Newsletter-Ausgabe #445: Januar 2009

Themen: Neue TLDs – US-Regierung bremst ICANN ein | Statistik – die Gewinner und Verlierer 2008 | TLDs – Neues von .be, .scot und .tel | LG Hamburg – Grabbing auf einzelne TLDs begrenzt? | financialaid.com – Kassenklingeln zum Jahresende | Parking – Kritik an Googles AdSense-Öffnung | Eilig – Domainrechtstag von Nic.at in Wien

Neue TLDs – US-Regierung bremst ICANN ein

Die Internet-Verwaltung ICANN stösst mit ihren Plänen zur Einführung zahlreicher neuer Top Level Domains auf erheblichen Widerstand in der US-Regierung: sowohl das US-Handelsministerium als auch die Kartellbehörde werfen ICANN Versäumnisse im Management vor, die einen raschen Start neuer Domain-Endungen unwahrscheinlich erscheinen lassen.

Die Botschaft ist unmissverständlich: In einem dreiseitigen Schreiben vom 18. Dezember 2008, gerichtet an den ICANN-Aufsichtsratsvorsitzenden Peter Dengate-Thrush, fordert Meredith Baker vom US-Handelsministerium ICANN auf, vor der Einführung neuer Top Level Domains eine Wirtschaftlichkeitsstudie vorzulegen, deren Fertigung bereits im Oktober 2006 beschlossen worden war. Auch wenn man die Arbeit und Mühen ICANNs insbesondere am Bewerberhandbuch schätze, so ist für das Ministerium unklar, ob die Vorteile für die Verbraucher die mit einer Erweiterung verbundenen Kosten übersteigen. Baker ruft daher einen Vorstandsbeschluss vom 18. Oktober 2006 in Erinnerung, wonach ICANN eine Studie zu diversen Fragen einzuholen hat; zu klären ist beispielsweise, ob der TLD-Markt einheitlich oder für jede Endung getrennt zu betrachten sei, welche Auswirkungen auf den Markt und den Preis von Domains die Einführung neuer Endungen habe und ob bei der Registrierung die Endungen untereinander austauschbar sind oder nicht. Zugleich gibt Baker der Internet-Verwaltung eine Liste mit „Hausaufgaben“ mit auf den Weg, die zu erledigen und im Bewerberhandbuch umzusetzen sind, bevor ICANN den Einführungsprozess fortführt. Mit anderen Worten: ohne ein überarbeitetes Bewerberhandbuch keine neuen Top Level Domains.

Noch deutlicher formuliert die US-Kartellbehörde ihre Kritik. Demnach sei die Einführung neuer TLDs entgegen der Ankündigung ICANNs ungeeignet, die Marktmacht existierender Endungen wie insbesondere .com zu schmälern. ICANN müsse daher zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um Wettbewerb im größtmöglichen Umfang sicherzustellen. Hierzu gibt die Behörde zwei konkrete Empfehlungen: zum einen müssten die Interessen der Verbraucher stärker Berücksichtigung finden, zum anderen müsse ICANN auch Wettbewerb zwischen den TLD-Betreibern etwa im Rahmen auslaufender Verträge sicherstellen, um günstigere Preise für die Verbraucher zu ermöglichen. Die Ermittlungen der Behörde hätten ergeben, dass Endungen wie .biz und .info, aber auch Länderendungen wie .uk und .de bisher keine echte Alternative zu .com und damit zur Marktmacht von VeriSign böten; .info würde gar meist nur im Paket mit .com verkauft werden, nicht dagegen als so genannte „stand alone“ Top Level Domain. Zudem kritisiert man, dass Domains unter neuen Endungen nur registriert würden, weil die Inhaber dazu gezwungen wären, um etwa eigene Kennzeichenrechte zu wahren. Der Schlussatz klingt wie eine Ohrfeige: die Kartellbehörde glaubt nicht, dass es ICANN bisher annähernd gelungen sei, seiner Verpflichtung zur Etablierung von Wettbewerb unter den TLD-Betreibern nachgekommen zu sein.

Eine öffentliche Reaktion von ICANN auf diese Schreiben liegt bisher nicht vor. Ob ICANN allerdings den für das 2. Quartal 2009 angekündigten Start der Einführung neuer Top Level Domains noch halten kann, muss mehr denn je bezweifelt werden.

Die beiden Schreiben der US-Regierung an ICANN finden Sie im Volltext unter:
> http://forum.icann.org/lists/gtld-guide/pdfZzYI5V6yud.pdf

Quelle: circleid.com, eigene Recherche

Statistik – die Gewinner und Verlierer 2008

Präsentieren wir Ihnen an dieser Stelle sonst einen Rückblick auf monatliche TLD-Statistiken, wollen wir in der ersten Ausgabe des Jahres 2009 auf das letzte Jahr zurückblicken. Allgemeine Tendenz: die Registrierungszahlen wachsen weiter, aber langsamer.

Über 16,3 Millionen Domains im Jahr 2006, 11,1 Millionen im Jahr 2007 und jetzt knapp sieben Millionen Domains netto mehr im Jahr 2008 – das fast schon unheimliche Wachstum von .com stösst an natürliche Grenzen. Fast 80 Millionen Domains sind weltweit inzwischen allein unter .com vergeben. Obwohl bei bis zu 63 Zeichen Länge theoretisch noch ausreichend Raum an ungenutzten Adressen zur Verfügung steht, sinkt die Zahl der sinnvollen Domain-Namen beständig. Erhebliches Potential versprechen allerdings weiterhin internationale Domains (IDNs), so dass .com auch in Zukunft wachsen wird. Gleiches gilt auch für .net: zwar sank das Wachstum von einem Nettoanstieg um fast zwei Millionen Internetadressen 2007 auf nunmehr noch gut 1,35 Millionen, mit insgesamt knapp 12 Millionen registrierten .net-Domains ist ein Engpass aber auch ohne IDNs nicht in Sicht.

Gleiches Bild auch bei der deutschen Länderendung .de: waren es im Jahr 2007 noch 1,25 Millionen Domains mehr, stieg die Registrierungszahl in den vergangenen 12 Monaten lediglich um etwa 775.000 .de-Domains auf etwas unter 12,5 Millionen an. Damit schmilzt auch der Vorsprung auf .net auf etwa 500.000 Domains zusammen, so dass bei anhaltender Tendenz noch in diesem Jahr .de Platz drei auf der TLD-Rangliste hinter .com und .cn verlieren dürfte und vom Stockerl fällt. Doch keine Sorge, der Rückstand von .org ist zu gross, um auch noch diese Lücke zu schließen, obwohl .org gegen den Trend nach 888.424 Domain-Namen im Jahr 2007 nun um sogar 953.940 Domains netto zulegen kann.

Bei den neuen generischen Top Level Domains kann sich .info erneut gegenüber .biz behaupten, auch wenn die Zuwachsraten des Vorjahres von über einer Million (.info) beziehungsweise über 330.000 (.biz) diesmal deutlich verfehlt werden. Richtig abgesackt ist auch das Länderkürzel .us; ein Nettozuwachs von unter 60.000 auf 1,43 Millionen Domains deutet an, dass drastische Zuwächse nicht mehr zu erwarten sind. Anders die Europa-Domain, die sehr beständig und ähnlich wie 2007 um ca. 275.000 Domains zulegen kann; die Marke von drei Millionen Domain-Namen dürfte schon im Februar 2009 geknackt sein.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 12.447.909 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 774.520)
.at – 799.501 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 77.389)
.com – 78.776.555 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 6.999.263)
.net – 11.974.485 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 1.352.506)
.org – 7.330.482 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 953.940)
.info – 5.090.805 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 145.405)
.eu – 2.989.027 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 274.228)
.biz – 2.019.998 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 116.759)
.us – 1.433.260 – (Vergleich zum Vorjahr:  + 57.714)

insgesamt: 122.862.022  (Stand 1. Januar 2009)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

TLDs – Neues von .be, .scot und .tel

Auch zwischen den Jahren herrschte bei den Domain-Verwaltern weltweit emsiges Treiben: so senken die Belgier das Kostenrisiko in ADR-Verfahren, während die Schotten nicht geizen und für die Einführung von .scot kämpfen. Da will .tel nicht nachstehen und glänzt im Rampenlicht mit einigen der bekanntesten Marken der Welt.

Die belgische Domain-Verwaltung DNS BE senkt das Kostenrisiko für Kennzeichenrechteinhaber im Streitschlichtungsverfahren: ab dem 15. Februar 2009 erstattet DNS BE dem Kläger die im voraus zu zahlenden Gerichtskosten des Verfahrens in Höhe von EUR 1.620,-, wenn er sich vor dem Schiedsgericht mit seiner Klage durchsetzt. Bereits jetzt erhält der Kläger im Erfolgsfall die Hälfte dieser Kosten erstattet. DNS BE versucht sodann seinerseits, die Kosten beim Beklagten einzutreiben. Davon ausgenommen sind allerdings etwaige Anwaltsgebühren des Klägers; diese hat er weiterhin selbst zu tragen, da das Verfahren keine Anwaltspflicht kennt. Das finanzielle Risiko ist für DNS BE überschaubar: im Jahr 2008 wurden insgesamt lediglich 26 Klagen eingereicht; in 75 Prozent der Verfahren setzte sich der Kläger durch.

Die Schotten haben grosses Interesse an einer eigenen Top Level Domain: laut zwei von der Regierung eingeholten Studien unterstützen 58 Prozent der Bevölkerung entsprechende Bemühungen um .sco oder .scot. Alex Salmond, Ministerpräsident von Schottland, äusserte sich positiv: „Die Zeit ist reif, dass die weltweite schottische Familie ihre eigene Domain erhält.“ Eine bereits eingerichtete Arbeitsgruppe bereitet derzeit die Bewerbung bei ICANN vor, sobald diese grünes Licht für die Einführung neuer Endungen gibt. Laut Salmond soll .scot nicht nur für Schotten sein, die in Schottland leben, sondern auch der schottischen Diaspora offenstehen, und dabei Teil des für 2009 ausgerufenen „Year of Homecoming“ sein, mit dem die Schotten bei über 200 Veranstaltungen die eigenen Beiträge zur Welt (unter anderem Golf und Whisky) feiern. Um Erfahrungswerte zu gewinnen, reiste Salmond nach Barcelona, wo die katalonische TLD .cat inzwischen über 30.000 Registrierungen vorweisen kann.

Die Telefon-Domain .tel vermeldet nicht nur einen reibungslosen Start in die Sunrise Period, sondern auch das Interesse grosser Marken. Laut einer Pressemitteilung haben in den ersten Minuten nach dem Start unter anderem Google, Apple, Microsoft, Sony, McDonalds, MTV, Dell, Coca-Cola, Vodafone, Honda, Intel, Allianz und BMW ihre .tel-Domain bestellt. Markeninhabern, die sich ihre Domain noch nicht gesichert haben, bleibt noch bis zum 2. Februar 2009 Zeit. Verlässliche Anmeldestatistiken zu .tel wird Verwalter TELNIC erst nach Ende der Sunrise Period veröffentlichen.

Zum Schluss noch ein paar Zahlenmeldungen: die südkoreanische Landesendung .kr ist in den Klub der Millionäre aufgestiegen, und hat die Marke von einer Million registrierten Domain-Namen erstmals überschritten. Aus der Tschechischen Republik vermeldet CZ.NIC die Vergabe der 500.000sten .cz-Domain. Angesichts der Infrastruktur nicht minder beachtlich ist die Entwicklung der Domain-Zahlen in Kenia: am 19. Dezember 2008 stieg die Zahl der registrierten .ke-Domains erstmals auf den historischen Höchststand von über 10.000.

Weitere Informationen zu .sco finden Sie unter:
> http://www.dotsco.org

.tel-Domains können Sie für die Live Registrierung am 24.03.2009 vorbestellen unter:
> http://www.united-domains.de/tel-domain/index.html

Quelle: dns.be, theherald.co.uk, guardian.co.uk, telnic.com, chosun.com, domainnews.com

LG Hamburg – Grabbing auf einzelne TLDs begrenzt?

Das Landgericht Hamburg hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 12.08.2008, Az. 312 O 64/08) einmal mehr dem Domain-Grabbing eine Absage erteilt und zugleich die Frage verhandelt, wann eine Domain wegen Rechtsverletzung zu kündigen ist.

Unter der Domain area45cycles.de bietet der Kläger seine Waren im Internet an. Am 30. Oktober 2007 meldete er beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) die Wortmarke „Area 45 Cycles“ an, die am 09. Januar 2008 unter anderem für Waren der Klasse 12 „Motorräder, sowie deren Zubehör und Teile“ und der Klasse 41 „Konzeption, Organisation und Durchführung von Motorradveranstaltungen“ eingetragen wurde. Der Beklagte verkauft unter der Bezeichnung „Evil Cycles“ ebenfalls Motorräder und präsentiert seine Angebote im Internet unter der Domain evilcycles.de; darüber hinaus registrierte er im März 2007 die Domain area45cycles.com. Das stellte der Kläger im Oktober 2007 fest und mahnte den Beklagten ab. Kurz nach Erhalt der Abmahnung registrierte der Beklagte die Domains area45cycles.info, area45cycles.biz, area45cycles.net, area45cycles.org, area45cycles.eu, area45cycles.mobi, area45cycles.nl und area45cycles.es.

Der Kläger, der zunächst in einem einstweiligen Verfügungsverfahren hinsichtlich der .com-Domain erfolgreich war, erhob, nachdem er festgestellt hatte, dass der Beklagte weitere Domains registriert hat, Klage. Nachdem der Beklagte im Verlauf des Verfahrens die Domains weitestgehend auf einen Dritten übertragen hatte, beschränkte sich der Kläger auf einen Feststellungsantrag hinsichtlich Schadensersatz und einem Antrag auf Löschung der Domains area45cycles.eu, area45cycles .mobi und area45cycles.es sowie einen Zahlungsantrag auf den Restbetrag des Schadens aus der Abmahnung wegen der Nutzung der .com-Domain. Der Beklagte beantragte Klageabweisung; er ist der Ansicht, der Kläger habe kein Kennzeichenrecht, „45 Cycle“ habe keine Kennzeichnungskraft, da es ein in der Harley Davidson Szene bekannter Begriff für die Anordnung der Zylinder und zugleich der Name eines Motorrades der Firma sei. Zudem habe der Kläger das Kennzeichen so gar nicht genutzt, sondern die Zahlen ausgeschrieben und einen Slangbegriff zwischen die Zahlen geschoben.

Das Landgericht wies die Klage teilweise als unbegründet ab. Schadensersatzansprüche hinsichtlich der angemeldeten Marke kann der Kläger nicht geltend machen, da sie noch nicht eingetragen ist und somit keinen Schutz nach § 14 Abs. 6 MarkenG genießt. Doch aufgrund der Verletzung der Unternehmensbezeichnung ergeben sich Schadensersatzansprüche nach §§ 5, 15 Abs. 5 MarkenG, weshalb das Gericht den Feststellungsantrag bestätigte. Das Gericht geht vom Bestehen des Unternehmenskennzeichens „area45cycles“ vor März 2007 aus. Mit Registrierung und Nutzung der Domain areas45cycles.com verletzte der Beklagte damit die Rechte des Klägers. Wegen der weiteren registrierten Domains besteht nach Ansicht des Gerichts kein Feststellungsanspruch, da mangels Nutzung der Domains durch den Beklagten auch kein Schaden entstanden ist.

Ein Anspruch auf Löschung der Domains lehnt das Gericht unter Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) teilweise ab. Laut BGH (Urteil vom 19.07.2007, Az. I ZR 137/04) besteht ein marken- bzw. unternehmenskennzeichenrechtlicher Domain-Löschungsanspruch nur, wenn schon das Halten des Domain-Namens für sich gesehen eine Rechtsverletzung darstellt. Letzteres ist nur der Fall, wenn jede Nutzung, also auch solche außerhalb der für die Marke eingetragenen Branchen, der Domain eine Rechtsverletzung wäre. Dem ist aber in diesem Falle nicht so.

Das Landgericht Hamburg differenziert jedoch: bei der .eu- und der .mobi-Domain, die typischerweise auch für in Deutschland abgerufene Internetangebote genutzte Endungen sind, sieht das Gericht den Beklagten als Domain-Grabber und nimmt einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht an (§ 4 Nr. 10 UWG), womit der Löschungsanspruch in diesen Fällen begründet ist: Der Beklagte zeige kein eigenes Interesse an der Nutzung der Bezeichnung „area45cycles“. Da er die Domains gleich nach der Abmahnung registriert hat, sei von der Schädigungsabsicht seitens des Beklagten auszugehen. Bei der Domain mit der spanischen Endung .es greift wegen des Auslandsbezugs der Endung der wettbewerbsrechtliche Anspruch allerdings nicht, da der Kläger nicht darlegte, inwieweit er durch diese Domain im Wettbewerb behindert wird.

In der Vergangenheit sind zahlreiche Entscheidungen zum Thema der Löschung einer die Rechte Dritter verletzend genutzten Domain erschienen. Neben der genannten BGH-Entscheidung gibt es auch eine junge Entscheidung des OLG Köln (aidu.de, Urteil vom 01.06.2007, Az.: 6 U 35/07) und eine des OGH Österreich (Urteil vom 02-10.2007, Az.: 17 Ob 13/07x), die wir beide hier schon besprochen haben. Mit der neuen Variante des Landgericht Hamburg, das nun auch hinsichtlich der unterschiedlichen Endungen differenziert und nicht nur bezüglich der Nutzungsmöglichkeit, wird das Spektrum erweitert. Ganz leicht fällt es nicht, dem zu folgen, denn es scheint offensichtlich, dass die Domains hier mit Schädigungsabsicht registriert wurden; doch solange keine wirkliche Verletzung der Rechte des Kennzeicheninhabers vorliegt, besteht kein Anspruch.

Die Entscheidung des LG Hamburg findet man unter:
> http://www.domain-recht.de/verweis/42

Das Urteil des BGH zu euro-telekom.de (vom 19.07.2007, Az.: I ZR 137/04) findet man unter:
> http://snipurl.com/1q2pn

Die Entscheidung des OLG Köln und die des OGH Österreichs findet man unter:
> http://rechtsanwalt-boecker.de/urteile/OLG_Koeln_6_U_35_07.html
> http://rechtsanwalt-boecker.de/urteile/OGH_17_Ob_13_07x.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bettinger.de, eigene Recherche

financialaid.com – Kassenklingeln zum Jahresende

In den letzten drei Wochen des Jahres 2008 ergaben sich nochmals einige beachtliche Domain-Geschäfte, doch konnten auch sechs weitere .com-Domains im sechsstelligen Dollarbereich die weniger gute Bilanz gegenüber 2007 herausreißen.

Unter den Länderendungen zeigte sich einerseits die deutsche Endung gut besetzt und auch gut bepreist, andererseits war unvermittelt dotEU recht gut beieinander. Darüber hinaus zeigten weniger gängige Endungen Flagge, wie etwa .ca mit lesbian.ca zu US$ 20.400,- (ca. EUR 14.468,-), .fr mit onlive.fr (EUR 11.000,-), .ch mit aktien.ch (EUR 10.099,-) und die sehr selten gehandelte schwedische Endung mit rabattkupong.se für EUR 6.004,-. Aber hier nun die Listen für .de und .eu:

schauspiel.de – EUR  20.000,-
weihnachtsgeschenke.de – EUR  15.000,-
kicks.de – EUR   9.000,-
1mal1.de – EUR   6.000,-
hochzeitsfotos.de – EUR   5.500,-
doska.de – EUR   5.000,-
fertig-haus.de – EUR   3.750,-
bieten.de – EUR   3.700,-
traumdeutung-traumsymbole.de – EUR   3.500,-
contentbroker.de – EUR   3.400,-
katamaran.de – EUR   3.100,-
plakat-werbung.de – EUR   3.100,-
technikmuseum.de – EUR   3.001,-
issues.de – EUR   3.000,-
gefährdungsanalyse.de (IDN) – EUR   3.000,-
handgepaeck.de – EUR   2.975,-
gutswein.de – EUR   2.800,-
billigalu.de – US$   3.475,- (ca. EUR   2.500,-)
energydata.de – US$   3.475,- (ca. EUR   2.500,-)
insider-toplist.de – US$   3.475,- (ca. EUR   2.500,-)
lessig.de – US$   3.475,- (ca. EUR   2.500,-)
schlagerhits.de – US$   3.475,- (ca. EUR   2.500,-)

money.eu – US$  20.005,- (ca. EUR  14.188,-)
ski.eu – US$   9.400,- (ca. EUR   6.667,-)
accounting.eu – EUR   4.000,-
christmas.eu – EUR   4.000,-
fragrances.eu – EUR   4.000,-
mobiles.eu – EUR   4.000,-
perfumes.eu – EUR   4.000,-
geschirrspueler.eu – EUR   3.000,-
couriernet.eu – EUR   2.500,-
bossard.eu – US$   3.475,- (ca. EUR   2.500,-)
entertainment.eu – US$   2.500,- (ca. EUR   1.773,-)

Die britische und die niederländische Endung waren ebenfalls für einige kleine Highlights gut; darüber hinaus tummelten sich einige Exoten und eine vergleichsweise schwache österreichische Domain:

caiman.co.uk – GBP   8.000,- (ca. EUR   8.459,-)
softwaredownload.co.uk – EUR   7.950,-
legalcentre.co.uk – GBP   4.000,- (ca. EUR   4.229,-)
sdsl.co.uk – GBP   3.000,- (ca. EUR   3.172,-)

babyplein.nl – EUR   7.500,-
alcohol.nl – EUR   6.400,-
partijen.nl – EUR   5.000,-
profielen.nl – EUR   4.000,-

coloring.cn – US$   8.000,- (ca. EUR   5.674,-)
lamparas.es – EUR   4.640,-
emule.com.mx – EUR   3.500,-
livebingo.tv – EUR   3.500,-
workathome.tv – US$   4.000,- (ca. EUR   2.837,-)
airport.at – EUR   2.750,-

Die generischen Endungen nahmen die letzten Tage des Jahres zum Anlass, ein paar unspektakuläre Domain-Verkäufe zu offenbaren; doch zeigte sich immerhin die Endung .biz mit drei erwähnenswerten Domains:

apotheke.biz – EUR   6.000,-
pamela.biz – EUR   3.000,-
mlm.biz – US$   4.000,- (ca. EUR   2.878,-)

Die Endung .info brillierte leider nicht; die Preise sind kommod:

gas.info – EUR   7.300,-
envelope.info – EUR   6.000,-
mack.info – EUR   5.000,-
steroids.info – US$   5.999,- (ca. EUR   4.316,-)
provence.info – US$   2.850,- (ca. EUR   2.021,-)
bid.info – US$   2.350,- (ca. EUR   1.667,-)

Auch der Hype um .mobi scheint zu stagnieren. Die Preise sind nicht schlecht, aber entsprechen so gar nicht der Euphorie der ersten Stunde:

ebuddy.mobi – US$   5.000,- (ca. EUR   3.597,-)
mobiles.mobi – US$   4.600,- (ca. EUR   3.262,-)
gomez.mobi – US$   4.500,- (ca. EUR   3.237,-)
report.mobi – US$   2.250,- (ca. EUR   1.619,-)

Hingegen weisen die klassischen generischen Endungen durchaus einige Toppreise auf, mit Abstand angeführt von der spanischen casas.net für sehr gute EUR 87.000,-, auf die die eher schwache adware.net für US$ 25.000,- (ca. EUR 17.730,-) folgt. Auch danach gab es noch einige fünfstellige Preise:

couponcode.net – US$  20.054,- (ca. EUR  14.427,-)
hunk.net – US$  17.000,- (ca. EUR  12.057,-)
nursingschools.org – US$  15.000,- (ca. EUR  10.638,-)
men.org – US$  12.500,- (ca. EUR   8.865,-)
sjm.net – US$   9.900,- (ca. EUR   7.021,-)
30.net – US$   9.500,- (ca. EUR   6.738,-)
wy.net – US$   7.100,- (ca. EUR   5.035,-)
500.net – US$   7.000,- (ca. EUR   4.965,-)
acquire.net – US$   6.500,- (ca. EUR   4.610,-)
scratchcards.net – US$   6.088,- (ca. EUR   4.318,-)
lexikon.net – EUR   4.000,-
edoc.net – US$   5.100,- (ca. EUR   3.617,-)
totalmedia.net – US$   4.588,- (ca. EUR   3.254,-)
ekosolar.org – EUR   3.000,-
ardeche.net – US$   4.750,- (ca. EUR   3.417,-)
mrn.net – US$   4.000,- (ca. EUR   2.837,-)
consumerist.org – US$   4.000,- (ca. EUR   2.878,-)
gulf.org – US$   4.000,- (ca. EUR   2.878,-)
mgac.net – US$   4.000,- (ca. EUR   2.878,-)
p21.org – EUR   3.100,-

Schließlich bot .com wieder alles auf und zeigte sich erfolgreich mit der Dublette financialaid.com für US$ 480.000,- (ca. EUR 345.324,-) und financialaide.com für US$ 320.000,- (ca. EUR 230.216,-), was schlappe US$ 800.000,- für das Paar finanzorientierter Domains darstellt. Aber nicht weniger überzeugend waren floor.com zum Preis von US$ 275.000,- (ca. EUR 195.035,-) und riva.com für immer noch US$ 200.000,- (ca. EUR 143.885,-). Weitere erwähnenswerte .com-Domain-Preise sind:

modern.com – US$ 160.000,- (ca. EUR 113.475,-)
25.com – US$ 124.555,- (ca. EUR  89.608,-)
crab.com – US$  92.000,- (ca. EUR  65.248,-)
daytraders.com – US$  84.215,- (ca. EUR  59.727,-)
94.com – US$  81.000,- (ca. EUR  57.447,-)
zp.com – US$  81.000,- (ca. EUR  57.447,-)
pvp.com – US$  60.099,- (ca. EUR  43.237,-)
toners.com – US$  55.600,- (ca. EUR  39.433,-)
justintime.com – US$  50.000,- (ca. EUR  35.971,-)
mastersdegrees.com – US$  48.000,- (ca. EUR  34.043,-)
288.com – US$  43.222,- (ca. EUR  30.654,-)
juegosflash.com – EUR  25.000,-
hole.com – US$  35.000,- (ca. EUR  24.823,-)
z7.com – US$  35.000,- (ca. EUR  25.180,-)
schoolloan.com – US$  35.000,- (ca. EUR  25.180,-)
duo.com – US$  30.500,- (ca. EUR  21.631,-)
hottube.com – US$  30.000,- (ca. EUR  21.277,-)
hometown.com – US$  30.000,- (ca. EUR  21.277,-)
fazza.com – GBP  20.000,- (ca. EUR  21.147,-)
filebox.com – US$  27.000,- (ca. EUR  19.424,-)
almeda.com – US$  25.000,- (ca. EUR  17.730,-)
boya.com – US$  22.500,- (ca. EUR  15.957,-)
koop.com – US$  21.288,- (ca. EUR  15.315,-)
playtube.com – US$  20.500,- (ca. EUR  14.539,-)
autodriver.com – US$  20.100,- (ca. EUR  14.255,-)
mdd.com – US$  20.000,- (ca. EUR  14.388,-)
clickfree.com – US$  20.000,- (ca. EUR  14.388,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Parking – Kritik an Googles AdSense-Öffnung

Bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres öffnete Google sein AdSense-Angebot in Nordamerika für Domain-Namen ohne Inhalte. Zunächst wusste man nicht recht, was davon zu halten ist. Während Domainer die Sache nun eher positiv aufnehmen, mehrt sich jedoch die Kritik.

Am 11. Dezember 2008 gab Google bekannt, sein AdSense-Programm, das bisher nur Google-Partnern zu Verfügung stand und von Domain-Parkinganbietern für Domain-Inhaber genutzt wurde, den Domain-Inhabern für deren inhaltslose Domains direkt anzubieten. Dies stellt letzten Endes den Angriff auf die eigenen Vertragspartner, die Domain-Parkinganbieter, dar. Andrew Allemann von domainnamewire.com hat mit verschiedenen Google-Partnern gesprochen. Die Stimmung ist bei diesen nicht berauschend, der unerwartete Schritt von Google sorgt für Verwirrung. Allemann teilt mit, Google-Partner versicherten, dass Google noch vor kurzem erklärt habe, sich nicht direkt Domain-Inhabern öffnen zu wollen. Diese Erklärung steht im Zusammenhang mit Googles Bitte an die Partner, mehr Daten der Domain-Inhaber weiterzureichen, um rechtswidriges Handeln besser kontrollieren zu können. Auf diese Bitte reagierten die Partner zunächst nicht, weshalb Google obige Versicherung abgab, der Google jetzt zuwider handelt.

Einige Domain-Parkingunternehmen fragen sich nun, so Allemann, ob Google die Klick-Revenuen in den vergangenen Monaten gerade deswegen reduziert hat, um hinterher umso mehr über den Direktvertrieb an die Domain-Inhaber einstreichen zu können. Doch habe die Google-Aktion auch ihr Gutes, meint ein Parkingunternehmen: die Domainer könnten jetzt endlich sehen, dass einige von ihnen gemachte Vorwürfe über undurchsichtige Geschäfte gar nicht auf ihr Konto gehen, sondern auf das von Google. Auf spezifische Nachfrage von Allemann zu der Problematik äußerte sich Google-Sprecher Daniel Rubin ganz allgemein: „Wir glauben, dass so das Bewusstsein der Nutzer, Werber und Domain-Inhaber gesteigert wird.“ Von den Parkingunternehmen ist nicht die Rede.

Unter Domainern herrscht weitestgehend Übereinstimmung. Schon länger stand die Intransparenz der Verteilung von über AdSense erzielten Einkünften in der Kritik. Hier forderten vor einem Jahr eine Gruppe Domainer bereits klare Spielregeln. Dass nun Google die Sache in die Hand nahm und die Parkinganbieter düpierte, war so nicht zu erwarten. Für Domainer zeichnen sich Vorteile ab: Ohne die Vermittlung durch Parkinganbieter dürfte die Verteilung der mit Werbung auf den Domains erzielten Gewinne klarer werden – und höher ausfallen, da keine Parkinganbieter mehr zwischengeschaltet sind.

Richard Martin sieht auf domainsmalltalk.com die möglichen Vorteile für Domainer, bleibt aber skeptisch, ob wirklich bessere Einkünfte erzielt werden als über Parkinganbieter. In jedem Falle sei es ein cleverer Schachzug von Google. Rick Schwartz, der die Parkingunternehmen als das Problem ansieht, kommt zu dem Ergebnis, dass mit der domainerfreundlichen Änderung der Spielregeln durch Google die Branche wahrscheinlich den größten Wandel überhaupt erfahren wird. Was zählt, ist der Verkauf. Und Google dürfte die Möglichkeit haben, die wenigen unter Millionen, die eine Domain betreten und tatsächlich über die Werbung zum Geschäftsabschluss schreiten, so auszufiltern, dass der Domain-Inhaber nicht ein paar Cent bekommt, sondern echtes Geld.

Ob der unvermittelte Schachzug von Google wirklich für die Domainer aufgeht, wird man erst in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren sehen.

Quelle: google.com, ricksblog.com, domainsmalltalk.com, domainnamewire.com

Eilig – Domainrechtstag von Nic.at in Wien

Nic.at, die Verwaltungsstelle der österreichischen Domain-Endung .at, lädt am 15. Januar zum Domainrechtstag 2009 nach Wien und informiert über die wichtigsten Fakten und Neuigkeiten rund um Domains.

Das Thema dieses zweiten Domainrechtstags lautet „Die Domain: Wertgegenstand und Streitobjekt“. Domain-Experten wie etwa Kai Recke von der Sedo-Rechtsabteilung, Mag. Michael Pilz von einer namhaften Rechtsanwaltskanzlei in Wien und weitere Spezialisten aus Österreich und der Schweiz auf dem Gebiet des Domain-Rechts referieren über das Domain-Recht.

Die Veranstaltung richtet sich an Rechtsanwälte und Konzipienten, Richter, Professoren und Mitarbeiter von juridischen Fakultäten und Unternehmensjuristen. Nic.at verspricht im Anschluss an den Nachmittag mit geballten Informationen ein Buffet, bei dem man in angenehmer Atmosphäre intensive Gespräche führen und wichtige Kontakte knüpfen kann.

Die Teilnahme am Domainrechtstag ist kostenfrei, die Teilnehmerzahl jedoch begrenzt. Die Anmeldung erfolgt bis spätestens heute, dem 08. Januar 2009. Der Domainrechtstag findet am 15. Januar 2009 ab 14.00 Uhr in der Urania Sternwarte im Dachsaal, Uraniastrasse 1, 1010 Wien, statt.

Weitere Informationen unter:
> http://www.domainrechtstag.at
> http://www.urania-sternwarte.at

Quelle: nic.at

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top