Newsletter-Ausgabe #361: Mai 2007

Themen: Warnung – Geldwäsche mit falschen Domain-Geboten | .at – Nic.at ruft „Jahr des Namens“ aus | .de – DENIC veröffentlicht Domain-Atlas 2006 | Registerfly – ICANN gewinnt vor Gericht | LG Braunschweig – Steuerfuchs wird fremde Beute | .asia – der Handel zeigt sich gerüstet | ub.com – Zwei Zeichen für US$ 129.420,- | Hannover – Workshop „Rechtssicherer Onlineshop“

Warnung – Geldwäsche mit falschen Domain-Geboten

Seit einer Woche erhalten zahlreiche Domain-Inhaber Kaufangebote für ihre Domains. Absender ist oft ein gewisser „Chris Walker“, der in der Regel per Barscheck einen überhöhten Preis für eine Domain zahlen möchte. Hierbei handelt es sich um eine aus dem Autokauf bekannte Betrugsmasche, die wohl in Richtung Geldwäsche geht. Man sollte auf ein solches Angebot nicht eingehen.

Zahlreiche Leser haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass sie Kaufangebote für ihre Domain-Namen erhalten haben. Diese Angebote stammen in der Regel von einem Herrn namens „Chris Walker“. Der bietet für die auf einer Domain-Börse angebotene Domain runde Beträge zwischen EUR 2.000,- bis EUR 3.000,-. Geht man auf das Angebot ein, erklärt einem der Bieter, entweder, man werde mit einem Barscheck (in Britischen Pfund) zahlen, der freilich höher dotiert ist, weshalb man den überschießenden Betrag auf ein bestimmtes Konto überweise solle. So ein Barscheck kann auch Wochen später, nachdem man überwiesen hat, platzen, mit der Folge, dass nicht nur das Geld futsch ist, sondern auch die Domain. Alternativ wird angeboten, ein Dritter, der dem Bieter noch Geld schulde, werde den Betrag und mehr überweisen. Auch hier soll der überschüssige Betrag auf ein anderes Konto überwiesen werden.

Man kann davon ausgehen, dass es sich hierbei um eine Betrugsmasche handelt, bei der illegale Gelder gesäubert werden sollen. Mit Domain-Anbietern hat man da ein dankbares Publikum: Anbieter von Domains freuen sich, sobald nach langem Warten doch ein Angebot für ihre Domain eingeht. Wenn das dann auch noch üppig bemessen ist und man tatsächlich Geld auf das eigene Konto bekommt, ehe man die Domain überträgt, sieht alles bestens aus. Doch die Konsequenzen sind schlimm, wenn im Nachhinein plötzlich der Scheck platzt, das Geld vom Konto rückgebucht wird sowie man selbst wegen Geldwäsche ins Visier der Strafermittlungsbehörden gerückt ist.

Also reagiert man auf solche überschwänglichen Angebote am besten nicht. Spätestens wenn man dann gebeten wird, einen höheren Scheck einzulösen oder den Betrag vom Konto eines Dritten zu akzeptieren, sollte man aus einem solchen Geschäft aussteigen und die Staatsanwaltschaft informieren. Informationen zu ähnlich gelagerten Fällen, die man auch hier zu Rate ziehen kann, findet man beim BKA:

> http://www.bka.de/pressemitteilungen/2006/pm201006.html

Quelle: ritze.net, eigene Recherche

.at – Nic.at ruft „Jahr des Namens“ aus

Die österreichische Domain-Verwaltung Nic.at hat das „Jahr des Namens“ ausgerufen: mit der Aktion „Du bist das Netz“ will man nicht nur die Österreicher für die einheimische Top Level Domain .at stärker sensibilisieren.

Etwas über 750.000 Domains sind derzeit unterhalb der österreichischen Domain-Endung .at registriert – im Vergleich zu den bald elf Millionen .de-Domains ein eher bescheidener Wert. Dabei wären die Voraussetzungen für ungehemmtes Wachstum ideal: im Gegensatz zu .de unterliegt .at keinerlei Registrierungsbeschränkungen, kann also von jedermann weltweit unabhängig vom Wohn- oder Unternehmenssitz angemeldet werden. Um .at künftig noch präsenter zu machen, hat Nic.at das Jahr des Namens ausgerufen. Im Mittelpunkt steht dabei das Motto „virtuelle Grund-Sicherung“, mit dem zur Sicherung der eigenen Identität im Internet aufgerufen wird. Dabei knüpft die Kampagne an den für die Welt der Domains so zentralen Grundsatz des „first come, first served“ an. Ist eine Domain erstmal von einem Dritten registriert, benötigt man in der Regel eine Menge Zeit, Geld und Nerven, um sie doch noch zu erhalten. Wer diese Probleme vermeiden will, der sollte sich daher so schnell wie möglich die eigene Domain sichern, bevor ein anderer kommt und sie vor der Nase wegschnappt.

Gewürzt mit einer Prise „Web 2.0“, wird so das Internet zu einer persönlichen Bühne. Egal, ob Kontakte knüpfen, Netzwerke bilden und Bekanntschaften schließen – das Internet hat sich zum Mitmach-Web entwickelt, zum virtuellen Wohnzimmer, in dem sich jeder präsentieren kann. „Die heutigen User sind mit dem Internet aufgewachsen. Sie gestalten das Internet mit und sehen es als Plattform, sich selbst zu präsentieren, Kontakte zu knüpfen und Netzwerke zu bilden.“, so Richard Wein, Geschäftsführer von Nic.at, im Interview mit Computerwelt.at. „Wir machen die neue Webgeneration darauf aufmerksam, ihre eigene Visitenkarte im Netz zu gestalten – und mit der eigenen Domain auch den eigenen Namen zu sichern“. Als Ansprechpartner stehen zahlreiche Domain-Registrare in Österreich, aber auch anderen Ländern wie Deutschland bereit, egal ob bei der Neuregistrierung oder beim Sichern von Alternativen.

Der Starnberger Domain-Registrar united-domains.de bietet ab sofort und noch bis 18. Mai 2007 .at-Domains zum Preis von EUR 1,- im ersten Jahr; ab dem zweiten Jahr sind EUR 49,- jährlich zu bezahlen. Einrichtungsgebühren werden nicht erhoben.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.at-partner.at/

Quelle: computerwelt.at, nic.at

.de – DENIC veröffentlicht Domain-Atlas 2006

Die bayrische Metropole München hat sich den Titel als Domain-Hauptstadt vom Vorjahressieger Düsseldorf zurückerobert – mit diesen und anderen statistischen Meldungen glänzt der Domain-Atlas 2006, den die DENIC eG zum Stichtag 31.12.2006 neu aufgelegt hat.

Mit einem hauchdünnen Vorsprung hatte sich im Jahr 2005 erstmals Düsseldorf als inoffizielle Domain-Hauptstadt feiern lassen dürfen. Das wollte man offenbar in München nicht auf sich sitzen lassen und hat sich die Position erfolgreich zurückerkämpft: bezogen auf die Zahl der Einwohner führt nunmehr wieder München mit 282 Domains je 1.000 Einwohner. Überraschend auf Platz zwei vorgestoßen ist eine weitere bayrische Stadt: Nürnberg kommt auf 264 Domains je 1.000 Einwohner, knapp vor Bonn mit 260. Auf Platz vier folgt dann schon wieder das Münchner Umland, wo sich durchschnittlich 251 Domains je 1.000 Einwohner finden. Bei soviel bayrischer Dominanz würde man erwarten, dass der Freistaat auch die Länderstatistik anführt, doch weit gefehlt: mit 2,25 Millionen .de-Domains führt hier Nordrhein-Westfalen deutlich vor Bayern, die auf 1,67 Millionen kommen. Mit Baden-Württemberg schafft es sodann nur ein weiteres Bundesland mit 1,25 Millionen ebenfalls in den siebenstelligen Bereich. Den größten Zuwachs kann mit Thüringen erfreulicherweise ein Bundesland aus dem Osten vermelden: hier stieg die Domain-Zahl im Jahresvergleich um 10,37 Prozent an, bleibt mit etwas über 150.000 aber bescheiden.

Bei den absoluten Zahlen bleibt das Spitzentrio nach Angaben der DENIC unverändert: nach wie vor sind in Berlin mit über 547.000 die meisten .de-Domains registriert; dahinter folgen Hamburg mit 386.000 und München mit 356.000. Gleichzeitig hat sich auch am starken Ost-West-Gefälle nur wenig geändert: die Domain-Hochburgen bleiben im Westen. Anlass zum Optimismus gibt jedoch ein Blick auf die Liste der zehn Städte und Kreise mit der größten Steigerung der Domain-Zahl: hier gewinnt der Saale-Holzland-Kreis mit einer Steigerung um satte 71,87 Prozent klar vor Schleswig-Flensburg mit 56,99 Prozent. Auch die Plätze 5 (Aschersleben-Staßfurt) und 6 (Altmarkkreis Salzwedel) gehen in die neuen Bundesländer.

Für Ausländer bleibt .de weiterhin attraktiv: gab es Ende des Jahres 2005 nur 160.000 Domain-Inhaber mit Sitz im Ausland, ist diese Zahl binnen einen Jahres auf mehr als 580.000 angestiegen, umgerechnet eine Steigerung um 266 Prozent. Nach Angaben der DENIC hat vor allem der Domain-Handel zu diesem explosiven Wachstum geführt. Kurios: mit 26 Prozent den größten Anteil ausländischer Domain-Inhaber verzeichnen die Vereinigten Arabischen Emirate. Hier haben sich in den Händen einiger weniger Domain-Spekulanten riesige Portfolios mit zum Teil mehreren zehntausend Domains angesammlt.

Weitere ausführliche Statistiken finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/denic/presse/press_81.html

Quelle: denic.de

Registerfly – ICANN gewinnt vor Gericht

Der Streit zwischen der Internet-Verwaltung ICANN und dem Skandal-Registrar Registerfly.com geht in die nächste Runde: nachdem sich ICANN zunächst mit einem Eilantrag auf Herausgabe der Kundendaten durchsetzen konnte, hat ein US-Gericht ICANN auch das Recht zugestanden, Registerfly die Akkreditierung umgehend zu entziehen. Unterdessen verdichten sich die Anzeichen, dass Registerfly aufgekauft werden soll.

Die Auseinandersetzung zwischen ICANN und Registerfly schwelt bereits seit vergangenem Jahr, als sich immer mehr Kunden des in New Jersey ansässigen Registrars bei ICANN beschwerten, dass etwa 75.000 Domains mangels Verlängerung durch Registerfly verloren gegangen waren. Nachdem außergerichtliche Verhandlungen erfolglos blieben, konnte ICANN am 17. April 2007 vor einem US-Gericht in Kalifornien erreichen, dass Registerfly die Kundendaten aller Domains herausgeben musste. Auf diesem Weg hoffte ICANN, den Transfer aller Registerfly-Domains zu anderen Registraren einleiten zu können. Am 26. April 2007 bestätigte ein Gericht nun auch das Recht von ICANN, Registerfly wie angekündigt die Akkreditierung so schnell wie möglich entziehen zu können. Seit Montag dieser Woche ruft ICANN daher akkreditierte Registrare dazu auf, als Transfer Provider zu fungieren und zumindest vorübergehend die Domains der Registerfly-Kunden bei sich zu führen. Ferner entschied das Gericht, dass Registerfly auf seiner Website auf den Entzug der Akkreditierung hinweisen müsse. Bisher sucht man diesen Hinweis dort jedoch vergeblich.

Wie viele Kunden insgesamt geschädigt sind, ist derzeit offen. Bekannt ist allerdings, dass mit Anne Martinez eine Kundin Sammelklage sowohl gegen Registerfly als auch ICANN erhoben hat; Martinez will ihre Domain gocertify.com durch schuldhaftes Verhalten von Registerfly verloren haben. Dieser Klage sollen sich nach Medienberichten inzwischen mindestens fünf australische Unternehmen angeschlossen haben, nachdem sie ebenfalls ihre Domains verloren hatten. Ingesamt steht sogar eine Zahl von 700 Klägern im Raum geben; eine offizielle Bestätigung steht jedoch aus.

Unterdessen wurde dem gewöhnlich gut informierten Online-Magazin theregister.co.uk ein Schreiben zugespielt, mit welchem das Consulting-Unternehmen Cogit Interesse an der Übernahme von Registerfly bekundet hat; konkret ist ein Kaufpreis von US$ 1,15 Mio. im Gespräch. Nach ersten Spekulationen könnte dies dem Registerfly-CEO Kevin Medina als Vorbereitung für ein Insolvenzverfahren dienen. Sollte ICANN jedoch den Entzug der Akkreditierung weiter vorantreiben und sämtliche Domains zu anderen Registraren transferieren, dürfte Cogit an einer Übernahme von Registerfly kaum mehr wirtschaftlich interessiert sein.

Quelle: icann.org, theregister.co.uk, zdnet.com.au

LG Braunschweig – Steuerfuchs wird fremde Beute

Das Landgericht Braunschweig (Urteil vom 14.06.2006, Az.: 9 O 582/06 (95) stellte sich zweimal der Frage, in wieweit ein Begriff wie „Steuerfuchs“ geschützt ist. Gab das Gericht bei erster Betrachtung noch einen Rundumschlag ab, so änderte sich die Einschätzung bei einer zweiten Betrachtung.

Die Anspruchstellerin und Verfügungsklägerin bietet unter der Bezeichnung „Steuerfuchs“ eine Software zur Berechnung und Erstellung von Einkommenssteuererklärungen und über ihre Domain steuerfuchs.de Steuerrat an, und eine Webanwendung für die Online-Erstellung und Abgabe von Einkommenssteuererklärungen. Der Geschäftsführer der Verfügungsklägerin ist Inhaber der Wortmarke „Steuerfuchs“, deren Nutzung er an die Verfügungsklägerin lizensiert hat. Der Verfügungsbeklagte ist Fachanwalt für Steuerrecht; er ist Inhaber der Domain frag-den-steuerfuchs.de. Auf seiner Website führt er die Überschrift „Frag den Steuerfuchs“. Steuerrechtliche Beratungen führt er unter anderem per eMail über seine Internetseite durch.

Im Februar 2006 mahnte die Verfügungsklägerin den Verfügungsbeklagten erfolglos ab. Daraufhin erwirkte sie vor dem LG Braunschweig eine einstweilige Verfügung, dernach dem Beklagten untersagt wurde, im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit Steuerdienstleistungen die Zeichen „Steuerfuchs“ und/oder „Frag den Steuerfuchs“ und besonders die Domain frag-den-steuerfuchs.de für seine Kanzlei zu nutzen. Hiergegen legte der Beklagte Widerspruch ein. Er ist unter anderem der Ansicht, der Begriff „Steuerfuchs“ sei lediglich eine beschreibende Angabe, und ihm fehle die erforderliche Unterscheidungskraft.

Das LG Braunschweig hat sich daraufhin die Sache nochmals angeschaut, aber kam auch diesmal wieder zu dem Ergebnis, dass die Klägerin einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen den Beklagten geltend machen kann (§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG). Der Anspruch, und hier korrigierte sich das Gericht, richte sich lediglich gegen die Nutzung des Domain-Namens, nicht gegen die Nutzung des Zeichens auf der Internetseite. Bei letzterem läge keine markenmäßige Nutzung des Begriffes „Steuerfuchs“ vor. Doch meint das LG Braunschweig, die Wortmarke „Steuerfuchs“ ist registriert und verfügt über Kennzeichnungskraft. Zwar seien die beiden Wortbestandteile isoliert gesehen rein beschreibend. Jedoch führt die Kombination der Worte „Steuer“ und „Fuchs“ zu einem Bedeutungsgehalt, der über den rein beschreibenden Charakter der einzelnen Worte hinausgeht. Der Umstand, dass der Begriff aus sich heraus verständlich ist, macht es zu einer sprechenden Marke, nicht aber zu einem rein beschreibenden Begriff.

Der angegriffene Domain-Name frag-den-steuerfuchs.de ist nach ansicht des Gerichts auch verwechslungsfähig mit der prioritätsälteren Wortmarke „Steuerfuchs“. Maßgeblich für die Zeichenähnlichkeit sind dabei die Ähnlichkeit in Bild, Klang und Bedeutung, und die Ähnlichkeit der Waren- oder Dienstleistungen. Die Worte „frag-den-…“ innerhalb der angegriffenen Domain ändern nichts an der Verwechslungsgefahr. Diese stellen eine Aufforderung dar, „den Steuerfuchs“ zu fragen und lenken die Aufmerksamkeit somit auf die Bezeichnung „Steuerfuchs“. Auch überschneiden sich die angebotenen Dienstleistungen. In beiden Fällen kann ein an Steuerfragen interessierter Kunde via Internet steuerrechtliche Fragen beantwortet bekommen. Zudem bestehe auch eine Verwechslungsgefahr, die sich bereits im Auffinden der Domain bei Eingabe des Suchbegriffs manifestiert, da der Eindruck beim Internetbenutzer erweckt werde, dass unter dieser Internet-Domain Dienstleistungen, die die Verfügungsklägerin unter der Marke „Steuerfuchs“ anbietet, angeboten werden.

Die Entscheidung des LG Braunschweig findet man unter:
> http://snipurl.com/1j27w

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: rechtsanwaltmoebius.de, eigene Recherche

.asia – der Handel zeigt sich gerüstet

Noch in diesem Jahr steht der Branche die Einführung einer weiteren großen geoTLD ins Haus: .asia soll – wie .eu für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union – eine länderübergreifende Top Level Domain (TLD) für die Region Asien/Pazifik/Australien werden. Insgesamt 73 Staaten, von der Türkei bis Neuseeland, zählen zu dieser Region.

Der Domain-Handel freut sich bereits auf die Einführung der neuen Endung .asia. Denn neue Domain-Endungen verheissen neue Geschäfte. Doch fragt sich zugleich, ob .asia annähernd so erfolgreich wird wie die vor einem guten Jahr eingeführte Endung .eu, die aktuell mit über 2,5 Mio. registrierten Domains glänzt. Zum einen prognostizieren Branchenkenner aufgrund der Länge der zukünftigen Endung nur mäßigen Erfolg: .asia sei mit vier Zeichen schon zu lang für eine gut merk- und nutzbare Top Level Domain (TLD). Außerdem sei die Identifizierung der Europäer mit der Endung .eu viel größer und verwurzelter als in der asiatisch-pazifischen Region. Der Wunsch, als EU-Bürger eine .eu-Domain zu besitzen, sei demnach automatisch vorhanden.

Es gibt jedoch auch andere Meinungen, die gute Gründe auf ihrer Seite haben. Das beginnt mit der zahlenmäßig weit größeren Zielgruppe für .asia. Zudem gilt die erst vor kurzem eingeführte Endung .mobi als positives Beispiel: so gab es bei .mobi vor dem Registrierungsbeginn zahlreiche Stimmen, die die Notwendigkeit einer neuen TLD-Einführung für eine bestimmte Zielgruppe nicht sahen. Auch sie weist vier Zeichen auf und gilt damit als lang. Dennoch verlief die Einführung von .mobi recht erfolgreich, die Nachfrage war ungewöhnlich groß. Bereits nach kurzer Zeit verkauften sich .mobi-Domains zu hohen Preisen. So verkauften sich bei Sedo bisher 306 .mobi-Domains; die teuerste war gamble.mobi für US$ 33.000,-. Auch darüber hinaus floriert der .mobi-Handel. So erzielte anlässlich einer Versteigerung etwa der Domain-Name flowers.mobi den Preis von US$ 200.000,-. Doch ob auch .asia so beliebt sein wird, bleibt zunächst ungewiss.

Wer nicht bis zur Landrush von .asia, die voraussichtlich erst Anfang 2008 stattfinden wird, warten möchte, kann schon jetzt bei Domain-Handelsbörsen wie Sedo auch nach Alternativen suchen. Dort werden zahlreiche Domains mit Länderkennungen wie .jp, .in, .kr, usw. angeboten.

Weitere Informationen erhalten Sie zum Beispiel unter:
> http://www.sedo.de.

Quelle: Sedo

ub.com – Zwei Zeichen für US$ 129.420,-

Die vergangene Handelswoche wies noch einmal T.R.A.F.F.I.C-Ergebnisse auf, von denen wir auch diesmal nur diejenigen aufgeführt haben, die noch keine Erwähnung gefunden haben. Überwiegend finden sich aber wieder auf dem Markt verkaufte Domains, bei denen wir diesmal auf einen schlechten Deal aufmerksam wurden.

Doch zunächst sieht es gut aus: die Länderkennungen verkaufen sich gut und mit video.us, die für stolze US$ 75.000,- (ca. EUR 54.980,-) einen neuen Inhaber gefunden hat, wird nochmals sehr deutlich, welche Bedeutung das Internet für die Filmbranche bekommt. Da sieht es mit der Roboterbranche, schaut man sich robotshop.us an, nicht so gut aus, denn die Domain bewegte lediglich US$ 2.200,- (ca. EUR 1.613,-); was freilich immer noch mehr ist, als das, was die se/xtoy.us-Branche umsetzte. Bei der war schon bei US$ 2.000,- (ca. EUR 1.466,-) die Luft raus.

Einige .de-Domains wechselten ebenfalls Inhaber, darunter reiseforum.de für EUR 4.600,-, oleds.de für EUR 3.200,- sowie mobilesinternet.de für EUR 2.250,- und regionalvermarktung.de für nur noch EUR 1.200,-. Auf Reiseinhalte verwies auch die britische Endung mit den Domains cheapcaribbean.co.uk für EUR 3.500,- und travelsoftware.co.uk für GBP 1.000,- (ca. EUR 1.464,-). Das Thema griff auch die marokkanische Domain fly.ma für EUR 3.000,- auf. Alsdann zeigte sich ein Kessel Buntes, dessen Inhalt deutlich einen französischen Akzent aufwies:

casinos.cc – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.199,-)
shopmania.fr – EUR 2.000,-
colishop.fr – EUR 1.650,-
ricette.ws – US$ 2.235,- (ca. EUR 1.638,-)
bellas.es – EUR 1.400,-
sellIt.ca – US$ 1.600,- (ca. EUR 1.173,-)
marketinginternet.fr – EUR 1.100,-

Der Markt für .eu-Domains erweist sich noch immer nicht als Zugpferd. Die Domains wilde.eu (EUR 2.200,-), innenarchitekt.eu (EUR 2.200,-) und video-p/oker.eu (EUR 1.200,-) sind zwar nicht erste Güte, aber die Preise scheinen gleichwohl günstig.

Unter den generischen Endungen zeigt sich mit newspaper.info für EUR 13.550,- unerwartet wieder mal eine .info-Domain in sehr ansehnlicher Form. Und .mobi erweist sich als preisstärker als .eu, was eat.mobi für US$ 6.700,- (ca. EUR 4.912,- anlässlich der T.R.A.F.F.I.C) und areacodes.mobi zu US$ 5.890,- (ca. EUR 4.318,-) erkennen lassen. Den feinen Unterschied zeigt am Ende foreclosure.biz, die für lediglich US$ 3.000,- (ca. EUR 2.199,-) einen neuen Inhaber erhielt, während im Oktober 2006 foreclosure.org überwältigende US$ 23.000,- (ca. EUR 17.990,-) kostete. Weitere nennenswerte .org-und .net-Domains waren:

professions.org – US$ 5.300,- (ca. EUR 3.885,-)
youngvideomodels.net – US$ 4.100,- (ca. EUR 3.006,-)
jcafe.org – US$ 4.000,- (ca. EUR 2.932,-)
celebritysearch.net – US$ 3.888,- (ca. EUR 2.850,-)
homefinders.net – US$ 3.270,- (ca. EUR 2.397,-)
ficc.org – US$ 3.088,- (ca. EUR 2.264,-)
ube.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.199,-)
ges.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.199,-)
jessica.org – US$ 2.766,- (ca. EUR 2.028,-)
minimovies.org – US$ 2.650,- (ca. EUR 1.943,-)
logistica.org – US$ 2.640,- (ca. EUR 1.935,-)
colorier.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.833,-)

Der teuerste Domain-Name war schließlich ub.com zum Preis von US$ 129.420,- (ca. EUR 94.874,-), gefolgt von bo/ob.com für immerhin US$ 80.000,- (ca. EUR 58.645,-). Das unerfreulichste Ergebnis hingegen war sicherlich fold.com für US$ 13.501,- (ca. EUR 9.897,-); denn in unserem Archiv fanden wir die Domain im Januar 2006 noch zum Preis von EUR 20.000,- gekauft. Was ist hierbei nur falsch gelaufen?

Weitere .com-Domains-Geschäfte waren:

sellrealestate.com – US$ 31.350,- (ca. EUR 22.982,-)
rvcampers.com – US$ 23.644,- (ca. EUR 17.333,-)
nudeworld.com – US$ 23.530,- (ca. EUR 17.249,-)
presse.com – EUR 15.600,-
officials.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 15.394,-)
tejano.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.661,-)
argument.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 14.661,-)
tvmobile.com – US$ 18.500,- (ca. EUR 13.562,-)
angie.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.195,-)
iqscore.com – US$ 14.500,- (ca. EUR 10.629,-)
mort.com – US$ 13.400,- (ca. EUR 9.823,-)
metalink.com – US$ 12.750,- (ca. EUR 9.347,-)
lakehavasucity.com – US$ 12.624,- (ca. EUR 9.254,-)
footballfanatic.com – US$ 11.770,- (ca. EUR 8.628,-)
occu.com – US$ 11.235,- (ca. EUR 8.236,-)
loweryourcholesterol.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 7.697,-)
drugoverdose.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 7.697,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Hannover – Workshop „Rechtssicherer Onlineshop“

Die IHK Hannover bietet einen Workshop mit dem Titel „Rechtssicherer Online-Shop für Geschäftskunden“, in dem das rechtliche Basiswissen anhand praktischer Beispiele vermittelt wird.

Im Vorfeld des Workshops haben die Teilnehmer die Möglichkeit, den Referenten Rechtsanwalt Thomas Feil (Hannover) und Rechtsanwalt Christian Reinicke (Hannover) gezielte Fragen mitzuteilen, die dann während des Workshops beantwortet werden. Zudem wird im Verlauf der Veranstaltung auch teilweise auf die Online-Shops der teilnehmenden Unternehmen eingegangen. Es werden Fragen behandelt wie zum Beisspiel wie kommt ein Kaufvertrag zustande? Welche Informations- oder Belehrungspflichten bestehen? Worauf muss man bei den eigenen AGBs (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) achten und so weiter.

Der Workshop der IHK-Hannover findet am 24. Mai 2007 von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr in Hannover, Schiffgraben 49 statt. Die Teilnehmergebühr beträgt EUR 170,- zuzüglich 19 % USt. (EUR 202,30). Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://snipurl.com/1isli

Ansprechpartner bei der IHK ist Herr Christian Heegardt, eMail:
heegardt at hannover.ihk.de.

Quelle: hannover.ihk.de

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