Newsletter-Ausgabe #372: Juli 2007

Themen: Schnapszahl – DENIC meldet 11.111.111 .de-Domains | .eu – EURid gewinnt Streit um Sunrise-Adressen | .mobi-Aktion – Gratis-Domains für 650 Städte | Phishing – F-Secure fordert .bank-Domain | Forenhaftung – Urteil lässt Betreiber aufatmen | Nomen est omen – US$ 650.000,- für dollars.com | Köln – Seminar „Online-Recht für Verlage“

Schnapszahl – DENIC meldet 11.111.111 .de-Domains

Der Name der elfmillionsten Domain blieb unbekannt, doch eine Schnapszahl-Domain hat sich ihren Eintrag in den Geschichtsbüchern des Domain Name Systems gesichert: wie die DENIC eG bekanntgab, wurde vergangene Woche die 11.111.111ste .de-Domain registriert.

Am frühen Nachmittag des Donnerstag, dem 12. Juli 2007, und damit am gleichen Tag, an dem Reinhold Messmer im Jahr 1997 erstmals den K2 ohne Sauerstoffgerät bestieg und damit ebenfalls ungeahnte Höhen erreichte, hat es die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG mit einer ganz besonderen Domain zu tun bekommen: der Inhaber einer Druckerei aus Westfalen meldete über seinen Registrar Strato AG die 11.111.111ste .de-Domain an. Bei der Schnapszahl-Domain handelt es sich um die Adresse pressious.de, die derzeit jedoch noch ungenutzt ist und lediglich auf eine Platzhalterseite verweist. Erst vor etwas mehr als einem Jahr war mit huettenberger-case-fabrik.de die Anmeldung der zehnmillionsten .de-Domain gefeiert worden, so dass das deutsche Länderkürzel in den letzten zwölf Monaten um etwa 1,1 Millionen Domains zugelegt hat.

In der Frankfurter Zentrale der DENIC eG zeigte man sich hocherfreut, verstand das Jubiläum jedoch auch als Botschaft für die Zukunft: „Die DENIC sieht dies als Verpflichtung, für die Domainverwaltung von .de einen stabilen und ausfallfreien Betrieb sicherzustellen“, sagte Stephan Deutsch, Vorstandsmitglied der DENIC eG. „Über elf Millionen Domains sind vor allem ein Erfolg der Mitglieder der DENIC, die den direkten Kontakt zum Domaininhaber halten.“ Keiner besonderen Erwähnung bedarf mehr, dass das deutsche Länderkürzel damit weiterhin die größte länderbezogene Kennung der Welt ist.

Als Top Level Domain steht .de nach Angaben der DENIC seit etwa 20 Jahren zur Nutzung zur Verfügung; der dafür notwendige Eintrag in der IANA-Datenbank wurde am 5. November 1986 angelegt. Bis März 1988, als die DENIC den Betrieb des Nameserverdienstes aufnahm, waren mit dbp.de, rmi.de, telenet.de, uka.de, uni-dortmund.de und uni-paderborn.de nur sechs Domains registriert – dies sollte sich in den Folgejahren dann allerdings grundsätzlich ändern, und bei einem Wachstum von zuletzt einer Million im Jahr oder umgerechnet zwei Domains pro Minute ist ein Ende noch lange nicht in Sicht.

Die Schnapszahlen-Domain finden Sie unter:
> http://pressious.de/

Weitere Informationen rund um .de-finden Sie unter:
> http://www.denic.de

Quelle: denic.de, wikipedia.de

.eu – EURid gewinnt Streit um Sunrise-Adressen

EURid, die Verwaltung der neuen europäischen Top Level Domain .eu (dotEU), hat doppelt Anlass zur Freude: nicht nur dass ein Zivilgericht die Auslegung von EURid zu umstrittenen Sunrise-Domain bestätigt hat, auch die Europäische Kommission war in ihrem Bericht gegenüber dem Europäischen Parlament voller Lob über die neue Endung.

Der Streit hat seinen Ursprung in der viermonatigen, im Dezember 2005 gestarteten Sunrise Period von .eu. Damals waren vermehrt Domain-Namen angemeldet worden, die das so genannte „EtZeichen“, also das „&“ (auch bekannt als „kaufmännisches Und“) enthielten. Clevere Domain-Spekulanten wollten so eine Lücke in Artikel 11 der EG-Verordnung 874/2004 nutzen, wonach bei Namen, für die ein früheres Recht geltend gemacht wurde, Sonderzeichen wie das „&“ entweder ganz entfernt, durch Bindestriche ersetzt oder falls möglich transkribiert werden sollten. Aus scheinbar sinnlosen Marken wie „barc&elona“ oder „frankf&urt“ wurden so begehrte Domains wie barcelona.eu oder frankfurt.eu. Obwohl später das tschechische Schiedsgericht im Rahmen des ADR-Verfahrens allzu dreistem Grabbing einen Riegel vorschob, wurden diese Domains von EURid akzeptiert; hiergegen war nun vor einem ordentlichen belgischen Zivilgericht geklagt worden.

In einer knappen Presseerklärung, die weitere Hinweise auf das Urteil, dessen Begründung oder die Rechtskraft vermissen lässt, gab EURid diese Woche bekannt, dass man mit der Auslegung der Sunrise Rules, derartigen Domains zuzulassen, erfolgreich war. Streitig war, ob Artikel 11 der EG-Verordnung so auszulegen ist, dass Sonderzeichen vorrangig auszuschreiben oder durch Worte zu ersetzen sind. Doch einer solchen Interpretation wollte das Gericht nicht folgen; seiner Meinung nach war der Anmelder einer auf ein früheres Recht gestützten Bezeichnung, die ihrerseits Sonderzeichen enthielt, völlig frei, von den drei Möglichkeiten des Artikel 11 Gebrauch zu machen. EURid seinerseits hatte keine Befugnis, die dann von ihm gewählte Methode in Frage zu stellen.

Mit dieser Entscheidung im Rücken sah sich auch die EU-Kommission bestätigt, einen ersten positiven Report über den Einführungsprozess gegenüber dem EU-Parlament und dem Rat zu erstatten. Der 10seitige Bericht fasst zunächst den Hintergrund von .eu zusammen, um dann anhand von Beispielen aus der Registrierungspraxis den Schluss zu ziehen, dass sich die Registry in der Startup-Phase als effektiv bewährt hat; auch bei der Zahl der angemeldeten Domains liege man über den Erwartungen. Hinweise auf die Probleme etwa mit der Zypern-Connection sucht der geneigte Leser allerdings vergeblich; mit der Lösung derartiger Probleme darf sich dann wohl eine andere Registry bei Einführung einer anderen TLD plagen.

Den vollständigen Bericht der EU-Kommission finden Sie unter:
> http://short4u.de/469babd3cf2fa

Registrierung von .eu-Domains möglich zum Beispiel unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche

.mobi-Aktion – Gratis-Domains für 650 Städte

DotMobi, Verwalter der Mobil-Domain .mobi, hat eine neue PR-Offensive gestartet: kostenlose Domains für über 650 Städte weltweit sollen die Domain-Endung noch bekannter machen. Derweil könnte sich das iPhone von Apple zum ernsthaften Konkurrenten von .mobi entwickeln.

Über 600.000 .mobi-Domains sind aktuell registriert, doch in der öffentlichen Wahrnehmung hat man bei DotMobi noch Defizite ausgemacht. Um .mobi noch bekannter zu machen, hat DotMobi eine Initiative gestartet, bei der über 650 Städte weltweit ihre .mobi-Domain kostenlos erhalten können. Unter den potentiellen Kandidaten finden sich neben Paris, London oder New York auch Städte wie Berlin, Frankfurt, Düsseldorf, Köln, Wien, Salzburg und Zürich; München sucht man dagegen vergeblich. Sie alle können ab 20. August 2007 von der jeweiligen Stadt für die Dauer von zunächst zwei Jahren registriert werden. Einzureichen ist eine kurze Bewerbung, in der beschrieben werden soll, wie die Domain im mobilen Internet genutzt werden wird und welche Marketing- und Promotionpläne mit der Endung vorgesehen sind. Unmittelbar nach der Registrierung bleiben dann 60 Tage Zeit, bis aktive Inhalte hinterlegt sein müssen. Zu den ersten teilnehmenden Städten zählt Helsinki, das unter helsinki.mobi bereits eine Website mit Inhalten speziell für das mobile Netz geschaltet hat.

Das Interesse an der Kostenlos-Aktion ist bisher jedoch bescheiden, zumal viele Städte die Kosten scheuen, die mit der Anpassung bestehender Angebote an die strengen „Switch On!“-Regelungen verbunden sind. Da die Auktion jedoch anläuft, ist es für eine verbindliche Bewertung noch zu früh. Sollte die Aktion ein Erfolg werden, denkt man bei DotMobi bereits über ein ähnliches Modell mit Länderdomains nach.

Doch DotMobi hat allen Grund, die Werbetrommel zu rühren, könnten doch aktuelle Entwicklungen der Nischen-Domain das Leben schwer machen. So gelingt es aktuellen Mobiltelefonen wie dem iPhone von Apple immer besser, Webseiten auf ihren technisch fortschrittlichen Displays anzuzeigen und HTML-Code zu verarbeiten; damit entziehen sie einer eigenen Mobil-Domain samt der speziell angepassten Inhalte möglicherweise die Grundlage. Einmal mehr werden die Inhalte entscheiden – und wenn es .mobi gelingt, seine Vorteile mit hipper Hardware zu kombinieren, ist für Schwanengesänge kein Raum.

Die vollständige Städte-Liste finden Sie unter:
> http://short4u.de/469cff987bc5e

Ein Beispiel für die geplante Verwendung finden Sie unter:
> http://helsinki.mobi/

Quelle: silicon.com, circleid.com, eigene Recherche

Phishing – F-Secure fordert .bank-Domain

F-Secure, finnischer Hersteller von Sicherheitssoftware, ist mit seiner Forderung auf Einführung der Banken-TLD .bank auf ein geteiltes Echo gestossen.

Die immer zahlreicher werdenden Phishing-Fälle im Internet – die Anti-Phishing Working Group hatte im April 2007 einen explosionsartigen Anstieg der betrügerischen Websites um 35.000 auf 55.643 vermeldet – stellen nach Ansicht von F-Secure vor allem das Online-Banking vor neue Herausforderungen. Egal, ob eine Adresse wie bankofamerica-online.com, hsbc-login.com oder paypalaccount.com, täuschend echt klingende Domains sind meist schon für wenig Geld zu bekommen und damit leichte Beute für Phisher, die mit wenig Aufwand Webseiten basteln, die dem Original zum Verwechseln ähnlich sehen. Angesichts der Vielzahl an denkbaren Wortkombinationen ist es aber auch für Banken unmöglich, diese Domains vorbeugend zu registrieren. Bereits im März diesen Jahres forderte F-Secure daher die Internetverwaltung ICANN dazu auf, mit .safe eine eigene Domain für Banken und andere Finanzinstitute zu schaffen. Einem Leser des Blogs von F-Secure ist es zu verdanken, dass aus .safe wenig später .bank wurde.

Nach den Vorstellungen von F-Secure soll die Registrierung der .bank-Domains behördlich erfassten Finanzinstituten vorbehalten bleiben; eine Registrierungsgebühr von US$ 50.000,00 soll verhindern, dass auch Grabber ihr Glück versuchen. Ähnlich wie .museum wäre für den Kunden einer Bank dann sichergestellt, dass er unter der .bank-Domain auch wirklich „seine“ Hausbank findet. Andererseits könnten die Hersteller von Sicherheitssoftware ihre Kunden und die Internetnutzer mit .bank noch effektiver schützen. Nach unbestätigten Meldungen hat die brasilianische Domain-Verwaltung NIC.br mit der Endung .b.br bereits einen ähnlichen Versuch gestartet.

Doch auf ungeteilte Begeisterung der Community stieß der Vorschlag nicht. Zwar begrüsste etwa das australische AusCERT den Vorschlag, von Seite der Banken wurde jedoch zumeist abgewunken. So verwies ein Sprecher der National Australia Bank (NAB) auf Studien, nach denen die Nutzer nicht ausreichend nach der TLD unterscheiden würden, ihnen also gar nicht auffallen würde, unter welcher Domain-Endung sie sich bewegen. Zudem bliebe das Problem ungelöst, dass durch falsche URLs in Phishing-Mails der Eindruck enstehen könnte, dass man ein Angebot unter einer .bank-Domain aufgerufen habe, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist. Jedenfalls der Vergleich mit .museum dürfte für F-Secure zum Bumerang werden – die Domain ist so sicher, dass sie die meisten Internetsurfer gar nicht kennen.

Weitere Informationen finden Sie im Pressebereich von:
> http://www.f-secure.com/

Quelle: domainnews.com, f-secure.com,

Forenhaftung – Urteil lässt Betreiber aufatmen

Die Rechtsprechung zur Forenhaftung ist um ein aktuelles Kapitel reicher: nach Ansicht des LG Düsseldorf (Urteil vom 27.06. 2007, Az.: 12 O 343/06) haftet ein Forenbetreiber für fremde, rechtswidrige Einträge erst dann, wenn er von ihnen erfährt.

Geklagt hatte die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ gegen den Heise Zeitschriften Verlag. Die Klägerin, die sich der Förderung von Reformen sowie der Steigerung des Wachstums und der Schaffung neuer Arbeitsplätze in der BRD verschrieben hat, begehrte von der Beklagten, die das Online-Magazin „Telepolis“ betreibt, die Unterlassung einer Äußerung. Im Diskussionforum von Telepolis hatte ein anonymer Nutzer die INSM unter anderem als „asoziale Desinformanten“ und Brunnenvergifter“ bezeichnet, um sodann andere Leser dazu aufzurufen, durch eine gegenseitige Verlinkung Suchergebnisse bei Google zu beeinflussen. Nachdem die Klägerin den Verlag schriftlich auf die Äußerung hingewiesen hatte, forderte sie ihn auf, den Beitrag zu löschen und ihr die Identität des Autors mitzuteilen. Die Beklagte kam dem jedoch nur teilweise nach; zwar löschte sie unverzüglich den Beitrag, gab die Identität des Nutzers aber nicht preis; ein Abmahnschreiben der Klägerin blieb ebenfalls erfolglos. Sie erhob daraufhin Klage und begehrte die Untersagung der im streitigen Kommentar genannten Äußerungen.

Das Gericht lehnte einen Anspruch nach § 823 Abs. I BGB i.V.m. § 1004 BGB analog auf Unterlassung der streitgegenständlichen Äußerungen ab und wies die Klage als unbegründet zurück. Dabei konnte das Gericht die Frage, ob die Äußerungen vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG gedeckt sind, offen lassen, da es bereits eine Haftung der Beklagten als Störerin für ausgeschlossen betrachtete. Zwar haftet die Beklagte als Host-Provider gemäß § 7 Abs. II Satz 2 TMG nach den allgemeinen Grundsätzen der Störerhaftung auch für fremde Inhalte, die zum Abruf bereitgehalten werden; die Haftung als Störer setzt jedoch die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Dabei ist zu beachten, dass dem Diensteanbieter gemäß § 7 Abs. II Satz 1 TMG keine allgemeinen Überwachungs- oder Forschungspflichten dahingehend obliegen, ob rechtswidrige Inhalte überhaupt vorhanden sind. Auch eine allgemeine Pflicht, die zahlreichen Diskussionsforen der Beklagten mit tausenden von Beiträgen auf etwaige rechtswidrige Inhalte hin zu überwachen, lehnt das Gericht als unzumutbar ab. Erfährt der Diensteanbieter von rechtswidrigen Beiträgen, muss er sie unverzüglich löschen; da die Beklagte dies im Streitfall getan hat, ist sie der ihr obliegenden Pflicht nachgekommen. Vor Kenntniserlangung von dem streitgegenständlichen Beitrag oblagen ihr solche Pflichten ohnehin nicht.

Forenbetreiber können damit weiter aufatmen: mit der Entscheidung folgt das LG Düsseldorf einer Rechtsprechung, wie sie zuvor vom LG Berlin und dem OLG München geprägt worden war. Lediglich das LG Hamburg sieht den Forenbetreiber grundsätzlich, auch ohne Kenntnis und somit uneingeschränkt in der Verantwortung.

Die Entscheidung finden Sie im Volltext unter:
> http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2007_270.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: heise.de, medien-internet-und-recht.de

Nomen est omen – US$ 650.000,- für dollars.com

Nomen est omen – schon die alten Lateiner wussten, dass dem Namen schicksalhafte Bedeutung zukommt. Ein Grundsatz, der sich in der vergangenen Handelswoche auch im Domain-Business bestätigt hat: dollars.com räumte in einem Privat-Deal mit satten US$ 650.000,00 (ca. EUR 471.700,00) mächtig ab.

Doch zunächst ein Blick auf die Länderendungen, wo sich Sedo rühmen darf, die Hitlisten zu dominieren, nachdem gleich die ersten 23 Plätze über die Domain-Plattform aus Köln gehandelt wurden. Wenig verwunderlich daher, dass mit der Vertipper-Domain wwwPreisvergleich.de (EUR 3.220,00) sowie trecker.de (EUR 3.201,00) und pokerblatt.de (EUR 2.500,00) .de-Domains dominieren; lediglich die spanische ramera.es für EUR 2.500,00 kann ebenfalls in die Spitze vorstoßen. Doch auch die neue Europa-Domain macht, angeführt von autoroute.eu zu EUR 1.500,00 vor europeans.eu für EUR 1.200,00 und fermax.eu für EUR 1.175,00, von sich reden. Weitere Länderverkäufe waren:

ivillage.de – US$ 3.350,00 (ca. EUR 2.400,00)
jobs.sc – EUR 2.290,00
casinos.cc – US$ 3.000,00 (ca. EUR 2.200,00)
basic-shop.de – EUR 2.000,00
langzeitmiete.de – EUR 1.300,00
sold.tv – US$ 1.650,00 (ca. EUR 1.200,00)
gesundheitsportal.at – EUR 1.000,00

Bei den .com-Herausforderern meldete sich .net kräftig zu Wort: camping.net ging für US$ 60.000,00 (ca. EUR 43.500,00) an einen Outdoor-Freund. Danach ist es Zeit für Zwei-Zeichen-Domains: mt.org fand für US$ 25.000,00 (ca. EUR 18.150,00) und fm.org für US$ 18.000,00 (EUR 13.000,00) einen Liebhaber knackig-kurzer Webadressen. Doch auch die restlichen generischen Endungen fanden Anklang: die portugiesische hoteis.mobi setzte für EUR 7.537,00 den Trend zum mobilen Internet fort, wohingegen für US$ 2.500,00 (ca. EUR 1.800,00) mehr als nur words.info zu haben waren. Ein Blick in die Zukunft mit horoscope.biz kostete US$ 1.438,00 (ca. EUR 1.040,00); da sich dort eine Astro-Parking-Seite findet, scheint die Zukunft aber wohl eher altbekanntes zu bringen. Sonst dominierte .net wie gesagt das Geschehen:

male.org – US$ 12.000,00 (ca. EUR 8.700,00)
dancing.net – US$ 10.500,00 (ca. EUR 7.600,00)
gda.net – US$ 5.000,00 (ca. EUR 3.600,00)
advent.net – US$ 4.777,00 (ca. EUR 3.500,00)
cougars.net – US$ 3.200,00 (ca. EUR 2.300,00)
deutschlandkarte.net – US$ 2.288,00 (ca. EUR 1.650,00)
autonomous.net – US$ 2.000,00 (ca. EUR 1.450,00)
coalition.org – US$ 1.716,00 (ca. EUR 1.250,00)
braincandy.net – US$ 1.605,00 (ca. EUR 1.150,00)

Bei Platzhirsch .com blieb nach dem bereits genannten Verkauf von dollars.com – immerhin der sechsteuerste in diesem Jahr – erst einmal eine Lücke. Auf Kissen gebettet präsentierte sich cushion.com erst wieder mit US$ 75.000,00 (ca. EUR 54.430,00), bevor sich glamorous.com zu US$ 60.000,00 (ca. EUR 43.500,00) noch als Nachzügler der T.R.A.F.F.I.C. New York auf Platz drei einreihte. Weiterhin im Trend liegen spanische Begriffe unter .com, wie periodico.com für EUR 25.000,00 bewies. Ein nettes Pärchen liefern dont.com für US$ 30.000 (ca. EUR 21.800,00) und because.com zu US$ 27.500,00 (ca. EUR 20.000,00), wo der Handlungsanweisung gleich die Erklärung folgt. Zu den weiteren nennenswerten .com-Deals zählen:

heartratemonitor.com – US$ 55.000,00 (ca. EUR 39.900,00)
freeauction.com – US$ 50.000,00 (ca. EUR 36.300,00)
televisionshow.com – US$ 35.000,00 (ca. EUR 25.400,00)
booksellers.com – US$ 30.000,00 (ca. EUR 21.800,00)
webserve.com – US$ 25.250,00 (ca. EUR 18.300,00)
enable.com – US$ 22.000,00 (ca. EUR 16.000,00)
videosurf.com – US$ 20.500,00 (ca. EUR 14.900,00)
helicoptercharters.com – US$ 18.000,00 (ca. EUR 13.000,00)
cza.com – EUR 13.000,00
liquidators.org – US$ 12.005,00 (ca. EUR 8.700,00)
302.com – US$ 11.770,00 (ca. EUR 8.500,00)
musicmuseum.com – US$ 10.000,00 (ca. EUR 7.250,00)
swissdiamonds.com – US$ 8.722,00 (ca. EUR 6.300,00)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com. sedo.de

Köln – Seminar „Online-Recht für Verlage“

Zu einem Tagesseminar „Online-Recht für Verlage“ lädt die Berliner VDZ Zeitschriften Akademie GmbH die Online-Verantwortlichen von Verlagen für Mitte September 2007 nach Köln. Zu den Themenschwerpunkten zählen unter anderem Markenrecht, Urheberrecht und Domain-Recht.

Alle wichtigen und neuen Rechtsgrundlagen für die Online-Aktivitäten eines Verlages – diesem ehrgeizigen Ziel hat sich das Seminar verschrieben. Zielgruppe sind die Online-Verantwortlichen sowie alle mit der Gestaltung des Online-Angebotes befassten Mitarbeiter in Redaktion, Marketing, Vertrieb und EDV, denen die notwendigen rechtlichen Grundlagen vermittelt werden, um ein umfassendes Internetangebot eines Fachverlages rechtssicher zu betreiben. Zu den behandelten Rechtsgebieten zählen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) mit zum Beispiel dem Verbot der Schleichwerbung, Website-Gestaltung und AGB, Kinder- und Jugendschutz, Datenschutz und Urheberrecht. Im Bereich des Marken- und Domain-Rechts werden Frange rund um den Schutz der eigenen Marken und Domains, die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Dritte sowie Keyword-Advertising erläutert. Referenten sind die beiden Rechtsanwälte Dr. Reinhard Gaertner und Dr. Sibylle Gierschmann (LL.M.) von der Kanzlei Taylor-Wessing.

Das Seminar „Online-Recht für Verlage“ findet statt am 18. September 2007 von 10.00 bis 17.30 Uhr in Köln, Jolly Hotel Media Park, Im Media Park 8 b in 50670 Köln. Für Mitglieder des VDZ liegt der Tagesbeitrag bei EUR 480,00 zzgl. MwSt., für andere Teilnehmer bei EUR 600,00 zzgl. MwSt. Im Seminarbetrag eingeschlossen sind ein Mittagessen sowie die Pausen- und Seminargetränke.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://short4u.de/4699beedd529c

Quelle: zeitschriften-akademie.de, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Optimizly GmbH (vormals Episerver GmbH), Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top