Newsletter-Ausgabe #451: Februar 2009

Themen: Kinderpornos – von der Leyen will Domains sperren | Neue TLDs – ECO vermeldet offene Fragen | TLDs – Neues von .biz, .ng und .nyc | LG Düsseldorf – Admin-C nicht in der Haftung | rt.tv – TV-Domain schlägt .com deutlich | Domain-Portfolio – gTLDs oder ccTLDs? | Workshops – bundesweite Konferenz zum eCommerce

Kinderpornos – von der Leyen will Domains sperren

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen stösst mit ihren Plänen zur Blockade kinderpornographischer Webseiten mit Hilfe des Domain Name Systems (DNS) auf heftige Kritik: anlässlich einer Anörung im Unterausschuss Neue Medien des Bundestags bezeichneten Experten die geplanten Maßnahmen als „wirkungslos“.

Im Zuge der Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte im Internet setzt die Bundesregierung auf das DNS. Im Kern sollen sich die Internet Service Provider (ISPs) vertraglich verpflichten, bestimmte, von staatlicher Seite vorgegebene Domain-Namen zu sperren, um so keinen Zugriff mehr auf die darunter erreichbaren Inhalte zu erlauben. Vergangene Woche hatte der in Hamburg ansässige Chaos Computer Club (CCC) den Vertrag in seiner Entwurfsfassung erstmals öffentlich gemacht. Demnach ist angedacht, dass das Bundeskriminalamt „an Tagen mit Dienstverpflichtung“ spätestens bis 10.00 Uhr eine Liste mit „vollqualifizierten Domain-Namen“ erstellt, bei welchen die darunter angebotenen Inhalte gegen § 184b des Strafgesetzbuches verstoßen. Der ISP verpflichtet sich im Gegenzug, nach Erhalt der nichtöffentlichen Liste und spätestens binnen sechs Stunden den Zugang zu diesen Domains durch Sperrmaßnahmen zu erschweren und Statistiken über die abgewehrten Angriffe mitzuteilen. Für Vermögensschäden aus der Verletzung von Pflichten des BKA übernimmt das Amt die Haftung.

Die Mehrzahl der befragten Experten bezweifelte jedoch, dass sich Kinderpornographie damit wirksam bekämpfen lässt. Hannes Federrath, IT-Sicherheitsforscher an der Universität Regensburg, wird mit den Worten „Diese Technik schadet nichts, sie nützt aber auch nichts.“ zitiert. Dem pflichtete Oliver Süme für ECO, den Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., bei; auf diese Weise würden schätzungsweise nur zehn Prozent der im Netz kursierenden illegalen Bilder und Videos erfasst, einer Verbreitung über Chats und direkte Rechnerverbindungen stehe eine Domain-Sperre nicht entgegen. Ebenso liegt auf der Hand, dass Domains kurzfristig gewechselt werden – ein „Hase und Igel“-Spiel wäre die Folge. Die Experten fürchten weiter, dass eine solche „schwarze Liste“ den Weg für die Zensur des Internets eröffne; ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags sieht daher Beeinträchtigungen für die Artikel 5 und 10 des Grundgesetzes.

Ministerin von der Leyen scheint sich hiervon nicht abbringen zu lassen: Der Vertragsentwurf soll den acht grössten ISPs bereits übersandt worden sein.

Den Vertragsentwurf finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/52

Quelle: spiegel.de, sueddeutsche.de, zeit.de

Neue TLDs – ECO vermeldet offene Fragen

ECO, der Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V., hat in einem Schreiben an die Internet-Verwaltung ICANN die Unsicherheit deutscher Unternehmen im Zusammenhang mit der Einführung neuer Top Level Domains (TLDs) zum Ausdruck gebracht. Doch ICANN scheint von der öffentlichen Diskussion unbeeindruckt.

In einem jetzt veröffentlichten Telefax vom 04. Februar 2009 an ICANN-CEO Paul Twomey weist Geschäftsführer Harald Summa darauf hin, dass ECO in den letzten Wochen mehrere Anfragen von potentiellen Kandidaten für eine neue Domain-Endung erhalten habe. Diese hätten Fragen gestellt, zu deren Beantwortung jedoch nur ICANN in der Lage sei. So mangelt es den Bewerbern offenbar an Zutrauen zu ICANN; ganz direkt fragt ECO an, ob es möglich ist, dass ICANN die nächste Einführungsrunde noch absagt oder bis 2010 verschiebt. Ebenso möchte man wissen, ob die Zahl etwaiger neuer TLDs beschränkt sei und ob eigene Unternehmens-TLDs zulässig seien. Der Verband, dem unter anderem über 200 Internet Service Provider sowie Domain-Registrare angehören, dürfte damit Fragen aufgeworfen haben, die vor dem Hintergrund der aktuellen Kritik der US-Regierung an den ICANN-Planungen nicht nur deutsche Kandidaten brennend interessieren.

Auch beim Domain-Pulse, der wichtigsten Domain-Veranstaltung im deutschsprachigen Raum, waren die neuen TLDs eines der Themen. Für viele überraschend sehen die Registrare ICANNs Pläne durchaus kritisch. Nach einer Meldung des renommierten Online-Magazins heise.de merkten sowohl Christian Müller, CTO von Strato, als auch Sedo-Gründer Tim Schumacher an, dass die neuen Domains Internetnutzer in die Arme von Suchmaschinen treiben könnten, da der Namensraum zersplittert wird. Wenn Adressen nicht mehr erraten werden könnten, verliere die Domain ihre Bedeutung als Ordnungs- oder Orientierungselement im Netz vollends, so Müller; die Nutzer wüssten nicht mehr, ob sie unter auto.bmw, bmw.auto oder bmw.de suchen sollen. Geschäftliche Chancen sieht dagegen die österreichische Registry Nic.at, die sich ebenso wie die schweizer SWITCH als technischer Partner für TLD-Bewerber sieht.

Bei ICANN scheint man von diesen Debatten unbeeindruckt Kurs halten zu wollen. CEO Paul Twomey, COO Doug Brent und Vizepräsident Kurt Pritz veröffentlichten per Video ein Update zum Bewerberhandbuch. So werden in der überarbeiteten Version, die in wenigen Tagen noch vor dem ICANN-Meeting Anfang März 2009 in Mexiko veröffentlicht wird, einige Änderungen enthalten sein. Konkret erwähnt werden mehr Details zu den einzelnen Regelungen, Änderungen in der geplanten Gebührenstruktur und besserer Schutz von Kennzeichenrechteinhabern. Des weiteren kündigt ICANN an, in Teilbereichen weitere Marktstudien einzuholen – letzteres hatte die US-Regierung angemahnt. Mit zusätzlichen Änderungen ist in Mexiko zu rechnen.

Das Video-Update von ICANN finden Sie unter:
> http://icann.org

Das ECO-Schreiben an ICANN finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/49

Quelle: icann.org, heise.de

TLDs – Neues von .biz, .ng und .nyc

Während sich die DENIC gegen kurze .de-Domains zur Wehr setzt, schafft .biz Fakten: Business-Domains mit einem oder zwei Zeichen stehen kurz vor der Einführung. In Nigeria plant man eine Millionen-Domain-Auktion, und in New York soll .nyc Millionen in die Kasse der Stadt spülen – hier unsere Kurznachrichten.

Die Einführung von Webadressen mit einem oder zwei Zeichen unterhalb der Business-Domain .biz wird konkret. Die Internet-Verwaltung ICANN hat die modifizierten Vergaberegelungen zur öffentlichen Diskussion ausgelegt. Zugleich hat ICANN darauf hingewiesen, dass nach eingehender Prüfung die geplante Änderung weder unter Sicherheits- und Stabilitätsgesichtspunkten noch aus Wettbewerbsgründen bedenklich ist. Sollten sich somit – was derzeit nicht zu erwarten steht – bis zum Ende der öffentlichen Diskussionsphase am 15. März 2009 keine wesentlichen Änderungen mehr ergeben, wird es bald besonders kurze und damit besonders attraktive .biz-Domains geben. Für deren Vergabe ist ein „phased allocation program“ vorgesehen, wobei entweder eine Art Ausschreibung (request for proposals), eine Auktion oder eine „first come, first served“-Verteilung erfolgt; zudem ist für diese Domains von erhöhten Gebühren auszugehen.

Die nigerianische Domain-Verwaltung Nigeria Internet Registration Association (NiRA) hat den Neustart der Landesendung .ng auf März 2009 verschoben. Ursprünglich war geplant, ab 1. Januar 2009 die allgemeine und automatisierte Registrierung zu beginnen; die ersten Registrare sind bereits akkreditiert. Einer der Gründe für die Verzögerung scheint zu sein, dass NiRA damit plant, allein in den ersten sechs Monaten zehn Millionen .ng-Domains an Unternehmen und Organisationen weltweit zu versteigern. Inländern, die derzeit noch unter generischer Endung auftreten, soll mit einer Verschiebung mehr Zeit gegeben werden, sich auf diese Versteigerung vorzubereiten. Ein Auktionskomitee ist laut NiRA-Präsident Ndukwe Kalu bereits bestellt. Darüber hinaus plant NiRA mit sehr günstigen Gebühren; Inhaber von Kennzeichenrechten haben daher allen Anlass, sich rechtzeitig um ihre Domains zu bemühen; vielleicht hilft ja der Nigeria-Scam der Nigeria-Connection bei der Finanzierung ?

Die Stadt-Verwaltung von New York hat ihre Pläne zur Einführung der Städte-Domain .nyc bekräftigt. Sprecherin Christine Quinn kündigte an, dass die Endung .nyc bereits nächsten Sommer frisches Geld in die Kassen spülen soll. Damit spielt sie auf eine Mitteilung des privaten Konsortiums dotNYC an, das Adressen wie empirestatebuilding.nyc für US$ 10,- verkaufen und ein Drittel des Erlöses an die Stadt zahlen will. In New York ist jedoch noch keine Entscheidung gefallen, mit welchem Partner man zusammenarbeiten will; so hat sich auch die Organisation Connecting.nyc Inc. um die Verwaltung von .nyc beworben. Für die Stadt New York soll es jedenfalls ein lohnendes Geschäft sein: Quinn erwartet „Millionen von Dollar“ (die Rede ist von US$ 3 bis 4 Mio. jährlich) allein aus der Erteilung der Erlaubnis, den Stadtnamen für eine Top Level Domain nutzen zu dürfen. Da dürfte auch so manch andere Stadt hellhörig werden – egal, ob sie arm oder sexy ist.

Das Diskussionsforum zu den Änderungen bei .biz finden Sie unter:
> http://forum.icann.org/lists/biz-alloc-amendment/

Weitere Informationen über .ng finden Sie unter:
> http://db.register.net.ng/

Quelle: icann.org, businessdayonline.com, crainsnewyork.com

LG Düsseldorf – Admin-C nicht in der Haftung

Das Landgericht Düsseldorf nimmt in einer Entscheidung aus dem September 2008 zur Frage der Störerhaftung Stellung (Urteil vom 03.09.08, Az.: 2a O 40/08) und setzt sich dabei mit der Haftung des Domain-Parkinganbieters und dessen Admin-C auseinander. Beide haften in der hier vorliegenden Konstellation nicht.

Die Parteien streiten im Rahmen einer negativen Feststellungsklage über die Frage, ob dem klagenden Admin-C Prüfungspflichten bezüglich etwaiger Verstöße gegen Rechte Dritter durch auf einer Internetplattform geparkte Domains obliegen. Der Kläger erhob nach einer Abmahnung eine negative Feststellungsklage und verlangte darüber hinaus die ihm durch die Abwehr des Abmahnschreibens der Beklagten entstandenen Kosten ersetzt.

Der Kläger ist Admin-C mehrerer .de-Domains eines Domain-Parkinganbieters, der seinen Sitz in Washington (USA) hat. Die Beklagte mahnte den Kläger am 04. Januar 2008 ab, weil eine auf der Parkingplattform geparkte Domain aufgrund einer geschalteten Werbung deren Markenrechte verletzte.

Das LG Düsseldorf gab dem Kläger in seiner negativen Feststellungsklage Recht: Der seitens der Beklagten geltend gemachte Unterlassungsanspruch bestand nach Ansicht des Gerichts nicht, weshalb die negative Feststellungsklage des Klägers begründet ist. Die Kammer verweist dabei auf die eigene Rechtsprechung (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.07, Az.: 2a O 176/07), wonach der Betreiber einer Domain-Parkingplattform für eine durch die auf einem geparkten Domain-Namen generierte Werbung entstandene Rechtsverletzung nicht haftet: dem Parkinganbieter ist es unmöglich und unzumutbar, alle geparkten Domains auf etwaige, mit geschalteter Werbung einhergehende Rechtsverletzungen zu überprüfen. Konsequent zieht die Kammer daraufhin den Schluss, wenn der Inhaber der Domain, auf der sich die Werbeplattform befindet, also der Betreiber der Domain-Parkingplattform, kein Störer ist, gilt dies erst recht für den Admin-C seiner Domain, denn der Admin-C kann nicht mehr Pflichten haben als dem Domain-Inhaber obliegen.

Schon im Sachverhalt wird das Verständnis des LG Düsseldorf zur Position des Admin-C deutlich. Dort heisst es, der Kläger ist als „administrativer Ansprechpartner der Denic“ für diese Domains registriert. Die Position der Admin-C ist in Düsseldorf klar: er ist für die Kommunikation zwischen Domain-Inhaber und DENIC da. Darüber hinaus kann für ihn nicht mehr gelten, als für den Inhaber einer Domain. Dass andere Gerichte gelegentlich immer noch anderer Ansicht sind, scheint eher durch deren Hilflosigkeit angesichts des Internets begründet: Der Admin-C mit Sitz in Deutschland ist für sie tatsächlich greifbar, wenn alles andere virtuell sein mag. Dabei ist, wir haben es vergangene Woche schon wiederholt, der Domain-Inhaber gerade über die Institution des Admin-C, der Zustellungsberechtigter ist, jederzeit prozessual erreichbar.

Sie finden die Entscheidung des LG Düsseldorf unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/51

Die frühere Entscheidung des LG Düsseldorf findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/53

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: stroemer.de, justiz.nrw.de, bettinger.de

rt.tv – TV-Domain schlägt .com deutlich

In der vergangenen Domain-Handelswoche fiel .com ganz zurück und überließ zwei Länderdomains das Feld. An erster Position stand eine Zwei-Zeichen-.tv-Domain

Mit dem Preis von US$ 62.500,- (ca. EUR 48.450,-) erzielte die .tv-Domain rt.tv den besten Preis der vergangenen Woche. Ihr folgte mit deutlichem Abstand die italienische blackjack.it zu EUR 29.000,-, der auch noch über dem Preis der teuersten .com-Domain lag. Eine weitere italienische Domain war pokergratis.it für EUR 5.000,-. Wie in letzter Zeit immer gut vertreten war die deutsche Endung, gefolgt von der sehr erfolgreichen britischen Endung:

holzspielzeug.de  –  EUR 11.000,-
fashionweek.de  –  EUR  9.000,-
brainstar.de  –  EUR  6.500,-
calcolo.de  –  EUR  5.000,-
firmencheck.de  –  EUR  4.000,-
pokerbonus.de  –  EUR  3.500,-
firmenbewertung.de  –  EUR  3.000,-
krankekasse.de  –  EUR  3.000,-

capeverde.co.uk  –  GBP  7.621,- (ca. EUR  8.637,-)
esalon.co.uk  –  US$ 10.950,- (ca. EUR  8.488,-)
rocks.co.uk  –  EUR  4.500,-
rmb.co.uk  –  GBP  4.000,- (ca. EUR  4.533,-)
officepartitions.co.uk  –  US$  4.300,- (ca. EUR  3.333,-)

In der Schweiz tat sich, möglicherweise als Reaktion auf die wirtschaftliche Lage, auch etwas: jetzt werden minijobs.ch (EUR 5.000,-) als auch options.ch (EUR 4.000,-) interessant. Weiter vertreten war eine chinesische und eine niederländische Domain:

lufthansa.cn  –  US$  5.000,- (ca. EUR  3.876,-)
filmen.nl  –  EUR  3.500,-

Die neueren generischen Endungen wurden diesmal alleine von clothes.info für US$ 3.900,- (ca. EUR 3.023,-) vertreten. Die alten generischen Endungen boten keine interessanten Preise. Der Markt war schlichtweg schwach:

internetmarketing.org  –  US$  6.700,- (ca. EUR  5.194,-)
silverdollar-casino.net  –  EUR  4.500,-
laboratory.net  –  US$  5.060,- (ca. EUR  3.922,-)
debbie.net  –  US$  4.710,- (ca. EUR  3.651,-)
teaparty.org  –  US$  4.688,- (ca. EUR  3.634,-)
whitening.net  –  US$  4.200,- (ca. EUR  3.256,-)
chathamhouse.org  –  US$  4.149,- (ca. EUR  3.216,-)
kuechen.net  –  EUR  3.100,-
herbal.net  –  US$  3.500,- (ca. EUR  2.713,-)
nfn.org  –  US$  3.500,- (ca. EUR  2.713,-)
knowledgeventures.net  –  US$  3.388,- (ca. EUR  2.626,-)
real-time.org  –  EUR  2.500,-
fleamarket.org  –  US$  2.788,- (ca. EUR  2.161,-)
mclady.net  –  US$  2.652,- (ca. EUR  2.056,-)
vibromassseur.net  –  EUR  2.000,-
drum.net  –  US$  2.530,- (ca. EUR  1.961,-)
exhibition.net  –  US$  2.530,- (ca. EUR  1.961,-)
virtualmachines.net  –  US$  2.500,- (ca. EUR  1.938,-)
bondmarket.net  –  US$  2.400,- (ca. EUR  1.860,-)

Die für diesmal deplatzierte .com bot zumindest weitestgehend schöne runde Preise, mit tvd.com beim Preis von US$ 35.000,- (ca. EUR 27.132,-) beginnend und von da an bergabgehend:

peeing.com  –  US$ 31.000,- (ca. EUR 24.031,-)
poorcredit.com  –  US$ 30.000,- (ca. EUR 23.256,-)
nihao.com  –  US$ 23.000,- (ca. EUR 17.829,-)
starship.com  –  US$ 22.500,- (ca. EUR 17.442,-)
fortus.com  –  US$ 20.000,- (ca. EUR 15.504,-)
cybercom.com  –  US$ 20.000,- (ca. EUR 15.504,-)
atonce.com  –  US$ 20.000,- (ca. EUR 15.504,-)
wedo.com  –  US$ 19.000,- (ca. EUR 14.729,-)
firestore.com  –  US$ 18.500,- (ca. EUR 14.341,-)
fps.com  –  US$ 16.700,- (ca. EUR 12.946,-)
licking.com  –  US$ 16.000,- (ca. EUR 12.403,-)
footsex.com  –  US$ 16.000,- (ca. EUR 12.403,-)
waterpurifiers.com  –  US$ 15.655,- (ca. EUR 12.136,-)
girlsonly.com  –  US$ 15.250,- (ca. EUR 11.822,-)
charterjet.com  –  US$ 15.100,- (ca. EUR 11.705,-)
secondcareer.com  –  US$ 15.000,- (ca. EUR 11.628,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Domain-Portfolio – gTLDs oder ccTLDs?

Der Domain-Sekundärmarkt ist amerikazentriert. Die großen Versteigerungen finden in den USA und weitestgehend unter US-Domainern statt. Die Endung .com sorgt für die beeindruckenden Zahlen, daneben gleiten andere Endungen beinahe ins Belanglose ab. Doch gibt es sie, die anderen Domain-Endungen, mit denen sich gutes Geld verdienen lässt. Aber welches ist die Domain der Wahl – sollte man eine schlechte .com-Domain einer guten ccTLD-Domain vorziehen?

Schaut man nach den Preisen, fällt es einem nicht schwer, sich bei der Wahl des Domain-Namens an .com zu halten. Viele Domainer interessieren sich ausschließlich für .com-Adressen. Darunter auch Rick Schwartz, der den einmaligen Kauf von .mobi-Domains mit dahinter stehenden, finanzstarken Telekommunikationsunternehmen erklärt. Doch wissen wir, dass die guten .com-Domains schon lange registriert sind. Es bleiben nur noch die schwachen und komplizierten .com-Domains. Oder aber gute ccTLD-Domains, die aber keinesfalls so gute Preise wie .com-Domains erzielen.

Rick Latona ist einer der wenigen US-amerikanischen Domainer, der auf Länderendungen setzt. Er ist nicht nur Domainer, sondern richtet seit wenigen Monaten auch Domain-Auktionen aus. Bei der Frage nach der besseren Wahl fällt sein Blick zunächst auf den Markt, den eine Domain anspricht. Der Markt ergibt sich dabei aus der Endung. Mit usedboats.de wird man schwerlich den US-Markt erreichen, noch den deutschsprachigen: der Handel von gebrauchten Booten orientiert sich überwiegend örtlich, und deutsche Nutzer werden auf der Suche nach einem gebrauchten Boot selten den englischen Begriff vor die deutsche Endung setzen. Aus diesem Grunde funktionieren Adressen wie gebrauchte-boote.us nicht.

Wer ccTLDs registriert, wird nicht umhin kommen, die Sprache der Domain-Endungen sinnvoll zu nutzen und die Besonderheiten der Region zu kennen. Das Beispiel KostenloseKreditAuskunft.de bei Latona findet seine Grenzen im Bundesdatenschutzgesetz und der Schufa-Holding AG, die im Grunde das Kreditauskunftsmonopol – gegen Entgelt – besitzt. Davon abgesehen wird in Deutschland exzessiv vom Bindestrich Gebrauch gemacht, so dass Kostenlose-Kredit-Auskunft.de als bessere Wahl erschienen wäre. Schwierig wird es bei Latonas Vergleich von findagreatrecordingstudio.com und recordingstudios.co.uk: In der Tat verkaufen sich .com-Domains besser und zu höheren Preisen auf einem stärkeren Markt, auch wenn die Namen etwas umständlicher sind; doch hier scheint die britische Domain deutlich besser und auch wirtschaftlich vielversprechender zu sein.

Die Frage nach der besseren Endung lässt sich also nicht einfach beantworten. Zu viele Faktoren sind zu bedenken. Kenntnisreichtum nicht nur im Hinblick auf Domaining als solches, sondern auch des jeweiligen Marktes, den die Domain ansprechen soll, sind unbedingte Voraussetzung für erfolgreiches Domaining. Dass die Vermarktung auch mit schweren Marketinggeschützen sinnvoll sein kann, zeigt ein – nicht uneigennütziges – Domain-Video zur Lukrativität von ccTLD-Domains:

> http://www.ricklatona.com/2009/02/03/3000-a-day-domainer/

Wie seriös diese Anpreisung ist, wird in Rick Latonas Blog diskutiert. Das sollte man nicht außer Acht lassen.

Quelle: ricklatona.com, ricksblog.com

Workshops – bundesweite Konferenz zum eCommerce

Die „eCommerce Conference“ der Penton Media GmbH zieht auch in diesem Frühjahr ihre Bahnen. Vom 28. April bis zum 12. Mai 2008 findet die Workshop-Tour in vier Großstädten statt. Die Roadshow richtet sich an eCommerce-Leiter und Betreiber von Online-Shops.

Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auch diesmal auf der eCommerce-Seite, doch wird im Rahmen der Workshops dem Recht ebenfalls die Ehre erwiesen. Welche rechtlichen Themen konkret angesprochen werden, ist derzeit nicht bekannt, eine detaillierte Programmagenda liegt uns noch nicht vor; gleiches gilt für die Referenten. Die eCommerce-Workshops befassen sich mit Shopsystemen, eShop-Software, Webshop-Gestaltung, Webshop-Analyse und Marketing sowie Strategien, Shop-Prozesse, Webcontrolling, Logistik und E-Payment.

Die Termine für die je eintägigen Konferenzen sind:

Hamburg  –  28. April 2009
München  –  30. April 2009
Düsseldorf  –  05. Mai 2009
Frankfurt  –  12. Mai 2009

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Kosten für die Teilnahme beginnen bei EUR 159,- für Anwender, die sich vor dem 13. März 2009 (Frühbucher) anmelden, bzw. EUR 259,- für frühbuchende Anbieter und Agenturen. Nach dem 13. März 2009 steigen sodann die Teilnahmegebühren auf EUR 199,- beziehungsweise EUR 299,-. Damit sind die Preise für die Teilnahme gegenüber der letzten „eCommerce Conference“ deutlich reduziert worden.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.ecommerce-conference.de

Quelle: ecommerce-conference.de

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top