Newsletter-Ausgabe #382: September 2007

Themen: .asia – neues Auktionsmodell für Asien-Domain | Nominet – Versäumnisurteil bei .uk-Domains? | ccTLDs – Neues von .yu, .su und .kp | Kinder, Kinder – süsse Streite vor dem BGH | hot.tv – heisse Preise für heisse Domains | domainpredator.com – Profi-Tipps für Domainer | Nürnberg – Seminar zum Domain- und Markenrecht

.asia – neues Auktionsmodell für Asien-Domain

Vergangene Woche hatten wir bereits einen näheren Einblick in die Einführungsphase der neuen Top Level Domain (TLD) .asia gegeben. Diese Woche wollen wir das Auktionsmodell näher beleuchten, mit dem Verwalter DotAsia neue Wege geht.

Es noch besser machen als EURid bei .eu (dotEU) – dieses ehrgeizige Ziel hatten sich die .asia-Macher um CEO Edmon Chung gesetzt. Als einen der optimierungsfähigen Punkte hat man die Probleme des Prioritätsgrundsatzes „first come, first served“ in der Sunrise-Phase ausgemacht; so sortierte EURid die eingehenden Vormerkungen in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs aneinander. Die Folge war, dass zum Teil die Bruchteile von Sekunden darüber entschieden, an welcher Stelle ein Inhaber eines früheren Rechts landete. Um die eigenen Chancen zu verbessern, gingen daher viele Rechteinhaber dazu über, ihre Domains über zahlreiche Domain-Registrare vorzubestellen, was jedoch mit erheblichen Kosten einherging. Verschärft wurde das Problem durch zahlreiche Benelux-Markenrechte, die kurzfristig und nur zum Zwecke der Teilnahme an der Sunrise Period registriert worden waren. Konnte der Anmelder sein behauptetes Recht dann rechtzeitig nachweisen, hatten Inhaber langjähriger Markenrechte das Nachsehen, wenn ihre Bestellung zu spät eingegangen war.

Dieses Problem will man bei .asia vermeiden. Weder während den Sunrise-Phasen noch der Landrush Period gilt der Prioritätsgrundsatz; es spielt also keine Rolle, wann innerhalb dieser Phasen eine .asia-Domain angemeldet worden ist. Stattdessen hat sich DotAsia für ein Auktionsmodell entschieden: gibt es in der Sunrise Period oder der Landrush Period für eine Domain mehrere Interessenten, erhält nicht der zeitlich erste den Zuschlag, sondern es wird eine Auktion veranstaltet, bei der die Domain über das Unternehmen pool.com meistbietend versteigert wird. Mit anderen Worten: nicht nur Markeninhaber müssen entscheiden, was ihnen eine Domain wert ist, auch im Rahmen der Landrush Period mit dem Wettrennen um die äusserst begehrten generischen Domain-Namen entscheidet der gebotene Preis.

Zu Beginn jeder Auktion wird jeder Mitbewerber über seine Konkurrenten namentlich informiert, um etwa Doppelbieter aus dem selben Unternehmen zu vermeiden. Die Auktion dauert dabei zunächst sieben Tage; sollte innerhalb der letzten 24 Stunden ein „change of lead“ stattfinden, verlängert sie sich um jeweils weitere 24 Stunden, so dass theoretisch ein wochenlanges Bieten denkbar ist. Das Bieten erfolgt in US-Dollar, entsprechende Konvertierungen sind aber eingeplant. Erst in der Live-Phase im März 2008 gilt dann wieder der Prioritätsgrundsatz „first come, first served“. Inwieweit das Modell geeignet ist, Ungerechtigkeiten bei der Vergabe zu lösen oder stattdessen für Chaos unter den Domain-Kunden sorgt, bleibt abzuwarten.

Weitere Informationen rund um die Einführung von .asia finden Sie unter:
> http://www.dotasia.org

Quelle: eigene Recherche

Nominet – Versäumnisurteil bei .uk-Domains?

Die britische Domain-Verwaltung Nominet will das Streitschlichtungsverfahren für .uk-Domains vereinfachen: wehrt sich der Domain-Inhaber nicht gegen die Klage, soll die Domain automatisch auf den Antragsteller übertragen werden. Doch Anwälte laufen gegen diesen Plan Sturm.

Mehr als 6.000 Streitschlichtungsverfahren hat Nominet seit dem Jahr 2001 durchgeführt. Nach den bisherigen Erfahrungen war in einer Vielzahl der Fälle der behauptete Anspruch so offensichtlich, dass die Domain-Inhaber auf eine Erwiderung auf den Antrag verzichtet haben; dennoch musste bisher das mit Experten besetzte Schiedsgericht prüfen, ob die Klage Erfolg hat. Hier setzen die geplanten Änderungen an, indem in diesen Fällen eine „nicht verteidigte“ Domain ohne weiteres auf den Antragssteller übertragen wird. Die Zivilprozessordnung (ZPO) in Deutschland kennt mit dem so genannten Versäumnisurteil schon lange eine ähnliche Entscheidungsmöglichkeit: Ist eine Partei trotz ordnungsgemäßer Ladung zur mündlichen Verhandlung nicht erschienen, oder verhandelt sie nicht zur Sache, kann von der anderen Partei – vereinfacht dargestellt – der Erlass eines Versäumnisurteils (VU) beantragt werden. Das Gericht prüft dann lediglich die Schlüssigkeit des Klagevorbringens, ob also der vorgetragene Sachverhalt die begehrte Rechtsfolge zu tragen vermag; ist dies der Fall, ergeht Versäumnisurteil.

Nominet verspricht sich von der geplanten Änderung des Dispute Resolution Service (DRS) erhebliche Vorteile für Markeninhaber im Kampf gegen Cybersquatting, da sich beispielsweise die Gebühren für das Verfahren auf umgerechnet EUR 290,- netto senken lassen, statt wie bisher fast EUR 1.100,- netto; auch bei einem erfolgreichen DRS-Verfahren trägt der Antragsteller diese Kosten, so dass sich tatsächlich erhebliche Einsparungen ergeben könnten. Zudem würde das Verfahren beschleunigt, da die meist aufwändige rechtliche Prüfung entfiele. Doch das Verfahren hat nicht nur Vorteile, warnt David Barker von der Kanzlei Pinsent Masons. So vermisst er eine Schlüssigkeitsprüfung, wie ihn das VU noch vorsieht; im Fall von Nominet würde die Domain automatisch übertragen, solange sich ihr Inhaber nicht gegen das Verfahren zur Wehr setzt, so dass Missbrauchsfälle vorprogrammiert sind. Damit steigt die Bedeutung einer zustellfähigen Anschrift nochmals an, so dass Fahrlässigkeiten etwa nach einem Umzug ausgenutzt werden könnten.

Die Internetnutzer sind noch bis zum 03. Oktober 2007 aufgerufen, sich über die Website von Nominet an einer Umfrage zu den geplanten Änderungen zu beteiligen. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass Nominet mit der Einführung einer Grace Period – in der die Domain gesperrt, aber noch nicht übertragen ist – ein zusätzliches Zeitfenster einplant, um etwaige Missbrauchsfälle so gering wie möglich zu halten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://short4u.de/46f7ffd816ab0

Quelle: out-law.com, nominet.org.uk

ccTLDs – Neues von .yu, .su und .kp

Die Internet-Verwaltung ICANN hat in den vergangenen Tagen ein Stück Geschichte geschrieben: mit der Delegierung der nordkoreanischen Länderendung .kp und der geplanten Ablösung der jugoslawischen Endung .yu durch .rs und .me stellt sich auch für das Kürzel .su (Sowjetunion) Fragen nach ihrer Zukunft.

Mit dem im Jahr 1991 eingeleiteten Zerfall Jugoslawiens schien lange Zeit unklar, wie es mit der Länderendung .yu weitergeht. So ist zwar eine Registrierung bis heute grundsätzlich möglich, jedoch angesichts der politischen Entwicklung weder sinnvoll noch gewünscht. Auch um ihre eigene politische Entwicklung nach aussen zu dokumentieren, haben sich daher Serbien und Montenegro mit .rs beziehungsweise .me um die Einführung eigener Länderendungen bemüht und damit letztlich auch Erfolg. ICANN konnte sich auf die Standardliste ISO 3166-1 berufen, die anzeigt, wenn Länderendungen geschaffen, verändert oder entfernt werden; damit ist das „Aus“ für .yu beschlossene Sache. Um den Inhabern von .yu-Domains Gelegenheit zu geben, sich hierauf einzustellen, haben Serbien als auch Montenegro einen mehrjährigen Übergangsplan bis zum 30. September 2009 vorgelegt; erst danach wird .yu endgültig außer Betrieb gesetzt. ICANN wird dabei den gesamten Übergangsprozess überwachen, um die Einhaltung der Übergangsregelungen sicherzustellen. Die für den Staatenverbund Serbien-Montenegro ursprüglich vorgesehene Endung .cs wird daher nicht mehr benötigt.

Doch diese Entscheidung stellt auch das Schicksal der annähernd 10.000 Domains mit der Endung .su für die frühere UdSSR in ein neues Licht. Mit Registrierungsgebühren von EUR 85,00 sind sie deutlich teurer als .ru-Domains, die schon für unter EUR 20,00 zu erhalten sind. In diesen Fällen verweist ICANN, dass es den lokalen Communities überlassen bleibt, den Übergang zu organisieren; so hat man etwa .zr (Zaire) in den Ruhestand geschickt, und der Übergang von .tp (Ost-Timor) nach .tl (Timor Leste) ist am Laufen. Auch .su ist für diese Rente vorgesehen, obwohl die derzeitigen Betreiber wenig dafür tun, darauf hinzuweisen. So drängt ICANN darauf, neue Registrierungen einzufrieren, oder sich bei der UN als Ausnahmeabkürzung neu um .su zu bewerben, wie das etwa im Fall von .eu oder .uk erfolgt ist. Eine endgültige Entscheidung steht derzeit aus.

Ganz am Anfang ihrer Internetexistenz steht dagegen .kp, die offizielle Endung für Nord-Korea. Wie berichtet, hatte ICANN vor einigen Wochen eine Anfrage auf Delegierung der Verwaltung erhalten. Anlässlich des Treffens am 11. September 2007 wurde nun abgestimmt; künftig wird sich das Korea Computer Center um .kp kümmern. Mit einer grosszügigen Vergabe ohne eine Vielzahl von Vergaberegelungen rechnen jedoch auch kühnste Domain-Spekulanten nicht.

Weitere Informationen zu .kp finden Sie unter:
> http://www.kcce.kp/

Quelle: icann.org, intern.de

Kinder, Kinder – süsse Streite vor dem BGH

Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs (BGH) informiert über zwei kürzlich ergangene Entscheidungen des BGH, die eine Klägerin betreffen: den Süßwaren-Hersteller Ferrero. Dieser war gegen Konkurrenten vorgegangen, die ihrerseits Süßwaren oder Molkereiprodukte auf den Markt bringen wollen, deren Namen den Begriff „Kinder“ enthalten. Der Schutzumfang der „Kinder“-Marken der Klägerin reichte nicht aus.

Die Klägerin, der Süßwaren-Hersteller Ferrero, ist Inhaberin mehrerer graphisch gestalteter, teilweise farbiger Marken mit dem Wortbestandteil „Kinder“, die u.a. für Schokolade eingetragen sind. Eine Unterlassungsklage richtete sich gegen den Süßwaren-Hersteller Haribo, der unter der Marke „Kinder Kram“ Zuckerwaren, Back- und Konditorwaren anbietet. Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 22.12.2004, Az.: 6 U 51/00) hatte der Klage zunächst statt gegeben. Doch der BGH hob die Entscheidung auf und wies sie an das OLG Köln zurück, weil das Berufungsgericht nicht den Gesamteindruck der sich gegenüber stehenden Zeichen ermittelt hatte. Das OLG wies daraufhin die Berufung zurück und die Klägerin ging in Revision. Nun hat der BGH (Urteil vom 20.09.2007, Az.: I ZR 6/05) die Revision von Ferrero endgültig zurückgewiesen. Sowohl das OLG Köln als auch der BGH sehen in der Verwendung der Bezeichnung „Kinder Kram“ keine Verletzung der Markenrechte der Klägerin, da es an der Zeichenähnlichkeit zwischen den graphisch gestalteten Klagemarken und der angegriffenen Wortmarke fehle.

Ähnlich verhielt es sich in dem Verfahren (Urteil vom 20.09.2007, Az.: I ZR 94/04) von Ferrero gegen einen Hersteller von Molkereiprodukten, der beabsichtigte, ein Milchdessert unter Verwendung der Bezeichnung „Kinderzeit“ auf den Markt zu bringen. Die Klägerin hatte beantragt, der Beklagten zu verbieten, die Bezeichnung „Kinderzeit“ auf Verpackungen und in der Werbung zu verwenden. Vor dem LG Hamburg hatte die Klägerin noch Erfolg (LG Hamburg, Urteil vom 15. August 2003, Az. 416 O 85/03). Das Oberlandesgericht Hamburg dagegen (Urteil vom 04.06.2004, Az.: 5 U 123/03) wies die Klage ab. Der BGH bestätigte die Entscheidung des OLG Hamburg, weil zwischen den graphisch gestalteten Klagemarken „Kinder“ und der Bezeichnung „Kinderzeit“ ebenfalls die für ein Verbot erforderliche Zeichenähnlichkeit nicht gegeben sei.

Die Urteile des BGH vom 20.09.2007 liegen noch nicht vor. Die Pressemitteilung (Nr. 132 aus 2007) des BGH findet man im Bereich „Presse“ unter
> http://www.bundesgerichtshof.de

Auch vor den österreichischen Gerichten war Ferrero vor Jahren im Streit um die Domain kinder.at gescheitet. Mehr dazu in unserem Artikel aus dem Jahre 2002:
> http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=98

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, juris.de

hot.tv – heisse Preise für heisse Domains

Die vergangene Domain-Handelswoche überrascht wieder mit hohen Preisen bei den unterschiedlichsten Endungen. Mit televisions.com zum enormen Preis von US$ 215.000,- (ca. EUR 153.791,-) und hot.tv zu US$ 35.000,- (ca. EUR 25.036,-) ergeben sich die schönsten Gegensätze.

Die Domain hot.tv aus Tuvalu setzt unter den Länderendungen einen Glanzpunkt zum erstaunlichen Preis von US$ 35.000,- (ca. EUR 25.036,-). Damit steht sie freilich nicht allein, denn motels.tv erzielte US$ 7.000,- (ca. EUR 5.007,-) und scotland.tv auch noch ganze US$ 6.750,- (ca. EUR 4.828,-). Im Schnitt liegt da .de, die mit hongkong.de für EUR 10.000,- einsteigt, und der domainreseller.de zu EUR 2.550,-, songwriters.de zu EUR 2.500,- sowie objektschutz.de für EUR 2.000,- und westminster.de für EUR 1.750,- folgen, deutlich drunter. Aber noch etwas schwächer zeigte sich .eu mit der verzogenen relocation.eu zu US$ 9.000,- (ca. EUR 6.438,-) und eur10.eu für EUR 2.000,-.

Unklarheiten bescherte truck.us, die nach Angaben von Sedo in diesem Monat US$ 3.150,- (ca. EUR 2.217,-) erzielte; im August kostete truck.us laut Sedo noch US$ 4.150,-. Sollte der Käufer vom August die Domain im September schlechter verkauft haben?

igame.co.uk – GBP 2.000,- (ca. EUR 2.289,-)
restaurant.se – EUR 2.500,-
babyphotos.ca – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.253,-)
fotos.co.uk – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.217,-)
dentures.ca – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.217,-)
pilates.us – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.574,-)
holiday.be – EUR 1.550,-
planet.ca – US$ 2.150,- (ca. EUR 1.538,-)

Bei den generischen Domain-Endungen verblüfft zunächst .info, die weit über das übliche Maß hinausragt. Hingegen hinken .mobi und .biz deutlich nach und auch die traditionellen generischen Endungen .net und .org sind nicht wirklich in Form:

jesus.info – US$ 22.500,- (ca. EUR 16.094,-)
family.info – US$ 13.006,- (ca. EUR 9.303,-)
image.info – US$ 7.751,- (ca. EUR 5.544,-)
belgium.info – US$ 5.350,- (ca. EUR 3.827,-)
clinic.info – US$ 4.299,- (ca. EUR 3.075,-)
menopause.info – US$ 3.901,- (ca. EUR 2.790,-)

mechanics.mobi – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.007,-)
renovation.biz – US$ 2.732,- (ca. EUR 1.954,-)

gems.org – US$ 11.100,- (ca. EUR 7.940,-)
homehealth.net – US$ 7.100,- (ca. EUR 5.079,-)
taste.org – US$ 4.200,- (ca. EUR 3.004,-)
maxsfree.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.146,-)
manu.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.146,-)
linen.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.146,-)
lessons.org – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.146,-)
fortune500.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.788,-)
debtmanagement.org – US$ 2.470,- (ca. EUR 1.767,-)
ijcai-03.org – US$ 2.300,- (ca. EUR 1.645,-)
hairlosstreatment.net – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.574,-)
iws.net – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.466,-)

Recht gut sind dagegen wieder die Ergebnisse unter .com. Mit televisions.com für US$ 215.000,- (ca. EUR 153.791,-) liegt das beste Geschäft der vergangenen Woche vor, gefolgt von der Vertipperdomain cadilac.com für robuste US$ 68.000,- (ca. EUR 48.641,-) und den Domains castillo.com für US$ 35.000,- (ca. EUR 25.036,-) sowie eclass.com für immerhin US$ 31.000,- (ca. EUR 22.175,-). Weiter erwähnenswert sind:

soccerleague.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 20.029,-)
historian.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.883,-)
lsk.com – US$ 20.500,- (ca. EUR 14.664,-)
diabloii.com – US$ 20.499,- (ca. EUR 14.663,-)
plenary.com – US$ 20.300,- (ca. EUR 14.521,-)
ynj.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.876,-)
bii.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 12.518,-)
observe.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.160,-)
depends.com – US$ 15.499,- (ca. EUR 11.087,-)
heya.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.730,-)
vte.com – US$ 12.800,- (ca. EUR 9.156,-)
qsd.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.584,-)
solardirectory.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 7.868,-)
myfreefilehosting.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 7.868,-)
figurine.com – US$ 10.100,- (ca. EUR 7.225,-)
castaways.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.153,-)
uyl.com – US$ 9.999,- (ca. EUR 7.152,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

domainpredator.com – Profi-Tipps für Domainer

Wie geht das eigentlich mit dem Domain-Handel? Für Außenstehende erscheint dieser Zeitvertreib ein undurchsichtiges, diffuses Etwas, das im Internet stattfindet. Domains parkt man, bis der Käufer kommt, oder man versteigert sie bei einer Auktion. Doch wie kommt man zu einem handelbaren Domain-Namen, wer ist der potentielle Kunde und wie macht man wirklich Geld als Domainer? Die Informationsseite domainpredator.com gibt 25 Tipps für erfolgreiches Domaining. Obs hilft?

Unscheinbar sieht sie aus, die Website von domainpredator.com. Das spricht für sie, doch bringt diese Bescheidenheit in der Form nicht auch eine Bescheidenheit des Inhalts? Immerhin bietet die Seite 25 Tipps für erfolgreiches Domaining. Die hätte man in einer einfachen übersichtlichen Datei unterbringen können, aber warum einfach, wenn es auch unübersichtlich geht. In verschiedene Abschnitte eingeteilt und in zahlreiche Unterabschnitte unterteilt, bekommt der Interessierte hier Informationen über das Domaining.

So rät domainpredator.com, auf dem besten Weg zum erfolgreichen Domainer müsse man frisch gekündigte Domains registrieren; sie haben oft genug einen Pagerank. Um diesen wertsteigernden Charakter sich zunutze zu machen, müsse man dann aber die Domain schnell abstoßen, ehe der Pagerank mit dem nächsten Google-Update verschwindet. Und man soll 4-stellige Domains kaufen, von denen es noch zahlreiche freie Domains geben soll. Die verkaufen sich gut, zumal wenn sie Akronyme sind. Es gibt immer ein Unternehmen in der weiten Onlinewelt, welches das Akronym nutzen kann. Solche Akronym-Domains sind bei wirklichen Domainern nicht wirklich beliebt, weshalb, so domainpredator.com, man sie Domainern günstig abkaufen kann, um sie dann viel-viel teurer an den Endnutzer verkaufen zu können. Wie überhaupt die Endkunden immer mehr bezahlen als Domainer. Ebenfalls interessant sind Keyword-Domains, die man an Unternehmen verkauft, die bei Suchmaschinen entsprechende Keywords gebucht haben.

Weiter geht man bei Domainpredator davon aus, dass man auf dem Domain-Markt, der sich vom Finanzmarkt unterscheidet, in die Zukunft blicken kann. Die Preise von Qualitätsdomains steigen, weil es immer weniger werden: einmal an den Endnutzer verkauft, verschwindet eine solche Domain vom Markt. Damit wird der Markt enger. Das alles findet aber sprachübergreifend statt. Man sollte sich also nicht auf eine Sprache wie Englisch oder Deutsch festlegen. Und die Preise dieser Domains sind kommod: denn im nichtenglischen Markt werden Domains überwiegend geparkt und nicht ein Geschäftsfeld darunter entwickelt, welches für einen weitaus höheren Verkaufspreis sorgen würde. Dass diese Märkte aber nicht schon massiv ausgelotet werden, scheint den Autoren nicht bekannt zu sein. Ebenfalls empfiehlt man, in IDNs (internationalisierte Domain-Namen) und da in chinesische, russische und andere Nicht-ASCII-Code Domains zu investieren. Wenn man die notwendige Begriffskompetenz hat, mag das gehen; andererseits braucht man dann aber auch einen langen Atem, ehe man die Domains verkaufen kann. Übrigens sind die gefragtesten Domains solche aus dem Bereichen Akronym, Städtenamen, Vornamen, Umgebung und E-Commerce, meint domainpredator.com. Soweit ein Blick in die 25 Tipps. Daneben bietet die Seite ein brauchbares Glossar zum Thema und zahlreiche Links zu weiteren Informationen.

Dass man aber nach Lektüre der Seiten plötzlich zum ordentlichen Domainer wird und schnell ein Vermögen anhäuft, darf man besten Gewissens bezweifeln. Unabdingbar für den Domainer sind Zeit, Sitzfleisch, Hartnäckigkeit, Enthusiasmus und Schnelligkeit im richtigen Moment. Domainer zu sein ist mehr als ein Vollzeitjob, das wird nicht ganz klar auf domainpredator.com. Doch nichtsdestotrotz erhält man weitestgehend einen brauchbaren Einblick in die Szene, und das insbesondere aufgrund der zahlreichen Links wie zum Beispiel zu Foren, in denen sich Domainer bewegen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.domainpredator.com

Quelle: domainpredator.com, eigene Recherche

Nürnberg – Seminar zum Domain- und Markenrecht

Am 19. Oktober 2007 veranstaltet marktplatz-marke.de ein Seminar zum Domain- und Markenrecht im Internet. Mit von der Partie sind Rechtsanwalt Dr. Thorsten Bettinger sowie Torben Valnert.

Das Seminar behandelt die aktuellen Entwicklungen des Markenrechts im Internet, zu denen zum Beispiel die rechtliche Beurteilung von Metatags und Adwords zählen. Referenten sind RA Thorsten Bettinger, der in Kürze mit einem neuen Fachbuch zum Domain-Recht glänzen wird, und Torben Valnert, Geschäftsführer der eBrand Services AG. Die Liste der Themen, die die Referenten ansprechen werden, ist lang, und reicht von der Domain-Namensrecherche und Kollisionsüberwachung über die Verwertung von Domain-Namen und Domain-Namen in der Insolvenz bis zur alternativen Streitbeilegung. Weiter wird die Verwertung von registrierten Rechten besprochen. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer die notwendigen Informationen, um Domain-Registrierungen durchführen und Kennzeichenverletzungen im Internet effektiv verfolgen zu können.

Zielgruppe des Seminars sind die Leiter und Mitarbeiter von Marken-, Rechts- und IT-Abteilungen, Marken- und Domain-Sachbearbeiter, Patent- und Rechtsanwälte, Mitarbeiter von Marketing- und Vertriebsabteilungen mit Bezug zu Domains und Internet.

Das Seminar findet am 19.10.2007 in Nürnberg im Mövenpick Hotel Nürnberg – Airport statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Das Teilnehmerentgelt beträgt EUR 320,- zuzüglich 19% Mehrwehrtsteuer.

Weitere Informationen findet man unter:
> http://www.marktplatz-marke.de/18120.html

Quelle: marktplatz-marke.de, eigene Recherche

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