Newsletter-Ausgabe #366: Juni 2007

Themen: Registerfly-Skandal – GoDaddy Retter in der Not | Schutzschriften – BGH-Anwalt führt Register ein | Statistik – .net setzt Siegeszug fort | ccTLDs – Neues von .se und .cm | Forenhaftung – LG Berlin gibt meinprof.de Recht | IDN – koreanisches Mobiltelefon für US$ 42.250,- | poker.com – Millionen-Deal nur getürkt? | Web 2.0 – Informationsrechtstag in Düsseldorf

Registerfly-Skandal – GoDaddy Retter in der Not

Die Kunden des in die Schlagzeilen geratenen US-Registrars Registerfly können etwas aufatmen: wie die Internet-Verwaltung ICANN bekannt gab, wird GoDaddy das gesamte Portfolio mit über 850.000 Domains von Registerfly übernehmen.

Tausende von Domain-Inhaber dürften in den vergangenen Wochen so manch unruhige Nacht gehabt haben. Wie gemeldet, waren infolge eines Streits unter den beiden Inhabern von Registerfly ca. 75.000 Domains verloren gegangen, nachdem die Gebühren für die Vertragsverlängerung nicht weitergeleitet worden waren. Bemühungen von ICANN, zumindest die verbliebenen Domain-Namen zu retten, scheiterten zunächst am Widerstand von Registerfly. Versuche der Kunden, ihre Domain-Namen zu anderen Registraren zu transferieren, blieben ebenfalls zumeist ohne Erfolg. Erst Ende April gelang es ICANN, sich mit einem Eilantrag auf Herausgabe der Kundendaten durchzusetzen und die Drohung wahrzumachen, Registerfly die Akkreditierung zu entziehen. Damit war der Weg frei, öffentlich nach einem Transfer-Provider Ausschau zu halten, um dort alle noch existenten Registerfly-Domains zumindest übergangsweise zu parken.

Dieser Transfer-Provider ist mit GoDaddy nun gefunden. Nach Angaben von ICANN haben sowohl GoDaddy als auch sämtliche beteiligten Registries einen Mechanismus gefunden, um die betroffenen Domains soweit möglich wieder herzustellen, zurückzukaufen und Verträge zu erneuern. Sowohl VeriSign als auch Afilias, den beiden Registries mit den meisten Registerfly-Domains, trugen mit einem Verzicht auf Umzugsgebühren in „beträchtlicher Höhe“ erheblich dazu bei, den Transfer zu bewerkstelligen, doch auch Global Name Registry, NeuStar und PIR kamen zur Hilfe; selbst Mitbewerber Tucows brachte sich zum Schutz der Domain-Inhaber unentgeltlich ein. Die betroffenen Kunden werden in den nächsten Tagen per eMail von GoDaddy über die weiteren Schritte informiert; einstweilen hält GoDaddy eine eigene Service-Hotline für Nachfragen bereit.

Obwohl GoDaddy somit als Retter in der Not öffentlich glänzen kann, dürfte der geschäftliche Aspekt bei dieser Aktion kaum zu kurz kommen. Denn auch wenn nur ein Teil der 850.000 Domain-Namen langfristig bei GoDaddy bleiben sollte, hat sich der gesamte Aufwand gelohnt, zumal den Domain-Inhabern angesichts des Ärgers mit Registerfly die Lust auf einen stets mit Risiken behafteten Umzug ihrer Domains gründlich vergangen worden sein dürfte.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.godaddy.com/welcomeregisterfly

Quelle: icann.org, eigene Recherche

Schutzschriften – BGH-Anwalt führt Register ein

Das Anwaltsleben einfacher machen, mit diesem hehren Ziel hat der BGH-Anwalt Axel Rinkler ein zentrales Schutzschriftenregister gestartet. Das Projekt soll helfen, Kosten und Papier zu sparen, Verwaltungsaufwand zu senken und dabei das Internet zu nutzen.

Schutzschriften sind ein gesetzlich nicht geregeltes, jedoch allgemein anerkanntes Instrument, um im Vorfeld eines im Raum stehenden einstweiligen Rechtsschutzverfahrens Rechtsnachteilen vorzubeugen. Wer beispielsweise wegen Verletzung von Markenrechten durch eine Domain abgemahnt wird, die Abmahnung jedoch aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen für unbegründet hält, läuft Gefahr, dass ein Gericht im Eilverfahren dennoch zu Gunsten des Abmahnenden urteilt, da bei Eilbedürftigkeit eine Entscheidung in der Regel auch ohne die gerichtliche Anhörung der Antragsgegner- bzw. Beklagtenseite ergeht. Um dem Gericht dennoch den eigenen Rechtsstandpunkt zu verdeutlichen, hat sich in der Praxis die Möglichkeit etabliert, quasi vorbeugend für ein drohendes Eilverfahren eine Schutzschrift bei Gericht einzureichen; diese hat das Gericht dann gegebenfalls aufgrund seiner Sorgfaltspflicht gegenüber den Parteien zu berücksichtigen. Gegenwärtig werden etwa 20.000 Schutzschriften jährlich bei Gericht eingereicht.

Allerdings gibt es meist einen großen Haken: in marken- oder wettbewerbsrechtlichen Fällen, in welchen typischerweise Eilverfahren angestrengt werden, stehen dem Antragsteller wegen des fliegenden Gerichtsstandortes des § 32 ZPO meist mehrere Gerichtstände offen, so dass er die Wahl hat, wo er seinen Antrag stellt. Wollte man sich gegen ein drohendes Eilverfahren zur Wehr setzen, musste man daher seine Schutzschrift bei allen in Betracht kommenden Gerichten einreichen, möglicherweise also bei allen 116 bundesweit in Betracht kommenden Landgerichten – ein erheblicher, zeit- und kostenintensiver Aufwand. In den Zeiten des Internets liegt daher der Gedanke nahe, ein zentrales Schutzregister zu führen, bei welchem Schutzschriften hinterlegt und dort von allen Gerichten abgerufen werden können. An der Umsetzung dieser Idee arbeitet der BGH-Anwalt Axel Rinkler, dem auch die Domain schutzschriftenregister.de gehört, gemeinsam mit der Europäischen EDV-Akademie des Rechts gGmbH (EEAR).

Die Hinterlegung der Schutzschriften erfolgt online und ist ausschließlich für Rechtsanwälte nach vorheriger Anmeldung möglich; die Abfrage bleibt Gerichten vorbehalten. Nach Veröffentlichung sind inhaltliche Änderungen an der Schutzschrift ausgeschlossen. Je Hinterlegung fallen Kosten in Höhe von EUR 45,- zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an, vorerst ist das Angebot testweise sogar kostenlos. Eine gesetzliche Verpflichtung der Gerichte, das Register einzusehen, besteht derzeit allerdings nicht; auf die Tagesordnung der Bund-Länderkommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz ist das Register jedoch bereits gelangt.

Weitere Informationen finden Sie hier:
> https://www.schutzschriftenregister.de/

Quelle: Uni Münster, markenbusiness.com

Statistik – .net setzt Siegeszug fort

Im Schatten von .com mausert sich eine weitere altehrwürdige generische Top Level Domain (gTLD) zum Liebling der Internet-Welt: sollte nichts unvorhergesehenes passieren, wird .net in den kommenden beiden Monaten die 10-Millionen-Marke knacken.

Netto fast 200.000 neue Domains im April, und auch in den vergangenen vier Wochen ein Nettozugewinn von knapp 180.000 Webadressen – die Endung .net macht inzwischen sogar .de, der immerhin weltweit zweiterfolgreichsten Top Level Domain mächtig Druck. Ursprünglich gedacht für Netzwerke und die technische Infrastruktur des Internets, zählt .net seit langem zu den so genannten unrestricted TLDs und kann somit von jedermann weltweit ohne Beschränkungen registriert werden. Dass hiervon rege Gebrauch gemacht wird, zeigt ein Blick in unsere Monatsstatistik. Angesichts dieser Entwicklung wird man es auch bei VeriSign im Rückblick nicht bereuen, dass man sich 2003 zwar von .org trennen musste, .net aber behalten durfte.

Von Millionengewinnen bei .com zu sprechen, reisst in diesen Wochen kaum mehr jemand vom Hocker. Hält der derzeitige Trend weiter an (und es gibt keine Anzeichen dafür, dass dies nicht der Fall ist) wird spätestens Ende Juni die Marke von 70 Millionen .com-Domains fallen. Das deutsche Landeskürzel macht seinerseits bis dahin zumindest die elf Millionen voll. Zum Verlierer des Monats wurde .org erkoren, dass einen Rückgang um etwa 125.000 Domains hinnehmen muss.Zeichen für eine ernste Krise sind aber auch hier noch nicht erkennbar.

Bei den neuen Endungen kann sich erfreulicherweise .eu mit einem herausragenden Monatsergebnis behaupten. Waren es im April noch fast 230.000 Miese, meldet EURid für Mai ein Netto-Plus von über 470.000 Domains, und steht nun bei gut 2,4 Millionen. Damit hat man .biz gut 18 Monate nach Registrierungsbeginn bereits überholt; bis zu .info ist es allerdings noch ein gutes Stück, zumal auch diese Endung um über 230.000 zulegen konnte.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 10.980.008 – (Vergleich zum Vorjahr: + 88.775)
.at – 765.609 – (Vergleich zum Vorjahr: + 14.585)
.com – 68.062.557 – (Vergleich zum Vorjahr: + 2.245.952)
.net – 9.734.976 – (Vergleich zum Vorjahr: + 178.669)
.org – 5.808.101 – (Vergleich zum Vorjahr: – 125.907)
.info – 4.689.019 – (Vergleich zum Vorjahr: + 234.583)
.eu – 2.419.540 – (Vergleich zum Vorjahr: + 471.88)
.biz – 1.728.373 – (Vergleich zum Vorjahr: + 34.797)
.us – 1.249.010 – (Vergleich zum Vorjahr: + 20.462)

insgesamt: 105.437.193 (Stand 2. Juni 2007)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

ccTLDs – Neues von .se und .cm

In Schweden hat man beschlossen, die Möglichkeiten internationalisierter Domain-Namen noch besser zu nutzen und das Angebot an Sonderzeichen zu erweitern. In Kamerun versucht dagegen ein Kanadier, mit virtuellen Bodenschätzen Gewinn zu machen. Mehr aus der Welt der ccTLDs finden Sie hier.

Die schwedische Domain-Verwaltung IIS (Internet Infrastructure Foundation) hat das Angebot der unter .se registrierbaren Zeichen erweitert. Beginnend mit einer Sunrise Period, die am 4. Juli 2007 startet, können Domains auch mit Sonderzeichen aus den folgenden fünf offiziell anerkannten Minoritätssprachen registriert werden: Finnisch, Tornedalfinnisch, Jiddisch, Romani und Samisch; letzteres wird nur von wenigen tausend Einwohnern gesprochen. Darüber hinaus öffnet sich .se den skandinavischen Sprachen Norwegisch, Dänisch, Isländische und Färöisch. Damit erhöht sich die Zahl der unter .se zur Verfügung stehenden Zeichen auf über 240. Aktuell kommen IDNs unter .se auf einen Anteil von deutlich über 10%, somit weit mehr als etwa bei .de.

Nicht zuletzt dank seiner reichhaltigen Bodenschätze zählt Kamerun zu den wirtschaftlich stärkeren zentralafrikanischen Ländern. Doch auch virtuell verfügt das Land dank seiner Landeskennung .cm über eine einzigartige Ressource. So haben findige Domainer entdeckt, dass tagtäglich bei der Eingabe einer .com-Domain unzählige Tippfehler dazu führen, dass die Eingabe mit .cm endet. Bei aktuell etwa 200 registrierten .cm-Domains ist daher die Wahrscheinlichkeit, eine Fehlermeldung zu erhalten, vergleichsweise hoch. Der Unternehmer Kevin Ham aus Kanada hat sich daher bemüht, aus diesem Traffic Einnahmen zu generieren und mit der Regierung Kameruns einen Deal geschlossen: wer sich vertippt und auf einer .cm-Domain landet, die nicht registriert ist, wird automatisch auf eine Parking-Seite weitergeleitet und erhält dort Werbung vor die Nase gesetzt. Wer es selbst versuchen will, muss lediglich Adressen wie microsoft.cm, party.cm oder beer.cm in den Browser eingeben. Der Registrierungsbetrieb unter .cm bleibt davon unberührt, so dass Anmeldungen weiter möglich sind. Ähnliche Verträge verhandelt Ham derzeit mit den Domain-Verwaltungen von Kolumbien (.co), Oman (.om), Niger (.ne) und Äthiopien (.et).

Ohne Haken ist die Angelegenheit allerdings nicht: Mit ähnlichen Plänen unter .com und .net hatte sich bereits VeriSign grossen Ärger mit ICANN eingehandelt, als man mittels „wild card“ Profit aus Vertippern auf Ebene der Second Level Domain schlagen wollte. Bei ICANN sah man dagegen die Sicherheit und Stabilität des Internets gefährdet, woraufhin VeriSign die Weiterleitung wieder abschaffte. Von einem zukunftsträchtigen Geschäftsmodell dürfte daher kaum gesprochen werden können.

Weitere Informationen zu .se finden Sie unter:
> http://iis.se/english/nyheter/news/2007-05-14?lang=en

Quelle: timesonline.co.uk, iis.se

Forenhaftung – LG Berlin gibt meinprof.de Recht

Das Landgericht Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 31.05.2007, Az.: 27 S 2/07) zur Forenhaftung Stellung genommen und kommt zu einem für Forenbetreiber erfreulichen Ergebnis: Das Hochschulforum meinprof.de muss Beleidigungen erst nach Kenntnisnahme löschen.

Auf dem Hochschulforum meinprof.de, bei dem Studierende ihre Dozenten anhand verschiedener Kriterien bewerten dürfen, bezeichneten Studenten einen Professor einer Fachhochschule in Brandenburg im Zuge der Lehrveranstaltungsbewertung als, so wörtlich, „Psychopath“ und „echt das Letzte“. Die Forenbetreiber, davon in Kenntnis gesetzt, beseitigten die Bewertung umgehend. Gleichwohl forderte der bewertete Professor die Forenbetreiber auf, darüber hinaus eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben. Für jede weitere unzulässige Äußerung sollten EUR 3.000,- Vertragsstrafe gezahlt werden. Die Forumsbetreiber lehnten es jedoch ab, die Unterlassungserklärung abzugeben.

Daraufhin wandte sich der bewertete Professor an die Gerichte. Vor dem Amtsgericht Tiergarten bekam er in erster Instanz Recht, doch gegen die Entscheidung legten die beklagten Forenbetreiber Rechtsmittel ein. Das Landgericht Berlin gab dann den Beklagten Recht, und wies den Anspruch auf Abgabe der Unterlassungserklärung zurück. Laut einer Pressemitteilung der Forenbetreiber begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass Hochschuldozenten sich in ihrer Funktion der öffentlichen Kritik stellen müssen; eine pauschale Unterlassungserklärung könne nicht eingesetzt werden, um vorab kritische Kommentare zu verhindern. Dem Betreiber eines solchen Forums könne schließlich auch keine Vorabprüfungspflicht zugemutet werden. Damit schloss sich das Gericht in zweiter Instanz der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an.

Das Urteil liegt noch nicht schriftlich vor. Die Pressemitteilung des Forums meinprof.de findet man unter:
> http://blog.meinprof.de/articles/2007/06/03/Forenhaftung

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: blogbar.de, meinprof.de, eigene Recherche

IDN – koreanisches Mobiltelefon für US$ 42.250,-

Reihten sich in unserem letzten Bericht koreanische Mobiltelefone für deutlich über US$ 35.000,- vorne in den Preislisten ein, so schnitt in der vergangenen Domain-Handelswoche die IDN xn--hy1bj30dt7a.com – singuläre Mobiltelefons auf koreanisch – zum Preis von stolzen US$ 42.250,- (ca. EUR 31.459,-) nochmals besser ab. Im übrigen zeigte die deutsche Domain-Endung zahlreiche Geschäfte.

Den höchsten Preis unter den Länderkürzeln legt aber wieder mal die britische Endung, diesmal mit wisely.co.uk für EUR 8.000,- vor. Eine weitere britische Domain war stumbleupon.co.uk zu EUR 1.375,-. Die zweitbesten Positionen nahmen diesmal gleich zwei .de-Domains ein: sommerreise.de und codegear.de kosteten beide je EUR 6.000,-. Danach kam gleich der lebensberater.de für EUR 2.500,-, und meinfoto.de legte zum Preis von EUR 1.500,- nach. Ordentlich kostete auch die Cocos-Island-Domain safe.cc mit US$ 4.000,- (ca. EUR 2.978,-), wobei die holländische Domain bestprices.nl mit EUR 2.500,- ebenfalls einen guten Preis aufbot. Weiter ging es wie im Gemischtwarenladen mit noch diversen .de-Domains:

guialegal.es – EUR 1.500,-
lottoreisen.de – EUR 1.200,-
ankara.tv – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.117,-)
horror-filme.de – EUR 1.000,-
handtaschen.eu – EUR 1.000,-
fuehrungskraft.de – EUR 1.000,-
englandurlaub.de – EUR 950,-
british-shop.at – EUR 900,-
dragees.eu – EUR 880,-
internetmarketing.fr – EUR 850,-
my-adventure.de – EUR 800,-
online-bestellen.ch – EUR 750,-

Unter den generischen Endungen zeigte sich wieder einmal eine .mobi-Domain: lds.mobi kostete US$ 5.500,- (ca. EUR 4.095,-). Eine .info-Domain hatte sich auch in die Listen verirrt: jobdirekt.info bot sich erfolgreich zu EUR 1.750,- an. Den Rest vom Fest machten sich .net und .org untereinander aus: Ganz vorne stand wieder .net, die mit promotions.net für US$ 8.100,- (ca. EUR 6.031,-) und rodeo.net und onair.net zu je US$ 5.000,- (ca. EUR 3.723,-) nur mittelprächtig vorlegt. Aber rubbish.net, die US$ 4.155,- (ca. EUR 3.094,-) kostete, waren die Preise nicht:

tadalafil.org – EUR 3.000,-
pillows.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.234,-)
doctorate.net – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.010,-)
poste.org – US$ 2.688,- (ca. EUR 2.001,-)
hindus.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.862,-)
datadeveloper.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.555,-)
mgpa.net – US$ 2.057,- (ca. EUR 1.532,-)
colonoscopy.net – US$ 2.038,- (ca. EUR 1.517,-)
nladr.net – US$ 1.960,- (ca. EUR 1.459,-)
safetyfirst.net – US$ 1.888,- (ca. EUR 1.406,-)
pleinair.net – EUR 1.390,-
dealership.org – US$ 1.827,- (ca. EUR 1.360,-)
hhc.net – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.340,-)
familyfoundations.org – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.340,-)

Schließlich die .com-Domains, unter denen eine dieser abstrusen Internationalized Domain Names voransteht: xn--hy1bj30dt7a.com lautet das Zeichenmonster, meint Mobiltelefon auf koreanisch und kostete US$ 42.250,- (ca. EUR 31.459,-). Da konturriert sich ein entscheidender Markt immer deutlicher. Internationalisierte Domain-Namen werden letztlich einen großen Markt erobern, wennauch nicht notwendig in der Hemisphäre westlicher Länder. Da bleiben solche knochentrockenen Domain-Namen wie:

ownerfinancing.com – US$ 36.361,- (ca. EUR 27.074,-)
stockshop.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 15.637,-)
internetmedia.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.892,-)
clk.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 13.031,-)
yborcity.com – US$ 16.150,- (ca. EUR 12.025,-)
dansmovie.com – US$ 15.806,- (ca. EUR 11.769,-)
courtyards.com – US$ 15.250,- (ca. EUR 11.355,-)
hometest.com – US$ 14.600,- (ca. EUR 10.871,-)
playitagain.com – US$ 14.249,- (ca. EUR 10.610,-)
lifeinsuranceloans.com – US$ 13.500,- (ca. EUR 10.052,-)
hostingnews.com – US$ 13.250,- (ca. EUR 9.866,-)
waterscapes.com – US$ 11.751,- (ca. EUR 8.750,-)
seawise.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.191,-)
usa300.com – US$ 10.361,- (ca. EUR 7.715,-)
doorcenter.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.446,-)
c5n.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.446,-)

federführend. Und anders werden die internationalisierten Domains auch nicht zu übersetzen sein.

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com

poker.com – Millionen-Deal nur getürkt?

Der Domain-Handel treibt so seine Blüten. Es kann immer wieder auch um sehr viel Geld gehen, wenn die Domain den richtigen Namen trägt. So beim Verkauf von poker.com, der Anfang Mai im Rahmen einer stillen Auktion bei dem Domain-Broker Moniker.com über die Bühne gegangen sein soll. Mittlerweile wird jedoch angezweifelt, dass das Geschäft überhaupt vorgenommen wurde.

Wer die Beteiligten dieses Geschäfts sind, ist öffentlich nicht bekannt. Doch es kursieren Zahlen hinsichtlich des Preises. Die Rede ist von einem Angebot in Höhe von US$ 27 Mio. für die, wenn geschickt promotet, sicher sehr ergiebige Domain poker.com. Dieses Angebot soll jedoch nur mündlich gemacht worden sein. Es soll jedoch eine schriftliche Vereinbarung geben, in der der Betrag auf US$ 22 Mio lautet. Doch letztlich, so meint Christopher Costigan von gambling911.com, scheint das Geschäft gar nicht abgewickelt worden zu sein.

Hintergrund für seine Vermutung ist, so Costigan, dass der mögliche Verkäufer gar nicht Inhaber der Domain sei, sondern lediglich Pächter. Damit wäre die Anbieterseite gar nicht berechtigt gewesen, den Handel abzuschließen. Die vorgelegten Papiere, die die Verkäufer als Inhaber ausweisen sollten, so teile eine Quelle von gambling911.com mit, seien nicht echt gewesen. Dazu kommt der Domain-Deal von porn.com, den der Domain-Broker Moniker.com kurze Zeit nach dem poker.com-Verkauf vermittelt hat. Über den porn.com-Deal ließ Moniker.com-Geschäftsführer Monte Cahn mitteilen, es sei der bisher größte Barverkauf, den man bisher betreut habe.

Dass ein US$ 22 oder 27 Mio.-Geschäft ganz in anderen Werten als Geld abgewickelt wird, ist nun doch recht unwahrscheinlich. Möglicherweise ist poker.com einiges wert, doch tatsächlich auch US$ 22 oder gar 27 Mio.? Ob poker.com nun verkauft wurde und zu welchem Preis, oder ob die Domain vielleicht einfach nur neue Pächter bekommt, jedenfalls hat sich seit Februar 2006 am WHOIS-Eintrag nichts geändert, und der aktuelle Inhalt stammt aus 2005. Alles Anzeichen, die jetzt, einen Monat, nachdem das Geschäft geschlossen worden sein soll, noch gegen den Verkauf sprechen.

Quelle: gambling911.com, eigene Recherche

Web 2.0 – Informationsrechtstag in Düsseldorf

In Düsseldorf findet Ende Juni 2007 der 5. Informationsrechtstag unter dem zeitgemäßen Titel „Web 2.0 = Recht 2.0?“ statt. Veranstalter sind das Zentrum für Informationsrecht (ZfI) und die DLS – Düsseldorf Law School.

Am 27. Juni 2007 findet im Düsseldorfer Industrieclub der 5. Düsseldorfer Informationsrechtstag statt. In vier verschiedenen Panels werden, so die Ankündigung bei kremer-legal.com, fachgebietsübergreifend Professoren, Rechts- und Patentanwälte sowie Praktiker aus Unternehmen das hochaktuelle Thema Web 2.0 = Recht 2.0? diskutieren. Verfolgt werden angesichts der rasanten Entwicklung von Community-Seiten im Internet die sich der iuris prudens stellenden Fragen, wie sich die Haftung der Seitenbetreiber für Nutzer generierte Inhalte gestaltet, und wer „Eigentum“ an den Inhalten erlangt. Die vier Panels stehen unter folgenden Themen: Vorratsdatenspeicherung, geistiges Eigentum, Haftung im Web und Softwarepatente.

Anmeldungen sind online über die Website des Zentrums für Informationsrecht möglich. Die Teilnahme ist kostenfrei möglich. Es wird lediglich um eine Wissenschaftsspende in Höhe von EUR 40,- zur Förderung der Arbeit des ZfI und der DLS gebeten.

Weitere Informationen und (vorläufiges) Programm über die Seite der ZfI:
> http://zfi.duslaw.eu/

Vorläufiges Programm (.pdf) bei der uni-duesseldorf.de:
> http://tinyurl.com/2dm9qq

Quelle: kremer-legal.com

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