Newsletter-Ausgabe #376: August 2007

Themen: Alarm – Phishing-Gefahr für Registrare | Statistik – die Millionenrekorde purzeln | TLDs – Neues von .test, .gw und .za | Ganz in Weiss – BGH zu Marken in Metatags | Kuriosum – chinese.com und die Folgen | Sedo – Live-Auktion in England und Deutschland | WIPO – UDRP-Workshop zur Streitschlichtung

Alarm – Phishing-Gefahr für Registrare

Es war wohl nur eine Frage der Zeit: nach einer Meldung des Online-Magazins circleid.com ist vergangene Woche erstmals eine Phishing-Mail an Kunden des US-Registrars GoDaddy aufgetaucht. Mit weiteren Mails vermeintlich anderer Registrare ist zu rechnen.

Das „Passwortfischen“ (Phishing) hat sich in den vergangenen Monaten zu einer Plage für das Internet entwickelt. In meist täuschend echt aufgemachten eMails versuchen Betrüger, an vertrauliche Daten von Internetnutzern wie Passwörter, Zugangsdaten oder Kreditkartennummern zu gelangen. Bevorzugtes Opfer waren dabei bisher vor allem Banken: ob Postbank, Raiffeisenund Volksbanken, Deutsche Bank oder die Sparkassen, kaum eine deutsche Grossbank, die sich nicht mit einer Unzahl der betrügerischen Nachrichten auseinandersetzen musste. Doch nun ist mit dem US-Registrar GoDaddy erstmals auch ein Domain-Registrar ins Visier der Betrüger gerückt. In einer angeblich automatisiert generierten eMail wird der Empfänger aufgefordert, ein GoDaddy-Kundenformular online auszufüllen; die Eingabe sei für alle GoDaddy-Kunden verpflichtend. Sodann soll ein Link angeklickt werden, der angeblich auf eine Subdomain der Hauptdomain Godaddy.com verweist. Wer ihn anklickt, landet prompt auf der Phishing-Seite im GoDaddy-Look.

Besonders gefährlich an dieser Masche ist, dass die Nutzer oft ohne nachzudenken ihren Benutzernamen samt Passwort eintippen werden – und damit bereits in die Falle getappt sind. Zwar haben die Phisher damit keinen unmittelbaren Zugriff auf Bankkonten; können sie aber erst einmal eine Domain kontrollieren, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, und sei es nur der Diebstahl einer Domain. Wie viele der GoDaddy-Mails bisher an unbedarfte Nutzer verschickt worden sind, ist nicht bekannt; ebenso ist nicht bekannt, ob weitere US-Registrare betroffen sind. Angesichts einschlägiger Erfahrungen in der Vergangenheit ist jedoch nicht damit zu rechnen, dass es bei Einzelfällen bleiben wird.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt den Internetnutzern daher, einige Grundregeln der Sicherheit im Netz zu beachten. Dazu gehört insbesondere, die Internetadressen gewünschter Seiten immer manuell einzutippen, auf angebliche Aufforderungen der Hausbank, in denen man zur Eingabe von PIN oder TAN aufgefordert wird, nicht zu reagieren, die Funktion „Aktive Inhalte ausführen“ generell auszuschalten, den Einsatz von Firewall und Virenschutzsoftware sowie regelmäßige Softwareaktualisierungen des eingesetzten Betriebssystem. Hat man dennoch den Verdacht, Opfer von Phishern geworden zu sein, sollte man unverzüglich die eigene Bank informieren und Bankkonto wie Kreditkarte vorläufig sperren.

Quelle: circleid.com, bsi-fuer-buerger.de

Statistik – die Millionenrekorde purzeln

Da dürften bei VeriSign gleich doppelt die Sektkorken geknallt haben: sowohl Altmeister .com als auch die Endung .net vermelden im vergangenen Monat Juli neue Millionenrekorde. Damit gerät die Stellung von .de als weltweit zweitbeliebteste Top Level Domain ernsthaft in Gefahr.

Zunächst ein Blick an die Spitze: dank eines Nettozugewinns von fast zwei Millionen Domain-Namen ist die Gesamtzahl der weltweit registrierten .com-Domains erstmals über 70 Millionen gestiegen. Aktuell steht .com bei knapp 71,2 Millionen, und ein Ende des rapiden Wachstums ist nicht in Sicht. Dahinter wird der Kampf um Platz zwei zunehmend härter: mit einem Anstieg von fast 200.000 Domains netto katapultiert sich .net erstmals in seiner Geschichte auf über zehn Millionen Domain-Namen, und liegt damit nurmehr eine gute Million hinter dem deutschen Kürzel .de.

Dahinter tümmelt sich ein breites Mittelfeld, angeführt von .org, das in diesen Tagen erstmals auf über sechs Millionen Domains kommen wird. Darauf folgt .info, das mit einem Zuwachs von diesmal nur knapp 70.000 Domains schon bessere Ergebnisse erzielt hat; dagegen liegt .biz mit diesmal knapp unter 30.000 über dem Durchschnitt. Vom Rummel um seine zukünftige Verwaltung unbeeindruckt zeigt sich .us, das dank eines Anstiegs von gut über 23.000 Domains nunmehr bei fast 1,3 Millionen liegt.

Zum Schluss noch ein Blick ins Ausland: wie die holländische Domain-Registry SIDN (Stichting Internet Domeinregistratie Nederland) vermeldet, wurde Anfang August 2007 die 2,5 millionste .nl-Domain registriert. Damit zählt .nl zu den fünf weltweit beliebtesten Länderendungen nach .de, .cn, .uk und – je nach Zählweise – der Europa-Domain .eu. Für das russische Kürzel .ru rückt dagegen die erste Million näher. Nach Presseberichten steht .ru aktuell bei über 950.000, so dass noch im Lauf des Monats damit zu rechnen ist, dass die Millionen-Marke überschritten wird. Durchschnittlich wächst .ru um etwa 1.500 Domains täglich. Bereits Ende 2008 will man sogar die Marke von zwei Millionen .ru-Domains geknackt haben.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 11.125.585 – (Vergleich zum Vormonat: + 69.607)
.at – 787.218 – (Vergleich zum Vormonat: + 7.641)
.com – 71.179.455 – (Vergleich zum Vormonat: + 1.938.707)
.net – 10.036.570 – (Vergleich zum Vormonat: + 181.697)
.org – 5.993.026 – (Vergleich zum Vormonat: + 79.769)
.info – 4.898.113 – (Vergleich zum Vormonat: + 68.183)
.eu – 2.504.122 – (Vergleich zum Vormonat: + 41.008)
.biz – 1.780.195 – (Vergleich zum Vormonat: + 29.270)
.us – 1.282.005 – (Vergleich zum Vormonat: + 23.050)

insgesamt: 109.586.289 (Stand 1. August 2007)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: sidn.nl, cnews.ru, eigene Recherche

TLDs – Neues von .test, .gw und .za

Das Netz wird multilingual: nach Einführung internationalisierter Domain Namen (IDNs) sollen in Kürze die ersten internationalisierten Domain-Endungen folgen. In Südafrika steht ausserdem künftig in Domain-Streitfällen ein Schiedsverfahren zur Verfügung, und in Guinea-Bissau wechselt man die Registry.

Die Internet-Verwaltung ICANN treibt die Pläne zur Einführung internationalisierter Top Level Domains voran: wie ICANN Anfang August bekannt gab, sollen voraussichtlich bereits Ende September 2007 zunächst elf so genannter Labels in jeweils unterschiedlicher Sprache in die Root Zone eingetragen werden. Die Labels repräsentieren den Begriff „test“ in den Sprachen Arabisch, Persisch, Chinesisch (vereinfacht als auch traditionell), Kyrillisch, Hindi, Griechisch, Koreanisch, Hebräisch, Japanisch und Tamilisch. Zusätzlich steht zu Testzwecken die Domain example.test in den jeweiligen Sprachen zur Verfügung. Die Testphase sieht vor, dass die Endungen der Root Zone hinzugefügt werden, zu Testzwecken Änderungen an Nameservern erfolgen, um sie dann wieder zu löschen; auch an einen Notfallplan hat man gedacht. Ob und wann die neuen Endungen tatsächlich dauerhaft in der Root Zone verbleiben, ist derzeit offen; ICANN hat jedoch wiederholt betont, den IDN-Plänen auf Ebene der Top Level Domain Priorität einzuräumen.

Die Landesendung des afrikanischen Küstenstaates Guinea-Bissau, .gw, steht nach Angaben des in Portugal ansässigen US-Unternehmens IT & MEDIA, Corp. unter neuer Verwaltung. In einer Pressemitteilung gab IT & MEDIA bekannt, dass man sich mit der Regierung darauf verständigt hat, die Domain-Endung künftig weltweit exklusiv zu vermarkten. Zu Promotionzwecken hat man sich ausgedacht, .gw als Kürzel für „global web“ zu bewerben. Im Oktober 2007 soll für Unternehmen und Markeninhaber eine eigene Sunrise Period stattfinden, für die derzeit (allerdings völlig unverbindlich) Vorregistrierungen entgegengenommen werden. In der IANA-Datenbank, die sonst zuverlässig Auskunft über den Registry-Status gibt, ist die Änderung jedoch noch nicht vermerkt; vielmehr ist dort noch die DENIC eG als technischer Kontakt genannt.

Die südafrikanische Domain-Verwaltung .za DNA (Domain Name Authority) hat wie angekündigt ein Schiedssystem für Streitigkeiten um .za-Domains eingeführt. Das der UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) ähnliche Verfahren, das eine Vertretung durch Anwälte nicht erfordert (die jedoch dringend anzuraten ist), ist im wesentlichen für Inhaber von Markenrechten gedacht, welche durch eine registrierte .za-Domain in ihren Rechten verletzt werden. Eine mündliche Verhandlung findet nicht statt, sondern entschieden wird auf Grundlage eingereichter Dokumente. Die Kosten beginnen bei umgerechnet etwa EUR 1.000,-. Bisher gibt es mit der Arbitration Foundation of Southern Africa und dem South African Institute of Intellectual Property Law zwei Schiedsstellen. Vorläufig gilt das Verfahren nur für Streitigkeiten um .co.za- und .net.za-Domains; an eine Erweiterung auf andere Third Level Domains ist aber gedacht.

Weitere Informationen zu .gw finden Sie unter:
> http://www.register.gw/

Quelle: icann.org, openpr.com, businessowner.co.za

Ganz in Weiss – BGH zu Marken in Metatags

Der Bundesgerichtshof durfte sich wieder einmal mit der Frage einer Markenrechtsverletzung durch in Metatags und in „Weiß-auf-Weiß-Schrift“ genutzte Marken beschäftigen. Er führte die Rechtsprechung, die mit seiner zur Marke „Impuls“ getroffenen Entscheidung begann, im Streit um die Nutzung der Marke „AIDOL“ fort.

In dem nun vom BGH (Urteil vom 08.02.2007, Az.: I ZR 77/04) zu entscheidenen Fall ist der Kläger Hersteller der Holzschutzlasur AIDOL, ein seit 1976 als Marke geschützter Begriff. Die Beklagte, die Holzschutzlasur nur noch sporadisch vertreibt (ein Angebot dafür findet sich auf ihrer Internetseite nicht), nutzte den Begriff als Metatag und Weiss-auf-Weiss Text. Auf eine Abmahnung der Klägerin ging sie zwar ein, liess aber keine Taten folgen. Da sie weiterhin den Markenbegriff nutzte, erwirkte die Klägerin eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte. Gegen die Entscheidung legte die Beklagte Rechtsmittel ein, bis der Rechtsstreit zum OLG Hamburg kam. Das OLG Hamburg (Urteil vom 06.05.2004, Az. 3 U 34/02) bestätigte die Ansicht der Klägerin und damit die Entscheidung der Vorinstanz: Der Beklagten wurde es untersagt, im geschäftlichen Verkehr die Bezeichnung „AIDOL“ als Metatag im HTML-Code und/oder in der Benutzungsform als „Weiß-auf-Weiß-Schrift“ für ihre Internet-Seiten zu benutzen. Gegen die Entscheidung legte die Beklagte Revision ein, so dass sich der BGH dem Rechtsstreit annahm.

Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Beklagten zurück. Er bestätigt die Entscheidung des OLG Hamburg und sieht den markenrechtlichen Unterlassungsanspruch (§§ 14 Abs. 2 und 5 MarkenG) der Klägerin als begründet an. Nachdem dieser Anspruch geklärt war, stellte sich die Frage, ob sich die Marke erschöpft hat und damit der Anspruch aus § 14 MarkenG hinfällig wäre. Im Markenrecht gibt es den in § 24 MarkenG geregelten Begriff der Erschöpfung der Marke; danach hat der Inhaber einer Marke kein Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke für Waren zu benutzen, soweit die Waren vom Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung unter dieser Marke in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.

Die Beklagte hatte tatsächlich Waren der Marke „AIDOL“ angeboten. Sie hatte sie zwar nicht vorrätig, aber auf Bestellung eines Kunden bezog und lieferte sie sie. Das ist noch im Rahmen des § 24 MarkenG. Doch muss bei der Nutzung des Markenbegriffes eine konkrete Bezugnahme zum Originalprodukt vorliegen. An der fehlt es, wenn die Werbung entweder nicht produktbezogen, sondern unternehmensbezogen erfolgt, oder sich auf andere Produkte als Originalprodukte bezieht. Die Beklagte hatte den Markenbegriff auch auf Internetseiten genutzt, auf denen kein „AIDOL“ angeboten wurde. Aus diesem Grund erschöpfte sich die Marke nicht, und es lag eine Markenrechtsverletzung vor.

Als Resümee bleibt demnach festzuhalten, dass ein Händler, der zu Werbezwecken eine fremde Marke als Metatag im HTML-Code oder in „Weiß-auf-Weiß-Schrift“ nutzt, sich nur dann auf die Erschöpfung der Rechte aus der Marke berufen kann, wenn sich die Werbung auf konkrete Originalprodukte dieser Marke bezieht, und diese unter der Internetseite angeboten werden.

Die Entscheidung des BGH findet man auf den Seiten des Bundesgerichtshofes:
> http://www.bundesgerichtshof.de

Die Entscheidung des OLG Hamburg zu AIDOL findet sich unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20040274.htm

Die Impuls-Metatag-Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://www.aufrecht.de/4750.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: RA Kloss, caspers-mock.de, eigene Recherche

Kuriosum – chinese.com und die Folgen

Hatten wir vor kurzem über chinese.com berichtet, die anlässlich einer Auktion für EUR 810.001,- einen neuen Inhaber fand, so zeigten sich in der vergangenen Domain-Handelswoche die Folgen: Auch die .net- und die .info-Versionen fanden für sehr ordentliche Preise neue Inhaber.

Und diese Geschichte zeigt deutlich, welchen Rang die Domain-Endungen zueinander haben. Während also jemand chinese.com für EUR 810.001,- ersteigerte, war ein anderer bereit, für chinese.net ganze US$ 180.000,- (ca. EUR 131.011,-), also knapp ein Sechstel, hinzulegen. Dagegen schaffte es chinese.info auf lediglich EUR 27.000,-, was einem Dreissigstel entspricht. Doch egal, auf welche Seite man geht: es wird geparkt.

Ein anderes Kuriosum in der vergangenen Handelswoche bieten zwei Domains, die in diesem Jahr nun bereits zum zweiten Mal gehandelt wurden: im Februar 2007 fand kristina.com für US$ 9.400,- einen neuen Inhaber, der die Domain nun für satte US$ 36.000,- (ca. EUR 26.202,-) weiterverkaufte und somit seinen Einsatz verdreifachte. Die Gewinnspanne ist nicht schlecht, wird aber – rein rechnerisch – von juego.tv übertroffen, die Anfang Juni 2007 EUR 1.100,- kostete und nun für den siebenfachen Preis, nämlich US$ 10.500,- (ca. EUR 7.642,-), an einen neuen Mann gebracht werden konnte.

Unter den Länderendungen trat mit auctionnetwork.tv für US$ 25.000,- (ca. EUR 18.196,-) ein Exot hervor, gefolgt von norway.tv für US$ 4.500,- (ca. EUR 3.275,-). Unter .de handelte man rege und erzielte ansehnliche Preise, angefangen mit antene.de für feine EUR 9.000,- und airlinereservations.de für US$ 9.750,- (ca. EUR 7.096,-) über eine Reihe weiterer Preise:

erp.de – EUR 5.600,-
media-broadcast.de – EUR 3.570,-
stuivz.de – EUR 3.300,-
omobile.de – EUR 1.818,-
catering24.de – EUR 1.700,-
uhrenportal.de – EUR 1.500,-
kenmore.de – EUR 1.500,-

Auch die übrigen Länderendungen, von exotisch bis europäisch, waren durchaus ansprechend:

trip.eu – GBP 4.500,- (ca. EUR 6.646,-)
erbrecht.eu – EUR 1.600,-

blogtv.fr – EUR 2.000,-
mydog.fr – EUR 1.500,-
monchien.fr – EUR 1.500,-

thinkcash.ca – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.494,-)
x.bz – EUR 3.000,-
seitensprung.ag – EUR 2.750,-
truck.us – US$ 4.150,- (ca. EUR 3.021,-)

Die neuen generischen Endungen pendelten sich, von chinese.info abgesehen, bei EUR 5.000,- ein, so insbesondere tombola.info und onlinebanking.mobi, während celebrity.biz mit US$ 6.700,- (ca. EUR 4.877,-) etwas nach unten abwich. Nach der sehr guten chinese.net klingelte die Kasse von ringtones.net bei US$ 175.000,- (ca. EUR 127.372,-). Danach öffnete sich eine große Lücke, bis bei EUR 24.000,- bookmarks.net einhakt, gefolgt von mexico.org zu US$ 21.000,- (ca. EUR 15.285,-) und name.org für US$ 15.000,- (ca. EUR 10.918,-), und mit windmills.org für runde EUR 10.000,-. Weiter verkauften sich:

prostate.net – US$ 4.600,- (ca. EUR 3.348,-)
occhio.net – US$ 4.136,- (ca. EUR 3.010,-)
mijuegos.net – US$ 3.925,- (ca. EUR 2.857,-)
masterweb.net – US$ 3.888,- (ca. EUR 2.830,-)
mittelmeer.net – US$ 3.754,- (ca. EUR 2.732,-)
metafora.net – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.102,-)
esps.net – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.102,-)

Bei .com regten sich noch jede Menge T.R.A.F.F.I.C-Bestätigungen, weshalb es wohl durchaus ruhig zuging, mit femmes.com für US$ 110.000,- (ca. EUR 80.062,-) und debit.com zu US$ 100.000,- (ca. EUR 72.784,-). Weitere ganz nette Preise erzielten auch:

cis.com – US$ 85.000,- (ca. EUR 61.866,-)
mangas.com – US$ 61.000,- (ca. EUR 44.398,-)
palladium.com – US$ 58.000,- (ca. EUR 42.215,-)
ifp.com – EUR 15.000,-
greatgolf.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.373,-)
h9.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 10.918,-)
sportsmuseum.com – EUR 9.900,-
terroir.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.734,-)
smartforlife.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 8.734,-)
webconcepts.com – US$ 11.250,- (ca. EUR 8.188,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

Sedo – Live-Auktion in England und Deutschland

Sedo kündigt an, zukünftig regelmäßig Live-Auktionen zu veranstalten. Zwei Veranstaltungen im September 2007 in England und Deutschland werden in Europa der Live-Auktion den Weg bereiten.

In London findet im The Savoy, The Strand, London, WC2R 0EU, vom 06. bis 07. September 2007 der DomainFocus statt. Die anlässlich dieser Veranstaltung stattfindende Domain-Auktion wird von Sedo.co.uk durchgeführt. Zur Versteigerung stehen unter anderem Domains mit der Endung .co.uk wie sport.co.uk, fly.co.uk, food.co.uk und phones.co.uk, aber auch .com-Domains. Anmeldungen von Domain-Namen zur Auktion sind leider nicht mehr möglich.

In Deutschland startet die erste Sedo-Auktion anlässlich des Domainvermarkter Forum, das vom 13. bis 14. September 2007 in Hamburg und zum dritten Mal stattfindet. Leider gibt es zu der aktuellen Veranstaltung bisher keine näheren Informationen, ausser dass Domains wie wette.de, strand.de, links.de und shoppen.com an den Mann gebracht werden sollen. Anmeldungen eigener Domains zur Auktion sind noch möglich.

Alle Informationen zur Live-Auktion und was man als Käufer oder Verkäufer beachten sollte, findet man unter:
> http://www.sedo.de/liveauktion

Informationen zum DomainVermarkter Forum findet man unter:
> http://www.domainvermarkter.de

Informationen zur DomainFocus finden Sie unter:
> http://www.domainfocus.org

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

WIPO – UDRP-Workshop zur Streitschlichtung

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) lädt am 18. und 19. Oktober 2007 zum dritten „Advanced Workshop on Domain Name Dispute Resolution“ nach Genf.

Die von ICANN zur Beilegung von Streitigkeiten über Domain-Namen eingeführte UDRP (Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) beruht entschieden auf der Vorarbeit seitens WIPO, die dieses Streitverfahren entwickelt hat. Kein Wunder also, dass WIPO einerseits als Schiedsgericht für Streitbeilegungen nach der UDRP ausgewählt wurde und darum andererseits Fortbildungsmaßnahmen für Fachleute in diesem Gebiet anbietet.

Der Fortgeschrittenen-Workshop fokussiert auf die Trends, die aktuelle UDRP-Entscheidungen zur Zeit nehmen, unter Berücksichtigung der wichtigsten Verfahrensabläufe und Tatbestandsmerkmale. Angesprochen werden allerdings nicht ausschließlich Profis, auch Interessenten, Registrare und country code Top Level Domain Administratoren können am Wissen rund um das UDRP-Verfahren partizipieren. Die Referenten der Veranstaltung sind Juristen aus den USA, den Niederlanden und mit Aimee Gessner aus Deutschland.

Der auf englisch gehaltene Workshop wird im Hauptstandort der WIPO in Genf abgehalten. Er startet am 18.10.2007 um 09.00 Uhr und endet am 19.10.2007 um 18.00 Uhr. Die Anzahl der Teilnehmer ist auf 50 Personen beschränkt, die Kosten belaufen sich auf SFR 1.400,-

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://tinyurl.com/2tpz93

Das Anmeldeformular findet man unter:
> http://tinyurl.com/2nja3t

Quelle: domainnews.com, eigene Recherche

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