Themen: Zensur – DNS-Sperrung durch Provider vereinbart | PPC – Studie über Effektivität veröffentlicht | TLDs – Neues von .cu, .nyc und .hp | .tel – Telefon-Domain im Praxistest | raule.de – BGH stärkt Domain-Treuhänder | brisbane.tel – erste .tel-Domain gehandelt | Juni 2009 – „Domain Roundtable“ in Washington
Zensur – DNS-Sperrung durch Provider vereinbart
Trotz aller Kritik hat sich Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen mit ihren Plänen zur teilweisen Sperrung des Internets über das Domain Name System durchgesetzt: vergangene Woche unterzeichneten fünf Provider mit dem Bundeskriminalamt (BKA) einen entsprechenden Vertrag. Am 22. April 2009 wurde zudem der Entwurf zur Änderung des Telemediengesetz (§ 8a TMG-E) vom der Bundesregierung abgesegnet.
Im Kampf gegen kinderpornographische Inhalte im Internet setzt die Bundesregierung auf das Domain Name System. Am 17. April 2009 verpflichteten sich mit der Deutschen Telekom AG, der Vodafone Deutschland und Arcor AG, der Alice/HanseNet Telekommunikation GmbH, der Kabel Deutschland GmbH und der Telefonica O2 Germany GmbH & Co. OHG fünf Provider vertraglich gegenüber dem BKA, zeitnah Seiten mit kinderpornographischem Inhalt zu sperren. Nach Angaben des Familienministeriums decken diese fünf Unternehmen rund 75 Prozent des deutschen Anbietermarktes ab. Die Liste der zu sperrenden Adressen ermittelt, liefert und verantwortet das BKA. Spätestens in sechs Monaten muss die Technik funktionsfähig in Gang gesetzt sein; wer dann eine der gesperrten Seiten aufruft, dem erscheint eine dem STOPP-Verkehrssschild nachempfundene rote Graphik, die den Nutzer darauf hinweist, dass die angesteuerte Website in Zusammenhang mit Kinderpornographie genutzt wird. Der genaue InHalt des Vertrages zwischen den Providern und dem BKA ist nicht bekannt; vor kurzem hatte der Chaos Computer Club jedoch einen Entwurf veröffentlicht, der sich von der Endfassung wenig unterscheiden dürfte.
Flankiert wird der Vertrag durch eine Änderung des Telemediengesetzes. Am 22. April 2009 hat die Bundesregierung die Einführung des § 8a TMG-E beschlossen, den sie dann als Gesetzesentwurf in den Bundestag einbringen wird. Aufgrund dieser Norm ist es unter anderem und entgegen früherer Verlautbarungen der Bundesregierung den Providern gestattet, die Zugriffe auf gesperrte IP-Adressen zu loggen und diese Daten auf Anforderung an Strafverfolgungsbehörden diesen zu übermitteln (§ 8a Abs. 5 TMG-E). Weiter beschränkt sich der Wortlaut des Abs. 2 nicht mehr nur auf Kinderpornografie, die zu sperrende Internetangebote enthalten müssen.
Ob eine Sperre über das Domain Name System sinnvoll ist, steht jedoch ernsthaft in Zweifel. So weist etwa das Computermagazin c´t darauf hin, dass die Sperren leicht zu umgehen sind. Da lassen sich im Internet kinderleicht Schritt-für-Schritt-Anleitungen, zum Teil durch ein Video dokumentiert, finden, die zeigen, wie man die Sperre durch wenige Klicks umgehen kann. Im übrigen blendet eine Sperrung des DNS andere Verteilungsmöglichkeiten wie Tauschbörsen, Newsgroups, Chats, eMail oder die klassische Post aus. Experten fürchten weiter, dass eine solche „schwarze Liste“ den Weg für die Zensur des Internets eröffne; ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags sieht daher Beeinträchtigungen der Artikel 5 und 10 des Grundgesetzes durch diesen politischen Aktionismus. Von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist derzeit jedoch noch nichts bekannt.
Unter zensurprovider.de lässt sich mittlerweile eine private Website finden, auf der aufgelistet ist, wie einzelne Provider mit der Sperre umgehen. Demnach haben wohl Freenet und 1&1 (United Internet AG) auf gesetzliche Regelungen gewartet, während andere Provider wie Manitu angekündigt haben, im Falle eines Gesetzes gerichtlich dagegen vorzugehen, notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht.
Eine Provider-Übersicht und ihre Reaktion auf die Sperren finden Sie unter:
> http://www.zensurprovider.de/liste.php
Den beschlossenen Gesetzesentwurf findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/79
Quelle: bmfsfj.de, heise.de, internet-law.de, eigene Recherche
PPC – Studie über Effektivität veröffentlicht
Edwin Hayward, ein bekannter britischer Domainer, veröffentlichte dieser Tage eine Untersuchung mit dem Titel „Improving PPC Search Engine Campaign Results Using Generic Domain Names“. In diesem Weissbuch zeigt er kurzerhand, wie Domain-Name und Produkt bei Google Adwords Hand in Hand arbeiten.
Herausforderung für jeden Domainer ist, mehr Klicks aus einer PPC-Suchmaschinenkampagne rauszuholen und so die Kassen klingeln zu lassen. Edwin Hayward zeigt in einer sechsseitigen Studie das Protokoll einer zwölftägigen AdWords-Kampagne für drei Domains, die identische Inhalte bereit stellten und in zwei unterschiedlichen für die Domains bis auf den Domain-Namen identischen Google-Anzeigen beworben wurden.
Die AdWords-PPC-Kampagne bezog sich auf Fahrräder mit Elektromotor und zeigte, dass Werbung, die eine generische Domain (electricbicycles.co.uk) mit exakt gleichen Begriffen unterstützte, eine zu 15 beziehungsweise 42 Prozent bessere Click-Through-Rate und 45 beziehungsweise 105 Prozent mehr Klicks erzielte, als wenn die selbe Werbung sich auf einen alternativen generischen (yourbikes.co.uk) und einen nicht generischen (inahurry.co.uk) Domain-Namen bezog. Hayward und sein Team gehen nun davon aus, dass Faktoren wie Nähe zwischen Domain-Namen und Produktnamen und die Unmittelbarkeit des Domain-Namens sowie die positive Rückwirkung des Domain-Namens auf die Qualitätsauswertung der Werbung maßgebend sind. Nutzer klicken leichter auf Werbung, wenn der gesuchte Begriff mit einer beworbenen Domain zusammenfällt. Marketingabteilungen sollten demnach generische Domain-Namen nutzen, um Pay-Per-Click Suchmaschinen-Kampagnen für bestimmte Produkte durchzuführen. Ausnahmen bestätigen jedoch die Regeln: handelt es sich bei der Domain um einen nicht generischen, aber für das Produkt bekannten Begriff, dürfte das Ergebnis anders ausfallen. Leider lässt sich der Test nicht wiederholen, da Google mittlerweile die Spielregeln geändert hat und nun alle Anzeigen einer Anzeigengruppe auf eine einzige Domain verweisen müssen.
Nichtsdestotrotz bestätigen die Zahlen der Studie, was die Theorie behauptet: Produkt und Domain sollten zusammenfallen. Leider werden nur allzuwenig generische Begriffsdomains für entsprechende Produkte wirklich genutzt. Viel zu oft warten die Domains noch auf den richtigen Käufer. Dass der Kauf einer solchen Domain, auch wenn der Preis hoch ist, sich auszahlt, hat kürzlich ABCsearch festgestellt und die Domain advertise.com gekauft, um dort ihr Geschäft für Werbung auszubauen. Und wenn in Kürze der neue Inhaber von candy.com enthüllt wird, sieht die Konkurrenz im Süßwarengeschäft, was sie falsch gemacht hat.
Die vollständige Studie findet man unter:
> http://www.memorabledomains.co.uk/ppcanalysis.pdf
Quelle: memorabledomains.co.ik, dnjournal.comournal.com, domainnamewire.com, ricksblog.com
TLDs – Neues von .cu, .nyc und .hp
Passend zur Jahreszeit tauen in diesen Tagen Domain-Namen aus und in Zusammenhang mit Kuba auf. Daran kann auch New York, die Stadt der Städte, wenig ändern, die den Preis für die Top Level Domain .nyc drücken möchte. Da passt es gut, dass mit HP ein Global Player in die TLD-Bewerbungsrunde einsteigen möchte – hier unsere Kurznews.
Der von der US-Regierung unter Präsident Obama eingeleitete politische Frühling in der Beziehung zu Kuba könnte auch für Domainer neue Möglichkeiten eröffnen. Nicht nur, dass allein in der vergangenen Woche eine Vielzahl von Spekulanten Kuba-relevante .com-Domains wie holidayingcuba.com, seeyouincuba.com oder t-mobile-cuba.com registriert haben, auch die eigene Landesendung .cu wird interessanter. Kann man den Angaben der Registry CubaNic vertrauen, ist eine Registrierung von .cu-Domains auch für ausländische juristische Personen möglich. Mit gut 2.200 vergebenen .cu-Domains ist zudem die Menge an freien Adressen vergleichsweise gigantisch, auch wenn allgemein beschreibende Domains wohl noch einige Zeit tabu bleiben. Unklar bleibt auch, ob und wie staatliche Stellen auf ein Angebot Einfluss nehmen. Jedenfalls für Inhaber von Kennzeichenrechten könnte sich ein früher Einstieg lohnen; schon das allgemeine „first come, first served“-Prinzip mahnt zur Eile.
Die aktuelle Finanzkrise scheint nun auch die Pläne zur Einführung einer Städte-Domain .nyc für New York nachhaltig zu gefährden. In einer Stellungnahme zum Entwurf des Bewerberhandbuches gegenüber der Internet-Verwaltung ICANN äußert Katherine Winningham von der Rechtsabteilung der Stadt Bedenken, dass angesichts der wirtschaftlichen Situation und ihrer Auswirkung auf öffentliche Einrichtungen die mit einer Bewerbung verbundenen Gebühren die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten übersteigen. Winningham spricht neben der Bewerbungsgebühr von US$ 185.000,- auch die ursprünglich geplante Registry-Gebühr von US$ 75.000,- an. Die Stadt New York drängt ICANN daher, das Gebührenmodell zu überdenken. Dabei ist unklar, ob die Stadt New York von den Auswirkungen dieser Gebühren selbst betroffen wäre; derzeit konkurrieren mit Connecting.nyc und dotNYC zwei Konsortien um den Zuschlag der Stadt, die Domain .nyc bewerben und nutzen zu dürfen und somit auch das wirtschaftliche Risiko zu tragen. Gut möglich also, dass New York lediglich vorbeugende Einnahmenoptimierung betreibt.
Der Technologiekonzern Hewlett-Packard – besser bekannt unter der Abkürzung HP – hat ebenfalls bei der Internet-Verwaltung ICANN interveniert. HP stört sich daran, dass nach den Plänen von ICANN neue Top Level Domains mindestens drei Zeichen lang sein müssen. Kürzere Domains sind als Kürzel für country code Top Level Domains regelmäßig gesperrt. In einem Brief an ICANN moniert HP, durch diese Regelung jedoch gegenüber Mitbewerbern benachteiligt zu sein; damit deutet HP an, sich um eine eigene Unternehmensendung bewerben zu wollen. Derzeit existiert zwar keine Landesendung .hp, jedoch könnte eine Ausnahme für ein einzelnes Unternehmen zu einer weiteren Nagelprobe für die ehrgeizigen TLD-Pläne von ICANN werden.
Weitere Informationen zu .cu finden Sie unter:
> http://www.nic.cu
Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche
.tel – Telefon-Domain im Praxistest
Seit wenigen Wochen steht die neue Telefon-Domain .tel jedermann zur Registrierung offen. Anlass genug für das schweizer Online-Portal news.ch, .tel einem ersten Praxistest zu unterziehen.
Am 24. März 2009 war .tel in die Live-Registrierung gestartet und kann seither von jedermann ohne Beschränkungen angemeldet werden. Im Gegensatz zu anderen Domain-Endungen versteht sich .tel jedoch mehr als ein Kontaktverzeichnis und weniger als klassische Top Level Domain zur Adressierung eigener Inhalte. So erlaubt .tel beispielsweise keine eigene Website, sondern hält ein standardisiertes Formular bereit, über das verschiedenste Kontaktmöglichkeiten wie Telefon-, Fax- und Mobilnummer, eMail, XING-, Skype- oder Facebook-Name für jedermann öffentlich einsehbar abgerufen werden können, ohne dass Programmierkenntnisse benötigt werden. Verknüpfungen mit GoogleMaps erlauben zudem eine graphische Darstellung des eigenen Standortes. Web-Weiterleitung oder Mail-Dienste sind bei .tel indes nicht möglich.
Laut Praxistest von news.ch kann .tel vor allem beim Aufruf über ein Mobiltelefon seine Stärke ausspielen: die Website unter .tel angesurft, genügt ein Klick auf die angegebene Nummer und das Handy stellt eine Verbindung her. Beim Aufruf vom PC aus wird das Anwählen von geeigneter Software wie zum Beispiel Skype übernommen. Wer lediglich die Kontaktinformationen übernehmen will, kann sie sich als „vCard“ herunterladen; diese elektronische und ebenfalls standardisierte Visitenkarte kann von vielen eMail-Programmen gelesen und direkt in das eigene Adressbuch übernommen werden. Wer seine Daten nur eingeschränkt preisgeben möchte, kann sie über einen gesonderten Bereich ausgewähltem Publikum zur Verfügung stellen; zum Einloggen muss man sich zuvor jedoch bei Telfriends.tel angemeldet haben.
Auf einen weiteren Vorteil weist news.ch hin: wer Inhaber einer .tel-Domain ist, benötigt zur Hinterlegung seiner Kontaktdaten keine eigene Website und damit keinen eigenen Webspace, da der Platz für die eigenen Kontaktdaten mit der Domain-Registrierung mitgekauft wird. Selbst Subdomains sind gestattet, so dass sich zwischen privaten und geschäftlichen Kontakten oder verschiedenen Personen unterhalb derselben Domain trennen lässt. Nur eines sollte man im Hinterkopf behalten: wer seine persönlichen Kontaktdaten im Netz veröffentlicht, sollte sich später nicht beklagen, wenn sie dort dann wirklich jedermann finden kann.
Weitere Informationen zu .tel finden Sie unter:
> http://telnic.org/ger/
Registrierung von .tel-Domains möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/tel-domain
Quelle: news.ch, eigene Recherche
raule.de – BGH stärkt Domain-Treuhänder
In einem lange schon anhängigen Rechtsstreit über die Domain raule.de verkündete der Bundesgerichtshof bereits im Oktober 2008 ein Urteil, das jetzt erst öffentlich gemacht wurde (Urteil vom 23.10.2008, Az.: 11/06). Darin setzt der BGH weitere Zeichen für die treuhänderische Verwaltung von Domains.
Die Parteien streiten um den Domain-Namen raule.de. Der Kläger heisst mit bürgerlichem Namen Raule und sieht im Verhalten des Beklagten einen unbefugten Gebrauch seines Namens, da er als Inhaber der Domain eingetragen ist. Der Beklagte verwaltet die Domain raule.de treuhänderisch und steht im WHOIS-Verzeichnis der DENIC als Inhaber der Domain. Unter der Domain findet man die Seiten der Tänzerin Raule H. Der Treuhänder erklärt, er habe die Domain registriert, die Seiten gestaltet und danach Frau Raule H. geschenkt.
Sowohl das erstinstanzlich tätige LG Hannover als auch das OLG Celle gingen davon aus, dass seitens des Beklagten ein unbefugter Gebrauch des Namens Raule vorliegt. Es habe keine Eigentumsübertragung auf Frau Raule H. stattgefunden, da eine solche Übertragung ausschließlich nach den DENIC-Domainbedingungen erfolgen könne. Schon der Umstand, dass die Domain zum Zeitpunkt der Registrierung in die Hände eines Unbefugten gelangte (der den Domain-Namen zu diesem Zeitpunkt noch nicht verschenkt hatte und dem auch die Genehmigung, die Domain für Raule H. zu registrieren, nicht vorlag), reichte dem OLG Celle aus, die Klage zu bestätigen. Das OLG Celle meinte, die Registrierung könne auch einfach für den anderen erfolgen, indem man ihn gleich als Inhaber der Domain eintragen lässt. Der Bundesgerichtshof schaute sich die betagte Sache an und kam zu einem anderen Ergebnis (Urteil vom 23.10.2008, Az.: 11/06).
Der BGH wies die Klage ab. Er geht davon aus, dass der Vorname Raule eine eigenständige namensrechtliche Berechtigung begründet, auf die sich der Beklagte aufgrund der Zustimmung von Frau H. berufen konnte, zumal die Klägerin erst nach der Zustimmung von Frau H. auf die Domain aufmerksam wurde. Der BGH stützt sich dabei auf seine eigene Entscheidung zu dem Domain-Namen grundke.de, die ähnlich gelagert war; freilich mit dem Unterschied, dass es um Nachnamen ging und die Registrierung der entsprechenden Domain im Auftrag erfolgte und nicht unabhängig und im Nachhinein genehmigt wurde. Doch diese Umstände änderten nichts, solange für Dritte aus dem Internetauftritt erkennbar wird, dass die Domain für einen anderen, berechtigten Namensträger registriert wurde.
Damit stärkt der Bundesgerichtshof nochmals die treuhänderische Verwaltung von Domains und setzt zugleich ein Zeichen bei der Beurteilung von Namensrechten und dem Verhältnis von Vornamen zu Nachnamen: solange ein Vorname nur ausgefallen oder die damit verbundene Person überragend bekannt ist, steht der Vornamen einem Nachnamen in nichts nach.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/78
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Quelle: bundesgerichtshof.de, RA Dominik Boecker
brisbane.tel – erste .tel-Domain gehandelt
Die vergangene Domain-Handelswoche bringt für US$ 250.000,- physicians.com, doch war das schon alles. Die Preise im übrigen waren sehr kommod, wenn auch zwei .de-Domains fünfstellige Beträge erzielten. Allerdings ging eine .travel-Domain auf Wanderschaft, und der erste Ruf nach einer .tel-Domain wurde laut.
Mit bob.de zu EUR 12.500,- und traumbaeder.de für EUR 11.000,- stieg .de in der vergangenen Handelswoche unter den Länderendungen hoch ein, dicht gefolgt von der britischen Domain comparemobilephones.co.uk, die mit GBP 9.000,- (ca. EUR 10.215,-) zu Buche schlägt. Weitere .de- und .co.uk-Domains waren:
diablo2.de – EUR 4.500,-
standbau.de – EUR 3.500,-
filmzitate.de – EUR 3.000,-
parfümhaus.de (IDN) – EUR 2.380,-
e-14.co.uk – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.639,-)
element14.co.uk – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.639,-)
jumpingbean.co.uk – GBP 1.350,- (ca. EUR 1.532,-)
fkilogistex.co.uk – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.504,-)
Auch drei .eu-Domains fanden neue Inhaber, wobei die Preise – wie bei anderen Länderendungen – nicht gerade hinreissend waren:
festgeld.eu – EUR 4.000,-
autotest.eu – EUR 3.500,-
cruceros.eu – EUR 2.550,-
dieten.nl – EUR 3.300,-
bidbloom.it – EUR 3.150,-
daodao.com.cn – US$ 3.550,- (ca. EUR 2.669,-)
icm.es – EUR 2.668,-
localwork.ca – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.632,-)
are.in – EUR 2.600,-
Die neueren generischen Endungen verblüffen diesmal: nicht nur wurde wieder einmal eine .travel-Domain gehandelt, sondern es scheint auch die erste .tel-Domain, kurz nach Einführung der Endung, von einem zum anderen gegangen zu sein, und das in australischer Währung:
free.travel – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.256,-)
brisbane.tel – AUD 2.350,- (ca. EUR 1.303,-)
megapixel.info – EUR 1.200,-
abandonware.mobi – EUR 2.250,-
Die klassischen generischen Endungen zeigten sich schwach, doch wenigstens war pizzeria.org zum Preis von EUR 6.000,- teurer als internetpoker.org für US$ 6.000,- (ca. EUR 4.511,-).
gaucho.net – US$ 5.400,- (ca. EUR 4.060,-)
franchises.org – US$ 3.950,- (ca. EUR 2.970,-)
nosmoking.net – US$ 3.670,- (ca. EUR 2.759,-)
f5.net – US$ 3.121,- (ca. EUR 2.347,-)
bankruptcylawyer.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.256,-)
psychopath.net – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.096,-)
polen.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.880,-)
egemen.net – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.871,-)
gonow.net – US$ 2.388,- (ca. EUR 1.795,-)
public-records.net – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.692,-)
fcv.net – US$ 2.096,- (ca. EUR 1.576,-)
kgma.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.504,-)
dermcare.net – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.420,-)
takecharge.net – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.420,-)
Die einzige .com wies mit physicians.com, die US$ 250.000,- (ca. EUR 187.970,-) erzielte, wieder einmal gen Himmel; doch waren die Preise oder vielmehr die Domains nicht so robust, wie sich vermuten liesse, denn die zweitpositionierte Domain 401.com setzte bei bereits US$ 65.100,- (ca. EUR 48.947,-) ein. Im übrigen waren die Preise niedrig:
vodkas.com – US$ 28.595,- (ca. EUR 21.500,-)
cafehabana.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.534,-)
discountcandles.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 10.150,-)
pluglesspower.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 9.398,-)
yiyi.com – US$ 12.445,- (ca. EUR 9.357,-)
neoprene.com – US$ 11.301,- (ca. EUR 8.497,-)
greendotline.com – US$ 10.512,- (ca. EUR 7.904,-)
ammoshops.com – US$ 10.183,- (ca. EUR 7.656,-)
mortgagereport.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.519,-)
section8program.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.767,-)
adslot.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.767,-)
zgm.com – US$ 8.999,- (ca. EUR 6.766,-)
visionaire.com – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.015,-)
matsudo.com – US$ 7.504,- (ca. EUR 5.642,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com
Juni 2009 – „Domain Roundtable“ in Washington
Für die im Juni 2009 angekündigte „Domain Roundtable“-Konferenz steht mittlerweile die Agenda fest. Die bereits fünfte Veranstaltung dieser Art findet vom 14. bis zum 17. Juni 2009 im Grand Hyatt Washington in Washington (DC) statt.
Ins Leben gerufen vom Domain-Dienstleister Thought Convergence, hat sich der „Domain Roundtable“ als feste Größe im Terminkalender von Domainern und Mitgliedern der Domain Name Industry etabliert. Die Veranstaltung in Washington steht unter dem Motto „Reaching Beyond: Shaping our Future Together“. Die Teilnehmer treffen sich am Sonntag, 14. Juni 2009 ab 15.00 Uhr, um sich zu registrieren und dann, abends bei einem Cocktail miteinander ins Gespräch zu kommen und die diversen Aussteller anzusprechen. Am zweiten Tag der Konferenz wird es ernst bei einer Diskussion über technische Fortschritte und die Auswirkungen auf das Domaining. Danach werden Alternativen zum PPC besprochen. Nach der Mittagspause gibt es die Keynote und sodann ein Fachgespräch über Markenrecht, Regelwerke und Änderungen bei ICANN. Am Dienstag, 16. Juni 2009, wird zunächst die Bewertung von Domains und die Veränderung dabei in den vergangenen fünf Jahren präsentiert, um dann Fragen des SEO und anderer Werkzeuge zu beantworten, die für mehr Traffic sorgen. Darüber hinaus gibt es zwei größere Diskussionsrunden zu unterschiedlichsten Themen.
Die Veranstalter erwarten Gäste aus dem Domain-, Finanz-, Technik- und Rechtsbereich. Einzelne Veranstaltungen werden sich Rechts- und Vergabebedingungen, Domain- und Portfolio-Bewertung, alternativen Monetisierungsmöglichkeiten, Technologie-Trends und Online-Tools widmen. Abgerundet wird die Konferenz durch eine Domain-Auktion von aftermarket.com, die am 16. Juni 2009 abgehalten wird. Auch die Daheimgebliebenen können online an der Versteigerung teilnehmen. Der gesamte Auktionskatalog wird jedoch erst ab dem 11. Juni 2009 einsehbar sein.
Die fünfte „Domain Roundtable“-Konferenz findet vom 14. bis zum 17. Juni 2009 im Grand Hyatt Washington, 1000 H Street Northwest, 20001 Washington (DC) statt. Bis 15. Mai 2009 kostet die Registrierung US$ 895,-.
Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.domainroundtable.com
Quelle: domainroundtable.com