Newsletter-Ausgabe #454: März 2009

Themen: Good Bye – CEO Paul Twomey verlässt ICANN | Zahlenspiele – wie viele TLDs gibt es? | TLDs – Neues von .tk, .vn und .kg | OLG Düsseldorf – Keine Haftung des Admin-C | flatrate.de – .de räumt mit EUR 160.000,- ab | Werkzeuge – Neue Tools für die Domain-Suche | März 2009 – Markenrechtsymposium bei München

Good Bye – CEO Paul Twomey verlässt ICANN

Dr. Paul Twomey sagt Good Bye: nach zwei Amtsperioden kündigte der Präsident und CEO der Internet-Verwaltung ICANN an, seinen zum 30. Juni 2009 auslaufenden Vertrag nicht zu verlängern. Ein Nachfolger steht noch nicht fest.

Twomey gab seine Entscheidung vor den mehr als 1.200 weltweiten Teilnehmern des vergangene Woche zu Ende gegangenen ICANN-Meetings in Mexiko öffentlich bekannt. „Auch wenn ich ICANN und dem Erfolg von ICANN tief und persönlich verbunden bin, ist es Zeit für mich, eine andere Führungsposition im privaten oder internationalen Sektor zu übernehmen“, so Twomey in einer Presseerklärung. Der Australier, der vor seiner Tätigkeit für ICANN Führungspositionen unter anderem bei Austrade (Australian Trade Commission) und beim Beratungsunternehmen McKinsey & Company innehatte, war im Jahr 2003 zum für das Tagesgeschäft zuständigen CEO ernannt worden. Davor hatte er bereits vier Jahre lang dem Regierungsbeirat (Governmental Advisory Committee) von ICANN vorgestanden. Das Angebot, seinen Vertrag um weitere drei Jahre zu verlängern, hat Twomey nun ausgeschlagen.

Die Mitteilung von Twomeys Vertragsende veranlasste zahlreiche Experten, seine Arbeit zu loben. „Für mich gibt es keine andere Person, die mehr Einfluss auf die Entwicklung von ICANN hatte als Paul“, so Vint Cerf, Vater des Internets und selbst für acht Jahre Vorsitzender des Aufsichtsrats. Peter Dengate Thrush, der aktuellen Vorsitzende, fügte an: „Paul Twomey hat einen herausragenden Beitrag zu ICANN geleistet.“ Wer Nachfolger wird, ist derzeit offen. Der ICANN-Aufsichtsrat hat Twomey gebeten, einem Nachfolger ab Juli 2009 für eine Übergangsperiode bis zum Ende des Jahres 2009 zur Verfügung zu stehen.

Diese personelle Änderung trifft ICANN in einer schwierigen Zeit. So steht der Prozess zur Einführung neuer Top Level Domains unter heftiger Kritik, und wird sich weiter verzögern. Daneben ist ungewiss, wie sich die neue US-Regierung unter Präsident Obama zur Netzverwaltung positioniert; das Memorandum of Understanding zwischen ICANN und dem US-Wirtschaftsministerium endet im Herbst 2009. Möglicherweise sollen dann die Internetnutzer wieder das Recht haben, zwei Vertreter in den ICANN-Vorstand zu entsenden. Wer auch immer als Nachfolger antritt – Zeit zum Ausruhen oder Üben wird er nicht haben.

Quelle: icann.org

Zahlenspiele – wie viele TLDs gibt es?

„Weisst Du, wie viel Sternlein stehen?“, fragt ein Kinderlied. Wesentlich einfacher lässt sich die Frage beantworten, wie viele Domain-Endungen es gibt. Kim Davis von der Internet-Verwaltung ICANN hat in einem Blog-Eintrag die offizielle Antwort gegeben.

Exakt 280 – mit dieser Zahl lässt sich die Frage beantworten, wie viele Top Level Domains es weltweit gibt. Eingeteilt werden sie in vier Gruppen: zu den bedeutendsten Gruppen zählen die 20 generischen Top Level Domains (gTLDs) wie .com, .info oder .org und die 248 country code Top Level Domains (ccTLDs) wie .de, .at oder .ch, aber auch .tv und .me. Daneben führt ICANN als Hauptgruppe die derzeit 11 Test-Domains in Sprachen wie Arabisch, Kyrillisch und Griechisch, mit denen die Einführung vollständig internationalisierter Domain-Namen getestet und vorbereitet wird, sowie die Ur-Endung .arpa, die exklusiv für infrastrukturelle Zwecke wie beispielsweise ENUM-Domains genutzt wird und einer allgemeinen Registrierung entzogen ist. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass diese Zahl von insgesamt 280 Domains ständig schwankt; so bringt die Einführung neuer Endungen ebenso Bewegung ins Spiel wie die Zuteilung von Länderkürzeln oder die Erweiterung der Test-Domains auf zusätzliche Sprachen.

Die Hauptgruppe der gTLDs unterteilt ICANN in drei Untergruppen: 13 sponsored TLDs wie .asia oder .mobi, die drei „generic restricted“ TLDs .biz, .name und .pro sowie die vier restricted TLDs .com, .info, .net und .org. Während letztere keinerlei Registrierungsbeschränkungen unterliegen, gelten für „generic restricted“ TLDs mehr oder weniger strenge Voraussetzungen; so steht .pro nur besonders qualifizierten Berufsgruppen offen. Sponsored TLDs wie .aero, .coop oder .museum wiederum sind zweckbeschränkt auf eine exakt definierte Community, von der sie verwaltet werden.

Die Gruppe der 248 ccTLDs ist ebenfalls breit gefächtert. So sind zunächst die 242 Kürzel zu nennen, wie sie der standardisierten ISO-3166-1 Liste mit den offiziellen, aus zwei Zeichen bestehenden Länderbezeichnungen wie .de zu entnehmen sind. Bei genauer Betrachtung umfasst diese Liste sogar 246 Kürzel, vier davon wie .eh (West-Sahara) oder .mf (Saint Martin) sind jedoch nicht delegiert. Die verbleibenden sechs ccTLDs unterteilen sich schließlich in die drei ehemaligen Endungen .su (Sowjetunion), .tp (Timor) und .yu (Jugoslawien) sowie die drei reservierten Ausnahmekürzel .eu (Europa) .uk (Großbritannien) und .ac (Ascension Island).

Eine geheimnisumwitterte Endung spart ICANN in der Übersicht aus – .nato. Sie war vor vielen Jahren als internationales Pendant zur US-Militär-Domain .mil gedacht, wurde jedoch im Jahr 1996 abgeschaltet und ging in .int auf. Aktive Domains mit der Endung .nato gibt es also nicht.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://blog.icann.org/2009/03/tld-census/
> http://de.wikipedia.org/wiki/Top-Level-Domain

Eine vollständige Übersicht aller TLDs finden Sie unter:
> http://www.iana.org/domains/root/db/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

TLDs – Neues von .tk, .vn und .kg

Tief in die Kiste der ccTLDs greifen wir diesmal in unseren Kurzmeldungen. So will Tokelau in der Türkei reüssieren, während die USA aus Vietnams Endung Kapital schlagen wollen. In Kirgistan drohen schließlich drastische Einschnitte in die Domain-Verwaltung.

DotTK, Verwalter des Länderkürzels der südpazifischen Tokelau-Inseln, will die Türkei erobern. Obwohl die Türkei offiziell unter .tr im Internet auftritt, möchte DotTK vom nach eigener Einschätzung langsamen und bürokratischen Registrierungsprozess unter .tr profitieren, und türkische Privatpersonen und Unternehmen von einem Wechsel zur unkomplizierten Anmeldung unter .tk überzeugen. Laut Joost Zuurbier von DotTK fehlt den Türken die Online-Identität; so gebe es in der Türkei etwa 26,5 Millionen Internetnutzer, von denen 850.000 eine Domain halten, wobei nur etwa 50.000 auf .tr enden. Bereits jetzt weist .tk aber schon 20.000 Nutzer aus der Türkei auf, und diese Zahl will man bis Jahresende auf bis zu 450.000 steigern. Dazu beitragen sollen Promo-Aktionen, die unter anderem in der Zeit vom 5. bis zum 11. April jedermann mit einer Universitäts-IP eine kostenlose .tk-Domain ermöglichen. Ob die Inhaber allerdings dauerhaft etwas von ihrer Domain haben, ist fraglich: Tokelau droht aufgrund der Klimaerwärmung in wenigen Jahrzehnten unterzugehen.

Dot VN Inc., in den USA ansässiger Vermarkter der vietnamesischen Landesendung .vn, hat eine besondere Sunrise Period gestartet. In Kürze stehen insgesamt 24 „Industry Domains“ wie .banks.vn, .email.vn, .stocks.vn oder .travel.vn zur Verfügung. Letztlich handelt es sich um Third Level Domains, die zusätzlich zur klassischen Registrierung als Second Level Domain direkt unterhalb von .vn angeboten werden. Die Sunrise Period für Kennzeichenrechteinhaber dauert bis 31. Mai 2009, ab 1. Juni 2009 stehen diese Subdomains jedermann offen. Mit US$ 100,- pro Domain und Jahr sind die Industry-Adressen jedoch nicht ganz billig; eine unbedingte Notwendigkeit der Registrierung scheint ohnehin nicht erkennbar.

Die kirgisische Landesendung .kg steht vor tiefgreifenden Veränderungen: nach Presseberichten will das staatliche Patentamt die Verwaltung der Top Level Domain, die bisher in den Händen von dem privaten Unternehmen AsiaInfo Telecommunication Enterprise lag, übernehmen. Ulan Melisbek, Leiter des Patentamts in Kirgistan, habe sich dafür ausgesprochen, dass es im nationalen Interesse liege, wenn .kg staatlicher Kontrolle untersteht. Doch die Ankündigung stiess auf ein zweigeteiltes Echo. Während sich einige Kirgisen davon mehr Attraktivität und Wettbewerb sowie günstigere Preise für .kg-Domains erhoffen, fürchten andere, dass damit die Korruption Einzug halten wird. Für Aleksey Bebinov vom IT-Projekt „Civil Initiative on Internet Policy“ droht darüber hinaus staatliche Zensur, zumal es der Behörde an qualifiziertem Personal mangelt, um die Root Server für .kg zu betreiben. Die verbindliche Entscheidung wird ICANN zu treffen haben; schon jetzt sollten Kennzeichenrechteinhaber die Entwicklungen bei .kg aber sorgfältig verfolgen.

Weitere Informationen zu .tk finden Sie unter:
> http://www.dot.tk/de/index.html

Weitere Informationen zu .vn finden Sie unter:
> http://www.dot.vn

Weitere Informationen zu .kg finden Sie unter:
> http://www.domain.kg

Quelle: todayszaman.com, domainnews.com, neweurasia.net

OLG Düsseldorf – Keine Haftung des Admin-C

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich der Frage der Haftung des Admin-C einer .de-Domain zu stellen, die die Markenrechte eines Dritten verletzte (Urteil vom 03.02.2009, Az.: I-20 U 1/08). In seinem Urteil erwähnt das Gericht auch andere Rechtsansichten und kommt zu einem anderen Ergebnis als Gerichte in Stuttgart: Admin-Cs haften nicht.

Die Parteien streiten um die Kosten einer Abmahnung. Die Klägerin hatte den Beklagten, der als Admin-C für eine .de-Domain eingetragen ist, deren Inhaber seinen Sitz im Ausland hat, wegen einer von der Domain ausgehenden Markenrechtsverletzung abgemahnt. Dieser gab eine Unterlassungserklärung ab, weigerte sich aber, die entstandenen Kosten zu zahlen, da er nicht als Störer hafte. Die Klägerin wandte sich an das Landgericht Düsseldorf.

Dieses gab der Klage unter Berufung auf die Entscheidung des OLG Stuttgart (Beschluss vom 01.09.2003, Az.: 2 W 27/03) statt, mit der Begründung, die Haftung des Beklagten ergebe sich daraus, dass er auch ohne Abmahnung verpflichtet gewesen wäre zu prüfen, ob durch die Domain, für die er als Admin-C benannt ist, Rechte Dritter verletzt würden. Hiergegen legte der Beklagte Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf ein.

Das OLG Düsseldorf gab der Berufung des Beklagten statt und wies die Klage zurück. Es geht davon aus, dass eine Haftung des Beklagten schon grundsätzlich nicht in Betracht komme. Dabei lehnt das Gericht die Ansicht des OLG Stuttgart zur Haftung des Admin-C ab und schließt sich der Ansicht des OLG Köln (Urteil vom 15.08.2008, Az.: 6 U 51/08) an; zugleich verweist das Gericht auf die ambiente.de-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 17.05.2001, Az.: I ZR 251/99), in der der BGH auf die Zumutbarkeit von Prüfpflichten im Rahmen der Störerhaftung rekurriert und zugunsten der beklagten DENIC annimmt, dass diese keinen Prüfpflichten unterliege und eine Haftung allein in offenkundigen Rechtsverletzungen gegeben ist, die beispielsweise mit einem rechtskräftigen Urteil belegt werden.

Das OLG Düsseldorf macht nun deutlich, dass der Admin-C keine gesetzlich geregelte Funktion ausübt. Er ist lediglich ein Ansprechpartner, der im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen DENIC und dem Domain-Inhaber von letzterem benannt wird. Bei seiner Benennung ist der Admin-C nicht einmal miteinbezogen, sie erfolgt durch einseitige Erklärung des Domain-Inhabers gegen über DENIC. Die DENIC-Domainrichtlinien beschreiben die Aufgaben des Admin-C dahin, dass er allein der DENIC gegenüber für den materiell Berechtigten als Stellvertreter auftritt. Der Pflichtenkreis des Admin-C bezieht sich aufgrund dessen alleine auf das Innenverhältnis zwischen Domain-Inhaber und DENIC, die den Registrierungsvertrag schließen, dessen Bestandteil die Domain-Richtlinien sind. Der Admin-C ist daran nicht beteiligt. Diese rechtliche Konstellation, so das OLG Düsseldorf, verbiete es, Prüfungspflichten des Admin-C im Außenverhältnis zu Dritten anzunehmen. Alleine der Anmelder und dann Inhaber der Domain ist für die Zulässigkeit einer bestimmten Domain verantwortlich. Es macht dabei keinen Unterschied, ob er sich im Inland oder im Ausland befindet.

Das OLG Düsseldorf konzidiert: wenn ein Domain-Inhaber mit Sitz im Ausland Rechtsverletzungen begeht, ist das nicht zu billigen, doch rechtfertigt das nicht den Rückgriff auf eine Person, die außerhalb des Vertragsverhältnisses, aus dem heraus die Rechtsverletzung erfolgt, steht.

Damit liegen nun zwei jüngere OLG-Entscheidungen vor, die die Haftung des Admin-C ablehnen. Wie wir meinen, zu recht. Demgegenüber nimmt sich der Beschluss des OLG Stuttgart aus dem Jahr 2003, der sich in Kürze bewähren muss, da gegen die drei kürzlich entschiedenen Admin-C-Urteile des LG Stuttgart Berufung eingelegt wurde, recht alt aus. Wir sind gespannt, wie die Frage von den Obergerichten weiter behandelt wird, und ob nun endlich auch der Bundesgerichtshof zum Zuge kommt.

Das Urteil des OLG Düsseldorf findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/60

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: justiz.nrw.de

flatrate.de – .de räumt mit EUR 160.000,- ab

Nachdem toys.com einen exzeptionellen Preis von US$ 5,1 Mio. erzielte, blieb es ruhig im Domain-Handel, jedenfalls beinahe. Denn auch wenn vergangene Woche der Höchstpreis von runden EUR 160.000,- für eine einzelne Domain isoliert betrachtet nicht überwältigt, so ist er zumindest für eine .de-Domain außergewöhnlich hoch. Im übrigen waren die Zahlen deutlich zürückhaltender.

Mit flatrate.de zum hervorragenden Preis von EUR 160.000,- weist .de die teuerste Domain für dieses Mal auf. Sie steht weit vor allen anderen Endungen, .com mit einbezogen. Aber sie war nicht die einzige .de, ihr folgten weitere acht:

talent.de – EUR  3.600,-
baikal.de – EUR  2.500,-
caboverde.de – EUR  2.500,-
zweitesstandbein.de – EUR  2.500,-
puttinggreen.de – EUR  2.400,-
easyhaus.de – EUR  2.250,-
badbank.de – EUR  2.000,-
bad-bank.de – EUR  2.000,-

An zweite Position der Länderendungen setzte sich die brasilianische Domain ggg.com.br bei einem Preis von US$ 15.000,- (ca. EUR 12.000,-), gefolgt von der spanischen marcador.es für US$ 8.000,- (ca. EUR 6.400,-), der französischen Drei-Zeichen-Domain cce.fr (EUR 5.500,-) und der europäischen hypnose.eu für EUR 5.000,-. Im übrigen waren auch .co.uk und weitere Endungen zugegen.

repower.co.uk – GBP  3.500,- (ca. EUR  3.900,-)
superpoker.co.uk – US$  4.379,- (ca. EUR  3.503,-)

musicstore.fr – EUR  3.100,-
formationpro.fr – EUR  3.000,-
goodjob.fr – EUR  3.000,-
mms.us – US$  2.750,- (ca. EUR  2.200,-)
epymes.es – EUR  2.000,-
zapping.tv – EUR  2.000,-

Die neueren generischen Endungen waren wieder nur dünn besetzt. Mit realtime.info für EUR 2.900,- war kein Staat zu machen, sowenig wie mit huren.mobi (EUR 2.500,-). Kräftige Preise boten hingegen die älteren generischen Endungen:

freecreditreports.net – US$ 30.000,- (ca. EUR 24.000,-)
skincare.net – US$ 22.500,- (ca. EUR 18.000,-)
man.org – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.000,-)
bbplanet.net – US$ 10.000,- (ca. EUR  8.000,-)
arbeit.org – EUR  6.050,-
salud.net – US$  6.256,- (ca. EUR  5.005,-)
passwords.net – US$  4.705,- (ca. EUR  3.764,-)
gstar.net – US$  4.688,- (ca. EUR  3.750,-)
edupark.net – US$  4.388,- (ca. EUR  3.510,-)
3dweb.net – EUR  3.000,-
basic.org – US$  3.750,- (ca. EUR  3.000,-)
optica.net – US$  3.366,- (ca. EUR  2.693,-)
hrma.org – US$  3.005,- (ca. EUR  2.404,-)
3d-web.net – US$  3.000,- (ca. EUR  2.400,-)
vone.net – US$  2.988,- (ca. EUR  2.390,-)
coupe.net – US$  2.900,- (ca. EUR  2.320,-)
federals.net – US$  2.788,- (ca. EUR  2.230,-)
bingos.org – EUR  2.500,-

Die Hochpreisendung .com zeigte diesmal schlichtere Beträge. Das Domain-Unternehmen Domain Capital steht als Inhaber der Domain claim.com, die für US$ 80.000,- (ca. EUR 64.000,-) gehandelt wurde, im WHOIS-Verzeichnis. Da Unternehmen mit Sitz in Fort Lee, New Jersey (USA) finanziert Domain-Käufe von Domain-Händlern und -Entwicklern, die nicht über die notwenigen liquiden Mittel für die gewünschte Domain oder deren Entwicklung verfügen. Weitere erwähnenswerte Domains waren:

rodeodrive.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 48.000,-)
bruxelles.com – EUR 28.500,-
belgique.com – EUR 25.000,-
ilicense.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 22.400,-)
raise.com – EUR 21.000,-
discountmeds.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 18.000,-)
sportissimo.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.000,-)
loi.com – US$ 16.200,- (ca. EUR 12.960,-)
bnw.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 12.400,-)
detour.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.000,-)
artclasses.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.000,-)
herboriste.com – EUR 10.000,-
cuernavaca.com – EUR  8.888,-
counselingdegree.com – US$ 11.000,- (ca. EUR  8.800,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Werkzeuge – Neue Tools für die Domain-Suche

Die Suche nach Domains wird immer schwerer. Um dem Übel der Suche das positive Gefühl des Findens entgegenzusetzen, entwickelt immer mal wieder jemand ein neues Werkzeug. Auf zwei neuere verwies vergangene Woche domainnamewire.com.

Mit hotnamelist.com von Jorge Monasterio aus Kalifornien findet man jeden Tag eine neue Liste mit registrierbaren .com-Domains. Bei der selbständigen Domain-Suche nutzt Hotnamelist aktuelle Begriffe aus den Medien und achtet darauf, keine kennzeichenrechtsverletzende Domain anzuzeigen. Ein entsprechender Filter mit 2.500 Marken sorgt dafür, dass die gängigsten Marken – wohl aus dem US-amerikanischen Raum – nicht auftauchen. Das System zeigt neben dem Domain-Namen die Anzahl der Worte und Buchstaben, sowie die mögliche CPC-Rate (Cent Per Click) und die monatliche Suchbegriffsanzahl der im Domain-Namen enthaltenen Begriffe. Die bisher gesammelten „heissen Listen“ lassen sich durchsuchen. Seit dem vergangenen Wochenende werden wochentags mehr als 100 freie Domains veröffentlicht.

Ein weiteres Werkzeug für die Suche ist domainpigeon.com, das teilweise eher Buchstaben zusammenwürfelt, die als Domains noch nicht registriert sind. Täglich werden mehr als 1.000 freie Domains zur festgesetzten Stunde (20.00 Uhr MEZ) der Liste beigefügt, die derzeit knapp 25.000 Domains aufweist. Das interessante an der Liste freier Domains ist: sie registriert, welche von Nutzern angeklickt werden und spiegelt diese Popularität der Domain in Form der immer grüner werdenden Hintergrundfarbe wieder. Bei Anklicken einer Domain wird die Anzahl der Google-Suchanfragen angezeigt. Angemeldete Mitglieder haben die Möglichkeit, zukünftig gelistete Domains früher einzusehen und weitere Dienste zu nutzen. Ob domainpigeon.com tatsächlich die beste Internetquelle für freie Domain-Namen ist, wie man sich selbstbewusst bezeichnet, lassen wir offen. In jedem Fall findet man Anregungen.

> http://www.hotnamelist.com
> http://www.domainpigeon.com

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

März 2009 – Markenrechtsymposium bei München

Das Institut für Rechtswissenschaft der Fakultät für Wirtschafts- und Organisationswissenschaften an der Universität der Bundeswehr München richtet am 26. März 2009 ein Symposium zum Thema „Marketing und Markenrecht“ in Neubiberg im Südosten von München aus.

In einer Welt, in der Marken immer wichtiger werden, verfolgt das Symposium das Ziel, die Verantwortlichen bereits bei der Markenentwicklung dafür zu sensibilisieren, ein neues Kennzeichen den Anforderungen des Markenrechts gemäß zu gestalten. Sinnvollerweise werden schon in dieser Phase Juristen mit in den Entstehungsprozess eingebunden. Gleichwohl richtet sich das Symposium nicht nur an die Marketingabteilung von Unternehmen, denn auch Juristen sollen im Rahmen der Veranstaltung für die volks- und betriebswirtschaftlichen Belange sensibilisiert werden, die bei der Schaffung neuer Zeichen zu beachten sind.

Das Symposium richtet sich also nicht nur an Marketingfachleute, sondern auch an Volks- und Betriebswirte, Justiziare, Patent- und Rechtsanwälte, Richter aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, Markenprüfer, Studenten der Volks- und Betriebswirtschaftslehre sowie der Rechtswissenschaften.

Die Veranstaltung findet am 26. März 2009 von 8.30 Uhr bis ca. 17.00 Uhr in der Offizierheimgesellschaft der Universität der Bundeswehr München, Werner-Heisenberg-Weg 39, 85577 Neubiberg statt. Die Teilnahme an dem Symposium ist kostenfrei; für die Verpflegung fallen jedoch Kosten in Höhe von EUR 18,- pro Person an, die Vormittagspause (Kaffee und Tee), ein warmes Buffet am Mittag und später ein Kaffeestündchen mit Kaffee, Tee und Kuchen umfasst. Sonstige Getränke sind im Preis nicht enthalten.

Anmeldeschluss war bereits am 06. März 2009; vielleicht bestehen aber noch Möglichkeiten.

Weitere Informationen:
> http://www.domain-recht.de/verweis/59

Quelle: rak-muenchen.de

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top