hat. Zum UN-Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS) sei nur ein Staatssekretär aus dem Bundeswirtschaftsministerium gesandt worden; Mitglieder des deutschen Bundestages waren dort nicht gesehen. Entschieden wehrt sich Kleinwächter gegen die Behauptung, das Internet sei ein rechtsfreier Raum: „Was offline rechtswidrig ist, wird online nicht legal.“ Blickt man allein auf die unterschiedlichen Ausdifferenzierungen der Störerhaftung im Internet, vermag man in der Tat kaum den Schluss zu ziehen, das Internet sei rechtsfrei.

Mit der Mär vom Internet als rechtsfreiem Raum räumt auch Richard Wein, Geschäftsführer der österreichischen Domain-Verwaltung Nic.at, auf. In einem ausführlichen Interview für die presse.com wies Wein nochmals darauf hin, dass auch im Internet Gesetze und Reglementierungen gelten. Die Diskussion über Websperren und Kinderpornographie hält Wein für einen PR-Gag rechtzeitig zur Bundestagswahl: „Wir haben in Österreich keine Probleme in dem Bereich. Wenn solche Inhalte bei einem österreichischen Provider gefunden werden, dann genügt ein Anruf und nach 15 bis 20 Minuten ist dieser Content weg.“ Mit dem Angebot stopline.at betreibt Nic.at schon seit geraumer Zeit eine Meldestelle für Webseiten mit Kinderpornographie oder NS-Wiederbetätigung. Warum dies nicht auch in Deutschland möglich ist, konnte bisher nicht überzeugend beantwortet werden; das Zugangserschwerungsgesetz wird jedenfalls nicht dazu führen, dass Kinderpornographie aus dem Internet verschwindet.

Das Essay von Wolfgang Kleinwächter finden Sie unter:
> http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30904/1.html

Das Interview mit Richard Wein finden Sie unter:
> http://diepresse.com/home/techscience/501566/index.do?

Quelle: heise.de, diepresse.com

TLDs – Neues von .tel, .gt und .co

In der letzten Ausgabe des Newsletters hatten wir noch Liberalisierungen bei den lateinamerikanischen ccTLDs angemahnt, schon lassen Guatemala und Kolumbien Taten folgen. Für Jubel unter Händlern generischer Domains sorgt dagegen .tel mit der Ankündigung, neuartige Werbung zu ermöglichen – hier unsere Kurznews.

Das wird Domainer freuen: .tel-Verwalter Telnic lässt uns via Pressemitteilung wissen, dass es in Kürze eine neue Lösung für textbasierte Werbelisten liefern wird, welche es den Inhabern von .tel-Domains erlaubt, herkömmlichere und einfacher messbare Methoden zur Kommerzialisierung ihrer Domain zu benutzen. Nach Angaben von Telnic plant man eine Textsatz-Unterart (TXT) mit der Dateinamenerweiterung „.tad“, die in einem Ordner innerhalb der .tel-Domain gespeichert wird und für die Werbeinhalte zu verwendende Informationen wie Titel, Label, Beschreibung und URI enthält. Mit ihrer Hilfe kann der Domain-Inhaber festlegen, wo auf seiner Webseite (oben, unten oder rechts) die Werbeinformation dargestellt wird. Weitere Informationen hierzu sind im aktualisierten „Developers Guide“ nachzulesen, der über die Telnic-Website heruntergeladen werden kann.

NIC.GT, Verwalter des Länderkürzels .gt von Guatemala, öffnet sich. Noch in diesem Jahr sollen Registrierungen direkt unterhalb von .gt möglich sein, die Third Level Ebene unter Endungen wie .com.gt bleibt parallel bestehen. Der Öffnung geht eine Sunrise Period voraus, in der alle Inhaber einer .gt-Domain das kürzere Pendant auf Second Level Ebene bevorzugt anmelden können. Zusätzlich soll eine neue Registry-Software die Verwaltung der Länderdomain verbessern und optimieren. Wann genau die Änderungen erfolgen, will NIC.GT in den kommenden Wochen bekanntgeben. Mit derzeit gut 7.300 registrierten Internetadressen zählt .gt zum Mittelfeld der lateinamerikanischen ccTLDs.

Änderungen kündigt auch der südamerikanische Nachbar Kolumbien an. Wie Kommunikationsminister Maria del Rosario Guerra mitteilt, hat man sich mit „.CO Internet S.A.S.“, einem Joint Venture unter Beteiligung von Neustar Inc., auf einen zehnjährigen Registry-Vertrag geeinigt. Der Vergabe war eine intensive Evaluierung des Markts und der eingegangenen Bewerbungen vorausgegangen. Die Übergabe vom bisherigen Verwalter auf .CO Internet S.A.S soll im 4. Quartal 2009 erfolgen, Inhaber von .co-Domains sollten hiervon jedoch unbeeinträchtigt bleiben. Mit diesem Führungswechsel werden sich auch die Registrierungsbedingungen ändern: wie bei .gt öffnet sich auch bei .co die Second Level Ebene; als Starttermin hat man das 1. Quartal 2010 ins Visier genommen. Und auch hier wird die Öffnung von einer Sunrise Period begleitet. Inhaber von Kennzeichenrechten haben allen Anlass, die Entwicklungen sorgsam zu verfolgen: in Zukunft stehen .co-Domains jedermann weltweit zur Registrierung offen. Unter news.com.co hat Neustar bereits eine eigene Newssite eingerichtet, die über die aktuellen Neuerungen bei .co berichtet.

Den „Developers Guide“ für .tel finden Sie unter:
> http://dev.telnic.org/docs/devguide.pdf

Weitere Informationen zu .gt finden Sie unter:
> http://www.gt

Weitere Informationen zu .co finden Sie unter:
> http://www.news.com.co

Quelle: telnic.com, domainpulse.com, prnewswire.com

focus.de – haftet Domain-Verpächter als Störer?

Der Bundesgerichtshof erweitert die Rechtsprechung zur Störerhaftung in einem Rechtsstreit, in dem der Verpächter einer Domain in Anspruch genommen wurde (Urteil vom 30.06.2009, BGH VI ZR 210/08). Für den Verpächter ging die Sache glimpflich aus.

Die Beklagte verlegt das Nachrichtenmagazin Focus und ist Inhaberin der Domain focus.de, welche die Tomorrow Focus AG gepachtet hat. Laut Impressum ist die Pächterin für Inhalte unter focus.de verantwortlich, während die Beklagte für die Veröffentlichungen unter dem Verzeichnis focus.de/magazin verantwortlich zeichnet. Mit Schreiben vom 24. und 27. August 2007 wurde die Beklagte wegen eines unter focus.de veröffentlichten Artikels und darin enthaltener unwahrer Äußerungen abgemahnt. Sie informierte die Pächterin, die den Artikel unverzüglich vom Netz nahm und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgab. Die Beklagte selbst gab keine Unterlassungserklärung ab. Der Kläger begehrte daraufhin die Unterlassung unwahrer Äußerungen von der Beklagten und war damit in erster Instanz (LG Hamburg) erfolgreich; das zweitinstanzliche Gericht (hOLG Hamburg) gab der Berufung der Beklagten statt und ließ die Revision zu.

Der Bundesgerichtshof bestätigte mit dem aktuellen Urteil die Berufungsinstanz, es konnte keine nach den allgemeinen Vorschriften mögliche Haftung entsprechend § 1004 Abs. 1 Satz 2, § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG feststellen. Die Beklagte habe durch die Verpachtung der Domain zwar zur Verbreitung des Artikels und der darin gemachten Äusserungen beigetragen, doch hafte sie nicht als Störerin, denn aufgrund der Verpachtung der Domain, aber auch indem sie auf dem Titel des Magazins Focus auf die Domain focus.de verweist, mache sie sich die Inhalte nicht zu eigen. Darüber hinaus haftet die Beklagte auch nicht als mittelbare Störerin, denn sie hat keine zumutbaren Prüfpflichten verletzt. Der BGH führt aus: „der Beklagten ist als Domain-Verpächterin nicht zuzumuten, die Website ihres Pächters allgemein dahingehend zu prüfen, ob sie Äußerungen enthält, die das Persönlichkeitsrecht anderer verletzen. Demgemäß trifft den (bloßen) Inhaber der Domain grundsätzlich keine Haftung für Rechtsverletzungen, die durch den Inhalt der Website begangen werden.“

Die Beklagte hat auch keine zumutbaren Prüfpflichten verletzt. Aus dem Umstand, dass von Medien immer wieder Persönlichkeitsrechtsverletzungen ausgehen, ergeben sich keine zumutbaren Prüfpflichten, da die hohe Zahl von Artikeln, die zusätzlich ständig in Echtzeit aktualisiert werden, nicht ständig überprüft werden könne. Den Verleger treffen bereits Prüfpflichten, weil er die Verbreitung redaktioneller Beiträge mit sachlichen und persönlichen Mitteln ermöglicht. Doch bei von fremden erstellten Inhalten ist diese Pflicht reduziert. Die Beklagte war nicht Herr des Angebots; aus dem Impressum ging die klare Regelung hervor, wer für welche Inhalte verantwortlich ist. Der Beklagten war es zumutbar, die Website ihres Pächters zu prüfen, nachdem sie von den konkreten Äußerungen, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzten, Kenntnis erlangt hatte, da hier keine aufwändigen Nachforschungen erforderlich waren. Die Beklagte hatte freilich nach Kenntniserlangung und Prüfung die Störung unverzüglich beseitigt. Darum lag auch keine vollendete Rechtsverletzung vor, womit schon keine Wiederholungsgefahr besteht.

Mit dieser Entscheidung fügt der Bundesgerichtshof ein weiteres Steinchen in das Mosaik der Haftung im Internet: Der Verpächter einer Domain haftet zunächst nicht. Doch muss er handeln, wenn er Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt und die Rechtslage auch prüfen kann. Was dann zu tun ist, hängt gegebenenfalls deutlich davon ab, was im Pachtvertrag vereinbart ist. In seiner Entscheidung greift der BGH dies auf und geht davon aus, der Verpächter kann sich vertraglich Einfluss auf den Inhalt der Internetseite vorbehalten. Eine klare Regelung hinsichtlich der Eingriffsrechte seitens des Verpächters für den Fall, der Pächter reagiert nicht, gewährleistet da Sicherheit.

Das Urteil des BGH findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/155

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de

Buchtipp – Neuauflage des Skriptum Internetrecht

Das Standardwerk zum Internetrecht von Prof. Dr. Thomas Hoeren, Leiter des Instituts für Informations-, Telekommunikations und Medienrecht der Universität Münster, das „Skriptum Internetrecht“, ist vor wenigen Tagen in neuer Auflage erschienen und steht zum Gratisdownload bereit.

Auf nun 556 Seiten gibt Prof. Dr. Thomas Hoeren in bekannter Struktur einen grundsätzlichen Überblick über das Internetrecht. Inhaltlich ist das Werk auf dem Stand September 2009, aktuelle Entscheidungen und Meinungen wurden hinzugefügt. Wesentliche Änderungen sind nach einem ersten Blick in das Kompendium nicht zu verzeichnen.

Das Manuskript steht zum kostenlosen Download zur Verfügung. Damit mag es zwar gratis sein, umsonst sollten die Bemühungen aber nicht sein: wem der Inhalt zusagt und wer auch die künftige Arbeit des Instituts unterstützen will, sollte die Möglichkeit einer freiwilligen Spende in beliebiger Höhe auf das angegebene Konto nutzen.

Das Skriptum Internetrecht finden Sie in der Rubrik „Materialien“ oder „Aktuell“ zum Herunterladen unter:
> http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/Hoeren

Quelle: uni-muenster.de

chinatours.com – Reisedomain für US$ 200.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche weist mit chinatours.com zu US$ 200.000,- (ca. EUR 141.843,-) und einer weiteren sechsstelligen .com-Domain sowie besseren Preisen bei .org und .net eine gute Bilanz auf. Selbst die Länderendungen stehen trotz des Hochs der vergangenen Woche nicht schlecht da.

Unter den Länderendungen ragt diesmal die italienische Endung mit der Domain trucchi.it (EUR 14.400,-) hervor und liefert mit secure.it (EUR 6.000,-) und nextag.it (EUR 4.000,-) zwei weitere gut bepreiste Domains. Die deutsche Endung weist ebenfalls erfreuliche Preise unter anderem mit wellnesshotels.de (EUR 14.280,-) und topnews.de (EUR 8.330,-) sowie weiteren fünf Domains auf:

lokalsiten.de – EUR  4.000,-
dvdshop.de – EUR  3.628,-
terrassenstrahler.de – EUR  3.500,-
fussballtransfers.de – EUR  2.800,-
voiptelefonanlage.de – EUR  2.750,-

Die britische Endung liefert ganze sechs Domain-Deals, die im Preis freilich nicht hoch angesetzt sind.

climbingframes.co.uk – GBP  4.050,- (ca. EUR  4.660,-)
savingsbonds.co.uk – GBP  4.000,- (ca. EUR  4.603,-)
eradio.co.uk – EUR  4.000,-
autocrew.co.uk – GBP  3.250,- (ca. EUR  3.740,-)
beprotected.co.uk – GBP  2.500,- (ca. EUR  2.877,-)
getgreen.co.uk – GBP  2.400,- (ca. EUR  2.762,-)

Die belgische Endung liefert mit cam.be für US$ 15.000,- (ca. EUR 10.638,-) ein sehr gutes Geschäft, hinter dem weitere Länderendungen, unter denen sich auch .asia mit drei Domains befindet, zurückstehen:

e-recontre.fr – EUR  4.600,-
aim.fr – EUR  4.400,-
hollywood.us – US$  5.722,- (ca. EUR  4.058,-)
cruise.asia – EUR  4.000,-
voordeelpas.nl – EUR  3.700,-
wine.us – EUR  3.575,-
forums.jp – US$  4.950,- (ca. EUR  3.511,-)
halloween.us – US$  4.500,- (ca. EUR  3.191,-)
testgenetique.fr – EUR  3.000,-
steinwerke.at – EUR  2.975,-
free.asia – US$  3.832,- (ca. EUR  2.718,-)
search.asia – US$  3.832,- (ca. EUR  2.718,-)
maxime.fr – EUR  2.550,-

Von den neueren generischen Endungen ist allein .info mit vier Domains präsent, deren Preise nicht exorbitant erscheinen:

insurancequotes.info – US$  5.600,- (ca. EUR  3.972,-)
cricket.info – US$  5.550,- (ca. EUR  3.936,-)
cinema.info – EUR  3.201,-
detox.info – US$  3.050,- (ca. EUR  2.163,-)

Die älteren Endungen .org und .net verzeichnen bessere Ergebnisse als noch in der vorangegangenen Woche. So überzeugt .org mit homeloans.org für US$ 37.000,- (ca. EUR 26.241,-) und termlifeinsurance.org zu US$ 27.000,- (ca. EUR 19.149,-), und .net liefert mit immo.net für US$ 30.000,- (ca. EUR 21.276,-) ebenfalls eine preislich ansprechende Domain. Im übrigen waren die Ergebnisse in Ordnung:

hiphop.net – US$ 13.000,- (ca. EUR  9.220,-)
tipps.net – EUR  7.140,-
wet.net – US$  7.012,- (ca. EUR  4.973,-)
hypotheken.org – EUR  4.567,-
xvb.net – US$  4.688,- (ca. EUR  3.325,-)
dreamteam.org – US$  4.588,- (ca. EUR  3.254,-)
degreesonline.org – US$  4.390,- (ca. EUR  3.113,-)
professionalmanagement.org – US$  4.300,- (ca. EUR  3.050,-)
financialsolutions.org – US$  4.188,- (ca. EUR  2.970,-)
theexchange.net – US$  4.088,- (ca. EUR  2.899,-)
nmcco.net – US$  4.000,- (ca. EUR  2.837,-)
steuer.org – EUR  2.800,-
insurancerates.org – US$  3.649,- (ca. EUR  2.588,-)
thefind.net – US$  3.500,- (ca. EUR  2.482,-)

Mit chinatours.com für US$ 200.000,- (ca. EUR 141.843,-) und payments.com für US$ 150.000,- (ca. EUR 106.382,-) wies .com gleich zwei hochpreisige Domains auf, und liefert in der Folge gleich noch ein paar nette weitere im mittleren fünfstelligen Dollarbereich mit:

bookhotels.com – EUR 50.000,-
couponnetwork.com – US$ 59.000,- (ca. EUR 41.844,-)
zeal.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 35.461,-)
trekking.com – EUR 19.500,-
germproof.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.730,-)
discountlaptops.com – US$ 23.760,- (ca. EUR 16.851,-)
propertymanager.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.184,-)
officelife.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.638,-)
mypizza.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.638,-)
lifeinsuranceleads.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.638,-)
web3d.com – US$ 14.301,- (ca. EUR 10.142,-)
newyorkmortgage.com – US$ 12.877,- (ca. EUR  9.133,-)
geruest.com – EUR  8.950,-
pleaser.com – US$ 11.770,- (ca. EUR  8.347,-)
treppenlifte.com – EUR  7.500,-
clubpinguin.com – US$ 10.022,- (ca. EUR  7.108,-)
taxaccountants.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.092,-)
globalone.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.092,-)
gamesbook.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.092,-)
filesearch.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.092,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Slowenien – ccTLD-Konferenz in Bled

Das „Coordination Center for TLD RU“, das „Academic and Research Network of Slovenia“ (ARNES) und die „Internet Society of Slovenia“ (ISOC-SI) laden Domain-Registries und -Registrare für den September 2009 zur „2. International Conference for ccTLD registriers and registrars of CIS, Central and Eastern Europe“ ins slowenische Bled.

Die Veranstaltung knüpft an die Konferenz an, die erstmals im vergangenen September in Sofia stattfand und seinerzeit mit mehr als 90 Teilnehmern aus über 25 Ländern auf reges Interesse stiess. Sie richtet sich an Vertreter von Länderdomain-Verwaltungen und Registrare aus der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) sowie Ost- und Zentraleuropa. In diesem Jahr ist Auftakt am 07. September 2009 um 9.00 Uhr morgens mit einem Willkommensgruß, bevor unter anderem die russische und die slowenische Länderdomain-Verwaltung einen kurzen Überblick über ihre Aktivitäten geben. Im weiteren Verlauf des Tages stehen Fragen der Vermarktung von ccTLDs auf der Agenda, unter anderem in Bezug auf mobiles Internet. Zu den Referenten zählen Francesco Cetraro (dotMOBI) und Joke Braeken (EURid). Den Nachmittag beschließen Veranstaltungen zur Internationalisierung des Domain Name Systems samt Einführung von IDNs auf Top Level Ebene; dabei werden unter anderem Andrey Kolesnikov von der russischen Registry und Jian Zhang von der chinesischen CNNIC über die Implementierung kyrillischer beziehungsweise asiatischer Zeichen berichten.

Am Folgetag, dem 08. September, dreht sich die Konferenz dann ab 09.30 Uhr morgens zunächst um den Secondary Market, bevor es gegen Mittag juristisch wird. Themen sind unter anderem die rechtlichen Probleme bei der Einführung von IDNs, Abwehr von Missbrauch und ein Update zum UDRP-Verfahren bei der WIPO. Den Nachmittag beschließen Referate zum Staatseinfluss in der ccTLD-Verwaltung und die Rolle der ccTLDs im Kontext der Sicherheit des Domain Name Systems. Auch hier konnten mit Lesley Cowley (Nominet) und Kim Daves (IANA) kompetente Ansprechpartner gewonnen werden, die für Fragen zur Verfügung stehen.

Die Veranstaltung findet am 07. und 08. September 2009 im slowenischen Bled, Best Western Kompas Hotel Bled, Cankarjeva cesta 2, 4260 Bled statt. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, erfordert jedoch eine vorherige Registrierung.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://meeting2009.cctld.ru/en-EN/index.html

Quelle: icann.org, eigene Recherche

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