Newsletter-Ausgabe #462: Mai 2009

Themen: Frontrunning – NSI zahlt Tasting-Lehrgeld | Statistik – .eu (dotEU) dämmt Verluste ein | TLDs – Neues von .au, .ru und .fi | BMI – Bedenken gegen Homepage-Überwachung | twitter-Namen – die Domain-Namen von morgen? | US$ 1,4 Mio. – Rekorderlös für ad.com | Nürnberg – hochkarätiger 9. @kit-Konkress

Frontrunning – NSI zahlt Tasting-Lehrgeld

Der Ex-Monopolist Network Solutions (NSI), einer der fünf weltweit grössten Domain-Registrare, zahlt für die „Frontrunning“-Praktiken Lehrgeld: bis zu US$ 1 Mio. kostet NSI die gütliche Beilegung einer Sammelklage vor einem US-Gericht.

Zunächst kurz zur Erinnerung: beim „Frontrunning“ sicherte sich NSI jene Domains, nach denen Kunden gesucht, sie jedoch nicht sofort registriert haben. So gab ein Nutzer in die Suchmaske die Adresse network-solutions-registers-all-names-searched.com ein, ohne sie zu registrieren, um dann Minuten später festzustellen, dass die Domain auf NSI angemeldet worden war. Zwar konnte der Nutzer die Domain unverändert unmittelbar über NSI registrieren; wählte er jedoch einen anderen Registrar, weil ihm die Preise von NSI zu teuer waren, zeigte eine Suchanfrage an, dass die Webadresse vergeben sei. Erst nach Ablauf der so genannten „Grace Period“ war es möglich, den Registrar wieder frei zu wählen. NSI scheute dabei auch Kennzeichenrechtsverletzungen nicht; so sichert man sich auf entsprechende Suchanfragen auch Domain-Nanmen wie ibm-microsoft-dell.com, von deren Anmeldung jedem unberechtigtem Internetnutzer im Hinblick auf die Verletzung von Namens- und Markenrechte nur abgeraten werden kann.

Der US-Amerikaner Chris McElroy nahm dies zum Anlass, am 25. Februar 2008 unter anderem wegen unlauterer Geschäftsmethoden, Betrug und arglistiger Täuschung in Kalifornien Klage sowohl gegen NSI als auch ICANN einzureichen, die später betreffend alle im Zeitraum 14. Dezember 2007 bis 15. März 2008 zu überhöhten Gebühren registrierte Domain-Namen zur Sammelklage erweitert wurde. Obwohl NSI die Vorwürfe unverändert abstreitet und kein Fehlverhalten erkennen kann, wurden die Klagen in einem gerichtlich genehmigten Vergleich gütlich beigelegt. Der Vergleich sieht vor, dass NSI bis zu US$ 1 Mio. an Ausgleichszahlungen leisten muss, wobei der Vergleich zwischen zwei Klassen differenziert: zum einen all jene Inhaber, die ihre Domain unmittelbar nach der Suche registriert haben; sie erhalten, abhängig vom Kundenstatus, US$ 6,- in bar oder als Nachlass auf alle NSI-Produkte. In den Genuss eines Vorteils von US$ 9,91 kommen zum anderen all jene, die innerhalb der Grace Period die Domains zu erhöhten Preisen bei NSI registrieren mussten. NSI schätzt, dass im streitigen Zeitraum 113.094 Domains und etwa 50.000 Kunden betroffen sind. An Anwaltsgebühren kommen weitere US$ 171.995,- hinzu, die ebenfalls von NSI zu tragen sind. Kunden von NSI werden derzeit per eMail kontaktiert, sollten sie aus dem Vergleich einen Vorteil ziehen können.

Durch die neuen, von ICANN erlassenen Regelungen zum Domain-Tasting ist solchen Geschäftsmethoden weitgehend die Grundlage entzogen, da sie finanziell nicht mehr so attraktiv wie früher sind. Ob auch andere Registrare ähnlich wie NSI verfahren sind, ist aber offen.

Die gerichtliche Nachricht über die Einigung „Notice of Class Action Settlement“ finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/86

Quelle: intern.de, domainnamenews.com

Statistik – .eu (dotEU) dämmt Verluste ein

Die Europa-Domain .eu hat im Monat April 2009 die befürchteten Verluste hinnehmen müssen. Doch Anlass zur Sorge besteht nicht: kaum eine Registry blieb in den vergangenen vier Wochen von einem allgemeinen Negativtrend verschont.

Alljährlich im Frühling steht .eu ein klein bisschen am Scheideweg: da die Live-Registrierung im April 2006 gestartet ist und die meisten Verträge jahresweise verlängert werden, kommt der Statistik in dieser Zeit besondere Bedeutung zu. Das belegen auch die Zahlen aus dem Monat April 2009, demnach .eu einen Nettoverlust von etwa 100.000 Domains verzeichnet und damit wieder deutlich unter die Marke von drei Millionen Domains sinkt. Doch damit steht dotEU nicht allein, selbst .com kann diesmal nicht glänzen. Anstelle eine Zugewinns von weit über 700.000 Domains wie noch im März sind es diesmal deutlich unter 150.000 Domains netto mehr, womit .com die Marke von über 80 Millionen ausbaut.

Auch die deutsche Landesendung .de weist im April 2009 ein nur mäßiges Wachstum auf, das mit etwa 26.000 Domains weit von den sechsstelligen Höhenflügen vergangener Monate entfernt ist. Gut nur, dass .net diese Schwäche ebenfalls nicht nutzen kann und mit knapp 40.000 Domains zwar mehr, aber nur unwesentlich besser zulegen kann. Für .biz geht es dagegen um über 4.000 Domains in den Keller, während Rivale .info gegen den Trend zulegen kann und die Marke von fünf Millionen wohl nun dauerhaft genommen hat. Einmal mehr bestätigt .info damit, international etabliert zu sein.

Noch ein kleiner Blick über die Grenzen: aus Belgien meldet die Registry DNS.be die Registrierung der 900.000sten .be-Domain. Die Jubiläumsdomain artchaud.be gehört einem flämischen Künstler. Zur Belohnung erhält er von der Vergabestelle 10 XL Bonus-Sticker, um seine Domain zu bewerben. Mit einer Wachstumsrate von 16,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ist von .be dabei auch für die Zukunft viel zu erwarten, zumal 70 Prozent der Inhaber ihren Sitz in Belgien haben und so die tiefe Verwurzelung der Landesendung in der Bevölkerung belegen.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-
.de – 12.730.870 – (Vergleich zum Vormonat: + 26.001)
.at – 856.165 – (Vergleich zum Vormonat: + 4.754)
.com – 80.474.742 – (Vergleich zum Vormonat: + 139.794)
.net – 12.233.788 – (Vergleich zum Vormonat: + 39.019)
.org – 7.613.196 – (Vergleich zum Vormonat: + 37.539)
.info – 5.184.155 – (Vergleich zum Vormonat: + 40.519)
.eu – 2.940.049 – (Vergleich zum Vormonat: – 101.107)
.biz – 2.041.423 – (Vergleich zum Vormonat: – 4.033)
.us – 1.615.050 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.994)

insgesamt: 125.689.438 (Stand 1. Mai 2009)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: dns.be, eigene Recherche

TLDs – Neues von .au, .ru und .fi

Sowohl in Australien als auch in Russland haben die national zuständigen Domain-Verwaltungsstellen angekündigt, Missbrauch nicht länger zu dulden und eine härtere Gangart einzuschlagen. Im bisher ruhigen Finnland tauchen ebenfalls die ersten Abzocker auf, während .coop auf GoogleMaps baut – hier unsere Kurznews.

Die australische Domain-Verwaltung auDA hat angekündigt, sämtliche Registrierungen unterhalb der Subdomain .org.au auf Einhaltung der Registrierungsbedingungen zu überprüfen. Diese Endung ist non-profit Organisationen vorbehalten, also vor allem gemeinnützigen Vereinigungen, die ihren Sitz zudem in Australien haben müssen. Der Kreis der Registrierungsberechtigten ist dabei abschließend definiert. Bisher hat auDA sämtliche 18.103 Domains überprüft, die im Zeitraum 1. Januar 2007 und 28. Februar 2009 angemeldet wurden, wobei immerhin 23 Prozent gegen die Vergabebedingungen verstoßen. Da in Australien die Registrare für die Benachrichtigung der Domain-Inhaber verantwortlich sind, haben sie nun bis 30. Juni 2009 Zeit, diese darauf hinzuweisen, ihre Daten zu erneuern oder die Domains zu löschen.

In eine ähnliche Kerbe wie auDA will nach Medienberichten die russische Domain-Verwaltung RU-Center schlagen. Wie die „Moscow Times“ in ihrer Online-Ausgabe meldet, plant die Registry, die Registrierung von .ru-Domains künftig von der Vorlage eines Identifikationspapiers wie dem Personalausweis oder dem Führerschein abhängig zu machen. Damit will man Rechtsverletzungen durch .ru-Domains erschweren, wie sie beispielsweise durch yanclex.ru erfolgt sind, die durch die Nähe zum Webportal Yandex zum Abfangen von Passwörtern genutzt wurde. Sind die vorgelegten Unterlagen falsch, kann RU-Center die Domain löschen. Die neuen Regelungen sollen nach Angaben von Registry-Sprecherin Maria Mokina demnächst vorgestellt werden und unter Umständen bereits im Juni 2009 in Kraft treten.

In Finnland warnt die zuständige zentrale Vergabestelle FICORA vor einer altbekannten Domain-Abzockmasche. Zahlreiche Unternehmen haben sich demnach gemeldet, dass sie telefonisch Angebote erhalten hätten, ihren Firmennamen auch als .com- oder .eu-Domain anmelden zu müssen, wobei rasches Handeln erforderlich sei. Die dafür verlangten Preise betrugen ein Vielfaches der sonst üblichen Registrierungsgebühren, und auch die zusätzlich angebotenen Leistungen lagen unter dem üblichen Marktangebot. Vor Anbietern, die derartige Methoden anwenden, kann daher nur gewarnt werden; mit FICORA haben sie weder etwas zu tun, noch kann FICORA hierauf Einfluss nehmen.

Eine nette Spielerei bietet .coop. Für die Genossenschaftsdomain hat die Registry die angemeldeten Domains mit Google Maps verknüpft und zeigt so auf einer Weltkarte, wie viele .coop-Domains wo registriert sind. Überraschenderweise entfällt ein Großteil davon auf Europa; in Deutschland sind es jedoch nur 23 und in Österreich gerade einmal drei.

Weitere Informationen zu .au finden Sie unter:
> http://www.auda.org.au/news-archive/orgau-audit/

Das .coop-Kartenverzeichnis finden Sie unter:
> http://www.directory.coop/explore.htm

Quelle: audDA, themoscowtimes.com, www.coop, ficora.fi

BMI – Bedenken gegen Homepage-Überwachung

Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Justiz haben Fragen der Zulässigkeit der Homepageüberwachung geprüft und kommen zu dem Ergebnis, die Homepageüberwachung begegne durchgreifenden Bedenken. Nun plant man ein Gesetz, das die Aufzeichnung der Zugriffe legitimiert.

Anlass waren die Entscheidungen des AG Berlin (Urteil vom 27.03.2007, Az.: 5 C 314/06) und LG Berlin (Urteil vom 06.09.2007, Az.: 23 S 3/07), in denen sich ein Besucher der Seiten des Bundesministeriums für Justiz (bmj.bund.de) gegen die Speicherung seiner IP-Adresse zusammen mit einem Zeitstempel wehrte – und Recht bekam. Das gab den Ministerien Anlass, die Sache mit der Datenspeicherung zu überprüfen. Nach knapp eineinhalb Jahren kam man nun zu dem Ergebnis, dass das Speichern von Nutzerdaten rechtlichen Bedenken unterliegt und zu unterlassen ist.

In der Folge wurde das dieser Tage auf daten-speicherung.de veröffentlichte Schreiben vom 02. Februar 2009 des Bundesministeriums der Justiz an die Landesjustizverwaltungen, das Bundesministerium des Innern, den Generalbundesanwalt und die Bundesdatenschutzbeauftragten versandt. Kurze Zeit nach Versenden des Schreibens stoppte das Bundesinnenministerium die Überwachung von Verbindungsdaten auf der Homepage des Bundeskriminalamts (BKA). Auf dessen Angebot (bka.de) zeichnete man die Betrachter von Fahndungsausschreibungen auf, um gegen solche zu ermitteln, die sich mit signifikanter Zugriffsfrequenz die offiziellen Informationen anschauten. Damit sind solchen und ähnlichen Aufzeichnungen zunächst Einhalt geboten.

Das Ministerium sieht ein, dass mit einem Zeitstempel versehene dynamische IP-Adresse zusammen personenbezogene Daten sind, weil man mit diesen über die beim Zugangsanbieter gespeicherten Daten den Nutzer identifizieren kann. Anderer Ansicht ist nach wie vor das Amtsgericht München mit seiner Entscheidung vom 30.09.2008 (Az.: 133 C 5677/08), in der es sich klar gegen die Ansicht des AG Berlin stellt und erklärt, dynamische IP-Adressen seien keine personenbezogenen Daten; es müsse immer noch die Hilfe des Zugangsproviders in Anspruch genommen werden, um den Nutzer zu bestimmen. Der Zugangsprovider dürfe seine Daten aber dem Betreiber eines Internetportals nicht zur Verfügung stellen.

Gleichzeitig arbeitet die Bundesregierung weiter am „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes“. Dieses soll die Protokollierung des Surfverhaltens im Internet zukünftig legalisieren, um Internetangebote vor Angriffen mit Schadprogrammen oder vor Störungen der Erreichbarkeit von Telemedienangeboten zu schützen (Bundestag Drucksache 16/11967). Dieses Gesetz ist starker Kritik seitens Datenschutzaktivisten ausgesetzt, die die legale Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks im Internet befürchten. Wie dem auch sei, die Aufzeichnung von Nutzerdaten sollte tabu sein, jedenfalls soweit sie nicht zu Abrechnungszwecken gespeichert werden dürfen. Das gilt nicht nur für Internetseiten des BKA oder der Ministerien, sondern für jede Internetseite.

Das Schreiben des Bundesministerium der Justiz findet man unter:
> http://www.daten-speicherung.de/data/bmj_2009-02-02.pdf

Die Entscheidungen aus Berlin findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/87

Die Entscheidung des AG München findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/89

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: daten-speicherung.de, vorratsdatenspeicherung.de, heise.de

twitter-Namen – die Domain-Namen von morgen?

Seit gut 14 Tagen ist tweexchange.com online, die Börse, auf der Twitter-Namen getauscht werden können – auch gegen Geld. Werden Twitter-Namen nun bald wie Domains gehandelt?

Die Idee ist nicht neu: Twitter-Namen verkaufen. Twitter ist seit dem Frühjahr 2006 aktiv. Bereits im März 2007 stellte Steve Poland, der für TechCrunch.com schreibt, in einem Blog-Eintrag fest: „Twitter-Namen sind, was Domains 1995 waren“. Seit dem wartet er gespannt, wann der erste Verkauf eines Twitter-Namens über die Bühne geht. Kurz vor Weihnachten 2008 griff Adam Strong bei domainnamenews.com das Thema nochmals auf und verortet es als allgemeines Phänomen, das mit Social Media einhergeht: die besten Namen, Marken und generischen Begriffe werden als Nutzername für solche Dienste innerhalb kürzester Zeit gereggt, unbeeindruckt davon, ob damit Rechtsverletzungen begangen werden oder nicht.

Dass an dieser Stelle Inhaber von Kennzeichenrechten wie immer zu langsam sind und Nachteile haben, zeigt die Geschichte des Internets. Doch Twitter bietet ein paar einfache Regeln, die zumindest rechtsverletzende Twitter-Namen jeden Wertes benehmen: In den „Basic Terms“ heisst es unter 10., dass beim Nutzen von Twitter keinerlei Regelungen jedweder Jurisdiktion verletzt werden dürfen. Und in den „General Conditions“ weist Twitter unter Ziffer 6. darauf hin, dass man sich das Recht vorbehält, Nutzernamen zurückzufordern, soweit ein Dritter ein berechtigtes Interesse an diesem Namen nachweist. Dass Namens- und Kennzeichenrechte bei Twitter-Namen geltend gemacht werden können, daran haben wir spätestens seit der Nautilus-Entscheidung des LG Mannheim (Urteil vom 10.09.1999, Az.: 7 O 74/99), auch wenn der Begriff „Subdomain“ nicht ganz richtig verstanden wurde, keine Bedenken.

Wer Twitternamen nutzt, die Kennzeichen Dritter entsprechen, wird damit rechnen müssen, dass früher oder später der jeweilige Rechteinhaber an ihn herantritt. Das kann teuer werden. Doch soweit die Twitter-„Terms“ zu verstehen sind, wendet man sich als Rechteinhaber am besten direkt an Twitter und weist dort die berechtigten Interessen an dem Twitter-Namen nach. Dann sollte einer glimpflichen und schnellen Beilegung des potentiellen Missbrauchs eines Twitter-Namens nichts entgegenstehen.

Es sind also die üblichen Voraussetzungen und Hürden, die letzten Endes mit dem Geschäft mit Twitter-Namen einhergehen. Tweexchange.com geht den ersten Schritt hin zu einer Verkaufsplattform. Auf tweexchange.com lassen sich freie Twitter-Namen finden oder bereits genutzte tauschen. Ein paar Twitter-Namen werden dort auch zum Verkauf angeboten. Wann dort der erste Zuschlag erfolgt, ist nur eine Frage der Zeit. Ob daraus ein lukratives Geschäft wird, bleibt die Frage. Doch je wichtiger Social-Network Angebote werden, desto wichtiger wird es auch, dort unter dem richtigen Namen präsent zu sein. Das stellt eine gute Basis für zukünftige Geschäfte dar; verführt aber eben auch zum Missbrauch.

> http://tweexchange.com

Die Nautilus-Entscheidung des LG Mannheim findet man unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/lgma_06.htm

Quelle: tweexchange.com, domainnamenews.com, stevepoland.com

US$ 1,4 Mio. – Rekorderlös für ad.com

Ende April 2009 fand die T.R.A.F.F.I.C. Silicon Valley, das renommierteste Domainer-Treffen, statt und sorgte mit einem Auktionsumsatz von knapp US$ 2,5 Mio. (Moniker US$ 2,1 Mio., Rick Latona US$ 374.675,-) für gute Zahlen. Höhepunkt war die Versteigerung von ad.com, die bei US$ 1,4 Mio. den Zuschlag erhielt.

Unter der Ägide vom Auktionshaus Moniker ging die Domain ad.com unter den Hammer. Die Gebote gingen stürmisch bis US$ 750.000,-, dann hielten sich die Bieter deutlich zurück und tasteten sich an die Million heran. Die Anwesenden jubelten begeistert, als die Schwelle gemeistert war. Dann kam es noch zu vier weiteren Geboten, und die Domain ging an Divyank Turakhia, Mitgründer, Präsident und Director von Skenzo, einer Monetarisierungsunternehmung für die Domain-Branche. An diesem Punkt streiten sich nun die Geister, ob es aufgrund der Bemühungen nicht nur des Auktionshauses Moniker, sondern auch von Rick Latona, der die andere Live-Auktion auf der T.R.A.F.F.I.C. gab, lag, dass endlich ein Endkunde einen Domain-Namen anlässlich des Domainer-Treffens ersteigerte, oder ob Skenzo nicht doch Insider wäre. Howard Neu, neben Rick Schwartz Organisator und Begründer der T.R.A.F.F.I.C., berichtet von einem weiteren Endkunden, der via Telefon mitgeboten hätte. Monte Kahn von Moniker hingegen schätzt, dass Endkunden gut 20 der 91 anlässlich der Moniker-Auktion angebotenen Domains ersteigert haben.

Die erzielten Preise sind in der Summe stattlich, im einzelnen konnten die Auktionen indes nicht an frühere Zeiten anknüpfen. Unter anderem aus diesem Grunde wird der Ruf nach nur noch einer Live-Auktion pro T.R.A.F.F.I.C. immer lauter.

Die Ergebnisse der Moniker Auktion (auszugsweise):

ad.com – US$ 1.400.000,-
bottledwater.com – US$    45.000,-
athletic.com – US$    40.000,-
vixen.com – US$    32.500,-
shutter.com – US$    25.000,-
diets.net – US$    21.000,-
onlinetelevision.com – US$    20.000,-
nonprofits.com – US$    20.000,-
jonesboro.com – US$    19.000,-
steakknives.com – US$    18.000,-
debug.com – US$    17.000,-
campingsupplies.com – US$    16.000,-
ycg.com – US$    14.000,-
punks.com – US$    13.000,-
antihistamine.com – US$    13.000,-
medicalproblems.com – US$    12.000,-
siamesecats.com – US$    12.000,-
bionic.com – US$    12.000,-
filet.com – US$    11.000,-
gardenofeden.com – US$    11.000,-
sham.com – US$    11.000,-
kingcrab.com – US$    10.000,-
headshot.com – US$    10.000,-

homemortgage.net – US$    17.000,-
sports.info – US$     9.000,-
cancun.org – US$     8.000,-
junk.net – US$     4.000,-
bargain.travel – US$     3.000,-
john.mobi – US$     1.000,-
lz.ca – US$     5.000,-
wager.co.uk – US$     3.000,-
refund.me – US$     2.500,-

Die Ergebnisse der Rick Latona-Auktion (auszugsweise):

shows.com – US$   102.000,-
smartphones.com – US$    95.000,-
remotecontrols.com – US$    32.000,-
mortuary.com und mortuaries.com – US$    25.000,-
victorville.com – US$    23.000,-
tenniscamp.com – US$     9.000,-
propertymanagers.com – US$     8.500,-
naildesign.com – US$     8.000,-
rickshaws.com – US$     5.000,-
matchable.com – US$     5.000,-
offshoring.com – US$     4.000,-
bigsizes.com – US$     3.750,-
gauze.com – US$     3.750,-
asianflu.com – US$     3.000,-

homeloans.net – US$    18.000,-
sanjose.net – US$     7.000,-
jet.travel und jets.travel – US$     1.250,-
footballs.net – US$     1.250,-

Wir geben die Preise unter Vorbehalt wieder. In den kommenden Wochen werden die Preise nach Abwicklung der Geschäfte veröffentlicht.

Einen Eindruck von der Auktion um ad.com bekommt man mit dem Video bei Chef Patrick:
> http://www.domain-recht.de/verweis/85

Und aus einer anderen Perspektive, dem Bieter ins Angesicht, gewinnt man einen anderen Eindruck:
> http://www.domain-recht.de/verweis/84

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: thedomains.com, chefpatrick.com, domainnamenews.com, ricksblog.com

Nürnberg – hochkarätiger 9. @kit-Konkress

In wenigen Tagen findet der vom bayreuther Verein @kit organisierte 9. @kit-Kongress vom 14. bis 15. Mai in Nürnberg statt. Dort referieren Hochkarätige Fachleute über aktuelle Enwicklungen im Online-Recht.

Der Titel der Tagung lautet „Aktuelle Entwicklungen im Online-Recht“; das detaillierte Programm findet man online. Die Themen könnten aktueller nicht sein: gleich zu Beginn wird in mehreren Vorträgen das Thema Datenschutz angesprochen, gefolgt von den neuen Top Level Domains, über die Rechtsanwalt Dr. Torsten Bettinger und Markus Eggensperger berichten. Über Fragen der aktuellen Werbung via eMail und Telefon sowie das Fernabsatzrecht berichten Prof. Dr. Ansgar Ohly und Prof. Dr. Beate Gsell. Der erste Tag schließt wie gewohnt mit einer Podiumsdiskussion, die sich diesmal mit der Rechtssicherheit im eCommerce beschäftigt.

Am zweiten Tag zeigt Richter am BGH Dr. Wolfgang Schaffert die Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zur Haftung im Netz. Rechtsanwalt Christlieb Klages spricht über die Haftung der Beteiligten beim Afiliate Marketing. Und nicht zu vergessen: Rechtsanwalt Dr. Christian Volkmann wendet sich der Haftung des Access Provider zu, während sich Rechtsanwalt Thomas Stadler mit der Haftung des Admin-C beschäftigen wird.

Der 9. @kit-Kongress findet vom 14. bis 15. Mai 2009 in den Räumen der Handwerkskammer für Mittelfranken, Sulzbacher Straße 11-15, in 90489 Nürnberg statt. Die Teilnahmegebühr beträgt, je nach Status, zwischen EUR 40,- und EUR 340,-.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.ak-it-recht.de

Quelle: ak-it-recht.de, eigene Recherche

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