Themen: Interview – Paul Twomey steht Rede und Antwort | telfeeder.com – Gratis-Tool für .tel-Domains | TLDs – Neues von .uk, .china und .tk | sophie.fm – Liste mit freien Vornamen | LG Hamburg – (noch) keine Haftung des ISP | ggg.co.uk – GBP 17.700,- reichen für Platz 1 | Neue TLDs – Roadshow von ECO eV in Frankfurt
Interview – Paul Twomey steht Rede und Antwort
Der scheidende Präsident und CEO der Internet-Regierung ICANN, Dr. Paul Twomey, hat in einem ausführlichen Interview mit dem „San Francisco Chronicle“ zu zahlreichen Streitpunkten um die Internet-Verwaltung Stellung genommen. Dabei äußerte er sich auch zur Einführung neuer Top Level Domains.
Nach zwei Amtsperioden hatte Twomey im März 2009 angekündigt, seinen zum 30. Juni 2009 auslaufenden Vertrag nicht um weitere drei Jahre zu verlängern, und stattdessen eine Führungsposition im privaten oder internationalen Sektor übernehmen zu wollen. Bis zu seinem Vertragsende gibt sich Twomey in Zeiten, in denen etwa die EU-Kommission die Oberaufsicht der US-Regierung über ICANN einmal mehr in Frage stellt und allein der Entwurf des Bewerberhandbuchs für neue Domain-Endungen globale Diskussionen auslöst, gewohnt optimistisch. So rechnet er zum Beispiel damit, dass bereits im 1. Quartal 2010 internationalisierte Top Level Domains in Sprachen wie Arabisch, Griechisch oder Russisch zur Verfügung stehen. Sowohl in Russland, Indien als auch in China haben sich die Regierungen dem Thema angenommen und verfolgen es mit Nachdruck. Eine Balkanisierung des Internets fürchtet Twomey nicht, da man an einem Mechanismus arbeite, der weltweite Funktionalität sicherstellt.
Die Frage, welche neue Top Level Domains zu erwarten sind, lässt Twomey dagegen zögern, da er die Bewerber entscheiden lassen möchte, welche Endung sie für sinnvoll erachten. In jedem Fall rechnet er mit Bewerbungen von Städte-TLDs wie etwa .berlin, .paris oder .london, aber auch Regio-TLDs wie .galicia. Zusammenfassend spricht Twomey von vier Kategorien neuer TLDs: generische Domains wie .web oder .shop, Community-TLDs wie die erwähnten geographischen Domains, markenbezogene TLDs wie .msn oder .audi und schließlich internationalisierte Endungen auf ccTLD-Basis. Grundsätzlich sei die Zahl neuer Top Level Domains aber nach offen und ohne jede Beschränkung; in Anlehnung an ein BBC-Zitat spricht Twomey von „dot almost anything goes, but not with complete chaos.“
Was die Zukunft der inzwischen mit 120 Mitarbeitern tätigen ICANN betrifft, blickt Twomey zuversichtlich nach vorn. So habe er in den vergangenen zehn Jahren oft den Vorwurf des US-amerikanischen Imperialismus´ vernommen, doch kaum jemand realisiere, dass die einzig vernünftige Alternative zum Modell ICANN ein Bündnis nationaler Regulierungen sei, was jedoch niemand ernstlich wollen könne.
Angesichts solch zahlreicher Innenansichten der Internet-Verwaltung aus erster Hand kann jedermann nur empfohlen werden, sich Twomey im Original anzuhören. Das vollständige Interview finden Sie als .mp3-Datei unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/99
Quelle: sfgate.com
telfeeder.com – Gratis-Tool für .tel-Domains
Wer Inhaber mehrerer .tel-Domains ist und die hinterlegten Daten komfortabel pflegen möchte, dem steht mit telfeeder.com ab sofort ein nützliches Werkzeug zur Verfügung: ein kostenloses Template ermöglicht in Sekundenschnelle die Bearbeitung auch umfangreicher Kontaktdaten.
Ob Telefon-, Fax- und Mobilnummer, eMail, XING-, Skype- oder Facebook-Name – das standardisierte Kontaktverzeichnis unter einer .tel-Domain ermöglicht es, zahlreiche verschiedene Kommunikationswege zu eröffnen und für jedermann öffentlich einsehbar zum Abruf bereit zu halten. Doch nicht nur die Telefonnummer kann sich etwa nach einem Umzug ändern, auch die Adresse muss aktualisiert werden. Wer sodann mehrere .tel-Domains nutzt, um beispielsweise getrennt nach privaten und geschäftlichen Kontaktmöglichkeiten eigene Daten zu verwalten, hat einiges zu überarbeiten. Hier setzt telfeeder.com an, das über ein kostenlos downloadbares .xml-Template komfortable Verwaltung verspricht. Dazu muss lediglich das Template heruntergeladen werden, um es dann in Microsoft Excel zu bearbeiten. Ist die Arbeit abgeschlossen, kann die Datei ebenfalls über telfeeder.com hochgeladen werden; die .tel-Domain übernimmt die Daten dann automatisch.
Offen bleibt, wer hinter dem Angebot steckt. Ein (im US-amerikanischen Bereich ohnehin unübliches) Impressum findet sich ebenso wenig wie eine Kontaktadresse. Auch ein Blick in den WHOIS-Eintrag zu telfeeder.com verschafft keinen Aufschluss. Zwar ergibt sich daraus, dass die Domain erst am 2. Mai 2009 registriert wurde; der Inhaber bleibt aber hinter dem Private Registration Service der 1&1 Internet, Inc. verborgen. Vor diesem Hintergrund sollte man die auf der Website verlinkten Hinweise beachten: Wer telfeeder.com nutzen will, muss Username und Passwort bekanntgeben. Auch wenn versprochen wird, dass diese Daten zu keinem Zeitpunkt gespeichert werden, scheint es ratsam, diese Daten nach der Nutzung von telfeeder.com unverzüglich zu ändern, um auf Nummer sicher zu gehen.
Den TelFeeder finden Sie unter:
> http://www.telfeeder.com
Registrierung von .tel-Domains möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/tel-domain
Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche
TLDs – Neues von .uk, .china und .tk
Juristische Urteilssammlungen sind äußerst beliebt, verschaffen sie doch einen verbindlichen Eindruck von der Rechtslage. Umso erfreulicher, dass Nominet sein Entscheidungsarchiv für .uk-Domains um eine nützliche Suchfunktion ergänzt hat. Daneben warten .china und .tk mit Neuigkeiten auf.
Die britische Domain-Verwaltung Nominet hat die Suchmaschine für Entscheidungen nach dem Streitschlichtungsangebot Dispute Resolution Service (DRS) überarbeitet und erweitert. Ab sofort erstreckt sich die Suche auch auf den Volltext der Entscheidungen, so dass nach spezifischen Stichwörtern gesucht werden kann, um daraus Informationen über die Rechtsprechung des Gerichts zu finden. Unverändert nutzbar bleibt die Suche nach beiden Parteien des Verfahrens, um beispielsweise herauszufinden, ob der Beklagte schon mehrfach Partei des Schlichtungsverfahrens war. Der DRS selbst durchläuft nach Eingang einer Klage zunächst ein gerichtsgebührenfreies Mediationsverfahren und geht dann, sollte es scheitern, in das kostenpflichtige Expertenverfahren über. Es ermöglicht so eine unkomplizierte und kostengünstige Streitbeilegung. Sämtliche Urteile werden nach Verfahrensabschluss veröffentlicht.
China hat nach Presseberichten damit begonnen, die Top Level Domain .china in ausschließlich chinesischen Schriftzeichen zu bewerben. Demnach hat Anfang Mai 2009 eine landesweite Kampagne begonnen, in deren Rahmen 90 Prozent aller Regierungseinrichtungen ab der Ebene der Provinzen, 95 Prozent der traditionellen Medienangebote, über 90 Prozent der technischen Universitäten und über 40 Prozent der 500 größten Unternehmen Chinas ihre eigene .china-Domain registriert haben. Erwartet wird, dass innerhalb der nächsten zwei Jahre alle nahmhaften chinesischen Internetangebote unter .china vertreten sind. Unklar ist jedoch, ob es sich bei .china um einen Teil der IDN-Pläne von ICANN handelt, oder ob China einen eigenen Ansatz verfolgt. Der Umstand, dass neben der Endung .zhongguo (bedeutet China) auch .gongsi (Unternehmen) und .wangluo (Internet) als neue Endungen diskutiert werden, spricht jedoch für letzteres, obwohl auch Yahoo und Google zugesagt haben sollen, die chinesischen Endungen zu unterstützen. Das englischsprachige Internetangebot der .cn-Registry CNNIC (China Internet Network Information Center) lässt derzeit jede Information vermissen.
Dot TK, kommerzieller Verwalter der Landesendung .tk (Tokelau), sorgt mit einer Pressemeldung für Verwirrung. Die mit der Schlagzeile „Dot TK registriert den 15millionsten Domain-Namen“ überschriebene Meldung erweckt den Eindruck, als gäbe es 15 Millionen .tk-Domains – für das im Südpazifik gelegene Inselatoll mit knapp 1.500 Einwohnern eine Rekordzahl, die sogar die bisher führenden Endungen .cn (13,6 Mio.) sowie .de (12,8 Mio.) übertreffen würde. Tatsächlich ist .tk jedoch vor allem als kostenloser Abkürzungsdienst beliebt, der lange URLs in Domains unterhalb der Endung .tk verwandelt; eine Domain-Registrierung, wie man sie von .de oder .com kennt, geht damit indes nicht einher; folglich kann von 15 Millionen registrierten .tk-Domains im klassischen Sinn keine Rede sein.
Die Suchmaschine für DRS-Urteile unter .uk finden Sie hier:
> http://www.domain-recht.de/verweis/97
Weitere Informationen zu .tk finden Sie unter:
> http://www.dot.tk/de/index.html?lang=de
Quelle: nominet.org.uk, english.people.com.cn, china.org.cn, webhosting.info
sophie.fm – Liste mit freien Vornamen
Die Gesellschaft für die deutsche Sprache listet alle Jahre die beliebtesten Vornamen in Deutschland auf. Erstaunlicher Weise findet man zur aktuellen Liste für die beliebtesten Namen des Jahres 2008 reichlich freie Vornamen-Domains – wenn auch unter exotischen Endungen.
Niemanden wird es überraschen, dass er unter den geläufigeren Domain-Endungen wie .de, .com, .info und so weiter den eigenen Wunschnamen oder den für seinen Nachwuchs nicht unregistriert findet. Maximilian.de, felix.com, sophie.net und johanna.info sind längst vergeben. Im Gegensatz zu einer nicht repräsentativen Untersuchung, die wir vor sechs Jahren präsentiert haben, warten solche Vornamen-Domains allerdings nicht mehr auf Käufer, sondern werden mittlerweile tatsächlich genutzt – überwiegend. Das gilt für die gängigen Endungen, doch wie wir wissen, gibt es derzeit rund 280 Top Level Domains.
Die united-domains GmbH hat sich die Mühe gemacht, unter weniger geläufigen Domain-Endungen nach den beliebtesten Vornamen 2008 zu suchen und wurde fündig. So sind zum Beispiel maximilian.cx, maximilian.bz sowie sophie.hm, sophie.fm und viele andere noch nicht registriert und warten auf einen Namensgeber.
Die beliebtesten Vornamen als Domains finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/98
Die Listen der Gesellschaft für die deutsche Sprache finden Sie unter:
> http://www.gfds.de/vornamen/beliebteste-vornamen/
Quelle: gfdp.de, united-domains.de
LG Hamburg – (noch) keine Haftung des ISP
In der heißen Diskussion über die Einführung eines neuen § 8a TMG (Sperrung von kinderpornographischen Internetseiten) wird eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg über die Frage, inwieweit Zugangsprovider von privater Hand zur Sperrung von Internetangeboten gezwungen werden können, veröffentlicht. Das Urteil setzt positive Signale, aber im Detail stehen Zensur Tür und Tor offen.
Fünf Filmindustrieunternehmen beantragten eine einstweilige Verfügung gegen einen deutschen Internetzugangsprovider, der den Zugang zu einer Downloadseite unter indischer Domain-Endung sperren sollte, da über das dortige Webangebot urheberrechtlich geschützte Filme abgerufen werden können. Die Domain ist über einen Anonymisierungsservice registriert, auf der Webseite findet man kein Impressum und der Hosterserverbetreiber reagierte auf eine Abmahnung der Fünf nicht. Also beschloss man, einen hiesigen Zugangsprovider abzumahnen und, nachdem dieser nicht wunschgemäß reagierte, per einstweiliger Verfügung gefügig zu machen.
Das Landgericht Hamburg wies den Antrag auf Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung zurück (Urteil vom 12.11.2008, Az.: 308 O 548/08). Das Gericht geht davon aus, dass auch ein Zugangsprovider als Störer in Fällen von Urheberrechtsverletzungen im Internet in Betracht kommt. Er leitet zwar nur Daten durch (§ 8 TMG) und muss diese nicht überwachen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 TMG), weshalb er privilegiert ist; doch das greift nicht bei einem Unterlassungsanspruch, der sich gegen die Verletzung von Immaterialschutzgütern richtet. Hierbei bezieht sich das Gericht überwiegend auf die ausführliche BGH-Rechtsprechung zu Internetversteigerungen, bei der zwar von Zugangsprovidern nicht die Rede war, aber ausgeschlossen wurden sie auch nicht.
Aus Sicht des Landgerichts kommt in diesem Falle eine Haftung jedenfalls nur nach Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung in Betracht, die hier gegeben war. Zudem muss die Sperrung der Domain dem Störer technisch möglich und auch zumutbar sein. Das LG Hamburg sieht hier den Zugangsprovider als Verursacher, der mit seiner Dienstleistung adäquat kausal die Rechtsverletzung herbeiführt. Die Frage nach dem Schutzzweck der Störerhaftung stelle sich an dieser Stelle nicht, sondern bei der Frage der Zumutbarkeit: die Adäquanz sei eine wertfrei Voraussetzung, die hier vorliege.
Dem Antragsgegner sei es möglich, die Sperrung der Domain herbeizuführen. Das Gericht erkennt zwar, dass die Sperrung die Erreichbarkeit nicht endgültig verhindert; aber sie führe eine Erschwerung der Erreichbarkeit her, was ausreiche. Auch müsse sich die Sperrung nicht auf genau dieses Angebot beschränken. Die damit einhergehenden Probleme flössen ebenfalls in die Zumutbarkeitsprüfung ein. Und an diesem Punkt lässt das Gericht den Antrag scheitern: Das Gericht wägt das Für und Wider ab und erkennt, dass der Aufwand für die Antragsgegnerin viel zu groß sei. Es bedürfe einer zeitlich aufwändigen juristischen Prüfung; die geforderte DNS-Sperre müsse eingerichtet und kontrolliert werden, und für die Erfüllung dieser Aufgaben sei eine neue Infrastruktur erforderlich. Die Antragsgegner würden damit Aufgaben zugemutet, die abseits ihres Kerngeschäftes liegen. Demgegenüber sei die Sperre sehr leicht zu umgehen und die Sperrung eigne sich daher kaum, die Rechtsverletzung zu unterbinden.
Soweit, so schön. Doch die Erwägungen des Landgerichts Hamburg wiegen mit Blick auf die vom Gesetzgeber angestrebte Einführung des § 8a TMG, über den Zugangsprovider verpflichtet werden, Sperrseiten gegen kinderpornographische Internetangebote einzurichten, weit schwerer. § 8a TMG zwänge den Zugangsprovidern genau die Infrastrukturen auf, die aus Sicht des LG Hamburg im Moment zu schaffen unzumutbar sind. Doch sind sie ersteinmal über den Gesetzgeber etabliert, fällt dieser Punkt bei der Zumutbarkeitsprüfung nicht mehr in die Waagschale der Zugangsprovider, sondern in die der Anspruchsteller. Damit bestünde dann gegebenenfalls die Möglichkeit, über § 8a TMG hinaus auch andere Rechtsgüter durch Internetsperren zu schützen. Bei all dem fragt man sich, wann die Musik- und Filmindustrie endlich Vint Cerf in Anspruch nimmt.
Die Entscheidung findet man unter:
> http://openjur.de/u/30638-308_o_548-08.html
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: openjur.de, heise.de
ggg.co.uk – GBP 17.700,- reichen für Platz 1
Während Sedo in einer aktuellen Pressemitteilung von Preissteigerungen in Höhe von 14 Prozent im ersten Quartal dieses Jahres gegenüber dem selben Quartal 2008 kündet, erweisen sich die Domain-Preise der vergangenen Woche als äußerst zurückhaltend.
Den höchsten Preis erzielte die britische ggg.co.uk mit GBP 17.700,- (ca. EUR 19.922,-) gefolgt von solarpower.co.uk für GBP 9.000,- (ca. EUR 10.130,-) und eway.co.uk für GBP 2.500,- (ca. EUR 2.814,-). Die zweitteuerste Domain unter den Länderendungen lieferte Polen mit baza.pl für PLN 72.000,- (ca. EUR 16.194,-). Darüber hinaus bot die polnische Endung noch beachtliches, während .de schwach vertreten war:
konie.pl – PLN 33.100,- (ca. EUR 7.445,-)
poker-online.pl – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.676,-)
system.pl – PLN 15.000,- (ca. EUR 3.374,-)
rollgeruest.de – EUR 4.800,-
arbeitnehmerüberlassung.de – EUR 4.000,-
wohnwand.de – EUR 3.400,-
werbe.de – EUR 2.601,-
flirten.nl – EUR 11.500,-
huizen.be – EUR 9.999,-
jeux-gratuits.fr – EUR 8.500,-
myplace.at – GBP 7.000,- (ca. EUR 7.879,-)
verzekeraar.nl – EUR 5.001,-
pronostic.eu – EUR 5.000,-
resultatfoot.fr – EUR 4.600,-
sat1.tv – EUR 3.000,-
arca.ch – EUR 2.700,-
Neuere generische Endungen suchte man diesmal vergebens, und .net ließ lediglich drei .org-Domains durchblicken, bei seiner Menge an letztendlich brav bepreisten Domains:
oliveoil.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.029,-)
fone.net – US$ 10.443,- (ca. EUR 7.679,-)
hypnose.net – EUR 3.500,-
jeddah.org – US$ 4.500,- (ca. EUR 3.309,-)
saskatoon.net – US$ 3.666,- (ca. EUR 2.696,-)
getafreeIphone.org – US$ 3.649,- (ca. EUR 2.683,-)
crystalsprings.net – US$ 3.588,- (ca. EUR 2.638,-)
teachercertificiation.org – US$ 3.588,- (ca. EUR 2.638,-)
coran.net – EUR 2.500,-
diseasemanagement.net – US$ 2.930,- (ca. EUR 2.154,-)
nageldesign.net – EUR 2.100,-
nightcap.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.050,-)
permits.net – US$ 2.600,- (ca. EUR 1.912,-)
artificiallife.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.838,-)
flatrate.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.838,-)
wecando.net – US$ 2.419,- (ca. EUR 1.779,-)
freeplay.net – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.765,-)
warsvet.net – US$ 2.322,- (ca. EUR 1.707,-)
fortsmith.net – US$ 2.252,- (ca. EUR 1.656,-)
franchiseopportunity.net – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.544,-)
Kein gutes Bild lieferte diesmal .com ab, die mit b4.com zum Preis von US$ 26.002,- (ca. EUR 19.119,-) gerade die zweitteuerste Domain der Woche bot und nur wenige weitere im fünfstelligen Dollarbereich meldet:
planesales.com – US$ 19.750,- (ca. EUR 14.522,-)
cybersports.com – US$ 18.300,- (ca. EUR 13.456,-)
mieten.com – EUR 13.222,-
medicalsoftware.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 12.868,-)
malyasiaairline.com – US$ 15.400,- (ca. EUR 11.029,-)
gdcchina.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.029,-)
enseal.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.029,-)
dyn.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.029,-)
gardenofeden.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.088,-)
659.com – US$ 10.600,- (ca. EUR 7.794,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com
Neue TLDs – Roadshow von ECO eV in Frankfurt
ECO, der Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, bietet zusammen mit dem Markenverband eV eine Roadshow zum Thema neue generische Top Level Domains, die vom 19. Mai bis zum 10. Juni 2009 durch die Republik zieht. Unter dem Titel „.brand – aber wie?“ wird die Einführung der neuen Top Level Domains verhandelt.
Am 25. Mai 2009 macht die Show Stop in Frankfurt am Main, und Roland LaPlante, CMO und Vice President bei Afilias, der weltweiten Registrierungsstelle für TLDs wie .info, wird unter anderem zum Thema neue gTLDs referieren; sein Vortrag lautet: „Why your new TLD needs worldclass technology“. Weitere Referenten für diesen Vormittag im DE-Cix Competence Center, Lindleystr. 12 in 60314 Frankfurt, sind Monika Ermert (heise.de), die über aktuelle Entwicklungen bei ICANN spricht, und Dirk Krischenowski (.berlin und dotzone GmbH).
Die Teilnahme ist kostenlos; sich anzumelden, ist Pflicht. Die Veranstaltungen erstrecken sich über den Vormittag des 25. Mai und enden mit einem Lunch. Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.eco.de/veranstaltungen/6310_6259.htm
Quelle: afilias.info, eco.de