Newsletter-Ausgabe #472: Juli 2009

Themen: ICANN – Beckstrom betont Community-Gedanken | ZugErschwG – verweigert Köhler Unterzeichnung? | TLDs – Neues von .asia, .xxx und .pl | OLG Zweibrücken – Forenbetreiber entgeht Haftung | IRT-Report – US-Anwalt fordert UDRP-Reform | your.de – allein Dein für EUR 16.065,- | Domains verkaufen – Webinar von NameMedia

ICANN – Beckstrom betont Community-Gedanken

Exit Twomey, enter Beckstrom – seit 1. Juli 2009 hat die Internet-Verwaltung ICANN einen neuen Chief Executive Officer. Doch wofür steht Beckstrom? Erste Hinweise gibt seine Antrittsrede, die Beckstrom am Schlusstag des Sydney-Meetings gehalten hat.

30 Jahre ist Beckstrom inzwischen in der Kommunikationsbranche tätig, doch nicht wenige dürfte seine Nominierung als Nachfolger des Australiers Paul Twomey überrascht haben. Beckstrom selbst zeigte sich bei seinem ersten ICANN-Meeting geehrt und beeindruckt vor allem von der Internet Community. So sehe er trotz aller Kakophonie auch Symphonie bei dem, was man mit einheitlichen Protokollen in der Zusammenarbeit von ICANN, den Registries und den Registraren für inzwischen 1,5 Milliarden Internetnutzer geschaffen habe – die erste globale Verflechtung der Menschheit. Beckstrom sieht es als Aufgabe ICANNs, dies zu beschützen. Ausdrücklich erwähnt er aber geplante Neuerungen wie die Öffnung des Domain Name Systems über die Buchstaben des lateinischen Alphabets hinaus, um durch internationalisierte Domain-Namen einen Zugang für jedermann in der Landessprache zu schaffen; auch die Schaffung neuen Adressraumes durch Einführung des IPv4-Nachfolgeprotokolls IPv6 lässt Beckstrom nicht unerwähnt. Seine Aufgabe sieht Beckstrom als Katalysator, der auch ohne 30 oder 40 Jahre Erfahrung mit dem DNS der Community dienen wolle.

Neben IDNs und IPv6 hat Beckstrom inzwischen auch das Verhältnis zur US-Regierung und die geplante Einführung neuer Top Level Domains nicht unerwähnt gelassen, ohne sich bereits konkret zu positionieren. Unzweifelhaft stellt Beckstrom jedoch den Community-Gedanken heraus, der ICANN zurück auf den Boden bringen soll. Dass die Kritik an ICANN trotz des frischen Windes, den Beckstrom gebracht hat, nicht abreissen wird, zeigt unter anderem auch ein Artikel im Blog des renommierten Wall Street Journals. Mit der Überschrift „Club Med for Geeks?“ brandmarkt der Autor die Nachricht, dass ICANN bei Gesamtausgaben im Jahr 2009 von US$ 54 Mio. ein Reisebudget von allein US$ 12 Mio. eingeplant hat. So stehen im Rest des Jahres unter anderem das Oktober-Meeting in Seoul sowie Pressekonferenzen in London, New York und Abu Dhabi an. Medien-Direktor Brad White rechtfertigte die Ausgaben, dass er nicht wüsste, wie man eine globale Organisation sein solle, ohne viel zu reisen.

In jedem Fall hat sich Beckstrom entschlossen, offensiv in der Öffentlichkeit aufzutreten. So hat er zum Beispiel bei Twitter einen eigenen Account angelegt, so dass jedermann mit ihm in Verbindung treten kann. Vorausgesetzt, er twittert selbst und überlässt dies nicht dem PR-Stab, setzt er damit frühzeitig positive Zeichen, da Offenheit, Transparenz und die Einbindung der Internet Community bisher nicht zu den Stärken ICANNs zählte.

Die Antrittsrede von Rod Beckstrom finden Sie im Wortlaut unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/130

Twittern können Sie mit Rod Beckstrom unter:
> http://twitter.com/rodbeckstrom

Quelle: circleid.com, wsj.com, eigene Recherche

ZugErschwG – verweigert Köhler Unterzeichnung?

Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 10. Juli 2009 das „Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen“ (Zugangserschwerungsgesetz) passieren lassen. Voraussichtlich bereits am 1. August 2009 kann das Gesetz damit in Kraft treten – sollte Bundespräsident Köhler nicht aufgrund offensichtlicher Verfassungswidrigkeit die Unterzeichnung verwehren.

Ernster Widerstand der Ländervertretung gegen das umstrittene Gesetz war nicht zu erwarten. Bereits in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte der Bundesrat das Vorhaben grundsätzlich begrüßt, jedoch vor allem in datenschutzrechtlicher Hinsicht Nachbesserungen gefordert. Dem wurde durch Einbeziehung des Bundesdatenschutzbeauftragten Rechnung getragen; des weiteren wurde eine Regelung gestrichen, nach der sämtliche personenbezogenen Daten, die bei der Umleitung auf Stoppmeldungen anfallen, zur Strafverfolgung zur Verfügung zu stellen sind. Damit kann das Gesetz, das vorerst bis zum 31. Dezember 2012 befristet ist, voraussichtlich zum 1. August 2009 in Kraft treten.

Auch ohne Schild zum Stoppen bringen könnte das Gesetz noch Bundespräsident Horst Köhler, wenn er dessen Unterzeichnung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel verweigert. Futter hierfür lieferte der Freisinger Rechtsanwalt Thomas Stadler im Auftrag unter anderem des Arbeitskreises gegen Internetsperren und Zensur, des Vereins MissbrauchsOpfer Gegen Internet-Sperren (MOGIS) und der Internetplattform netzpolitik.org. So verweist Stadler in einem Anschreiben an den Bundespräsidenten auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes, die fehlende Verwaltungskompetenz des Bundes, ein fehlerhaftes Gesetzgebungsverfahren, den Mangel an der erforderlichen Bestimmtheit und Normklarheit sowie einen Verstoß gegen den Wesentlichkeitsgrundsatz. Ihm zur Seite steht der im Telekommunikationsrecht renommierte Prof. Dr. Thomas Hoeren von der Uni Münster, der laut eines Eintrags im Blog des Beck-Verlags einen Verstoß gegen die Vorgaben der EU-Transparenzrichtlinie ausgemacht hat. In praktischer Hinsicht bleibt vor allem der Einwand, dass das Gesetz ungeeignet ist, den angestrebten Zweck – die Verringerung von Zugriffen auf kinderpornographische Inhalte – zu erreichen, da die Sperren technisch leicht umgangen werden können. Oder in einem Bild ausgedrückt: man kann nicht vor einen bettelnden Obdachlosen einen Sichtschutz stellen und dann behaupten, man hätte das Problem gelöst.

Unterdessen wächst der Unmut der Netzgemeinde über Familienministerin Ursula von der Leyen weiter. In einem Radiointerview mit dem Mitteldeutschen Rundfunk äusserte sich die Ministerin wörtlich: „Und das zweite entscheidende Ziel muss sein, die Quelle löschen auf dem Server, da, wo sie sind. Aber dann gerät man an seine Grenzen, wenn der Server zum Beispiel in Indien steht. Ein hochkompetentes Land, was Computertechniken angeht, aber ein Land, das keinerlei Form von Ächtung von Kinderpornographie hat. Da können sie nicht mehr löschen.“ Dem widerspricht jedoch Ashutosh Agrawal, Erster Sekretär für Information und Presse der Indische Botschaft in Berlin. In einer mehreren Bloggern übersandten eMail erklärt Agrawal: „Die Behauptung, dass es in Indien keine Gesetze gegen Kinderpornographie gibt und das Kindesmißbrauch in Indien legal ist, ist völlig unbegründet und irreführend. Das indische Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung von 1973 beinhalten mehrere Bestimmungen zur Bestrafung von Kindesmissbrauch“. Mit einem Ende der Debatten ist also nicht zu rechnen.

Das Gesetz finden Sie im Wortlaut unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/133

Das Radiointerview mit Familienministerin Ursula von der Leyen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/135

Das Schreiben von RA Thomas Stadler finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/136

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://ak-zensur.de

Quelle: bundestag.de, sputnik.de, lawblog.de, ichblogdich.de, internet-law.de, beck.de

TLDs – Neues von .asia, .xxx und .pl

Die Rotlicht-Domain .xxx bleibt ein Dauerbrenner, und trotz aller Querelen um die Einführung lassen sich andere Mitwerber nicht abschrecken. Mit einem Finanzskandal kämpft die polnische Registry NASK, während .asia mal wieder kräftig die Werbetrommel rührt – hier unsere Kurznachrichten.

DotAsia, Verwalter der Asien-Domain .asia, hat seine eigene Social Community gestartet. Unter keepclicking.asia kann sich jedermann über die Top Level Domain .asia und den asiatischen Markt informieren. Zu den Angeboten der grau-schwarz polierten Webseite zählen ein News- samt Kommentarbereich, die Vorstellung aktiver .asia-Angebote sowie Entwicklungsmeldungen zum Internet in Asien. Die einzelnen Angebote werden ausserdem mit Links zu anderen Communities wie Facebook oder Twitter verknüpft. Derzeit kann man sich jedoch des Eindrucks nicht erwehren, dass keepclicking.asia vor allem dazu gedacht ist, die Werbetrommel für .asia zu rühren. Den Inhabern von Angeboten unter .asia soll es egal sein; wer exklusive Inhalte unter .asia präsentieren kann, sollte die zusätzlichen Werbemöglichkeiten offensiv nutzen.

Während ICM Registry Inc. noch vor einem Schiedsgericht mit ICANN um die Einführung der Rotlicht-Domain .xxx streitet, droht die Konkurrenz rechts zu überholen. Wie AusRegistry, Registry-Operator der australischen Landesendung .au, meldet, sei man von mehreren Unternehmen wegen der Einführung einer Erwachsenen-Domain kontaktiert worden, darunter auch eine Bewerbung für .xxx. Sie alle seien bereit, die Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,00 zu bezahlen, bestätigte AusRegistry-Boss Adrian Kinderis. Nach den Vorgaben im Bewerberhandbuch, das derzeit in Entwurfsfassung vorliegt, könnte es dabei zu Doppelbewerbungen und damit zu Auktionen kommen, wer letztlich den Zuschlag für eine Top Level Domain erhält. Öffentlich diskutiert wird neben .xxx etwa das sperrige Kürzel .adultweb, daneben aber auch das naheliegende .sex. Aus der Pornoindustrie kommt aber auch Widerstand; so fürchtet etwa die australische EROS Association, dass Regierungen solche Domains nutzen, um missliebige Inhalte auszufiltern, und hat sich deshalb bei ICANN gegen derartige Rotlicht-Domains ausgesprochen. Ob ICANN nach den Erfahrungen mit .xxx aber überhaupt eine Lücke für Erwachsenen-Domains lässt, ist bestenfalls offen.

Dass die Finanzkrise ihre Spuren auch in der Welt der Domains hinterlässt, zeigt eine Meldung aus Polen. Die nationale Registry NASK hat nach Presseberichten umgerechnet etwa EUR 3,2 Mio. mit so genannten „FOREX futures“ verloren. Da NASK jährlich ein Budget von etwa EUR 16 Mio. zur Verfügung steht, bedeutet dieser Verlust einen erheblichen Einschnitt, zumal es sich um Geld des Steuerzahlers handeln soll. Auch personell blieb dieser Verlust nicht ohne Folge: so musste NASK-Direktor Maciej Kozlowski auf Druck des Wissenschaftsministeriums seinen Posten räumen; ihm ist per 01. Juli 2009 Krzysztof Malinowski nachgefolgt.

Weitere Informationen zur Community unter .asia finden Sie unter:
> http://www.keepclicking.asia/main/

Quelle: dot.asia, news.com.au, stephanevangelder.com

OLG Zweibrücken – Forenbetreiber entgeht Haftung

Das Oberlandesgericht Zweibrücken durfte sich mit der Forenhaftung im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen auseinandersetzen und stellt beim Gericht der Vorinstanz erhebliche Verständnisdefizite von BGH-Entscheidungen fest (Urteil vom 14.05.2009, Az.: 4 U 139/08).

Die Klägerin betreibt unter anderem eine Escort-Agentur, für die sie Ende 2007 eine Frau durch eine Fotografin fotografieren ließ. Die Rechte an der Fotografie ließ sich die Klägerin von der Fotografin übertragen. Der abgebildeten Frau wurde mitgeteilt, dass sie ohne eine ihr erteilte Lizenz durch die Klägerin die Bilder der Fotografin nicht nutzen dürfe. Die Beklagte unterhält ein Internetforum für Fotografierinteressierte. Dieses Forum hat 500.000 Mitglieder, und es werden täglich ca. 7.000 Fotografien in das Forum eingestellt. Laut der Nutzungsbedingungen der Beklagten dürfen Nutzer durch das Hochladen keine Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen; die Beklagte lässt sich das Recht auf Vervielfältigung der Bilder im Rahmen des Betriebs des Forums einräumen. Im April 2008 entdeckte die Klägerin das Ende 2007 in Auftrag gegebene Foto im Forum der Beklagten, das von jedermann eingesehen werden konnte. Auf Abmahnung der Klägerin hin wurde das Foto auf der Webseite der Beklagten gelöscht. Gleichwohl beantragte die Klägerin erfolgreich eine einstweilige Verfügung, gegen die die Beklagte Widerspruch einlegte.

Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) prüfte die Sache nochmals und bestätigte die erlassene einstweilige Verfügung. Es erwog eine Haftung der Beklagten als Täter (§ 7 TMG), begründete die Entscheidung dann aber im Rahmen einer Störerhaftung (§§ 1004, 823 Abs. 1 BGB i.V.m. den §§ 72 Abs. 1, 19a UrhG), wobei es – unter Berufung auf die Internetversteigerung-Entscheidungen des Bundesgerichtshofs – die Ansicht vertritt, bei der Störerhaftung komme es in diesem Fall nicht auf eine Erstverletzung an: „Die Beklagte betreibe die Internetplattform entgeltlich, sie lasse sich umfangreich Urheberrechte von den Mitgliedern einräumen und unterliege somit erhöhten Sorgfaltsanforderungen bei der Kontrolle der in das Internet gestellten Lichtbilder.“

Die Beklagte legte gegen die Entscheidung Berufung ein. Das nun zuständige OLG Zweibrücken gab der Berufung statt (Urteil vom 14.05.2009, Az.: 4 U 139/08). Nach dieser Ansicht haftet die Beklagte weder als Täter noch als Störer. Mit der Entgeltlichkeit der Dienstleistung mache sich die Beklagte die Inhalte im Forum nicht zu Eigen. Auch die eingeräumten Nutzungsrechte führen nach Ansicht des OLG Zweibrücken nicht dazu, dass die Beklagte sich die Inhalte zu Eigen macht. Die Beklagte muss sich die Vervielfältigungsrecht einräumen lassen, um technisch gebotene Sicherungskopien erstellen zu dürfen. Die Rechteeinräumungen sind somit auf den Betrieb des Angebots beschränkt. Bei alledem bezieht sich das OLG Zweibrücken ebenfalls auf die BGH-Entscheidungen zur Internetversteigerung und macht deutlich, dass die Vorinstanz diese Entscheidungen missverstanden hat. Entgegen der Ansicht des Landgerichts dürfe die Pflicht des Betreibers zur Überprüfung der eigenen Internetplattform nicht so weit gehen, dass der Diensteanbieter „pro-aktiv“, also anlassunabhängig, nach Rechtsverletzungen jedweder Art zu suchen hat.

Das Urteil des OLG Zweibrücken macht vor allem einmal mehr deutlich, dass Richter höchstrichterliche Entscheidungen ganz und gar missverstehen können. Solche Missinterpretationen fußen unter Umständen auf einem Unverständnis des Internets und bestehender Ängste vor dem vermeintlich rechtsfreien Raum. Ergebnisorientiertes Denken schafft da falsche Urteile. Wie absurd das Ergebnis ist, zeigt eine Kontrollüberlegung: der Forumsbetreiber soll nach Ansicht des LG Frankenthal (Pfalz) im Vorhinein wissen, wann mit einem im Forum eingestellten Bild eine Urheberrechtsverletzung begangen wird. Es mag eindeutige Ikonenbilder geben, bei denen es tatsächlich möglich wäre, das zu erkennen; was man als Forumsbetreiber dann aber noch immer nicht weiss, ist, ob nicht der Nutzer Lizenzrechte besitzt.

Die Entscheidung findet man unter:
> http://www.presserecht-aktuell.de/?page_id=486

Nicht mehr auf dem neuesten Stand aber immer noch lesenswert, das Skript zum Thema Forenbetreiberhaftung von Dr. Stephan Ott:
> http://www.linksandlaw.de/forenhaftung-tmg.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: presserecht-aktuelle.de

IRT-Report – US-Anwalt fordert UDRP-Reform

Vor Implementierung neuer Top Level Domains soll, zum Schutze von Markenrechtsinhabern, ein neues Regelungs- und Verfahrenssystem eingeführt werden, das unter dem Label USR (Uniform Rapid Suspension System) steht. Dieses Regelwerk, entwickelt vom Implementation Recommendation Team (IRT), stand bis vor kurzem zur Kommentierung bei ICANN online. Rechtsanwalt Paul Keating nutzte die Gelegenheit und nahm auf zwanzig Seiten Stellung.

Geht es nach dem IRT, so müssen die Registries der neuen Top Level Domains die Kennzeichenrechte Dritter schützen. Dies werde mit Schaffung eines „IP Clearinghouse“ samt „globally protected marks list“ (kurz GPML), einem „Uniform Rapid Suspension System“, einem „post delegation dispute resolution mechanism“, WHOIS-Bestimmungen und Verwendung eines Algorithmus zur Verhinderung von Verwechslungen während der Bewerbungsphase erreicht. Gegen die Idee eines neuen Verfahrensprozedere hatte Paul Keating bereits das Wort ergriffen und vorgeschlagen, die UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) zu überarbeiten.

Keating macht in seinem 20seitigen Kommentar zunächst auf Fehleinschätzungen des IRT aufmerksam. So stellt er unter anderem fest, dass bei der Entstehung des Verfahrens weitestgehend die US-amerikanische, aber keine andere Jurisdiktion berücksichtigt wurde. Zudem sollte ICANN die Idee einer GPML fallen lassen, weil diese zum Missbrauch einlädt. Weiter erfasst das URS nicht die Mehrheit der vom IRT erfassten Fallarten; sie widerspricht den eigenen „guiding principals“, ist nicht kosteneffektiv und bürdet dem Gegner alle Nachteile auf. Die Regelungen der URS widersprechen den bereits etablierten Regeln der UDRP.

Mit dem Hinweis auf seine Eltern, die ihn gelehrt haben, nicht nur Kritik zu üben, sondern diese nur zu üben, wenn er auch konstruktive Ideen hat, schlägt Keating vor, keine neue Normierung in Form der USR einzuführen, sondern an der UDRP festzuhalten und diese den neuen Gegebenheiten anzupassen. Keating unterstreicht dabei, dass er für einen kostengünstigen und effektiven Schutz von Markenrechtsinhabern ist, aber dass dies im Wege der URS besser gehe als über die UDRP, sieht er nicht. In einem Zehn-Punkte-Plan listet er den Ablauf eines verbesserten UDRP-Verfahrens auf:

1. Wie üblich, stellt der Betroffene einen Antrag.

2. Der Gegner wird verständigt, allerdings auf rein elektronischem Wege, also ohne lästigen Papierkram, und zwar unter den im WHOIS verzeichneten Angaben.

3. Der Gegner kann nun auf elektronischem Wege innerhalb 14 Tagen reagieren und hat dabei drei Möglichkeiten: er kann sich verteidigen und muss aber eine Gebühr von US$ 50,- bis US$ 100,- zahlen; er kann den im Streit stehenden Domain-Namen übergeben; oder er kann sich ruhig verhalten und die Entscheidung abwarten.

4. Tritt der Gegner dem Vorwurf entgegen und zahlt die Gebühr, beginnt ein normales Verfahren, wobei die Domain normal weiter genutzt werden kann.

5. Gibt der Gegner die Domain auf, wird sie auf den Antragsteller übertragen, wobei dieser die entrichteten Verfahrensgebühren teilweise erstattet erhält, soweit nicht die Ausgaben für den Transfer damit bestritten werden.

6. Reagiert der Gegner nicht oder zahlt die Gebühr nicht, wird die Domain gesperrt und eine weiße Seite angezeigt.

7. Gibt der Gegner die Domain auf oder entsteht ein Fehler beim vom Gegner gewählten Prozedere, hat der Antragsteller die Wahl, ob er die Übertragung akzeptiert oder eine Sperrung bis zum Ende des Registrierungszeitraums der Domain.

8. Macht der Gegner einen Fehler bei der Erklärung, der Beschwerde entgegenzutreten, so ist das nicht als ein Nichtantreten aufzufassen; in solchen Fällen sollte die Domain zunächst nicht weiter über die Domain Name Server aufgelöst werden, bis eine Entscheidung des Panel ergangen ist.

9. Versäumt der Gegner, die Übertragung der Domain mitzuteilen, so ist das nicht als Bösgläubigkeit zu werten.

10. Tritt der Gegner der Beschwerde des Antragstellers ordentlich entgegen, so ist davon auszugehen, dass der Gegner auch die Verteidigungsgebühr zahlen wird.

Keating sieht, dass seine Vorschläge nicht perfekt sind. Aber sie bieten eine Diskussionsgrundlage und zeigen andere Möglichkeiten auf, als die, die derzeit vom IRT favorisiert werden: die Verbesserung der UDRP gegenüber der Schaffung einer neuen Verfahrensregelung, die sich erst beweisen muss. Derweil meldet sich ICANN zu Wort und gibt die Vorschläge der WIPO zur Überarbeitung der UDRP zur Kommentierung frei. Leider gibt es keine inhaltliche Veränderung, wohl aber eine technische: das Versenden von schweren Schriftsatzpaketen per Post soll beendet und ein rein digitaler Verfahrensablauf geschaffen werden, unter dem Label eUDRP. Das wäre bereits ein erster Schritt in Richtung Erneuerung der UDRP im Sinne von Paul Keating.

Die Stellungnahme von Rechtsanwalt Paul Keating findet sich unter:
> http://domainnamewire.com/wp-content/keating-proposal.pdf

Den Bericht des IRT findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/107

Den Vorschlag der WIPO findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/132

Quelle: domainnamewire.com, icann.org, thedomains.com

your.de – allein Dein für EUR 16.065,-

Nachdem auch in der vergangenen Domain-Handelswoche die deutsche Endung .de glänzt und .com lediglich rosary.com für US$ 78.088,- aufbietet, war es Zeit, die Schlagzeile mit your.de zu zieren, die für EUR 16.065,- einen neuen Inhaber fand.

Mit your.de für EUR 16.065,- liefert .de wieder mal die teuerste ccTLD der Woche und belegt mit vivid.de für nicht mehr so stramme EUR 7.000,- auch gleich Platz zwei. Darüber hinaus waren sieben weitere erwähnenswerte .de-Domains zu verzeichnen:

musikvideo.de – EUR  5.250,-
zertifikat.de – EUR  3.200,-
cashgold.de – EUR  3.000,-
hotelbooker.de – EUR  3.000,-
bilderdruck.de – EUR  2.600,-
yourhome.de – EUR  2.500,-
e-recruitment.de – EUR  2.200,-

Die Preise, die .uk aufbot, konnten mit .de nicht konkurrieren, aber auch schon nicht mit der schönen remind.me zu US$ 7.700,- (ca. EUR 5.540,-). Weiter fanden sich unter anderem mal wieder .eu-Domains im Reigen der ccTLDs, wobei die lange, aber schlüsselwortreiche private-krankenversicherung.eu zu EUR 2.050,- besondere Erwähnung verdient.

saltcoats.co.uk – GBP  2.500,- (ca. EUR  2.922,-)
fleetcard.co.uk – US$  3.400,- (ca. EUR  2.446,-)
golf-balls.co.uk – GBP  2.000,- (ca. EUR  2.338,-)

bra.in – US$  5.000,- (ca. EUR  3.597,-)
marccain.us – US$  3.500,- (ca. EUR  2.518,-)
topless.pl – EUR  2.500,-
goeroe.nl – EUR  2.400,-
umstandsmode.eu – EUR  2.350,-
fil.at – EUR  2.000,-

Unter den generischen Endungen beackerten, abgesehen von .com, diesmal .net und .org allein das Feld, wobei .net mit iceskating.net zum schwachen Preis von US$ 7.000,- (ca. EUR 5.036,-) vorne lag, während sich der deutsche Begriff geldverdienen.org mit EUR 3.900,- dahinter einreihte:

pokeronline.org – US$  5.000,- (ca. EUR  3.597,-)
simplewellness.net – US$  3.520,- (ca. EUR  2.532,-)
vein.net – US$  3.500,- (ca. EUR  2.518,-)
betriebsrat.net – EUR  2.430,-
worldsexvideo.net – US$  3.300,- (ca. EUR  2.374,-)
thymus.net – US$  3.188,- (ca. EUR  2.294,-)
mexicanfood.net – US$  3.000,- (ca. EUR  2.158,-)
badewanne.org – EUR  2.000,-
burnout.net – US$  2.700,- (ca. EUR  1.942,-)
bpoc.org – US$  2.691,- (ca. EUR  1.936,-)
thisisit.net – US$  2.588,- (ca. EUR  1.862,-)
scandium.net – US$  2.388,- (ca. EUR  1.718,-)
thousand.org – US$  2.388,- (ca. EUR  1.718,-)
ratgeber.org – EUR  1.500,-
medicaljobs.org – US$  2.000,- (ca. EUR  1.439,-)
thebestof.net – US$  2.000,- (ca. EUR  1.439,-)
faithfoundation.org – US$  1.900,- (ca. EUR  1.367,-)
healthinsuranceplans.org – US$  1.888,- (ca. EUR  1.358,-)
ireader.net – US$  1.888,- (ca. EUR  1.358,-)

Die Endung schlechthin erwies sich als sehr ruhig, auch wenn rosary.com immerhin US$ 78.088,- (ca. EUR 56.179,-) erzielte. Auch die Domain loco.com für US$ 55.500,- (ca. EUR 39.929,-) war so schlecht nicht, doch fehlt es wieder an sechsstelligen Domains. Weiter erwähnenswert waren:

reserve.com – US$ 45.644,- (ca. EUR 32.838,-)
santaclarita.com – US$ 39.250,- (ca. EUR 28.238,-)
longhorn.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 25.180,-)
gamingsingapore.com – US$ 24.990,- (ca. EUR 17.979,-)
suntanning.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 16.187,-)
textlinks.com – US$ 22.000,- (ca. EUR 15.828,-)
ponce.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 15.108,-)
434.com – US$ 18.500,- (ca. EUR 13.310,-)
jaba.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.950,-)
stenography.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.792,-)
sierramadre.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.792,-)
lotomama.com – US$ 14.999,- (ca. EUR 10.791,-)
credenzas.com – US$ 13.500,- (ca. EUR  9.712,-)
ivow.com – US$ 10.215,- (ca. EUR  7.349,-)
toweroflondon.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.194,-)
playcasinogames.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.194,-)
indiatube.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.194,-)
candycane.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.194,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Domains verkaufen – Webinar von NameMedia

NameMedia und NSI veranstalten zusammen ein Webinar zum Thema Kaufen und Verkaufen von Domains. Im Zentrum stehen neue Features auf der Domain-Börse Afternic.com.

Nachdem aktuell die Domain-Börse Afternic aufgehübscht wurde, lädt die Betreiberin zusammen mit dem Domain-Registrar NSI (Network Solutions Inc.) zu einem Seminar über den Kauf- und Verkauf von Domains – bevorzugt natürlich über die neu gestaltete Börse Afternic. Im Grunde handelt es sich um eine Einweisung in und den Umgang mit der Verkaufsbörse Afternic. Insbesondere werden die neuen Features wie etwa das verbesserte Interface, neue Promotions-Werkzeuge sowie verbesserte Managementwerkzeuge, die den Kauf- und Verkaufsprozess einfacher gestalten, vorgestellt. Abschließend gibt es eine Frage- und Antwort-Runde, in der Unklarheiten beseitigt werden können.

Das Webinar findet am 23. Juli 2009 von 14.00 bis 15.00 Uhr EDT (Eastern Daylight Time) online statt; nach MESZ ist das von 20.00 bis 21.00 Uhr.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> https://www2.gotomeeting.com/register/703626539

Quelle: elliotsblog.com

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