Newsletter-Ausgabe #456: März 2009

Themen: WIPO – Cybersquatting erreicht 2008 Rekordhoch | dsds-news.de – RTL zettelt Fehde mit Fansite an | TLDs – Neues von .mx, .sco und .god | AG Frankurt – fliegender Gerichtsstand ade? | toys.com – US$ 5,1 Mio. schwerer Deal bestätigt | EUR 2,38 Mio. – Portfolio-Verkauf bei Sedo | Down under – ICANN-Meeting im Juni in Sydney

WIPO – Cybersquatting erreicht 2008 Rekordhoch

Nach Angaben der Genfer World Intellectual Property Organisation (WIPO) hat die Zahl der Cybersquatting-Verfahren im Jahr 2008 ein neues Rekordhoch erreicht. Doch der zweite Blick verrät: Anlass zur Panik besteht nicht.

Exakt 2.329 Klagen verzeichnete das UDRP-Schiedsgericht der WIPO im Jahr 2008, was gegenüber den 2.156 Verfahren im Jahr 2007 einen Anstieg von acht Prozent bedeutet. Die Gesamtzahl der WIPO-Verfahren stieg damit seit der Einführung im Dezember 1999 auf 14.663 an. Von den 3.958 im Jahr 2008 streitigen Domains entfielen 3.428 oder umgerechnet 87 Prozent auf generische Endungen, wobei hiervon wiederum 2.726 Domains die Endung .com aufwiesen, was die Bedeutung dieser Endung einmal mehr unterstreicht. Des weiteren gab es 337 streitige .net- und 133 .org-Domains. Ein geringes Cybersquatting-Risiko weisen dagegen .name, .travel, .asia und .pro auf, die jeweils maximal fünf Streitverfahren vor der WIPO melden. Auf die stetig steigende Zahl der ccTLDs entfielen 530 Domains oder 13 Prozent; welche Endung häufigstes Ziel von Rechtsverletzungen war, lässt sich dem Zahlenmaterial der WIPO nicht entnehmen. Interessant das TLD-übergreifende Endergebnis: in 85 Prozent der Fälle setzt sich der Kläger durch.

Für WIPO-Generaldirektor Francis Gurry schrillen bei solchen Entwicklungen im Vorfeld der geplanten Einführung neuer Top Level Domains die Alarmglocken. „Die Schaffung einer unbekannten und möglicherweise riesigen Anzahl neuer gTLDs bringt erhebliche Probleme für Kennzeichenrechteinhaber als auch das Internet selbst mit sich“, so Gurry. Er erinnerte daran, dass bereits die Einführung der UDRP von dem Gedanken begleitet war, neue Endungen nur in einem überwachten Rahmen einzuführen. Zugleich betonte er, dass die WIPO gemeinsam mit ICANN an Schutzmechanismen arbeite, nicht ohne davor zu warnen, dass ohne sie das Risiko langwieriger Gerichtsverfahren drohe.

Jura-Professor Dr. Michael Geist von der University of Ottawa will diese Zahlen und Warnungen jedoch so nicht stehen lassen. Er verweist darauf, dass die WIPO nur eines von mehreren UDRP-Schiedsgerichten sei; so meldet etwa das National Arbitration Forum (NAF) einen Rückgang der Streitverfahren. Vor allem aber lasse WIPO außer Betracht, dass die Zahl der weltweit registrierten Domains im Jahr 2008 mit 12 Prozent deutlich schneller stieg als die Zahl der WIPO-Verfahren. Unterstützung erhält Geist von Antony Van Couvering, CEO vom TLD-Beratungsunternehmen Minds + Machines; nach Prüfung der WIPO-Statistiken kommt er zu dem Ergebnis, dass die Zahl der WIPO-Verfahren im Verhältnis zu den registrierten Domains seit 2001 sogar sinkt; auf ein UDRP-Verfahren kommen demnach 200.000 Domains. Für Inhaber von Kennzeichenrechten besteht zwar damit kein Anlass, sich in Sicherheit zu wiegen; für Panik vor neuen Endungen ist jedoch kaum Raum.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/64

Quelle: wipo.int, circleid.com

dsds-news.de – RTL zettelt Fehde mit Fansite an

Die Kölner RTL Interactive GmbH hat die Fansite dsds-news.de ins Visier genommen: nach Angaben des Domain-Inhabers und Website-Betreibers Philipp Klöckner hat RTL wegen angeblicher Suchmaschinenoptimierung seine Markenrechte angemeldet und verlangt nun die Schließung und Übertragung der Domain.

Nicht nur das wöchentliche Kandidatenwettsingen in Mottoshows von „Deutschland sucht den Superstar“ sorgt für Schlagzeilen, sondern auch das Tauziehen um die Website dsds-news.de, einer bereits seit drei Jahren betriebenen, inoffiziellen News- und Fansite des Berliners Philipp Klöckner. Soweit ersichtlich, wurde Klöckner am 11. März 2009 von RTL abgemahnt und aufgefordert, binnen zwei Tagen nach Eingang der Abmahnung eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Wie Spiegel Online meldet, habe Klöckner nach Auffassung von RTL ein „stark kommerzielles Angebot geschaffen, das mit einer klassischen Fanseite nichts zu tun habe“; man gehe davon aus, dass Klöckner Search Engine Optimization (SEO) oder zu deutsch Suchmaschinenoptimierung betreibe. Es ist auch nicht der erste Kontakt; schon im Jahr 2006 entfernte Klöckner auf Verlangen von RTL das offizielle Logo der Sendung. Nun verlangt man aber sogar die Übertragung aller Domains, die sich begrifflich an die Marke DSDS anlehnen, auf die RTL Television GmbH – ein Anspruch auf Übertragung ist jedoch spätestens seit der shell.de-Entscheidung des BGH regelmäßig ausgeschlossen.

Klöckner setzt daher zum Gegenangriff an. Über die Berliner Kanzlei Kalckreuth Rechtsanwälte wies er die Forderung nach Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zurück. Ausweislich des im Internet veröffentlichten Schreiben bieten sich juristisch gleich mehrere Ansatzpunkte. So steht der offensichtlich von RTL aufgestellten Forderung, den Domain-Namen dsds-news.de nicht mehr zu verwenden, der Einwand entgegen, dass markenrechtliche Ansprüche nur ein Handeln im geschäftlichen Verkehr verbieten. Weiter zweifeln Klöckners Anwälte eine markenmäßige Benutzung der Bezeichnung „DSDS“ an, da die Domain lediglich für ein Themenportal mit redaktionellem Schwerpunkt genutzt werde und somit den Schutz des Art. 5 GG (Meinungsfreiheit) genießt; ferner sei die Nutzung durch § 23 MarkenG gedeckt. Schließlich greife das markenrechtliche Institut der Erschöpfung, da Originalprodukte beworben würden. Wettwerbsrechtliche Ansprüche seien zu guter Letzt nach § 11 UWG verjährt, da RTL bereits vor zwei Jahren mit dem Domain-Inhaber Kontakt aufgenommen hatte, womit auch Eilbedürftigkeit entfalle.

Ob sich RTL damit einen Gefallen getan hat, darf also bezweifelt werden. Fanseiten identifizieren sich in aller Regel stark mit dem zu vermarktenden Produkt, in diesem Fall dem Format „Deutschland sucht den Superstar“ in allen seinen Facetten. Davon können zumeist alle Parteien partizipieren: das Unternehmen erhält kostenlose Publicity und bindet so seine Zielgruppe, die Nutzer bekommen ein Forum zum Informationsaustausch und der Domain-Inhaber freut sich, dass seine Tätigkeit anerkannt wird. Kurzzeitig war die Domain jedoch gesperrt; mit dem Anbieter dsds-superstar.de hat zudem ein weiteres Forum vorsorglich die Türen geschlossen. Wie auch immer die Angelegenheit ihren Fortgang nimmt, sollte sich jeder Betreiber einer Fansite zumindest des Risikos bewusst sein, ebenfalls abgemahnt zu werden; nicht jeder kann das finanzielle Risiko einer juristischen Auseinandersetzung eingehen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.dsds-news.de/

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: spiegel.de, dsds-news.de, eigene Recherche

TLDs – Neues von .mx, .sco und .god

Je kürzer eine Domain, desto wertvoller – ein Grundsatz, dem sich Mexiko nicht länger verschließen will und deshalb entschieden hat, unter .mx künftig Second Level Domains anzubieten. In Schottland erfährt .sco einstweilen landesweite politische Unterstützung, während Religions-Domains Glaubenssache bleiben.

Die mexikanische Domain-Verwaltung NIC Mexico hat den Fahrplan für den Start der Landesendung .mx auf Second Level Ebene vorgestellt. 20 Jahre nach der Gründung kehrt die Registry damit zusätzlich zu dem bisherigen Subdomain-System mit Endungen wie .com.mx, .net.mx oder .edu.mx wieder zu den kürzeren Domains direkt unterhalb von .mx zurück. Die Rückkehr verläuft in drei Phasen; in der Pre-Registration Period vom 1. Mai bis 31. Juli 2009 kann jeder, der vor dem 1. März 2009 eine oder mehrere .mx-Domains registriert hat, sich um das Second-Level-Pendant bewerben; Ansprechpartner ist der bisherige Registrar. Vom 1. bis zum 31. August 2009 folgt eine Quiet Period; in dieser Phase sollte jeder Teilnehmer unter whois.mx verfolgen, ob die Bewerbung erfolgreich war, andernfalls stehen Rechtsmittel zur Verfügung. An der Initial Registration Period vom 1. September bis 31. Oktober 2009 kann schließlich jedermann teilnehmen und die gewünschten .mx-Domains frei registrieren; die Vergabe erfolgt nach dem „first come, first served“-Grundsatz.

Die schottische Initiative zur Einführung der Community Top Level Domain .sco (und nicht, wie gerüchteweise zu hören war, .whisky) darf sich über staatliche Unterstützung freuen. Das Petitionskomittee des schottischen Parlaments hat .sco vergangenen Monat offiziell befürwortet, nachdem auch die schottische Regierung signalisiert hatte, alles zu tun, um eine Bewerbung bei ICANN einreichen zu können. Damit erfährt die Initiative parteiübergreifende Teilnahme, so dass ICANN das landesweite Interesse an .sco demonstriert werden kann. Neun Monate nach dem Start hat .sco somit die ersten wichtigen Meilensteine genommen; mit einer Einführung ist aber angesichts der Verzögerungen bei ICANN nicht vor Mitte 2010 zu rechnen.

Die Pläne der Internet-Regierung ICANN zur Einführung neuer Top Level Domains stossen bei zwei der fünf Weltreligionen auf Ablehnung. Nachdem zunächst der Vatikan empfohlen hatte, auf Endungen wie .catholic, .islam oder .buddhist zu verzichten, da sie zu bitteren Streitigkeiten zwischen theologischen und religiösen Traditionen führen könnten, haben auch Vertreter des Hinduismus etwaigen Bemühungen eine Absage erteilt. Nach Ansicht von Rajan Zed, Präsident der Universal Society of Hinduism, würde ICANN damit die Büchse der Pandora öffnen. Man fürchte nicht nur die finanziellen Lasten für die ohnehin wirtschaftlich gebeutelten Gemeinschaften, sondern auch die unkalkulierbaren Risiken von Cybersquatting. Ralph Yarro III, Aufsichtsratsvorsitzender der SCO Group, Inc. und Mormonenaktivist, forderte ICANN gar auf, dafür zu sorgen, dass sämtliche pornographischen Inhalte aus dem Netz verschwinden; damit hätte .xxx keinerlei Chance mehr. Dass Zensurbemühungen über das Domain Name System ungeachtet aller rechtlichen Probleme keinen praktischen Erfolg versprechen, musste erst vor kurzem Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen erfahren.

Weitere Informationen zu .mx finden Sie unter:
> http://www.registry.mx

Weitere Informationen zu .sco finden Sie unter:
> http://www.dotsco.org

Quelle: registry.mx, domainnews.com, kathpress.co.at, theregister.co.uk

AG Frankurt – fliegender Gerichtsstand ade?

Seit einiger Zeit wird die Frage des fliegenden Gerichtsstandes bei Internetrecht-Rechtsstreiten detaillierter betrachtet. Nun hat das Amtsgericht Frankfurt/M in einer aktuellen Entscheidung über eine Urheberrechtsverletzung einen Missbrauch der Regelung über den fliegenden Gerichtsstand festgestellt und sich für unzuständig erklärt (AG Frankfurt, Urteil vom 13.02.2009, Az.: 32 C 2323/08).

Das Amtsgericht Frankfurt/M wies in einer Entscheidung vom 13.02.2009 (Az.: 32 C 2323/08) eine urheberrechtliche Klage als unzulässig zurück, da das Gericht örtlich nicht zuständig sei. Hintergrund ist eine Abmahnung eines Anbieters auf eBay durch die K&K Logistics, die berechtigte Nutzerin der Marke „Ed Hardy“ ist. Die Beklagte hatte auf eBay eine Jacke mit „Ed Hardy“-Logo zum Kauf angeboten. Da die Beklagte die Kosten der Abmahnung nicht zahlte, machte die K&K Logistics die Kosten über ihre Anwälte gerichtlich geltend. Dabei wählte sie weder das Gericht an ihrem Sitz noch dem der Beklagten. Die Anwälte legten die Klage in Frankfurt/M ein, dem Ort, an dem sich ihre Kanzlei befindet.

Dem Frankfurter Amtsrichter gefiel das nicht. Da weder die Klägerin noch die Beklagte ihren Sitz in Frankfurt/M hätten, sei die Wahl von Frankfurt als Gerichtsstand rechtsmissbräuchlich. Der Richter geht davon aus, Frankfurt sei von Seiten der Klägerin als Gericht ausgewählt worden, um die Kosten ihres Rechtsanwaltes gering zu halten. Das aber seien sachfremde Erwägungen bei der Wahl des Gerichtsstandes, die zu einer Rechtsmissbräuchlichkeit führen. Der fliegende Gerichtsstand (§ 32 ZPO), demnach die klagende Partei bei Internetstreitigkeiten an jedem Ort in der Bundesrepublik klagen dürfte, da die Rechtsverletzung über das Internet überall abgerufen und also verwirklicht werden könne, gelte in diesem Fall nicht.

Damit reiht sich nun das Amtsgericht in Frankfurt am Main in eine noch überschaubare Reihe von Gerichten ein, die dem fliegenden Gerichtsstand in Internetstreitigkeiten mit Argwohn begegnen – zu Recht. Das AG Krefeld (Urteil vom 14.02.2007, Az.: 4 C 305/06) und das LG Krefeld (Urt. v. 14.09.2007, Az.: 1 S 32/07) hatten als zwei der ersten Gerichte den fliegenden Gerichtsstand bei Internetstreitigkeiten in Frage gestellt. Das AG Krefeld meinte in seiner Entscheidung, der Geschädigte selbst müsse am Ort des von ihm gewählten Gerichtsstandes von der rechtsverletzenden Handlung entweder unmittelbar oder zumindest dergestalt mittelbar getroffen werden, dass ein Dritter die rechtsverletzende Handlung zur Kenntnis genommen und hierdurch veranlasst in einer sich auf den Geschädigten auswirkenden Weise reagiert hat. Das LG Krefeld sah die Sache ein wenig anders, erklärte aber seinerseits, einer uferlosen Ausdehnung des fliegenden Gerichtsstandes müsse entgegengewirkt werden. Die Tage, an denen man sich bei Internetstreitigkeiten als Kläger die Gerichte, die für einen günstig entscheiden, aussuchen kann, sind noch nicht gezählt; doch wird das Risiko höher, vom ausgewählten Gericht gegebenenfalls wegen örtlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen zu werden.

Weitere Informationen zur Entscheidung des AG Frankfurt/M findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/65
> http://www.domain-recht.de/verweis/66

Mehr über die Entscheidungen aus Krefeld unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/67

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
http://www.domain-anwalt.de

Quelle: online-und-recht.de, wb-law.de, eigene Recherche

toys.com – US$ 5,1 Mio. schwerer Deal bestätigt

In den vergangenen beiden Wochen hat sich einiges auf dem Domain-Markt getan. Mit der nun bestätigten toys.com, die für US$ 5,1 Mio. an das Unternehmen „toys ‚r us“ ging, gibt es eine erste Höchstmarke für dieses Jahr, die nicht die letzte sein wird. Aber auch die ccTLDs waren rührig.

Die deutsche Endung .de weist diesmal zahlreiche erwähnenswerte Geschäfte auf, deren bestes und erstaunlichstes sicher lol.de ist: Vor nur wenigen Wochen für EUR 17.000,- gekauft, ging die Domain – soweit wir das verstehen – soeben für EUR 35.000,- an einen neuen Inhaber. Vielleicht steigt auch porno24.de, gekauft für EUR 17.000,-, in ähnliche Schuhstapfen. Weitere .de-Domains waren:

billigemarken.de – EUR    12.166,-
wein-kontor.de – EUR    11.400,-
abnehmen-ratgeber.de – EUR    10.000,-
skyTV.de – EUR     8.500,-
biontech.de – EUR     5.950,-
receiver.de – EUR     4.900,-
waala.de – EUR     3.750,-
onsale.de – EUR     3.000,-
tagesgeldrechner.de – EUR     3.000,-
e-career.de – EUR     2.800,-

Gut vertreten zeigte sich wie so oft die britische Endung:

modern.co.uk – GBP     6.000,- (ca. EUR     6.430,-)
spainholidays.co.uk – GBP     4.100,- (ca. EUR     4.394,-)
aerospacejobs.co.uk – GBP     3.500,- (ca. EUR     3.751,-)
jobsmine.co.uk – GBP     3.500,- (ca. EUR     3.751,-)
waala.co.uk – EUR     3.750,-
pornstars.co.uk – US$     4.000,- (ca. EUR     4.241,-)

Doch nicht genug damit: auch andere Endungen wie .fr, die polnische .pl und .nl boten hochpreisige Domains. Reichlich gehandelt wurden zudem .me, .ch und .tv:

campings.fr – EUR    35.000,-

kino.pl – PLZ   150.000,- (ca. EUR    33.201,-)
dtrefabiznesu.pl – PLZ    24.400,- (ca. EUR     5.400,-)

sexcamera.nl – EUR    17.000,-
mobieletelefoon.nl – EUR    13.000,-

netlog.ch – EUR    12.500,-
akku.ch – EUR     3.200,-
batterie.ch – EUR     3.200,-
batterien.ch – EUR     3.010,-

de.tv – EUR    11.505,-
uv.tv – EUR    10.000,-
filmmakers.tv – US$    10.000,- (ca. EUR     7.778,-)
domain.tv – GBP     4.100,- (ca. EUR     4.394,-)

alert.me – US$    11.000,- (ca. EUR     8.556,-)
contact.me – US$    10.000,- (ca. EUR     7.778,-)
save.me – US$     5.000,- (ca. EUR     3.889,-)

skyport.eu – GBP    10.000,- (ca. EUR    10.717,-)
123.es – EUR    10.500,-
holdem.it – EUR     6.800,-
wilo.lu – EUR     4.175,-
waala.com.ar – EUR     3.750,-

Unter den generischen Endungen tat sich in den vergangenen beiden Wochen vielerlei. So wies .mobi zahlreiche Wiederverkäufe auf; zwei .travel-Domains machten sich auf den Weg zu neuen Inhabern, und .info schuf Tatsachen und mehr.

vip.mobi – US$    10.099,- (ca. EUR     7.855,-)
funds.mobi – US$     4.900,- (ca. EUR     3.811,-)
shoes.mobi – US$     4.600,- (ca. EUR     3.578,-)
meteo.mobi – US$     4.200,- (ca. EUR     3.267,-)
auto.mobi – US$     3.900,- (ca. EUR     3.033,-)
strippers.mobi – US$     3.600,- (ca. EUR     2.800,-)
rss.mobi – GBP     3.250,- (ca. EUR     3.446,-)

europe.travel – US$     5.000,- (ca. EUR     3.889,-)
information.travel – US$     3.000,- (ca. EUR     2.333,-)

facts.info – EUR     3.000,-
bacias.info – US$     3.000,- (ca. EUR     2.333,-)
bassins.info – US$     3.000,- (ca. EUR     2.333,-)

Die alten generischen Endungen hielten sich mit überragenden Zahlen zurück, hatte aber sehr ordentliche Preise zur Hand:

cosmetics.net – US$    25.000,- (ca. EUR    19.444,-)
click.net – US$    20.000,- (ca. EUR    15.556,-)
eat.net – US$    15.000,- (ca. EUR    11.667,-)
forums.org – US$    14.886,- (ca. EUR    11.578,-)
ria.org – US$    12.000,- (ca. EUR     9.333,-)
ssqui.net – EUR     8.000,-
carinsurancequote.net – US$    10.000,- (ca. EUR     7.778,-)
tts.org – US$     8.000,- (ca. EUR     6.222,-)
banker.net – US$     6.500,- (ca. EUR     5.056,-)
pelaut.net – US$     5.288,- (ca. EUR     4.113,-)
bst.net – EUR     3.500,-
iway.net – US$     4.400,- (ca. EUR     3.422,-)
keywest.net – US$     4.290,- (ca. EUR     3.337,-)
videolab.net – US$     4.200,- (ca. EUR     3.267,-)
beachvacation.net – US$     4.070,- (ca. EUR     3.166,-)

Herausragend war das Ergebnis für .com. Den Erfolg von toys.com hatten wir schon früher erwähnt; solche enormen Zahlen werden nicht ausbleiben. Es scheint sich eine immer größere Preiskluft aufzutun zwischen den wenigen wirklich herausragenden Domains und den Mittelprächtigen sowie dem Rest. Wahrscheinlich werden uns in diesem Jahr noch zwei, drei solcher horrender Domain-Geschäfte begegnen, weil einige Unternehmen nun endlich den Wert solcher Domains erkennen und akzeptieren, dass die Domain-Preise jetzt extrem günstig sind im Vergleich zu dem, was nach der Krise für Spitzendomains zu zahlen sein wird. Das Fünf- bis Zehnfache wird dann angemessen sein.

toys.com – US$ 5.100.000,- (ca. EUR 3.966.667,-)
body.com – US$   400.000,- (ca. EUR   311.111,-)
anwalt.com – EUR    52.000,-
gonghui.com – US$    63.000,- (ca. EUR   49.000,-)
bachelorsdegree.com – US$    62.500,- (ca. EUR   48.611,-)
blooms.com – US$    58.830,- (ca. EUR   45.757,-)
freewireless.com – US$    50.000,- (ca. EUR   38.889,-)
34.com – US$    45.000,- (ca. EUR   35.000,-)
myrealestate.com – US$    35.000,- (ca. EUR   27.222,-)
findadate.com – US$    31.000,- (ca. EUR   24.111,-)
careerinstitute.com – US$    30.100,- (ca. EUR   23.411,-)
ato.com – EUR    22.500,-
psychologydegree.com – US$    25.000,- (ca. EUR   19.444,-)
husband.com – US$    25.000,- (ca. EUR   19.444,-)
fleece.com – US$    25.000,- (ca. EUR   19.444,-)
range.com – US$    22.000,- (ca. EUR   17.111,-)
asq.com – US$    22.000,- (ca. EUR   17.111,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

EUR 2,38 Mio. – Portfolio-Verkauf bei Sedo

Krise? Welche Krise? Mitten in wirtschaftlich schwierigste Zeiten platzt eine Meldung der in Köln ansässigen Domain-Handelsplattform Sedo.de: zum Rekordpreis von EUR 2,38 Millionen hat ein Portfolio mit mehreren hundert .de-Domains den Inhaber gewechselt.

Gut Ding will Weile haben – ein Kalenderspruch, der sich und die Gemeinde der Domainer in der Einschätzung bestätigt hat, dass man im Domain-Handel nichts übers Knie brechen darf. Seit Mitte der neunziger Jahre hat die Hassler & Mair GmbH aus dem bayerischen Gersthofen kontinuierlich einen Bestand an hochwertigen Domains aufgebaut, darunter Adressen wie zeitung.de. Von einem Teil dieser Domain-Namen – exakt 475 – hat man sich nach einer Pressemitteilung von Sedo nun getrennt. Für die Rekordsumme von EUR 2,38 Mio. übernahm der Domain-Investor DomCollect Worldwide Intellectual Property AG aus der Schweiz das Portfolio. Das besondere: das verkaufte Portfolio enthält ausschließlich Domains mit der deutschen Landesendung .de, darunter besonders begehrte generische Begriffe wie wertpapiere.de, devisen.de oder lohnsteuer.de.

Tim Schumacher, Geschäftsführer von Sedo, zeigt sich über den neuen Rekordverkauf erfreut: „Viele Menschen verlieren gerade ein Vermögen mit Aktien und anderen Wertpapieren. In dieser Situation wird nun besonders deutlich, dass gute Domains eine hervorragende Alternative sind für die Geldanlage: Sie bilden ein krisensicheres Investment mit beachtlichem Wertsteigerungspotenzial.“ Bei DomCollect finden sich die Adressen in bester Gesellschaft wieder: bereits vor dem Rekord-Deal umfasste das Portfolio weit über einhunderttausend Domains aus allen Bereichen, von abonnent.de bis zu zoos.de. Nach dem EUR 160.000,- schweren Verkauf von flatrate.de an die Affiliate-Marketing Agentur Active Performance setzt .de damit ein weiteres und deutliches Zeichen, um der Übermacht von .com Stirn zu bieten.

Quelle: sedo.de, horizont.net

Down under – ICANN-Meeting im Juni in Sydney

Nach dem ICANN-Meeting ist vor dem ICANN-Meeting. Kaum liegt das 34. ICANN-Meeting in Mexiko hinter uns, steht bereits das 35. Meeting bevor. Das findet vom 21. bis zum 26. Juni 2009 in Sydney, Australien, statt.

Beim 35. ICANN-Meeting, dem zweiten im Jahr 2009, verschlägt es den Domain-Tross auf die andere Seite des Globus. Hier werden inoffiziell bereits am 20. Juni 2009 mit den Treffen der Working-Groups (Governmental Advisory Committee und andere), der Supporting-Organisations wie der ccNSO und des Advisory Commitee beginnend, die Weichen für die Zukunft der neuen Top Level Domains gestellt. Aber die vorrangig behandelten Fragen werden nicht darüber hinwegtäuschen, dass ICANN weiter starke Kritik wegen seiner Strukturen und der Abhängigkeit vom US-Wirtschaftsministerium ernten wird. Inwieweit das At-Large Committee, das die Internet-Nutzer vertritt, wieder Direktoren stellt, scheint noch unklar. Zudem wird erneut der Ruf laut, ICANN zu reformieren, ehe es – wenn der Fall tatsächlich eintritt und ICANN mit Vertragsende im August 2009 Unabhängigkeit vom US-Wirtschaftsministerium erlangt – „privatisiert“ wird. Denn der Einfluss des Geldes unterschiedlicher Industrien droht die Zukunft des Internets ganz in der Hand zu halten. Der Gang nach Sydney wird also kein Spaziergang für ICANN.

Das 35. ICANN-Treffen findet, abgesehen von den bereits einen Tag zuvor stattfindenden inoffiziellen Veranstaltungen, vom 21. bis zum 26. Juni 2009 im Hilton Sydney, 488 George Street, Sydney NSW 2000, Australien statt. Wer kein australischer oder neuseeländischer Bürger ist, braucht bereits vor der Einreise nach Australien ein Visum.

Weitere Informationen, Buchung, Visa-Bestellung und anderes unter:
> http://syd.icann.org

Quelle: icann.org, circleid.com, kooptech.de

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