Themen: Abschied – ICANN sucht Nachfolger für Vint Cerf | Einblick – Interview mit einem Phisher | 3. Runde – ICANN führt neue gTLDs ein! | OLG München – Grabbing ist wettbewerbswidrig | Umfrage – Sedo zur Handelsbörse Nr. 1 gekürt | 15.com – kleine Zahl, aber großer Preis | Markenrecht – Seminare von marktplatz-marke.de
Abschied – ICANN sucht Nachfolger für Vint Cerf
Der Internet-Pionier Vint Cerf, Chief Internet-Evangelist beim Suchmaschinenbetreiber Google und derzeit noch Vorstandsvorsitzender der Internet-Verwaltung ICANN, hat in einem Interview erstmals über das Ende seiner Tätigkeit für ICANN gesprochen. Zugleich rief Cerf die Öffentlichkeit auf, gemeinsam mit ICANN an der Weiterentwicklung des Internets zu arbeiten.
Im Oktober 2007 endet die siebenjährige Tätigkeit von Cerf für ICANN, deren Vorstandsvorsitzender er seit 2003 ist. Wie Cerf nun erstmals öffentlich bekanntgab, möchte er mit Ende seiner Amtsperiode den Weg für seinen Nachfolger frei machen. Mit einem auf der ICANN-Website veröffentlichten Video gab Cerf in einer Art Vermächtnis einen Rückblick auf seine Tätigkeit und die Bedeutung von ICANN für das Domain Name System (DNS) allgemein. Cerf betonte, wie das Internet in den letzten Jahren geradezu explodiert sei und zu einem maßgeblichen Faktor der Weltwirtschaft geworden ist. Vielen ist dabei unklar, was denn ICANN eigentlich so macht; doch gerade die oft undurchschaubare Verabschiedung einheitlicher Standards und Regelungen („policies“) rückt ICANN in die Position der ersten und einzigen Internet-Verwaltung. In gewisser Weise handele es sich daher bei ICANN insbesondere in der Frage der Beteiligung der Allgemeinheit um ein Experiment, dessen Entwicklung noch lange nicht abgeschlossen ist.
Das „Nominating Committee“ von ICANN ruft derzeit interessierte Kandidaten auf, sich um einen Sitz im ICANN-Vorstand zu bewerben; die Deadline ist der 18. Mai 2007. Auf die Frage, welche persönlichen Fähigkeiten er sich für zukünftige Mitarbeiter von ICANN wünsche, nannte Cerf unter anderem, man müsse seine eigenen Grenzen kennen; ebenso suche man Leute, die konstruktiv nach gemeinsamen Lösungen suchen. In erster Linie sollten sich jedoch diejenigen, die „Leidenschaft für das Internet“ mitbringen, bewerben. Wer sich wirklich um das Internet kümmern wolle, solle sich bei ICANN einbringen, gleich in welcher Funktion oder Ebene. Mit anderen Worten und auf den Punkt gebracht: ICANN sucht Dich!
Das Interview mit Vint Cerf finden Sie hier:
> http://www.youtube.com/watch?v=M-YjPlxCOEs
Vint Cerfs Aufruf, sich an der Entwicklung des Internet zu beteiligen, finden Sie hier:
> http://blog.icann.org/?p=126
Potentielle Bewerber können sich hier informieren:
> http://nomcom.icann.org/
Quelle: icann.org
Einblick – Interview mit einem Phisher
Kaum ein Tag vergeht, in dem man nicht eine Phishing-Mail im elektronischen Postfach findet. Doch wer steckt hinter diesen Nachrichten? Und welche Umsätze lassen sich durch Phishing generieren? Einem Blogger ist es wohl gelungen, tatsächlich einen Phisher zu einem Interview über seine kriminellen Aktivitäten zu bewegen.
Nur wer seinen Feind kennt, kann ihn effektiv bekämpfen. Gemessen an diesem Motto, verrät das Interview viel über eine Szene, die kaum erforscht ist. Der Phisher namens „lithium“ ist 18 Jahre jung, Schulabgänger und zählt neben dem Internet fernöstliche Kampfkunst zu seinen Hobbys. Seine ersten Kontakte zu Phishing-Mails erhielt er im Alter von 14 Jahren über das Postfach seiner Eltern, wo er handwerklich schlecht gemachte Betrugsmails fand und sich herausgefordert fühlte, diese zu optimieren. Einen gewissen Erfolg dabei kann man ihm nicht absprechen: nach eigenen Angaben hat er weit über 20 Millionen Online-Identitäten gestohlen, die meisten davon über so genannte Computerwürmer, also Schadprogramme, die sich zum Beispiel über Netzwerke verteilen. Selbst wenn man Abstriche wegen jugendlicher Prahlerei machen wollte, bleibt eine erschreckend hohe Zahl bestehen. Die meiste Beute versprechen dabei „social networking“-Angebote, in denen sich Teenager ab 14 Jahre tummeln; hier ist der Leichtsinn am grössten.
Beim Aufbau einer Phishing-Seite sucht er sich zunächst eine geeignete Domain, die zu einem Projekt passt, um dann über einen Offshore-Server Inhalte online zu schalten; dann kann der Fischzug mit Programmen wie MyChanger beginnen. Je attraktiver die Domain und je realistischer das Angebot, desto mehr Opfer finden sich, teilweise 30.000 am Tag. Abgesehen hat es der Phisher auf die Zugangsdaten, also Benutzername und Passwort. Die Hälfte der Nutzer verwendet dabei für den eigenen eMail-Account das identische Passwort – schon ist ein Zugriff auf Kundenkonten von Anbietern wie Paypal, eGold, Rapidshare oder Ebay möglich. Diese Daten wiederum verkauft der Phisher, und verdient dabei nach eigenen Angaben US$ 3.000,- bis 4.000,- am Tag. Verschlüsselte virtuelle Netzwerke, Dedicated Server und Proxies helfen dabei, unerkannt zu bleiben.
Als grösste Hindernisse für Phishing nennt „lithium“ derzeit die beiden Browser Internet Explorer 7 und FireFox 2, die dank Antiphishing-Protection die meisten Irritiationen verursachen. Dank fauler Programmierer wird den Phishern aber auch künftig der Platz nicht ausgehen, ihre Netze auszuwerfen. Auch wenn die Frage der Echtheit des Interview offen bleiben wird, geben die Hinweise von „lithium“ Aufschluss, an welchen Stellen besondere Vorsicht geboten ist, um nicht ebenfalls im Netz zu zappeln.
Das vollständige Interview (in englisch) finden Sie hier:
> http://short4u.de/4648aabac7a4d
Quelle: ha.ckers.org
3. Runde – ICANN führt neue gTLDs ein!
Runde zwei ist noch gar nicht beendet, da läutet die InternetVerwaltung ICANN schon zur Runde drei: nach den Jahren 2000 sowie 2004 plant ICANN erneut die Einführung neuer generischer Top Level Domains (gTLDs). Der Startschuss für die Registrierung der neuen Adressen könnte schon Mitte 2008 fallen.
Im Jahr 2000 hatte sich ICANN erstmals entschlossen, den Kreis der generischen Domain-Endungen zu erweitern. Am Ende der ersten Runde standen inzwischen etablierte Top Level Domains wie .info, .biz oder .name, aber auch heute noch kaum bekannte Endungen wie .coop, .aero, .pro und .museum. Dem folgte 2004 eine zweite Runde, in deren Rahmen Kürzel wie .mobi, .jobs oder .travel das Licht der Online-Welt erblickten, während Endungen wie .tel oder .xxx noch in der Warteschleife hängen. Doch damit nicht genug: vergangene Woche rief ICANN die Öffentlichkeit erneut auf, sich an der Einführung neuer Domain-Endungen zu beteiligen. „Es geht um die Auswahl. Wir wollen, dass die Vielfalt der Menschen, Regionen und Unternehmungen im Domain Name System repräsentiert sind“, gab ICANN-CEO Paul Twomey zu Protokoll.
In einem ersten Schritt will ICANN zunächst den Ablauf des Genehmigungsverfahrens festlegen; darin soll geregelt sein, wie eine Bewerbung geprüft und gegebenfalls auch genehmigt wird, so dass ein effektiver Einführungsprozess gewährleistet ist. Dieser Schritt soll bis Ende 2007 abgeschlossen sein, so dass Anfang 2008 Bewerbungen zur Prüfung entgegengenommen werden könnten. Klappt alles wie geplant, nennt Twomey optimistisch den Zeitraum Juni bis August 2008 als Beginn der ersten Registrierungen unterhalb der neuen gTLDs. Dabei spricht Twomey offen von einer grossen Vielfalt an neuen Endungen, die eingeführt werden könnten.
Anlässlich des nächsten ICANN-Meetings Ende Juni in Puerto Rico steht die dritte Einführungsrunde bereits auf der Tagesordung. Dort sollen sowohl Unternehmen, Regierungen als auch die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten. Welche konkreten Endungen dabei zur Diskussion stehen, ist derzeit allerdings offen. Zuletzt hat sich das finnischen Sicherheitsunternehmen F-Secure für eine Endung .bank stark gemacht, um dem Übel „Phishing“ Einhalt zu gebieten; aber auch hier kann selbst über eine Bewerbung derzeit nur spekuliert werden.
Ein FAQ zu den neuen gTLDs finden Sie unter:
> http://www.icann.org/topics/new-gtld-strategy-faq.htm
Quelle: icann.org, intern.de
OLG München – Grabbing ist wettbewerbswidrig
Gerne geht einem Domain-Rechtsstreit eine Abmahnung voraus. Die Kosten hat in der Regel der Abgemahnte zu tragen. Dem OLG München (Urteil vom 05.10.2006, Az.: 29 U 3143/06) stellte sich die Frage nach dem Ersatz von Abmahnkosten bei Domain-Grabbing. Es kam zu einem interessanten Ergebnis.
Der Kläger mahnte den Beklagten wegen einer Kennzeichen- und Namensrechtsverletzung ab, da dieser zeitweise Inhaber der vom Kläger genutzten Domain-Namen fwt-koeln.de war, unter welcher der Beklagte Internetnutzer unter anderem auf kostenpflichtige, pornographische Seiten weiterleitete. Der Beklagte gab zwar die strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, weigerte sich jedoch, Kosten zu tragen. Der Kläger begehrt nun die Erstattung vorgerichtlicher Abmahnkosten vom Beklagten, und bekam von Seiten des LG München I in erster Instanz Recht (Urteil vom 04.04.2006, Az. 33 O 15828/05), allerdings nicht aus den von ihm bezeichneten Gründen heraus. Das Gericht sah keine kennzeichenrechtliche Verletzung. Der Beklagte nutzte die Domain lediglich als Adresse für den Zugang zu Internetseiten, die mit den Kennzeichen des Klägers in keinerlei Zusammenhang standen. Allerdings sei die Geltendmachung der vorgerichtlichen Abmahnkosten berechtigt, §§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG i.V.m. §§ 3, 4 Nr. 10 UWG, denn zwischen den Parteien bestehe ein Wettbewerbsverhältnis, da der Beklagte die zuvor vom Kläger genutzte Domain seinerseits genutzt habe. Damit stellte er sich in Konkurrenz zum Kläger, der Inhaber des Unternehmenskennzeichens ist. Diesem Konkurrenzverhältnis stehe weder entgegen, dass der Kläger zum fraglichen Zeitpunkt nicht mehr Inhaber des Domain-Namens war, noch dem zwischen den Parteien strittigen Umstand, dass er die Domain vielleicht freiwillig aufgegeben habe. Der Beklagte sprach über die Domain gezielt Kunden des Klägers an. In Summa konstatierte das Landgericht, liege ein besonders dreister Fall des Domain-Grabbing vor, da der Beklagte eine bereits genutzte Domain unter Missachtung jeglicher schutzwürdiger und berechtigter Interessen des vormaligen Domain-Inhabers für eigene Zwecke nutzte. Bei dem Erstattungsanspruch handele es sich um die erforderlichen Aufwendungen im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG.
Gegen die Entscheidung des Landgerichts legte der Beklagte Berufung ein. Aus seiner Sicht lag kein Wettbewerbsverhältnis vor. Da die Domain von jedermann hätte neu registriert werden können, liege auch kein wettbewerbswidriges oder sittenwidriges Verhalten vor. Doch das OLG München bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Es konstatiert wie schon das LG München I ein Wettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien, das auf dem Behinderungswettbewerb fußt. Dieser stelle sich ein, wenn die Registrierung und Aufrechterhaltung einer Domain keinen sachlichen Bezug zu einem damit in Zusammenhang stehenden eigenen Waren- oder Dienstleistungsangebot erkennen lässt, sondern dies ausschließlich dem Zweck dient, unter Behinderung des Mitbewerbers den die Domain aufrufenden Interessenten auf scheinbar willkürlich ausgewählte kostenpflichtige Internetseiten weiterzuleiten. Die Parteien stünden hier auch im Wettbewerb, da durch das Handeln des Beklagten schützenswerte Interessen der Klägerin negativ betroffen werden konnten, und der Wettbewerb dadurch zum Nachteil des letzteren verfälscht bzw. beeinträchtigt werden konnte. Die Beeinträchtigung ergab sich hier bereits aufgrund des gezielten Ansprechens von Kunden der Klägerin durch den Beklagten. Gerade darin liegt eine gezielte wettbewerbswidrige Behinderung des Klägers (§ 4 Nr. 10 UWG).
Zwar ist die Registrierung eines frei gewordenen Domain-Namens für sich keine wettbewerbswidrige Behinderung. Ein wettbewerbswidriges Verhalten kann sich allerdings aus den Umständen ergeben, die über die bloße Registrierung hinausgehen; indem der Beklagte den Kläger an der Nutzung der Domain, die er vorher als Kennzeichen genutzt hat, hinderte, erfüllte er den notwendigen zusätzlichen Umstand. Der Beklagte verfolgte mit der Nutzung der Domain, auf seine Seiten mehr Besucher zu bekommen. Er erwartete Kunden des Klägers, die auf dessen vormalige Domain zugreifen würden und die er dann auf seine Seiten weiterleitete, um dann an den dort erhobenen Nutzungsgebühren partizipieren zu können. Damit wurde der Kläger einerseits gehindert, die Domain selbst zu nutzen, und andererseits drohte die Gefahr, durch die „Negativwerbung“ Kunden zu verlieren oder Interessenten nicht zu gewinnen. Der Beklagte musste also die Kosten der Abmahnung tragen. Und das OLG München hat der Frage nach der Haftung für Domain-Grabbing eine neue Facette abgerungen.
Das Urteil des OLG München findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20070077.htm
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de
Umfrage – Sedo zur Handelsbörse Nr. 1 gekürt
Nach einer Umfrage auf dem Branchenblog domainnewswire.com ist Sedo die Nummer 1 unter den Domain-Handelsplattformen. Die Einführung der kürzlich bei Sedo gestarteten Auktionsoption habe die Domain-Profis überzeugt, meint der Betreiber des Blogs.
Der Texaner Andrew Allemann, ein Profi im Bereich des geistigen Eigentums, betreibt das Blog domainnamewire.com seit März 2005. Seit der Zeit hat sich das Blog in der Domainerszene etabliert und gilt als eine der wichtigsten branchenspezifischen OnlineNewsplattformen. Jedes Jahr startet Allemann dort Umfragen. In diesem Jahr widmete sich die Umfrage, die am 20. April 2007 endete, der Bewertung von Service-Providern wie Registraren, Snapback-Anbietern und Verkaufsplattformen. An der Umfrage nahmen 300 Domain-Interessierte teil; 17,4% von ihnen sind Inhaber von über 1.000 Domains, 84% bezeichnen sich selbst als Domain-Investoren und 52% haben ihren Sitz in den USA.
Im Komplex zu den Handelsplattformen stellten sich Fragen wie welchen Parkingservice man nutzt und welcher ist der beste, welche Einkünfte ergeben sich für den Domain-Inhaber bei 1000 Pageviews (RPM) und wie wird sich das in 2007 weiter entwickeln. Zu den meisten Fragen sind die Ergebnisse noch nicht veröffentlicht. Doch kürten 36% der Domain-Profis Sedo zur beliebtesten und am meisten genutzte Domain-Handelsplattform. An zweiter Stelle folgten diverse Foren (32%), innerhalb der die Domain-Profis ins Gespräch kommen und untereinander die guten Stücke verticken. Danach folgten mit deutlichem Abstand die Handelsbörsen von Afternic (9%), TDNAM/GoDaddy (7%) und eBay (6%). Die verbleibenden 10% der Stimmen verteilten sich auf weitere Plattformen.
Allemann kommentiert, das kürzlich von Sedo eingeführte neue Auktionsformat habe bei den Domain-Verkäufern eingeschlagen. Danach kann der Käufer, wenn er denn ein Angebot für seine Domain erhält, diese zur Auktion freigeben, so dass gewissermaßen der Markt den Preis der Domain bestimmt. Das führe zu erfreulichen Ergebnissen und überhaupt zu Abschlüssen, die andernfalls nicht zustande kämen, weil zwei Preisvorstellungen gegeneinander prallen.
Aber auch beim Domain-Parking hat Sedo die Nase vorn. 32% der Domain-Profis sind der Meinung, dass man mit Sedos Parkingprogramm und insbesondere „SedoPro“, einem speziell auf Profis zugeschnittenen Parkingservice, am besten Geld mit seinen Internetadressen verdienen kann. Anlässlich der Umfrage im Vorjahr lag Sedo noch bei 19%. An zweiter Stelle folgt mit 14% der Stimmen NameDrive. Sehr groß ist der Anteil „anderer“ Parkingservices: er liegt bei mächtigen 39%. Nichtsdestotrotz zeigt Sedo binnen einem Jahr, wie man sein Angebot kundengerecht erfolgreich verbessern kann.
Die Ergebnisse finden Sie unter:
> http://snipurl.com/1ko0v
> http://snipurl.com/1ko0u
Quelle: domainnewswire.com, sedo.de, eigene Recherche
15.com – kleine Zahl, aber großer Preis
Mit einer runden Zahl profilierte sich die Domain 15.com: sie erzielte nette US$ 100.000,- (ca. EUR 73.839,-) und war damit die teuerste Domain in der vergangenen Handelswoche. Insgesamt war der Markt zurückhaltend, aber er gab doch einige interessante Geschäfte zum Besten.
Unter den Länderkennungen stach diesmal wieder ein Außenseiter hervor: webcam.in kostete GBP 9.200,- (ca. EUR 13.488,-). Auf dem Fuße folgt freilich eine .de als zweitteuerste: winterreise.de brachte EUR 10.000,- und verweist jetzt auf skipass.de. Ebenfalls hochpreisig erweist sich makler-hamburg.de mit dem Preis von EUR 7.950,-. Auch mymobile.de für EUR 4.990,- steht ebenfalls nicht schlecht da. Besondere Erwähnung gebührt zwei weiteren Verkäufen: so zeigt sich mit stylexp.ro ein seltenes Geschäft mit einer rumänischen Domain zum Preis von US$ 6.181,- (ca. EUR 4.564,-), und mit a.gd eine kuriose Ein-Zeichen-Domain aus Grenada zum Preis von US$ 3.000,- (ca. EUR 2.215,-). Weitere .de-, .uk-, .eu- und .fr-Domains waren:
iobox.de – EUR 2.991,-
hotelzug.de – EUR 1.000,-
sofortkauf.de – EUR 700,-
btp.co.uk – GBP 6.000,- (ca. EUR 8.796,-)
bareminerals.co.uk – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.477,-)
stardunet.fr – EUR 2.000,-
myclient.eu – EUR 2.000,-
lagertechnik.eu – EUR 1.500,-
Überraschend zeigen sich bei den generischen Endungen wieder einmal .info und .biz, wobei mit horoscopes.info zu US$ 7.250,- (ca. EUR 5.353,-) sich .info gegenüber .biz etwas besser stellt, das mit carins/urance.biz zu US$ 3.801,- (ca. EUR 2.807,-) aber auch nicht so schlecht dasteht. Darüber hinaus wusste .info noch mit fuehrerschein.info für EUR 2.500,- nachzulegen. Ebenfalls gut dabei waren wieder einmal .mobi-Domains zu moderaten Preisen: zong.mobi schlug mit US$ 3.500,- (ca. EUR 2.584,-) und iou.mobi mit US$ 3.325,- (ca. EUR 2.455,-) zu Buche. Bei den guten alten generischen Domains arbeitete sich .org wieder einmal an die Spitze (lässt man .com ausser Konkurrenz laufen), und schritt mit v-chip .org für US$ 10.750,- (ca. EUR 7.938,-) voran, gefolgt von womentowomen.org für US$ 9.000,- (ca. EUR 6.645,-). Erst dann meldete sich .net, mit catalunya.net für US$ 6.610,- (ca. EUR 4.881,-) und stumble.net zu US$ 6.000,- (ca. EUR 4.430,-), denen sich weitere anschlossen:
gum.net – EUR 3.824,-
synoptic.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.584,-)
lais.net – US$ 2.888,- (ca. EUR 2.132,-)
knut.net – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.837,-)
greenlife.org – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.837,-)
ownenergy.net – US$ 2.288,- (ca. EUR 1.689,-)
boredom.net – US$ 2.200,- (ca. EUR 1.624,-)
ivories.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.477,-)
rentageek.net – US$ 1.850,- (ca. EUR 1.366,-)
lebenslauf.org – EUR 1.320,-
websphere.net – US$ 1.750,- (ca. EUR 1.292,-)
Neben der US$ 100.000,- (ca. EUR 73.839,-) teuren 15.com erwies sich noch ren/talhouse.com mit einem Preis von US$ 72.000,- (ca. EUR 53.164,-) als großer Griff. Die weiteren erwähnenswerten Domain-Deals unter der Endung .com blieben kommod:
buyusa.com – US$ 27.777,- (ca. EUR 20.510,-)
bassethound.com – US$ 25.420,- (ca. EUR 18.770,-)
mapa.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.768,-)
blingnation.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.768,-)
dslstart.com – US$ 18.662,- (ca. EUR 13.780,-)
bigbelly.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 12.922,-)
wwwfacebook.com – US$ 15.722,- (ca. EUR 11.646,-)
ticketbusters.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 11.445,-)
mysupersweet16.com – US$ 15.250,- (ca. EUR 11.260,-)
nurseconnect.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.384,-)
tomatovine.com – US$ 8.005,- (ca. EUR 5.911,-)
snoringcure.com – US$ 8.002,- (ca. EUR 5.909,-)
Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de
Markenrecht – Seminare von marktplatz-marke.de
Die Seminarreihe von marktplatz-marke.de zum Thema Markenschutz findet im dritten Teil unter dem Titel „Weltweiter Markenschutz /Markenschutz in China“ ihren Abschluss. Neben Rechtsanwalt Thomas Schatz sind diesmal Prof. Panjie Duan und Ass. Christoph Klamp mit dabei.
Für diesen dritten, sehr heiklen Teil der Kompaktseminarreihe von RA Schatz steht ihm mit Patentanwalt und Professor Panjie Duan ein versierter Fachmann zur Seite, der unter anderem beim Deutschen Patent- und Markenamt, beim Max-Planck-Institut für Patentrecht und der Universität Passau, aber auch bei anderen Unternehmen und Instituten tätig war und ist.
Das zusätzlich von Assessor Christoph Klamp, dem Leiter der Geschäftsstelle Patente und Marken der PAVIS e.G., unterstützte Team wird sich allgemein mit Fragen des weltweiten Markenschutzes beschäftigen und auf internationale Abkommen, Schutzstrategien, nationale Besonderheiten, Verfahrensabläufe und anderes eingehen. Im Speziellen wendet man sich dem Markenschutz in China zu und zeigt den Ablauf der Eintragungs-, Zivil- und Verwaltungsverfahren auf, widmet sich chinesischen Schriftzeichen und der Produktpiraterie.
Das Seminar findet am 28. Juni 2007 in Nürnberg statt.
Weitere Informationen unter:
> http://www.marktplatz-marke.de
Quelle: marktplatz-marke.de, chinantd.com, eigene Recherche