Newsletter-Ausgabe #446: Januar 2009

Themen: DotEU – Dreimillionste Domain registriert | Neue TLDs – fährt ICANN gegen die Wand? | TLDs – Neues von .il, .nl und .london | OLG Köln – Portalbetreiber in der Haftung | Bildschön – EUR 42.510,- für gemaelde.de | basicthinking.de – Domain samt Blog zum Verkauf | Paris – erstes Domain-Namentreffen Ende Januar

DotEU – Dreimillionste Domain registriert

Der Starnberger Domain-Registrar united-domains GmbH hat den Rekord geknackt: Die Zahl der angemeldeten Domains unterhalb der europäischen Endung .eu (dotEU) hat erstmals die Marke von drei Millionen überschritten.

Zu Beginn dieser Woche sprang mit der Vergabe der Webadresse shortboard.eu der Zählerstand der europäischen Domain-Endung erstmals auf den Höchststand von drei Millionen registrierten Internet-Adressen. Inhaber der Domain shortboard.eu ist eine Privatperson aus Deutschland. „Wir sind stolz darauf, dass die dreimillionste Domain über unseren Registrar-Service unter www.united-domains.de erfolgreich angemeldet wurde“, so Markus Eggensperger, Leiter Business Development. „Wir freuen uns auch auf einen weiteren Schritt in der Erfolgsgeschichte von .eu, nämlich auf die bevorstehende Einführung von Umlautdomains“, so Eggensperger weiter. Voraussichtlich noch in diesem Jahr können die Internetnutzer damit auch Sonderzeichen wie ä, ü und ö in .eu-Domains verwenden, so dass in Zukunft auch Internet-Adressen wie müller.eu in der Adresszeile des Browsers darstellbar sein werden.

Offiziell gestartet im April 2006, zählt das Europa-Kürzel .eu inzwischen mehr registrierte Domain-Namen als die Länderendungen von Italien (1,6 Mio. .it-Domains), Frankreich (1,3 Mio. .fr-Domains) oder Spanien (1,1 Mio. .es-Domains). Das deutsche Länderkürzel .de führt die Europarangliste unangefochten an: über 12,5 Mio. .de-Domains verschaffen ein dickes Polster und deuten zugleich an, welches Potential für die Zukunft noch in .eu steckt.

Derzeit bietet united-domain.-de in einer befristeten Sonderaktion .eu-Domains zum Preis von EUR 1,- im ersten Jahr an.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain
> http://www.united-domains.de/umlaut-domain/

Quelle: eigene Recherche

Neue TLDs – fährt ICANN gegen die Wand?

Die Internet-Verwaltung ICANN gerät mit ihren Plänen zur Einführung zahlreicher neuer Top Level Domains immer mehr unter Druck: nach heftiger Kritik der US-Regierung haben nun auch zahlreiche internationale Großkonzerne Protest angemeldet.

Wohl selten zuvor erreichte die öffentliche Teilnahme in der so genannten „comment period“ ein derartiges Ausmaß: an die 200 Kommentatoren von häufig global tätigen, namhaften Wirtschaftsunternehmen haben sich in einem eigens eingerichteten ICANN-Forum zu Wort gemeldet, um ihre Bedenken zu äußern. So empfiehlt beispielsweise MarkMonitor, mit über 50 der „Fortune 100“-Unternehmen einer der größten Registrare für US-Konzerne und somit eine Art von Sprachrohr, dass ICANN seine Entscheidung überdenken und angesichts der weltweiten Rezession zunächst Studien einholen möge, die den wirtschaftlichen Bedarf nach einer Erweiterung des Adressraums belegen. Von der eigenen Kundschaft (darunter eBay, FedEx, Nike, Goodyear, Verizon und Viacom) sei an neuen Endungen zunächst kein Interesse geäussert worden; seit jedoch feststehe, dass neue TLDs kommen sollen, bevorzuge man eine Verzögerung, bis sichere Mechanismen zum Schutz ihrer Kennzeichen entwickelt seien. Zu den Kritikern, die sich bei ICANN inhaltlich ähnlich äussern, zählen weiter Adobe, HP, BBC und MARQUES, die europäische Organisation der Markenrechtsinhaber.

Auch Microsoft erhebt gegen die Einführung neuer generischer Top Level Domains Widerspruch. Vertreter aus der Markenabteilung bezweifeln, dass neue TLDs für mehr Wettbewerb sorgen; zudem würden sie die Sicherheit und Stabilität des Internets gefährden, in dem sie beispielsweise die Möglichkeiten für Online-Betrügereien erweitern. Nicht zuletzt fürchtet Microsoft auch die Kosten, da man zu einer – selbst auch nur defensiven – Registrierung gezwungen sei, während ICANN selbst US$ 100 Mio. mit der Einführung einnehme. In eine ähnliche Kerbe schlägt AT&T, wo man unnötige Kosten fürchtet, die am Ende die Kunden zu tragen hätten. Mediengigant Time Warner stellt die Frage, wer aus der Einführung neuer Kürzel überhaupt einen Vorteil ziehe, und befürchtet ebenfalls massives Cyber- sowie Typosquatting als auch skrupellose Domain-Spekulanten. Weitgehend einig sind sich die Unternehmen in der Frage, dass internationalisierte Domain-Namen auf Ebene der Top Level Domain ebenso wie so genannte „sponsored TLDs“, die wie .aero oder .museum lediglich einem eng begrenzten Kreis offen stehen, kaum problematisch sind; allerdings ist das Interesse an solchen Endungen auch verschwindend gering.

Kaum ein Kommentator spart mit Vorschlägen, wie ICANN auf die Kritik reagieren könnte. Angefangen bei einer Ausweitung von Sperrlisten über ein „thick WHOIS“ mit ausführlichen, öffentlichen Informationen zum Domain-Inhaber bis zur Einführung einer Kostentragungspflicht des Unterlegenen in den diversen Streitschlichtungsverfahren reichen die Vorschläge. Bei ICANN zeigt man sich bisher jedoch von alldem unbeeindruckt: in der wohl ersten eigenen Werbeanzeige in der Weihnachtsausgabe des „The Economist“ wirbt ICANN unter dem Titel „New Generic Top Level Domains – Openness, Change, Innovation“ für seine TLD-Pläne; doch von der Umsetzung scheint man weiter entfernt zu sein als je zuvor.

Sämtliche öffentlichen Kommentare aus der „comment period“ finden Sie unter:
> http://forum.icann.org/lists/gtld-guide/

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

TLDs – Neues von .il, .nl und .london

Dass die reale Welt auch auf die virtuelle Welt Einfluss nimmt, zeigt eine Meldung aus Israel, wonach ein Domain-Registrar ins Fadenkreuz der kriegerischen Auseinandersetzungen gerückt ist. Vergleichsweise Harmloses gibt es von .nl und der Bewerbung um die Städte-Domain .london zu berichten.

Der Gaza-Konflikt zwischen Israel und der palästinensischen Hamas soll nun auch im Domain Name System Spuren hinterlassen haben: nach einem Pressebericht des israelischen Online-Magazins ynetnews.com ist eine islamistische Hackergruppe namens „Team Evil“ von Marokko aus in das System des israelischen Registrars DomainTheNet eingedrungen und hat diverse Domains „entführt“ und den Besucherstrom auf antiisraelische Webseiten umgeleitet; die Internetangebote selbst wurden nicht manipuliert. Laut ynetnews.com soll es den Hackern gelungen sein, ein Passwort zu knacken, um so die IP-Adresseinstellungen zu ändern. DomainTheNet will nach eigenen Angaben weitere Angriffe abgewehrt haben; da DNS-Updates jedoch mehrere Stunden dauern können, kann es noch zu Störungen kommen. Andere Domain-Registrare waren von diesem Hackerangriff bisher offenbar nicht betroffen.

Die holländische Domain-Verwaltung SIDN warnt die Inhaber einer .nl-Domain vor eMails des Unternehmens coweto.nl. Nach Angaben von SIDN hat sich dieses Unternehmen an Domain-Inhaber gewandt, um eine „Websteuer“ zu erheben. Nach mehreren Kundenbeschwerden hat sich SIDN an die Handelskammer und Steuerbehörden gewandt; von dort hat man mitgeteilt, dass man in keinerlei Verbindung mit coweto.nl steht. SIDN warnt daher alle Internetnutzer ausdrücklich, Zahlungen zu tätigen; die Domain coweto.nl ist inzwischen nicht mehr erreichbar.

Die Zahl der Bewerber um eine Städte-TLD ist um eine Initiative reicher: nach beispielsweise .berlin, .hamburg, .pdx, .bcn (Barcelona) oder .paris wirft auch London den Hut in den Ring. Unter der Bezeichnung „A Domain For London“ kündigt eine Gesellschaft in Kooperation mit dem Registrar Com Laude an, dass London und die Londoner mit der neuen Endung .london eine eigene Top Level Domain verdient hätten. An diversen ICANN-Meetings zur Vorstellung dieser Pläne hat man offensichtlich bereits teilgenommen, einschließlich der Eintragung einer Marke „Dot London“. Obwohl man von konkreten Vergaberegelungen noch weit entfernt ist, soll .london Personen, Unternehmen, Organisationen und Behörden offenstehen, die den Nachweis einer Verbindung mit London erbringen können. Zum Schutz der Inhaber von Kennzeichenrechten denkt man über eine Sunrise Period und Streitschlichtungsregelungen nach; an weiteren Details will man nun erst einmal arbeiten.

Weitere Informationen zu .london finden Sie unter:
> http://adomainforlondon.org.uk

Ein BBC-Video zu .london finden Sie unter:
> http://www.youtube.com/watch?v=CyxbGvfr2QE

Quelle: domainnews.com, ynetnews.com

OLG Köln – Portalbetreiber in der Haftung

Einen besonderen Fall der Urheberrechtsverletzung entschied das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 26.09.2008, Az.: 6 U 111/08). Auf einem Internetportal, über das Kunst versteigert wird, setzte sich der Betreiber desselben der Haftung als Gehilfe wegen der öffentlichen Zugänglichmachung von Kunstwerken einer durch den Veräußerer begangenen Rechtsverletzung aus.

Der Antragsteller hat eine Zeichnung, die er in den 50er Jahren geschaffen hatte, auf der Versteigerungsplattform des Antragsgegners durch seinen Verfahrensbevollmächtigten ersteigern bzw. kaufen lassen. Nach Abschluss der Versteigerung war die Zeichnung noch länger als eine Woche online für jedermann einsehbar. Darin sah der Antragsteller eine Urheberrechtsverletzung (§ 58 Abs. 1 UrhG) und ließ die Antragsgegner abmahnen, woraufhin diese die Zeichnung vom Netz nahmen. Der Antragsteller begehrt als Inhaber der ihm auch nach der Veräußerung an den Versteigerer verbliebenen Nutzungsrechte Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung.

Das Landgericht Köln erließ zunächst eine einstweilige Verfügung. Doch in der mündlichen Verhandlung nach Einlegen des Widerspruchs kam die Kammer zu einem anderen Ergebnis: Eine Haftung der Antragsgegner komme wenn, nur als Störer in Betracht, doch liege diese nicht vor, da eine Überprüfung der Rechtssituation zum Zeitpunkt der Einstellung des Bildes zu Beginn der Auktion nicht zumutbar gewesen sei. Nach Beendigung der Auktion sei die Zugängigmachung mangels näherer Informationen über den Status des Versteigerers, der ja auch Schöpfer des Werkes hätte sein können und selbst über das Recht an der Zeichnung verfügen könnte, ebenfalls nicht zumutbar.

Der Antragsteller legte gegen die Entscheidung Berufung ein, so dass nun das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden hatte. Dieses bestätigte seinen Anspruch. Alle sind sich einig, dass es sich um ein Werk mit entsprechender Schöpfungshöhe handelt, für das das Urhebergesetz gilt. Der Antragsteller als Schöpfer des Werkes darf dieses zugänglich machen (§ 19 a UrhG), unabhängig davon, ob er Eigentümer ist. Dem Erwerber seines Werkes räumt der Urheber grundsätzlich kein Nutzungsrecht ein (§ 44 Abs. 1 UrhG). Der Erwerber eines Werkes darf ein Werk zwar öffentlich ausstellen (§ 44 Abs. 2 UrhG), soweit der Urheber nicht ausdrücklich widersprochen hat; doch hier ging es um die Zugänglichmachung des Werkes (§ 19 a UrhG). Auch § 58 Abs. 1 UrhG, der die werbemäßige öffentliche Zugängigmachung anlässlich unter anderem eines öffentlichen Verkaufs eines Werkes regelt, rechtfertigte nach Ansicht des Gerichts nicht, dass hier die Zeichnung länger als eine Woche nach dem Verkauf von den Antragsgegnern noch öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Bis zum Erwerb der Zeichnung ist die öffentliche Zugänglichmachung von § 58 Abs. 1 UrhG gedeckt, so das Gericht. Die Ansichten, was danach ist, gehen unter den Fachleuten auseinander. Einerseits soll mit Abschluss des Geschäfts das Recht der Zugängigmachung enden, andererseits soll es noch kurze Zeit bestehen. Aber länger als eine Woche nach dem Verkauf bestehe dieses Recht auf keinem Fall, meint das OLG Köln und bestätigte die Berufung seitens des Antragstellers.

Auch wenn der eigentliche Urheberrechtsverletzer der Veräußerer der Zeichnung sei, seien, so das Gericht, die Antragsgegner die richtigen Adressaten in der Sache. Denn die müssen unter dem Gesichtspunkt der Gehilfenhaftung ebenfalls für die Rechtsverletzung einstehen. Das ergäbe sich aus der Form ihres Geschäftsmodells, das grundsätzlich nur zur Nutzung durch Eigentümer von Kunstwerken und nicht deren Urheber gedacht ist und auch vorsehe, dass veräußerte Kunstwerke nach dem Verkauf länger als eine Woche im Netz bleiben. Damit schafften die Antragsgegner eine Plattform, auf der mit Rechtsverstößen zu rechnen sei, da die Veräußerer in der Regel nicht Inhaber der Rechte auf öffentliche Zugängigmachung der Werke seien. Das Geschäftsmodell sei auch nicht durch eine Befristung der öffentlichen Zugängigmachung der Werke auf eine Woche nach dem Verkauf gefährdet. Ansonsten sei das Geschäftsmodell völlig in Ordnung; allein die Möglichkeit, die Werke nach dem Verkauf länger öffentlich zugängig zu machen, führt zu Urheberrechtsverletzungen, zu denen die Antragsgegner einen aktiven Beitrag leisten.

Hier war es also nicht die Störerhaftung, die noch von der Vorinstanz herangezogen und zurückgewiesen wurde, sondern die Gehilfenstellung im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung, die zur Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Betreiber eines Internetportals führten. Die betroffenen Betreiber sind in ihrem Geschäftsmodell durch die Entscheidung nicht gefährdet. Andere Internetdienstleister werden durch solch ein Urteil sensibilisiert und sind aufgefordert, ihre eigenen Geschäftsmodelle auf irgendwelche Rechtsfehler hin zu untersuchen – am besten mit professioneller Hilfe.

Sie finden die Entscheidung des OLG Köln unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20080202.htm

Informationen zum verwandten Thema Forenhaftung finden Sie im Guide (Stand: 12/2007) von Dr. Ott unter:
> http://www.linksandlaw.de/forenhaftung-tmg.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de

Bildschön – EUR 42.510,- für gemaelde.de

Die nun wirklich letzten Preisergebnisse vom vergangenen Jahr zeigen unter den Länderendungen sehr schöne Zahlen, die sogar .com schmal aussehen lassen, auch wenn unter .com mit nudetube.com zum Preis von US$ 167.500,- die teuerste Domain geliefert wird.

Neben der hervorragenden gemaelde.de für schöne EUR 42.510,-, zeigten auch andere Länderendungen wie .co.uk, .fr und die europäische Endung .eu, dass mehr in ihnen stecken kann:

northwest.co.uk – GBP 27.600,- (ca. EUR 30.890,-)
telefonbuch.eu – EUR 28.000,-
camera.co.uk – US$ 35.000,- (ca. EUR 25.926,-)
pokergratuit.fr – EUR 20.000,-

Aber auch sonst gab es brauchbare Ergebnisse unter der deutschen Endung:

roentgen.de – EUR 10.000,-
inseln.de – EUR  6.500,-
fertig-haus.de – EUR  3.750,-
madeInsweden.de – EUR  3.370,-
unternehmergesellschaften.de – EUR  2.500,-

Weitere Länderendungsdomains mit sehenswerten Preisen waren:

alloywheelsdirect.co.uk – GBP  3.875,- (ca. EUR  4.337,-)
ineedproperty.co.uk – GBP  3.850,- (ca. EUR  4.309,-)
beautifull.co.uk – GBP  2.600,- (ca. EUR  2.910,-)

rasenmaeher.eu – EUR  4.500,-

jeweller.com.au – US$  9.200,- (ca. EUR  6.815,-)
escortdate.nl – EUR  4.760,-
estocks.asia – EUR  3.500,-
sport.cc – EUR  3.000,-
mensclothing.com.au – US$  4.000,- (ca. EUR  2.963,-)

Die neueren generischen Domains schwächeln; nicht nur, dass lediglich .info vertreten war, sondern dass tampa.info lediglich US$ 3.500,- (ca. EUR 2.593,-) erzielte, während die Domain in 2004 noch ganze US$ 10.000,- kostete. Und income.info war für lediglich US$ 2.100,- (ca. EUR 1.556,-) zu haben. Nicht wirklich aufregend sind auch die Preise bei .net und .org, unter denen sich poland.net für US$ 27.777,- (ca. EUR 20.575,-) profilieren konnte gegenüber right.org, die leidlich US$ 20.000,- (ca. EUR 14.815,-) aufbot. Danach schmelzen die Preise:

merijn.org – US$  6.793,- (ca. EUR  5.032,-)
hospice-america.org – US$  3.334,- (ca. EUR  2.470,-)
jobscout.net – US$  3.288,- (ca. EUR  2.436,-)
thecoolpics.net – US$  3.004,- (ca. EUR  2.225,-)
privatelenders.net – US$  3.000,- (ca. EUR  2.222,-)
altenburg.net – EUR  2.000,-
centenarian.org – US$  2.250,- (ca. EUR  1.667,-)
warts.org – US$  2.000,- (ca. EUR  1.481,-)
bachelorsdegree.org – US$  2.000,- (ca. EUR  1.481,-)

Schließlich bot .com mit nudetube.com für US$ 167.500,- (ca. EUR 124.073,-) den höchsten Preis, gefolgt von basket.com für runde US$ 88.888,- (ca. EUR 65.842,-). Mit den nächsten beiden Domains lagen noch mittelprächtige Preise vor, danach sank auch hier das Niveau sehr deutlich:

saws.com – US$ 52.000,- (ca. EUR 38.518,-)
mysoccer.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.037,-)
season.com – US$ 28.302,- (ca. EUR 20.964,-)
ius.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.518,-)
loansolutions.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 15.555,-)
imode.com – US$ 17.001,- (ca. EUR 12.593,-)
consonance.com – US$  8.600,- (ca. EUR  6.370,-)
2O.com – US$  8.500,- (ca. EUR  6.296,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

basicthinking.de – Domain samt Blog zum Verkauf

Robert Basic verkauft über eBay sein Blog „Basic Thinking“, nebst Domain, die Auktion endet heute. Das Medienecho auf diese Botschaft ist überwältigend. Weblogs scheinen nun doch wichtiger als von den Medien zuvor behauptet. Doch welchen Einfluss nimmt der Domain-Name beim Verkauf des Blogs?

Erklärte Robert Basic am 04. Juli 2007 noch: „Wenn ein Hansel ankäme und mir BarCash fünf Mio. Euro auf den Tisch knallt, würde ich schwach werden. Da das aber kein Mensch tun wird, der rein realistisch nicht mal 100.000 Euro zu zahlen bereit wäre (wo vielleicht andere verkaufen würden), stellt sich die Frage eines Verkaufs nicht.“, so preist er nun bei eBay sein Weblog Basic Thinking mit den Worten an: „Verkauft wird das gesamte Webprojekt auf der Domain BasicThinking.de. Dazu gehören sämtliche Blog-Inhalte … Die Domain wird natürlich mit verkauft und übertragen.“

Robert Basic hatte das Blog 2003 angestoßen, setzte dann einige Zeit aus und startete ihn Mitte 2005 neu. Basic Thinking zählt heute zu den bekanntesten und bestbesuchten Blogs in der deutschen Blogosphäre. Der Traffic lag im Dezember 2008 bei 185.000 Unique Visitors (UV), über das Jahr waren es 2,5 Mio. UVs. Beim Ranking steht Basic Thinking mehrfach auf Platz 1. Die Jahreseinkünfte durch Werbung liegen laut Robert Basic bei EUR 37.000,- und können, bei aktivem Marketing, verdreifacht werden. Alles in allem ist das Angebot bestens aufgestellt.

Die Domain allerdings ist nur ein Teil des Brandings „basicthinking“, hinter dem Robert Basic sich verschwinden sieht. Der von Robert Basic genannte Wunschpreis liegt zwischen EUR 10.000,- und EUR 100.000,-; doch der Verkauf bei eBay gestaltete sich zäh, da das Mindestgebot nicht erreicht wird. Bei unserem letzten Blick auf den Counter lag das Gebot mit EUR 26.050,- unter dem gewünschten Mindestgebot.

Auch wenn es heute zu einem Verkauf von basicthinking.de nicht kommen sollte, mit entwickelten Domains erzielt man bessere Preise im Domain-Handel. Die vier wertbildenden Kriterien eines Blogs nennt strappato (gesundheit.blogger.de) auf blogbar.de: Autor, Thema, Domain, Leser. – Wenn auch nur an Dritter Stelle, so ist die Domain selbst auch wertbestimmend. Und da gelten die bekannten Kriterien wie Kürze, Kürze, Kürze, kommerzielle Nutzbarkeit, Verständlichkeit, Merkbarkeit, juristisches Risiko und selbstverständlich die Endung. Weiter braucht es den potentiellen Käufer, der die Domain – hier mit den Inhalten – für sich nutzen kann. Das sollte bei Basic Thinking, das sich überwiegend mit Web- und IT-Themen beschäftigt, in der Tat kein Problem sein. Alles in allem stehen die Aussichten für einen hohen Kaufpreis nicht schlecht, doch die Domain hat da den geringeren Anteil am Erfolg.

Ob infolge der Auktion Blogs in den Medien besser behandelt werden? Schwer zu sagen, die Chancen stehen eher schlecht. Doch für Domainer kann in Zeiten schwacher Pay-Per-Click Einnahmen die Basic Thinking-Auktion den Umgang mit Domains verändern: Domain-Entwicklung lohnt sich.

Den Blog von Robert Basic findet man unter:
> http://www.basicthinking.de/blog/

Die eBay-Auktion findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/44

Quelle: basicthinking.de, intern.de, blogbar.de

Paris – erstes Domain-Namentreffen Ende Januar

Das „erste internationale Domain-Namentreffen“ in Paris findet am 26. und 27. Januar 2009 statt. Sedo und Mailclub organisieren die von AFNIC, der französischen Domain-Verwaltung, gesponserte Veranstaltung zur Lage der Domain-Namen unter dem Titel „Rencontres Internationales des Noms de Domaine“.

Auf der Veranstaltung werden Themen wie der erste und der zweite Domain-Markt, Marketing mit Domains und juristische Fragen im Umgang mit Domains angesprochen. Als Referent steht unter anderem Cédric Manara, Professor an der Edhec Business School, die ihre Campuse in verschiedenen französischen Städten hat, auf dem Plan. Manara, Richter für .eu-Schiedsfälle, ist für seinen Domain-Weblog bekannt. Ebenfalls anwesend wird Loïc Damilaville sein, stellvertretender Generaldirektor der AFNIC. Zudem versprechen die Veranstalter einige Überraschungen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos, die Teilnehmerzahl allerdings begrenzt. Das Domain-Namentreffen findet im Forum de Grenelle, 5 rue de la Croix-Nivert in Paris statt. Weitere Informationen finden Sie unter:

> http://www.domain-recht.de/verweis/43

Quelle: sedo.de

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