Newsletter-Ausgabe #362: Mai 2007

Themen: DENIC – Genossen wählen neuen Aufsichtsrat | Frühjahrsputz – ICANN räumt im WHOIS auf | Statistik – .com meldet Millionenzuwachs | LG Düsseldorf – Steuerfuchs dreht den Spieß um | Lesetipp – Domain-Namen im Lichte des Nutzers | baja.com – Doppelpack für US$ 95.500,- | Potsdam – @kit-Tagung 2007

DENIC – Genossen wählen neuen Aufsichtsrat

Wachwechsel bei der deutschen Domain-Verwaltung DENIC eG: mit einer Art Denkzettel-Entscheidung haben die DENIC-Genossen anlässlich der turnusmäßigen Generalversammlung am vergangenen Donnerstag in Frankfurt/Main den alten Aufsichtsrat unter Vorsitz von Sebastian von Bomhard gestürzt. Das Online-Magazin heise.de spekuliert nun, dass Ex-Vorstand Sabine Dolderer wieder zurückkehren könnte.

Turbulente Wochen liegen hinter der DENIC, nachdem Ende März Sabine Dolderer, seit 1997 in geschäftsführender Position bei der .de-Registry tätig, völlig überraschend die Beendigung ihrer Zusammenarbeit mit der DENIC bekannt gegeben hatte. Zu den Gründen verwiesen sowohl Dolderer als auch die DENIC auf „unterschiedliche Vorstellungen über die zukünftige Weiterentwicklung der DENIC“; weitere Angaben wurden im Hinblick auf Geheimhaltungsvereinbarungen nicht gemacht. In der Folge kam es zu teils heftiger Kritik einzelner DENIC-Genossen am Aufsichtsrat, da man sich über eine offensichtlich länger dauernde Entwicklung unzureichend informiert fühlte. Mit Spannung wurde daher die Generalversammlung am vergangenen Donnerstag erwartet, bei der turnusmäßig der 5köpfige Aufsichtsrat der DENIC unter Leitung seines langjährigen Vorsitzenden Sebastian von Bomhard zur Wahl stand.

Und das Votum der Genossen fiel klar aus: sowohl von Bomhard als auch Angela Wilson und Ulrike Jendis mussten ihren Hut als Aufsichtsratsmitglieder nehmen. An der Spitze des neu gewählten Aufsichtsrats steht mit Elmar Knipp, Geschäftsführer der Dortmunder Knipp Medien und Kommunikation GmbH und erst Mitte April überraschend aus dem Aufsichtsrat zurückgetreten, ein bekanntes Gesicht. Ihm zur Seite stehen als zweiter Vorsitzender Tom Keller (Schlund und Partner), Schriftführer Stefan Legner (Strato), Johannes Loxen (SerNet) sowie Alexander Schwertner von der Bonner EPAG. Gänzlich unproblematisch erscheint die Tätigkeit insbesondere von Knipp und Schwertner, die über CORE bzw. EPAG zu den Gründern von .info-Verwalter Afilias, einem direkten Registry-„Konkurrenten“ der DENIC, gehören, nicht. Jedenfalls im Falle von Knipp, bereits seit 1998 Mitglied des Aufsichtsrates, war dieser Umstand aber längst bekannt, ohne dass es bisher Anlass zu Zweifeln gegeben hätte.

Ob mit Ablösung des Großteils des alten Aufsichtsrates nun der Weg für eine Rückkehr von Sabine Dolderer in den Vorstand geebnet ist, ist derzeit offen. Die beiden neu gewählten Aufsichtsratmitglieder Tom Keller und Johannes Loxen betonten gegenüber heise.de, dass man nach der besten Lösung für die DENIC suchen wolle. Mit einer Entscheidung in dieser Frage wird in den kommenden Wochen gerechnet.

> http://www.denic.de

Quelle: denic.de, heise.de, eigene Recherche

Frühjahrsputz – ICANN räumt im WHOIS auf

Frühjahrsputz im Domain Name System: mit einer neuen Initiative will die Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) die WHOIS-Datenbanken um fehlerhafte Einträge bereinigen.

Um herauszufinden, wer eine bestimmte Domain registriert hält, genügt meist ein Blick in die so genannte WHOIS-Datenbank. Ähnlich dem Handelsregister oder Grundbuch, ist dort in der Regel öffentlich und kostenlos einsehbar, wer hinter einem Domain-Namen steckt; nur wenige Endungen wie .tv erlauben keinen frei zugänglichen Blick ins WHOIS. Die WHOIS-Datenbanken ermöglichen damit nicht nur dem Domain-Registrar eine problemlose Kommunikation mit dem Inhaber, sondern dienen nicht zuletzt auch im Falle von Rechtsverletzungen etwa bei Grabbing dazu, den Verletzter ausfindig zu machen. Mit stetig steigender Anzahl der registrierten Domains wächst daher die Notwendigkeit, die WHOIS-Daten aktuell und akkurat zu halten. Bereits in den vergangenen Jahren hat ICANN erste Maßnahmen ergriffen, um die WHOIS-Probleme im Griff zu behalten. So hält etwa Internic ein Online-Formular bereit, über welches man falsche WHOIS-Einträge melden kann; dem Domain-Inhaber drohen in diesem Fall Maßnahmen bis zur Löschung seiner Adresse.

Doch diese Schritte scheinen ICANN noch nicht zu genügen, weshalb man im Jahr 2007 ein so genanntes „audit“ durchführen will, bei dem sowohl der WHOIS-Datenbestand selbst als auch das Fehlermanagement insbesondere auf Seiten der Registrare getestet werden soll. Der Tests erfolgt dabei ohne eine vorherige Ankündigung per eMail oder Telefon, und beinhaltet im Zweifel eine innerhalb einer bestimmten Frist geforderte Antwort des Inhabers. Aber auch den Domain-Registraren droht Ungemach: wer es versäumt, die notwendigen WHOIS-Angaben zu machen oder zu vervollständigen, muss ebenfalls mit Maßnahmen von ICANN rechnen. ICANN will dabei bei jedem Registrar drei zufällig ausgewählte generische Domains wöchentlich testen. In der Praxis stehen sich dabei zwei Extreme gegenüber: zum einen ein Tätigwerden wie im Fall von familyalbum.com, als GoDaddy wegen einer fehlerhaften eMail-Adresse bei im übrigen korrekten Daten den Inhaber angeblich nicht erreichen konnte und die Domain kurzerhand löschte, und andere namentlich nicht genannte Registrare, die auf Anfragen zu falschen WHOIS-Einträgen schlicht nicht reagieren.

Auch die DENIC sieht in ihren Bedingungen für .de-Domains vor, dass bei falschen WHOIS-Angaben der Domain-Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden kann. Wer eine Domain hält, sollte daher schon aus eigenem Interesse darauf achten, seine WHOIS-Daten aktuell zu halten. Nur so ist sichergestellt, dass man für Dritte erreichbar bleibt. Und zu guter Letzt ist auch so mancher kaufwillige Domain-Interessent mit seinem Angebot gescheitert, weil eine Kontaktaufnahme zum Domain-Inhaber unmöglich war.

Den 15seitigen WHOIS-Report von ICANN finden Sie unter:
> http://short4u.de/463f776f2d40b

Falsche und/oder felherhafte WHOIS-Daten kann man hier melden:
> http://wdprs.internic.net/

Quelle: domainnamewire.com, icann.org, eigene Recherche

Statistik – .com meldet Millionenzuwachs

Letztes Mal noch mit einem satten Verlust von 250.000 Domains, jetzt mit glanzvollem Comeback: während Deutschland ihn gerade mal wieder per Fernsehen gesucht und gefunden hat, gibt es am Superstarstatus von .com schon lange nichts zu rütteln.

Ein Netto-Zugewinn von über 1,2 Millionen Domain-Namen allein im April 2007 katapultiert .com auf inzwischen fast 66 Millionen registrierte Internetadressen. Zum Vergleich: das US-Länderkürzel .us kommt insgesamt auf etwas über 1,2 Millionen Domains, die neu gestartete Europa-Domain .eu (dotEU) auf insgesamt gerade das Doppelte. Wobei dotEU ohnehin einen schmerzensreichen Monat hinter sich hat: ein Jahr nach Start der sogenannten Live-Phase scheint sich so mancher von seiner .eu-Domain wieder getrennt zu haben; wie sonst ist es zu erklärren, dass EURid einen Verlust von gleich 228.000 Domains vermelden muss.

Eine statistisch nachvollziehbare, aber kaum plausible Erklärung bietet allenfalls .info. Während dotEU 228.000 Domains verliert, gewinnt .info 226.000 Adressen hinzu – sollten hier einige Europäer das Lager gewechselt haben? Einen außerordentlich guten Monat verzeichnet auch .biz, die andere neue generische Endung, die sich über 37.000 neue Domains freuen darf. Und auch in Österreich klettert das Monatsergebnis für April auf über 20.000 neue Domains netto, ein äusserst erfreuliches Resultat. Der Rest entwickelt sich stabil, wobei insbesondere .net unbeirrt auf die 10-Millionen-Marke zusteuert und sogar .de ins Visier genommen hat.

Abschließend ein Blick in den hohen Norden: aus Schweden vermeldet die Vergabestelle die Registrierung der 600.000sten Domain. Die Jubiläumsdomain lautet magnusgoransson.se und gehört dem Musikliebhaber Magnus Göransson aus Malmö. Allein im letzten Jahr stieg die .se-Registrierungszahl um 40 Prozent, wobei im Oktober 2006 die halbe Million erreicht worden war; anteilsmäßig dominieren die Domain-Namen privater Personen inzwischen vor den Unternehmensdomains. Seit Ende April 2003 können .se-Domains weltweit praktisch von jedermann registriert werden, so dass auch in der Zukunft mit anhaltendem Wachstum zu rechnen ist.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-
.de 10.891.233 (Vergleich zum Vorjahr: + 82.420)
.at 751.024 (Vergleich zum Vorjahr: + 20.985)
.com 65.816.605 (Vergleich zum Vorjahr: + 1.218.362)
.net 9.556.307 (Vergleich zum Vorjahr: + 196.300)
.org 5.934.008 (Vergleich zum Vorjahr: + 70.594)
.info 4.454.436 (Vergleich zum Vorjahr: + 226.759)
.eu 2.372.352 (Vergleich zum Vorjahr: – 228.444)
.biz 1.693.576 (Vergleich zum Vorjahr: + 37.648)
.us 1.228.548 (Vergleich zum Vorjahr: + 13.637)

insgesamt: 102.698.089 (Stand 2. Mai 2007)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: iis.se, eigene Recherche

LG Düsseldorf – Steuerfuchs dreht den Spieß um

Berichteten wir letzte Woche noch vom Urteil des Landgerichts Braunschweig, das sich um frag-den-steuerfuchs.de drehte, so werfen wir heute einen Blick auf die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 12.07.2006, Az.: 2a O 34/06) zum gleichen Streit. Und lernen am Beispiel der „markenmäßigen Benutzung“: andere Gerichte, andere Ansichten, andere Entscheidungen.

Bei dem Rechtsstreit vor dem LG Braunschweig (Urteil vom 14.06.2006, Az.: 9 O 582/06 (95)) handelte es sich um das Eilverfahren, in dem der Hersteller der Software „Steuerfuchs“ gegen den Inhaber der Domain frag-den-steuerfuchs.de prozessierte. Nachdem zunächst in dem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen den Inhaber der Domain ergangen war, reichte dieser nicht nur Widerspruch gegen die Entscheidung des LG Braunschweig ein (was zum besprochenen Urteil führte), sondern erhob vor dem LG Düsseldorf eine negative Feststellungsklage, das Hauptsacheverfahren, dessen Ausgang entscheidend für den gesamten Rechtsstreit ist.

Die Entscheidung in Düsseldorf erging knapp einen Monat nach der in Braunschweig. Kläger vor dem LG Düsseldorf war in diesem Fall der Inhaber der Domain frag-den-steuerfuchs.de, der eine negative Feststellung begehrte, wonach seitens der Beklagten (der Klägerin vor dem LG Braunschweig) keine Ansprüche gegenüber dem Kläger auf die Abgabe einer Verpflichtungserklärung bestanden, es zu unterlassen, den Begriff „Steuerfuchs“ in allen Varianten und zum Beispiel in Verbindung mit anderen Worten wie „frag-den-steuerfuchs“ und die Domain frag-den-steuerfuchs.de zu nutzen, und im Hinblick auf weitere Ansprüche, die sich die Beklagte gegen den Kläger berühmte.

Das LG Düsseldorf hatte keinerlei Problem, einerseits das Hauptsacheverfahren durchzuführen, da in ihm ein anderer Rechtsgegenstand als in dem Verfahren vor dem LG Braunschweig zu überprüfen war und der Kläger ein Interesse an der Klärung der Sache hatte. Andererseits bestand kein Problem, der negativen Feststellungsklage statt zu geben, nach der die vor dem LG Düsseldorf Beklagte (und vor dem LG Braunschweig Klagende) unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf Unterlassung der Nutzung der Internetdomain frag-den-steuerfuchs.de sowie des Begriffes „Steuerfuchs“ oder der Wortkombination „frag den Steuerfuchs“ habe.

Schon eine markenmäßige Benutzung der Begriffe durch den Kläger vermochte das Gericht nicht zu erkennen: Der Internetnutzer sehe darin lediglich eine beschreibende Angabe, aber kein der Unterscheidung dienendes Zeichen der so gekennzeichneten Dienstleistung von gleichen oder gleichartigen Dienstleistungen. Damit fehlt es an dem im Markenrecht vorausgesetzten Herkunftshinweis, der von den Zeichen ausgehen müsste. Der vom Kläger genutzte Begriff „frag-den-steuerfuchs“ fordere den Betrachter auf, sich an einen Steuerfachmann zu wenden, ohne jedoch hiermit zwingend den Kläger zu meinen. Hinsichtlich der Domain komme es bei der Beurteilung, ob diese markenmäßig genutzt werde, darauf an, ob der Internetnutzer davon ausgeht, dass ihn Informationen zu dem genutzten Gattungsbegriff, bzw. der beschreibenden Angabe erwarten oder zu einem einzelnen Unternehmen. Das war hier augenscheinlich nicht gegeben.

Auch aus anderen gesetzlichen Normen vermochte das LG Düsseldorf Ansprüche der Beklagten nicht zu erkennen, weshalb die Rechtsangelegenheit im Rahmen des Hauptsacheverfahrens geklärt und das einen Monat zuvor im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangene Urteil des LG Braunschweig obsolet wurde.

Die Entscheidung des LG Düsseldorf finden Sie unter:
> http://snipurl.com/1jwjh

Die Entscheidung des LG Braunschweig findet man unter:
> http://snipurl.com/1j27w

Den Ablauf des Rechtsstreit um die Doman frag-den-steuerfuchs.de kann man hier einsehen:
> http://snipurl.com/1jwji

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: rechtsanwaltmoebius.de, eigene Recherche

Lesetipp – Domain-Namen im Lichte des Nutzers

Stefanie Schubert, unter anderem Diplom-Wirtschaftsjuristin aus Berlin, referiert in ihrem Aufsatz „Das empirische Verbraucherverständnis über Top-Level-Domains“ eine Untersuchung zum Verständnis der Internetnutzer von Domain-Namen, Domain-Inhalten und Domain-Endungen. Die Studie gibt dabei durchaus interessante Anregungen für die Rechtsprechung.

Die von Frau Schubert nun vorgestellte, bisher unveröffentlichte empirische Untersuchung der eResult GmbH aus Göttingen gibt ein paar Hinweise darauf, wie Nutzer Domains und Top Level Domains wahrnehmen. Zur Teilnahme an dieser Studie, die im Auftrag der dotBERLIN GmbH & Co. KG erfolgte, wurden per Zufall 6.000 Nutzer eingeladen, Fragen zu beantworten; von ihnen reagierten 68%, indem sie zumindest eine Frage beantworteten. Zur Auswertung wurden schließlich Eingänge von 700 repräsentativen Personen ausgewählt, die alle Fragen zuverlässig beantwortet hatten. Die Studie selbst ist uns nicht näher bekannt. Die Studie, wie sie von Frau Schubert, die in Verbindung zum Auftraggeber der Studie steht, in ihrem Aufsatz darstellt, zeichnet ein nachvollziehbares Bild der Internetnutzer, das sich mehr oder weniger mit dem gesunden Menschenverstand deckt und diesen wohl bestätigt.

So erfahren wir, dass die traditionellen Domain-Endungen wie .com, .net und .org bei den Befragten eine Bekanntheit von über 90% erzielen, während jüngere TLDs wie .info und Länderendungen wie .tv und .de durchaus mit einem Grad von über 70% glänzen. Weniger bekannt dagegen sind die aktive TLD .jobs und die noch nicht aktive Endung .asia. Für 60% der Befragten besteht auch ein Zusammenhang von Domain-Name und Domain-Inhalt; ca. 27% sehen im Domain-Namen meistens lediglich eine Adressfunktion. Für die restlichen ca. 13% gehören Domain-Name und Angebot im Internet immer zusammen, was durchaus den Schluss zuliesse, Domain-Namen und Inhalt würden überwiegend als Einheit wahrgenommen. Für die Rechtsprechung könnte das heissen, den Inhalt unter einer Domain bei Fragen der Namensrechtsverletzung doch zu berücksichtigen. Bisher geht die überwiegende Rechtsprechung andere Wege. Weiten Raum nehmen die Ergebnisse der Verbrauchervorstellungen darüber ein, wer Betreiber der unterschiedlichen Angebote ist, und das meint sowohl von Domain-Namen nebst Inhalten sowie unterschiedlicher Top Level Domains. Laut Schubert kommt die Studie in diesen Punkten zu dem Ergebnis, dem Nutzer ist bewusst, dass er es mit zahlreichen unterschiedlichen Anbietern zu tun hat; er orientiert sich am eigentlichen Domain-Namen, nimmt jedoch durchaus auch die Domain-Endung als Merkmal wahr.

Geht es um den Aussagegehalt der Top Level Domain als solcher, findet eine leichtere Zuordnung statt, wenn die Domain-Endung für sich schon Begriffscharakter aufweist: mit den Endungen .eu und .asia wussten die Probanden jedenfalls mehr anzufangen, als mit dem hinter .com versteckten Sinn des „commerce“ und dem der .ag zugeschriebenen „Aktiengesellschaft“.

Die Studie scheint deutlich zu machen, dass die Nutzer sich im wesentlichen am Domain-Namen orientieren, also der Second Level Domain, doch mit stärkerer Bildhaftigkeit des Begriffs der Top Level Domain diese stärker als unterscheidendes Merkmal wahrnehmen. Eine Tendenz, der die Rechtsprechung nachkommen wird, wie zuletzt der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung solingen. info (Urteil vom 21.09.2006, Az.: I ZR 201/03) in einem Satz hat anklingen lassen; danach sei es nach Ansicht des Gerichts nicht von vorneherein auszuschließen, dass Endungen wie .biz und .pro der Zuordnung bestimmter Namensträger zu bestimmten Domain-Namen entgegenwirken.

Den kompletten Aufsatz findet man unter:
> http://www.jurpc.de/aufsatz/20070062.htm

Quelle: jurpc.de, eigene Recherche

baja.com – Doppelpack für US$ 95.500,-

Die Topdomain der vergangenen Handelswoche sind gleich zwei: Ein Domain-Händler hat baja.com und bajacalifornia.com zu je US$ 95.500,- (ca. EUR 70.458,-), also für zusammen insgesamt US$ 191.000,- gekauft. Dass dennoch ähnliche Domains nicht immer ähnlich gute Preise erzielen, zeigte erfolgsgeheimnisse.de. Auf anderen Märkten zeigten sich angenehme Geschäfte.

So zum Beispiel mit sto/ckma
ket.eu, die für EUR 10.000,- gehandelt wurde und so der neuen europäischen Endung wieder einmal Glanz verlieh, den andere Domains wie ita.eu (EUR 2.990,-), webmember.eu(EUR 1.850,-) und hypo.eu (EUR 1.000,-) nicht so recht gewähren konnten. Aber auch .de stand dem nicht nach und lieferte mit investor-relations.de für ebenfalls EUR 10.000,- auch ein Highlight, dem eine hochpreisige schlossstrasse.de (EUR 4.990,-) sich anschloss, und der schuldnerliste.de (EUR 2.500,-) und hochzeitstraum.de (EUR 1.200,-) folgten. Anders als bei baja.com zeigte sich der feine Unterschied zwischen in diesem Falle Plural sowie Singular bei erfolgsgeheimnisse.de, die EUR 2.000,- kostete, und erfolgsgeheimnis.de, die lediglich EUR 1.200,- erzielte.

Werbewirksam operiert ein italienischer Provider, der sich für EUR 6.000,- die Domain nude.it besorgte, währenddem die britischen mediastores.co.uk zu US$ 7.000,- (ca. EUR 5.143,-) zu haben waren, gefolgt von epets.co.uk für GBP 3.000,- (ca. EUR 4.400,-) und insane.co.uk zu GBP 750,- (ca. EUR 1.100,-). Weitere Verkäufe von Domains mit Länderendung waren:

bible.tv – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.673,-)
broadband.hk – US$ 4.999,- (ca. EUR 3.673,-)
hallein.at – EUR 2.200,-
sitio.us – US$ 2.500,-
my.im – EUR 1.350,-
arlington.tv – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.322,-)

Die neueren Domain-Endungen hielten sich wieder zurück. Die Endung .info war mit der Adresse emergency.info für US$ 5.000,- (ca. EUR 3.673,-) und getinfo.info für EUR 3.000,- dabei, während sich die jüngste Endung mit einem studentjob.mobi für US$ 3.400,- (ca. EUR 2.498,-) begnügte. Die Liste der gTLD-Endungen – außer .com – führt .net mit einem spanischen Begriff, viajar.net, der immerhin US$ 15.750,- (ca. EUR 11.572,-) kostete, an, gefolgt von sat.net für US$ 9.002,- (ca. EUR 6.614,-) und 5z.net für US$ 5.000,- (ca. EUR 3.673,-). Weitere Domains ab US$ 2.500,- waren:

lorica.net – US$ 3.300,- (ca. EUR 2.425,-)
trivesti.net – US$ 2.960,- (ca. EUR 2.175,-)
vagaa.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.837,-)
disasterrecovery.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.837,-)
pentech.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.837,-)

Kommen wir also nun zur Königsklasse: der .com-Domains. Nicht nur mit der Baja-Doublette vermag sie zu glänzen, baja.com und bajacalifornia.com erzielten jeweils nette US$ 95.500,- (ca. EUR 70.458,-), sondern es schlossen sich speedtrap.com für US$ 58.500,- (ca. EUR 42.980,-), subscribe.com zu US$ 55.000,- (ca. EUR 40.408,-) und schließlich yourcompany.com für US$ 48.251,- (ca. EUR 35.450,-) an. Und nicht minder gut bezahlt sind die weiteren Domains:

woodblinds.com – US$ 38.500,- (ca. EUR 28.286,-)
mame.com – US$ 36.000,- (ca. EUR 26.449,-)
jeddah.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 25.714,-)
worldonline.com – US$ 30.500,- (ca. EUR 22.408,-)
permis-a-points.com – US$ 30.350,- (ca. EUR 22.298,-)
akita.com – US$ 25.445,- (ca. EUR 18.694,-)
cheapwastard.com – US$ 25.420,- (ca. EUR 18.676,-)
livegigs.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.694,-)
quota.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 13.959,-)
etk.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 13.959,-)
sportstown.com – US$ 14.400,- (ca. EUR 10.580,-)
teachyourself.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.286,-)
languagecourse.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.551,-)
behappy.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.551,-)
windturbine.com – US$ 11.276,- (ca. EUR 8.284,-)
728.com – US$ 10.250,- (ca. EUR 7.531,-)
slowakei.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.347,-)
net-xxx.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.347,-)
corrupt.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.347,-)
thebluecity.com – US$ 9.950,- (ca. EUR 7.310,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Potsdam – @kit-Tagung 2007

Im Juni findet die @kit-Tagung 2007 des von engagierten Juristen und Computerexperten gegründeten Bayreuther Verein @KIT bei der IHK Potsdam statt. Thema ist diesmal „Vernetztes Rechnen – Softwarepatente – Web 2.0“.

Mit vollständigem Namen heisst der Verein, der seinen Sitz in Jena hat, „@KIT Bayreuther Arbeitskreis für IT – Neue Medien – Recht“. Das Thema der Tagung, die am 21. und 22. Juni 2007 gehalten wird, könnte kaum aktueller sein. Das Programm findet man online. Als Referenten sind zahlreiche Kapazitäten aus Universität und Wirtschaft geladen, darunter Prof. Dr. Gerald Spindler (Göttingen), der sich mit den Rechtsproblemen des „Grit Computing“ auseinandersetzt, oder Dr. Volker Kitz (Max-Planck-Institut, München), der sich mit der Frage der Social Software und Haftungsrecht beschäftigt. In einer Podiumsdiskussion am 21. Juni 2007 zum Thema Softwarepatente kommen zudem Größen aus der Politik zu Wort.

Die Tagung findet vom 21. bis 22. Juni 2007 in der IHK Potsdam, Breite Straße 2 a-c, 14467 Potsdam statt. Die Teilnahmegebühr beträgt, je nach Status, zwischen EUR 25,- (@KIT-Mitglieder, Studenten und Referendare) und EUR 200,-.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.ak-it-recht.de/kongress07c.htm

Quelle: ak-it.recht.de, eigene Recherche

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top