Newsletter-Ausgabe #367: Juni 2007

Themen: DENIC – Personalkarussel dreht sich weiter | .berlin – rot-roter Senat erteilt geoTLD Absage | TLDs – Neues von ICANN, .ie und .travel | BGH – Gründe des Forenurteils veröffentlicht | Testbericht – Der Wert der 3-Zeichen-Domains | Volltreffer – scores.com erzielt US$ 1,18 Mio. | T.R.A.F.F.I.C. New York – Lockruf der Domains

DENIC – Personalkarussel dreht sich weiter

Das Personalkarussel bei der DENIC eG dreht sich weiter: nach der Trennung von Sabine Dolderer und der Bestellung eines neuen Aufsichtsrates wurden nun auch die Arbeitsverhältnisse mit den beiden Vorstandsmitgliedern Stephan Deutsch und Andreas Bäß gelöst.

Nach den heftigen personellen Turbulenzen in den vergangenen Wochen hat sich der neue Aufsichtsrat der deutschen Domain-Verwaltung DENIC eG unter Vorsitz von Elmar Knipp entschieden, die zu klärenden Personalfragen offensiv anzugehen. Zu den ersten Maßnahmen zählt, die Zahl der hauptamtlichen Vorstände von bisher drei auf künftig zwei zu reduzieren. Der neue Vorstand besteht somit mit den beiden hauptamtlichen Vorständen sowie den beiden ehrenamtlichen Vorständen aus vier Personen. Pattsituationen in Abstimmungen sind nicht zu fürchten, da laut Satzung der DENIC bei Stimmengleichheit ein Antrag als abgelehnt gilt. Zugleich wurde der Arbeitsvertrag mit Stephan Deutsch und Andreas Bäß, den beiden bisherigen hauptamtlichen Vorständen, ordentlich gekündigt und ihre Stellen neu ausgeschrieben. Bereits am vergangenen Wochenende hatte die DENIC in nahmhaften Zeitungen Anzeigen mit der Suche nach einem Chief Technical Officer (CTO) und einem Chief Executive Officer (CEO) geschaltet.

Die Bewerbung ist allgemein offen. Im Verantwortungsbereich des CTO liegt dabei der technische Betrieb der DENIC, insbesondere System-Administration, Operating und technischer Support, ebenso ist aber die Außenvertretung der DENIC in technischen Belangen sowie internationalen Gremien wie ICANN oder RIPE gefragt. Insoweit überschneidet sich dieser Kompetenzbereich mit jenem des CEO, der sich vorrangig der strategischen Ausrichtung sowie der Entwicklung von Richtlinien und Verfahren und den Bereichen Organisation, Finanzen und Recht anzunehmen hat. Bereitschaft zu intensiver Reisefähigkeit zählt dabei ebenso zu den Anforderungen wie Erfahrung in leitender Position, Verständnis des Domain-Markts sowie ausgeprägte strategische und konzeptionelle Kompetenz. Da inzwischen auch Stephan Deutsch und Andreas Bäß angekündigt haben, sich erneut für diese Positionen zu bewerben, dürfte das Bewerbungsverfahren für Neueinsteiger ohne nachhaltige einschlägige Erfahrung kaum zu bestehen sein.

Mit der Prüfung der Bewerber will die DENIC zügig voranschreiten, und hat hierfür derzeit ein Zeitfenster von bis zu zwei Monaten eingeplant. Bewerbungen nimmt die MOD GmbH & Co. KG in der Grimsehlstraße 23 in 37574 Einbeck entgegen.

> http://www.denic.de

Quelle: denic.de, heise.de

.berlin – rot-roter Senat erteilt geoTLD Absage

Die Bemühungen um die Einführung der geoTLD .berlin haben einen herben Dämpfer hinzunehmen: nach Angaben der „Berliner Zeitung“ wird der rot-rote Senat der Bundeshauptstadt die Initiative für .berlin nicht unterstützen.

Als Tagesordnungspunkt 3. hatte sich am Mittwoch letzter Woche der Berliner Senat auf Antrag der CDU-Fraktion mit einer Anhörung zur Weiterentwicklung des Adressraums im Internet und der Unterstützung der Einführung der geoTLD .berlin zu befassen. Angestoßen worden war das Projekt von der im Juli 2005 gegründeten dotBERLIN GmbH & Co. KG, die sich für 2008 den Betrieb der Top Level Domain .berlin als Ziel gesetzt hat. Im Zuge der Regionalisierung des Internets erhofft man sich von einer eigenen Domain-Endung prägnante lokale Adressen und eine eigene Identität für Bürger, Unternehmen und Institutionen in Berlin. Zu den Sponsoren zählt unter anderem der Massenhoster Strato AG, als Unterstützer werden die IHK Berlin, die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen, Air Berlin und der Architekt Daniel Libeskind genannt.

Eine Unterstützung durch den Berliner Senat ist jedoch in weite Ferne gerückt. Nach der Expertenanhörung teilte der Senatssprecher Michael Donnermeyer für den Medienausschuss mit, dass man den Vorschlag bereits vor zwei Jahren ausführlich geprüft habe, eine Unterstützung durch die Stadt jedoch ablehne. Hauptgrund sei, dass man eine Genehmigung, den Namen „.berlin“ zu nutzen, mit einer Mitverantwortung für die darunter angebotenen Inhalte einhergehe; der Staat müsse jedoch neutral sein und hierauf keinen Einfluss nehmen. Daneben verfügt Berlin mit dem Angebot berlin.de bereits über ein offizielles Städteportal. Schließlich bezweifelt man ganz grundsätzlich, dass sich regionale TLDs auf Dauer durchsetzen werden. Damit hatte es nicht ausgereicht, dass zuvor Andy Müller-Maguhn vom Chaos Computer Club (CCC) als auch eine Vertreterin des Bundesvorstandes der Dienstleistungsgesellschaft ver.di ein klares Plädoyer zu Gunsten von .berlin abgegeben hatten. Selbst Stefan Welzel, Chef-Syndicus der DENIC, wird mit den Worten zitiert, dass er .berlin als Ergänzung zu .de begrüßen würde.

Aufgeben will man bei dotBERLIN aber nicht, zumal die SPD-Fraktion das Anliegen nochmals prüfen möchte. Neben Berlin planen auch andere Metropolen wie etwa Paris mit .paris oder New York mit .nyc eigene Städtedomains, doch stecken dort die Planungen noch in den Kinderschuhen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.dotberlin.de/

Quelle: berlinonline.de, heise.de

TLDs – Neues von ICANN, .ie und .travel

Kurz und knackig auf den Punkt gebracht – nachfolgend finden Sie die wichtigsten Kurzmeldungen aus der Welt der Domain-Namen. Das beste vorweg: Inhaber einer .travel-Domain dürften wohl erst einmal aufatmen können.

Die Internet-Verwaltung ICANN treibt die Pläne zur Einführung internationalisierter Top Level Domains weiter voran. Wie Anfang Juni bekanntgegeben, wird ICANN testweise die ersten IDNs in die Root Zone eintragen, um etwaige Auswirkungen zu erproben. Ein Notfallplan soll helfen, dass ein theoretisch denkbares Schadensrisio minimiert wird. Wann genau der Test stattfinden soll, ist nicht bekannt, mit einer Durchführung ist jedoch noch in diesem Jahr zu rechnen. Noch bis zum 22. Juni 2007 läuft vorerst die Expertenanhörung, um dann anschließend beim ICANN-Meeting in San Juan den Ablaufplan besprechen zu können. Von der Möglichkeit, derartige Domains zu registrieren, ist man also noch ein gutes Stück entfernt.

In Irland will die nationale Domain-Verwaltung IEDR (Domain Registry of Ireland) die Zügel für Privatpersonen vorsichtig lockern. So war es bisher nicht möglich, Domains wie johnsmith.ie zu registrieren, selbst wenn der Domain-Inhaber diesen Namen führt. Doch Ende des letzten Monats hat sich IEDR mit allen akkreditierten Registraren in Verbindung gesetzt und um Rückäußerung zu dem Vorschlag gebeten, dass persönliche Domains angemeldet werden dürfen, wenn sie mit dem Namen des Inhabers korrespondieren. Dies muss jeweils durch ein offizielles Dokument wie Personalausweis oder Führerschein nachgewiesen werden. Zulässig sollen auch abweichende Schreibvarianten wie etwa jsmith.ie oder john-smith.ie sein. Nach derzeitigem Stand sollen die Änderungen im Juli oder August 2007 in Kraft treten; eine Sunrise Period ist nicht geplant.

Die in eine ernsthafte Krise geschlitterte Reise-Domain .travel kann mit einer Finanzspritze rechnen. Das Investmentunternehmen Dancing Bear Investments, Inc. unter Leitung von Tralliance-CEO Michael S. Egan wird dem Mutterunternehmen Theglobe.com Inc. wie erhofft zusätzliches Geld zur Verfügung stellen. Mehr als ein „Wir glauben an die Zukunft der Domain .travel“ war bisher allerdings öffentlich nicht zu hören, auch wenn somit das für Juni im Raum stehende „Aus“ vorerst abgewendet werden konnte.

Quelle: icann.org, circleid.com

BGH – Gründe des Forenurteils veröffentlicht

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. März 2007 (Az.: I ZR 101/06) zur Haftung einer Forenbetreiberin liegt nun vor. Im fraglichen Forum griffen zwei Teilnehmer den Kläger an. Doch anstatt gegen den in einem Fall dem Kläger bekannten Nutzer vorzugehen, wandte er sich direkt an die Forenbetreiberin. Wir werfen einen Blick in die Entscheidungsgründe des BGH.

In dem Rechtsstreit klagte der Mitbegründer und Vorstandsvorsitzende eines eingetragenen Vereins, der die Bekämpfung von Kinderpornographie und Gewaltdarstellungen im Internet zum Satzungszweck hat, gegen die Inhaberin eines Domain-Namens, unter dem sich ein Forum unter anderem mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. In dem Forum veröffentlichten am 26. Mai 2004 ein namentlich nicht bekannter Teilnehmer unter Pseudonym und am 14. Dezember 2004 der frühere Mitbegründer des Vereins unter Pseudonym jeweils einen Beitrag, der sich kritisch mit dem Kläger auseinandersetzt. Der Kläger verlangte Unterlassung bestimmter Äußerungen aus diesen Beiträgen, Schmerzensgeld sowie Erstattung von Rechtsanwaltskosten.

In erster Instanz vor dem Landgericht Düsseldorf war der Kläger weitestgehend erfolgreich: Die bemängelten Äusserungen beider Teilnehmer sollten verschwinden. Hiergegen wandte sich die Beklagte, mit der Folge, dass der Kläger in zweiter Instanz vor dem OLG Düsseldorf (Urteil vom 26.04.2006, Az.: 1-15 U 180/05) nur hinsichtlich der Äußerungen des nicht namentlich bekannten Teilnehmers Erfolg hatte; da bescheinigte ihm das Gericht eine unzulässige Schmähkritik. Hinsichtlich der Äußerungen des dem Kläger bekannten Teilnehmers war das OLG Düsseldorf allerdings anderer Meinung als der Kläger. Auch hier lag wohl eine unzulässige Schmähkritik vor, doch sah das Gericht keinen Anspruch auf Unterlassung gegen die Beklagte als Betreiberin des Forums, weil dem Kläger die Identität des Verfassers bekannt sei und er diesen auf Unterlassung in Anspruch hätte nehmen können.

Das hat nun der Bundesgerichtshof mit seiner aktuellen Entscheidung vom 27.03.2007 zurecht gerückt. Zunächst zollt der BGH der neuen Gesetzgebung Tribut: Da die BGH-Entscheidung nach Einführung des Telemediengesetzes, welches seit 01.03.2007 gilt und das TDG und den MDStV ersetzt, erging, war die Sache nach der neuen Gesetzgebung zu entscheiden. Maßgebend sind nun §§ 7 bis 10 TMG, die die früheren Regelungen (§ 11 Nr. 2 TDG oder § 9 Nr. 2 des MDStV) unverändert übernommen haben. Diese Normen sind jedoch keine Anspruchsgrundlagen; die Haftung ergibt sich vielmehr aus den allgemeinen Vorschriften des Zivil- und Strafrechts. Einschlägig ist damit § 823 Absatz 1 BGB in Verbindung mit § 1004 Absatz 1 BGB, ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.

Diesen Anspruch bestätigt der BGH zu Gunsten des Klägers gegen den unbekannten Forenteilnehmer. Im Hinblick auf diesen lässt sich eine Haftungsprivilegierung zu Gunsten der Forenbetreiberin nicht erkennen, weder aus § 10 TMG noch aus den früheren Normen des Teledienstegesetzes, nach denen der Diensteanbieter für fremde Informationen, die er für einen Nutzer speichert, nicht verantwortlich ist. Beide Regelungen fänden auf Unterlassungsansprüche keine Anwendung. § 10 TMG betrifft lediglich die strafrechtliche Verantwortlichkeit und die Schadensersatzhaftung. Die Überlegungen des OLG Düsseldorf, ein Meinungsforum im Internet sei einer Live-Show im Fernsehen vergleichbar, bei der der Forumsbetreiber nicht unmittelbar eingreifen könne, lehnt der BGH in diesem Falle ab. Denn soweit ehrverletzende Äußerungen verbreitet werden und dem Forenbetreiber die erfolgte Rechtsverletzung bekannt ist, steht es dem Forumsbetreiber zu Gebote, dies zu verhindern, indem der als unzulässig erkannte Beitrag entfernt wird. Wird der Beitrag nicht entfernt, komme dies einer Wiederholungssendung gleich, bei der eine ehrverletzende Äußerung nicht geschnitten worden sei. Der Forenbetreiber hafte demnach nach § 823 Absatz 1 BGB in Verbindung mit § 1004 Absatz 1 BGB.

Hinsichtlich des dem Kläger bekannten Forennutzers sieht der BGH keinen Unterschied zum anonymen und unbekannten Forennutzer. Die Verantwortlichkeit des Forenbetreibers entfalle nicht deshalb, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Der Forenbetreiber ist Herr des Angebots und damit Störer, soweit ein ehrverletzender Beitrag in sein Forum eingestellt wird. Die Sachentscheidung hinsichtlich des dem Kläger bekannten Forennutzers konnte der BGH nicht treffen, da das OLG Düsseldorf dazu keine Feststellungen und keine rechtliche Würdigung hinsichtlich des Inhalts des Forenbeitrags getroffen hat. Damit war die Sache an das OLG Düsseldorf zurückzuverweisen. Wann mit einer Entscheidung aus Düsseldorf zu rechnen ist, ist derzeit offen.

Nach dieser Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist klar: Forenbetreiber zu sein bedingt ein hohes Maß an Verantwortung und Aufmerksamkeit.

Die Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://tinyurl.com/28sm9d
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20070095.htm

Das Urteil der Vorinstanz, des OLG Düsseldorfs (Urteil vom 26.04.2006, Az.: 1-15 U 180/05) findet man unter:
> http://www.aufrecht.de/index.php?id=4727

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: aufrecht.de, jurpc.de, eigene Recherche

Testbericht – Der Wert der 3-Zeichen-Domains

Was darf eigentlich eine Drei-Zeichen-Domain kosten, wer kauft sie und was macht der Käufer damit? Diese Fragen hat sich Justin Allen gestellt und eine kleine Erhebung gemacht. Das Ergebnis beeindruckt, zwischen US$ 2.200,- und US$ 400.000,- ist so einiges möglich.

In 60 Tagen konstatierte Justin Allen insgesamt 33 Verkäufe von Drei-Zeichen-Domains unter .com, die publik wurden. Die Domains beinhalten ausschließlich Buchstaben. Die Verkäufe erfolgten unter afternic.com, sedo.com, buydomains.com, TDNAM.com, DNJournal.com, SnapNames.com, Pool.com und ClubDrop.com.

Die Käufer nutzen die frischerworbenen Domain-Namen derzeit wie folgt: eine Domain leitet weiter, eine Domain ist nicht erreichbar, vier zeigen die Seite des Inhabers und 27 Domains sind geparkt. Prozentual ausgedrückt heisst das: 83% der Domains kauften und nutzen Investoren als Parkingseiten, 12% nutzen sie für „wirkliche“ Webseiten. Von diesen letzteren vier Domains waren zwei hochpreisig: amt.com kostete US$ 100.000,- und bcf.com US$ 71.200,-. Nur eine der 33 Domains war teurer: rex.com für US$ 395.000,-.

Nur ganze zwei der 33 Domains waren günstiger als US$ 4.000,-: jhw.com brachte es lediglich auf US$ 2.200,- und vky.com auf US$ 3.498,-. Justin Allen fragte den Inhaber der günstigsten Domain, warum der Preis so niedrig war. Andrew Gugel teilte mit, er habe die Domain keineswegs so günstig gekauft, sondern vielmehr zu US$ 5.700,- ersteigert. Allen nimmt an, der Versteigerer hat die Domain günstig vom ursprünglichen Inhaber gekauft, der auf das erste Angebot eingegangen sei.

Lässt man die beiden günstigen Domains beiseite, zeigt sich ein Preisschwerpunkt zwischen US$ 4.000,- und US$ 7.000,- für Drei-Zeichen-Domains, die zumindest einen der wenig genutzten Buchstaben j, k, q, u, v, w, x, y, und/oder z aufweisen. Zu den möglichen Kombinationen dieser Buchstaben gibt es praktisch keine Akronyme. Der Preis sieht anders aus, wenn sich gleichwohl ein Begriff wie pup.com (Hündchen) oder mit rex.com ein Name ergibt.

Justin Allen resümiert, der Mindestpreis für eine Drei-Zeichen-Domain sei mit US$ 4.085,20 anzusetzen. Diesen Wert hat er über den Durchschnittspreis der fünf günstigsten Drei-Zeichen-Domains, wobei die Günstigste nicht berücksichtigt wurde, berechnet.

Den 3-Zeichen-Domain Report von Justin Allen findet man unter:
> http://blog.namebio.com/?p=42

Quelle: namebio.com

Volltreffer – scores.com erzielt US$ 1,18 Mio.

Die vergangene Domain-Handelswoche brachte wieder einmal eine Höchstpreisdomain: die Adresse scores.com erzielte herausragende US$ 1.180.000,- (ca. EUR 872.781,-), und zählt damit zu den wenigen Topdomains im siebenstelligen US$-Bereich.

Die deutsche Endung .de zeigte seit langem mal wieder, was in ihr steckt. Nicht nur gab es zahlreiche erwähnenswerte Domain-Verkäufe, sondern mit esf.de, die EUR 11.900,- erzielte, auch den höchsten Preis für eine Länderdomain. Es folgten nebenverdienst.de zu EUR 7.500,- und lka.de für EUR 4.500,-, von welchen die letztere allerdings kein Portal zu den LKAs darstellt. Weiter verkauften sich:

beautymagazin.de – EUR 1.800,-
weltumwelttag.de – EUR 1.700,-
citylan.de – EUR 1.250,-
gesundheitsschule.de – EUR 1.100,-
horror-filme.de – EUR 1.000,-
busshuttle.de – EUR 1.000,-

Die übrigen Länderdomains bilden wie so oft eine bunte Mischung über die Kontinente, angefangen in Europa mit lastminutehotel.it für EUR 3.500,- und cactus.fr für EUR 3.300,-, über das Inselarchipel Tuvalu mit uv.tv für US$ 4.335,- (ca. EUR 3.206,-) und bicycle.tv für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.479,-) und hardrock.tv für US$ 1.500,- (ca. EUR 1.109,-), bis hin zum amerikanischen Kontinent und zurück nach Europa:

turistar.com.mx – EUR 2.500,-
homewise.co.uk – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.367,-)
retro.us – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.331,-)
ehoteles.es – EUR 1.250,-
shi.es – EUR 1.000,-
ang.nl – EUR 1.000,-

Die großen Verkäufe von .mobi-Domains sind abgewickelt und obwohl nun die Schwelle von 500.000 registrierten Domains überschritten ist, fand lediglich der Kauf von malls.mobi zum Preis von US$ 4.500,- (ca. EUR 3.328,-) Erwähnung. Mindestens genauso ruhig ist es bei .info, wo lediglich webb.info für US$ 2.500,- (ca. EUR 1.849,-) verzeichnet ist. Unter .net und .org tat sich einiges zu teilweise sehr erfreulichen Preisen:

suv.net – US$ 14.200,- (ca. EUR 10.503,-)
onlinedegrees.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.396,-)
ko.net – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.396,-)
apply.org – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.396,-)
discountcigarettes.net – US$ 8.000,- (ca. EUR 5.917,-)
poem.net – US$ 7.500,- (ca. EUR 5.547,-)
ping.net – US$ 5.799,- (ca. EUR 4.289,-)
spades.net – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.698,-)
vegascasinos.net – US$ 4.800,- (ca. EUR 3.550,-)
f4.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.959,-)
staffordloans.org – US$ 3.150,- (ca. EUR 2.330,-)
mountaineering.org – US$ 2.700,- (ca. EUR 1.997,-)
worldofislam.org – US$ 2.688,- (ca. EUR 1.988,-)
samaritans.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.849,-)
lumbar.org – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.627,-)
spirits.org – US$ 2.100,- (ca. EUR 1.553,-)
dandruff.org – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.479,-)
financialmarketing.net – GBP 1.000,- (ca. EUR 1.474,-)

Das Rennen machte wieder .com mit scores.com, die sich mit dem Preis von US$ 1.180.000,- (ca. EUR 872.781,-) unter die nun 25 Domains im siebenstelligen US$-Bereich einreiht. Bei 68 Mio. registrierten .com-Domains sind 25 verschwindend wenig und zeigen, wie gering die Chancen sind, eine Jackpot-Domain zu registrieren. Die Domain scores.com ist über den Privacy-Service von Domain-Broker moniker.com registriert. Doch dass es auch jenseits der Millionen geht, zeigt beispielsweise goodbook.com, die vor einem Jahr für US$ 12.500,- (ca. EUR 9.735,-) einen neuen Inhaber fand, der sie dieses Jahr für US$ 17.000,- (ca. EUR 12.574,-) weiterveräußerte.

scores.com – US$ 1.180.000,- (ca. EUR 872.781,-)
wealthywomen.com – US$ 20.122,- (ca. EUR 14.883,-)
rohde.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.793,-)
cellpay.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 12.944,-)
goodbook.com – US$ 17.000,- (ca. EUR 12.574,-)
actualites.com – EUR 12.000,-
unifiedschooldistrict.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.834,-)
powerflex.com – US$ 16.000,- (ca. EUR 11.834,-)
addaware.com – US$ 13.200,- (ca. EUR 9.763,-)
powerlifter.com – US$ 11.251,- (ca. EUR 8.322,-)
youtob.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.136,-)
dinnertrain.com – US$ 10.849,- (ca. EUR 8.024,-)
undercurrent.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.396,-)
technologyweek.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.396,-)
ccon.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.396,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

T.R.A.F.F.I.C. New York – Lockruf der Domains

T.R.A.F.F.I.C., die Konferenz der Profidomainer, findet dieses Mal in New York City statt. Vom 19. bis 22. Juni 2007 setzen sich die Domainer dem „härtesten und fairsten Markt“ der Welt aus. Ziel ist es, sich neuen Kapitalgebern und Märkten zu präsentieren.

Es ist die insgesamt achte T.R.A.F.F.I.C.-Veranstaltung. Nachdem sich die früheren Konferenzen im Süden der USA von Küste zu Küste abwechselten und langsam die Basis für die Akzeptanz der Domainer schufen, stellt T.R.A.F.F.I.C. in New York die Gelegenheit dar, sich endgültig zu etablieren. Mit dem Gang nach New York in die Madison Avenue gehen die Domainer einen neuen, bedeutenden Schritt für die gesamte Domain-Industrie. Hier öffnet sich die Zukunft, denn in New York sind Kapitalgeber zuhause, deren Interesse an Domain-Vermarktung geweckt, die Domain-Industrie entscheidende Schritte nach vorn bringt. Rick Schwarz, einer der T.R.A.F.F.I.C.-Gründer, sieht eine historische Bedeutung: Man wird von der Zeit vor und nach New York City sprechen. Damit ist das Projekt T.R.A.F.F.I.C. im Grunde abgeschlossen; im Oktober, in der die neunte T.R.A.F.F.I.C. dann wieder in Miami abgehalten wird, will sich Rick Schwarz von T.R.A.F.F.I.C. zurückziehen. Ob es weitere Fortsetzungen gibt, ist unklar.

Auf die Gelegenheit in New York City ausgerichtet bieten die Veranstalter diesmal zahlreiche Seminare und Informationsveranstaltungen, in denen zum Teil die aktuelle Situation der Domains kritisch gewürdigt und die Zukunft der Branche angedacht wird. Ist pay-per-click noch up to date? Wesentlich stellt sich die Frage, wie man sich mit Konzernen und Unternehmungen unter anderem aus der PR-Branche ins Benehmen setzt und sie für Geschäfte gewinnt. Mit diesen lässt sich die Zukunft entfachen, durch Branding und Online-Geschäfte über signifikante Domain-Namen.

Schließlich ist die „größte und einzige Live-Auktion der Welt“ als Programmpunkt für den Donnerstag nachmittag (21.06.07) angekündigt. Ob die Domain-Preise brummen, wird man dann sehen. Ziel ist es, die US$ 10 Mio.-Marke zu brechen. Die Chancen stehen dabei nicht schlecht, der Domain-Broker moniker.com scheint hervorragende Domains zusammengetragen zu haben.

Die Domainer treffen sich vom 19. bis 22.06.2007 im Grand Hyatt Hotel in New York City. Zugelassen ist man ausschließlich per Einladung. Die Einladung erhält man auf Anfrage über das Webangebot von targetedtraffic.com.

Weitere Informationen unter:
> http://www.targetedtraffic.com/ny_show.html

Quelle: dnjournal.com, targetedraffic.com, eigene Recherche

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