Newsletter-Ausgabe #351: Februar 2007

Themen: .mobi – Serviceangebot wird weiter ausgebaut | .asia – Details der Sunrise Period durchgesickert | TLD-Update – Neues von .ch, .uk und .eu | BFH – Grundsatzurteil zu Domains und Steuern | tandberg.com – US$ 1,5 Mio. für Firmen-Domain | Las Vegas – T.R.A.F.F.I.C. West 2007 im März

.mobi – Serviceangebot wird weiter ausgebaut

dotMobi Ltd, im irischen Dublin ansässige Verwalterin der neuen Mobil-Domain .mobi, baut ihr Dienstleistungsangebot weiter aus: für das zweite Halbjahr 2007 plant man ein umfassendes Verzeichnis mobiler Inhalte. Darüber hinaus soll T-Mobile helfen, die Verbreitung von .mobi-Domains weiter zu fördern.

Zugegeben, an der Idee von Verzeichnissen oder Webkatalogen haben sich schon viele Domain-Registries versucht. Wirklich überzeugen konnte jedoch keiner, obwohl sich zum Beispiel die Museums-Endung .museum durchaus dafür anbietet. Dennoch versucht sich auch dotMobi an einem solchen Verzeichnis. Anders als bei .museum will .mobi sein Verzeichnis jedoch nicht vorrangig öffentlich zur Verfügung stellen, sondern in erster Linie Betreibern, Suchunternehmen und anderen Anwendungsunternehmen einen (kostenpflichtigen) Zugriff auf seine Datenbank bieten, in der die mobilen Inhalte erfasst sind. Dabei sind die Angebote katalogisiert nach Standort, Kategorie, Relevanz und Eignung für den leichten Download von Inhalten auf ein Mobiltelefon. Ein Datenlizenzierungsservice soll dann die Möglichkeit eröffnen, die .mobi-Daten für eine Einbindung in Anwendungen wie etwa standortbasierte Services zu mieten. Eine Vorschau auf die neuen Services ist noch für das erste Halbjahr 2007 angekündigt.

In einem Interview mit dem spanischen Online-Magazin domisfera hat Pinkard Alan Brand, bei .mobi verantwortlich für neue Märkte, weiteren Einblick in die zukünftigen Pläne von .mobi gewährt. Nach Angaben von Brand finden sich zahlreiche Angebote unter .mobi noch in der Entwicklung, wobei Entwicklerwerkzeuge wie das in der letzten Ausgabe des Newsletters vorgestellte Angebot von dev.mobi den Einstieg in die mobile Welt erleichtern soll. Darüber hinaus plant .mobi für die kommenden Wochen, weitere Premium Domains freizugeben, dann erstmals auch solche mit Begriffen in spanischer und deutscher Sprache.

Zu den grössten Stärken der neuen Endung zählt jedoch weniger das Marketing neuer Ideen als ihre Unterstützung durch namhafte Telekommunikationskonzerne wie Ericsson, Microsoft, Nokia, Vodafone und T-Mobile. So verspricht man sich von der Zusammenarbeit mit TIM und Telefonica besonders in südamerikanischen und spanischsprachigen Märkten hohes Potential. Aber auch in Deutschland will .mobi wachsen. Helfen soll dabei T-Mobile: geplant ist, dass die Mobilfunksparte der Deutschen Telekom im Rahmen ihrer „Web’N’Walk“ und „Office in Your Pocket“-Strategien .mobi-Domains einsetzt. Ob und wann dies tatsächlich passiert, ist aber noch offen.

Weitere Informationen zu .mobi finden Sie unter:
> http://pc.mtld.mobi/

Registrierung von .mobi-Domains möglich unter anderem unter:
> http://www.united-domains.de/mobi-domain/

Quelle: prnewswire.co.uk, domisfera.com, eigene Recherche

.asia – Details der Sunrise Period durchgesickert

Wenige Monate vor Beginn der offiziellen Einführung der neuen Top Level Domain .asia sind nun erstmals Details der geplanten Sunrise Period durchgesickert. Geplant ist eine Einführung wie jene von .eu (dotEU) – nur besser.

Sechs Jahre nach dem ersten Vorstoss zur Schaffung einer eigenen Top Level Domain für den asiatisch-pazifischen Raum unterzeichnete die Internet-Regierung ICANN am Nikolaustag des vergangenen Jahres die Registry-Vereinbarung mit dem Verwalter, der DotAsia Organisation. Seither werkelt man im Hintergrund an den Details der Einführung, ohne bisher jedoch konkret zu werden; so sucht man insbesondere auf der Website der Vergabestelle DotAsia vergeblich nach aktuellen Meldungen. Bekannt war, dass man sich bei .asia insbesondere den Inhabern von Markenrechten annehmen will. Doch obwohl das Regelwerk noch in der Entwurfsphase steckt, sind nun erstmals Einzelheiten der Sunrise Period bekannt geworden.

Überraschend grosszügig fällt der Kreis der Registrierungsberechtigten aus. Um eine .asia-Domain erhalten zu können, muss entweder der Domain-Inhaber, der admin-c oder der Registrar ein Rechtsträger aus einem der insgesamt 73 assoziierten Länder sein; hierzu zählen neben klassischen asiatischen Ländern wie Japan, China, Thailand und Korea auch Australien, Zypern, Neuseeland, Saudi-Arabien und die Türkei. Die Sunrise Period wird in mehrere Phasen unterteilt: in Phase 1 kommen zunächst die Regierungen innerhalb der .asia-Community zum Zug. In Phase 2 dürfen sich die Inhaber von Markenrechten um ihre .asia-Domain bewerben, wobei sich die Phase 2 auf drei verschiedene Etappen aufteilt: Marken mit Antragstellung vor dem 16. März 2004 und Eintragung vor dem Start von Phase 2 haben das erste Zugriffsrecht; zum Nachweis ist eine Kopie der Markenurkunde sowie eine eidestattliche Versicherung einzureichen. In Etappe 2 folgen dann Markenrechte mit Antragstellung vor dem 6. Dezember 2006 und Eintragung vor dem Start von Phase 2; auch hier gelten Nachweisregelungen. Erst dann folgen weitere Rechte in Etappe 3. In der dritten Phase der Sunrise Period berechtigen schließlich der Unternehmensname bzw. die Firma zur Teilnahme. Eine Überprüfung durch einen Validation Agent findet in Phase 3 nicht mehr statt, allerdings werden die eingereichten Nachweisdokumente veröffentlicht.

Ehrgeiziges Ziel bei .asia ist, die Schwächen bei der Einführung von .eu zu vermeiden und Domain-Spekulanten das Wasser abzugraben. Zu den weiteren Instrumenten einer fairen Vergabe zählt eine Live-Auktion attraktiver Domains ebenso wie die Möglichkeit, Schlüsselbegriffe zur Marke als Domain zu registrieren. Wann der Startschuss für die Sunrise Period fällt, ist derzeit nicht bekannt; dotAsia hält sich auffallend bedeckt. In ersten Meldungen war von einem Start im Frühjahr 2007 die Rede; ob dieser Termin gehalten wird, ist derzeit allerdings offen.

Weitere Informationen zu .asia finden Sie unter:
> http://www.dotasia.org/
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/

Quelle: mondaq.com, eigene Recherche

TLD-Update – Neues von .ch, .uk und .eu

Obwohl das Jahr noch jung ist, arbeiten die Domain-Verwaltungsstellen kräftig an der Verbesserung ihrer Angebote. Nachfolgend daher ein kurzer Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Reich der ccTLDs.

Die schweizer Domain-Verwaltung SWITCH wird als erste Registrierungsstelle im deutschsprachigen Raum die Hürden für einen unbeabsichtigten Domain-Verlust bis hin zum Domain-Diebstahl mit dem neuen Konzept SWITCHguard noch höher legen. Das neue Angebot integriert sich in das bestehende Registrierungssystem und richtet sich in erster Linie an jene, die über ihre Domain-Namen Geschäfte abwickeln. Wenn an einem mit SWITCHguard geschützten Domain-Namen Änderungen vorgenommen werden sollen, ist es erforderlich, dass mindestens die Hälfte von zuvor bestimmten Personen dieser Änderung zustimmen. Dabei kann der Domain-Inhaber bis zu fünf Vertrauenspersonen benennen, wobei Personen aus der Geschäftsleitung oder (im privaten Umfeld) Verwandte in Frage kommen. Ohne eine solche Zustimmung sind jegliche Änderungen an der Domain, also etwa ein Inhaberwechsel, die Änderung der zugeordneten Name-Server oder gar die Löschung ausgeschlossen. Was dieser zusätzliche Service kosten wird, hat SWITCH allerdings noch nicht festgelegt.

Die britische Registry Nominet hat Anfang Februar einen ersten Einblick in die Zukunft von .uk gegeben. Lesley Cowley, CEO von Nominet, erwartet demnach einen weiteren Anstieg der Domain-Zahlen bei gleichzeitiger Konzentration auf wenige, grosse und zugleich mächtige Domain-Registrare: „Zu den Gewinnern wird zählen, wer sich das grösste Ansehen bei den Kunden erarbeitet hat“. Zugleich wächst nach Einschätzung von Cowley der Versuch, dass von staatlicher Seite Einfluss auf das Internet genommen wird. Mit Genugtuung dürfte man bei Nominet vernommen haben, dass die Briten ihre Domain-Endung hoch schätzen. Nach einer Umfrage würden 72% der Befragten bei der Suche nach dem Online-Händler über die Domain amazon.co.uk statt amazon.com einen Zugriff versuchen. Britische Internetuser zeigen sich demnach besonders loyal zu einheimischen Angeboten und schenken ihnen mehr Vertrauen. Dies könnte mit eine der Ursachen sein, dass auch im Domain-Handel .uk-Domains in den vergangenen Monaten zu immer höheren Preisen gehandelt werden.

Der von EURid, in Brüssel ansässige Verwaltungsstelle der neuen Europa-Domain .eu, als eine Art Gütesiegel für Registrare mit vorzüglichem Service angekündigte „Code of Conduct“ ist in seiner vorläufigen Version nun erstmals öffentlich publiziert worden. Der 9seitige, derzeit nur in englischer Sprache verfügbare Leitfaden regelt unter anderem, wie das „Board of Conduct“ gewählt wird und welches Verfahren zur Anwendung kommt, wenn eine Beschwerde gegen eine Registrierstelle, die den Verhaltenskodex unterzeichnet hat, eingereicht wird. Kandidaten für das „Board of Conduct“ können ab sofort von Registraren benannt werden. Da noch bis 15. März von jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgegeben werden können, ist mit einer Endfassung wohl nicht vor April zu rechnen.

Weitere Informationen zum SWITCHguard finden Sie unter:
> http://www.switch.ch/

Weitere Informationen zu .uk finden Sie unter:
> http://www.nominet.org.uk/

Den Entwurf des .eu-Verhaltenskodex finden Sie unter:
> http://www.eurid.eu/images/Documents/CoC/rules_proc_en.pdf

Quelle: switch.ch, domainnews.com, eurid.eu

BFH – Grundsatzurteil zu Domains und Steuern

An einer Domain kommt kein Unternehmen mehr vorbei. Internet-Domains sind wirtschaftlich relevant. Wie Domains steuerrechtlich zu bewerten sind, ist eine Frage, die der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt zu prüfen hatte (Urteil vom 19.10.2006, Az.: III R 6/05). Er kam bei der gegebenen Fallkonstellation zum Ergebnis, dass Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domain-Inhaber geleistet werden, Anschaffungskosten für ein in der Regel nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut sind.

Der Käufer einer Domain klagte gegen die Finanzbehörde. Er hatte im Jahr 2000 eine Domain zum Preis von DM 7.500,- zuzüglich 16% Umsatzsteuer in Höhe von DM 1.200,- gekauft. Den Betrag von DM 8.700,- zog er bei seiner Einnahmenüberschussrechnung für das Jahr 2000 als Betriebsausgabe ab (§ 4 Abs. 3 EStG). Das akzeptierte das Finanzamt nicht. Die Finanzbehörden sind der Ansicht, bei der Domain handele es sich um ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, das Teil des Anlagevermögens sei und erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme als Betriebsausgabe zu berücksichtigen sei (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG).

Der Kläger nahm den Instanzenweg bis zum BFH. Zunächst ging es ihm nur um den Betrag der Umsatzsteuer (DM 1.200,-). In der Revision zum BFH erweiterte er den Streitgegenstand auf den Gesamtbetrag von DM 8.700,-. Dabei kaprizierte sich der Kläger auf die Argumentation, es handele sich nicht um Anschaffungskosten, sondern um eine Entschädigungszahlung. Der frühere Domain-Inhaber habe seine Rechte an der Domain gegenüber der Domain-Verwaltung DENIC aufgegeben und sei dafür entschädigt worden. Eine Entschädigung sei aber eine sofort abziehbare Betriebsausgabe. Weiter bezieht sich der Kläger darauf, seinen Internetauftritt selbst eingerichtet zu haben, und so ein einheitliches immaterielles Wirtschaftsgut aus Website und Domains geschaffen zu haben, weshalb die Aufwendungen als Anschaffungskosten gemäß § 5 Abs. 2 EStG nicht aktiviert hätten werden dürfen. Schließlich führt der Kläger ins Feld, die Domain unterliege wirtschaftlicher Abnutzung.

Der BFH regelte die Sache kurz und schmerzlos: Die Revision des Klägers sei im Hinblick auf die Umsatzsteuer von DM 1.200,- begründet. Hinsichtlich der erst im Rahmen der Revision weiter geltend gemachten DM 7.500,- weist er aus prozessualen Gründen den Antrag zurück. Zugleich bestätigt der BFH jedoch die Ansicht der vorausgehenden Instanzen, wonach die Aufwendungen des Klägers für den Domain-Namen Anschaffungskosten für ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens sind, die bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme des Wirtschaftsgutes als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 3 Satz 4 EStG). Die Domain sei ein immaterieller Vermögensgegenstand (§ 266 Abs. 2 Buchst. A I 1 HGB) und damit zugleich ein immaterielles Wirtschaftsgut. Der Kläger hat dieses Wirtschaftsgut entgeltlich erworben, wobei es sich um eine Anschaffung und nicht um eine Entschädigungszahlung handelt, denn auch wenn der vorherige Domain-Inhaber die Domain aufgibt und der Kläger sie neu registriert (wodurch die Domain neu entsteht), so handelt es sich doch um einen einheitlichen wirtschaftlichen Vorgang, bei dem der Kläger die Domain vom Inhaber erwirbt.

Beim Argument des vom Kläger hergestellten einheitlichen Wirtschaftsgutes geht der BGH schlicht davon aus, dass die Domain ihre selbständige Bewertbarkeit und damit ihre Eigenschaft als selbständiges Wirtschaftsgut nicht verliert. Darum sei sie nicht als Betriebsausgabe sofort abziehbar. Eine wirtschaftliche Abnutzung dieser Domain vermochte das Gericht ebenfalls nicht zu erkennen, da die Nutzbarkeit der Domain weder rechtlich noch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zeitlich begrenzt ist.

Zuletzt hielt das Gericht dem Kläger zu Gute, dass er die Umsatzsteuer in Höhe von DM 1.200,- gezahlt habe. Die gehöre als abziehbarer Vorsteuerbetrag nach § 15 des Umsatzsteuergesetzes gemäß § 9b Abs. 1 EStG nicht zu den Anschaffungskosten, sondern ist als Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG) mit ihrem Abfluss (§ 11 Abs. 2 Satz 1 EStG) abziehbar. Im Hinblick darauf gab der BFH dem Kläger Recht und der Revision statt.

Das Urteil des Bundesfinanzhofs findet man unter:
> http://short4u.de/45dc961bd4398

Auf Domain-Recht spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesfinanzhof.de, eigene Recherche

tandberg.com – US$ 1,5 Mio. für Firmen-Domain

Man sollte meinen, über dieses Stadium seien wir mit dem Internet hinaus, doch beherrschten vergangene Woche Sex und Spiele wieder einmal die Domain-Verkaufslisten. Und das nicht einmal zu wirklich beeindruckenden Zahlen. Aber ach, beinahe hätten wir es vergessen: tandberg.com wurde für nette US$ 1.500.000,- (ca. EUR 1.150.970,-) an den Mann gebracht; und da gehts nur um Technik.

Nichtsdestotrotz führt der belgische Domain-Name casino.be zum Preis von EUR 8.000,- die Liste der country code Top Level Domains an – und steht da nicht alleine. Weiter spielten mit: gameslive.de zu EUR 2.600,-, pokersoftware.eu zu EUR 1.300,- und pokernet.es für EUR 1.999,-. Neben dieser spanischen Domain zeigte .es auch die Kehrseite des Domain-Handels mit anal.es für EUR 4.500,- und condoms.es zu EUR 2.000,-. Darüber hinaus zeigte sich bei den ccTLDs die übliche bunte Mischung:

bei-uns.de – EUR 5.250,-
meineklasse.de – EUR 5.000,-
kreditmarkt.de – EUR 3.500,-
kiteschule.de – EUR 3.105,-
webclips.de – EUR 1.950,-

nst.eu – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.070,-)
concast.eu – US$ 3.432,- (ca. EUR 2.635,-)

juggling.co.uk – GBP 2.670,- (ca. EUR 3.965,-)
ringtones.cc – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.835,-)
wap.in – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.920,-)
streetadvisor.ca – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.535,-)
rei.us – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.535,-)
kipling.cn – US$ 1.897,- (ca. EUR 1.455,-)
detroit.tv – US$ 1.660,- (ca. EUR 1.275,-)

Die generischen Domain-Endungen brillierten mit unterschiedlichsten Aspekten. So sicherte sich jemand save.mobi für sichere US$ 10.600,- (ca. EUR 8.135,-), während autorentals.mobi schon für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.535,-) möglich waren. .biz trat diesmal wieder nicht an, dafür brachte .info den bekannten sermon.info für US$ 2.500,- (ca. EUR 1.920,-) und mit pinardelrio.info für US$ 1.600,- (ca. EUR 1.225,-) eine kubanische Provinzhauptstadtdomain. Andere generische Endungen zeigten sich zum Teil neutral.net, für parteiische US$ 20.300,- (ca. EUR 15.575,-), oder glücksspielorganisatorisch mit rakeback.org zu US$ 6.500,- (ca. EUR 4.990,-), oder eben eindeutig, mit oralsex.org für US$ 5.500,- (ca. EUR 4.220,-).

jointhemovement.org – US$ 5.000,- (ca. EUR 3.835,-)
luxuryhotels.net – EUR 2.950,-
pacemaker.net – US$ 3.500,- (ca. EUR 2.685,-)
actis.org – US$ 3.217,- (ca. EUR 2.470,-)
bikeland.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.300,-)
warrior.org – US$ 2.700,- (ca. EUR 2.070,-)
dealmaker.net – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.920,-)

Schließlich die Nummer 1: In der Tat ist der Tandberg-Deal eine große Sache: Die Domain tandberg.com ging für US$ 1.500.000,- (ca. EUR 1.150.970,-) von dem Datensicherungsunternehmen Tandberg Data, das jetzt unter tandbergdata.com zu finden ist, an das Unternehmen Tandberg, das sich mit visueller Kommunikationstechnik beschäftigt und zur Zeit noch unter tandberg.net zu finden ist. Darüber hinaus hinterließ interracialsex.com einen gemischten Eindruck, stach aber mit dem Preis von US$ 150.000,- (ca. EUR 115.095,-) unter den anderen, branchengleichen Domains heraus:

handjob.com – US$ 90.000,- (ca. EUR 69.060,-)
kinkysex.com – US$ 88.500,- (ca. EUR 67.905,-)
manhunt.com – US$ 72.222,- (ca. EUR 55.415,-)
strauss.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 38.365,-)
stockz.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 19.180,-)
mooch.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.345,-)
pressplay.com – US$ 17.850,- (ca. EUR 13.695,-)
twelveoaks.com – US$ 13.250,- (ca. EUR 10.165,-)
zong.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 9.975,-)
presentes.com – US$ 12.600,- (ca. EUR 9.670,-)
amateurpictures.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 9.210,-)
sexyunderwear.com – US$ 11.500,- (ca. EUR 8.825,-)
dailyvideos.com – US$ 10.030,- (ca. EUR 7.695,-)
poweredge.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.675,-)
climbingwalls.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 7.675,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Las Vegas – T.R.A.F.F.I.C. West 2007 im März

In gut einer Woche ist wieder Zeit für die T.R.A.F.F.I.C. West in Las Vegas, Show und Treffpunkt für Domain-Profis. Da wie bei jeder T.R.A.F.F.I.C.-Veranstaltung nur geladene Gäste kommen, sollte man sich spätestens jetzt einladen lasssen.

Welche Veranstaltungen der Information dienen und welche dem Vergnügen, ist kaum zu unterscheiden bei der Agenda, die aufgefahren wird. Als ernsthafter Einstieg in das Treffen darf in jedem Fall die Eröffnungsverantaltung am 06. März 2007 um 10.00 Uhr angesehen werden, bei der Rick Schwarz und Howard Neu ihre Willkommensrede halten. Sehr schön dabei ist, dass laut Agenda das Publikum zur „TRAFFIC EAST 2006“ begrüßt wird. Wenn die Herren in allem so sauber arbeiten…

Man wird freilich das Gefühl nicht los, dass sich hier eine Branche um sich selbst dreht, denn eigentlich werden weitestgehend Geschäfte abgewickelt (in Form von Versteigerungen), und jeder Anwesende darf schulterbeklopft seine Erfolgsstory von der letzten T.R.A.F.F.I.C. erzählen. Der Schwerpunkt liegt diesmal bei der Weiterentwicklung des Erfolgsmodels Pay-Per-Click. Von großem Gewicht wird auch der Dialog mit der Werbeindustrie sein.

Die Traffic West 2007 findet vom 05. bis 08. März 2007 im Hotel „The Venetien“ in Las Vegas statt. Die Teilnehmer zahlen einen All-Inclusive-Preis. Interessenten sollten sich unverzüglich einladen lassen und sich dann anmelden. Anmeldungen sind nur nach Einladung möglich.

Weitere Informationen und eine schöne Ansprache von Rick Schwarz, Mitgründer von T.R.A.F.F.I.C, finden Sie unter:
> http://www.targetedtraffic.com/

Quelle: targetedtraffic.com, dnjournal.com, eigene Recherche

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