Newsletter-Ausgabe #368: Juni 2007

Themen: Mega-Deal – Oversee.net übernimmt SnapNames | Phishing – APWG meldet explosionsartigen Anstieg | Transfer & Co – Risiko Domain-Änderung | google.de – Gericht lehnt Haftung des Admin-C ab | iran.com – Länderdomain erzielt US$ 400.000,- | boobtube.com – Freud und Leid des Handels | Web 2.0 – @kit-Tagung 2007 in Potsdam

Mega-Deal – Oversee.net übernimmt SnapNames

Die Fusions- und Übernahmewelle im Domain-Business hält unvermindert an: das im kalifornischen Los Angeles ansässige Online-Marketingunternehmen Oversee.net hat sich mit dem AftermarketSpezialisten SnapNames auf eine Übernahme verständigt. Nach unbestätigten Gerüchten liegt der Kaufpreis zwischen US$ 25 und 50 Mio.

In einer eMail wandte sich Sudhir Bhagwan, CEO von Snapnames, Anfang des Monats an seine Kunden und teilte mit, dass die Verhandlungen mit Oversee.net über eine Übernahme abgeschlossen wurden. Letzte Details werden jedoch erst in diesen Tagen abgewickelt. SnapNames Inc., im Jahr 2000 gegründet, zählt zu den Pionieren des Domain-Backordering, bei dem aktuell registrierte Domains für den Fall ihres Freiwerdens „vorbestellt“ werden können. Nach Angaben von SnapNames laufen etwa 25% aller weltweit registrierten Domains innerhalb eines Jahres aus und werden so wieder verfügbar; über zehn Millionen dieser Adressen werden allein 2007 über die SnapNames-Plattform angeboten. Bei Oversee.net, einem ebenfalls im Jahr 2000 gegründeten Unternehmen mit über 160 Angestellten, hat man sich dagegen auf Online-Marketing spezialisiert. Aus der Transaktion erhofft man sich eine grössere Bandbreite von Angeboten für seine Kunden. Diese Einschätzung wird in der Branche geteilt, und die Übernahme durchweg begrüsst.

Für die SnapNames-Kunden ergeben sich keine Änderungen, die Geschäfte laufen unverändert weiter. SnapNames beteuert ausdrücklich, dass die Übernahme weder Einfluss auf die Tätigkeit noch den Support oder die Gleichbehandlung aller Kunden hat. Was das Domain-Parking betrifft, empfiehlt SnapNames zwar das zu Oversee.net gehörende Unternehmen DomainSponsor.com, lässt den Kunden jedoch weiterhin freie Wahl. Auch das Management unter Leitung von CEO Sudhir Bhagwan wird weiterhin unverändert die Geschäfte vom Firmensitz in Portland (Oregon) aus führen.

Mit der Übernahme kommt in den so genannten „secondary domain name market“, also den Handel mit bereits registrierten oder wieder frei werdenden, bzw. frei gewordenen Domain-Namen erneut erhebliche Bewegung. So hatte bereits im Dezember 2006 der im US-Bundesstaat Massachusetts ansässige Domain-Registrar Name Media die Domain-Handelsplattform Afternic übernommen und kurz danach eine strategische Partnerschaft mit den Australiern von Faboulus.com bekannt gegeben, die ein Portfolio mit mehr als 500.000 überwiegend generischen und hochkommerziellen Domain-Namen ihr Eigen nennen.

> https://www.snapnames.com/
> http://www.oversee.net/

Quelle: snapnames.com, oversee.net

Phishing – APWG meldet explosionsartigen Anstieg

Die Anti-Phishing Working Group (APWG) vermeldet eine explosionsartige Zunahme von Phishing-Seiten im Internet: in ihrem Report für April 2007 vermeldet die APWG einen Anstieg der betrügerischen Internetseiten um 35.000 auf inzwischen 55.643.

Die APWG, ein Konsortium mit über 2.700 Mitgliedern wie etwa Symantec, McAfee und VeriSign, aber auch Kreditkartenunternehmen wie VISA und Mastercard, hat mit Veröffentlichung ihres April-Reports einmal mehr eindringlich vor der zunehmenden Gefahr durch Phishing gewarnt. Bei dieser Betrugsmasche werden massenhaft eMails verschickt mit der Aufforderung, einen Link anzuklicken und über die aufgerufene Internetseite persönliche Daten wie Passwörter, PINs oder TANs für Online-Überweisungen einzugeben. Die eMails sollen aufgrund ihrer graphischen Gestaltung den Empfänger in den Glauben versetzen, es handele sich beispielsweise um eine authorisierte Nachfrage der Bank des eMail-Empfängers; betroffen sind zahlreiche Großbanken wie Postbank, Raiffeisenbanken und Deutsche Bank. Wer den Link dann anklickt, auf einer ebenso täuschend nachgebauten Banken-Website landet und dort seine Daten preisgibt, ermöglicht den Betrügern, diese so für Online-Überweisungen zu missbrauchen. Waren die eMails zu Beginn noch häufig anhand ihrer zahlreichen Rechtschreibfehler leicht zu enttarnen, sind sie inzwischen oft perfekt formuliert und selbst für Experten nicht sofort zu erkennen.

Vor diesem Hntergrund müssen die aktuellen Zahlen der APWG erschrecken: neben der Zunahme der Betrugsseiten geraten immer mehr Marken, darunter vor allem US-Banken, ins Visier der Phisher; Tippfehler-Domains sollen dabei den Eindruck stützen, es handle sich um ein echtes Angebot. Die meisten Phishing-Angebote stammen dabei aus den USA. Durchschnittlich sind die Webseiten 3,8 Tage online, bevor sie wieder verschwinden oder entdeckt werden. Zu den neuesten Taktiken der Phisher zählt nach Angaben von Laura Mather dabei, möglichst viele URLs unter eine Domain zu packen, teilweise mehrere tausend. Die Phisher versprechen sich davon, die Schutzmechanismen von Internet Explorer und Firefox umgehen zu können. Das grösste Risiko, Opfer von Phishing-Angeboten zu werden, haben dabei mit 92,5 Prozent Anbieter von Finanzdienstleistungen, aber selbst Internet-Provider zählen bereits zu den geschädigten Unternehmen.

Wer sich vor Phishing schützen will, sollte als Grundregel beachten, dass seriöse Banken und Unternehmen ihre Kunden nie per eMail anschreiben und zur Eingabe ihrer persönlichen Daten auffordern. Wer eine solche eMail erhält, kann und sollte sie in der Regel also einfach löschen, oder wenigstens mit der Bank bzw. dem Unternehmen telefonisch Rücksprache halten, um die Legitimität einer eMail zu überprüfen.

Den April-Report der APWG finden Sie unter:
> http://short4u.de/4676d3718e114

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.antiphishing.org/

Informationen zum Eigenschutz finden Sie unter:
> http://www.bsi-fuer-buerger.de/phishing/index.htm

Quelle: verisign.com, wikipedia.com, antiphishing.org

Transfer & Co – Risiko Domain-Änderung

Wer Änderungen an seinen Domain-Daten vornehmen möchte, muss überlegt vorgehen, da viele Stolperstellen lauern. Um sich vor einem unbeabsichtigten Domain-Verlust zu schützen, wollen wir Ihnen nachfolgend die wichtigsten Grundbegriffe erklären.

In der Praxis tauchen die meisten Probleme bereits damit auf, dass Grundbegriffe durcheinandergeworfen werden. So ist erst einmal zu unterscheiden zwischen einem Inhaberwechsel, dem Providerwechsel, der Kombination aus beiden, einer Kündigung sowie einem sonstigen WHOIS-Update. Letzteres lässt sich dabei vergleichsweise einfach erklären: ändern sich die im WHOIS-Verzeichnis eingetragenen Kontaktdaten des Domain-Inhabers wie etwa seine Postanschrift oder die eMail-Adresse, muss lediglich ein WHOIS-Update durchgeführt werden. Hierfür stellen die großen Registrare regelmäßig Formularvordrucke zur Verfügung, die ausgefüllt und abgesandt werden müssen. Mehr Vorsicht ist da schon bei einer Kündigung gefordert; sie führt in der Regel dazu, dass die Domain gekündigt und gelöscht wird, also wieder frei registriert werden kann. Der Inhaber gibt mit einer Kündigung sämtliche Rechte an der Domain auf; wer also mit seiner Domain lediglich umziehen will, sollte sie auf keinen Fall kündigen!

Von einer Kündigung der Domain zu unterscheiden ist der Inhaberwechsel. Bei einem Inhaberwechsel wird die Domain auf eine andere Person übertragen, in der Regel ändert sich dabei auch der admin-c. Bei einem reinen Inhaberwechsel bleibt die Domain jedoch beim bisherigen Domain-Registrar, dieser ändert sich nicht. Seriöse Registrare lassen sich zur Bestätigung in aller Regel eine schriftliche Erklärung vorlegen, mit der sowohl der alte als auch der neue Inhaber den Wechsel rückmelden. Wer dagegen mit seiner Domain zu einem anderen Provider oder Registrar umziehen will, muss einen Providerwechsel durchführen. Hier gibt es je nach Top Level Domain einige Unterschiede zu beachten; in der Regel startet man einen Umzug jedoch mit der Bitte an den alten Registrar, dass er die Domain für einen Umzug freigeben möchte oder bevollmächtigt den neuen Registrar, dies für ihn zu tun. Auch hierfür stellen die großen Provider regelmäßig Faxvordrucke zur Verfügung, so dass man sich selbst keine große Arbeit machen muss. Fällt wie zum Beispiel nach einem Kauf einer Domain der Providerwechsel zusammen mit einem Inhaberwechsel, müssen auch beide Änderungsaufträge kombiniert erteilt werden.

Je nach Registrar werden mit einer Änderung der Domain-Daten verschieden hohe Gebühren fällig, worauf die Kunden jedoch hinzuweisen sind. Zeitlich sollte man sich bei einem Provider- oder Inhaberwechsel auf eine Bearbeitungszeit von fünf bis zehn Werktagen einstellen. Ausdrücklich gewarnt werden muss vor der immer wieder zu beobachtenden Praxis, dass Domains gekündigt werden in der Hoffnung, sie nach Freiwerden sofort wieder registrieren zu können – professionelle Domainer schnappen sich gelöschte attraktive Domains viel schneller, als das Otto Normalinhaber je mitbekommen würde.

Quelle: blackhillsportal.com, eigene Recherche

google.de – Gericht lehnt Haftung des Admin-C ab

Eine Frage, die die Gerichte weiter umtreibt, hat nun das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 22.05.2007, Az. 7 U 137/06) beantwortet, jedenfalls teilweise: inwieweit haftet der Admin-C einer .de-Domain für Inhalte im UseNet, die über einen weltweit agierenden Anbieter mit Sitz in den USA erreichbar sind? Und das Gericht legt eine schöne Interpretation der DENIC-Bedingungen vor.

Die Rede ist von Google Inc. und der für die .de-Domain des Konzerns eingetragenen, weibliche Admin-C. Das LG Hamburg (Urteil vom 23. Mai 2006, Az.: 324 O 220/06) verbot der Admin-C im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens, den Artikel „Das Märchen, die Lüge und der Holocaust“ über die so genannten Google-Groups unter der Domain google.de zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.

Der Antragsteller ist Redakteur einer Zeitung und hat unter anderem in einem Artikel über einen Prozess gegen einen Holocaust-Leugner berichtet. Unter seinem Namen erschien im Usenet der nicht von ihm stammende Artikel, der Gegenstand des Verfahrens ist, in welchem der Holocaust geleugnet wird. Auf Hinweise des Antragstellers entfernte Google Inc. den immer wieder unter der gefälschten eMail-Adresse des Antragstellers geposteten Artikel und sperrte schließlich die Google-Group für die eMail-Adresse.

Gegen das Urteil des LG Hamburg legte die Antragsgegnerin Berufung ein. Das hOLG Hamburg hob die Entscheidung des LG Hamburg auf. Das hOLG Hamburg ist der Ansicht, die Antragsgegnerin, die den genannten Artikel weder selbst verbreitet hat, noch an seiner Verbreitung bewusst aktiv mitgewirkt hat, hafte nicht, da sie weder Verbreiterin des Artikels sei noch als Störerin in Betracht komme. Auf den Inhalt des Usenet habe die Antragsgegnerin keinen Einfluss und könne dort erscheinende Artikel nicht verhindern, verändern oder entfernen. Als Admin-C für Google hat sie keinen Einfluss auf die unter google.de aufrufbare Website. Das Gericht konstatiert, bei den DENIC-Bedingungen handelt es sich nicht um eine gesetzliche oder behördliche Vorgabe im öffentlichen Interesse, sondern allein um eine Vertragsbedingung der Registrierungsstelle, die der Erleichterung ihres Umgangs mit dem ausländischen Domain-Inhaber dient. Die Admin-C könne allenfalls den Domain-Vertrag kündigen (eine Erlaubnis seitens der Inhaberin vorausgesetzt), mehr aber auch nicht. Insbesondere ergäben sich keine Rechte zur Einflussnahme auf den Betreiber der unter der Domain geführten Website.

Unter den Umständen die Admin-C als Störer anzusehen, würde zu einer ungebührlichen Ausweitung des Störerbegriffs führen, in deren Folge jeder Mitarbeiter eines Betriebs als Störer in Betracht komme. Zudem fehlte es dann aber an der Zumutbarkeit: Für künftige Fälle müsste die Admin-C entsprechende Kontrollmöglichkeiten haben. Diese finden sich jedoch nicht in der Person der Admin-C und sind auch so, im Hinblick auf das Usenet, selbst für Google Inc. nicht verwirklichbar. Nimmt man all das zusammen, bestand seitens der Admin-C gegenüber Google Inc. keine Berechtigung, den Domain-Namen zu kündigen, Zumal sie sich dann erheblichen Schadensersatzansprüchen des Unternehmens ausgesetzt gesehen hätte. Demnach fehlt es an der Zumutbarkeit und so am Unterlassungsanspruch gegen die Admin-C.

Das Gericht resümiert folgerichtig hinsichtlich Position und Funktion des Admin-C:

„Eine gesetzliche Verpflichtung zur Benennung eines administrativen Partners im Inland durch den im Ausland ansässigen Betreiber einer in Deutschland erreichbaren Website existiert nicht. Allein die Tatsache, dass die Domainvergabestelle DENIC für die eigene Vertragsabwicklung einen solchen Ansprechpartner mit entsprechenden Vollmachten fordert, kann nicht zu einer erweiterten Haftung dieses Ansprechpartners auch für den Inhalt der jeweiligen Website gegenüber Dritten führen.“

Das ist eine klare, nachvollziehbare und bestens vertretbare Position zur Haftung des Admin-C für Inhalte einer Internetdomain.

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Die Entscheidung des OLG Hamburg findet man unter:
> http://tinyurl.com/3a2lmo

Quelle suchmaschinen-und-recht.de, eigene Recherche

iran.com – Länderdomain erzielt US$ 400.000,-

Der Iran steht im US-amerikanischen Fokus. Da gewinnt auch die entsprechende Domain an Aufmerksamkeit: In der vergangenen Domain-Handelswoche erzielte iran.com nun einen Preis von runden US$ 400.000,- (ca. EUR 300.709,-). Bei den europäischen Endungen knüpft .co.uk einmal mehr an hohe Domain-Preisen an, und .mobi macht doch wieder von sich reden.

Die britische Endung .co.uk lieferte mit connected.co.uk, die verbindliche GBP 80.000,- (ca. EUR 118.165,-) erzielte, wieder den Hinweis, wer bei dem Handel mit Länderendungen ganz vorne mitmischt, auch wenn der Preis von US$ 2.000,- (ca. EUR 1.504,-) für thecradle.co.uk nicht so viel wiegt. Überraschend folgen Länderdomains wie best.ch für EUR 10.927,- und mytv.fr für EUR 10.000,-. Zwei Zahlendomains mit der Endung der Cocos-Inseln, 99.cc und 96.cc, wurden mit GBP 4.000,- (ca. EUR 5,908,-) und GBP 2.800,- (ca. EUR4.135,-) gehandelt. Preislich legte sich die mexikanische Zukunft dazwischen: futura.com.mx kostete EUR 5.000,-. Ruhiger war es für Europa, Deutschland und auf Tuvalu:

sge.eu – EUR 2.900,-
poker-games.eu – EUR 2.000,-
saphosting.eu – EUR 1.200,-

juego.tv – EUR 1.100,-
therapie.tv – EUR 850,-
biztube.tv – US$ 1.001,- (ca. EUR 753,-)

schaufensterpuppen.de – EUR 1.000,-
affiliate24.de – EUR 1.000,-
faulenzen.de – EUR 795,-

Kaum beschwört man die Mäßigkeit einer Domain-Endung im Handel, schon blitzt .mobi mit lgd.mobi für reichlich US$ 10.000,- (ca. EUR 7.518,-) und legt auch gleich mit nochmal drei Buchstaben nach: atl.mobi erzielte US$ 5.500,- (ca. EUR 4.135,-); das sind vertretbare resultados.mobi (EUR 1.300,-). Wenig erwachsen zeigen sich wieder .info und .biz, mit mature.info für US$ 3.100,- (ca. EUR 2.330,-) und lsa.biz für US$ 1.800,- (ca. EUR 1.353,-). Aber auch .net und .org zeigten nicht die gewohnte Qualität, keine Domain lag im fünfstelligen Bereich.

forexplatform.net – US$ 7.877,- (ca. EUR 5.922,-)
webawards.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.007,-)
synchronicity.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.007,-)
nuclearsecurity.org – US$ 3.271,- (ca. EUR 2.459,-)
saintlouis.net – US$ 3.234,- (ca. EUR 2.431,-)
barker.org – US$ 2.788,- (ca. EUR 2.096,-)
schoolloan.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.879,-)
edesign.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.879,-)
bro.org – US$ 2.399,- (ca. EUR 1.804,-)
fays.net – US$ 2.237,- (ca. EUR 1.682,-)
magnus.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.504,-)
farnell.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.504,-)
peoplegroup.net – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.419,-)
newliving.net – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.419,-)
educatedconsumer.net – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.419,-)

Dafür zeigte sich unter .com ein kleines Feuerwerk von 17 Domains, die alle deutlich im fünstelligen Euro-Bereich liegen, angefangen mit der herausragenden iran.com für reichlich US$ 400.000,- (ca. EUR 300.709,-), gefolgt vom businessplan.com zu US$ 70.000,- (ca. EUR 52.624,-) und dem seltsamen Freizeitvergnügen galabingo.com zu US$ 65.750,- (ca. EUR 49.429,-). Weitere hochpreisige .com-Domains waren:

trackandfield.com – US$ 57.000,- (ca. EUR 42.851,-)
luaus.com – US$ 50.050,- (ca. EUR 37.626,-)
rightfit.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 37.589,-)
triple.com – US$ 48.000,- (ca. EUR 36.085,-)
territory.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.553,-)
golla.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 22.553,-)
udbank.com – US$ 25.250,- (ca. EUR 18.982,-)
pachildsupport.com – US$ 25.250,- (ca. EUR 18.982,-)
specific.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 18.794,-)
answerman.com – US$ 23.750,- (ca. EUR 17.855,-)
e-money.com – US$ 23.000,- (ca. EUR 17.291,-)
careerexpo.com – US$ 21.250,- (ca. EUR 15.975,-)
premios.com – EUR 14.780,-
ecampaign.com – US$ 17.750,- (ca. EUR 13.344,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

boobtube.com – Freud und Leid des Handels

Der Besitz von Internetdomains bietet drei Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Welche die effektivste oder schönste ist, scheint wohl eher Geschmackssache, doch führen jedenfalls Domain-Betrügereien nicht zum Erfolg.

Fängt man mit der schlechten Nachricht an, ist vom Handel mit Domains die Rede. Damit lässt sich in der Tat Geld verdienen, wir berichten jede Woche über die für Domains erzielten Preise. Man gewinnt den Eindruck, es handelt sich um ein ordentliches Geschäftsfeld. Doch die Auktion der Domain boobtube.com sorgte vergangene Woche auch außerhalb der Branche dafür, diese in Misskredit zu bringen, weil auch da mit Betrügern zu rechnen ist. Bei Sedo hatte jemand die Domain boobtube.com zur Auktion freigegeben. Interessenten feilschten heftig um das gute Stück. Schließlich erhielt Tony Peppler den Zuschlag bei US$ 41.688,-. Doch Sedo negierte das Geschäft. Erst dann stellte sich heraus, dass der Inhaber der Domain von der Auktion nichts wusste, und die Domain gar nicht zum Verkauf stand. Ein Dritter war aktiv geworden und hatte die Domain auf den Markt geworfen. Sedo hatte diese Abweichung wohl nicht geprüft. Ein vergleichbarer Fall sei die Domain foundation.com, berichtet Steve L., der freilich rechtzeitig mit dem Inhaber Kontakt aufnehmen konnte. Der teilte ihm mit, die Domain stehe nicht zum Verkauf.

Nun stellt sich die Branche die Frage, ob den Domain-Handelsbörsen zu trauen ist. Mark Cocker kritisiert auf venturebeat.com, dass die beispielsweise seitens Sedo bereitgestellten Informationen nicht ausreichend seien, den Auktionsablauf verständlich zu erklären. Es erscheint undurchsichtig, wenn private Bieter ihr Kaufinteresse anzeigen und mit dem Inhaber verhandeln, der ihnen sogar entgegenkommt, um dann eine öffentliche Auktion in die Wege zu leiten. In jedem Falle ist auch der Domain-Handel mit Risiken gesegnet.

Die Frage, inwieweit Handelsbörsen dabei in der Pflicht stehen, die Daten der Anbieter zu überprüfen, bleibt offen. Wäre eine Börse wie Sedo überhaupt in der Lage, die in die Millionen gehenden zum Verkauf stehenden Domain-Namen zu überprüfen? Sicher nicht. Doch ob Domain-Handelsbörsen damit von jeglicher Verantwortung befreit sind, darf man bezweifeln. Der Bieter, der den Zuschlag für boobtube.com erhielt, nahm das Handeln Sedos jedenfalls als professionell wahr.

Neben dem Handel, gibt es aber noch weitere Möglichkeiten, mit Domains Geld zu verdienen: Man kann eine Domain auch einfach parken. Das hatte der Inhaber von chocolate.com gemacht, und ein wenig Geld verdient. Das aber ist die langweilige und nur wenig Sinn stiftende Form. Zwei Internetinvestoren aus Boston sahen das Trauerspiel mit chocolate.com; sie beschlossen, es zu beenden und zu zeigten, wie man mit (dritte Möglichkeit!) Domains richtig Geld verdient. Sie kauften 2005 chocolate.com vom deutschen Inhaber zum Preis von US$ 300.000,- und zogen innerhalb kürzester Zeit eine Informationsseite mit Versandhandel zu dem Thema Schokolade auf, die im Jahr für zur Zeit US$ 2 Millionen Gewinn sorgt. Und das ist nur ein Beispiel der Methode von Andrew Miller und Michael Zapolin: Sie kaufen schlecht vermarktete, weil lediglich geparkte Domains, entwickeln ein wirkliches Internetgeschäft für die Domain, um dieses Paket dann um ein Vielfaches dessen, was die Domain erzielen könnte, zu verkaufen. Zu der Erfolgsgeschichte der beiden gehören Domain-Namen wie beer.com, die sie im Jahr 1998 für US$ 80.000,- kauften und kaum ein Jahr später für US$ 7 Millionen an eine Brauerei verkauften mitsamt dem darunter entwickelten Geschäft, sowie die Story um die Adresse creditcards.com, die ähnlich verlief.

Am Beispiel der beiden Bostoner Investoren zeigt sich somit die Schönheit des kreativen Handelns mit wirklichen Inhalten. So war das Internet ursprünglich gedacht.

Quelle: businessweek.com, venturebeat.com

Web 2.0 – @kit-Tagung 2007 in Potsdam

Heute beginnt die @kit-Tagung 2007 des von engagierten Juristen und Computerexperten gegründeten Bayreuther Vereins @KIT in der IHK Potsdam statt. Thema ist diesmal „Vernetztes Rechnen – Softwarepatente – Web 2.0“.

Mit vollständigem Namen heisst der veranstaltende Verein mit Sitz in Jena „@KIT Bayreuther Arbeitskreis für IT – Neue Medien – Recht“. Das Thema der Tagung, die vom 21. bis 22. Juni 2007 (also heute und morgen) gehalten wird, stellt sich aktuellen Fragen. Das Programm findet man online. Als Referenten sind zahlreiche Kapazitäten aus Universität und Wirtschaft geladen, darunter Prof. Dr. Gerald Spindler (Göttingen), der sich mit den Rechtsproblemen des „Grit Computing“ auseinandersetzt, oder Dr. Volker Kitz (Max-Planck-Institut, München), der sich mit der Frage der Social Software und Haftungsrecht beschäftigt. In einer öffentlichen Podiumsdiskussion am heutigen Donnerstag um 17.30 Uhr zum Thema Softwarepatente kommen auch Größen aus der Politik zu Wort.

Die Tagung findet vom 21.06. bis 22.06.2007 in der IHK Potsdam, Breite Straße 2 a-c, 14467 Potsdam statt. Die Teilnahmegebühr beträgt gestaffelt, je nach Status, zwischen EUR 25,- (Studenten und Referendare, die @KIT-Mitglieder sind) und EUR 200,-.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.ak-it-recht.de/kongress07c.htm

Quelle: ak-it.recht.de, eigene Recherche

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