Newsletter-Ausgabe #393: Dezember 2007

Themen: Dot-o-mator – neues Tool hilft bei Domain-Suche | chelwest.com – WIPO betont „freedom of speech“ | Update – Neues von .travel, .fr und .nl | Skript-Tipp – Webmaster-Guide zur Forenhaftung | melbourne.com – „down under“ geht der Preis hoch | music.mobi – Domain-Auktion mit Hindernissen | Polen – NASK lädt zur Domain-Konferenz

Dot-o-mator – neues Tool hilft bei Domain-Suche

Dass bei inzwischen etwa 150 Millionen Domain-Namen die Suche nach guten freien Adressen immer schwieriger wird, wissen nicht nur Domain-Spezialisten zu beklagen. Mit dem „Dot-o-mator“ ist jetzt ein neues Tool angetreten, das für Abhilfe sorgen will.

Angesichts von allein über 70 Millionen .com-Domains scheint es schier unmöglich, noch attraktive Domains zu finden. Eines der Geheimnisse erfolgreicher Suche liegt in einer Kombination verschiedener Worte, um daraus neue Adressen zu bilden. Der bisher nur in englischer Sprache zur Verfügung stehende Dot-o-mator hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Prozess zu vereinfachen. Aus verschiedenen angehängten Vor- und Nachwörtern bildet das kostenlose Tool neue Wörter und erleichtert so die Suche. Die Wortlisten können frei gewählt und beispielsweise aus einem Textverarbeitungsprogramm per „copy & paste“ übernommen werden. Alternativ stehen verschiedene Kategorien wie zum Beispiel „Tech“ oder „Web 2.0 words“ zur Verfügung, die bereits mit einer festen Auswahl an Wörtern zur Fundgrube werden. Das Ergebnis spuckt der Dot-o-mator in einem Fenster aus, wo dann per Mausklick geprüft werden kann, ob der Begriff als Domain noch frei ist. Bei letztem Schritt ist allerdings Vorsicht angesagt, da der ausgewählte Registrar nicht immer der günstigste sein muss.

In eine ähnliche Kerbe schlägt bustaname.com, das derzeit ebenfalls nur in englischer Sprache zur Verfügung steht. Hier können einzelne Wörter wie etwa generische Begriffe in eine Suchmaske eingegeben werden, die dann für den Nutzer unsichtbar durcheinandergewürfelt werden. In einem weiteren Feld zeigt das kostenlose Programm dann nur die Begriffe an, die als Domain-Name noch verfügbar sind, prüft also zeitgleich auch noch, ob eine Registrierung möglich wäre. Über verschiedene Optionen lässt sich die Suche verfeinern, so etwa im Bezug auf die Top Level Domain, wobei aktuell .com, .net, .org, .info und .biz zur Auswahl stehen. Vereinfacht wird die Suche durch das automatisierte Hinzufügen einzelner Silben sowie der Einbeziehung des Bindestrichs in die Wortkombinationen. Noch in der Beta-Phase befindet sich eine eingebaute Kombi-Suche in der Sedo-Datenbank nach registrierten, jedoch käuflich erwerbbaren Domains.

Wer lieber eine deutschsprachige Suchseite verwendet, kann sich der kostenfrei nutzbaren Stichwort-Suche des Starnberger Registrars united-domains.de bedienen. Dieses Tool hilft bei der Suche nach freien Domain-Namen zu einem bestimmten Stichwort, einer Marke oder Firma (z.B. „Computer“, „Milka“, „SAP“) und überprüft knapp 400 Namenskombinationen. Somit ist es auch ideal zur Ergänzung des eigenen Domain-Portfolios.

Den „Dot-o-mator“ finden Sie unter:
> http://www.dotomator.com/

Bustaname finden Sie unter:
> http://www.bustaname.com/

Die Stichwort-Suche von united-domains.de finden Sie unter:
> http://short4u.de/475bee5b1885c

Quelle: emediawire.com, eigene Recherche

chelwest.com – WIPO betont „freedom of speech“

Auf die Inhaber von Markenrechten kommen schwierige Zeiten zu: nach Ansicht der in Genf ansässigen World Intellectual Property Organisation (WIPO) ist die Registrierung fremder Marken als Domain-Name zum Zweck der Meinungsäußerung nach den Vorschriften der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) akzeptabel.

Galt die WIPO dank einer angeblich besonders markenfreundlichen Rechtsprechung – über 83 Prozent der Verfahren gingen zu Gunsten des Markeninhabers aus – bisher kaum als helfende Hand der Domain-Grabber, scheint sich nun der Wind unter bestimmten Bedingungen zu drehen. Im Mittelpunkt eines Trends der Rechtsprechung des Schiedsgerichts stehen dabei solche Domains, bei welchen ein markenrechtlich geschützter Begriff genutzt wird, um darunter die eigene Meinung kund zu tun. Aktueller Streitfall ist die Domain chelwest.com. Der Brite Frank Redmond nutzt diese Adresse, um sich dort in kritischer Weise mit der Behandlung seiner Tochter Tess in einem Londoner Krankenhaus auseinanderzusetzen, das unter dem Domain-Namen chelwest.nhs.uk zu erreichen ist. Das Hospital machte daraufhin vor der WIPO geltend, dass die Domain seinem Namen zu ähnlich sei, und begehrte die Übertragung auf sich.

Doch Redmond, der sich ohne Anwalt selbst gegen die Klage zur Wehr setzte, setzte sich durch. Nach Ansicht des Gerichts zieht Redmond aus der Domain keinen kommerziellen Nutzen; zudem sei für jeden Benutzer beim Aufruf der Website unverzüglich zu ersehen, dass es sich nicht um das offizielle Angebot des Krankenhauses handelt. In seiner Urteilsbegründung setzt sich das Gericht dabei intensiv mit dem Recht auf freie Meinungsäusserung auseinander. Obwohl derartige Verfahren nur einen Bruchteil der WIPO-Streitigkeiten ausmachen, gelten sie als besonders umstritten. Richter Jonathan Turner arbeitet schließlich sieben Kriterien heraus, bei welchen aufgrund des Rechts auf Meinungsäusserung eine Nutzung einer fremden Marke als Domain im Sinne der URDP nicht zu beanstanden ist, betont jedoch zugleich, dass er diese nicht in Stein meißeln wolle. WIPO-Direktor Wilbers wiederum betonte, dass nach seiner Ansicht die genannten Kriterien einer wiederholten Prüfung nicht zwingend stand halten würden, da die WIPO-Rechtsprechung im Fluss sei. „Es gibt jedoch eine bestimmte Unvermeidlichkeit, dass mehr und mehr dieser Angebote zugelassen werden“, hob Wilbers hervor.

Auch in Deutschland haben Streitigkeiten um Domain-Namen wie oil-of-elf.de oder scheiss-t-online.de Gerichte beschäftigt, zuletzt das LG Frankfurt im Fall lottobetrug.de. Grundsätzlich ist in derartigen Fällen das Grundrecht nach Art. 5 Abs. l GG auf freie Meinungsäußerung zu berücksichtigen; jedoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob insbesondere eine unzulässige Schmähkritik vorliegt. Angesichts der Tendenzen der Gerichte, im Zweifel eine solche zu bejahen, kann daher derzeit nur gewarnt werden, zu leichtfertig derartige Domains zu registrieren. Für Markeninhaber heisst es einmal mehr, durch ein sorgfältig zusammengestelltes Portfolio auch negativ besetzte Domains präventiv zu registrieren, um Diskussionen schon frühzeitig den Boden zu entziehen.

Die Entscheidung der WIPO finden Sie unter:
> http://short4u.de/475d8d70105ee

Das Urteil dess OLG Frankfurt/M zu lottobetrug.de findet man unter:
> http://snipurl.com/1c6fl

Quelle: zdnet.co.uk, eigene Recherche

Update – Neues von .travel, .fr und .nl

Still ist es geworden um die Reise-Domain .travel. Offensichtlich zu still, findet die Domain-Verwaltung, und hat daher die Änderung der Vergabebedingungen beschlossen. Ausserdem gibt es Neues aus Frankreich und den Niederlanden.

Die Tralliance Corp., Verwalterin der Reise-Domain .travel, hat eine Reihe von Änderungen ihrer Vergaberegelungen bekanntgegeben, die Anfang 2008 in Kraft treten. So erweitert sich insbesondere der Kreis der Registrierungsberechtigten: war bisher die Haupttätigkeit in einem von 18 Sektoren der Reisewirtschaft bisher zwingend, so genügt künftig, dass der Domain-Inhaber in einem der Bereiche signifikante Aktivitäten entfaltet. Zusätzlich entfällt die Beschränkung, dass nur solche Domains registriert werden dürfen, die im Zusammenhang mit dem Anmelder stehhen; stattdessen darf in Zukunft jedes Unternehmen aus der Reisebranche jede freie .travel-Domain anmelden. Allerdings müssen diese Domain-Namen spätestens 60 Tage nach der Anmeldung aktiv genutzt werden, andernfalls die Domain entzogen werden kann. Tralliance erhofft sich so einen Schub bei den Registrierungszahlen: Anfang Dezember 2007 waren gerade 35.000 Domains unter .travel vergeben.

AFNIC, die Verwaltung der französischen Landesendung .fr, baut ihre WHOIS-Abfrage um. Über ein eigenes Abfrageformular ist es künftig möglich, bei AFNIC anzufragen und um die Übermittlung zu den Registrierungsdaten von Einzelpersonen zu bitten. Dabei muss jedoch ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt AFNIC dabei auch die Abfrage aller Domains unter .fr, die für eine Person aktuell registriert sind, wobei der Inhaber die Möglichkeit hat, die Entfernung seiner Domains von dieser Liste zu verlangen, wenn er seinerseits ein berechtigtes Interesse daran hat, etwa weil Gefahren für die nationale Sicherheit drohen.

Die niederländische Domain-Verwaltung SIDN (Stichting Internet Domeinregistratie Nederland) hat nach der Einführung von reinen Zifferndomains auch für 2008 eine Reihe von Änderungen angekündigt. Anlässlich einer Konferenz Ende November hat SIDN bekanntgegeben, dass mit einer Marketing-Aktion im 2. und 3. Quartal 2008 die Registrierungszahlen nochmals angeschoben werden sollen. Für Registrare wird es zudem einen neuen Akkreditirungsprozess geben. Für Rechteinhaber wichtig ist, dass es ab 2008 ein neues Streitschlichtungsverfahren gibt, das sich an jenes in Belgien für .be-Domains genutzte ADR-Verfahren anlehnen soll. Schließlich werden .nl-Domains künftig nach Vertragsbeendigung nicht gleich gelöscht, sondern zunächst in eine Quarantäne-Phase geschickt; erst nach deren Ablauf werden sie dann frei, was unter anderem unfreiwilligen Domain-Verlusten vorbeugen soll. Zusätzlichen Anreiz sollen neue Premium-Dienste bieten; was darunter zu verstehen ist, bleibt jedoch abzuwarten.

Weitere Informationen zu den geplanten Änderungen bei .travel finden Sie unter:
> http://www.ttpc.travel/announcements.html

Das Formular für die WHOIS-Abfrage der AFNIC finden Sie unter:
> http://www.afnic.fr/outils/formulaires

Quelle: domainesinfo.fr, afnic.fr, domainnews.com

Skript-Tipp – Webmaster-Guide zur Forenhaftung

Nicht zuletzt aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist die Haftung von Forenbetreibern wieder in aller Munde. In der genannten Entscheidung des LG Hamburg, die uns noch nicht vorliegt, hatte ein Weblogger das Nachsehen und soll für den ausschweifenden Kommentar eines Leser büßen. Wir wünschten uns, die im Namen des Volkes entschieden haben, hätte zuvor das Skript von Dr. Stephan Ott zu lesen bekommen.

Das LG Hamburg hat am 04. Dezember 2007 eine einstweilige Verfügung gegen den Blogger Stefan Niggemeier bestätigt. Diese geht zurück auf einen rechtswidrigen Kommentar, den am Sonntag den 12. August 2007 ein Leser um 3.37 Uhr morgens gepostet hatte, und den Herr Niggemeier um 11.06 Uhr entfernt hat. Das LG Hamburg ist der Ansicht, die nachträgliche Entfernung des Kommentars reiche nicht aus, der Blogbetreiber hätte den Kommentar vorab kontrollieren müssen.

Mit solchen und ähnlichen Fragen zum Betrieb von Foren, Gästebüchern und Weblogs beschäftigt sich Dr. Stephan Ott, der die Informationssite linksandlaw.de betreibt, die unter der .com-Domain auch ein englischsprachiges Pendant aufweist. Er hat auf seiner Seite anhand von zahlreichen Beispielsfällen einen aktuellen Überblick (Stand 08. Dezember 2007) über die Rechtsprechung zur Forenbetreiberhaftung geschaffen. Anhand von 18 kleinen Beispielsfällen nebst einiger Variationen geht er minutiös die verschiedenen Aspekte der Rechtsprechung durch und gibt dabei Hinweise, wie man sich im Fall eines jeweiligen Falles verhalten kann. Ganz nebenbei nimmt er zwischendurch zu besonderen Fragen wie die, ob man einen Disclaimer zur Distanzierung von Kommentaren und Beiträgen aufnehmen soll, Stellung. Im Anhang vertieft er Rechtsfragen wie etwa die der Anwendbarkeit des TMG auf Unterlassungsansprüche (wie sie vom BGH konstruiert wurde).

Dieses Skript schlägt eine Schneise durch den Wust von aktuellen Entscheidungen. Es schafft den Überblick über die gegebene Rechtslage. Dabei ist es immer allgemein verständlich und erklärt anschaulich; womit die Zielgruppe, nämlich Forenbetreiber et altera, erreicht wird. Dabei bleibt das Skript mit 49 Seiten kurz und knackig. Die Lektüre sei Richtern, nicht nur des Landgerichts Hamburg, genauso empfohlen.

Ganz nebenbei bietet linksandlaw.de auch eine Suchseite, die auf Internetrecht spezialisiert ist. Mit ihr findet man Fragen zum Internetrecht durch ausgewählte, kompetente Quellen beantwortet. Standardsuchmaschinen ziehen immer auch News-Meldungen und Foreneinträge heran. Doch wie hoch die Qualität solcher Beträge sind, lässt sich nur schwer abschätzen. Darum lässt die linksandlaw.de-Suchmaschine diese Quellen von vornherein aus und orientiert sich alleine an Angeboten, bei denen juristische Kompetenz vorausgesetzt werden kann.

Weitere Informationen unter:
> http://www.linksandlaw.de

Das Skript zum Thema Forenbetreiberhaftung kann man sich
herunterladen oder online studieren unter:
> http://www.linksandlaw.de/forenhaftung-tmg.htm

Die Internet-Suchmaschine findet man unter:
> http://www.linksandlaw.de/internetrecht-suchmaschine.htm

Mehr zum aktuellen Fall von Stefan Niggemeier unter:
> http://short4u.de/47602cd07a573

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: stefan-niggemeier.de, linksandlaw.de

melbourne.com – „down under“ geht der Preis hoch

Die vergangene Domain-Handelswoche ist ein wenig überschattet von Problemen bei der .mobi-Prämiumdomains-Auktion (siehe den Bericht weiter unten). Doch zeigt sich unter .com mit der Städtedomain melbourne.com für US$ 700.000,- (ca. EUR 474.161,-) ein deutlicher Gewinner, und Schweden leistet seinen nicht unerheblichen Beitrag zur ccTLD-Community.

Denn mit gratissms.se zum Preis von EUR 21.900,- weist Schweden diesmal die teuerste Länderendung aus, dicht gefolgt von der spanischen piscinas.es zu EUR 18.600,-. Es schließen sich dann zwei britische Domains an: cannabis.co.uk zu EUR 6.600,- und payments.co.uk für US$ 4.299,- (ca. EUR 2.912,-). Danach wird das Feld zusehends dünner und die Preise niedriger, und .de und .eu zeigen sich nicht von der besten Seite:

privatverkauf.de – EUR 1.750,-
immofoto.de – EUR 1.500,-
family24.de – EUR 1.400,-
plüs.de – EUR 1.150,-
ausgefallene-geschenke.de – EUR 1.050,-

nepremicnine.eu – EUR 1.550,-
saeco.eu – EUR 1.125,-
x4.eu – EUR 1.099,-

shoes.at – EUR 2.000,-
recognition.tv – US$ 2.750,- (ca. EUR 1.863,-)
weights.ca – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.355,-)
kis.us – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.355,-)
ill.us – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.355,-)
rotterdam.se – EUR 1.150,-
autoservice.co.uk – GBP 700,- (ca. EUR 970,-)
finalfantasyx.us – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.016,-)

Unter den generischen Endungen neueren Datums zeigt .biz mit sport.biz zu EUR 10.000,-, dass hin und wieder doch etwas bei der selten gehandelten Domain geht. Wichtige Akzente setzte wieder einmal .mobi mit zum Teil guten Preisen, wobei sich hotel.mobi für US$ 43.000,- (ca. EUR 29.127,-) deutlich absetzen konnte.

limo.mobi – US$ 12.756,- (ca. EUR 8.641,-)
love.mobi – US$ 12.750,- (ca. EUR 8.637,-)
girl.mobi – US$ 11.501,- (ca. EUR 7.790,-)
atm.mobi – US$ 10.100,- (ca. EUR 6.841,-)
gps.mobi – US$ 9.500,- (ca. EUR 6.435,-)
yesorno.mobi – US$ 9.200,- (ca. EUR 6.232,-)
e-mail.mobi – US$ 7.194,- (ca. EUR 4.873,-)
personals.mobi – US$ 5.825,- (ca. EUR 3.946,-)
rentalcar.mobi – US$ 4.900,- (ca. EUR 3.319,-)
tarif.mobi – EUR 2.500,-
golfclubs.mobi – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.100,-)

Die alte Garde der gTLDs hielt sich deutlich zurück, ja schwächelt beinahe ein wenig, wobei .net nicht nur höher, sondern auch öfter gehandelt wurde:

equilibrium.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 6.774,-)
babyboomers.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.387,-)
ariadne.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.387,-)
soldi.org – US$ 4.688,- (ca. EUR 3.176,-)
ill.net – US$ 4.300,- (ca. EUR 2.913,-)
americanmortgage.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.709,-)
monde.org – US$ 2.800,- (ca. EUR 1.897,-)

Neben melbourne.com für US$ 700.000,- (ca. EUR 474.161,-) wies .com mit ui.com zu US$ 275.000,- (ca. EUR 186.278,-) eine zweite und mit brisbane.com für US$ 100.000,- (ca. EUR 67.737,-) auch eine dritte Domain im sechsstelligen Dollarbereich auf. Weitere zahlreiche Domains im mittleren Preissegment waren:

weldingrobots.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 33.869,-)
lowell.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 33.869,-)
trucktown.com – US$ 43.000,- (ca. EUR 29.127,-)
nonstop.com – US$ 41.800,- (ca. EUR 28.314,-)
missedconnections.com – US$ 30.001,- (ca. EUR 20.322,-)
j7.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 18.966,-)
realtimequotes.com – US$ 26.700,- (ca. EUR 18.086,-)
wwi.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 15.241,-)
vfk.com – US$ 15.750,- (ca. EUR 10.669,-)
safepass.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 8.467,-)
airlinepilotjobs.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 8.467,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

music.mobi – Domain-Auktion mit Hindernissen

Am vergangenen Donnerstag, den 5. Dezember 2007, versteigerte Sedo zusammen mit mTLD, der Verwalterin von .mobi, die dritte und letzte Gruppe .mobi-Premiumdomains. Doch statt mittlerweile routiniert die Bieter bieten zu lassen, kam es zu Unregelmäßigkeiten, die zur Verlängerung der Auktion führten und zumindest einen wütenden Domainer zurückließ.

Die Meldung liesst sich prima: music.mobi für das Rekordgebot von US$ 616.000,- versteigert – die teuerste .mobi-Domain bisher. Doch ob diese Versteigerung gültig ist, fragt sich zumindest Constantine Giorgio Roussos, der um den Domain-Namen mitgeboten hat und zu US$ 66.000,- bei Ablauf der Auktion den Zuschlag und zwei entsprechende eMails von Sedo und mTLD sowie die Rechnung für die Auktion erhielt. Roussos sah sich als Gewinner, konnte sein Laptop schließen und sich seinem Gitarrenspiel widmen. Doch kurze Zeit später erhielt er zwei eMails von Sedo und mTLD, wonach das Interesse an der Versteigerung so groß gewesen war, dass der Server gecrasht sei und die Versteigerung nun erneut starten würde; zugleich luden die Veranstalter weitere Bieter ein, mitzusteigern. Roussos steigerte bis zu US$ 611.000,- mit, dann stieg er aus. Der Domain-Name erzielte, zweieinhalb Stunden nachdem die Versteigerung neu gestartet war, letztendlich US$ 665.000,-.

Nicht ungewöhnlich, dass jemand während einer Auktion einen Bieter überbietet. Doch hier liegt die Sache jedenfalls aus Sicht von Roussos etwas anders: Die Auktion war eigentlich bereits mit seinem Gebot von US$ 66.000,- beendet. Er erhielt zudem die Nachricht, dass er den Zuschlag habe, und dem eine entsprechende Rechnung zuging. Darüber hinaus nahmen plötzlich neue Bieter an der Versteigerung teil, die sich zu einem früheren Zeitpunkt für diese nicht angemeldet hatten.

Der Gebotsverlauf der Auktion von music.mobi zeigt, dass Roussos Gebot über US$ 66.000,- um 17:53 Uhr einging. Nach einer Pause von über einer Stunde, um 19:03 Uhr, ging ein neues Gebot ein; die Auktion wurde fortgeführt und endete schließlich um 21:07 Uhr mit dem Gebot über US$ 616.000,-, das von einem neuen Bieter abgegeben wurde, der nun an der Versteigerung teilnahm.

Roussos kontaktierte nach der Auktion Sedo und wollte die Sache mit Tim Schumacher, dem Geschäftsführer von Sedo besprechen. Roussos wurde so auf den Teamleiter für Brokerage verwiesen. Der jedoch rief laut Roussos nicht zurück; Roussos erhielt stattdessen eine eMail vom Teamleader, in der Sedo anbot, den Kauf von mp3.mobi zu US$ 500.000,- zu vermitteln. Die eMail lässt bereits eine ordentliche Anrede vermissen, der Verfasser geht darin nicht mit einem Wort auf die Situation selbst ein. Für Roussos sieht es nun so aus, als hätten Sedo und mTLD alles daran gesetzt, die Domain möglichst teuer zu verkaufen – auch nach Abschluss der Auktion.

Die Sedo-Sprecherin Semra Yilmaz teilt auf Nachfrage mit, ca. zehn Minuten vor Ende der Auktion habe es einen Crash des Servers wegen Überlastung gegeben. Damit alle rechtzeitig abgegebenen Gebote ordentlich zugehen konnten, verlängerten die Veranstalter die Auktion. Die Verlängerung der Auktion nach dem Crash sei notwendig gewesen, um den eigenen Regeln der Auktion zu entsprechen und sicherzustellen, dass der Servercrash keine Nachteile für die Bieter mit sich brachte. Vor allem sollten alle Bieter der Auktionen genügend Zeit erhalten, ihre durch den Servercrash ausgebliebenen Gebote wiederholen zu können. Dass ein Servercrash eintreten würde, war nicht voraussehbar. Nun bemühe man sich, die Serverleistung zu verbessern, damit zukünftig solche Zwischenfälle nicht mehr eintreten. Sedo entschuldigt sich für alle Unannehmlichkeiten, die mit dem Crash einhergingen.

Diese Stellungnahme dürfte Roussos nicht weiterhelfen. Er kündigt an, die für den Erwerb der Domain von ihm angesetzten gut US$ 600.000,- für einen Rechtsstreit und entsprechende Publicity einzusetzen. Ob ihm das die Domain bringen wird, ist fraglich. Die Publicity dürfte für Sedo allerdings nicht willkommen sein: bereits zu früheren Zeitpunkten war Sedo wegen seinen Auktionen ins Gerede gekommen, die teilweise fehlerhaft abgelaufen sein sollen. Das Vertrauen wird so sicher nicht gestärkt. Letztlich reagierte Sedo gegenüber Roussos indem man über Sheri Archidiacono, die Anwältin von Sedo, versucht, eine praktikable Lösung für Roussos, Sedo und mTLD zu vermitteln.

Den genauen Verlauf der Auktion finden Sie unter:
> http://snipurl.com/1v7f5

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: entrepreneur.pro, domainnamewire.com, eigene Recherche

Polen – NASK lädt zur Domain-Konferenz

NASK, die polnische Domain-Verwaltung, lädt zur Domain-Konferenz am 25. Januar 2008 in Warschau. In drei Veranstaltungen widmet sich die Konferenz dem Schwerpunktthema Secondary Domain-Markt in Polen.

Der „Domain Names Secondary Market“ in Polen scheint kein weites Feld zu sein, zumal derzeit gerade einmal 750.000 .pl-Domains registriert sind. Doch schaut man sich die Zahlen des letzten Jahres an, wird ersichtlich, warum die Veranstaltung stattfindet: im vergangenen Jahr verzeichnete NASK eine Steigerungsrate von 40% bei den Domain-Registrierungen. Im April 2008 soll die Millionenschwelle überschritten werden. Kein Wunder also, wenn die erste der drei Veranstaltungen sich der Frage widmet, ob der polnische Domain-Markt der vielversprechendste in Europa ist. Die zweite Veranstaltung beschäftigt sich mit Belangen der Sicherheit und die dritte mit den Stärken und Schwächen, den Möglichkeiten und Bedrohungen des polnischen Domain-Marktes.

Konferenzsprache ist weitestgehend englisch, teilweise, insbesondere in der ersten Veranstaltung, polnisch. Die Konferenz findet im Hause des Gastgebers NASK, 18 Wawozowa Str, 02-796 Warschau, Polen statt. Die Teilnahme erfolgt durch Einladung der NASK, nachdem man sich online angemeldet hat.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.secondarymarket.pl/index.html

Die NASK findet man unter:
> http://nask.pl/nask_en/

Quelle: domainnews.com, secondarymarket.pl, eigene Recherche

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