Newsletter-Ausgabe #380: September 2007

Themen: Industry Brief – weltweit 138 Millionen Domains | KG Berlin – Dispute-Lücke bei .eu-Domains | TLDs – Neues von .post, .ae und .eh | aidu.de – Kreuzfahrer streiten vor Gericht | boiseidaho.com – Städtedomain für US$ 175.000,- | AfternicDLS – schnelleres Geld für Ihre Domain? | Florida – T.R.A.F.F.I.C. East im Oktober

Industry Brief – weltweit 138 Millionen Domains

Die Gesamtzahl aller weltweit registrierten Domain-Namen ist weiter im Steigflug: 138 Millionen Domains weltweit vermeldet Ex-Monopolist VeriSign Inc. in seinem „Domain Name Industry Brief“ zum 30. Juni 2007.

Mit diesem neuen Spitzenwert von knapp unter 140 Millionen sind die Registrierungszahlen nach Angaben von VeriSign im Vergleich zum Vorjahresquartal nochmals um 31 Prozent angestiegen. Bei den absoluten Registrierungszahlen führt unverändert .com vor .de und .net, wobei sich die Geamtzahl der country code Top Level Domains (ccTLDs) inzwischen auf stolze 51,1 Millionen summiert. Selbst wenn man annimmt, dass dieses Wachstum mangels attraktiver Domains ein natürliches Ende finden müsste, so überrascht VeriSign mit der Mitteilung, dass die Zahl der Registrierungen im 2. Quartal 2007 mit 14,5 Millionen ein Allzeithoch erreicht hat. Damit wurde die bisherige Bestmarke aus dem vierten Quartal 2006 nochmals übertroffen.

Die treibende Kraft hinter diesem rapiden Anstieg waren dabei ccTLDs. Gleich drei der Top 20 unter den Länderendungen, .cn (China), .ru (Russland) und .kr (Südkorea) verzeichneten zweistellige Zuwachsraten. Besonders hervorgetan hat sich .cn, das sich dank einer aggressiven Preisstrategie der Vergabestelle CNNIC mit Registrierungsgebühren von etwa zehn Cent pro Domain im ersten Jahr mit einem Wachstum von fast unglaublichen 402 Prozent im Jahresvergleich nach oben katapultierte, so dass .cn nun nach .de und .uk als drittgrösstes Landeskürzel rangiert. Angesichts solcher Erfolge verwundert nicht, dass CNNIC die ursprünglich bis Mai 2007 angesetzte Werbeaktion bis zum Ende 2007 verlängert hat. Im deutschsprachigen Raum eher unbeachtet, doch ebenfalls mit Zuwächsen von immerhin neun beziehungsweise sechs Prozent machen schließlich auch .ar (Argentinien) und .br (Brasilien) von sich reden. Trotz aller Erfolge unter den ccTLDs konzentrieren sich jedoch die Werte: mehr als 240 Länderendungen gibt es weltweit, doch auf die Top Ten entfallen allein 66 Prozent aller Registrierungen.

Besonders erfreulich: die so genannte „renewal rate“, also die Zahl der Vertragsverlängerungen, bleibt bei .com sowie .net im zweiten Quartal 2007 mit 76 Prozent weiterhin hoch und gegenüber den letzten drei Quartalen fast unverändert. Allerdings ist die Zahl der Parking-Angebote ebenfalls im Steigen: so verweisen etwa 23 Prozent auf die wenig aussagekräftigen Werbeangebote.

Den aktuellen „Domain Name Industry Brief“ von VeriSign finden Sie unter:
> http://www.verisign.com/static/042726.pdf

Quelle: verisign.com, eigene Recherche

KG Berlin – Dispute-Lücke bei .eu-Domains

Eine Lücke in den Vergaberegeln von .eu-Domains hat das Kammergericht in Berlin (Beschluss vom 10.08.2007, Az: 5 W 230/07) geschlossen: da ein Dispute-Antrag nicht möglich ist, hat das Gericht dem Inhaber von zwei streitigen .eu-Domains ein Verfügungsverbot auferlegt, um eine Übertragung zu verhindern.

Wer sich durch einen Domain-Namen in seinen Rechten verletzt sieht, kann gegen diesen in der Regel einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Ein Anspruch auf Übertragung einer Domain ist dem deutschen Recht dagegen grundsätzlich fremd. Um nun zu verhindern, dass der Inhaber seine Domain während einer rechtlichen Auseinandersetzung an einen Dritten überträgt, hat die DENIC eG für .de-Domains die Möglichkeit geschaffen, dort einen Dispute-Antrag zu stellen. Dieser blockiert die Domain gegen eine Übertragung und hat den Vorteil, dass im Fall einer Freigabe durch den Inhaber der Antragsteller „nachrutscht“ und so zum Inhaber wird. Für .eu-Domains existiert ein solcher Weg jedoch nicht, so dass sich das Kammergericht mit der Frage zu befassen hatte, ob zumindest im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Übertragung verhindert werden kann.

Die Antragstellerin hatte beanstandet, durch zwei .eu-Domains eines Konkurrenzunternehmens in ihrem Firmennamen verletzt zu sein, da die Domains im Kern die Firma enthalten; bei Aufruf der Domain wurde man auf die Website der Antragsgegnerin umgeleitet. Die Antragstellerin begehrte daraufhin vor Gericht, der Antragsgegnerin, mit deren Geschäftsführer früher eine geschäftliche Verbindung bestanden hatte, bei Meidung eines Ordnungsgeldes die Übertragung der Domains zu untersagen. Ausgenommen war lediglich die Übertragung an sich sowie ein gänzlicher Verzicht auf die Domains. Nachdem bereits das Landgericht dem Antrag entsprochen hatte, bestätigte nun auch das KG diesen Anspruch. Seine Grundlage findet er in den §§ 5, 15 MarkenG und § 12 BGB. Da der Antragsgegnerin keine Rechte an den streitigen Domains zustanden, gebraucht sie den Namen unbefugt und verletzt damit fremde Rechte.

Mangels Dispute-Eintrages gäbe es für die Antragstellerin lediglich die Möglichkeit, ein Schiedsverfahren einzuleiten, um sich ihre Rechte zu sichern; darauf muss sie sich nach Ansicht des KG jedoch nicht verweisen lassen. Da somit die Gefahr besteht, dass im Falle des Obsiegens in der Hauptsache die Domains bereits übertragen sind und ein Verzichtsanspruch somit ins Leere geht, gab das Gericht dem Antrag statt: Wird der Namensträger an der Registrierung nur durch den unbefugten Namensgebrauch des Verletzers gehindert, muss ihm die Möglichkeit verbleiben, die Eintragung der Domain zu erreichen, sobald der Verletzer eine Verzichterklärung abgibt.

Die Entscheidung finden Sie im Volltext unter:
> http://www.kammergericht.de/entscheidungen/5_W_230-07.pdf

Quelle: it-recht-kanzlei.de, eigene Recherche

TLDs – Neues von .post, .ae und .eh

Die Top Level Domain .post, letzter Kandidat aus der Einführungsrunde 2004, steht in den Verhandlungen mit der Internet-Verwaltung ICANN kurz vor einem positiven Abschluss. Daneben entführen wir Sie mit Meldungen zu .ae und .eh in exotische Gefilde.

Die Universal Postal Union (UPU) hat die ins Stocken geratenen Verhandlungen mit der Internet-Verwaltung ICANN um die Einführung der Top Level Domain .post wieder aufgenommen. Mit Schreiben vom 5. September 2007 bekräftigte Paul Donohoe für die im schweizerischen Bern ansässige Organisation, zum ICANN-Meeting am 2. November 2007 in Los Angeles die Verträge unterzeichnen zu wollen; derzeit laufen die letzten Verhandlungen. Im Gegensatz zu anderen TLD-Betreibern plant die UPU, sich auf eine verwaltende Rolle zu beschränken, während es an den 191 Mitgliedern liegen wird, innovative Angebote sowohl im Hinblick auf Kommunikation, Vertrieb als auch Zahlungswege unter .post zu schaffen. Bei der Vergabe der Domains soll auf eine streng hierarchische Subdomain-Struktur wie .de.post oder .fr.post geachtet werden, wobei die Registrierung selbst durch akkreditierte Registrare erfolgt. Die Details der Registrierungsbedingungen sind derzeit jedoch noch ebenso unbekannt wie die Frage einer etwaigen Sunrise Period.

Die Vereinigten Arabischen Emirate haben ihr Länderkürzel .ae generalüberholt: laut einer Pressemitteilung hat die Regierung die Verwaltung der Endung auf die neue „.ae Domain Administration“ (.aeDA) übertragen. Künftig sollen Registrare über die .aeDA Zugriff auf alle domainrelevanten Informationen haben, um die Verbreitung von .ae-Domains zu fördern. Der Start der neuen Registry erfolgt zum Jahresende, wenn die bisherige Verwalterin UAENIC die Verwaltung überträgt. Aus diesem Anlass werden aktuell die Vergaberegelungen grundlegend überarbeitet; ob daraus eine Liberalisierung hin zu einer unbeschränkt registrierbaren Domain-Endung folgt, ist jedoch offen und angesichts der sonst üblichen Zurückhaltung arabischer Länder eher unwahrscheinlich.

Ist das Territorium der Westsahara ein unabhängiger Staat oder ein Teil von Marokko? Diese völkerrechtliche Frage hat sich im Streit um das offizielle Länderkürzel .eh neu entzündet. Sie zählt wie etwa auch .kp zu den wenigen Top Level Domains, die zwar offiziell vergeben sind, jedoch keiner Registry zugeteilt wurden. Nun haben sich sowohl die Befreiungsfront Frente POLISARIO und Marokko um die Delegierung der Domain bei ICANN beworben, und anlässlich des letzten ICANN-Meetings in San Juan die Trommeln für sich gerührt. ICANN hat daher zu klären, welche Organisation am besten den Bedürfnissen der lokalen Community gerecht wird. Dieser Grundgedanke wirft heikle politische Fragen auf, welche ICANN bisher gern vermieden hat – die Antwort wird daher mit Spannung erwartet.

Weitere Informationen zu .post finden Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/post.htm

Weitere Informationen zu .ae finden Sie unter:
> http://www.aeda.ae/index.html

Quelle: icann.org, gulfnews.com, domainesinfo.fr

aidu.de – Kreuzfahrer streiten vor Gericht

Den Rechtsstreit unter Unternehmen der Reisebranche um die Nutzung der Domain aidu.de hat das OLG Köln (Urteil vom 01.06.2007, Az.: 6 U 35/07) endgültig entschieden. Nun liegen die Entscheidungsgründe vor, die im Hinblick auf den Löschungsanspruch Interessantes bieten.

Die Klägerin, das in Rostock ansässige Unternehmen AIDA Cruises, veranstaltet seit über zehn Jahren Kreuzfahrten, im Internet unter anderem über die Domain aida.de. Sie ist Inhaberin diverser beim DPMA eingetragener Marken mit dem Bestandteil „aida“. Die Beklagte betreibt unter dem Domain-Namen aidu.de seit 2003 ein Reiseportal. Im März 2005 hatte die Beklagte beim DPMA die Wort-/Bild-Marke „aidu.de – Ab In Den Urlaub“ angemeldet; aus den Anfangsbuchstaben des Slogans ergibt sich also die Domain, die zur Weiterleitung auf die Seite „ab-in-den-urlaub.de“ dient. Die Klägerin war nun der Ansicht, dass die isolierte Verwendung des Begriffs „aidu“ wegen Verwechslungsgefahr ihre Markenrechte verletze. Sie begehrte daher von der Beklagten, es zu unterlassen, das Zeichen „aidu“ im geschäftlichen Verkehr für Reisedienstleistungen zu nutzen; ferner sollte die Beklagte gegenüber DENIC eG auf die Domain aidu.de verzichten. Die Beklagte hielt dem im wesentlichen entgegen, dass eine Verwechslungsgefahr nicht gegeben sei, da die Klägerin den geschützten Begriff stets nur in Kombination mit anderen Begriffen wie etwa „Aida – das Clubschiff“ nutzen würde.

Das Landgericht in Köln gab der Klage hinsichtlich des Unterlassungsanspruches statt, einen Anspruch auf Verzicht auf die Domain lehnte das Gericht hingegen ab. Das reichte den Parteien nicht, weshalb beide in Berufung zum OLG Köln gingen. Dieses bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. So ist das OLG Köln gleichermaßen der Ansicht, der Unterlassungsanspruch ergibt sich aus § 14 Abs. 5, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Das Gericht bestätigte sehr ausführlich das Vorliegen der Verwechslungsgefahr, die sich aus der Wechselwirkung von Kennzeichnung, der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der damit gekennzeichneten Waren und/oder Dienstleistungen ergibt. So ist bereits die Zeichenähnlichkeit hoch, der Unterschied liegt allein in einem Buchstaben der Begriffe, wobei jeweils die Betonung auf dem zweiten Buchstaben „i“ liegen werde, und die unterschiedlichen Endbuchstaben – „u“ und „a“ – kaum zur Unterscheidung beitragen. Die von den Parteien angebotenen Leistungen weisen ebenfalls einen engen, teilweise identischen Bezug zueinander auf. Soweit die Klägerin Zusätze verwendet, tragen diese nach Ansicht beider Gerichte zur Kennzeichnung nichts bei, zumal der Begriff „aida“ vom Verkehr selbständig wahrgenommen wird.

Soweit die Klägerin dagegen verlangt hat, dass die Beklagte die Domain löscht, wies das OLG Köln die Berufung der Klägerin zurück. Würde die Beklagte die Domain nämlich etwa für unähnliche Dienstleistungen oder gar als inhaltsleere Homepage nutzen, läge, so das Landgericht, mangels Verwechslungsgefahr keine rechtsverletzende Nutzung vor. Weitergehende Umstände, die etwa unter dem Gesichtspunkt der Zuordnungsverwirrung oder einer unlauteren Nutzung der Domain das Begehren der Klägerin stützen könnten, fand auch das OLG Köln nicht. Schließlich räumte man der Beklagten eine Übergangsfrist von sechs Monaten ein, in der sich die Nutzer ihres Reiseportals auf eine andere Domain einstimmen können. Im übrigen ließ das OLG Köln die Revision gegen die Entscheidung nicht zu.

Rechtsanwalt Boecker macht darauf aufmerksam, welche Konsequenzen sich aus diesem Urteil und der Entscheidung des BGH im Streit um euro-telekom.de ergeben: Der Anspruch auf Freigabe der Domain bzw. Löschung wird obsolet. Sowohl das OLG Köln in der aidu.de-Entscheidung (Randnummer 20) als auch der BGH in seiner euro-telekom.de-Entscheidung (Randnummer 13) gehen davon aus, dass ein Löschungsanspruch nicht besteht, da unter den der Marke jeweils nicht identischen Domain-Namen auch andere Inhalte zu finden sein könnten und so eben keine Rechtsverletzung vorläge. Beim BGH lautet das sinngemäß, soweit nicht schon das Halten des Domain-Namen durch den Inhaber per se eine Rechtsverletzung darstellt, besteht kein Löschungsanspruch. Man sollte freilich beachten, dass auch in Sachen euro-telekom.de das OLG Köln entsprechend entschieden hatte. Von anderen Oberlandesgerichten sind uns derzeit ähnliche Ansichten nicht bekannt. Nichtsdestotrotz lässt sich hier eine Veränderung der Rechtsprechung, die vielleicht bereits mit der Entscheidung vossius.de vom BGH eingeläutet wurde, konstatieren.

Die Entscheidung des OLG Köln zu aidu.de findet man unter:
> http://rechtsanwalt-boecker.de/urteile/OLG_Koeln_6_U_35_07.html

Das Urteil des BGH zu euro-telekom.de vom 19.07.2007, AZ.: I ZR 137/04 findet man unter:
> http://snipurl.com/1q2pn

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: rechtsanwalt-boecker.de, eigene Recherche

boiseidaho.com – Städtedomain für US$ 175.000,-

Die vergangene Domain-Handelswoche zeigte sich etwas schwächer. Gerade .com wusste nicht in Quantität zu überzeugen, bot jedoch mit boiseidaho.com für US$ 175.000,- (ca. EUR 128.149,-) durchaus unerwartete Qualität. Überraschend stark waren dafür .info und .net mit zahlreichen fünfstelligen Preisen.

Ganz vorne auf der Bühne der Länderdomains steht wieder einmal die britische Endung, die mit theaters.co.uk GBP 16.000,- (ca. EUR 23.590,-) einspielte. Danach wird es mit den Preisen soft.co.uk für EUR 5.000,-, und ein wenig doggies.co.uk, für GBP 1.350,- (ca. EUR 1.990,-). Nicht weniger gut zeigte sich .de, die mit mygame.de, die EUR 20.000,- eintrug, ein kleines Glanzlicht setzte. Es folgten offshoring.de zu US$ 3.800,- (ca. EUR 2.783,-), kreditangebot.de für EUR 2.051,- sowie feuerwehrstiefel.de für EUR 1.601,-, socialbookmarks.de für EUR 1.500,- und flug-revue.de für ebenfalls EUR 1.500,-. Interessant ist allerdings der von einem Leser vermeldete Verkauf der Umlaut-Domain schwerhörigkeit.de, die EUR 1.000,- erzielte.

Die europäische Endung weist fünf erwähnenswerte Verkäufe auf, an sich ein bunter Strauß:

iloveyou.eu – EUR 5.000,-
aidenet.eu – EUR 2.000,-
erbrecht.eu – EUR 1.600,-
partysupplies.eu – GBP 1.000,- (ca. EUR 1.475,-)

tvbox.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.661,-)
homebusiness.ca – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.929,-)
dream-park.us – US$ 3.842,- (ca. EUR 2.813,-)
clik.us – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.270,-)
gift.jp – US$ 2.610,- (ca. EUR 1.911,-)
casinogames.tv – GBP 1.250,- (ca. EUR 1.843,-)

Unter den generischen Domains tat sich vieles in der vergangenen Handelswoche. Überraschend zeigt sich .info in Bestform, angefangen mit ohio.info für US$ 12.000,- (ca. EUR 8.787,-), gefolgt von ontario.info für US$ 10.000,- (ca. EUR 7.323,-). Nicht schlecht sind auch die weiteren .info-Domains (während .biz sich ausschwieg):

wimax.info – US$ 7.700,- (ca. EUR 5.639,-)
plans.info – US$ 5.800,- (ca. EUR 4.247,-)
roma.info – US$ 5.156,- (ca. EUR 3.776,-)
newyorkstate.info – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.002,-)

Dieser Phalanx setzte .net jedoch Stärke entgegen; hingegen war es um .org etwas ruhiger. Den Anfang machte jedenfalls post.net für US$ 26.000,- (ca. EUR 19.039,-), die vielleicht wegen der Überlegungen zur neuen generischen Endung .post abgestoßen wurde. Zwei Städtenamen folgten: rome.net und bangkok.net zum Preis von jeweils US$ 17.500,- (ca. EUR 12.815,-). Dem schlossen sich whiskey.net und rum.net bei der Marke von jeweils US$ 15.000,- (ca. EUR 10.984,-) an. Allerdings stimmt es nachdenklich, dass solche Domains nicht höhere Preise erzielen; richtig vermarktet müsste da weit mehr drin sein. Weitere .net- und auch ein paar .org-Verkäufe waren:

giftbasket.org – US$ 9.001,- (ca. EUR 6.591,-)
mono.net – US$ 7.920,- (ca. EUR 5.800,-)
certifiedmail.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.492,-)
centralamerica.net – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.126,-)
lust.net – US$ 6.500,- (ca. EUR 4.760,-)
greenland.net – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.394,-)
brasilia.org – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.394,-)
atmospheres.net – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.394,-)
jugendreisen.net – EUR 3.250,-

Schließlich .com, die mit boiseidaho.com zum Preis von satten US$ 175.000,- (ca. EUR 128.149,-) und discountperfumes.com für US$ 80.000,- (ca. EUR 58.582,-) wieder für die höchstdotierten Domains sorgte. Wobei der Preis für boiseidaho.com überrascht, ist er doch die Kombination aus einem Stadtnamen und einem US-Staat: Boise ist die Hauptstadt von Idaho. Danach wurde es allerdings gediegener unter .com, mit:

stocktrades.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.307,-)
oxi.com – US$ 21.500,- (ca. EUR 15.744,-)
shopworld.com – US$ 21.060,- (ca. EUR 15.422,-)
landm.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.646,-)
vorex.com – EUR 10.000,-
indiastocks.com – US$ 10.010,- (ca. EUR 7.330,-)
rotisserie.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.323,-)
bdy.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.323,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

AfternicDLS – schnelleres Geld für Ihre Domain?

Die Domain-Börse Afternic hat vor einiger Zeit einen besonderen Service vorgestellt: Die zum Verkauf angebotenen Domains finden mit AfternicDLS breiter gefächerte Promotion – gegen doppelt so hohe Gebühren, versteht sich. Lohnen sich die Mehrkosten?

Andrew Allemann, ein Fachmann in Domain-Angelegenheiten und Betreiber des Blogs domainnewswire.com, hat sich die Sache angeschaut: Der Service von Afternic sorgt dafür, dass die Domain-Namen, die man verkaufen möchte, bei zahlreichen Partnern von Afternic, die an AfternicDLS teilnehmen, feilgeboten werden. So werden die Angebotslisten von AfternicDLS auf 50 weiteren unterschiedlichen Kanälen veröffentlicht. Mit dabei sind unter anderem bekannte Registrare wie buydomains.com, register.com, melbourne-IT, leasethis.com, dnzoom und andere; das Spektrum reicht auch in den europäischen und pazifisch-asiatischen Raum. Die Kundenbetreuung seitens Afternic fällt dabei besser aus: Qualifizierte Mitarbeiter sind persönliche Ansprechpartner der Nutzer des Programms. Doch der Service hat seinen Preis: zahlt der Kunde bei Afternic im Erfolgsfalle normalerweise 10% des Verkaufserlöses (mindestens US$ 60,-) als Gebühr an Afternic, so verdoppeln sich die Beträge für AfternicDLS. Ob das dann noch lohnt?

Andrew Allemann fragte Adam Cross, Vermarktungschef bei Name Media. Der meint – wen wunderts -, Domains, die im DLS-Service vertrieben werden, verkaufen sich zehn Mal besser als auf der normalen Afternic-Seite. Und auch Allemann hat Erfahrungen mit dem Service und ist überzeugt, speziell für Domains aus der mittleren Preisklasse (bis zu US$ 10.000,-) sei das die richtige Vertriebsmethode.

Ob dieses Angebot von Afternic tatsächlich für schnelleren und mehr Umsatz im Domain-Geschäft sorgt, muss jeder für sich prüfen. Voraussetzung ist allemal, geeignete Domains zu besitzen, um sie anbieten zu können. Dass durch größere Verbreitung des Angebots Käufer sich eher einstellen, ist nachvollziehbar. Allerdings werden die Interessierten in jedem Falle auch bei den großen Domain-Börsen reinschauen.

Weitere Informationen zum AfternicDLS-Programm unter:
> http://www.afternic.com/sell.php

Quelle: domainnamewire.com, eigene Recherche

Florida – T.R.A.F.F.I.C. East im Oktober

T.R.A.F.F.I.C. East ist wieder dran. Vom 09. bis 13. Oktober 2007 findet „World’s Biggest Name and Internet Traffic Conference“ mal wieder an der Ostküste statt, im Westin Diplomat Hotel in Hollywood, Florida. Und weil nur geladene Gäste kommen dürfen, sollte man sich früh darum kümmern, eingeladen zu werden.

Nachdem sich die Macher der T.R.A.F.F.I.C.-Veranstaltung noch jedes Mal steigern konnten, ist auch bei der jetzt anstehenden Veranstaltung mit noch größerem Auftreten und umsatzstärkerer Auktion zu rechnen. Wieder treffen sich Domainer, Suchmaschinenunternehmer, führende Registrare, Pay-Per-Klick Fachleute, Sponsoren, Investoren, Analysten und Experten, um über zielgerichteten Internettraffic zu sprechen.

Die Veranstaltung beginnt wie immer mit einer Willkommens-Cocktailparty unter dem Motto „Come hungry. Leave late.“. An den folgenden beiden Arbeitstagen laufen zahlreiche Seminare; diesmal auch dabei: Blogger. Ein Seminar beschäftigt sich mit dem geringen Erfolg der T.R.A.F.F.I.C. bei den Leuten in New York auf der Madison Ave. Ein weiteres greift die interessante Frage zwischen Zielpublikum und country codes Top Level Domains auf. Und schließlich gibt es am 12. Oktober 2007 ab 14.00 Uhr die große Auktion.

Im übrigen wird in Hollywood (Florida) wieder einmal viel gegessen und getrunken werden. Interessenten sollten sich also alsbald einladen lassen und sich dann anmelden. Anmeldungen sind nur nach Einladung möglich.

Weitere Informationen und Registrierung für die Einladung unter:
> http://www.targetedtraffic.com

Sehenswert, wie schon in der Vergangenheit, ist übrigens der grüne Bürosessel von Rick Schwarz in seinem Informationsvideo über die Shows im Jahr 2007 auf der Eingangsseite.

Quelle: targetedtraffic.com, domainnews.com, eigene Recherche

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