Newsletter-Ausgabe #459: April 2009

Themen: Getwitter – domain-recht.de geht neue Wege | wikileaks.de – Zensurkritik an DENIC eG haltlos | TLDs – Neues von .nl, .tel und .pol | DENIC eG – Neuauflage des Domain-Atlas | LG Frankfurt/M – DENIC eG haftet nur selten | action.de – US$ 60.000,- für aktiven Markt | Mai – hochkarätiger 9. @kit-Konkress in Nürnberg

Getwitter – domain-recht.de geht neue Wege

Seit nunmehr neun langen Jahren erscheint wöchentlich der Domain-Newsletter und steht als unveränderter TXT-Fels im immer schillernder schwappenden Ozean der Internetkommunikation. Er stützt in dieser Zeit das strahlende Schiff domain-recht.de, dessen Rumpf wir immer wieder einmal einen neuen Anstrich verpassen, aber dessen Kern derselbe bleibt. Doch nun ändert sich alles: domain-recht.de twittert.

Juristen sind konservativ und halten an alten Zöpfen fest. Stimmt! Beziehungsweise stimmt natürlich nicht. Wir sind Juristen und lieben die vertrauten Dinge. Sie sind – aus Gewohnheit – so übersichtlich, selbst im Internet. domain-recht.de und der Domain-Newsletter beobachten und kommentieren viele Höhen, Tiefen und Moden des Internets, der Top Level Domains, des Domain-Rechts und des Domain-Handels. Dabei bleiben wir dem ursprünglichen Konzept und der Form des Domain-Newsletters treu – eine HTML-Version ist nicht in Sicht. Die Informationsseite domain-recht.de hat in dieser Zeit einige Faceliftings erfahren, der Kern der Informationsseite verändert sich aber nicht: die Sieben Goldenen Domain-Regeln zum Beispiel stehen wie unumstößlich für jedermann zur Lektüre bereit. Alles bleibt beim Alten, oder? Nein, manchmal entwikkelt sich auch im Internet etwas Neues, dem wir uns nicht verschließen: Twitter.

Das Internet ist Kommunikation. Im Laufe der vergangenen neun Jahre hat sich der Kommunikationsfluss im Internet erweitert und verbessert, aber vor allem beschleunigt. Microblogging ist da zur Zeit die aktuelle Stufe. Twitter verändert das Internetverhalten, die Wahrnehmung und Kommunikation. Twitter macht Informationen schneller zugänglich. Ob die Informationen bedeutend sind, muss jeder für sich entscheiden. Wir lauschen mittlerweile in den Sturm aus Monologen, mit Gewinn, und erheben unsere eigene Stimme.

domain-recht.de gewährt nun über „twitter.com/domainrechtde“ Einblicke in die redaktionelle Arbeit. Das „Was-machst-du-gerade?“ unter twitter.com/domainrechtde wird für Leser des Domain-Newsletters zum „Wann“ und „Wie“ und „Was noch“ an der Arbeit der jede Woche neu erscheinenden Ausgabe und der Arbeit an domain-recht.de. Und gerade das „Was noch“, alle die kleinen weiteren Informationen, Einblicke in Entscheidungen und Informationen, könnte sich als interessant erweisen, und als Quelle für mehr als Domain-Newsletter und domain-recht.de vermitteln. Gerade so, wie wir bereits an dem täglichen Gezwitscher der Kollegen partizipieren.

Mit anderen Worten: domain-recht.de twittert jetzt unter:
> http://www.twitter.com/domainrechtde

Ihr domain-recht.de Team

RA Daniel Dingeldey
RA Florian Hitzelberger
Florian Huber, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

wikileaks.de – Zensurkritik an DENIC eG haltlos

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG ist unvermittelt ins Kreuzfeuer der Auseinandersetzungen um die Domain wikileaks.de geraten und sieht sich Zensurvorwürfen ausgesetzt. Erst bei genauerem Betrachten wird klar: die Vorwürfe sind unhaltbar.

Wie gemeldet, fand am 24. März 2009 bei Theodor R., dem Inhaber des Domain-Namens wikileaks.de, eine polizeiliche Durchsuchung statt. Ihm wird vorgeworfen, Beihilfe zum Vertreiben von kinderpornografischen Schriften zu leisten, indem er seine Domain auf die Internetseite wikileaks.org umleitet. Zu den Dokumenten, die über wikileaks.org abgerufen werden können, zählt unter anderem ein Link zu einer australischen Blacklist; nach einer stichprobenartigen Prüfung sollen sich darunter auch Angebote mit kinderpornografischen Inhalten befunden haben. Folgt man der rechtlichen Argumentation der Behörden, setzt sich potentiell jeder, der ebenso auf das umfangreiche Angebot von Wikileaks verlinkt, dem Verdacht einer Straftat aus.

Kaum war die öffentliche Aufregung etwas abgeflaut, legte Wikileaks am 09. April 2009 mit einer Pressemeldung nach. Darin wirft man der DENIC eG vor, die Domain wikileaks.de ohne Vorwarnung gesperrt zu haben, und löste so über Ostern eine zweite Welle der Empörung aus. Das Problem: nach derzeitigem Stand entbehren die Vorwürfe gegenüber DENIC jeder Grundlage. Zwar ist die Domain wikileaks.de derzeit nicht erreichbar; Grund hierfür ist jedoch keine Sperrung durch die DENIC. Nach einer Mitteilung des zuständigen Providers Beasts Associates aus Hamburg wurde die Domain vielmehr am 09. April 2009 in den Transit gegeben, weil bereits Anfang Dezember 2008 der Vertrag mit dem Domain-Inhaber wegen „nicht vertragsgemäßen Verhaltens“ fristgerecht gekündigt worden war. Da die Domain darauf nicht bis 31. März 2009 zu einem anderen Registrar umgezogen worden war, ging die Domain wie vorgeschrieben in den Transit. Mit Transit bezeichnet die DENIC ein Verfahren, das dafür sorgt, dass ein Domain-Inhaber seine Domain nicht verliert, wenn diese nicht länger von einem DENIC-Mitglied verwaltet wird. Der Domain-Inhaber wird von DENIC aufgefordert, mitzuteilen, über welchen Provider die Domain verwaltet oder ob sie gelöscht werden soll. Dies verhindert, dass die Domain verlustig geht. Mit anderen Worten und ausgehend vom derzeitigen Sachstand: wäre die Domain nach der Kündigung umgezogen worden, wäre sie auch nie in den Transit gegeben worden.

Die Auseinandersezung um wikileaks.de ist indessen nicht beendet. Laut Wikileaks soll die Kündigung in Zusammenhang mit dem Versuch des Domain-Inhabers stehen, die Domain bnd.de des Bundesnachrichtendienstes zu übernehmen. Ob derartige Mittel geeignet sind, den selbstgesetzten Zielen von Wikileaks dienlich zu sein, bleibt abzuwarten.

Quelle: wikileaks.org netzpolitik.org, lawblog.de, gulli.com

TLDs – Neues von .nl, .tel und .pol

Kommt bald obama.pol oder merkel.pol? Die längst überfällige Einführung von Top Level Domains für Politiker mahnt ein US-Anwalt an. In den Niederlanden liberalisiert man nach dem Cannabis-Konsum auch die eigene Landesendung, und .tel wird multilingual – hier unsere Kurzmeldungen.

Die holländische Domain-Verwaltung SIDN arbeitet weiter an der Liberalisierung der Vergabebedingungen. Soweit eine Registrierung unter .nl eine Präsenz vor Ort erfordert, will man an dieser Voraussetzung zwar weiterhin festhalten; jedoch plant SIDN zugleich, im Bedarfsfall sich selbst als eine Art Briefkasten zur Verfügung zu stellen. SIDN selbst kümmert sich also darum, dass das Bestehen einer lokalen Präsenz gewährleistet ist. Damit vermeidet man eine Änderung der Vergaberegeln, öffnet .nl jedoch zugleich einem größeren Publikum. Wann die neue Regel in Kraft tritt, ist allerdings noch nicht bekannt. Schon jetzt erlauben jedoch Treuhand-Lösungen, wie sie etwa united-domains.de anbietet, jedermann ohne zusätzliche Kosten die Registrierung einer unbegrenzten Zahl von .nl-Domains. Da .nl mit knapp 3,3 Millionen Domains unter den ccTLDs schon jetzt zu den „Top 5“ weltweit zählt, ist eine Registrierung nicht nur für Spezialissten interessant.

Telnic Limited, Betreiber der Telefon-Domain .tel, hat die eigene Website überarbeitet und neu in nun multilingualer Form veröffentlicht. Ab sofort steht telnic.org in elf Sprachen, darunter Deutsch, Französisch und Spanisch, zur Verfügung, um sich über .tel zu informieren. Damit wird das Konzept von .tel, persönliche oder geschäftliche Kontaktinformationen direkt im allgemein zugänglichen DNS zu hosten, noch klarer ersichtlich. Erläuternde Videos geben einen zusätzlichen Einblick in das Potential von .tel.

Eine eigene Top Level Domain für Politiker? Klingt verrückt? Nicht, wenn es nach US-Anwalt Matthew T. Sanderson geht. In einem Artikel in der renommierten „Washington Post“ fordert Sanderson die Einführung der Domain-Endung .pol für in der Politik tätige Kandidaten und Rechtspersönlichkeiten, so wie .gov den Einrichtungen der US-Regierung und .edu den Bildungsinstitutionen zur Verfügung steht. Zweck einer solchen Domain ist vorwiegend, politisches Cybersquatting zu verhindern. Letztes prominentes Opfer in den USA ist die ehemalige eBay-Chefin Meg Whitman, die lange um die Domains whitmanforgovernor.com und meg whitman2010.com kämpfen musste, das Problem letztlich aber nur über ihr Scheckbuch lösen konnte und damit die Bemühungen von Cybersquattern weiter befeuert haben dürfte. Doch es dürfte zu bezweifeln sein, dass .pol zur Problemlösung beiträgt. Allein die Kosten der Bewerbung bei zugleich überschaubarer Zielgruppe wird kaum eine Registry investieren wollen. Zudem dominiert .com die öffentliche Wahrnehmung, so dass jeder Kandidat .pol lediglich ergänzend anmelden wird; damit entzieht man .pol die Existenzberechtigung. Doch letztlich entscheidet der Markt, und wer hätte schon gedacht, dass es mit .coop eine eigene Genossenschaftsdomain gibt?!

Registrierung von .tel-Domains möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/tel-domain/

Quelle: stephane-vangelder.com, telnic.org, washingtonpost.com

DENIC eG – Neuauflage des Domain-Atlas

Die DENIC eG, offizielle Verwaltungsstelle für alle Domain-Namen mit der Landesendung .de für Deutschland, legt auch 2009 den erstmals im Jahr 2000 erschienenen Domain-Atlas neu auf: in graphisch aufbereiteter Form präsentiert DENIC eine Auswertung der Registrierungszahlen aller .de-Domains aus dem Jahr 2008.

Domain-Hauptstadt bleibt demnach Regensburg. Zum 31. Dezember 2008 verzeichnete die Hauptstadt des Bezirks Oberpfalz 387 .de-Domains pro 1.000 Einwohner, was gegenüber den 380 Domains aus dem Jahr 2007 nochmals eine geringfügige Steigerung bedeutet. Erneut nur zweiter wurde die bayerische Landeshauptstadt München, die – allerdings ohne Berücksichtigung der Zahlen aus dem Landkreis München – auf 342 .de-Domains pro 1.000 Einwohner kommt und so das Vorjahresergebnis von 317 Domains unter .de deutlich steigern konnte. Platz drei sicherte sich Bonn mit 337 Domains pro 1.000 Einwohner. Im bundesweiten Jahresvergleich wuchs .de gegenüber 2007 um rund 1,1 Millionen .de-Domain-Namen oder umgerechnet elf Prozent an.

Bei den Bundesländern führt nach absoluten Zahlen Nordrhein-Westfalen, wo exakt 2.614.099 .de-Domain-Namen registriert sind und wo es mit 23,21 Prozent auch den stärksten Anstieg gab. Danach folgen Bayern (1.830.209), Baden-Württemberg (1.290.803) und Hessen (900.563). Umgerechnet auf die Zahl der Einwohner ergibt sich jedoch ein anderes Bild; dort weist Hamburg mit 268,68 .de-Domains je 1.000 Einwohner die höchste Domain-Dichte auf, weit vor Berlin mit 197,33 und Bayern mit 162,50. Statistisch betrachtet hat etwa jeder siebte Einwohner der Bundesrepublik eine .de-Domain registriert.

Wie schon in den Vorjahren nicht ausgespart ist die stetige Anzahl der ausländischen .de-Inhaber. Gab es Ende 2007 über 840.000 Domain-Inhaber mit Sitz im Ausland, waren es Ende 2008 immer noch 810.618 Personen. Kurios: bei den Herkunftsländern liegen unverändert die Vereinigten Arabischen Emirate auf dem ersten Platz. Dahinter hat sich die Schweiz auf den zweiten Platz geschoben, noch vor den USA und Panama. Die Endung .de bleibt damit in der Exportnation Deutschland ein Exportschlager.

Weitere ausführliche Informationen sowie eine graphische Auswertung finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/denic/news/news_94.html

Quelle: denic.de

LG Frankfurt/M – DENIC eG haftet nur selten

Die DENIC eG, die Domain-Verwaltung für die Endung .de, hat wieder einmal eine für sie positive Entscheidung erstritten. Das Landgericht Frankfurt/M ist der Ansicht, dass DENIC nicht als Störerin haftet, weil sie die Domain huk-coburg24.de nach Kenntnisnahme einer möglichen Rechtsverletzung nicht löschte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Klägerin ist die Mutter des HUK-Coburg Konzerns, Beklagte die DENIC. Letztere registrierte für eine angeblich auf Zypern sitzende Frau Mihaila Felicia die Domain huk-coburg24.de, die unter der angegebenen Adresse indes nicht erreichbar war. Deren Admin-C war ebenfalls unter der für ihn angegebenen Adresse in Berlin nicht erreichbar. Die Klägerin, die ihre Rechte durch die registrierte Domain verletzt sah, stellte einen Dispute-Antrag und schrieb am 17. Juni 2008 die DENIC unter Hinweis auf den Namensrechts- und Kennzeichenverstoß an. Am 03. Juli 2008 wurde seitens des Providers die Domain gelöscht und die Klägerin aufgrund des von ihr gestellten Dispute-Antrages Inhaberin. Die Klägerin verlangte daraufhin von der DENIC die Kosten der Rechtsverfolgung ersetzt. Die Klägerin ist der Ansicht, die Marke HUK-Coburg sei berühmt; die in Registrierung der Domain liegende Rechtsverletzung sei leicht zu erkennen und DENIC nach der Inkenntnissetzung verpflichtet gewesen, die Domain von sich aus zu löschen. DENIC wies den Anpruch zurück und erwiderte, es läge kein offensichtlicher Rechtsverstoß in der Domain huk-coburg24.de und verwies unter Anderem darauf, es läge kein rechtskräftiges Urteil vor.

Nach Ansicht des Landgerichts Frankfurt/Main ist die Klage unbegründet (Urteil vom 15.01.2009, Az.: 2/3 O 411/08). Es geht davon aus, dass DENIC hier nicht als Störer haftet, weder vor noch nach Kenntnis einer von der streitigen Domain huk-coburg24.de ausgehenden Rechtsverletzung. Das Gericht verwies auf die hauseigene Entscheidung zu viagratip.de und auf die ambiente.de-Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH). Voraussetzung für die Störerhaftung ist, dass der Rechtsverstoß für den zuständigen Sachbearbeiter der beklagten DENIC unschwer erkennbar ist. Das ist nur der Fall, wenn ein rechtskräftiger gerichtlicher Titel, beziehungsweise eine unzweifelhaft wirksame Unterwerfungserklärung des Domain-Inhabers vorliegt, wenn die Rechtsverletzung derart eindeutig ist, dass sie sich aufdrängen muss oder wenn die Domain mit einem berühmten Namen oder einer berühmten Marke identisch ist, der oder die über eine überragende Verkehrsgeltung auch in allgemeinen Verkehrskreisen verfügt. Hier lag keiner dieser Fälle vor; insbesondere sei huk-coburg24.de nicht identisch mit der Marke der Klägerin, mit deren Berühmtheit man sich deshalb nicht aufhalten müsse. Dem Landgericht Frankfurt erscheint es zudem nicht angemessen, wenn eine Verlagerung des Haftungs- und Prozessrisikos vom eigentlich verantwortlichen Inhaber der Domain auf die Verwaltungsstelle erfolge.

Die Entscheidung des Landgerichts in Frankfurt macht einmal mehr deutlich, dass Betroffene, die ihre Rechte verletzt sehen, nicht den vermeintlich bequemen Weg gehen können und Dritte wie die DENIC, den Admin-C oder gar den Tech-C mit Rechtsstreiten überziehen. Das hilft keinem der Beteiligten, verursacht aber Kosten. Der Domain-Inhaber ist der Gegner, an den sich Betroffene zu halten haben, und es gibt Mittel und Wege, ihn unkompliziert an seiner Rechtsverletzung zu hindern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Klägerin hat Berufung eingelegt. Wie das OLG Frankfurt entscheidet, wird man also sehen.

Die Entscheidung findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/72

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: Denic e.G.

action.de – US$ 60.000,- für aktiven Markt

Die vergangene Domain-Handelswoche bescherte uns keine großen Preisskandale, zeugte aber doch von beständiger Gelassenheit und zahlreichen .me-Verkäufen. Unter .com zeigten sich einige Mittelfeldpreise wie gaydating.com (US$ 60.000,-). Ferner war .info aktiv, und unter den Länderendungen war .de vorne.

Mit action.de (EUR 24.445,-) erwies sich .de als stärkste Länderendung der Handelswoche, der mit haushaltsroboter.de für EUR 10.000,- eine weitere gut bepreiste Domain und diablo.de (EUR 4.500,-) folgten. Weiter vertreten waren:

acht.tv – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.519,-)
webdesign.net.au – AUD 10.000,- (ca. EUR  5.461,-)
all.co.uk – GBP  4.600,- (ca. EUR  5.123,-)

Sedo veranstaltete vor kurzem einen .me-Premium-Auktion, die zu stattlichen Ergebnissen führte:

rock.me – US$ 12.000,- (ca. EUR  9.023,-)
pay.me – US$ 11.501,- (ca. EUR  8.647,-)
test.me – US$ 11.100,- (ca. EUR  8.346,-)
bet.me – US$ 10.099,- (ca. EUR  7.593,-)
join.me – US$ 10.099,- (ca. EUR  7.593,-)
pick.me – US$ 10.099,- (ca. EUR  7.593,-)
th.me – US$ 10.000,- (ca. EUR  7.519,-)
book.me – US$  9.900,- (ca. EUR  7.444,-)
print.me – US$  9.100,- (ca. EUR  6.842,-)
add.me – US$  8.600,- (ca. EUR  6.466,-)
remember.me – US$  7.600,- (ca. EUR  5.714,-)
download.me – US$  5.100,- (ca. EUR  3.835,-)
film.me – US$  4.250,- (ca. EUR  3.195,-)
message.me – US$  4.250,- (ca. EUR  3.195,-)

Lediglich .info meldete sich als neuere generische Endung, bot dafür aber gleich vier Preise:

trading.info – EUR  7.800,-
agua.info – US$  8.300,- (ca. EUR  6.241,-)
restposten.info – EUR  3.750,-
advertisingconsultant.info – US$  4.531,- (ca. EUR  3.407,-)

Unter den traditionellen generischen Endungen .net und .org sorgte wieder .net für das Gros, und mit almeethaq.net zum Preis von US$ 14.005,- (ca. EUR 10.530,-) auch für die teuerste Domain.

regentsdegrees.org – US$  8.099,- (ca. EUR  6.089,-)
dogtraining.net – US$  7.000,- (ca. EUR  5.263,-)
kreditvergleich.net – EUR  4.950,-
effectiveadvertising.org – US$  5.011,- (ca. EUR  3.768,-)
serien.net – EUR  3.500,-
spanien.net – EUR  3.500,-
advertisingservice.org – US$  4.643,- (ca. EUR  3.491,-)
advertisingcareer.net – US$  4.531,- (ca. EUR  3.407,-)
advertisingphoto.net – US$  4.531,- (ca. EUR  3.407,-)
noadvertising.net – US$  4.531,- (ca. EUR  3.407,-)
schriftarten.org – EUR  3.150,-
dentistnetwork.net – US$  3.913,- (ca. EUR  2.942,-)
lasvegasescorts.net – US$  3.500,- (ca. EUR  2.632,-)
networkgroup.net – US$  3.300,- (ca. EUR  2.481,-)
epila.net – US$  3.288,- (ca. EUR  2.472,-)

Die Top-Endung .com wies nichts überragendes auf, bot aber mit gaydating.com zum Preis von US$ 60.000,- (ca. EUR 45.113,-) und footjob.com zum Preis von US$ 53.388,- (ca. EUR 40.141,-) akzeptable Preise im unteren Mittelfeld. Darüber hinaus war das Ergebnis nett, aber mehr auch nicht:

lv1.com – US$ 48.000,- (ca. EUR 36.090,-)
viewIt.com – US$ 40.000,- (ca. EUR 30.075,-)
badgirl.com – US$ 23.998,- (ca. EUR 18.044,-)
carpinteros.com – EUR 17.000,-
visus.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.038,-)
fbs.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 12.030,-)
zuno.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.278,-)
netcast.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.278,-)
beter.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.278,-)
hotelsinparis.com – EUR 10.600,-
bigtites.com – US$ 10.126,- (ca. EUR  7.613,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Mai – hochkarätiger 9. @kit-Konkress in Nürnberg

Der von engagierten Juristen und Computerexperten gegründete Bayreuther Verein @kit lädt im Mai zum 9. @kit-Kongress, der diesmal in Nürnberg stattfindet. Thema sind aktuelle Enwicklungen im Online-Recht.

Mit vollständigem Namen heisst der Verein mit Sitz in Jena „@kit Bayreuther Arbeitskreis für IT – Neue Medien – Recht“. Der Titel der Tagung, die am 14. und 15. Mai 2009 in Nürnberg stattfindet, lautet „Aktuelle Entwicklungen im Online-Recht“. Das detaillierte Programm findet man bereits online. Nach einer Begrüßung durch Prof. Dr. Stefan Leible wird gleich in mehreren Vorträgen das Thema Datenschutz angesprochen, gefolgt von den neuen Top Level Domains, über die Rechtsanwalt Dr. Torsten Bettinger und Markus Eggensperger berichten. Über Fragen der aktuellen Werbung via eMail und Telefon sowie das Fernabsatzrecht berichten Prof. Dr. Ansgar Ohly und Prof. Dr. Beate Gsell. Der erste Tag schließt wie immer mit einer Podiumsdiskussion, die sich diesmal mit der Rechtssicherheit im eCommerce beschäftigt.

Am zweiten Tag zeigt Richter am BGH Dr. Wolfgang Schaffert die Entwicklungslinien der BGH-Rechtsprechung zur Haftung im Netz. Rechtsanwalt Christlieb Klages spricht über die Haftung der Beteiligten beim Afiliate Marketing. Und nicht zu vergessen: Rechtsanwalt Dr. Christian Volkmann wendet sich der Haftung des Access Provider zu, während sich Rechtsanwalt Thomas Stadler mit der Haftung des Admin-C beschäftigen wird.

Der 9. @kit-Kongress findet vom 14. bis 15. Mai 2009 in den Räumen der Handwerkskammer für Mittelfranken, Sulzbacher Strasse 11-15, in 90489 Nürnberg statt. Die Teilnahmegebühr beträgt, je nach Status, zwischen EUR 40,- und EUR 340,-.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.ak-it-recht.de

Quelle: ak-it-recht.de, eigene Recherche

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