Newsletter-Ausgabe #282: Oktober 2005

Themen: .eu (dotEU) – das Warten hat eine Ende! | .eu – der Fahrplan zur Einführung | .eu – die gestaffelte Registrierung | .eu – Liste der „prior rights“ veröffentlicht | PwC – .eu-Prüfstelle „Validation Agent“ | .eu – Chance auf die Wunschdomain? | Lizenz – .eu-Domains für Ausländer? | .eu – die Registrierungs-/Anmeldegebühren | Liste der .eu-Registrare wächst | .eu – Sunrise-Seminar von united-domains

.eu (dotEU) – das Warten hat eine Ende!

Liebe Leserinnen und Leser,

es war im Februar 2000, als wir in Ausgabe #4 des Newsletters erstmals berichteten, dass sich die Europäische Kommission für die Einführung einer neuen, eigenen Top Level Domain für Europa stark macht. Der Artikel schloss – aus heutiger Sicht fast schon prophetisch – mit dem Hinweis, dass mit der Einführung von .eu nicht vor dem Jahre 2001 zu rechnen ist. Und die Zeit zeigt, dass man trotz aller Hürden die Hoffnung nie aufgeben darf: fast sechs Jahre später wird .eu nun Realität.

Doch was macht .eu so besonders, was hebt sie heraus aus einem Domain-Meer voll von .com, .net, .org, .info, .biz, .de und .at oder .aero, .coop, .museum, .travel, .mobi und .cat? dotEU ist mehr als nur eine Top Level Domain, dotEU ist ein deutlich nach aussen sichtbares Zeichen für die europäische Idee. Stellt sich sogleich die Frage, wer oder was Europa ist. Ein Staatenverbund, wie das Bundesverfassungsgericht im wegweisenden Maastricht-Urteil meint? Oder einfach „Die da“ in Brüssel? Um die Frage mit der Bild-Zeitung zu beantworten: „Wir sind Europa“, .eu unsere virtuelle Identität!

Man kann die EU-Kommission und die EU-Mitgliedsländer angesichts der ständigen Verzögerungen heftig kritisieren; auch die Forderung nach einer strikten Regulierung verbunden mit der Schaffung eines bürokratischen Monstrums ist noch nicht lange verhallt. Gemündet haben alle Verhandlungen jedoch in eine Domain-Endung, die nahezu unbeschränkt von jedem EU-Bürger und jedem Unternehmen der EU registriert werden kann. Selbst die problematischste Phase zu Beginn der Einführung einer neuen Top Level Domain, die Sunrise Period, mag zwar nicht lückenlos sein; dennoch wurden die notwendigen Lehren aus den Einführungsprozessen anderer Domain-Endungen gezogen und umgesetzt.

Es besteht daher aller Grund zur Zuversicht, dass mit dem Start von .eu ein neues Erfolgskapitel in der Domain-Geschichte aufgeschlagen wird!

Ihr
Team domain-recht.de
http://www.domain-recht.de

.eu – der Fahrplan zur Einführung

Lange hat es gedauert, mit groben Terminangaben wie Frühjahr, Sommer, Spätherbst, 2004, 2005 schob EURid die Einführung der dotEU immer weiter nach hinten. Doch jetzt steht der Fahrplan en detail fest: am Mittwoch den 07. Dezember 2005 startet mit der Sunrise Period die erste Registrierungsphase für dotEU.

Den Anfang macht die Phase 1 der Sunrise Period, die am Mittwoch, den 7. Dezember 2005 startet und zwei Monate andauert. In dieser Phase erfolgt die Anmeldung von registrierten Marken, Wort/-Bildmarken und öffentlichen Einrichtungen.

Es schließt sich die zweite Phase der Sunrise Period an. Sie startet am Dienstag, dem 7. Februar 2006. In dieser Phase können Namen registriert werden, dazu zählen Geschäftsbezeichnungen und Werktiteln.

Schließlich folgt am Freitag, den 7. April 2006 die Live-Registrierung, ab da können von praktisch von Jedermann .eu-Domains in Echtzeit registrieren.

Die Zeit bis zum Start am 07. Dezember 2005 läuft und vergeht schneller als man denkt. Spätestens jetzt gilt es, die notwendigen Anmeldungen vorzunehmen und die vorzulegenden Unterlagen formgerecht bereitzustellen.

Einen Überblick über den Zeitablauf findet man unter:
> http://www.eurid.eu/en/launch/index_html

Quelle: eurid.eu, eigenen Recherche

.eu – die gestaffelte Registrierung

Mittwoch, der 7. Dezember 2005 (der Tag nach Nikolaus) markiert also den offiziellen Starttermin für die .eu-Einführung. Nachfolgend wollen wir Ihnen eine nähere Übersicht über den weiteren Ablauf der Einführung geben, so dass man sich orientieren kann, in welcher Phase man in das Rennen um die besten .eu-Domains einsteigen darf und sollte.

Zunächst nochmals zu Verdeutlichung: Mit Veröffentlichung des Starttermins 7. Dezember 2005 stehen auch die weiteren Eckdaten für die verschiedenen Phasen der Sunrise Period fest; den .eu-Rahmenkalender hatten EURid und EU-Kommission bereits in den EU-Verordnungen abgesteckt. Demnach splittet sich die zweigeteilte, insgesamt vier Monate andauernde Sunrise Period für .eu wie folgt auf: am 7. Dezember 2005 beginnt zunächst Phase I der Sunrise Period. Zwei Monate später, am 7. Februar 2006, beginnt dann Phase 2, die wiederum zwei Monate dauert. Die offene Live-Registrierung, von EURid auch als Landrush bezeichnet, startet schließlich am 7. April 2006 und markiert den Abschluss des Einführungsprozesses und den Beginn der allgemeinen Registrierung. Die Landrush-Phase von .eu darf also nicht mit jener von .info verglichen werden.

Wer in welcher Phase mit welchen Rechten zur Teilnahme an der Sunrise Period berechtigt ist, regelt die Verordnung Nr. 874/2004 der EU-Kommission vom 28. April 2004. In der ersten Phase dürfen nur registrierte nationale und EU-Gemeinschaftsmarken, geografische Angaben und ausgewählte öffentlichen Einrichtungen ihre Domains bevorrechtigt anmelden. Bereits diese Phase hat also für Inhaber von eingetragenen Marken höchste Bedeutung, zumal von Anfang an der Prioritätsgrundsatz „first come, first served“ gilt; der Schnellere hat damit im Wettrennen um die besten .eu-Domains auch die besten Karten. In der zweiten Phase der Sunrise Period dürfen die Namen, die bereits in der ersten Phase registriert werden dürfen, sowie Namen, auf die sonstige frühere Rechte bestehen, von den Inhabern der Rechte an diesen Namen, zur Registrierung angemeldet werden. Welche Rechte als frühere Rechte gelten, ist nicht abschließend geregelt, insbesondere dürfen sich aber nun auch Privatpersonen mit ihrem Familiennamen um eine .eu-Domain bewerben; näheres finden Sie im nachfolgenden Artikel. Ab dem 7. April 2006 können .eu-Domains dann von jedem EU-Bürger und Unternehmen zu jedem beliebigen legalen Zweck registriert werden.

Die Chance, die gewünschte .eu-Domain zu erhalten, sind in der Sunrise Period am größten. Mit Beginn der Live-Registrierung im April 2006 können konsequenterweise nur noch solche Domains registriert werden, die zuvor noch nicht vergeben worden sind. Wann immer möglich, ist daher zu empfehlen, .eu-Domains schon in der Sunrise Period zur Anmeldung zu bringen, um die eigenen Zuteilungschancen erheblich zu erhöhen.

Die dotEU-Regeln findet man unter:
> http://www.eurid.eu/en/launch/index_html

Das dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos herunterladen:
> http://www.eu-domains.info

Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche

.eu – Liste der „prior rights“ veröffentlicht

Zu den spannendsten Fragen der Einführung von .eu (dotEU) zählt die Frage, welche Rechte als „prior right“ angesehen werden und damit zur Teilnahme an der Sunrise Period berechtigen. Mit dem Annex I zu den Sunrise Rules hat EURid den Nebel gelichtet und erstmals eine Liste mit den „früheren Rechten“ veröffentlicht.

Für jedes Mitgliedsland der EU führt der Annex beispielhaft und nicht abschließend auf, welche Rechte als prior right im Sinne der Sunrise Rules angesehen werden. Ergänzt wird diese Liste um den Hinweis, in welcher Phase der Sunrise Period das Recht zum Zug kommt, und anhand welcher Unterlagen und Dokumente es beim Validation Agent nachgewiesen werden muss. Derzeit ist die Liste lediglich in englischer Sprache veröffentlicht, an der Übersetzung wird noch gearbeitet. Da sich hier ganz leicht Übersetzungsfehler einschleichen können, sind nachstehende Angaben als unverbindlich zu verstehen.

Für Deutschland ergibt sich folgendes Bild: als früheres Recht sind geschützt

– eingetragene nationale Wortmarken oder Wort-/Bildmarken, wobei sich bei letzteren die Anmeldung auf den dominierenden, unterscheidungskräftigen Wortbestandteil beschränkt;
– eingetragene Gemeinschaftsmarken aus einem der 25 EU-Mitgliedsländer;
– eingetragene IR-Marken mit Gültigkeit in mindestens einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten;
– Geographische Herkunftsangaben oder Ursprungsbezeichnungen;
– Unternehmenskennzeichen wie Handelsnamen, Geschäftsbezeichnungen, Unternehmensnamen, welche im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden;
– nicht eingetragene Marken, geschützt etwa durch notorische Bekanntheit der Marke im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums und
– Werktitel (Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken)

Irritierenderweise findet man Familiennamen nicht im Annex I. In Artikel 10 Abs. I der EU-Verordnung vom 28. April 2004 sind sie freilich als „prior rights“ festgeschrieben. Und Familiennamen sind nicht nur im Deutschen Rechtssystem (aufgrund § 12 BGB), sondern auch in anderen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedsländer ein geschütztes Recht.

Ausreichend ist, wenn das „frühere Recht“ am Tag des Eingangs der Anmeldung bei EURid Wirksamkeit erlangt hat. Für andere „frühere Rechte“ enthalten die Sunrise Rules eine enge Auffangregelung; ihr Bestehen muss im Zweifel von Gerichten, Behörden oder juristisch geschulten Personen schriftlich bestätigt werden. Mit Ausnahme der eingetragenen Marken sowie der geographischen Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen, welche bereits ab Phase 1 der Sunrise Period ab dem 7. Dezember 2005 angemeldet werden können, kommen alle übrigen Rechte erst in Phase II ab dem 7. Februar 2006 zum Zug.

Die zum Nachweis des Rechts vorzulegenden Dokumente unterscheiden sich nach der Art des Rechts. Bei Marken erfolgt der Nachweis zum Beispiel durch eine Kopie der Markenurkunde, bei Unternehmenskennzeichen etwa durch einen Auszug aus dem Handelsregister oder von Werbematerialien, Briefköpfen und dergleichen. Nach Eingang des Antrags und Erhalt einer Bestätigungs-Mail hat man 40 Tage Zeit, das behauptete Recht anhand solcher Unterlagen beim Validation Agent PricewaterhouseCoopers (PwC) zu belegen. Da der Validation Agent zur Nachfrage nicht verpflichtet ist, lohnt es sich, diese Dokumente schon jetzt sorgfältig vorzubereiten.

Die nach Ländern sortierte Liste von „prior rights“ finden Sie als .pdf-Datei unter:
> http://www.eurid.eu/en/documents/annex_1_v1_0.pdf

Die dotEU-Regeln finden Sie unter:
> http://www.eurid.eu/en/launch/index_html

Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche

PwC – .eu-Prüfstelle „Validation Agent“

Um trotz Sunrise Period das Risiko von Domain-Grabbing weiter zu reduzieren, sehen die EU-Verordnungen die Einschaltung einer Prüfstelle, des so genannten Validation Agents, vor. EURid hat mit dieser Aufgabe das Brüsseler Büro der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) betraut. Die Tätigkeit von PwC beschränkt sich dabei auf die Prüfung „früherer Rechte“; die Validierung bei „öffentlichen Einrichtungen“ erfolgt durch so genannte „Government Validation Points“.

Der Validation Agent überprüft die Unterlagen, die der zukünftige Domain-Inhaber hereinreicht, und die seine Berechtigung bestätigen. Notwendig wird diese Arbeit in erster Linie, wenn zwei oder mehrere die selbe Domain registrieren wollen und da auch nur in der Reihenfolge, in der die Anmeldungen eingegangen sind. Man kann wohl davon ausgehen, dass sich der Validation Agent in der Regel lediglich die erste Anmeldung genauer anschauen muss. Wenn da alle Daten in Ordnung sind, steht der Zuteilung der Domain nach dem Prinzip „first come, first served“ nichts im Wege. Die weiteren Anmeldungen für diese Domain müssen dann nicht mehr geprüft werden.

Und wie genau läuft das ab? Nach Eingang des Sunrise-Antrages erhält der Antragsteller per eMail eine Bestätigung. Dann beginnt eine Frist von 40 Tagen zu laufen, innerhalb der er seine Rechte anhand von Dokumenten (z. B. Markenurkunde) und Unterlagen (z. B. Lizenzvertrag) beim Validation Agent nachweisen muss. Die Unterlagen dürfen nicht zum Registrar, über den die Anmeldung erfolgte, sondern direkt zum Validation Agent. Dabei gelten strenge Formalia für die einzureichenden Unterlagen; diese dürfen beispielsweise nicht aneinander geheftet sein.

Der Validation Agent prüft nun unter anderem, ob die erforderlichen Dokumente fristgerecht eingegangen sind, ob der Antragsteller dem Inhaber des Kennzeichnungs- oder Namensrecht entspricht bzw. eine wirksame Lizenzvereinbarung vorliegt, ob die angemeldete Domain exakt der Zeichenfolge auf den Dokumenten gleicht und ob das geltend gemachte Recht tatsächlich besteht.

Zur Nachfrage im Einzelfall, etwa um ergänzende Unterlagen anzufordern, ist PwC berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Einzelheiten sowie der aktuelle Stand der jeweiligen Sunrise-Bewerbung einer .eu-Domain werden im Internet in einer eigenen WHOIS-Datenbank veröffentlicht. Besonderes Augenmerk gilt der 40-Tages-Frist: läuft sie ab, ohne dass der nötige Nachweis der Berechtigung formgerecht erbracht wurde, gilt der Antrag als verfallen. Ein Antrag muss dabei an Werktagen zwischen 8.00 Uhr und 17.00 Uhr beim Validation Agent eingehen; fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der vorangegangene Werktag maßgeblich. Spätestens am 1. Mai 2007 soll das Sunrise-Verfahren abgeschlossen und alle Domains vergeben sein.

Der Validation Agent ist allerdings nur zur Kontrolle engagiert. Die letztgültige Entscheidung, wer Inhaber einer Domain wird, trifft die Verwaltung, also EURid selbst.

Informationen zur Arbeit des Validation Agents findet man in den Sunrise Rules im Chapter V, Section 10.:
> http://www.eurid.eu/en/documents/sunrise_rules_v1_0.pdf

Quelle: eigene Recherche

.eu – Chance auf die Wunschdomain?

EURid hat nicht nur bekannt gegeben, wann die Sunrise Period beginnt, und die Regeln dazu konkretisiert, sondern auch wann die Live-Registrierung beginnt, der Zeitpunkt also, zu dem jeder Zugriff auf die Registrierung erhält, und über einen akkreditierten Registrar .eu-Domains registrieren kann.

Das Ganze ist ein schlichtes Rechenexempel. Die Sunrise Period beginnt am 07. Dezember 2005; sie besteht aus zwei Phasen, die jeweils zwei Monate andauern. Danach beginn am Freitag, den 7. April 2006 die so genannte Live-Registrierung für die Allgemeinheit. So steht es natürlich auch auf der Internetseite von EURid. Mit dem Beginn der Live-Registrierung kann jeder zu jedem beliebigen (legalen) Zweck .eu-Domains registrieren. Die Vergabe der Domains erfolgt hier wie auch bei der Sunrise Period nach dem Prinzip „first come, first served“.

Das ist aber zugleich auch der Zeitpunkt, über den sich Interessenten ohne bestimmte Rechte, dank derer man bereits an der Sunrise Period teilnehmen kann, Gedanken machen sollten. Denn genau genommen geht der Live-Registrierung noch eine weitere Phase voraus: Die so genannte Landrush. Sie bricht genau mit Eröffnung der Live-Registrierung an, wird aber weitestgehend von den akkreditierten Registraren genutzt:

Viele Registrare bieten ihren Kunden die Möglichkeit an, ihre Wunschdomains frühzeitig kostenlos vorzumerken. Sie bauen Datenbanken auf, deren Daten sie dann ab der Sekunde Null in das System von EURid einspeisen. Gerade in diesen bangen Minuten wird das Prinzip „first come, first served“ real. Hier geht es um die entscheidenden Sekundenbruchteile. Der Normalnutzer am heimischen PC hat kaum eine Chance, in dieser Phase seine .eu-Wunschdomain selbständig unter zu bringen. Darum sollte er Vorsorge treffen und sich einen akkreditierten Registrar suchen, der dieses Dienstleistung kostenlos übernimmt. Es sollten lediglich die normalen Gebühren für die Registrierung der Domain entstehen, wenn sie denn auch für den Besteller tatsächlich registriert wird.

Wenn es darum geht, die eigene Wunschdomain wirklich zu bekommen, kommt man daher an der Vormerkung bei einem akkreditierten Registrar nicht vorbei. Die eigenen Chancen werden so verbessert; eine Gewähr, die Wunschdomain zu erhalten, gibt es freilich nicht. Man muss sich vor Augen halten, dass zahlreiche Registrare aus 25 EU-Ländern gleichzeitig Domainbestellungen in der Landrush-Period bei EURid einspeisen; so ist nicht absehbar, wie die Chancen tatsächlich sind. In jedem Fall sind sie aber besser, wenn man vorbestellt, als dass man vom eigenen PC aus versucht, die Bestellung zur Stunde Null bei einem akkreditierten Registrar vorzunehmen.

Vormerkungen von .eu-Domains sind z. B. möglich unter:
> http://www.united-domains.de/eu/

Quelle: eigene Recherche

Lizenz – .eu-Domains für Ausländer?

dotEU (.eu) ist von Anfang an als Domain für die Europäische Union konzipiert. Sie soll der EU im Internet ein Gesicht geben. Damit ist nicht Europa gemeint, sondern ausschließlich die zur Zeit 25 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Müssen deshalb alle anderen, wie die Schweiz und Liechtenstein, draußen bleiben?

Liest man die Verordnung, die die Angelegenheit in den passenden Rahmen setzt, die EG-Verordnung Nr. 733/2002 vom 22. April 2002, fällt das Ergebnis eindeutig aus. In Artikel 4 (Pflichten des Registers) heißt es:

(2) Das Register

b) trägt über eine zugelassene Registrierstelle für die TLD „.eu“ Domänennamen innerhalb der TLD „.eu“ ein, die beantragt wurden von

i) einem Unternehmen, das seinen satzungsmäßigen Sitz, seine Hauptverwaltung oder seine Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft hat oder

ii) einer in der Gemeinschaft niedergelassenen Organisation unbeschadet der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften oder

iii) einer natürlichen Person mit Wohnsitz innerhalb der Gemeinschaft;

Das ist unmissverständlich und grenzt alle Personen und Unternehmen, die keinen Sitz in einem Mitgliedsland hat, von der Registrierung einer .eu-Domain aus, sowohl in den Sunrise Period als auch in der Live-Phase.

Dass akkreditierte Registrare schon so genannte Treuhandservices anbieten, ist bisher nicht bekannt. Es ist auch nicht klar, ob dieses Modell problemlos umgesetzt werden kann. Beim Treuhandservice wird, beispielsweise bei .de-Domains, ein admin-c mit ladungsfähiger Anschrift in Deutschland angegeben, während der tatsächliche Domain-Inhaber im Ausland sitzt, aber bei etwaigen Rechtsstreitigkeiten und anderen Fällen über den admin-c jederzeit erreichbar ist.

Doch wer sich die aktuelle Registrierungsregeln anschaut, erblickt eine Lücke, die in manchen Fällen genutzt werden kann: Lizenznehmer dürfen anstelle der Markeninhaber an der .eu-Sunrise Period teilnehmen. Das öffnet auch Markeninhabern, die ihren Sitz nicht in einem EU-Land haben, den Weg zur .eu-Domain. Allerdings wird in jedem Falle der Lizenznehmer Inhaber der Domain.

In den Sunrise Rules wird bereits in Chapter I, Section 4. und in Chapter V, Section 11. darauf hingewiesen, dass der Anmelder der Domain gewährleistet, in den dafür vorgesehenen Fällen legitimer Lizenznehmer des Inhabers des „prior right“ zu sein. Zu diesen vorgesehenen Fällen zählen freilich nur eingetragene Marken, wie man Chapter V, Section 13.2. der Sunrise Rules entnehmen kann. Näher ausgeführt wird das dann in Section 20, die klar macht, dass die Lizenzierung und/oder Weiterlizenzierung in dem als Annex Nr. 2 wiedergegebenen Formular bestätigt und alle notwendigen Unterlagen, unter anderem der Nachweis des Markeneintrages und den Lizenzvertrag, vorgelegt werden müssen.

Also dürfen auch Lizenznehmer eines Markeninhabers im Rahmen der Sunrise Period Domains zur Registrierung anmelden. Dieser Weg ist auch noch in letzter Minute gangbar, jedoch sollte das nicht zu unüberlegten Lizenzvergaben führen. Geschäftspartner sollte man sich genau aussuchen und mit ihnen für beide Seiten interessante Verträge schließen.

Die Verordnung (EG) Nr. 733/2002 findet man unter:
> www.14h.de/5018

Die Verordnung (EG) Nr. 874/2004 findet man unter:
> www.14h.de/4641

Die Sunrise Rules findet man unter:
> http://www.eurid.eu/en/documents/sunrise_rules_v1_0.pdf

Das Annex 2 zu den Sunrise Rules findet man unter:
> http://www.eurid.eu/en/documents/annex_2_v1_0.pdf

Quelle: eigene Recherche

.eu – die Registrierungs-/Anmeldegebühren

Bei aller Freude über die neuen .eu-Domains – im Mittelpunkt des Interesses steht natürlich nicht minder wichtig auch die Frage, mit welchen Kosten man als Domain-Inhaber in der Sunrise Period oder dann später in der Live-Phase rechnen muss. Und lohnt es sich überhaupt, die Sunrise Gebühren zu investieren?

Eins vorweg: Eine festgeschriebene Registrierungsgebühr gibt es weder für die Domains selbst noch für die Teilnahme an der Sunrise Period, die angesichts des damit verbundenen Aufwands zumeist mit einer Bearbeitungsgebühr verbunden ist. Der Preis wird vielmehr frei vom Markt gebildet, so dass sich wie bei anderen Domain-Endungen der Vergleich lohnt. Vorsicht gilt vor allem bei Kombi-Paketen aus Webspace und Domain; hier können die Folgekosten den Preis für die eigentlich nur gewollte .eu-Domain später deutlich übersteigen. Transparenz schaffen daher spezialisierte Domain-Registrare, bei denen .eu-Domains ohne Zusatzprodukte registriert werden können.

In der Regel liegt die Registrierungsgebühr je .eu-Domain bei ca. EUR 20,- bis 50,- jährlich, die (erfolgsunabhängige und nicht erstattungsfähige) Bearbeitungsgebühr in der Sunrise Period je nach Registrar in einer Größenordung von etwa EUR 80,- bis 250,- je Domain. Der Starnberger Domain-Registrar unted-domains AG bietet beispielsweise .eu-Domains zum Preis von EUR 29,- im Jahr; die Sunrise-Gebühren bewegen sich je nach Art des geltend gemachten früheren Rechts zwischen EUR 69,- und 129,-.

Stellt sich schließlich die Frage, warum man etwa als Inhaber eines „prior right“ an der Sunrise Period teilnehmen und einen Aufschlag auf die üblichen Registrierungsgebühren zahlen soll; man könnte die .eu-Domain ja später gegebenenfalls auf dem gerichtlichen Wege erstreiten. Oder warum soll man seinen Namen schon in der Sunrise Period als .eu-Domain vormerken?! Die Antwort ist simpel: Die Chance auf die Wunsch-Domain ist in der Sunrise Period am größten, da ab Beginn der allgemeinen Registrierung am 7. April 2006 zwangsläufig nur noch die Domains registriert werden können, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht vergeben worden sind. Selbst ein Markenrecht schützt daher nicht, dass die gewünschte Domain schon längst von einem Dritten aus dem europäischen Ausland weggeschnappt wurde. Zudem wäre es im Zweifel fahrlässig und kostspielig, auf die eigenen Rechte zu vertrauen, da die Kosten einer Rechtsverfolgung regelmäßig nicht nur über den Gebühren der Sunrise Period liegen, sondern auch mit tatsächlichen Problemen wie einer fehlenden Zustelladresse verbunden sein können, so dass das beste Recht möglicherweise gar nicht durchgesetzt werden kann. Schließlich könnte die Wunschdomain von einem ebenfalls Berechtigten (z. B. Gleichnamigen) registriert werden, so dass man keinerlei Chance hat, an die Domain zu gelangen. Wann immer möglich, ist daher zu empfehlen, .eu-Domains in der Sunrise Period zur Anmeldung zu bringen, um so auch die eigenen Zuteilungschancen erheblich zu erhöhen.

Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/

Kostenlose .eu-Vormerkungen z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/eu-domain/

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche

Liste der .eu-Registrare wächst

Von der Verwaltung der .eu-Domains durch EURid streng zu trennen ist die Registrierung der neuen Internet-Adressen für Endkunden. Diese Aufgabe übernehmen wie gewohnt allein die Domain-Registrare (so genanntes Registry-Registrar-Konzept) – jedoch mit einem entscheidenden Unterschied: die Registrierung von .eu-Domains ist ausschließlich über einen der von EURid akkreditierten Registrare möglich.

Zur Zeit finden sich in der bei EURid veröffentlichten Liste 470 akkreditierte Registrare. Diese verkaufen .eu-Domains direkt an den (End-)Kunden. In Abstimmung mit der EU-Kommission erteilte EURid unter Hinweis auf Artikel 4 der Verordnung Nr. 874/2004 vom 28. April 2004 den so genannten Reselling-Angeboten, bei denen auch nicht akkreditierte Registrare über akkreditierte Registrare Domains registrieren können, eine Absage. Allerdings gibt es eine Ausnahme, wenn ein akkreditierter Registrar mit einem Dritten, der als Vermittler bzw. Agent in Erscheinung tritt, zusammenarbeitet. Dabei müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Für den Domain-Inhaber ist offensichtlich, dass ein akkreditierter Registrar die Registrierung übernimmt und ein direktes Vertragsverhältnis zu diesem akkreditierten Registrar besteht. Es gilt der Prioritätsgrundsatz „first come, served“, wobei der akkreditierte Registrar alle Anträge in der Reihenfolge an EURid weiterleiten muss, in der er diese Anträge entweder vom Antragsteller selbst oder von einem Dritten erhalten hat; und schließlich muss der Dritte den Endkunden darauf hinweisen, dass er einen akkreditierten Registrar für die Registrierung in Anspruch nimmt, um eine Irreführung zu vermeiden.

Unter den 470 akkreditierten Registraren finden sich überraschenderweise nicht nur europäische Anbieter, sondern auch Registrare mit Sitz in Australien, auf Barbados, den Bahamas, Kanada, Japan, Korea, in der Schweiz und anderen Nicht-EU-Ländern. Bisher sind alleine 67 deutsche Registrare akkreditiert; Frankreich hat verständlicherweise lediglich 27 aufzuweisen, Italien hingegen immerhin 37. Dass Großbritannien allerdings nur mit 21 Registraren aufwartet, ist ein schwaches Bild. Doch ganz vorne liegen, gänzlich unerwartet, die Niederlande, die mit zur Zeit 85 Registrar-Akkreditierungen an den Start geht.

Die Liste aller akkreditierter .eu-Registrare findet man unter:
> http://list.eurid.eu/registrars/ListRegistrars.htm?lang=en

Quelle; eurid.eu, eigene Recherche

.eu – Sunrise-Seminar von united-domains

Die Starnberger united-domains AG veranstaltet am 17. Oktober 2005 in München ein .eu (dotEU) Sunrise-Seminar mit dem Titel „Markenschutz im Rahmen der Sunrise Period bei .eu-Domains“.

Die Einführung der europäischen Top Level Domain .eu steht unmittelbar bevor. Ihr geht eine Sunrise Period voraus, bei der Inhaber von früheren Rechten bevorrechtigt ihre Domains anmelden können, um sich vor Domain-Grabbing zu schützen. Dabei stellen bereits die formalen Anforderungen bei dieser Anmeldung eine Hürde dar, die von Seiten der .eu-Verwaltung EURid bisher nicht weiter kommuniziert wurde. Die Vorstellung, man scheitere bereits bei der Anmeldung, weil man die Markenurkunden und andere Papiere zusammengeheftet hat, ist ernüchternd.

Die united-domains AG verpflichtete für das Seminar mit den Referenten RA Dr. Torsten Bettinger und Markus Eggensperger (united-domains AG) zwei ausgewiesene Fachleute auf dem Gebiet, die kenntnisreich über Insiderinformationen verfügen. Sie geben in ihren Referaten einen Einblick nicht nur in die Hintergründe von .eu und den Ablauf der Sunrise Period, sondern setzen sich unter anderem auch differenziert mit Sonderfällen und dem Prozedere bei Ablehnung der Anmeldung auseinander.

Das Seminar findet am 17. Oktober 2005 von 13.30 bis ca. 17.30 Uhr im ArabellaSheraton Grand Hotel, Arabellastraße 6 in 81925 München statt. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 149,- (zuzüglich MwSt).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise-seminar/

Quelle: united-domains

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