Domain-Newsletter

Ausgabe #346: Januar 2007

Themen: Expertenmeinung – was sind die Domain-Trends 2007? | 1&1 – Vorsicht vor gefälschten Rechnungen | .xxx – Neue Chance für Porno-Domain? | rechtsanwalt.info – Domain-Posse unter Anwälten | .mobi – Sedo versteigert Premiumdomains | ebaby.co.uk – Baby-Domain erzielt GBP 15.000,- | März – T.R.A.F.F.I.C. West 2007 in Las Vegas

Expertenmeinung – was sind die Domain-Trends 2007?

Was bringt das Jahr 2007 für die Welt der Domains? Das Online-Magazin dnjournal.com hat sich auf die Suche gemacht und 15 Experten aus dem Domain-Business zu ihren Zukunftsaussichten befragt.

Für Bob Martin, CEO von iREIT, wird 2007 vor allem ein Jahr der Konsolidierung. Mit iREIT, Demand Media, Name Media and Marchex gibt es vier Unternehmen mit einer Kapitalausstattung von über US$ 100 Mio., die etwa mit Portfolioauswertungen und Revisionen nur mehr mit einem prüfenden Blick ihre Investments tätigen. So hat Marchex Inc., bekannt geworden durch seine US$ 164,2 Mio. schwere Übernahme eines Portfolios mit über hunderttausend Domains, seinen Schwerpunkt verlagert, weg vom Erwerb grosser Domain-Pakete hin zur Entwicklung von Webangeboten, was Beispiele wie beijing.com, remodeling.com und newyorkdining.com belegen. Demand Media erwarb eNom und BulkRegister zum stolzen Preis von US$ 220 Mio., und hat ebenfalls angekündigt, in die Qualität seiner Domains investieren zu wollen. COO Paul Stahura setzt zudem darauf, dass einzelne Top Level Domains sich aus der Masse stärker hervorheben; seiner Ansicht nach kann besonders .tv von der rasenden Verbreitung von Video-Inhalten a la Youtube profitieren. Damit steht er übrigens nicht allein, auch für Tom Gardner von Motley Fool ist .tv der Geheimtipp schlechthin.

US-amerikanische Domain-Juristen sehen ebenfalls einen Trend zur Professionalisierung. Prozesse wie jene Klage der Neiman Marcus Group gegen den Registrar Dotster wegen Domain-Kiting zeigen laut Paul Keating von Renova Ltd., wie gefährlich es ist, in unsicheren Gewässern zu kreuzen. Markeninhaber würden zusehend agressiver gegen Rechtsverletzungen vorgehen. Das Ziel sei jedoch dann erst erreicht, wenn Rechteinhaber einsehen, dass sie selbst den besten Nutzen von einer vorbeugenden Registrierung identischer und/oder ähnlicher Begriffe haben, da sie so den begehrten Besucherstrom abfangen können. Auch Ari Goldberger von ESQwire.com hat festgestellt, dass der Wind in Sachen Kennzeichenrechtsverletzung schärfer weht, da Markeninhaber die Bedeutung von Domains erst jetzt richtig erkennen. Juristen seien aufgefordert, die Auseinandersetzungen auf ein Minimum zu reduzieren.

In Sachen Vermarktung dürfen sich die Nutzer auf weitere spektakuläre Live-Domain-Auktionen freuen, meint Monte Cahn, CEO von Moniker.com; die aufsehenerregenden Verkäufe von Adressen wie flowers.mobi zu US$ 200.000,-, sex.net für US$ 450.000,- und cameras.com, der mit US$ 1,5 Mio. bisher teuersten in einer Live-Auktion versteigerten Domain sind erst der Anfang. Events wie die mehrfach jährlich an wechselnden Orten stattfindende T.R.A.F.F.I.C. entwickeln sich nicht zuletzt dank solcher Auktionen zum Mekka für Domain-Profis.

Bei den Domain-Endungen versprechen sich die Experten ebenfalls erhebliches neues Potential. Für Frederick Schiwek vom Registrar EuroDNS gelten .asia (die voraussichtlich ab April erhältlich sein soll), .tel und Länderendungen wie .kr (Korea) und .my (Malaysia) als Erfolg versprechend. Und selbst .us hat nach Expertenmeinung gute Chancen, aus dem Schatten von .com zu treten. Das Jahr 2007 kann also kommen!

Alle Expertenmeinungen finden Sie unter:
> http://www.dnjournal.com/cover/2007/january.htm

Quelle: dnjournal.com

1&1 – Vorsicht vor gefälschten Rechnungen

Wer in diesen Tagen eine eMail vom Webhoster 1&1 bekommt, der sollte zweimal hinsehen: wie das in Montabaur ansässige Unternehmen mitteilte, versenden Unbekannte seit einigen Tagen Millionen von eMails, die sich als Rechnung der 1&1 Internet AG tarnen. Wer die angehängte Datei öffnet, riskiert, sich einen gefährlichen Schädling einzufangen.

Unter dem Tarnnamen „Rechnung.pdf.exe“ verschicken unbekannte Täter derzeit an offenbar willkürlich gewählte eMail-Adressen eine als Rechnung getarnte Datei. Dazu nutzen sie gefälschte Absenderadressen wie info@1und1.de, support@1und1.de und Rechnungsstelle@1und1.de. Die eMails enthalten in der Regel die Anrede „Sehr geehrter 1&1 Kunde, anbei erhalten Sie Ihre Rechnung vom …..“ und weisen den Empfänger darauf hin, dass in den kommenden Tagen „gemäß der erteilten Einzugsermächtigung“ ein Betrag von EUR 59,99 vom Konto abgebucht wird. Nach ersten Schätzungen geht 1&1 von über zehn Millionen derartiger eMails aus. Bei der angehängten Datei handelt es sich jedoch nicht um eine Rechnung, sondern einen Schädling, namentlich den Trojaner Trojan.Schoeberl.E (bekannt auch als Backdoor.Win32.agent.akf.) Sobald er installiert ist, gibt er Hackern die Möglichkeit, die auf dem Rechner befindlichen Daten auszuspähen oder diesen für weitere Angriffe zu missbrauchen.

Wer Leistungen der 1&1 Internet AG nicht in Anspruch nimmt, der kann die „Rechnung“ in der Regel ungelesen löschen. Kunden von 1&1 erkennen die gefälschten Rechnungen an der fehlenden persönlichen Anrede und der fehlenden Kundennummer. Ist die Datei bereits versehentlich geöffnet worden, ist von einer Infizierung des Rechners auszugehen. 1&1 emfpiehlt für diesen Fall, den Rechner mit einem aktuellen Virenschutzprogramm zu säubern. In Zusammenarbeit mit Symantec hat 1&1 einen eigenen Bereich in seinem Internetangebot eingerichtet, in dem ein kostenloses Programm zur Beseitigung des Virus/Trojaners heruntergeladen werden kann. 1&1 ist übrigens nicht das erste Opfer derartiger Angriffe; auch die Telekom und sogar das Bundeskriminalamt wurden ungewollt als scheinbare eMailversender missbraucht.

Anlass zur Entwarnung besteht derzeit noch nicht. Wie 1&1 mitteilte, haben die unbekannten Täter in einer zweiten Welle erneut gefälschte Rechnungen versandt, wobei sich die Forderung auf EUR 89,99 erhöht hat. Inzwischen ist auch die Staatsanwaltschaft in den Vorgang eingeschaltet worden; eine eigens von 1&1 eingerichtete Task Force soll bei der Ermittlung der Täter helfend zur Seite stehen.

Weitere Informationen und Erste Hilfe finden Sie unter:
> http://www.1und1.de/?page=sicherheit

Quelle: 1und1.de

.xxx – Neue Chance für Porno-Domain?

Totgesagte leben länger: nachdem der ICANN-Vorstand dem Registry-Agreement zur Einführung der Porno-Domain .xxx noch im Mai vergangenen Jahres eine klare Absage erteilt hat, scheint man sich nunmehr doch für einen eigenen Rotlichtbezirk im Internet begeistern zu können. Die Kehrtwende soll ein überarbeiteter Vertragsentwurf mit ICM Registry, Inc., dem Bewerber um die Verwaltung von .xxx, herbeiführen.

Kaum eine Domain-Endung wurde in den vergangenen sieben Jahren, seit erstmals ein Vorstoss zur Schaffung einer eigenen Erotik-Domain gemacht wurde, so heftig und kontrovers diskutiert wie .xxx. Für die Internet-Verwaltung ICANN schien die Sache zunächst klar: kann ein Bewerber die erforderliche technische und wirtschaftliche Kompetenz sicherstellen, und ist die Sicherheit und Stabilität des Internets nicht gefährdet, ist seinem Antrag grundsätzlich zu entsprechen; auf Inhalte kommt es demnach nicht an. Folgerichtig hatte ICANN im Juni 2005 zunächst grünes Licht für .xxx gegeben. Knapp ein Jahr später musste man sich jedoch dem öffentlichen (und wohl vor allem politischen) Druck beugen, und entschied sich dagegen, mit ICM Registry ein Registry-Agreement zu treffen. Doch nachdem ICM Registry Anfang des Jahres nun völlig überraschend einen überarbeiteten Vertragsentwurf präsentierte, will man bei ICANN von einer Absage wiederum nichts mehr wissen.

Der überarbeitete Entwurf enthält einige Änderungen, die bei genauerem Hinsehen kaum als grundlegend angesehen werden können. So verpflichtet sich ICM unter anderem, Kinderschutzorganisationen finanziell zu unterstützen, Kinderpornographie zu verbieten und Schutzmassnahmen einzurichten, eine Anbieterkennzeichnung von den Domain-Inhabern zu fordern, eine Überwachung der Domains auf Einhaltung der Registrierungsregeln zu gewährleisten und einen Ombudsmann zu ernennen. Daneben finden sich auch widersprüchliche Regelungen; so will ICM einerseits die Identität seiner Kunden schützen, zugleich aber einen umfassenden WHOIS-Service etablieren – beides ist schlechterdings unvereinbar.

Obwohl das Medieninteresse an der Rotlicht-Domain weltweit un-
gebrochen hoch ist, mehren sich selbst innerhalb der potentiellen Zielgruppe die Stimmen gegen eine Einführung. So hatte sich Hustler-Gründer Larry Flint noch am 30. April 2006 schriftlich an den ICANN-Vorstand gewandt und gewarnt, dass die Einführung von .xxx die Vorstufe zu einer künftigen Zensur des Internets sei. Nach Einschätzung von Branchenangehörigen würden die neuen Domains ausserdem lediglich zusätzlich Kosten verursachen, zumal kein Anbieter freiwillig zu .xxx wechselt, wenn er bereits über ein Internetangebot unter einer etablierten .com-Domain verfügt. Noch mehr wie in der aktuellen Diskussion um Killerspiele drängen sich ferner Definitionsprobleme auf: welche Inhalte sind letztlich als „sexually explicit“ anzusehen? Dieser Begriff werde weltweit höchst unterschiedlich ausgelegt; selbst innerhalb der USA scheiden sich hier die Geister. Andererseits ist nicht zu verkennen, dass entsprechend dem Motto „sex sells“ eine eigene .xxx-Domain grosse Anziehungskraft auf die Internetnutzer hätte.

Über das weitere Schicksal der TLD können noch bis 5. Februar die Internetnutzer auf der ICANN-Website diskutieren. Wann dagegen ICANN seine Entscheidung fällt, ist offen.

Weitere Informationen finden Sie unter:
> http://www.icmregistry.com/

Quelle: thewhir.com, webpronews.com, circleid.com

rechtsanwalt.info – Domain-Posse unter Anwälten

Wie schwierig das Geschäft mit den Markenrechten und Domain-Namen tatsächlich ist, zeigt die Posse, die sich zwei Berliner Juristen vor der WIPO leisteten. Der Inhaber der Marke „Rechtsanwalt“ versuchte dem Inhaber der Domain „rechtsanwalt.info“, diese abzuluchsen. Erfolglos.

Die WIPO-Richterin Brigitte Joppich war von den „prozessierenden“ Kollegen nicht sehr angetan. Die Parteien waren sehr zurückhaltend mit Informationen, so dass sie mit dem Gedanken spielte, sich selbst die Informationen zu beschaffen, die ihr einen besseren Einblick in die Angelegenheit gegeben hätten. Doch grundsätzlich soll die UDRP-Entscheidung alleine anhand des Parteivortrages getroffen werden. Also brachte sie nichts darüber in Erfahrung, wie die Domain rechtsanwalt.info genutzt wird, für welche Klassen die Marke des Beschwerdeführers eingetragen ist und was die Parteien beruflich machen. Nun, Richterin Joppich traf ihre Entscheidung allein aufgrund des Parteienvortrags und der UDRP, mit einem für den Beschwerdeführer nicht gerade erfreulichen Ergebnis (Schiedsspruch vom 22.12.2006, Case No. D2006-1460).

Der Beschwerdeführer ist Inhaber der deutschen Marke „Rechtsanwalt“, die am 19.11.2002 beantragt und am 07.02.2003 eingetragen wurde. Der Begriff ist in der Klasse 33 für Weine und Schaumweine eingetragen. Der Beschwerdeführer will vom Domain-Inhaber, der rechtsanwalt.info im Rahmen der .info-Sunrise Period bereits am 30.07.2001 registrierte, die Domain. Die Registrierung in der Sunrise-Period war nur Inhabern von Markenrechten möglich. Der Domain-Inhaber hatte seinerzeit gegenüber der Registrierungsstelle auf eine bulgarische Marke verwiesen. Der Beschwerdeführer schrieb den Domain-Inhaber an und forderte die Domain. Er erhielt als Rückmeldung, für EUR 10.000,- könne er das gute Stück haben. Daraufhin bemühte der Beschwerdeführer im Rahmen der Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) die World Intellecual Property Organization (WIPO) als Schiedsgericht. Der Antragsgegner musste im Rahmen des Verfahrens eingestehen, dass er nicht Inhaber einer bulgarischen Marke sei, sein Geschäftskontakt in Bulgarien habe ihn seinerzeit irregeführt, doch handele es sich bei „Rechtsanwalt“ um einen allgemeinen Gattungsbegriff, und der Preis von EUR 10.000,- sei allemal fair.

Richterin Joppich stellt eingangs klar, dass es sich hier nicht um eine Prüfung der Einhaltung der Sunrise-Regeln handelt. Der Zug ist abgefahren. Es gelte alleine die UDRP, und deren drei Voraussetzungen seien zu prüfen. Dass Marke und Domain zum Verwechseln ähnlich sind, stand außer Frage. Das berechtigte Interesse des Domain-Inhabers festzustellen, war mangels hinreichender Informationen nicht einfach. Doch da es sich bei „Rechtsanwalt“ um einen generischen deutschen Begriff handelt, war nicht einzusehen, dass der Domain-Inhaber die Domain nicht sein Eigen nennen könnte. Die Frage nach der Nutzung in „bad faith“ war da schon einfacher zu beantworten: der Domain-Inhaber war einfach schneller als der Beschwerdeführer mit der Anmeldung und Eintragung seiner Marke. Mithin blieb das WIPO-Verfahren für den Beschwerdeführer erfolglos. Seinen Dispute-Antrag gegen die Domain wies Richterin Brigitte Joppich zurück.

Die Entscheidung ist nur konsequent und richtig. Sie entspricht auch der gängigen Rechtsprechung der ordentlichen Gerichte in Deutschland. Die ältere Domain kann nicht durch den Inhaber einer jüngeren Marke ohne weiteres angegriffen werden. Vielmehr zeigte das LG München I in einer Entscheidung vom 04.03.1999 (A.: 17HK O 18443/98, fnet.de), dass der Inhaber einer Domain sich sogar erfolgreich gegen einen jüngeren Markeneintrag wehren kann. Doch gibt es auch widersprechende Entscheidungen wie die des LG Hamburg vom 25.05.2005 (Az.: 315 O 136/05, ahd.de). Hier unterlag der Inhaber der Domain, die er erst mit Inhalten füllte, nachdem die Marke eines Dritten eingetragen war.

Die Entscheidung der WIPO findet man unter:
> http://snipurl.com/17mpl

Die Entscheidung fnet.de des LG München I findet man unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/lgm_06.htm

Die Entscheidung des LG Hamburg findet man unter:
> http://www.markenservice.net/pdf/LG_HH_315_O_136-04.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: haerting.de, wipo.int, eigene Recherche

.mobi – Sedo versteigert Premiumdomains

Die Verwaltung von .mobi vertreibt ihre Domains nicht nur via Registrare für jedermann und Bewerbung für Experten, sondern lässt sie auch versteigern. Die Domain-Handelsbörse Sedo.de versteigert daher in Kürze 58 .mobi-Premiumdomains.

Im Einvernehmen mit ICANN hat .mobi-Verwalter dotMobi eine lange Liste mit besonderen Domains erstellt, die nicht einfach in den Handel kommen und von jedem registriert werden dürfen. Die Liste mit den so genannten Premium-Domains setzt sich aus allgemeinen und bekannten generischen Begriffen und Phrasen in verschiedenen Sprachen zusammen.

Erste Premium-Domains wurden anlässlich der T.R.A.F.F.I.C im Herbst vergangenen Jahres versteigert, wo sie ungeahnte Preise erzielten. Wir erinnern uns: flowers.mobi erzielte dabei den Spitzenwert mit US$ 200.000,-. Danach schrieb dotMobi die nächsten Domains aus, um die sich Interessenten bewerben und ein Konzept vorlegen können, wie sie die Domains nutzen wollen. Der neueste Coup der .mobi-Verwaltung ist eine erneute Versteigerung von .mobi-Domains; diesmal ist Sedo am Zuge.

Die Domain-Börse Sedo wird, so berichtet domainnamewire.com, 58 .mobi-Domains für dotMobi versteigern. Mit dabei sind wine.mobi, autos.mobi, clubs.mobi, atm.mobi, pizza.mobi, dentist.mobi, music.mobi, photos.mobi. Als erste Domain ist diesmal roses.mobi dran, die bereits am Valentinstag online gehen soll. Besondere Voraussetzungen, um an der Versteigerung mitbieten zu können, muss man wohl nicht mitbringen. Allerdings sollte man ausreichend liquide Mittel zur Verfügung haben, andernfalls wird man keinen Stich tun können.

Wann die Versteigerungen genau beginnen, ist hier noch nicht bekannt. Wer sich einen Überblick über die weiteren Premiumdomains verschaffen will: Die 63 Seiten lange und 2 MB große, eher unübersichtliche Liste (.pdf) mit den .mobi-Premiumdomains findet man unter:
> http://snipurl.com/17mdg

Die Registrierung von .mobi-Domains ist möglich unter anderem unter:
> http://www.united-domains.de/mobi-domain/

Quelle: domainnamewire.com, mtld.mobi, eigene Recherche

ebaby.co.uk – Baby-Domain erzielt GBP 15.000,-

Die Preise bleiben hoch in den ersten Wochen des neuen Jahres. Drei .com-Domains bewegen sich im sechsstelligen Dollarbereich. Unter den ccTLDs wird die britische .co.uk weiter gut gehandelt, aber auch zahlreiche Exoten wechseln die Inhaber. Und .mobi erzielt weiterhin sehr gute Preise.

Unter den country code Top Level Domains bleibt die britische Endung .co.uk weiterhin eine sehr beachtliche Größe. Diesmal bot sie mit ebaby.co.uk, die ganze GBP 15.000,- (ca. EUR 22.755,-) kostete, die teuerste Domain unter den Länderkennungen. Auf dem zweiten Rang fand sich freilich eine .de-Domain sehr hoher Güte: bestseller.de war zum Preis von EUR 14.500,- durchaus ein „Bestseller“. Doch die Überraschung folgte auf dem Fuße: An dritter Stelle positionierte sich die brasilianische Domain relatoseroticos.com.br zum Preis von EUR 12.000,-. Ihr folgte die spanische francia.es für EUR 10.000,-.

Weitere Domain-Geschäfte unter den ccTLDs waren:

vividimaginations.co.uk – GBP 5.300,- (ca. EUR 8.040,-)
landlord.co.uk – GBP 5.000,- (ca. EUR 7.585,-)
flighttech.co.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 3.795,-)
massive.co.uk – GBP 2.500,- (ca. EUR 3.795,-)

spyware.de – US$ 2.050,- (ca. EUR 1.580,-)

stadtrundfahrt.eu – EUR 5.000,-
metalbulletin.euvEUR 2.500,-
travelplanner.eu – EUR 1.500,-
chaffoteaux.eu – EUR 1.500,-

ma.tv – US$ 8.000,- (ca. EUR 6.155,-)
you.gr – EUR 5.100,-
pogo.fr – EUR 3.500,-
www.kn – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.090,-)
compulink.gr – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.310,-)
rechtsinfo.at – EUR 1.100,-
isexo.es – EUR 1.100,-

Unter den generischen Endungen zeigte sich diesmal keine .info, dafür aber crm.biz, die immerhin EUR 6.000,- erzielte, teure .mobi-Domains und jede Menge Krimskrams unter .org und .net. Den mit Abstand höchsten Preis erzielte die verführerische gamble.mobi mit rund US$ 33.000,- (ca. EUR 25.395,-), gefolgt von drei weiteren .mobi-Domains, nämlich

900.mobi – US$ 5.250,- (ca. EUR 4.040,-)
livepoker.mobi – US$ 4.750,- (ca. EUR 3.655,-)
dokter.mobi – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.090,-)

ehe dann mit ebenfalls US$ 4.000,- (ca. EUR 3.090,-) eine .net einsteigt: joshuatree.net. Mit etwas Abstand folgen kryptische Domains wie dssc.org für US$ 2.666,- (ca. EUR 2.050,-) oder ausschweifende wie privacyexchange.org für US$ 2.417,- (ca. EUR 1.860,-). Insgesamt sind die Preise nicht berauschend:

aslet.orgvUS$ 2.259,- (ca. EUR 1.740,-)
jake-db.org – US$ 2.160,- (ca. EUR 1.660,-)
profiel.net – EUR 1.600,-
antcolony.org – US$ 2.025,- (ca. EUR 1.560,-)
rats.org – US$ 2.011,- (ca. EUR 1.550,-)
weddingring.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.540,-)
crosscreek.net – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.540,-)
teachnology.org – US$ 1.938,- (ca. EUR 1.490,-)
marthastewart.org – US$ 1.800,- (ca. EUR 1.385,-)
tamco.net – US$ 1.688,- (ca. EUR 1.300,-)
groupphotos.net – US$ 1.688,- (ca. EUR 1.300,-)
filmclub.org – US$ 1.688,- (ca. EUR 1.300,-)
enterprisemobile.net – US$ 1.688,- (ca. EUR 1.300,-)

Dafür sorgte aber der Klassiker unter den generischen Endungen für Trost. Unter .com könnten die Verkäufe kaum besser sein. Die drei teuersten Domain-Namen waren exito.com für US$ 121.560,- (ca. EUR 93.550,-), ultimateguitar.com für US$ 101.676,- (ca. EUR 78.250,-) und vn.com für runde US$ 100.000,- (ca. EUR 76.960,-). Danach tat sich eine kleine Lücke auf und es ging mit invisibleshield.com für gut sichtbare US$ 38.000,- (ca. EUR 29.245,-) weiter. Auch was danach kam, ist erwähnenswert:

loc.com – US$ 34.000,- (ca. EUR 26.165,-)
neverworkagain.com – US$ 25.250,- (ca. EUR 19.430,-)
marcys.com – US$ 21.750,- (ca. EUR 16.740,-)
hathaway.com – US$ 21.250,- (ca. EUR 16.355,-)
xmascards.com – US$ 19.450,- (ca. EUR 14.970,-)
fortive.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 11.545,-)
easycleaner.com – US$ 13.000,- (ca. EUR 10.005,-)
miniature.com – EUR 9.544,-
rapidpay.com – US$ 12.001,- (ca. EUR 9.235,-)
labmanager.com – US$ 9.776,- (ca. EUR 7.525,-)

Zu guter Letzt empfehlen wir zur Preisfindung ein neues Werkzeug, das sich seit kurzem im Internet findet:

> http://dnsaleprice.com

Diese Suchmaschine hilft Verkäufern wie Käufern bei der Preisfindung. Mit ihr findet man alle seit 2003 veröffentlichten Domain-Preise und kann ähnliche Domains miteinander vergleichen. Gibt man Suchbegriffe ein, hier heisst es Schlüsselbegriffe (Keywords), und stellt verschiedene Parameter (Endung, Anzahl der Worte, Bindestriche oder nicht, ungefährer Preis und andere) ein, so sortiert die Suchmaschine aus den Beständen einer großen Datenbank passende Domains aus und präsentiert sie in einer Tabelle.

Weitere Domain-Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de, domainnamewire.com, eigene Recherche

März – T.R.A.F.F.I.C. West 2007 in Las Vegas

In Kürze ist wieder Zeit für die T.R.A.F.F.I.C. West in Las Vegas, Show und Treffpunkt für Domain-Profis. Da Anfang März in Las Vegas wie bei jeder T.R.A.F.F.I.C.-Veranstaltung nur geladene Gäste kommen, sollte man sich früh darum kümmern, eingeladen zu werden.

Alles was Rang und Namen im Internet hat, sponsert mittlerweile die Show der Domain-Profis: Yahoo, Google, Sedo, name.com und viele mehr. Der Schwerpunkt liegt diesmal bei Entwicklungen und der Frage, ob Pay-Per-Click bereits das Ergebnis ist, oder ob man darüber hinaus kommt. Von großem Gewicht wird auch der Dialog mit der Werbeindustrie.

Neben zahlreichen Veranstaltung und Diskussionsrunden finden vom 05. bis 08. März 2007 im Hotel „The Venetien“ in Las Vegas mehr oder weniger rund um die Uhr Domain-Versteigerungen und kleine Geschäftsgespräche statt. Im übrigen wird in Las Vegas viel gegessen und getrunken werden, ohne das man dafür weiter zu zahlen hätte. Die Teilnehmer zahlen vielmehr einen All-Inclusive-Preis. Interessenten sollten sich also alsbald einladen lassen und sich dann anmelden.

Weitere Informationen und eine schöne Ansprache von Rick Schwarz, Mitgründer von T.R.A.F.F.I.C, finden Sie unter:
> http://www.targetedtraffic.com/

Quelle: targetedtraffic.com, dnjournal.com, eigene Recherche

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