Newsletter-Ausgabe #347: Januar 2007

Themen: Hijacking – google.de kurzzeitig entführt | mobiSiteGalore – Websitebuilder für .mobi-Domains | Stühlerücken – Ascio wechselt den Inhaber | US$ 60 Mio. – Millionenkredit für Oversee | Leitfaden – „Code of Conduct“ liegt vor | cat-ersatzteile.de – Marke mit Anhang ist zuviel | sportsbook.mobi – hoher Preis für .mobi-Domain | Job-Angebote der united-domains AG

Hijacking – google.de kurzzeitig entführt

Dem Suchmaschinenbetreiber Google ist in der Nacht auf den vergangenen Dienstag für einige Stunden die .de-Domain abhanden gekommen: wie die DENIC e.G., für die Verwaltung aller .de-Domains zuständige Stelle, inzwischen bestätigt hat, führte ein unberechtigter Provider- und nachfolgender Inhaberwechsel zur kurzzeitigen Übertragung der Domain google.de.

Wer sich am frühen Morgen des 23.01.2007 kurz nach Mitternacht über die deutsche Seite der Suchmaschine Google auf die Suche begeben wollte, der dürfte sich nicht nur vor Müdigkeit kurz die Augen gerieben haben. Statt der klassisch-spartanisch anmutenden Startseite der wohl beliebtesten Such- und Findseite der Welt erschien eine Parkseite des Webhosters Goneo mit einem Bild des Komikers Mirko Nontschew. Als Inhaber der Domain wurde im WHIOS-Verzeichnis eine Privatperson aus Frankfurt ausgewiesen. Wenige Stunden später wechselte der Inhaber auf ein Unternehmen aus Wiesbaden. Nachdem die unberechtigte Übertragung bemerkt worden war, wurde vom zuständigen Provider die DENIC informiert, die auf Veranlassung von Google die Nameserveränderungen wieder zurücksetzte. Durch einen erneuten Providerwechsel wurde die Domain schließlich wieder auf Google Inc. eingetragen.

Die DENIC e.G. nahm den Vorfall zum Anlass, in einer ausführlichen Presseerklärung zu dem Vorgang Stellung zu nehmen. Demnach haben zwei Kontrollmechanismen nicht funktioniert: Der Auftrag zum Providerwechsel wurde gestellt, obwohl Google nicht die Absicht hatte, den Provider zu wechseln. Außerdem erfolgte vom verwaltenden Provider innerhalb der für diese Fälle üblichen Frist von fünf Werktagen keine Reaktion, was so interpretiert wird, dass dem abgebenden Provider keine Gründe vorliegen, die gegen einen Wechsel sprechen. Das Schweigen des verwaltenden Registrars wird vom System also im Ergebnis als Zustimmung gewertet. In einem zweiten Schritt erhielt die DENIC dann vom neuen Provider einen Änderungsauftrag für die Daten des Inhabers und der Nameserver der Domain google.de. Wie es letztlich im Detail zu all dem kommen konnte, wird in den kommenden Tagen noch zu klären sein.

Dem wohl spektakulärsten Versuch einer feindlichen Übernahme einer .de-Domain war zuvor im September 2004 das beliebte Internet-Auktionshaus eBay zum Opfer gefallen: für wenige Stunden befand sich die Domain ebay.de in den Händen einer Privatperson, bevor die Änderungen sämtlich wieder rückgängig gemacht wurden. Die DENIC sah sich damals massiver Kritik und dem Vorwurf ausgesetzt, man habe aufgrund der Bekanntheit von eBay Ausnahmen von den eigenen Regeln gemacht, um so die unverzügliche Rückübertragung sicherzustellen. Entsprechend der Praxis bei generischen TLDs wie .com, .net und .info fordern die Kritiker die Einführung eines so genannten AuthCodes. Dieser Auth-Code wird nur beim Domain-Umzug verwendet, und ist beim Registrar gesondert zu erfragen. Gleichwohl konnte sich diese Forderung bis heute nicht durchsetzen.

Bei einigen Registraren wie der united-domains.de müssen die Kunden übrigens keine Sorge haben, ihre .de-Domains versehentlich zu verlieren: liegt keine ausdrückliche schriftliche Freigabe des Kunden für seine Domain vor, werden sämtliche Übertragungsversuche automatisiert zurückgewiesen.

Die Erklärung der DENIC finden Sie unter:
> http://www.denic.de/de/denic/presse/press_79.html

> http://www.google.de

Quelle: denic.de, wortfeld.de, eigene Recherche

mobiSiteGalore – Websitebuilder für .mobi-Domains

Die mobile Revolution für das Internet – so sieht sich die neue Mobil-Domain .mobi. Doch die zwingend einzuhaltenden technischen Bedingungen stellen viele Interessenten vor ein Problem. Abhilfe schafft das kostenfreie Angebot von mobiSiteGalore, mit dem binnen weniger Minuten Webseiten für .mobi-Domains zusammengebastelt werden können.

Ihre besondere Bedeutung leiten .mobi-Domains aus dem Umstand ab, dass die angebotenen Inhalte vom Domain-Inhaber auf mobile Kommunikationsgeräte wie PDA, Handy oder Blackberry angepasst werden müssen, um so das mobile Internet zu fördern. Es genügt also nicht, die Domain lediglich zu registrieren; auch die angebotenen Inhalte müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu hat Verwalter mTLD Ltd. eigene Richtlinien entwickelt, die „Switch On!“-Guides. Sie enthalten einen Mix aus verpflichtenden und empfohlenen Handlungsanweisungen, wie die Darstellung und Umsetzung mobiler Inhalte und Dienste in der Praxis zu erfolgen hat. Doch die technischen Hürden sind nicht ohne: wer eine Website unter .mobi veröffentlichen will, muss sein Angebot zum Beispiel zwingend in XHTML darstellen, sowie einige weitere Regeln beachten, will er nicht Gefahr laufen, dass die Domain suspendiert wird.

Hier setzt nun das Angebot von mobiSiteGalore an. Binnen weniger Minuten können auch technisch unerfahrene Nutzer Schritt für Schritt ihren eigenen Mix an Inhalten erstellen, und das völlig kostenlos. So stehen zahlreiche Farben und Vorlagen zur freien Gestaltung und Nutzung des .mobi-Angebots bereit, zudem können auch eigene Grafiken oder Logos hochgeladen und verwendet werden. Einzelheiten erklärt ein kleiner Demofilm, der zugleich einen ersten Überblick über die Möglichkeiten des Angebots verschafft. Die Konfiguration erfolgt vollständig browserbasiert, eine Software muss nicht installiert werden. Hat man sein Angebot einmal hochgeladen, sind auch spätere Änderungen jederzeit möglich. Das englischsprachige Angebot ist wie gesagt kostenlos, es wird lediglich um freiwillige Spenden gebeten, die man bei einem solchen Angebot aber auch zahlen sollte. Eine „echte“ .mobi-Domain ist mit diesem Angebot jedoch nicht verbunden.

Kunden der Starnberger united-domains AG müssen sich übrigens auch ohne mobiSiteGalore keine Sorgen machen, dass die technischen Anforderungen nicht erfüllt werden: Alle dort registrierten .mobi-Domains werden automatisch auf eine Parking-Site mit aktuellen News und Services umgeleitet, welche die von mTLD gesetzten Bedingungen erfüllt.

Den „.mobi Website Builder“ finden Sie unter:
> http://www.mobisitegalore.com/

Registrierung von .mobi-Domains möglich unter anderem unter:
> http://www.united-domains.de/mobi-domain/

Quelle: webtrafficdaily.wordpress.com, eigene Recherche

Stühlerücken – Ascio wechselt den Inhaber

Das Stühlerücken unter den Domain-Registraren macht auch 2007 keinen Halt: Group NBT, ein britischer Provider und bis Oktober 2004 mit Marken wie Netnames besser bekannt unter der Bezeichnung NetBenefit, hat zum Jahreswechsel den dänischen Domain-Registrar Ascio Technologies A/S übernommen.

Für 18,3 Mio. britische Pfund (umgerechnet ca. EUR 27,9 Mio.), davon 7,5 Mio. britische Pfund in bar und weiteren 4,3 Mio. Aktien, wechselt damit die Leitung bei einem der älteren Registrare im Domain-Geschäft. Ascio, im Jahr 1999 als Speednames in Kopenhagen gegründet und 2001 umbenannt, zählt zu den Pionieren im Reselling-Geschäft mit Domain-Namen. Früh erkannte man zudem das Bedürfnis der Kunden, ihre Internetadressen unter möglichst vielen Endungen registrieren zu können. Mit weiteren Büros in Oslo, München und Zürich war Ascio rasch europaweit tätig und konnte so ein Netz von über 300 internationalen Partnern aufbauen, verzeichnete jedoch bei einem Erlös von 10,3 Mio. britischen Pfund im Jahr 2005 Verluste. Zuletzt verwaltete man über 500.000 Domain-Namen für Kunden in ganz Europa.

Für Group NBT kommt die Übernahme gelegen, um ihren Wachstumskurs weiter zu halten. Mit derzeit 120 Angestellten, Sitz in London und weiteren Büros in New York, Nizza, Frankfurt und Madrid verspricht man sich von Ascio die ideale Ergänzung zum bisherigen eigenen Angebot, und eine schnellere europäische Expansion, als dies aus eigenen Kräften möglich gewesen wäre. Für das erste Geschäftsjahr setzt man vor allem auf Rationalisierungseffekte und Kostenvorteile durch die gestiegene Anzahl an Kunden. Personell ergeben sich durch die Übernahme ebenfalls einige Änderungen. Während der bisherige CEO Ascio mit sofortiger Wirkung verlassen wird, wechselt Claus Hojbjerg Andersen in den Vorstand von Group NBT. Für die Kunden sind unmittelbare Änderungen derzeit nicht angekündigt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.groupnbt.com/

Quelle: domainnews.com, eigene Recherche

US$ 60 Mio. – Millionenkredit für Oversee

Oversee.net, Mutterunternehmen des auf Domain-Parking spezialisierten US-Unternehmens DomainSponsor, beschafft sich frisches Geld: ein US$ 60 Mio. schwerer Kredit der Bank of America soll dem in Los Angeles ansässigen Unternehmen helfen, seine aggressiven Wachstumspläne weiter verfolgen zu können. Und eine Live-Auktion von Moniker.com gibt Anlass zur Hoffnung, dass sich die Investition tatsächlich lohnen könnte.

Mit über 500.000 Domains verfügt Oversee über eines der grössten Domain-Portfolios der Welt. Nach eigenen Angaben wirtschaftet man derzeit mit 2,5 Mio. Domains, und hat damit nach eigener Einschätzung einen einzigartigen Einblick in die Bewertung von Domain-Namen. Mit Hilfe des Millionenkredits will Oversee sein Domain-Engagement weiter ausbauen; dazu zählen auch der Erwerb neuer Domains. Zusammen mit anderen Domain-Giganten wie iREIT, Demand Media und Marchex wurden in den vergangenen Jahren bereits über US$ 100 Mio. in große Portfolios investiert. Für die Zukunft geht der Trend jedoch nach Einschätzung von Bob Martin, CEO von iREIT, weg vom Erwerb großer Domain-Pakete hin zur Entwicklung und Optimierung der eigenen Webangebote, um die Domain-Namen effektiver zu nutzen. Dabei verfolgt jeder der vier Branchenführer leicht unterschiedliche Strategien: Demand Media hat die Registrare eNom and Bulk Register übernommen und konzentriert sich auf so genannten „user-generated content“ für seine Domains. Marchex verfügt über das wohl grösste Portfolio, darunter viele Postleitzahlendomains, und setzt sie innerhalb eines eigenen Werbenetzwerks ein. iREIT dagegen setzt auf Google Adsense.

Dass sich auch mit dem Verkauf von Domain-Namen richtig gutes Geld verdienen lässt, zeigte sich bei einer Live-Auktion von Domains aus der Erwachsenenunterhaltung anlässlich der „Internext Expo“ in Las Vegas. Bei der von Moniker.com veranstalteten Versteigerung wechselten insgesamt 88 Domains zum Gesamtwert von über US$ 1,9 Mio. in nur drei Stunden die Inhaber. Zu den Bestsellern zählten shem/ale.com für US$ 520.000,- (umgerechnet ca. EUR 400.000,-) und b/dsm.com zu US$ 295.000,- (ca. EUR 230.000,-). Lediglich p/orn.com fand für den aufgerufenen Mindestpreis von US$ 8 Mio. (ca. EUR 6,2 Mio.) keinen Käufer. Gleichwohl hatte Monte Cahn, einer der Mitgründer und derzeit CEO von Moniker.com, allen Anlass, Stolz zu sein: „Die heutige Auktion hat bewiesen, dass Investoren den Wert von Domain-Namen erkannt haben, und sie inzwischen als echte Vermögenswerte eines Unternehmens betrachten.

Wie ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten muten da Meldungen über Domain-Grabbing an. So versucht sich derzeit der bereits in Ruhestand befindliche US-Richter Tom Jacobs aus der Nähe von Phoenix damit, anlässlich der Präsidentenpläne von Hillary Clinton seinen bereits 1999 registrierten Domain-Namen hillary2008.org bei eBay zu versteigern – seine Mindestforderung lautet auf US$ 10.000,-. Bisher hat allerdings niemand geboten.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.oversee.net/

Quelle: domainnamewire.com, domainnews.com, tucsoncitizen.com

Leitfaden – „Code of Conduct“ liegt vor

Am 18.01.2007 gab EURid den neuen Code of Conduct bekannt. Mit dieser Initiative will EURid die Qualität der akkreditierten Registrare und das Vertrauen der Domain-Inhaber in .eu (dotEU) verbessern. Bis 19.02.2007 dürfen Registrare dazu Stellung nehmen; Ende März soll der „Verhaltenskodex“ in Kraft treten.

Vor nicht so langer Zeit kündigte EURid, die in Brüssel ansässige zentrale Verwaltung von dotEU, an, einen Code of Conduct zu formulieren und damit einhergehend ein Gütezeichen auszuloben, das sich Registrare, die sich dem Code oder Leitfaden unterwerfen, auf die Fahnen schreiben dürfen. Der Code of Conduct liegt jetzt zur Diskussion vor. Zu einem späteren Zeitpunkt muss er noch von der Europäischen Kommission abgesegnet werden, um sicher zu stellen, dass das Werk geltendem Recht entspricht.

Was kommt auf die Registrare zu, um ihre Kunden zu beglücken? Eigentlich nur das Selbstverständliche. Zunächst ist die Teilnahme an diesem Qualitätssicherungsprogramm für die Registrare freiwillig. Wer will, darf teilnehmen. Das Gütezeichen dürfen freilich nur Registrare nutzen, die sich dem Programm unterwerfen. Von den Registraren erwartet man alsdann zum Beispiel, dass sie selbst nicht mit .eu-Domains handeln (Sektion 2.6), keine Discountpreise anbieten, die unter dem Einkaufspreis liegen (Sektion 3.3), Kundenanfrage schnell und zuverlässig beantworten (Sektion 4) und die Kundendaten vertraulich behandeln (Sektion 5.3) – nach den Regeln des Datenschutzrechtes.

Doch das ist nicht alles. Das Regelwerk der EURid bietet auch mindestens eine Hürde, die sich zunächst als lediglich erhöhter Verwaltungsaufwand darstellt, die aber über das, was man an Service und Dienstleistung eines vernünftigen Registrars erwarten kann, weit hinausgeht. Und sie wird dem Kunden nicht zusagen: Unter der Sektion 2.3 verpflichtet sich neben dem Registranten auch der Registrar, korrekte Kundendaten sicher zu stellen. Dort heisst es: „The registrar (NOT only the registrant) has the obligation to make sure that the registrant’s data is correct.“

Auch das klingt selbstverständlich. Doch schaut man sich die WHOIS-Register anderer Domain-Endungen an, findet man teilweise abstruse Angaben zum Domain-Inhaber. Falsche Daten im WHOIS sind schon lange Jahre Thema. Der drohende Verlust einer Domain, der für solche Fälle vorgesehen ist, hält gleichwohl viele nicht davon ab, ganz falsche Daten anzugeben, die im automatisierten Registrierungsablauf nicht auffallen. Oder Domain-Inhaber ziehen um und versäumen, das WHOIS-Verzeichnis auf den neuesten Stand zu bringen. Es ist immer das Problem und Risiko des Domain-Inhabers.

Jetzt wird es jedoch zum Problem des Registrars. Man könnte die Regelung so verstehen, dass der Registrar, will er für korrekte Daten einstehen, die Registrierung von .eu-Domains nur gegen Ausweis des Kunden ordentlich durchführen darf. Denn nur so kann er – jedenfalls für den Moment der Registrierung einer .eu-Domain – das notwendige Maß an Gewissheit über die Richtigkeit der Angaben seines Kunden haben. Was danach geschieht, wenn der Kunde umzieht und seine Daten beim Registrar nicht korrigiert, ist verwaltungstechnisch nicht überwachbar. Ob man bei EURid die Regelung soweit verstehen will, ist derzeit unklar. Aber wie ein Provider diese Vorgabe anders erfüllen soll, auch.

Wenn sich die Beteiligten auf eine endgültige Formulierung des Leitfadens geeinigt haben, steht, neben der Absegnung durch die Europäische Kommission, noch die Einberufung eines Board of Conduct aus. Das wird gewählt werden und soll überprüfen, ob die Registrare, die die Bedingungen für Qualitätsregistrieren unterzeichnet haben, diese einhalten; gegebenenfalls verhängt das Board of Conduct Sanktionen (Section 8.2).

Ob und wie die Umsetzung all dessen gelingt und eine Qualitätssteigerung mit sich bringt, wird man zukünftig sehen und beurteilen müssen. Noch können die Registrare Einfluss auf die Ausgestaltung des Verhaltenskodex nehmen.

Den englischsprachigen Code of Conduct können Sie hier herunterladen:
> http://snipurl.com/1854q

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche

cat-ersatzteile.de – Marke mit Anhang ist zuviel

Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 19.07.2006, Az.: 2a O 32/06) begegnete einer bekannten Konstellation: Ein Vertreiber von Markenartikeln leistet sich eine Domain, die die Marke und einen weiteren Begriff wiedergibt. Ist diese Konstellation bereits eine Markenverletzung oder liegt lediglich ein beschreibender Hinweis auf die Marke vor? Das LG Düsseldorf fand für den Fall der Domain cat-ersatzteile.de eine Antwort – zugunsten des Markeninhabers.

Die §§ 23 und 24 Markengesetz stellen den Markeninhaber in die Pflicht, und erlauben dem Nutzer einer Marke die Kür. § 23 MarkenG erlaubt unter anderem, die Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, zum Beispiel als Zubehör oder Ersatzteil, zu benutzen, sofern die Benutzung notwendig ist; § 24 MarkenG nimmt dem Markeninhaber das Recht, Dritten die Nutzung der Marke für Markenprodukte zu untersagen, wenn diese korrekt in den Verkehr gebracht wurden. Unter der Domain cat-ersatzteile.de vertrieb die Beklagte zu 2) Originalersatzteile von und für CAT-Produkte. Inhaber der Domain war ein Angestellter (Beklagter zu 1); weiter war der Geschäftsführer des Unternehmens verklagt. Aufgrund der Gesetzgebung fühlten sie sich auf der sicheren Seite.

Die Klägerin, die Firma Caterpillar Inc., ist ein weltweit führender Hersteller von Bau- und Bergbaumaschinen, Diesel- und Erdgasmotoren sowie Industriegasturbinen, und Inhaberin der beim deutschen Patent- und Markenamt registrierten Wort-/Bildmarken „CAT“. Sie sieht in der Nutzung der Domain cat-ersatzteile.de eine Markenrechtsverletzung. Sie mahnte die Beklagten zu 1) und 2) ab, die jedoch die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgaben. Die Klägerin begehrte darauf hin im Klageverfahren die Unterlassung der Nutzung der Domain und darunter die Produkte der Klägerin zu vertreiben, sowie Schadensersatz.

Das Landgericht Düsseldorf schloss sich der Ansicht der Klägerin an: es gab der Klage wegen Markenrechtsverletzung durch die Beklagten statt. Hinsichtlich § 23 MarkenG meinte das Gericht, es fehle an der Notwendigkeit, die Domain zu nutzen, um die Ersatzteile zu vertreiben. Die Verwendung der Marke ist zwar auf dem Ersatzteilmarkt die branchenübliche Art und Weise zur Identifizierung des Hauptproduktes, so dass die Nutzung des Kennzeichens „CAT“ innerhalb des Internetauftritts grundsätzlich gestattet ist, meint das Gericht; doch ist die Nutzung der Internetadresse cat-ersatzteile.de nicht erforderlich, um auf den Vertrieb von Ersatzteilen für die Produkte der Klägerin hinzuweisen. Es reicht aus, wenn die Marke der Klägerin im Internetauftritt auftaucht. Eine Wiedergabe des Markennamens im Domain-Namen selber gehe über das erforderliche und damit zulässige Maß hinaus, zumal die Beklagte noch andere Marken vertreibe.

Hinsichtlich § 24 MarkenG sah zwar alles gut für die Beklagten aus, das Gericht sah die Voraussetzungen der Norm zugunsten der Beklagten erfüllt. Doch findet die Norm keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke der Benutzung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt. Die Klägerin hält hier berechtigter Weise entgegen, dass die Marke in der Werbung in einer Weise benutzt wird, die zum Beispiel den Eindruck erwecken kann, dass eine Handelsbeziehung zwischen dem Markeninhaber und dem Verwender des Zeichens in der Form besteht, dass der Zeichenverwender dem Vertriebsnetz angehört. Und genau so sieht es aufgrund der Nutzung der Marke im Domain-Namen hier aus. Bei den Nutzern ergibt sich daraus die Vorstellung, es handele sich um die Seite der Klägerin oder die eines authorisierten Vertriebshändlers. Zudem erwartet der Nutzer in diesem Fall ausschließlich Ersatzteile des Markeninhabers. Doch die Beklagte zu 2) ist kein vertraglicher Vertriebspartner der Klägerin, und sie bietet auch Produkte von Dritten an. Es entsteht also ein Irrtum beim Nutzer, der sich aus dem Domain-Namen ergibt. Dass er durch die Inhalte unter der Domain wieder korrigiert wird, reicht nicht aus. Wenn, müsste das auf Ebene des Domain-Namens selbst geschehen.

Das Urteil des LG Düsseldorf findet man unter:
> http://snipurl.com/184lj

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle. dr-bahr.com, justiz.nrw.de, eigene Recherche

sportsbook.mobi – hoher Preis für .mobi-Domain

Die Spitzenpreise reissen bei den neuen .mobi-Domains nicht ab: sportsbook.mobi erzielte US$ 129.800,- (ca. EUR 100.465,-) und ist die teuerste Domain, die in der vergangenen Woche bekannt gegeben wurde. Aber auch die britische Endung überschlägt sich wieder. Dagegen wirkten andere Domain-Endungen verhalten.

Die Bestpreise für Domains der britischen Endung .co.uk bleiben nicht nur konstant, sondern laufen auch schon mal zur Bestform auf, wie der Betrag von GBP 20.000,- (ca. EUR 30.485,-), der für die Domain hero.co.uk gezahlt wurde. Noch aus dem vergangenen Jahr stammt ein heisser Deal über ryanair.at, der zum Preis von EUR 20.000,- Ende September abgeschlossen wurde, meldet uns ein Leser. Doch zeigte vergangene Woche auch die kanadische Endung .ca, wie agil sie ist. Zahlreiche Domains gingen da vor kurzem über die Bühne, von denen wir einige zeigen:

canadacomputers.ca – US$ 16.055,- (ca. EUR 12.425,-)
trent.ca – US$ 5.600,- (ca. EUR 4.335,-)
housevalue.ca – US$ 3.200,- (ca. EUR 2.475,-)
toysareus.ca – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.010,-)
driveclean.ca – US$ 2.450,- (ca. EUR 1.895,-)
sweaters.ca – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.740,-)
eshops.ca – US$ 2.250,- (ca. EUR 1.740,-)
crap.ca – US$ 2.150,- (ca. EUR 1.665,-)

Die deutsche Endung .de verhielt sich mittelprächtig: neben der EUR 7.501,- teuren modelkartei.de stand imap.de für EUR 3.500,- auf dem Plan, next11.de folgte für EUR 2.000,- und flaschendrehen.de kam bei EUR 2.000,- zur Ruhe. Eine .eu-Domain war mit bisons.eu für EUR 2.500,- zu vermelden. Im übrigen zeigten sich wieder einige Exoten von Belgien, über Mexiko, Moldawien und Uganda bis China:

boten.be – EUR 5.000,-
mundoanuncio.com.mx – EUR 4.250,-
s.com.mx – US$ 3.050,- (ca. EUR 2.360,-)
baltimore.md – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.320,-)
casino.ug – US$ 2.600,- (ca. EUR 2.010,-)
clickandbuy.com.cn – US$ 2.500,- (ca. EUR 1.935,-)

Die generischen Endungen zeigten sich zwiespältig. Neben der teuren sportsbook.mobi für US$ 129.800,- (ca. EUR 100.465,-), ein Deal, der tatsächlich bereits Mitte Dezember vergangenen Jahres abgeschlossen und umgesetzt wurde, pegelten sich andere Domains bei realen Preisen ein: bei vide/op\oker.mobi setzte man auf US$ 6.500,- (ca. EUR 5.030,-) und bei eurolot\tery.mobi auf US$ 5.000,- (ca. EUR 3.870,-). Zwei .info-Domains machten sich namhaft: names.info für bezeichnende EUR 8.100,- und zudem adcenter.info für US$ 2.059,- (ca. EUR 1.595,-). Die Altmeister der generischen Endung blieben ruhig und boten einfache, zum Teil lallende Kost, wie unsere Beispiele im Wert über US$ 2.400,- zeigen:

yuan.org – EUR 5.500,-
ugc.org – US$ 5.877,- (ca. EUR 4.550,-)
erectiledysfunction.net – US$ 4.089,- (ca. EUR 3.165,-)
dapper.net – US$ 4.088,- (ca. EUR 3.165,-)
arznei.net – US$ 3.900,- (ca. EUR 3.020,-)
iceskates.net – US$ 3.899,- (ca. EUR 3.020,-)
hara.net – US$ 3.088,- (ca. EUR 2.390,-)
beco.net – US$ 2.980,- (ca. EUR 2.305,-)
oao.net – US$ 2.948,- (ca. EUR 2.280,-)
eoi.net – US$ 2.400,- (ca. EUR 1.860,-)

Unter der .com-Endung zeigen sich weiterhin stabile und zugleich gute Preise, angefangen mit dem spanischen Angebot ofertas.com für EUR 59.000,- über den himmelhohen skycast.com zu US$ 30.000,- (ca. EUR 23.220,-) bis zu den seltsamen mofungames.com für US$ 20.250,- (ca. EUR 15.675,-). Weitere erwähnenswerte Geschäfte waren:

cmas.com – US$ 15.250,- (ca. EUR 11.805,-)
ancestrystore.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.610,-)
opentrade.com – US$ 12.750,- (ca. EUR 9.870,-)
lorena.com – US$ 12.650,- (ca. EUR 9.790,-)
eswc.com – US$ 11.111,- (ca. EUR 8.600,-)
4rx.com – US$ 11.000,- (ca. EUR 8.515,-)
krea.com – US$ 10.500,- (ca. EUR 8.125,-)
eurocash.com – US$ 10.444,- (ca. EUR 8.085,-)
else.com – US$ 10.018,- (ca. EUR 7.755,-)
tiffaq.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 6.965,-)
myfreecheck.com – US$ 8.875,- (ca. EUR 6.870,-)
limb.com – US$ 8.500,- (ca. EUR 6.580,-)

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com, eigene Recherche

Job-Angebote der united-domains AG

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> http://www.united-domains.de/jobs/

Quelle: united-domains AG

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