Newsletter-Ausgabe #357: April 2007

Themen: .eu (dotEU) – EURid legt Jahresbericht 2006 vor | Statistik – Frühjahrsmüdigkeit bei .com? | ICANN – Registerfly-Skandal zieht Kreise | BGH – Urteil zur Haftung des Forenbetreibers | ringlockschuppen.com – Vertipper ohne Anspruch | buckhead.com – Stadtteildomain für US$ 250.000,- | Mai – DOMAINfest in Amsterdam

.eu (dotEU) – EURid legt Jahresbericht 2006 vor

EURid, die in Brüssel ansässige Verwaltungsstelle für die neue Europa-Domain .eu (dotEU), hat den ersten Jahresbericht seit Beginn der Live-Registrierung veröffentlicht. Der derzeit nur in englischer Sprache verfügbare Report mit dem Titel „The .eu Domain 2006“ fasst die Entwicklungen von dotEU im abgelaufenen Jahr mit zahlreichen Daten und Statistiken zusammen.

2,5 Millionen Domains allein im ersten Jahr – die .eu-Bilanz für 2006 liest sich beeindruckend. Keine andere neu eingeführte Endung konnte sich so aus dem Stand unter den wichtigsten Top Level Domains der Welt etablieren. Ihren Höhepunkt erreichte die Registrierungswelle im April 2006, als sekündlich bis zu 76 Domain-Namen angemeldet wurden. Die ersten drei registrierten Domains waren dekoration.eu, buchung.eu und tankstellen.eu. Bereits im Rahmen der vier Monate andauernden Sunrise Period gingen über 345.000 Vormerkungen für etwa 245.000 verschiedene .eu-Webadressen bei EURid ein, wobei auf Phase I über 180.000 Domains und auf Phase II knapp 165.000 Vormerkungen entfielen. Bei immerhin 105.000 Domains aus der Sunrise Period gelang es den Anmeldern nicht, ihre behaupteten früheren Rechte rechtzeitig und ausreichend nachzuweisen, weshalb die Domains im Rahmen der „Dienstagsverlosung“ erneut verfügbar gemacht wurden.

Noch wichtiger als die absoluten Zahlen ist für eine Top Level Domain, ob und wie sie tatsächlich genutzt wird; gerade bei Domains erfolgt in vielen Fällen lediglich eine vorbeugende Registrierung, ohne dass die Domain mit Inhalten hinterlegt wird. Hier kann EURid eine Quote von 78 Prozent von operativen Domains vermelden; lediglich 21,7 Prozent der .eu-Domains leiten automatisch auf eine andere Endung weiter. Die meiste „.eu“-phorie herrscht in Deutschland; von dort kommen 31,15 Prozent aller Registrierungen, deutlich vor Großbritannien mit 17,49 und den Niederlanden mit 12,24 Prozent. Im Handel haben .eu-Domains zuletzt stark angezogen; so legt EURid offen, dass sowohl im November als auch im Dezember 2006 jeweils über 4.000 .eu-Domains ihren Inhaber wechselten. Sechs Inhaber können sogar ein Portfolio mit mehr als 10.000 .eu-Domains ihr Eigen nennen. Aus der Abteilung „kuriose Domains“ meldet EURid die Registrierung der Kreiszahl „pi“ auf 63 Zeichen genau, ebenso wie die Anmeldung der Buchstaben „a“ und „z“ in 63maliger, aneinandergereihter Form. Auch wenn derartige Extreme kaum praxisrelevant sind, so weisen immerhin mehr als 2,2 Millionen aller .eu-Domains mehr als sechs Zeichen auf, was unterstreicht, welche regen Zulauf dotEU gefunden hat.

So ganz glücklich mit EURids Tätigkeit zeigten sich zuletzt jedoch zumindest die Domain-Registrare nicht. Am Rande des ICANN-Meetings in Lissabon wurden Klagen laut, dass EURid sich technisch zu wenig an internationale Standards anlehne, wie sie von .com, .net und .de bekannt seien. Böse Zungen sprachen gar von „handgestrickten eMails“, mit denen ohne genügend Automatismen kommuniziert werde; auch vermisst man eine eigene Mailingliste für Domain-Registrare zur internen Kommunikation. EURid zeigte sich angesichts der Kritik offen, ließ aber ebenso offen, ob und wie man zu reagieren gedenke.

Den Jahresrückblick 2006 finden Sie unter:
> http://short4u.de/46095cbc4c9e8

Registrierung von .eu-Domains möglich z.B. unter
> http://www.united-domains.de

Quelle: eurid.eu, heise.de, eigene Recherche

Statistik – Frühjahrsmüdigkeit bei .com?

Der steile Anstieg der Registrierungszahlen der Top Level Domain .com scheint vorerst gestoppt: mit einem Rückgang um etwa 250.000 Domains netto im März 2007 sinkt erstmals seit vielen Monaten die Zahl der angemeldeten Domains. Dagegen bleibt das Landeskürzel .de auf Wachstumskurs.

Offensichtlich scheinen auch die Domain-Anmelder von einer ersten Frühjahrsmüdigkeit geplagt; wie anders ist es zu erklären, dass bei .com, sonst ein Wunder an Beständigkeit, die Registrierungszahl absinkt. Sorgen um die Zukunft muss sich .com aber nicht machen; angesichts von über 64 Millionen angemeldeten Domains bedeutet selbst ein Verlust von 243.000 Domains keinen Beinbruch. Nochmal um knapp 10.000 Domains gegenüber dem Vormonat zulegen konnte .de, die nach etwas über 90.000 Domains im Februar nun um fast 99.000 Domain-Namen im März gewinnt. Damit hielt .de auch die generische Endung .net auf Distanz, die in den vergangenen Wochen und Monaten gefährlich nah aufrücken konnte. A propos .net: bereits in diesem Jahr ist damit zu rechnen, dass die Endung in den exklusiven Kreis der Domains mit über zehn Millionen registrierten Webadressen aufsteigt.

In der Liga der Neulinge präsentiert sich .info mit einem herausragenden Ergebnis; die bereits erstklassigen 87.000 neuen Domains vom Februar konnte .info im März sogar noch verdoppeln. Dagegen ist .biz auf altes Niveau zurückgekehrt und legte um bewährte 25.000 Adressen zu. Von ihrem ständigen Auf-und-Ab hat sich dagegen .us, das offizielle Länderkürzel der USA, verabschiedet. Zwar bewegen sich die Zuwächse auf ausbaubarem Niveau, doch scheinen die Zeiten vergessen, in denen die Registrierungszahlen sogar unter eine Million zurückfielen.

Zum Abschluss nochmals ein Blick über den Tellerrand. Wie bereits letzten Monat angedeutet, hat die russische Endung .ru kräftig an Fahrt gewonnen. Wie RU-Center, nach eigenen Angaben größter .ru-Registrar, gegenüber der Nachrichtenagentur Interfax mitteilte, stieg die Zahl der registrierten Domains auf über 800.000. Spätestens im Sommer rechnet man damit, dass die Millionengrenze fällt.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 10.808.813 – (Vergleich zum Vorjahr: + 98.676)
.at – 730.039 – (Vergleich zum Vorjahr: + 9.865)
.com – 64.598.243 – (Vergleich zum Vorjahr: – 243.576)
.net – 9.360.007 – (Vergleich zum Vorjahr: + 26.588)
.org – 5.863.414 – (Vergleich zum Vorjahr: + 68.998)
.info – 4.227.677 – (Vergleich zum Vorjahr: + 167.742)
.eu – 2.600.796 – (Vergleich zum Vorjahr: + 41.967)
.biz – 1.655.928 – (Vergleich zum Vorjahr: + 25.614)
.us – 1.214.911 – (Vergleich zum Vorjahr: + 12.803)

insgesamt: 101.059.828 (Stand 1. April 2007)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.domain-recht.de/

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: interfax.ru, eigene Recherche

ICANN – Registerfly-Skandal zieht Kreise

Der Skandal um den US-Registrar Registerfly.com zieht immer weitere Kreise: nachdem Registerfly die von der Internet-Verwaltung ICANN eingeleitete Domain-Rettung torpediert hat, hat ICANN Klage erhoben. Doch auch die geschädigten Kunden gehen inzwischen gerichtlich gegen Registerfly und ICANN vor.

Was war passiert: bereits im Jahr 2006 hatten sich immer häufiger Kunden des in New Jersey ansässigen Registrars Registerfly bei ICANN beschwert, dass das Unternehmen es unterlassen hatte, auslaufende Domains zu verlängern. In der Folge verloren viele der von ICANN auf 100.000 geschätzten Registerfly-Kunden ihre Domains; die Rede ist von 75.000 Adressen. Auslöser war ein inzwischen vor Gericht ausgetragener Streit zwischen den Inhabern von Registerfly, John Naruszewicz und seinem ehemaligen Lebensgefährten, Kevin Medina. ICANN sah sich seinerzeit nicht in der Pflicht. Zwar stellte man fest, dass Registerfly zunächst über keine eigene ICANN-Akkreditierung verfügt hatte, durch Übernahme eines Registrars namens Top Class Names Inc., der seinerseits akkreditiert war, jedoch durch die Hintertür das begehrte ICANN-Siegel erhalten hatte; angesichts von 600 – 800 Beschwerden im Monat von Domain-Inhabern mochte man dennoch nichts ungewöhnliches erkennen. Erst die nicht enden wollenden Kunden-Beschwerden führten erstmals im Juni 2006 zu Gesprächen von Registerfly mit zwei ICANN-Vertretern vor Ort; diesen wurde jedoch der Zutritt verwehrt. Anfang März 2007 wurde schließlich der öffentliche Druck auf ICANN immer grösser; Höhepunkt war die Ankündigung, Registerfly zum 31. März 2007 die Akkreditierung zu entziehen.

Diese Ankündigung hat ICANN in die Tat umgesetzt. Die derzeitige Vertragssituation erlaubt es Registerfly jedoch, hiergegen schiedsgerichtlich vorzugehen; eben dies hat Registerfly auch getan. Damit bleiben die Domains mindestens weitere 30 Tage bei Registerfly, und können nicht zu einem anderen Registrar umgezogen werden, um sie dort vor Verlust zu schützen. ICANN sah sich daraufhin veranlasst, vor einem kalifornischen Gericht Klage auf Einsicht in die Firmenbücher und Herausgabe der Kundendaten zu erheben. Doch damit nicht genug: eine Anwaltskanzlei aus North Carolina hat sowohl gegen Registerfly als auch ICANN Sammelklage erhoben. Der Vorwurf lautet, dass Registerfly mit Wissen von ICANN seine Kunden systematisch betrogen hat und diese daraufhin nicht nur ihre Domains, sondern auch Geld bis hin zu ihrem gesamten Unternehmen verloren haben. Die nächste Anhörung ist bereits für den 11. April 2007 angesetzt.

Angesichts der Hilflosigkeit gegenüber den zahlreichen geschädigten Domain-Inhabern hat ICANN anlässlich des Meetings in Lissabon erste Überlegungen angestellt, das Akkreditierungssystem zu überarbeiten und ICANN die Möglichkeit zu schaffen, schneller zu intervenieren. Auch die Möglichkeit, Domains anonym zu registrieren, soll überdacht werden, da so allein der Registrar weiss, wem eine Domain tatsächlich gehört. Kollabiert er und verweigert die Kooperation, riskieren die unbekannten Kunden ungewollt den Totalverlust ihrer Adressen.

Das „ICANN-Factsheet“ zu Registerfly finden Sie unter:
> http://short4u.de/461294eec676b

Informationen über die Sammelklage finden Sie unter:
> http://www.registerfly-lawsuit.com/

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.registerflies.com/
> http://www.stopunifiednames.com/

Quelle: icann.org, icannwatch.org, cbronline.com

BGH – Urteil zur Haftung des Forenbetreibers

Der Bundesgerichtshof hat am 27.03.2007 (Az.: I ZR 101/06) über die Haftung einer Forenbetreiberin zu entscheiden gehabt, in deren Forum der Kläger von zwei Teilnehmern angegriffen wurde. Anstatt gegen diese Nutzer vorzugehen, wandte sich der Kläger, dem einer der Teilnehmer bekannt ist, an die Domain-Inhaberin und Forenbetreiberin.

Das Urteil des BGH ist kurz: Es hebt die Entscheidung der Vorinstanz insoweit auf, als dass die Klage hinsichtlich des dem Kläger namentlich bekannten Forenteilnehmers abgewiesen wurde, und verweist die Sache zurück an das OLG Düsseldorf.

Das hatte die Entscheidung des LG Düsseldorf (1. Instanz), welches der Klage des Betroffenen stattgegeben hatte, teilweise aufgehoben. In dem Verfahren klagte der Mitbegründer und Vorstandsvorsitzende eines eingetragenen Vereins, der die Bekämpfung von Kinderpornographie und Gewaltdarstellungen im Internet zum Satzungszweck hat, gegen die Inhaberin einer Domain, unter der sich ein Forum unter anderem mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. In dem Forum veröffentlichten am 26. Mai 2004 ein namentlich nicht bekannter Teilnehmer unter Pseudonym und am 14. Dezember 2004 der frühere Mitbegründer des Vereins unter Pseudonym jeweils einen Beitrag, der sich kritisch mit dem Kläger auseinandersetzt. Der Kläger verlangte Unterlassung bestimmter Äußerungen aus diesen Beiträgen, Schmerzensgeld sowie Erstattung von Rechtsanwaltskosten.

In erster Instanz war der Kläger weitestgehend erfolgreich: Die bemängelten Äusserungen beider Teilnehmer sollten verschwinden. Hiergegen wandte sich die Beklagte, mit der Folge, dass der Kläger in zweiter Instanz vor dem OLG Düsseldorf (Urteil vom 26.04.2006, Az.: 1-15 U 180/05) nur hinsichtlich der Äußerungen des nicht namentlich bekannten Teilnehmers Erfolg hatte. Da bescheinigte ihm das Gericht eine unzulässige Schmähkritik. Hinsichtlich der Äußerungen des dem Kläger bekannten Teilnehmers war das OLG Düsseldorf allerdings anderer Meinung als der Kläger. Auch hier lag zwar eine unzulässige Schmähkritik vor, doch sah das Gericht keinen Anspruch auf Unterlassung gegen die Beklagte als Betreiberin des Meinungsforums, weil dem Kläger die Identität des Verfassers bekannt sei, und er diesen auf Unterlassung in Anspruch hätte nehmen können.

Das hat nun der Bundesgerichtshof mit seiner aktuellen Entscheidung vom 27.03.2007 zurechtgerückt. Demnach besteht aus Sicht des Bundesgerichtshof keine Pflicht, sich an den eigentlichen Störer zu wenden, wenn der einem bekannt ist; vielmehr hat der Geschädigte die Wahl, an wen er sich wendet. Ob man das wirklich begrüßen soll, ist die Frage. Welche Folgen das für Forenbetreiber hat, lässt sich denken: diese müssen damit im Grunde alle Äußerungen auf ihre rechtlichen Implikationen prüfen, am besten bevor sie veröffentlicht werden. Keine schönen Aussichten, die auch einer gewissen Nähe zur Realität entbehren. In jedem Falle muss das OLG Düsseldorf nun nochmals über die Sache entscheiden, wobei klar ist, dass auch die Äußerungen des dem Kläger namentlich bekannten Forumsteilnehmer entfernt werden müssen.

Das Urteil der Vorinstanz, des OLG Düsseldorfs (Urteil vom 26.04.2006, Az.: 1-15 U 180/05) findet man unter:
> http://www.aufrecht.de/index.php?id=4727

Weitere Informationen zur BGH-Entscheidung findet man unter:
> http://snipurl.com/1f7ch

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, aufrecht.de, eigene Recherche

ringlockschuppen.com – Vertipper ohne Anspruch

Das OLG Hamm (Urteil vom 27.11.2006, Az.: 6 U 106/05) befasste sich mit dem Streit um die Vertipperdomain ringlockschuppen.com (statt ringlokschuppen.com), und kam zu einem für die Klägerin erstaunlichen Ergebnis: deren Klage wurde in 2. Instanz abgewiesen.

Die Klägerin betreibt unter dem Namen Ringlokschuppen ein Veranstaltungszentrum in Bielefeld. Sie ist im Internet unter der Domain ringlokschuppen.com erreichbar. Früher betrieb die Geschäftsführerin der Klägerin die Diskothek PC 69 in Bielefeld. Der Beklagte ist seit dem 23.09.2003 Inhaber der streitigen Domain ringlockschuppen.com, unter der er bis zum 01.07.2004 Inhalte veröffentlicht hatte, die die mittlerweile geschlossene Diskothek PC 69 in Bielefeld betrafen. Seitdem enthält die Webseite überhaupt keine Inhalte mehr. Die Klägerin verlangte unter Berufung auf ihr Namensrecht nach § 12 BGB vom Beklagten, die Domain ringlockschuppen.com nicht mehr zu nutzen und auf sie zu verzichten. Vor dem Landgericht Bielefeld (Az.: 2 O 81/05) war die Klägerin damit erfolgreich. Doch ging der Beklagte in Berufung.

Das OLG Hamm setzte sich ausführlich mit dem Namensrecht auseinander und kam zum Ergebnis, die Klägerin habe keine namensrechtlichen, auf § 12 Abs. 2 BGB gestützten Unterlassungsansprüche betreffend die Verwendung der Domain ringlockschuppen.com gegen den Beklagten. Andere als namensrechtliche Ansprüche habe sie nicht geltend gemacht. Dabei geht das Gericht selbstverständlich davon aus, dass § 12 BGB nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen schützt, wobei der Namensschutz auch den mit der Firma identischen oder den von ihm abgeleiteten Domain-Namen erfasse. Die Klägerin ist Inhaberin des Namens Ringlokschuppen. Diese Bezeichnung ist ein Name im Sinne des § 12 BGB, der im Bielefelder Raum für das von der Klägerin betriebene Veranstaltungszentrum Verkehrsgeltung erlangt habe. Der seitens des Beklagten genutzte Domain-Name sei auch mit dem Namen der Klägerin ähnlich. Allerdings verletzte der Beklagte mit der Domain nicht den Namen der Klägerin, den sie im Geschäftsverkehr führt:

Namen, die man im Geschäftsverkehr führt, sind nämlich nur dann nach § 12 BGB geschützt, soweit das geschäftliche Interesse berührt ist. Nur soweit eine geschäftliche Beeinträchtigung aufgrund der Nutzung durch einen Dritten zu befürchten ist, entfaltet sich ein Anspruch nach § 12 BGB. Nutzt ein Dritter den Namen jedoch anderweitig, so dass geschäftliche Belange des Namensträgers nicht berührt werden, liegt keine Rechtsverletzung vor. So ist es im vorliegenden Falle: Die Klägerin ist Inhaberin der Domain ringlokschuppen.com und kann darüber ihre Geschäfte führen. Durch die Registrierung und Nutzung von ringlockschuppen.com durch den Beklagten wird ihre Arbeit nicht beeinträchtigt. Der Beklagte nutzt die Domain im Grunde gar nicht. Eine so genannte Sperrwirkung, hervorgerufen durch die Registrierung der ähnlichen Domain, liegt damit nicht vor. In der Diskussion um diesen Punkt zogen die Parteien und das Gericht die BGH-Entscheidungen zu shell.de und weltonline.de bei. In beiden Entscheidungen wird deutlich, dass von einer Sperrwirkung nur die Rede sein kann, wenn die Registrierung des Domain-Namens eine erhebliche Beeinträchtigung mit sich bringt. Bei shell.de war es dem Öl-Konzern benommen, die .de-Domains zu registrieren, da sie von einem Gleichnamigen registriert worden war. Im Fall der Webadresse weltonline.de hatte die Klägerin mit welt.de eine optimale Internetpräsenz. So gestalte es sich auch in diesem Falle.

Die Entscheidung des OLG Hamm findet man unter:
> http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/OLG-Hamm6U106-05.html

Die Entscheidung des BGH zu shell.de findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20020139.htm

Die Entscheidung des BGH zur Domain weltonline.de findet man unter (.pdf):
> http://snipurl.com/1f4fn

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bonnanwalt.de, eigene Recherche

buckhead.com – Stadtteildomain für US$ 250.000,-

In der vergangenen Domain-Handelswoche zeichnete sich wieder einmal eine Überraschung ab: nicht der Verkauf der Stadtteildomain buckhead.com zu US$ 250.000,- (ca. EUR 187.335,-) lässt einen staunen, sondern der offenbar systematische Verkauf von Video orientierten .pro-Domains für fünfstellige Dollarbeträge.

Doch zunächst, wie gewohnt, die Länder-Endungen, unter denen sich die mexikanische Domain excelsior.com.mx für US$ 16.667,- (ca. EUR 12.490,-) an der Spitze befindet, sich gleichwohl jedoch nur als läppisch geparkte Suchseite erweist. Schlechter sieht es bei der argentinischen Domain tonos.com.ar auch nicht aus, außer beim Preis von US$ 1.117,- (ca. EUR 835,-). Die zweitteuerste ccTLD der vergangenen Woche stammt ebenfalls vom amerikanischen Kontinent: insure.us sicherte sich ein Unbekannter für US$ 10.500,- (ca. EUR 7.870,-). Erfreuliche Preise konnte auch die deutsche Endung verzeichnen, angefangen mit getinfo.de für EUR 6.000,-, gefolgt von der nur halb so teuren myvoice.de für EUR 3.000,- und

poker-online.de – EUR 2.800,-
itime.de – EUR 2.000,-
gratis-download.de – EUR 2.000,-
emediate.de – EUR 1.800,-
snappi.de – EUR 1.555,-

Die französische Endung meldet sich mit esl.fr zu EUR 4.750,- wieder mal zu Wort; den belgischen Nachbarn pz.be gab es bereits zu EUR 2.325,-. Zurückhaltend gab sich die britische Endung, die mit dearlybeloved.co.uk für GBP 1.000,- (ca. EUR 1.475,-) nur einen Deal aufwies. Darüber hinaus war wieder einmal eine indische Webadresse auf dem Markt erfolgreich: livescore.in erzielte US$ 1.550,- (ca. EUR 1.160,-). Die europäische Endung zeigte geringe Präsenz mit biomass.eu zu EUR 3.400,-, matthies.eu zu EUR 2.000,-, adressresearch.eu für EUR 1.500,- und schleiftechnik.eu für EUR 1.000,-. Der Star der vergangenen Woche ist aber ohne Zweifel die selten verzeichnete .pro. Jemand hat sich wohl seiner Videodomainsammlung entledigt – und das zu stolzen Preisen:

video.pro – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.225,-)
movie.pro – US$ 22.000,- (ca. EUR 16.485,-)
streaming.pro – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.490,-)
stream.pro – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.245,-)

Andere der neuen generischen Endungen kamen nicht zu Wort, so dass das Feld von den traditionellen generischen Top Level Domains beherrscht wird. Dazu zählten unter anderem mo/rtgager/ates.net für pfundige US$ 36.495,- (ca. EUR 27.350,-), gefolgt von hum.net für brummige US$ 18.000,- (ca. EUR 13.490,-), lpm.net mit schlichten US$ 14.000,- (ca. EUR 10.490,-) und schließlich performance.net für sehenswerte US$ 12.000,- (ca. EUR 8.920,-). Weitere Domain-Käufe waren:

dekor.net – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.245,-)
apuestasdeportivas.net – EUR 4.100,-
vaporizer.net – US$ 3.305,- (ca. EUR 2.475,-)
crib.net – US$ 3.001,- (ca. EUR 2.250,-)
waon.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.250,-)
sissy.net – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.025,-)
fanatik.net – US$ 2.610,- (ca. EUR 1.955,-)
vaults.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.875,-)
sftp.net – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.865,-)
seachange.org – US$ 2.488,- (ca. EUR 1.865,-)
hurricaneprotection.net – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.800,-)
envirocitizen.org – US$ 2.350,- (ca. EUR 1.760,-)

Die Domain buckhead.com, die einen Stadtteil von Atlanta bezeichnet und deren nicht geparktes und Nicht-Suchmaschinen-Pendant man unter .net findet, erzielte US$ 250.000,- (ca. EUR 187.335,-). Ob solche Preise auch mit charlottenburg.de oder schwabing.de erzielbar wären? Der Top-Domain der vergangenen Woche folgten unter der Endung .com 12 Domains im fünfstelligen Preisgefüge:

necktie.com – US$ 70.250,- (ca. EUR 52.640,-)
scrapbookalbums.com – US$ 31.250,- (ca. EUR 23.415,-)
targa.com – US$ 30.250,- (ca. EUR 22.670,-)
grandpalace.com – US$ 25.805,- (ca. EUR 19.335,-)
showing.com – US$ 22.500,- (ca. EUR 16.860,-)
itfinance.com – EUR 16.000,-
jango.com – US$ 20.320,- (ca. EUR 15.225,-)
highheel.com – US$ 19.250,- (ca. EUR 14.425,-)
lasvegasrestaurants.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 11.615,-)
hidalgo.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.240,-)
accountingtemps.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.490,-)
advantagerealtors.com – US$ 14.000,- (ca. EUR 10.490,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Mai – DOMAINfest in Amsterdam

Der Profi-Domainer kommt gar nicht mehr zum Verwalten seiner Domains, schon rückt das nächste Domain-Treffen näher: Zum bereits vierten Mal tagt das DOMAINfest. Nach Barcelona, Los Angeles und Hollywood ist nun Amsterdam der Ort des Geschehens.

Zwei Tage im Mai: vom 16. bis zum 17. Mai 2007 tagt DOMAINfest im luxuriösen Hilton Amsterdam Hotel. Dort wird in zwei Tagen über die Lage der Domains informiert und ernsthaftes Kontakteknüpfen betrieben. Die Agenda für die Veranstaltung steht noch nicht fest. Man kann sich selbst als Referent benennen.

Wer sich bis 30. April 2007 anmeldet, bekommt den Frühbucherrabatt und zahlt lediglich US$ 395,-. Ab Mai zahlt man US$ 495,- für die Veranstaltung. Weitere Informationen und Anmeldung unter:

> http://domainfest.com/

Quelle: domainfest.com, eigene Recherche

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