Newsletter-Ausgabe #385: Oktober 2007

Themen: IDNs – Domain Name System vor dem Quantensprung | .asia – pünktlicher Auftakt der Sunrise Period | Tipps – der Weg zur wertvollen Domain | hOLG Hamburg – Benutzung bei Baustellenschild? | T.R.A.F.F.I.C. – US$ 2,2 Mio. für computer.com | .mobi – Premium-Auktion erfolgreich angelaufen | Systems 2007 – DENIC stellt ENUM vor

IDNs – Domain Name System vor dem Quantensprung

Das Domain Name System steht vor einem Quantensprung: wie die Internetverwaltung ICANN im kalifornischen Marina del Rey bekannt gab, können Nutzer aus aller Welt ab sofort vollständig internationalisierte Domain-Namen (IDNs) in elf Sprachen testen.

Internationalisierte Domain Namen gibt es bereits seit geraumer Zeit. So lässt etwa die deutsche Domain-Verwaltung DENIC seit dem 1. März 2004 unterhalb des Länderkürzels .de insgesamt 92 zusätzliche Zeichen zur Verwendung in .de-Domains zu. Auf Ebene der Top Level Domain gab es derartige Möglichkeiten jedoch nicht, so dass etwa eine Domain mit chinesischen Schriftzeichen auf Ebene der Top Level Domain an den ASCII-Zeichensatz mit den Buchstaben von A bis Z gebunden war. ICANN erklärte daraufhin die Einführung vollständig internationalisierter Internetadressen zu einem der wichtigsten technischen Ziele der kommenden Jahre. Zu diesem Zweck hat ICANN nun zunächst elf so genannte Labels in unterschiedlichen Sprachen in die Root Zone eingetragen. Die Labels repräsentieren dabei jeweils den Begriff „test“ in den Sprachen Arabisch, Persisch, Chinesisch (vereinfacht wie traditionell), Kyrillisch, Koreanisch, Hebräisch, Hindi, Griechisch, Japanisch und Tamilisch.

Parallel hat ICANN für sämtliche Testdomains so genannte „Wiki“-Seiten geschaltet. Sie sollen den Nutzern dazu dienen, ihre Erfahrungen und Eindrücke mit den neuen Domain-Namen zu berichten, um so deren Entwicklung voranzutreiben. Zugleich können Subdomains etwa im Format example.test/yourname eingerichtet werden. Zur Erläuterung hat ICANN zudem zwei Videos online gestellt, die helfen sollen, die neue Technik besser zu verstehen. Wer sich selbst ein Bild machen will, jedoch weder über eine entsprechende Tastatur verfügt, über die man die elf Testdomains eintippen kann noch an Softwarelösungen basteln will, der gelangt über das Wiki zu Links, die angeklickt werden können und so zum Ziel der elf Testdomains führen. Wie für alle IDNs ist wichtig, dass ein aktueller Browser verwendet wird, der die Sonderzeichen verarbeiten kann. Nutzer des Internet Explorers benötigen also mindestens Version 7.0 oder ein Plug-In, um IDNs zu nutzen; wer dagegen mit Opera oder Firefox surft, sollte schon seit einiger Zeit über IDN-Support verfügen.

„Das ist eine der bisher aufregendsten Zeiten in der Entwicklung von IDNs“ zeigte sich Dr. Paul Twomey, CEO von ICANN euphorisch. Viel wird jetzt an den Nutzern liegen, die ICANN ihre Erfahrungen mit den neuen Domains berichten sollen, um bei den vielen Millionen unterschiedlich konfigurierten Systemen aus der Praxis wichtige Rückschlüsse für die weitere Zukunft zu erzielen. Die aktuelle IDN-Testphase dauert voraussichtlich noch bis Mitte des nächsten Jahres an. Wann die Domains eingeführt und von jedermann genutzt werden können, ist derzeit offen; ihr Start gilt jedoch als gesichert.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://idn.icann.org/

Quelle: icann.org, eigene Recherche

.asia – pünktlicher Auftakt der Sunrise Period

Für die neue Asien-Domain .asia hat der Sonnenaufgang sekundengenau begonnen: am 9. Oktober 2007 pünktlich um 12.00 Uhr UTC (koordinierte Weltzeit) öffnete Verwalter DotAsia seine Datenbanken für die Sunrise Period.

Noch bis zum 8. Februar des nächsten Jahres haben zunächst die Regierungen aus der Asia-/Australia-/Pazifikregion und Inhaber von Markenrechten mit Antragstellung vor dem 16. März 2004 die Möglichkeit, ihre .asia-Domains bevorrechtigt zu registrieren. Wer zu den ersten Inhabern einer .asia-Domain zählt, bleibt allerdings noch eine Weile abzuwarten, da sich DotAsia für ein Novum entschieden hat: weder während den Sunrise-Phasen noch der Landrush Period, die am 8. Februar 2008 beginnt, gilt der Prioritätsgrundsatz „first come, first served“; es spielt also keine Rolle, wann innerhalb dieser Phasen eine .asia-Domain angemeldet worden ist. Gibt es in der Sunrise Period oder der Landrush Period für eine Domain mehrere Interessenten, erhält vielmehr nicht der zeitlich erste den Zuschlag, sondern es wird eine Auktion veranstaltet, bei der die Domain über das Unternehmen pool.com meistbietend versteigert wird. Der Preis für eine .asia-Domain aus der Einführungsphase kann damit je nach Gebot noch erheblich ansteigen.

Überraschend erfolgreich war das „Pioneer Domains Program“: dabei konnten sich weltweit Bewerber gegen Zahlung einer Gebühr von US$ 10.000,- um eine aus ihrer Sicht besonders attraktive .asia-Domain bewerben. Zugleich mussten sie sicherstellen, dass die Domain von Anfang an mit hochwertigen Inhalten versorgt wird, um vom Start weg .asia vor einem Nischendasein zu bewahren. Insgesamt wurden auf diese Weise über 350 Domains beantragt, darunter von bekannten Marken wie Time Magazine, Cosmopolitan, T-Mobile und Amazon; bei all diesen Anbietern ist damit zu rechnen, dass sie schon in Kürze unter .asia präsent sein werden.

Einen besonders herzlichen Empfang für die neue Endung bereitete EURid, offizielle Verwaltung der Europa-Domain .eu. In einer eigenen Presseerklärung begrüsste EURid die neue .asia-Domain im Internet. Nach Ansicht von EURid spiegelt .asia das wachsende Interesse an regionalen Top-Level-Domains wider, wobei Afrika und Lateinamerika bald folgen könnten. „Nach einiger Zeit haben die Europäer gemerkt, dass eine .eu Domäne gut fürs Geschäft ist. Die Leute in Asien werden das sicher auch merken.“, meint Marc Van Wesemael, General Manager von EURid. Auch von der britischen Verwaltung Nominet kamen warme Worte. CEO Lesley Cowley wird mit den Worten zitiert, dass Unternehmen in Asien oder solche, die mit Asien geschäftlich in Kontakt stehen, eine Registrierung erwägen sollten – freilich ohne auf ihre .uk-Domain zu verzichten.

Weitere Informationen zu .asia finden Sie unter:
> http://www.dotasia.org/

Quelle: eigene Recherche

Tipps – der Weg zur wertvollen Domain

Schon so mancher hat mit dem Verkauf einer attraktiven Domain ein Vermögen gescheffelt. Doch wie findet man diese Domain: ist es reines Glück? Zufall? Oder gibt es bei der Wahl der Domain einige Tipps und Tricks, die man unbedingt beachten sollte?

Die Antwort fällt nicht schwer: stets gibt es einige Grundregeln, wann ein Domain-Name besonders leicht und zu einem besonders hohen Preis zu verkaufen ist. An erster Stelle steht die Kürze, idealerweise bis zu maximal fünf Zeichen. Je weniger lang eine Domain, desto besser lässt sie sich in der Regel merken. Womit wir schon beim zweiten Tipp sind, der Verwendung allgemein beschreibender, bildhafter Worte; auch für sie gilt, dass sie sich besonders leicht einprägen, um so den Wiedererkennungswert selbst bei einem flüchtigen Leser zu steigern. Wer auf seiner Website gar ein spezielles Produkt anbietet, sollte sich bei der Domain auf dessen deskriptive Beschreibung konzentrieren. Wer also zum Beispiel handgemachte Blumenvasen aus Ton vertreibt und feststellt, dass die Domain blumenvasen.de schon vergeben ist, könnte sich für Alternativen wie tonblumenvasen.de oder die Bindestrichversion ton-blumenvasen.de entscheiden. Dass bei etwa 140 Millionen registrierten Domains die Perlen schwer zu finden sind, macht die Suche nach ihnen jedoch gewiss nicht einfacher, zumal unverändert die besonders leergefischten .com- und .net-Adressräume im Handel auch besonders begehrt sind.

Zu empfehlen ist auch, vor der Wahl der Domain ein kleines Brainstorming durchzuführen und sich alle Worte zu notieren, die man selbst mit dem eigenen Produkt assoziiert; ein Blick auf die Website der Konkurrenz kann dabei weiterhelfen. Ein erwünscher Nebeneffekt dabei ist, dass Domains mit Schlüsselwörtern auch in Suchmaschinen bevorzugt platziert werden, so dass die Verwendung von Schlüsselwörtern wahre Wunder wirken kann, selbst bei unscheinbaren Angeboten. Wer dagegen Kunstwörter bevorzugt, wie sie etwa Yahoo und eBay gewählt haben, sollte bedenken, dass sich derartige Domains eher schlecht verkaufen und nur von neuen Unternehmen bei der Suche nach einem plakativen Firmennamen gesucht werden.

Wer sich auf der Suche nach Tippfehler-Domains technischer Hilfe bedienen will, dem sei abschliessend der „Permutator“ ans Herz gelegt. Mittels einer einfachen Eingabemaske spuckt der Permutator zu einer vorgegebenen Internetadresse sämtliche Schreibvarianten aus, indem Buchstabe für Buchstabe einschliesslich der Zahlen von 0 bis 9 und des Bindestrichs ersetzt wird. Dies deckt den in allen Domain-Namen zulässigen Zeichensatz ab und hilft, naheliegenden Vertippern leichter auf die Spur zu kommen. Wer schließlich Synonyme für Begriffe in englischer Sprache sucht, dem hilft oft ein Thesaurus weiter; hier lassen sich viele tolle Wörter aufstöbern, die dann als Domain registriert werden können.

Den Permutator finden Sie unter
> http://blog.outer-court.com/permutator/

Ein englisches Thesaurus finden Sie unter:
> http://thesaurus.reference.com/

Quelle: eigene Recherche

hOLG Hamburg – Benutzung bei Baustellenschild?

Das hOLG Hamburg hatte im Rahmen einer sofortigen Beschwerde einen eigenen Beschluss zu prüfen und dabei zu klären, was unter „Benutzung einer Internetdomain“ zu verstehen ist: muss eine Domain dekonnektiert sein oder reicht eine Baustellenseite aus? Die Antwort scheint auf den ersten Blick nicht von Vorteil für das Gericht, erweist sich allerdings als völlig richtig.

Es handelt sich um die Fortsetzung des Streits um den kritischen Unternehmensblog, über den wir in Ausgabe #371 berichteten. Seit Juli befindet sich nun die Domain in den Händen der Antragstellerin. Doch zuvor gab es noch eine gerichtliche Auseinandersetzung. Die Antragstellerin war in dem Beschlussverfahren (hOLG Hamburg, Verfügung vom 31.05.2007, Az.: 3 W 110/07) erfolgreich gegen den Antragsgegner, dem darin untersagt wurde, die Bezeichnung „m…blog.de“ als Internetdomain zu benutzen oder benutzen zu lassen. Der Antragsgegner löschte daraufhin die Inhalte von der Internetseite, die dann den Hinweis: „Hier entsteht eine neue Internetpräsenz“ des Providers zeigte. Der Antragstellerin war das zu wenig. Sie meinte, die Antragsgegnerin hätte die Domain aufgrund des Beschlusses des hOLG Hamburg vollständig dekonnektieren müssen, so dass der Aufruf der Domain nicht mehr möglich sei. Also stellte sie aus dem ergangenen Beschluss einen Antrag auf das Ordnungsmittel, um die Dekonnektierung durchzusetzen. Dabei stützt sich die Antragstellerin auf ihr Namensrecht (§ 12 BGB), das durch die bestehende Konnektierung der Domain verletzt werde.

Das Landgericht Hamburg gab der Antragstellerin mit Beschluss vom 16.07.2007 Recht: die Domain habe dekonnektiert werden müssen. Hiergegen legte der Antragsgegner sofortige Beschwerde ein und der Senat des hOLG Hamburg, der im ursprünglichen einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden hatte, schaute sich die Sache an. Der kam nun zu dem Ergebnis, es läge seitens des Antragsgegners keine Zuwiderhandlung gegen die Beschlussverfügung vor, soweit unter der Domain nur noch der „Baustellen-Hinweis“ geschaltet war. Der Senat hatte seinerzeit zur Frage der Verletzung des Namensrechts (§ 12 BGB) der Antragstellerin ausgeführt: „Da allein aus dem Umstand, dass die Domainanschrift [?] von dem Antragsgegner im Netz benutzt wird, weitere Beeinträchtigungen zu besorgen sind, kann die Antragstellerin auf zukünftige Unterlassung der weiteren Benutzung nach § 12 Satz 2 BGB klagen“. Das hOLG Hamburg ging damit davon aus, durch Untersagen der Benutzung dem Begehren der Antragstellerin im Rahmen des einstweiligen Verfügungsverfahrens gerecht zu werden.

Der Inhaber einer Domain, so das hOLG Hamburg, kann irgendwelche Inhalte auf seine Internetseiten stellen, dann benutzt er seine Domain als Adresse für diese Seiten. Steht aber auf den betreffenden Internetseiten gar nichts oder nicht mehr als ein „Baustellen-Hinweis“, so ist die Adresse funktionslos und wird daher auch – in wörtlicher Bedeutung des Begriffs – nicht „benutzt“. Die Frage, ob die Baustellenseite eine Zuordnungsverwirrung nach sich zieht, die Voraussetzung für einen Anspruch aus § 12 BGB (Namensrechtsverletzung) ist, und ob Nutzer auf die Idee kommen, die Seite der Antragstellerin befinde sich im Umbau, ist an dieser Stelle nicht maßgebend. Worauf es ankommt, ist: hatte die Antragstellerin noch während des ursprünglichen Beschlussverfahrens einen Dekonnektierungsanspruch und machte sie ihn geltend? In dem Verfahren ging es allein um die Benutzung der Domain, nicht um die Dekonnektierung, und die Dekonnektierung ist kein Unterfall der Benutzung. Die Beschlussverfügung umfasst demnach nicht die Dekonnektierung, und die Antragstellerin hatte keinen Anspruch aus der Beschlussverfügung.

Man möchte meinen, das Lavieren des hOLG Hamburg in dieser Sache gäbe einen Hinweis darauf, dass die eigene ursprüngliche Beschlussverfügung im Grunde falsch war: man hätte, um weitere Beeinträchtigungen des Namenrechts zu verhindern, die Dekonnektierung bzw. Freigabe der Domain beschließen müssen. Das einmal erkannt, hält das hOLG Hamburg nun an seinem Fehler fest, anstatt ihn zu korrigieren. Doch die ursprüngliche Entscheidung erging in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, und in einem solchen Verfahren verbietet sich, die Freigabe einer Domain zu beschließen. Das Merkmal des einstweiligen Verfügungsverfahrens besteht gerade darin, dass es zu einer einstweiligen, also vorübergehenden Entscheidung kommt. Das kann im Rahmen eines – nicht zwingend statthabenden – Hauptverfahrens weiter geklärt werden. Doch sollte das zu einem anderen Ergebnis führen als das einstweilige Verfügungsverfahren, und der Gegner durch dieses genötigt bereits die Domain freigegeben haben, wird es schwierig, den vorherigen Zustand wieder herzustellen und ihm seine Domain zu registrieren. Auf Grundlage dessen ist die Entscheidung des hOLG Hamburg völlig korrekt.

Die Entscheidung (Beschluss vom 28.08.2007, Az.: 3 W 151/07) findet man unter:
> http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_362.pdf

Die ursprüngliche Verfügung vom 31.05.2007 findet man unter:
> http://www.foren-und-recht.de/urteile/Oberlandesgericht-Hamburg-20070531.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: medien-internet-und-recht.de

T.R.A.F.F.I.C. – US$ 2,2 Mio. für computer.com

Beim Domainer-Treffen T.R.A.F.F.I.C. East 2007 in Hollywood, Florida (USA), schlug die Domain-Versteigerung am 12. Oktober 2007 wieder einige Rekorde, doch blieb sie bei einem Gesamtumsatz von US$ 7,8 Mio. hinter der Versteigerung in New York City vor einigen Monaten zurück. Den höchsten Preis erzielte mit US$ 2,2 Mio. die oft gehandelte Domain computer.com.

Wir machen es kurz und reichen schlicht die Liste der Domains im Wert von über US$ 15.000,-. Doch vorher noch ein paar Worte, um das Bild zurechtzurücken: zahlreiche Domains wurden auch zum Preis von US$ 750,- ersteigert; die Namen waren freilich nicht so prickelnd. Viele Domains fanden überhaupt keinen neuen Besitzer, zum Beispiel das Wortungetüm voicerecognitionsoftware .com oder borrow.net. Erfolgreich schlugen sich einige .mobi-Domains, und in unserer gekürzten Liste findet sich sogar eine .net-Domain. In der vollständigen Liste findet man auch .org, .info und .us vertreten; alles in allem nicht mehr als eine Handvoll. Es gibt nur eine Endung: .com. Dass .mobi so erfreulich mitgespielt hat, ist geradezu erstaunlich. Ob das Interesse an der Domain-Endung weiter bestehen bleibt, wird man sehen. Die Chancen stehen nicht schlecht, aber soweit moderne Browser wie Safari auf dem iPhone allenthalben auf Mobiltelefonen Einzug halten, bedarf es des besonderen .mobi-Standards nicht.

poker.mobi – US$ 150.000,- (ca. EUR 105.832,-)
ringtones.mobi – US$ 145.000,- (ca. EUR 102.304,-)
news.mobi – US$ 110.000,- (ca. EUR 77.610,-)
shopping.mobi – US$ 55.000,- (ca. EUR 38.805,-)
email.mobi – US$ 50.000,- (ca. EUR 35.277,-)
scores.mobi – US$ 33.000,- (ca. EUR 23.283,-)
buy.mobi – US$ 32.500,- (ca. EUR 22.930,-)
podcast.mobi – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.639,-)

golfclubs.net – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.166,-)
cholesterol.net – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.583,-)

investment.com – US$ 900.000,- (ca. EUR 634.992,-)
sportinggoods.com – US$ 450.000,- (ca. EUR 317.496,-)
cowboys.com – US$ 275.000,- (ca. EUR 194.025,-)
cateringservice.com – US$ 270.000,- (ca. EUR 190.498,-)
table.com – US$ 260.000,- (ca. EUR 183.442,-)
crosswordpuzzles.com – US$ 210.000,- (ca. EUR 148.165,-)
promotion.com – US$ 170.000,- (ca. EUR 119.943,-)
caribbeanvacations.com – US$ 130.000,- (ca. EUR 91.721,-)
newlyweds.com – US$ 130.000,- (ca. EUR 91.721,-)
singlesonline.com – US$ 125.000,- (ca. EUR 88.193,-)

manufacture.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 63.499,-)
europeanvacations.com – US$ 85.000,- (ca. EUR 59.971,-)
moneylenders.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 52.916,-)
races.com – US$ 75.000,- (ca. EUR 52.916,-)
autofinancing.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 49.388,-)
automobileparts.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 49.388,-)
rapvideos.com – US$ 70.000,- (ca. EUR 49.388,-)
tuxedorental.com – US$ 65.000,- (ca. EUR 45.861,-)
amusement.com – US$ 60.000,- (ca. EUR 42.333,-)
organicfarms.com – US$ 57.500,- (ca. EUR 40.569,-)
fertilitydoctors.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 38.805,-)

mucho.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 35.277,-)
scientists.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 35.277,-)
certifiedpublicaccountants.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.166,-)
digitalcertificates.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.166,-)
homestereo.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.166,-)
incometaxreturn.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.166,-)
reversetelephonedirectory.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 21.166,-)
schoolteacher.com – US$ 28.000,- (ca. EUR 19.755,-)
chocolatecandy.com – US$ 26.500,- (ca. EUR 18.697,-)
homemortgagerates.com – US$ 26.000,- (ca. EUR 18.344,-)
christmasgiftbaskets.com – US$ 25.500,- (ca. EUR 17.991,-)
dogboarding.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.639,-)
lottoresults.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 17.639,-)
homebasedbusinesses.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 16.228,-)
certifiedorganic.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 14.816,-)
discounttours.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 14.816,-)
luxuryyacht.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.111,-)

malpracticeattorneys.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 12.700,-)
bankauctions.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 12.347,-)
takepart.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 12.347,-)
industrialengineering.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 11.994,-)
allergymedications.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.289,-)
tollfreephonenumbers.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.289,-)
truckloan.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.289,-)

Die vollständige Liste der Auktion findet man unter:
> http://short4u.de/47164f9129c7b

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: domaintools.com

.mobi – Premium-Auktion erfolgreich angelaufen

Anfang Oktober veranstalteten mTLD, die Verwaltung von .mobi, und Sedo die erste Premiumdomains-Auktion für .mobi-Domains. 100 Domains standen zum Verkauf und erlösten zusammen ansehnliche US$ 850.000,-.

Die junge generische Domain-Endung .mobi bleibt erfolgreich. In mehreren Auktionen, die die .mobi-Verwaltung zusammen mit Sedo veranstaltet, werden so genannte Premiumdomains gewinnbringend versteigert. Die erste Onlineauktion fand am 03. Oktober statt. Die fünf Domains, die die Höchstpreise erzielten, sorgten bereits für 30% des Gesamtumsatzes der Auktion:

hosting.mobi – US$ 101.000,- (ca. EUR 71.407,-)
bank.mobi – US$ 51.501,- (ca. EUR 36.411,-)
download.mobi – US$ 51.500,- (ca. EUR 36.410,-)
currency.mobi – US$ 47.000,- (ca. EUR 33.229,-)
insurance.mobi – US$ 42.005,- (ca. EUR 29.697,-)

Die restlichen 95 Domains erzielten dann im Schnitt noch US$ 5.865,- (ca. EUR 4.147,-), soweit sie denn alle verkauft worden sind; eine Liste aller erzielten Preise liegt uns leider nicht vor. Das Ergebnis ist nicht schlecht für eine Domain-Endung, deren Zukunft recht ungewiss ist. Denn, wie bereits an anderer Stelle erwähnt, fragt sich, ob es sie noch wirklich braucht, nachdem die Internetanwendungen auf mobilen Geräten wie dem iPhone von Apple immer besser werden.

Die erfolgreichen Bieter stehen jetzt vor der Aufgabe, die Domains binnen sechs Monaten mit vertragskonformen Inhalten zu füllen, denn Voraussetzung für die Teilnahme an den .mobi-Auktionen ist die Verpflichtung, in dieser Zeit ein entsprechendes Angebot, das den formalen und inhaltlichen Anforderungen seitens der .mobi-Verwaltung entspricht, auf die Beine zu stellen.

Die kommende Auktion findet am 31. Oktober 2007 statt. Eine Liste der dort zu versteigernden .mobi-Domains findet man bei .mobi unter:
> http://short4u.de/47164c3f1387c

Mehr über die .mobi-Auktionen und die Regeln für die Auktion findet man unter:
> http://mtld.mobi/domain/premium/auction

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Systems 2007 – DENIC stellt ENUM vor

DENIC eG, die deutsche Domain-Verwaltung, stellt vom 23. bis 26. Oktober auf der Fachmesse Systems 2007 in München den Internetdienst ENUM vor.

ENUM steht für „telephone number mapping“. Es handelt sich um einen auf dem Domain Name System (DNS) des Internet basierenden Dienst, der Telefon und Internet miteinander verknüpft. Die damit verknüpften Dienste verbinden übliche Telefondienste und Rufnummern. Über eine Nummer werden Festnetz- und Mobilanschlüsse, Faxgeräte, E-Mail-Adressen und Webseiten erreichbar. Selbstverständlich gewährt ENUM auch die Anbindung an Voice-over-IP-Netze.

Seit Jahren arbeitet die DENIC daran, ENUM einzuführen und veranstaltet dazu seit langem so genannte ENUM-Tage in Frankfurt, wo DENIC eG ihren Sitz hat. Die Vorstellung auf der Systems 2007 wendet sich damit nicht an ein spezialisiertes, technikorientiertes Publikum, das zu den ENUM-Tagen pilgert, sondern tritt an ein allgemeines Fachpublikum heran.

Die DENIC eG präsentiert ENUM auf einem gemeinsamen Stand mit TeamFON, einem VoIP-Anbieter, der auch ENUM-Dienste vertreibt. Man findet beide in Halle B1 Stand 337.

Die entsprechende Pressemitteilung von DENIC eG findet man unter:
> http://www.denic.de/de/denic/news/news_74.html

Mehr zur Systems 2007 unter:
> http://www.systems-world.de

Quelle: denic.de

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