Newsletter-Ausgabe #466: Juni 2009

Themen: Neue TLDs – IRT legt Abschlussbericht vor | Statistik – .eu (dotEU) gelingt Kehrtwende | TLDs – Neues von .cm, .ar und .nyc | ahd.de – BGH veröffentlicht Urteilsgründe | Kinderpornosperre – Anhörung vor dem Bundestag | shows.com – viel Rummel um US$ 102.000,- | § 15 FAO – Medienrechtstage in Uni-Cottbus

Neue TLDs – IRT legt Abschlussbericht vor

Das von der Internet-Verwaltung ICANN installierte Implementation Recommendation Team (IRT) hat knapp einen Monat vor dem wegweisenden ICANN-Meeting in Sydney seinen Abschlussbericht vorgelegt. Vor allem das „IP Clearinghouse“ soll helfen, den Inhabern von Kennzeichenrechten das Domain-Leben leichter zu machen.

Der 69seitige Bericht öffnet mit den einleitenden Worten, dass der überwiegende Teil des Teams, das die Interessen von Unternehmen und Kennzeichenrechteinhabern widerspiegelt, grundsätzlich die Erweiterung des TLD-Raums ablehnt. Gleichwohl sollen Domains ein vertrauenswürdiges Navigationsmittel sein und bleiben; für Inhaber von Kennzeichenrechten gelte daher, dass Registries ihre Interessen schützen müssen. Hierbei sollen jene fünf Vorschläge helfen, die das IRT bereits in der Entwurfsfassung des Berichts vorgelegt hat: Schaffung eines „IP Clearinghouse“ samt „globally protected marks list“ (kurz GPML), ein „Uniform Rapid Suspension System“, ein „post delegation dispute resolution mechanism“, WHOIS-Bestimmungen und Verwendung eines Algorithmus zur Verhinderung von Verwechslungen während der Bewerbungsphase.

Im Mittelpunkt der Schutzmechanismen steht das „IP Clearinghouse“. Diese Datenbank fungiert mit der GPML als zentrale Anlaufstelle für Registries und Registrare, und enthält sowohl eingetragene wie auch sonstige Kennzeichenrechte. Deren Inhaber können gegen Zahlung einer „vernünftigen“ Gebühr die Aufnahme beantragen, wo sie vom IP Clearinghouse sowohl bei Antragstellung als auch in den Folgejahren validiert werden. Geprüfte Daten können von Betreibern neuer TLDs dann in den verschiedenen Phasen der Einführung wie etwa der Sunrise Period verwendet werden, ohne dass sich der Kennzeichenrechteinhaber bei jeder neuen TLD gesondert um einen Schutz bemühen muss. Die Aufgabe des IP Clearinghouse soll nach dem Vorschlag des IRT ein neutraler Service-Provider übernehmen, der bisher in keiner vertraglichen Beziehung zu ICANN steht und einen mindestens fünfjährigen, verlängerbaren Vertrag erhält. Da noch offen ist, ob ICANN diese Vorschläge übernimmt, werden auch Namen potentieller Kandidaten für das IP Clearinghouse zumindest öffentlich bisher nicht gehandelt.

Der Abschlussbericht liegt nun bis zum 29. Juni 2009 zur öffentlichen Diskussion aus. Damit fällt die Auslegungsphase in das 2. ICANN-Meeting in diesem Jahr, das vom 21. bis zum 26. Juni 2009 in Sydney stattfindet. Im Mittelpunkt dieses Treffens stehen einmal mehr neue Top Level Domains; will ICANN den ehrgeizigen Zeitplan einhalten und mit den Bewerbungen spätsstens im 1. Quartal 2010 starten, müssen in Sydney die Würfel fallen.

Den vollständigen IRT-Bericht finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/107

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.icann.org

Quelle: icann.org, eigene Recherche

Statistik – .eu (dotEU) gelingt Kehrtwende

Die Europa-Domain .eu (dotEU) hat nach den herben Verlusten im April 2009 die Kehrtwende geschafft und bleibt damit auf Wachstumskurs. Anders dagegen die beiden neueren generischen Top Level Domains .info und .biz: beide müssen Verluste bei den Registrierungszahlen melden.

Um über 100.000 Domains war die Zahl der registrierten Domain-Namen mit der Endung .eu im April 2009 nach unten gesackt, und hatte so die sich aus den anstehenden Vertragsverlängerungen ergebenden statistischen Untiefen voll erwischt. Doch der Abschwung ist bereits gestoppt: ein Zuwachs von netto knapp unter 9.000 Domains im Mai 2009 kann zumindest einen Teil der herben Verluste auffangen und lässt auf Besseres hoffen. Die Marke von drei Millionen Domains, die .eu erstmals im Januar 2009 überschritten hatte, bleibt bei dieser Wachstumsrate jedoch noch ein gutes Stück entfernt. Um etwa zehn Millionen Domains weiter ist das deutsche Länderkürzel, das mit knapp unter 90.000 Domains mehr in den vergangenen vier Wochen im Sommer die Marke von 13 Millionen .de-Domains knacken wird.

Zugleich baut .de seinen Vorsprung vor der generischen Endung .net weiter aus, die nur um 27.133 Adressen zulegen kann und insgesamt etwa 600.000 Domains hinter dem deutschen Landeskürzel bleibt. Doch das sind alles nur Zahlenspiele im Vergleich zu .com; der Branchenprimus trotzt einmal mehr der weltweiten Wirtschaftskrise und legt um etwa 375.000 Domains auf nunmehr nur wenig unter 81 Millionen zu.

Bei den neueren generischen Top Level Domains herrscht dagegen Katerstimmung. So müssen sowohl .info als auch .biz Verluste einstecken, wobei .info den Rückgang ein gutes Stück weiter abmildern kann als .biz. Die Business-Domain hat bereits seit geraumer Zeit Probleme, die Marke von zwei Millionen Domains deutlich hinter sich zu lassen, obwohl .biz diese Grenze bereits im Oktober 2008 hinter sich gelassen hat. Die vor allem in den USA beliebte Business-Domains stagniert somit und ist gut beraten, rasch neue Kundenkreise zu erschließen.

Die aktuellen Domain-Zahlen:

.de – 12.819.412 – (Vergleich zum Vormonat:  +   88.542)
.at – 863.424 – (Vergleich zum Vormonat:  +    7.259)
.com – 80.849.497 – (Vergleich zum Vormonat:  +  374.755)
.net – 12.260.921 – (Vergleich zum Vormonat:  +   27.133)
.org – 7.643.423 – (Vergleich zum Vormonat:  +   30.227)
.info – 5.177.548 – (Vergleich zum Vormonat:  –    6.607)
.eu – 2.948.803 – (Vergleich zum Vormonat:  +    8.754)
.biz – 2.032.135 – (Vergleich zum Vormonat:  –    9.288)
.us – 1.622.257 – (Vergleich zum Vormonat:  +    7.207)

insgesamt: 126.217.420  (Stand 1. Juni 2009)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

TLDs – Neues von .cm, .ar und .nyc

Harte Zeiten für Domainer: wer in Argentinien Domains registrieren will, sieht sich bald mit einem Limit konfrontiert, das die Zahl der maximal anmeldbaren Domains beschränkt. Den Auftakt für unbeschränkte Registrierungen hat Kamerun angekündigt, und .nyc erhält Geld in die Kasse gespült – hier unsere Kurznews.

Aus Kamerun meldet die nach eigenen Angaben zuständige Registry NETCOM.cm, dass die Top Level Domain .cm in diesem Sommer zur Registrierung frei gegeben wird. Laut einer Pressemitteilung wird Moustapha Saya Kaigama, Präsident von NETCOM.cm, Details über den Start und Neuigkeiten über die Entwicklung bei .cm während des T.R.A.F.F.I.C.-Symposiums in Amsterdam vom 01. bis zum 04. Juni 2009 bekanntgeben. Ihre Hauptbedeutung gewinnt .cm aus Vertippern von Internet-Nutzern, die statt .com versehentlich .cm in die Adresszeile des Browsers eingeben.

Nic.ar, die Registry der argentinischen country code Top Level Domain .ar, wird den Handel mit .ar-Domains stark einschränken. Offensichtlich aufgrund einer Weisung des Außenministeriums beschränkt Nic.ar die pro Person maximal zulässige Anzahl von .com.ar- und .org.ar-Domains auf 200. Zur Begründung verweist Nic.ar auf einen Missbrauch des Systems, weil viele Registranten zahllose Domains registrieren, ohne sie jemals zu nutzen, was gegen Artikel 1.071 des Zivilgesetzbuches verstoße. Die wachsende Internet-Community in Argentinien habe somit gehäuft Probleme, eine geeignete Domain zu finden. Untermauert wird dies mit Statistik; so entfallen 25 Prozent aller Registrierungen auf 0,17 Prozent der argentinischen Unternehmen. Ebenfalls von der Änderung betroffen sind bestehende Registrierungen; wer also zum Beispiel 500 Domains hält, kann keine weiteren Adressen anmelden und wird sein Portfolio zudem auf maximal 200 reduzieren müssen. Ausnahmen sind möglich, bedürfen jedoch einer schriftlichen Begründung.

Hecta Media Inc., ein im Jahr 2007 gegründetes Domaining-Unternehmen mit Sitz auf den britischen Jungferninseln, hat angekündigt, in die Bewerbungen für die neuen Top Level Domains .nyc und .eco zu investieren. Beide Initiativen werden wiederum von Minds & Machines unterstützt, einem von Anthony Van Couvering geleiteten Beratungsunternehmen; .eco kann zusätzlich auf die Unterstützung vom vormaligen US-Vizepräsidenten Al Gore bauen. Während .nyc schon lange als Bewerber für eine Städte-TLD gehandelt wird, galt .eco als Domain-Endung für Umweltbelange eher als Aussenseiter. Dass der CEO von Hecta Media, Fred Krueger, zugleich CEO von dotECO ist, zeigt die weitere Nähe beider Bewerbungen. Von sehr ernsthaften Bemühungen um eine Einführung ist daher auszugehen.

Quelle: prcenter.de, domainpulse.com

ahd.de – BGH veröffentlicht Urteilsgründe

Die im Februar dieses Jahres getroffene und durch eine Pressemitteilung bekannt gemachte Entscheidung des Bundesgerichtshofes hinsichtlich der Domain ahd.de (Urteil vom 19.02.2009, Az. I ZR 135/06) liegt nun vor. Dem Domain-Inhaber ist einiges untersagt worden, aber die Domain darf er behalten.

Das klagende Unternehmen, ein Anbieter von Hard- und Software, nutzt seit Oktober 2001 die Abkürzung „ahd“ für die eigene Firma und ist seit Juli 2003 Inhaberin einer Wort-/Bildmarke „ahd“. Die Beklagte hält den Domain-Namen ahd.de seit Mai 1997 registriert, nutzt sie aber erst seit dem Sommer 2002, wobei im Februar 2004 unter der Domain auch Dienstleistungen so wie eMail-Service und Erstellung von Homepages angeboten wurden. Die Klägerin verlangte die Unterlassung dieses Angebots und die Freigabe der Domain. Vor dem Landgericht Hamburg (Urteil vom 26.05.2005, Az.: 315 O 136/04) und dem Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 05.07.2006, Az.: 5 U 87/05) war die Klägerin damit erfolgreich. Der Beklagten, die mehrere tausend Domain-Namen registriert hat, wurde untersagt, unter der Domain ahd.de Webspace, eMail, die Erstellung von Homepages und Werbung für Unternehmen, die solche Dienstleistungen anbieten, anzubieten. Darüber hinaus verurteilte das OLG Hamburg die Beklagte, die Domain zu löschen sowie Auskunft zu erteilen und stellte fest, dass die Beklagte schadensersatzpflichtig ist. Die Beklagte legte gegen das Urteil Revision ein.

Der Bundesgerichtshof gab der Revision lediglich hinsichtlich der Löschung des Domain-Namens statt (vom 19.02.2009, Az.: I ZR 135/06). Es bestätigt die vom Berufungsgericht festgestellte Verwechslungsgefahr zwischen Domain und Unternehmenskennzeichen, allerdings lediglich mit der Konsequenz, dass die Beklagte die Domain nicht mehr für Dienstleistungen nutzen dürfe, die denen, die die Klägerin anbietet, ähnlich sind. Auch die Ansprüche auf Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht bestätigte der BGH. Den weiter geltend gemachten Löschungsanspruch der Klägerin wies der BGH freilich zurück. Wieder kommt hier dem Domain-Inhaber zugute, dass nicht jede Nutzung des Domain-Namens zwangsläufig auch eine Verletzung der Kennzeichnungsrechte der Klägerin mit sich bringt. Auch aus wettbewerbsrechtlicher Sicht ergibt sich kein Löschungsanspruch. Der BGH sah in diesem Fall keine gezielte unlautere Behinderung der Klägerin, da die Beklagte die Domain zu einem Zeitpunkt registriert hatte, als die Klägerin noch keine Rechte an der Bezeichnung „ahd“ hatte: Die Klägerin muss den bei der Registrierung von Domain-Namen geltenden Prioritätsgrundsatz gegen sich gelten lassen. Der BGH unterstreicht, dass der Handel mit Domains grundsätzlich zulässig ist, soweit keine Rechte Dritter verletzt werden.

Sie finden die Entscheidung des Bundesgerichtshofs unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/108

Die Entscheidung afilias.de des BGH, die in den Entscheidungsgründen zu ahd.de erwähnt wird, findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/56

Die früheren Entscheidungen des OLG und des LG Hamburg finden man unter:
> http://www.markenservice.net/pdf/LG_HH_315_O_136-04.pdf
> http://www.markenservice.net/pdf/OLG_HH_5U_87-05.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de

Kinderpornosperre – Anhörung vor dem Bundestag

Am 27. Mai 2009 fand im zuständigen Ausschuss des Bundestags eine Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen statt. Im Zuge dessen kann man wohl davon ausgehen, dass das Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr eingeführt wird. Mit der Online-Petition hatte die Anhörung noch nichts zu tun, auch wenn diese angesprochen wurde.

Die Expertenanhörung erfolgte alleine im Lichte des Gesetzesentwurfs und nicht hinsichtlich dem Sinn und Unsinn von Internetsperren im Allgemeinen. Experte Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Sieber, Direktor des Max-Planck-Instituts für Strafrecht, sah einen mit dem Gesetz einhergehenden Einschüchterungseffekt, der zur Selbstzensur in der Bevölkerung aus Angst vor Strafverfolgung führen könne. Jürgen Maurer, Direktor beim Bundeskriminalamt (BKA), machte deutlich, dass die Überprüfung der Inhalte unter den auf den Sperrlisten verzeichneten Angeboten mit hohem Aufwand verbunden sei und Mitarbeiter der Ermittlungsbehörden Schwierigkeiten hätten, verbotenes Material überhaupt zu finden. Die Experten sprachen sich teilweise dafür aus, dass Provider erst in Kenntnis gesetzt werden, ehe eine Sperrung durchgeführt werde, damit diese die Inhalte von sich aus entfernen können. Zudem empfahlen Experten auch die vorherige richterliche Prüfung von Sperrungsverfügungen.

Die CDU/CSU-Fraktion verbuchte in einer aktuellen Pressemitteilung mehr oder weniger einen Sieg und sieht sich in ihrem Vorhaben, Internetsperren einzuführen, bestätigt, weil die angehörten Experten den Internetsperren eine gewisse Wirkung nicht absprechen konnten. Weiter spricht sich die CDU/CSU-Fraktion für eine Nutzungsbegrenzung des Gesetzes alleine für Kinderpornographie aus. Inwieweit man sich an diese Aussage erinnern wird, sollte der Internetsperrmechanismus erst einmal implementiert sein, erfahren wir dann. Die SPD-Fraktion gab ebenfalls eine Pressemitteilung bekannt, in der sie sich für eine Nachbesserung des Gesetzesentwurfs ausspricht; unter anderem soll die Regelung in einem Spezialgesetz verankert und das Subsidiaritätsprinzip in Form einer Direktansprache von Providern durch die Ermittlungsbehörden eingearbeitet werden. Damit dürfte das Gesetzgebungsverfahren für den Entwurf, der in der Bundestagssitzung vom 18. Juni 2009 verabschiedet werden sollte, ins Stoppen geraten. Die Oppositionsparteien sprachen sich aus verfassungsrechtlichen Gründen gegen das Gesetz in der jetzigen Form aus. Mittlerweile äußerte auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates seine Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit des seitens der Bundesregierung vorgeschlagenen Weges zur Bekämpfung der Kinderpornografie.

Der Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (ak-zensur.de) zeigte noch kurz vor der Anhörung, dass es wirksamere und schnellere Methoden gibt, im Internet dokumentierten Kindesmissbrauch vom Netz zu nehmen. Möglicherweise hat dies die Neupositionierung der SPD mitbeeinflusst: Alvar Freude vom Arbeitskreis analysierte europäische Sperrlisten und schrieb die Provider an, auf deren Servern sich laut der Listen kinderpornographisches Material befinden soll; schon nach wenigen Minuten erfolgten erste Löschungen, innerhalb der ersten 12 Stunden nach Aussenden der Mails waren bereits 60 Webauftritte gelöscht. 250 von 348 angeschriebenen Providern reagierten auf die eMail und untersuchten die Inhalte der fraglichen Angebote. Überwiegend stellte sich heraus, dass es sich um legale Inhalte handelte. Die Aktion zeigt, dass Provider kooperieren und man über solche Methoden ohne großen Aufwand Inhalte tatsächlich entfernt – und nicht nur mit einer leicht umgehbaren Sperrung versieht.

Die Online-Petition gegen den Gesetzesentwurf, die mittlerweile ca. 105.000 mal gezeichnet wurde, finden Sie hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/95

Quelle: heise.de, netzpolitik.org, cducsu.de, spdfraktion.de, ak-zensur.de, eigene Recherche

shows.com – viel Rummel um US$ 102.000,-

Mit shows.com lag der höchste Preis in der vergangenen Domain-Handelswoche noch bei einer anlässlich der T.R.A.F.F.I.C. ersteigerten Domain, sie erzielte US$ 102.000,-. Mehr Hochpreisiges gab es diesmal nicht, dafür aber reichlich .org-Domains sowie zahlreiche exotische Endungen.

Die britische Endung zeigte sich in allerbester Form, führte die Liste der Länderdomains mit seo-tools.co.uk zum Preis von EUR 12.000,- an und bot reichlich weitere Domains:

claimfast.co.uk – GBP  4.000,- (ca. EUR  5.465,-)
domainsales.co.uk – GBP  4.000,- (ca. EUR  5.465,-)
slotmachinesonline.co.uk – GBP  4.000,- (ca. EUR  5.465,-)
domainauctions.co.uk – GBP  1.800,- (ca. EUR  2.049,-)
slapntickle.co.uk – US$  2.500,- (ca. EUR  1.786,-)
timelord.co.uk – GBP  1.500,- (ca. EUR  1.708,-)
ecoinvestments.co.uk – GBP  1.450,- (ca. EUR  1.651,-)

Eine recht passable .eu folgte auf dem zweiten Platz mit digital.eu für EUR 8.000,-, die nicht die einzige .eu war: es gab noch kork.eu (EUR 2.600,-). Eher schwach erwies sich diesmal .de, die mit kaum nennenswerten Domains teilnahm:

maschsee.de – EUR  3.300,-
klaxx.de – EUR  2.100,-
itverzeichnis.de – EUR  2.000,-
voicepay.de – EUR  2.000,-

Im übrigen zeigten sich aber seltene Endungen wie .ly (Libyen), .ma (Marokko), und .gd (Grenada):

3.ly – EUR  5.000,-
mag.ma – US$  5.000,- (ca. EUR  3.571,-)
trailers.tv – EUR  3.100,-
tell.me – US$  3.500,- (ca. EUR  2.500,-)
b.gd – US$  3.000,- (ca. EUR  2.143,-)
dierendag.nl – EUR  1.800,-

Neuere generische Endungen wiesen keine erwähnenswerten Verkäufe auf. Die traditionellen Endungen dominierte diesmal .org, wenn auch nicht im hochpreisigen Bereich, wie noch vergangene Woche:

thalasso.org – EUR 13.100,-
bbi.net – US$ 11.800,- (ca. EUR  8.429,-)
blook.net – US$  8.250,- (ca. EUR  5.893,-)
pip.net – EUR  5.000,-
sanjose.net – US$  7.000,- (ca. EUR  5.000,-)
couponcodes.org – EUR  4.500,-
ldk.org – US$  5.000,- (ca. EUR  3.571,-)
reit.org – US$  4.540,- (ca. EUR  3.243,-)
domainlabs.org – US$  4.500,- (ca. EUR  3.214,-)
plumbing.org – US$  4.250,- (ca. EUR  3.036,-)
biblesearch.org – US$  4.000,- (ca. EUR  2.857,-)
junk.net – US$  4.000,- (ca. EUR  2.857,-)
savelives.net – US$  3.988,- (ca. EUR  2.849,-)
humour.org – US$  3.530,- (ca. EUR  2.521,-)
performanceparts.net – US$  3.372,- (ca. EUR  2.409,-)
moneymaker.net – US$  3.188,- (ca. EUR  2.277,-)
urns.org – US$  3.188,- (ca. EUR  2.277,-)
debtcollection.org – US$  3.000,- (ca. EUR  2.143,-)
environmentaleducation.org – US$  3.000,- (ca. EUR  2.143,-)

Unter .com werden nun die ersten Auktionsergebnisse der mittlerweile vorletzten T.R.A.F.F.I.C. bestätigt. Dazu gehört beispielsweise shows.com, die in der Versteigerung von Rick Latona US$ 102.000,- (ca. EUR 72.857,-) erzielte. Weitere erwähnenswerte .com-Domains waren:

diego.com – US$ 58.830,- (ca. EUR 42.021,-)
remotecontrols.com – US$ 32.000,- (ca. EUR 22.857,-)
victorville.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 16.429,-)
onlinetelevision.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.286,-)
greatfalls.com – US$ 17.650,- (ca. EUR 12.607,-)
waterpurifiers.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.143,-)
rookies.com – US$ 15.250,- (ca. EUR 10.893,-)
1n.com – GBP  8.000,- (ca. EUR  9.109,-)
mortuary.com – US$ 12.500,- (ca. EUR  8.929,-)
mortuaries.com – US$ 12.500,- (ca. EUR  8.929,-)
hutch.com – US$ 11.770,- (ca. EUR  8.407,-)
414.com – US$ 11.480,- (ca. EUR  8.200,-)
requirements.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.143,-)
kingcrab.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.143,-)
apartmentsnow.com – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.143,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

§ 15 FAO – Medienrechtstage in Uni-Cottbus

Das Zentrum für Rechts- und Verwaltungswissenschaften (ZfRV) der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus (BTU) veranstaltet am 18. und 19. Juni 2009 eine „Summerschool Medienrechtstage“.

An den beiden Thementagen werden aktuelle Probleme des Urheberrechts und des Presse- und Medienrechts behandelt. So befasst sich Prof. Dr. Bullinger mit „Unbekannten Nutzungsarten“, Frau Rechtsanwältin Vilma Niklas spricht über die „Ausnutzung fremder Inhalte im Internet“ und wie man sich technisch und juristisch davor schützt. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere interessante Vorträge von kompetenten Fachleuten.

Die Veranstaltung ist eigentlich Teil des Studiengangs „Wirtschaftsrecht für Technologieunternehmen“, doch können auch andere teilnehmen. Letztere erhalten jeweils eine Teilnahmebestätigung, die, vorbehaltlich der Anerkennung durch die jeweils zuständige Kammer, Leistungsnachweis im Sinne von § 15 FAO ist.

Die Tagung findet im Lindner Congress Hotel statt. Teilnehmer können dort unter Angabe des Stichworts „Medienrechtstage“ zu vergünstigten Konditionen Zimmer reservieren. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 150,-, ermäßigt für Studierende/Referendare EUR 75,-. Eine Teilnahme ist bei entsprechend verringerter Gebühr auch an einem einzelnen Tag möglich. In den Tagungsgebühren sind die Teilnahme und die Verpflegung während der Kaffeepausen enthalten. Die Vortragsunterlagen werden den Teilnehmern nach der Veranstaltung zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/105
> http://www.domain-recht.de/verweis/109

Quelle: Prof. Dr. Eike Albrecht (ZfRV), tu-cottbus.de

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