Themen: Kinderpornos – Bundesregierung legt Gesetz vor | Neue TLDs – IRT veröffentlicht Maßnahmenkatalog | TLDs – Neues von .radio, .movie und .so | LG Hamburg – Vorsicht bei Informationsdomains! | livestream.com – Life is live für US$ 100.000,- | Domain-Drop – Direktzugriff oder Auktion? | TLD-Pläne – ECO eV tourt durch Deutschland
Kinderpornos – Bundesregierung legt Gesetz vor
Die Bundesregierung legt im Kampf gegen die Verbreitung von kinderpornographischem Material nach: Wie bereits mitgeteilt, beschloss sie am 22. April 2009 den Entwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen. Am 06. Mai erfolgt die erste Lesung im Bundestag.
Das im Kabinett beschlossene Gesetz sieht Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG) vor. So soll der neue § 8a TMG eine Regelung enthalten, wonach das Bundeskriminalamt den Diensteanbietern arbeitstäglich eine Sperrliste zur Verfügung stellt. Diese Sperrliste enthält so genannte vollqualifizierte Domain-Namen (VDN), Internetprotokoll-Adressen und Zieladressen von Telemedienangeboten, die Kinderpornographie nach § 184b des Strafgesetzbuchs enthalten oder deren Zweck darin besteht, auf derartige Telemedienangebote zu verweisen. Sperrmaßnahmen haben demnach unverzüglich, spätestens jedoch sechs Stunden nach Zurverfügungstellung der Liste zu erfolgen. Allerdings sollen die Maßnahmen nur für Diensteanbieter mit mehr als 10.000 Nutzungsberechtigten verpflichtend sein; kleinere Provider sind damit ausgenommen.
Weiter sieht der Gesetzentwurf vor, dass Diensteanbieter Nutzeranfragen, durch die in der Sperrliste aufgeführte Telemedienangebote abgerufen werden sollen, auf ein von ihnen betriebenes Telemedienangebot umleiten, das die Nutzer über die Gründe der Sperrung sowie eine Kontaktmöglichkeit zum Bundeskriminalamt informiert. Zudem hätten die Diensteanbieter dem Bundeskriminalamt wöchentlich eine anonymisierte Aufstellung über die Anzahl der Zugriffsversuche pro Stunde auf die in der Sperrliste aufgeführten Telemedienangebote zu übermitteln. Da mit diesen Regelungen gesetzgeberisches Neuland betreten wird, soll innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes eine Evaluierung erfolgen. Ob, wann und mit welchem Inhalt das Gesetz in Kraft tritt, ist derzeit aber offen.
Unterdessen hat nach einer Meldung des News-Dienstes heise.de die 1&1 Internet AG Behauptungen von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen zurückgewiesen, einen Vertrag zum „freiwilligen“ Sperren kinderpornographischer Seiten unterschreiben zu wollen. Derzeit sei der Inhalt der mit anderen Providern getroffenen Vereinbarungen nicht bekannt, zitiert heise.de einen Sprecher von 1&1. Am 17. April 2009 hatten sich mit der Deutschen Telekom AG, der Vodafone Deutschland und Arcor AG, der Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH, der Kabel Deutschland GmbH und der Telefonica O2 Germany GmbH & Co. OHG fünf Provider vertraglich gegenüber dem BKA verpflichtet, zeitnah Seiten mit kinderpornographischem Inhalt zu sperren. Nach Angaben des Familienministeriums decken diese fünf Unternehmen rund 75 Prozent des deutschen Anbietermarktes ab.
Kritiker der Kinderpornosperre bieten reichlich Informationen und Argumentationen, die erhebliche Zweifel nicht nur am Sinn der Kinderpornosperre aufkommen lassen, sondern auch an den Zahlen, die seitens der Befürworter vorgelegt werden. Darüber hinaus gehen Kritiker davon aus, dass der beschlossene Gesetzesentwurf des § 8a TMG-E, der am 06. Mai 2009 im Bundestag seine erste Lesung erfährt, spätestens an den Hürden der Verfassung Scheitern wird.
Eine Provider-Übersicht und ihre Reaktion auf die Sperren finden Sie unter:
> http://www.zensurprovider.de/liste.php
Die Pressemappe des Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur sammelt zahlreiche Hintergründe und Fakten zum Thema:
> http://www.domain-recht.de/verweis/81
Quelle: bmfsfj.de, heise.de, internet-law.de, eigene Recherche, mogis.wordpress.com
Neue TLDs – IRT veröffentlicht Maßnahmenkatalog
Das von der Internet-Verwaltung ICANN installierte Implementation Recommendation Team (IRT) zum Schutz vor Rechtsverletzungen durch neue Top Level Domains hat seinen ersten Bericht vorgelegt.
Gegründet, um im Rahmen der Einführung zahlreicher neuer Top Level Domains die Interessen von Kennzeichenrechteinhabern angemessen zu berücksichtigen, hat das mit spezialisierten, renommierten Juristen wie David Taylor von Lovells LLP, J. Scott Evans von Yahoo! Inc. oder Jeff Neuman von der Registry NeuStar Inc. besetzte IRT einen Bericht vorgelegt, der für reichlich Diskussionsstoff sorgen dürfte. Auf 48 Seiten legt das IRT zunächst dar, unter welchem Zeitdruck es versucht hat, in den verschiedenen Phasen der Einführung neuer TLDs Lösungsmodelle zu entwickeln. Fünf Vorschläge sind schließlich in das Zentrum der Überlegungen gerückt. An der Spitze steht die Schaffung des „IP Clearinghouse“; dort sollen Registries kostengünstig und standardisiert Informationen über Kennzeichenrechte jeder Art abrufen können, wobei die Repräsentanten eines Rechteinhabers gegen Zahlung einer Gebühr ihre Daten einreichen und ihr Kennzeichen so zentral erfassen lassen können; damit könnten Sunrise-Gebühren entfallen. Dazu zählt auch die Schaffung einer Globally Protected Marks List, kurz „GPML“; sie dient vorrangig dem Schutz berühmter, weltweit bekannter Marken sowohl auf Ebene der Top- als auch der Second Level Domain. Voraussetzung für eine Aufnahme in die GPML ist beispielsweise die Inhaberschaft von 200 nationalen Marken in wenigstens 90 Ländern, so dass eine Verwässerung ausscheidet.
Als zweiten Vorschlag nennt das IRT ein „Uniform Rapid Suspension System („URS“). Dieses Verfahren verschafft dem Inhaber von Kennzeichenrechten eine Art Schlichtungsverfahren, wenn er sich in seinen Rechten verletzt sieht, wobei Formulare zur Verfügung stehen, um das Verfahren zu erleichtern. An dritter Stelle kommt ein Streitschlichtungsmechanismus auf Ebene der Top Level Domain, wobei man mit der Genfer WIPO an den Details arbeitet. Sodann spricht sich das IRT für ein „Thick WHOIS“ aus, das die Kontaktdaten zum Domain-Inhaber weitgehend öffentlich einsehbar macht. Zuletzt soll ein spezieller Algorithmus eine Zeichenverwechslung verhindern, die sich bei Top Level Domains durch klangliche oder kommerzielle Nähe ergeben könnte.
Die kommenden Schritte sehen vor, dass der IRT-Bericht für 30 Tage bis 24. Mai 2009 öffentlich zur Kommentierung ausliegt. Das IRT selbst hält wöchentliche Telefonkonferenzen, und hat sich für 11. bis 13. Mai 2009 zu einem weiteren persönlichen Treffen in San Francisco verabredet; des weiteren will das IRT ebenfalls bis 24. Mai 2009 den Abschlussbericht vorlegen. Spätestens beim ICANN-Meeting in Sydney, das vom 21. bis zum 26. Juni 2009 stattfindet, erreicht der Prozess der Einführung neuer Top Level Domains damit einen weiteren Meilenstein.
Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.icann.org
Quelle: icann.org, eigene Recherche
TLDs – Neues von .radio, .movie und .so
Der Kreis der Interessenten um eine neue Top Level Domain wird immer bunter: erfolgte letzte Woche ein Aufruf für die Politiker-Domain .pol, rücken diesmal .radio und .movie ins Rampenlicht. Dort findet sich ohne Piraten auch Somalia, so dass die Internet-Verwaltung ICANN mit diesem Staat seine liebe Not hat.
Das im kalifornischen San Francisco ansässige Medienunternehmen BRS Media Inc. hat angekündigt, mit der Bewerbung um die generische Top Level Domain .radio an den Start zu gehen. BRS Media zählt mit den Angeboten dotFM und dotAM zu den Pionieren unter den Multimedia-Domain-Spezialisten, und bietet damit bereits seit dem Jahr 1998 Radio-Domains für Dienste wie last.fm an. Laut Unternehmensangaben nutzen bereits 42 Millionen Amerikaner in einer Durchschnittswoche Internet-Radio, ein rasanter Anstieg verglichen mit jenen 33 Millionen aus dem Vorjahr. Eine Registrierung unter .radio ist nicht nur Radiostationen vorbehalten, sondern für jedermann, gleich ob Übertragungsstation, Streaming-Anbieter, Multimedia oder Social Network. Die Bewerbung soll laut BRS Media Anfang 2010 bei ICANN eingereicht werden; ob .radio jedoch den Zuschlag erhält und den Registrierungsbetrieb aufnimmt, ist derzeit völlig offen.
Bei so viel Multimedia will sich auch der Domainer Jay Westerdal, Gründer von DomainTools, ein Stück vom TLD-Kuchen sichern: Mit einem geplanten Budget von über US$ 5 Mio. will sich Westerdal um die Domain-Endung .movie bewerben. Statt umständlicher Domain-Namen wie spider-man-der-film.de, die allein durch die Bindestriche tippfehleranfällig sind, wären Informationen und Werbung zu aktuellen Kinofilmen dann unter dem ungleich eingängigeren spiderman.movie erreichbar. Die Preise pro .movie-Domain sollen bei unter US$ 20,- liegen, um einen Anreiz für möglichst zahlreiche Anmeldungen zu schaffen. Zudem will man Spekulanten abhalten, in dem eine Domain US$ 10.000,- kostet, sofern der Anmelder nicht Teil der Filmindustrie ist. Als Film für .movie werden Werke anerkannt, die länger als fünf Minuten sind und mehr als 50.000 Zuschauer haben, ein Produktionsbudget von über US$ 50.000,- vorweisen können oder von ausgewählten Organisationen wie der Motion Picture Association of America und der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft geprüft sind. Mit einer Eintragung in die Rootzone rechnet man derzeit in den nächsten 12 bis 24 Monaten.
Die Internet Assigned Numbers Authority (IANA), der die technische Oberaufsicht über alle Länderkürzel (ccTLDs) obliegt, hat mit dem ostafrikanischen Staat Somalia Probleme. Nachdem Somalia seit 2002 keine international anerkannte Regierung hat, ist die Landesendung .so seit 2002 vollständig ausser Betrieb. Versuche der IANA, mit vormals benannten Personen in Kontakt zu treten, schlugen fehl; Registrierungen sind nicht möglich. Um die Situation zu verbessern, hat IANA auf ICANN-Beschluss hin die Verwaltung von .so nun auf das „Ministry of Posts and Telecommunications of the Transitional Federal Government of Somalia“ redelegiert. Dass Domain-Registrierungen jedoch bereits in Kürze starten, gilt als unwahrscheinlich.
Weiter Informationen zu .radio finden Sie unter:
> http://www.dotradio.info
Weiter Informationen zu .movie finden Sie unter:
> http://www.dotmovieregistry.com
Quelle: businesswire.com, elliotsblog.com
LG Hamburg – Vorsicht bei Informationsdomains!
Das Landgericht Hamburg beschäftigte sich in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 17. Juni 2008 (Az.: 312 O 937 /07) unter anderem mit der Frage, inwieweit die Nutzung einer Marke im Domain-Namen zu Informationszwecken (§ 23 MarkenG) möglich ist.
Klägerin ist die deutsche Niederlassung einer großen und überragend bekannten Einzelhandelsplattformanbieterin aus USA, die Inhaberin zahlreicher Marken und Domains ist. Der Beklagte ist Rechtsanwalt; er registrierte zahlreiche unterschiedliche Domains, die sich aus Namen und Marke der Klägerin in Verbindung mit Begriffen wie „rechtsberatung“, „recht“ und „anwalt“ zusammensetzten. Die Seiten unter einigen Domains wiesen Marke und Namen der Klägerin in den Seitentiteln, Metatags und auch sonst auf. Zudem war AdWord-Werbung mit solchen Domains geschaltet, die direkt auf die eigentliche Domain der Anwaltskanzlei weiterleitete.
Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Unterlassung hinsichtlich der Nutzung deren Marke und Namen für geschäftliche Werbung im Hinblick auf die Domains als auch auf den Webseiten des Beklagten, sowie auf Freigabe der Domains und Ersatz der Abmahnkosten in Anspruch. Der Beklagte ist unter anderem der Auffassung, die Benutzung der Begriffe sei zulässig, denn er habe auf Namen und Marke der Klägerin nur Bezug genommen, um über die Merkmale seiner Dienstleistung zu informieren (§ 23 Nr. 3 MarkenG). Und die Löschung der Domains komme nicht in Betracht, weil dafür jedwede denkbare Nutzung gegen Rechte der Klägerin verstoßen müsse; dies wäre bei einer privaten Nutzung nicht der Fall.
Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 17. Juni 2008, Az.: 312 O 937/07) gab der Klage überwiegend statt: Mit der Verlinkung auf seinen unternehmerischen Internetauftritt nutze der Beklagte die Unterscheidungskraft und die Wertschätzung der Marke und des Unternehmenskennzeichens ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise aus. Der Markenschutz erstreckte sich auf die Dienstleistungsbereiche Rechtsberatung und anwaltliche Tätigkeit bereits aufgrund der bloßen Benutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr und der überragenden Verkehrsbekanntheit von Marke und gleichlautendem Unternehmenskennzeichen der Klägerin.
Das Argument des lediglichen Hinweises auf die Bestimmung einer Dienstleistung (§ 23 Nr. 3 MarkenG) greift nach Ansicht des Gerichts nicht, weil einerseits die Inhalte unter den Domains indizierten, es handele sich um ein Angebot der Klägerin selbst, und andererseits mangele es an der Notwendigkeit: um auf die Spezialisierung des Beklagten hinzuweisen, böten sich auch andere, generische Domain-Namen an.
Hinsichtlich der Nutzung der Kennzeichen auf der Kanzleiseite des Beklagten geht das Gericht von einem Hinweis auf die Bestimmung der Dienstleistung aus, die notwendig sei und nicht gegen die guten Sitten verstoße; die zwangsläufig hierin liegende Anlehnung an den Ruf der Klägerin habe diese hinzunehmen. Den Antrag der Klägerin auf Unterlassung dieser Nutzung gab das Gericht nicht statt. Allerdings stehe der Klägerin aus gewohnheitsrechtlicher Verankerung und analog § 1004 BGB ein Anspruch auf Freigabe der Domains zu. Bei Nutzung der Domains für private Zwecke würde das Namensrecht der Klägerin greifen.
Die Entscheidung des LG Hamburg findet man unter:
> http://openjur.de/u/30722-312_o_937-07.html
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: openjur.de
livestream.com – Life is live für US$ 100.000,-
Mit livestream.com für US$ 100.000,- (ca. EUR 77.519,-) lag wie gewohnt eine .com-Domain in der Domain-Handelswoche vorne. Unter den Länderendungen platzierte sich .pl an der Spitze, und .info wies einige Stärken auf.
Die polnische Endung tritt immer deutlicher zutage und lieferte mit telefony.pl (EUR 13.500,-) das beste Ergebnis unter den Länderendungen, und weist mit cash.pl (EUR 4.000,-) noch eine weitere gutbepreiste Domain auf. Sehr schön gestaltet sich auch .fr mit deguisement.fr (EUR 10.000,-) und reflex.fr (EUR 10.000,-). Wie in der letzten Zeit beinahe immer sind .de und .co.uk gut besetzt, gefolgt von einigen Ausnahmeendungen wie .co.nz (Neuseeland) und .pe (Peru):
dasgelbe.de – EUR 8.925,-
mybrands.de – EUR 7.000,-
portalservice.de – EUR 4.500,-
roboform.de – EUR 4.000,-
wechselwirkungen.de – EUR 3.500,-
sextoysdirect.co.uk – GBP 5.800,- (ca. EUR 6.433,-)
shopathome.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 5.546,-)
stockport.co.uk – GBP 3.985,- (ca. EUR 4.420,-)
mobiledating.co.uk – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.876,-)
blip.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.327,-)
chelseagirl.co.uk – GBP 3.000,- (ca. EUR 3.327,-)
ps4u.co.nz – US$ 5.500,- (ca. EUR 4.264,-)
peruhotel.pe – EUR 4.000,-
123.cc – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.876,-)
clicker.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.876,-)
sema.ca – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.876,-)
Unter den neueren generischen Endungen glänzt diesmal ganz alleine .info, deren Begräbnis auch in den letzten sieben Jahren keine Rendite abwirft: kostete funeral.info im Jahre 2002 noch US$ 1.454,-, so sind es heute gerade mal US$ 1.750,- (ca. EUR 1.357,-).
seo.info – EUR 17.000,-
ritter.info – EUR 2.250,-
emarket.info – EUR 1.700,-
panel.info – EUR 1.250,-
Im übrigen zieht .net diesmal beinahe alle Preise an sich, und startet mit noticias.net für ordentliche GBP 22.000,- (ca. EUR 24.402,-). Die Endung .org bietet gerade zwei Domains zu zurückhaltenden Preisen auf:
diabetesindogs.net – US$ 6.588,- (ca. EUR 5.107,-)
trafficschool.net – US$ 4.444,- (ca. EUR 3.445,-)
tfsa.net – US$ 3.988,- (ca. EUR 3.091,-)
sinop.net – US$ 3.788,- (ca. EUR 2.936,-)
pfandhaus.net – EUR 2.250,-
galabingo.net – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.016,-)
cvshome.org – US$ 2.505,- (ca. EUR 1.942,-)
websitedevelopment.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.550,-)
fornix.net – US$ 1.900,- (ca. EUR 1.473,-)
executivejobs.org – US$ 1.850,- (ca. EUR 1.434,-)
efulfillment.net – US$ 1.688,- (ca. EUR 1.309,-)
lexco.net – US$ 1.688,- (ca. EUR 1.309,-)
thebandwagon.net – US$ 1.688,- (ca. EUR 1.309,-)
amur.net – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.163,-)
Schließlich .com, die mit dem bereits erwähnten livestream.com zu US$ 100.000,- (ca. EUR 77.519,-) glänzte. Es folgte jeddah.com zum Preis von US$ 58.050,- (ca. EUR 45.000,-), die 2007 zu US$ 35.000,- (damals ca. EUR 25.714,-) den Inhaber wechselte. Weiter erwähnenswert sind:
levelup.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 38.760,-)
gofigure.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 16.279,-)
billetesbaratos.com – GBP 12.500,- (ca. EUR 13.865,-)
bsa.com – US$ 17.850,- (ca. EUR 13.837,-)
portugues.com – US$ 15.100,- (ca. EUR 11.705,-)
mediabrands.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-)
fasto.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-)
healthdrink.com – US$ 13.301,- (ca. EUR 10.311,-)
pferdefutter.com – EUR 10.000,-
autofax.com – US$ 12.900,- (ca. EUR 10.000,-)
energ.com – US$ 12.600,- (ca. EUR 9.767,-)
unimedia.com – EUR 9.100,-
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com
Domain-Drop – Direktzugriff oder Auktion?
Auf dem renommierten Domainer-Blog thedomains.com stellt Mike Berkens die Frage, warum Domainer lieber Domains in „dropped Domains“-Auktionen teuer kaufen, als vorher günstiger direkt beim Inhaber.
Anlass für die Frage von Mike Berkens war die Snapback-Auktion für raspberry.com. Diese Domain ist eine der wenigen Ein-Wort-Domains, die in eine solche Auktion gelangten. Sie weist aber sehr wenig Traffic auf, ist vertipperanfällig (selbst Domain-Profis meinten, die Himbeere heiße „rasberry“) und der Begriff wird bei Google als Keyword nicht wirklich genutzt. Gleichwohl erzielte die Domain am 17. April 2009 einen Verkaufspreis von US$ 16.499,-, was beeindruckend ist, aber eben auch als zuviel gilt. Wieder scheint eine Domain, die sich auf dem Weg der Löschung befand, weil der Inhaber offensichtlich keinen Erfolg mit der Domain hatte, plötzlich zu einem hohen Preis gehandelt. Hier scheinen Domainer im Eifer der Auktion zu hoch gegriffen zu haben. Die Domain hätte man höchstwahrscheinlich zuvor direkt beim Inhaber günstiger bekommen – warum sonst hätte er sie aufgeben sollen?
Berkens Beobachtung hinsichtlich des bevorzugten teuren droppedDomains-Kaufens scheint sich zu bestätigen, und viele Kommentatoren zu seinem kurzen Blogeintrag stimmen ihm zu: Domainer scheinen im Rahmen von Auktionen bereit, mehr Geld für die selbe Domain auszugeben als bei einem direkten Angebot. Die möglichen Gründe dafür sind mannigfaltig:
Das kann unter anderem psychologisch bedingt sein, weil man bei einer Auktion im unmittelbaren Wettbewerb steht. Zugleich wird man in seiner eigenen Einschätzung bestärkt, wenn auch andere sich für eine Domain interessieren: Wenn so viele bieten, muss die Domain doch gut und brauchbar sein. Ein weiteres Kriterium ist der Zwang der Auktion: Hat man sich für eine Domain entschieden, die per Auktion angeboten wird, wird man leicht über die Gebote Dritter hinausgehen, um die Domain zu erlangen. Die höheren Ausgaben werden gegebenenfalls dadurch gerechtfertigt, dass man einige Zeit und Mühe aufgewendet hat, um die Domain und Informationen über sie zu finden: das ist Arbeit, die mit einem erfolgreichen Kauf honoriert werden soll.
Schließlich mag der Umstand zählen, dass die Übertragung einer Domain von Seiten eines dropped-Domain-Service-Anbieters wie Namejet.com oder Snapnames.com unkomplizierter und sicherer verläuft als von privat an privat über einen Escrow. Der Direkthandel zwischen Käufer und Verkäufer leidet auch an Misstrauen und Geschäftelhuberei:
Natürlich will der Käufer sowenig wie möglich zahlen, um die Domain dann gegebenenfalls gewinnbringend weiterzuveräußern. Der Verkäufer hat aber konkrete Vorstellungen über den Wert seiner Domain, und will davon nicht abweichen.
Der Domain raspberry.com wird freilich nicht zu unterschätzende Brandingqualität zugesprochen, nicht zuletzt, weil man mit Blackberry bereits einen starken Namen in der Mobiltelefonbranche hat. Aber ein Branding aufzubauen ist eben mehr, als einfach eine Domain zu kaufen. Ob sich die Investition gelohnt hat, wird man vielleicht später ablesen können. Zur Zeit findet man lediglich eine Parkingseite unter raspberry.com.
Quelle: thedomains.com, dnjournal.com
TLD-Pläne – ECO eV tourt durch Deutschland
ECO, der Verband der deutschen Internetwirtschaft eV, bietet zusammen mit dem Markenverband eV eine Roadshow zum Thema neue generische Top Level Domains, die vom 19. Mai bis zum 10. Juni 2009 durch die Republik zieht. Unter dem Titel „.brand – aber wie?“ wird die Einführung der neuen Top Level Domains verhandelt.
Das „Names & Numbers Forum“ des ECO ist für die Veranstaltungsreihe verantwortlich. An vier Standorten in Deutschland werden Experten über das Thema „Neue Top Level Domains“ informieren; es soll über den aktuellen Stand der Entwicklungen bei ICANN zum Bewerbungsprozess, die formalen Anforderungen einer Bewerbung und die technische Lösung zum Betrieb einer Registry informiert und mit Experten und Anbietern von diesbezüglichen Leistungen und Lösungen diskutiert werden. Die Referenten variieren an den unterschiedlichen Veranstaltungsorten; mit dabei sind unter anderem Monika Ermert (heise.de), Dirk Krischenowski (.berlin), Alexander Schwertner (EPAG) sowie Roland LaPlante (Afilias).
Die Roadshow beginnt am 19. Mai 2009 in Köln und wandert von da nach Frankfurt am Main (25. Mai 2009), nach München (09. Juni 2009) und endet am 10.Juni 2009 in Berlin.
Die Teilnahme ist kostenlos; sich anzumelden, ist Pflicht. Die Veranstaltungen erstrecken sich über den Vormittag des jeweiligen Termins und enden mit einem Lunch. Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.eco.de/initiativen/namesnumbers.htm
Quelle: RA Thomas Rickert, eco.de