Newsletter-Ausgabe #348: Februar 2007

Themen: google.de – Entführung schlägt hohe Wellen | GEZ – erneut Warnung vor gefälschten Rechnungen | Allianz – Afternic und Faboulus kooperieren | China – Registrierungszahl im Steigflug | EHUG – Abmahnrisiko bei Geschäftsbriefen? | joystick.com – Highscore der Woche | Lissabon – 28. ICANN-Meeting im März

google.de – Entführung schlägt hohe Wellen

Die Kurzzeitentführung der Domain google.de schlägt auch eine Woche nach der Entdeckung hohe Wellen: nach wie vor ist öffentlich nicht bestätigt, wie es im Detail zu der unautorisierten Änderung der Domaindaten kommen konnte. Die österreichische Domain-Vergabestelle Nic.at betonte, dass ähnliche Vorfälle bei .at ausgeschlossen seien.

Wie berichtet, war dem weltweit wohl bekanntesten Suchmaschinenbetreiber Google Anfang vergangener Woche für wenige Stunden die Domain google.de abhanden gekommen. Ein unberechtigter Provider- und nachfolgender Inhaberwechsel führte zu einer wenige Stunden andauernden Übertragung der Domain. Nach Angaben von heise.de hat ein Kunde des Webhosters Goneo behauptet, Inhaber der Domain google.de zu sein, und online einen so genannten KK-Antrag (Kurzform für „Konnektivitäts-Koordination“) gestellt; dieser leitet automatisiert einen Providerwechsel ein. Der KK-Antrag wird gestartet, indem ein Kunde einen Provider beauftragt, eine bestehende Domain zu übernehmen. Dieser Antrag wurde an DENIC weitergeleitet, weshalb man von dort ebenfalls automatisiert die Nachfrage beim bisherigen Provider veranlasste, ob der Wechsel in Ordnung ginge. Da innerhalb einer bestimmten Frist keine Antwort bei DENIC einging, wurde dieses Schweigen als Zustimmung ausgelegt. Weitergehende Details wurden öffentlich bisher nicht bekannt. Stefan Keuchel, Sprecher von Google Deutschland, zeigte sich im Pressegespräch jedoch entschlossen: „Dies ist vorher noch nie passiert, und glauben Sie mir, das wird auch nie wieder passieren. Seien Sie versichert, dass es interne Änderungen geben wird.“

Für die österreichische Domain-Vergabestelle Nic.at erklärte Geschäftsführer Richard Wein, ein Vorfall in der Art und Weise, wie er bei google.de passiert ist, sei in Österreich nicht möglich. Während bei .de wie gezeigt das Schweigen des verwaltenden Registrars vom System als Zustimmung gewertet wird, müssen in Österreich die Domain-Inhaber einem Wechsel aktiv zustimmen; folgt auf eine eMail keine Antwort, wird der Inhaber per Brief oder Fax kontaktiert. Das System in Österreich ist damit zwar aufwändiger und teurer, aber auch sicherer. „Den Vorwurf, dass mit dem System relativ leicht Missbrauch betrieben werden kann, muss sich die DENIC angesichts dieser Vorfälle sicherlich gefallen lassen“, unterstreicht Wein seine Einschätzung.

Bei der DENIC ist die Kritik bekannt. Dr. Klaus Herzig, Pressesprecher der DENIC, wies jedoch darauf hin, dass es absolute Sicherheit nicht gibt. Bereits vor dem google.de-Fall hat man sich intensiv mit der Optimierung des Providerwechselverfahrens befasst. Ob und gegebenenfalls welche Änderungen geplant sind, ist offen.

Die Erklärung der DENIC finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/denic/presse/press_79.html

Details zum Providerwechselverfahren finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/faqs/detail_2.html

> http://www.google.de

Quelle: denic.de, pressetext.de, infoworld.com

GEZ – erneut Warnung vor gefälschten Rechnungen

Nach dem Webhoster 1&1 ist auch die Kölner Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Opfer einer Spam-Attacke geworden: in als Rechnung getarnten eMails verschicken unbekannte Täter massenhaft eine angehängte .zip-Datei, die beim Öffnen einen Trojaner installiert und nach erster Einschätzung weitere schädliche Software nachlädt.

In typischer Aufmachung von GEZ-Schreiben und dem Webauftritt täuschend ähnlich nachempfunden, erhalten derzeit zahllose Internetnutzer per eMail eine Aufforderung, noch offene Gebühren in meist dreistelliger Höhe an die GEZ zu bezahlen. Der oder die Täter legen dabei erhebliche kriminelle Energie an den Tag, als sie die Unsicherheit der Bevölkerung zur seit dem 01. Januar 2007 bestehenden Gebührenpflicht für so genannte „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ wie internetfähige Rechner, PDAs oder Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung auszunutzen versuchen. So werden die Empfänger darauf hingewiesen, dass die Rechnung „einen Zuschlag beinhaltet, der durch das nicht rechtzeitige Anmelden des Internetverbindung entstanden ist.“ Darüber hinaus weist man darauf hin, dass die Unterlassung rechtzeitiger Einwände als Genehmung gelte, und bestimmt so den Empfänger zum Öffnen der angehängten Datei. Durch das Öffnen installiert sich ein Trojaner. Dass es sich bei der angehängten Datei um eine ausführbare (.exe) handelt, ist beim ersten Blick nicht sichtbar, da Windows in der Regel diese Endung ausblendet. Empfänger sollten diese eMail umgehend löschen und auf keinen Fall die angehängte Datei öffnen.

Das eigene Internetangebot der GEZ informiert derzeit nur spärlich über die Risiken der gefährlichen Botschaften. Erste-Hilfe-Maßnahmen sucht man noch vergeblich, stattdessen folgt der Hinweis, dass die meisten Virenscanner den Schädling nicht erkennen würden. Wer selbst Antivirensoftware einsetzt, sollte also zumindest stets die aktuellste Version zur Verfügung haben, um im Fall der Identifizierung die Chance auf eine Entdeckung zu erhöhen. Darüber hinaus gilt es hinzuweisen, dass in Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 1. Januar 2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit bleiben. Privathaushalte mit mindestens einem angemeldeten Radio haben regelmäßig nichts zu befürchten.

Erst wenige Tage zuvor war die 1&1 Internet AG ebenfalls ins Visier der Spammer gerückt: unter dem Tarnnamen „Rechnung.pdf.exe“ verschickten unbekannte Täter an willkürlich ausgesuchte eMail-Adressen millionenfach eine als Rechnung getarnte Datei. Bei der angehängten Datei handelt es sich jedoch nicht um eine Rechnung, sondern einen Schädling. Sobald er installiert ist, eröffnet er die Möglichkeit, die auf dem Rechner befindlichen Daten auszuspähen oder diesen für weitere fremde Angriffe zu missbrauchen. Betroffenen Kunden hat 1&1 einen eigenen Bereich in seinem Internetangebot eingerichtet, in dem ein kostenloses Programm zur Beseitigung des Virus/Trojaners heruntergeladen werden kann.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.gez.de/door/gebuehren/faqs/index.html

Die Antivirus-Seiten von heise Security finden Sie unter:
> http://www.heise.de/security/dienste/antivirus/

Quelle: searchnetworking.de, tagesschau.de, gez.de

Allianz – Afternic und Faboulus kooperieren

In den so genannten „secondary domain name market“ kommt erneut Bewegung: nachdem erst im Dezember 2006 der im US-Bundesstaat Massachusetts ansässige Domain-Registrar NameMedia die Domain-Handelsplattform Afternic übernommen hatte, gaben nun die Australier von Faboulus.com eine strategische Partnerschaft mit NameMedia bekannt.

Mit mehr als 500.000 überwiegend generischen und hochkommerziellen Domain-Namen verfügt Faboulus.com, ein zur australischen Dark Blue Sea Ltd. gehörendes Unternehmen, über eines der wohl größten Domain-Portfolios der Welt. Wie in einem Katalog bietet Faboulus seine Domain-Namen, getrennt nach Kategorien und Stichwörtern, zu häufig vierstelligen Preisen zum Verkauf an. Um dieses reichhaltige Angebot einem breiteren Publikum präsentieren zu können, hat Faboulus die Domain-Börse Afternic als exklusive Plattform für seine Domains ausgewählt. Mit dieser strategischen Allianz stärken sowohl Afternic als auch Faboulus ihre Stellung als Domain-Händler, ohne ihre eigene Identität zu verlieren. BuyDomains, vor der Übernahme von Afternic die bisherige Handelsplattform von NameMedia, wird die Faboulus-Domains ebenfalls in sein Angebot integrieren. Damit unterstreicht NameMedia seine Pläne, Afternic mit BuyDomains zu einer grossen Domain-Börse zu vereinen.

Obwohl NameMedia und Faboulus auf den ersten Blick als unmittelbare Konkurrenten einzustufen sind, die beide Premium-Domains verkaufen wollen, erscheint die Allianz nach einer erster Brancheneinschätzung sinnvoll. Da Domains nur ein einziges Mal vergeben werden können, besteht bei den wirklich attraktiven Domains wenig Konkurrenz: wer einen bestimmten Domain-Namen sucht, kann sich nur an einen Inhaber wenden. Mit dem nunmehr stark vergrösserten Angebot – die Rede ist von weit über einer Million Domains – kann aber auch Afternic seinen Kunden noch mehr Auswahl bieten, von zusätzlichen Vermarktungsmodellen wie dem Schnüren attraktiver Domain-Pakete einmal abgesehen. Für die Sedo, die mit geschätzten fünf Millionen weltweit größte Domain-Börse, nimmt damit der Konkurrenzdruck zu. Für die Kunden heisst das aber: sie dürfen sich auf attraktive Angebote freuen.

> http://www.fabulousdomains.com

Quelle: emediawire.com, domainnamewire.com

China – Registrierungszahl im Steigflug

In China schreitet die Verbreitung des Internets zusehend voran: nach einer aktuellen Untersuchung des China Internet Network Information Center (CNNIC) verfügen inzwischen 137 Millionen Chinesen über einen Internetanschluss. Der rapide Anstieg wirkt sich auch auf die Domain-Registrierungszahlen positiv aus.

Mit seinen 1,3 Milliarden Einwohnern zählt die Volksrepublik China inzwischen zu den vier größten Wirtschaftsnationen der Welt, noch vor Frankreich und Großbritannien. Mit dieser wirtschaftlichen Entwicklung nahm in den vergangenen Jahren auch die Nutzung des Internets stark zu. So bedeuten die aktuell 137 Millionen Chinesen mit Internetanschluss ein Wachstum von über 23 Prozent gegenüber dem Vorjahr; mehr als 75 Prozent surfen dabei mit schneller Breitbandverbindung. Dabei konzentrieren sich die Nutzer stark auf die städtischen Zentren, während auf dem Land noch Nachholbedarf besteht.

In Sachen Domain-Namen legt China ebenfalls ein hohes Wachstumspotential an den Tag, ohne – derzeit jedenfalls – jedoch an die Spitzenwerte von .com oder .de heranreichen zu können. Im Dezember 2007 waren insgesamt 1.803.393 .cn-Domains registriert, davon 1.125.846 als reine .cn-Domains; der Rest verteilt sich auf offizielle Subdomains wie .com.cn oder .net.cn. Gegenüber dem Vormonat November bedeutet dies einen Nettoanstieg um über 300.000 Domains. Im Jahresvergleich konnte .cn um über 700.000 Domains zulegen. Ihr wahres Potential hat .cn aber noch nicht ausgespielt; mit der zunehmenden Verbreitung von internationalisierten Domain-Namen (IDNs) rechnen Experten mit einem nochmaligen Wachsstumsschub, der das chinesische Länderkürzel mittelfristig zu einer der zahlenmässig erfolgreichsten Domain-Endungen der Welt machen wird.

Zu verdanken hat China diese Entwicklung nicht zuletzt einer Liberalisierung der Vergabebestimmungen im Jahr 2003. Seither ist die Registrierung von Domain-Namen direkt unterhalb von .cn sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen im Format name.cn möglich. Eine Niederlassung in China ist nicht mehr erforderlich; auch eine schriftliche Beantragung der Domains, deren Bearbeitung früher oft mehrere Wochen in Anspruch nahm, ist entfallen. Es gibt allerdings klare inhaltliche Beschränkungen: demnach dürfen zum Beispiel keine Inhalte angeboten werden, die sich gegen die chinesische Staatsführung richten, nationalen Interessen schaden, für öffentliche Störungen sorgen oder pornographischen Zwecken dienen. Kein Verbot gilt hingegen für den Handel mit den China-Domains: so führt etwa die Handelsbörse Sedo.de zahlreiche .cn-Adressen im Angebot.

Registrierung von China-Domains z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/cn-domain/

Die offiziellen Domain-Vergaberichtlinien (in Englisch) für
.cn finden Sie unter:
> http://www.cnnic.net.cn/en/index/0P/index.htm

Quelle: shanghaidaily.com, eigene Recherche

EHUG – Abmahnrisiko bei Geschäftsbriefen?

Seit dem 1. Januar 2007 ist eine Gesetzesänderung wirksam, die einigen Wirbel im Internet verursacht: Die Vorgaben für einen ordentlichen elektronischen Geschäftsbrief wurden in einigen Gesetzen „geändert“. Die neuen, teilweise vielfältigen Regelungen sind noch nicht recht beim Nutzer angekommen. Eine Abmahnwelle wird befürchtet.

Der Gesetzgeber war wieder fleißig und hat das 34 Seiten starke „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10. November 2006 (EHUG)“ geschaffen und damit diverse EU-Richtlinien und Verordnungen umgesetzt. Die komplexe Norm wirkt sich auf zahlreiche Gesetze aus und sorgt für kleine Veränderungen und Ergänzungen. Mancher argwöhnt, es öffne einer neuen Abmahnungswelle Tür und Tor, doch drohen wohl eher – wenn überhaupt – Bußgelder und keine Abmahnungen.

Das Gesetz regelt die Offenlegungspflichten von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, dient der Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind. Hauptsächlich wird der Umgang mit Daten bei den elektronischen Registern geregelt und betrifft deshalb zunächst die Register selbst. Doch kleine Schnipsel des langen Gesetzes wirken sich unmittelbar auf den Geschäftsverkehr von Unternehmen aus. In der Praxis hat sich da freilich nichts geändert, vielmehr wurde ein seit langem bestehender rechtlicher Tatbestand durch Änderung der Normen lediglich klar gestellt.

Die klarstellenden Gesetzestextänderungen betreffen § 37a HGB, § 80 AktG und § 35a GmbHG. Diese Normen beschäftigen sich mit der Darstellung einer Unternehmung im Kontakt nach außen. War zum Beispiel früher in § 80 Absatz 1 Satz 1 AktG von „Geschäftsbriefen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet werden“ die Rede, so hat der Gesetzgeber mit Artikel 9 Ziffer 5 des EHUG hinter „Geschäftsbrief“ die Wendung „gleichviel welcher Form“ angefügt. Damit wird klargestellt, was seit längerem für Geschäftsbriefe galt: auch eMails sollen die notwendigen Angaben zum Unternehmen, wie sie auf papierner Geschäftspost üblich ist, enthalten.

Die eMails von Kaufleuten müssen also alle im Gesetz aufgezählten Angaben wie die Rechtsform und den Sitz der Gesellschaft, das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist und so weiter enthalten. Fehlt etwas, so ist freilich nicht mit einer Abmahnung zu rechnen; da sind sich die Juristen weitestgehend einig. Denn es handelt sich bei den genannten Normen lediglich um wertneutrale Ordnungsvorschriften. Ein Verstoß gegen diese Normen sollte demnach nicht wettbewerbswidrig sein und zieht folglich keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich. Allerdings drohen seitens der Registergerichte Bußgeldbescheide. Ob die Registergerichte freilich Zeit und Muße haben, sich um sowas zu kümmern, lässt sich schlecht sagen.

Das EHUG findet man unter:
> http://tinyurl.com/3av5jc

Besser aber, man schaut unter den einschlägigen Gesetzen, also im Handelsgesetzbuch (§ 37a HGB), dem Aktiengesetz (§ 80 AktG) und dem GmbH-Gesetz (§ 35a GmbHG) nach. Die Gesetze findet man unter:
> http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: schindlerboltze.de, heise.de, eigene Recherche

joystick.com – Highscore der Woche

Wieder eine Domain-Handelswoche, wieder ein hohes Preisniveau, wenn auch im mittleren Preissegment. Die Freude am Spiel führte bei joystick.com zum Highscore der Woche mit US$ 65.250,- (ca. EUR 50.095,-). Wieder herausragend zeigt sich die britische Endung .co.uk, und .net steht auch weiter für immer wieder stabile Preise.

Unter den Länderendungen erweist sich wieder einmal Großbritanniens Länderkürzel .co.uk als die zur Zeit führende country code Top Level Domain (ccTLD). Und obwohl sich auf Ebene der Second Level Domain mit .me.uk und .org.uk zwei weitere Kürzel tummeln, die dem breiten Publikum zur Verfügung stehen, sind es wie immer nur .co.uk-Domains, die den Inhaber wechseln. Diesmal erwischte es fashionista.co.uk für GBP 10.140,- (ca. EUR 15.390,-), gefolgt von tcl.co.uk für GBP 5.556,- (ca. EUR 8.435,-) sowie partyb/ingo.co.uk und contractor.co.uk für jeweils GBP 5.000,- (ca. EUR 7.590,-). Den zweitbesten Preis unter den Länderendungen erzielte freilich die amerikanische sextoys.us mit US$ 15.000,- (ca. EUR 11.515,-). Auf sie folgte die spanische wacacionesenespana.es für EUR 6.500,-. Was weiter geschah: Einige exotische Endungen, darunter auch die französische Länderkennung, zeigten Flagge:

sciences.tv – EUR 5.000,-
broadway.tv – US$ 3.299,- (ca. EUR 2.535,-)
newyork.ch – EUR 2.500,-
bodog.cn – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.535,-)
goportail.fr – EUR 980,-

Die europäische Endung hatte Durchblick:

augenarzt.eu – EUR 3.400,-
mar.eu – EUR 3.000,-
casinodirectory.eu – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.575,-)
augis.eu – EUR 895,-

Die deutschen Domain-Verkäufe sprechen eine klare Sprache:

industrade.de – EUR 2.200,-
videoguide.de – EUR 1.000,-

Unter den generischen Domain-Endungen bewegt sich diesmal wenig. Immerhin wechselte naw.info für EUR 3.500,- den Inhaber, und .mobi übt sich bei hobby.mobi mit US$ 2.500,- (ca. EUR 1.920,-) in Zurückhaltung. Den Zauber des Domain-Handels brachte merlin.net zum Preis von US$ 30.000,- (ca. EUR 23.030,-), gefolgt von lyric.net mit ansprechenden US$ 15.000,- (ca. EUR 11.515,-). Verbindlich war der Preis von connexion.net mit US$ 6.888,- (ca. EUR 5.290,-) und unaussprechlich der von lkj.org mit US$ 3.448,- (ca. EUR 2.645,-). Weiter tummelten sich mehr oder wenig interessante Domains unter den klassischen gTLDs:

coconut.net – US$ 3.188,- (ca. EUR 2.445,-)
teams.org – US$ 3.100,- (ca. EUR 2.380,-)
flipit.net – US$ 3.088,- (ca. EUR 2.370,-)
scic.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.920,-)
launch.org – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.920,-)
indien.net – US$ 2.311,- (ca. EUR 1.775,-)
myworld.org – US$ 2.288,- (ca. EUR 1.755,-)
7s.org – US$ 2.150,- (ca. EUR 1.650,-)
infology.net – US$ 2.088,- (ca. EUR 1.605,-)
vivanet.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.535,-)
techcomm-online.org – EUR 1.500,-

Schließlich wies .com neben dem Topseller konsequent gute Preise auf, von denen gleich vier deutlich über der Marke von EUR 20.000,- lagen:

vi/deocards.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.870,-)
frisbee.com – US$ 35.000,- (ca. EUR 26.870,-)
mycrib.com – US$ 33.583,- (ca. EUR 25.785,-)
tilefloors.com – US$ 30.000,- (ca. EUR 23.030,-)
250.com – US$ 21.000,- (ca. EUR 16.125,-)
narcoticsanonymous.com – US$ 20.500,- (ca. EUR 15.740,-)
connex.com – US$ 20.001,- (ca. EUR 15.355,-)
yule.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.355,-)
dubaiproperty.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 15.355,-)
fux.com – US$ 19.666,- (ca. EUR 15.100,-)
apg.com – US$ 19.500,- (ca. EUR 14.970,-)
outdoorwear.com – GBP 9.500,- (ca. EUR 14.420,-)
entertainmentfurniture.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 13.820,-)
tv24.com – EUR 13.000,-
troopers.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.515,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com, eigene Recherche

Lissabon – 28. ICANN-Meeting im März

Keine acht Wochen mehr sind es bis zum nächsten ICANN-Meeting, das diesmal vom 26. bis 30. März 2007 in Lissabon, der Hauptstadt von Portugal, stattfindet. Wer seine Anreise frühzeitig bucht, kann sich besser organisieren.

Das ICANN-Meeting in Lissabon ist das 28. öffentliche Treffen von ICANN, der Internetverwaltung. Veranstaltungsort ist das Corinthia Hotel, das nahe der Hauptstadt gelegen ist. Es gilt als das grösste und konferenzfreundlichste Fünfsternehotel in Lissabon. Und wen die Unruhe packt, weil es mit den Diskussionen zu viel wird, der kann ja immer in die Stadt.

Lissabon selbst bildet mit seinen über 500.000 Einwohnern und dem Hafen, den Bildungseinrichtungen sowie dem Regierungssitz das wirtschaftliche Zentrum Portugals. Das Wetter im März kann durchaus noch regnerisch sein, die Temperaturen jedoch mild.

Die Agenda des ICANN-Meetings steht noch nicht fest. Sicherlich wird sich das GAC (Government Advisory Committee) bereits ab Samstag, dem 24. März 2007 treffen. Wie immer werden die öffentlichen Veranstaltungen per Webcast übertragen und Mailinglisten eingerichtet, so dass man an den Veranstaltungen Teil haben kann, auch wenn man nicht vor Ort ist.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://icann.org/meetings/lisbon/
> http://www.icann-lisboa.pt

Quelle: icann.org, icann-lisboa.pt, de.wikipedia.org

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top