Newsletter-Ausgabe #288: November 2005

Themen: .eu – letzter Aufruf für Städte und Gemeinden! | WSIS – Spaltung des Internets verhindert | Warnung – Volksbank kämpft mit Phishern | mahngericht.de – NRW verliert vor dem OLG Köln | mathematics.com – Rechenwerk für US$ 150.000,- | Sedo – Domain-Management via MS Excel

.eu – letzter Aufruf für Städte und Gemeinden!

Keine zwei Wochen mehr, dann wird die neue europäische Top Level Domain .eu (dotEU) mit Phase I der Sunrise Period den Einführungsprozess einläuten. Doch während Inhaber von Markenrechten frühzeitig bemüht sind, sich durch vorbeugende Anmeldungen gegen Grabbing zu wappnen, scheint bei vielen öffentlichen Einrichtungen wie Städten und Gemeinden das Potential der Sunrise Period unbekannt.

Grundsätzlich sind sämtliche öffentliche Einrichtungen berechtigt, schon in Phase I der Sunrise Period, die am 7. Dezember 2005 beginnt, ihre Domains anzumelden. Der Bund fasst den Begriff „öffentliche Einrichtung“ sehr weit; maßgebend für diese Qualifizierung ist der Benutzungsanspruch der berechtigten Personen, der eines Widmungsaktes bedarf. Auf Länderebene dürfte dies ebenfalls gelten. Zum Beispiel zählen zu den öffentlichen Einrichtungen des Bundes alle Behörden des Bundes, alle Gerichte des Bundes, alle öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes sowie sonstige, die hoheitliche Aufgaben erledigen und bei denen zusätzlich ein Beherrschungsverhältnis durch den Bund vorliegt oder eine Aufsicht durch den Bund erfolgt. Wie für Markeninhaber gilt allerdings auch hier, dass die .eu-Domains unbedingt bei einem akkreditierten Registrar vorgemerkt werden sollten, um im Rahmen der automatisierten Anmeldungen in der „Sekunde Null“ nicht das Nachsehen zu haben.

Die Rechtsprechung in Deutschland könnte in diesem Zusammenhang viele öffentliche Einrichtungen, insbesondere also Städte und Gemeinden, zu einem gefährlichen Irrtum verleiten. Zwar ist die Rechtslage seit der heidelberg.de-Entscheidung bei Städte- und Gemeindenamen weitgehend geklärt: Städtenamen unterliegen dem Namensrecht. Städte, Gemeinden (und auch Stadtteile) können deshalb ebenso wie Länder oder Bezirke in aller Regel erfolgreich die Freigabe „ihrer“ Domains gerichtlich durchsetzen. Allerdings kennt die Rechtsprechung feine Unterschiede. So stellt sich die Lage insbesondere bei Gleichnamigkeit anders dar, also wenn der Domain-Inhaber den gleichen Namen wie die Gemeinde trägt. Hier gilt der Prioritätsgrundsatz, und die Klage einer Gemeinde hätte keinen Erfolg, es sei denn, sie hätte einen berühmten Namen wie Berlin oder Heidelberg. Herr Boos hatte sich deshalb in der Entscheidung um boos.de gegen eine gleichnamige Gemeinde durchgesetzt.

Im Einzelfall kann es jedoch sehr schwierig sein, zu beurteilen, ob ein berühmter Name oder eine Bezeichnung mit überragender Verkehrsgeltung vorliegt. Deshalb sollten es Länder, Bezirke, Landkreise, Städte und Gemeinden erst gar nicht auf eine Einzelfallprüfung ankommen lassen und ihre .eu-Domains schon in der ersten Phase der Sunrise Period registrieren. Für die Anmeldung gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für andere frühere Rechte, wenn sich auch in formeller Hinsicht einige Unterschiede ergeben. So ist etwa der Registrierungsantrag nicht nur zu unterschreiben, sondern auch zu siegeln oder anderweitig zu stempeln.

Die Validierung erfolgt selbst auf Bundesebene teilweise über PwC. Eine Ausnahme gilt für einige öffentliche Einrichtungen des Bundes, welche vom Bundesverwaltungsamt direkt bei PwC gemeldet wurden. Eine Liste dieser Begriffe wurde zwar vom Bundesverwaltungsamt für Anfang November angekündigt, steht aber noch aus; für den Rest bleibt es ohnehin dabei, dass die eigenen Rechte binnen 40 Tagen nachgewiesen werden müssen.

Eine Liste mit allen Validierungsstellen der jeweiligen EU-Mitgliedsländer finden Sie unter:
> http://short4u.de/4364b62f78529

Das Angebot des Bundesverwaltungsamtes finden Sie unter:
> http://www.validierungsstelle-bund.de/

Eine Liste der Validierungsstellen der Bundesländer finden Sie unter:
> http://short4u.de/4364baf29939e

Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche

WSIS – Spaltung des Internets verhindert

Der König es tot, es lebe der König: mit diesen knappen Worten lässt sich der Weltgipfel der Informationsgesellschaft (WSIS), der vergangene Woche in der tunesischen Hauptstadt Tunis stattgefunden hat, zusammenfassen. Wichtigstes Ergebnis: die drohende Spaltung des Internets ist abgewendet. ICANN behält weiterhin die Aufsicht über das Domain Name System und wird künftig durch ein „Internet Governance Forum“ unterstützt.

Doch bevor sich die etwa 30.000 Delegierten aus über 120 Ländern den Sachfragen widmen konnten, ging es nochmals heftig zur Sache. „Haltet die UN davon ab, das Internet wie Seeräuber zu kapern“, „Internet in UN-Verwaltung wäre globale Katastrophe“ oder „Warnung vor wirtschaftlicher Aufruhr“ – so lauteten die Schlagzeilen der US-Presse, um den drohenden Machtverlust abzuwenden. Die Positionen waren also klar verteilt: Während die USA die bisherige Verwaltung durch ICANN beibehalten und damit über das Handelsministerium weiterhin unmittelbar Einfluss auf das Herzstück des Internets, das Domain Name System, nehmen wollen, plädieren die Vereinten Nationen (UN) für eine Ablösung zu Gunsten eines multinationalen Gremiums, welches die Verwaltung des Internets (auch) in die Hände der Regierungen legen will.

Wie so oft in politischen Auseinandersetzungen endete die Debatte mit einem Kompromiss: die USA behalten die technische Oberhand über das Internet; zusätzlich hat man ein „Internet Governance Forum“ (IGF) installiert, in dem Regierungen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vertreten sind und das sich im 2. Quartal 2006 erstmals in Griechenland trifft. Das Forum gleicht allerdings einem Tiger mit Milchzähnen; so kann es zwar Meinungen kanalisieren, hat aber weder Aufsichtsfunktion noch gibt es politische Kompetenzen; aus dem Tagesgeschäft ist es ausdrücklich ausgenommen. Umschrieben sind seine Aufgaben unter anderem mit Informationsaustausch mit an der Internet Governance Beteiligten, die Förderung der Nachhaltigkeit, Robustheit, Sicherheit, Stabilität und Entwicklung des Internets sowie das Engagement der Interessengruppen zu stärken. Die Reaktion von ICANN-Insidern fiel demnach auch gemischt aus. Nach Ansicht von Milton Mueller ist das Kernproblem vollständig ungelöst; durch das IGF sei lediglich der Weg für weitere fünf Jahre der Diskussion rund um ICANN geebnet, er sprach sich jedoch nicht grundsätzlich gegen das Forum aus. In die gleiche Kerbe schlagen Juraprofessor Michael Geist und Wolfgang Kleinwächter, Professor für internationale Kommunikationspolitik an der Universität Aarhus. Wer sich hier näher informieren will, dem sei das Angebot circleid.com ans Herz gelegt, wo zahlreiche Kenner der Materie den Gipfel und seine Ergebnisse diskutieren.

Kleine Randnotiz: die Adressen InternetGovernanceForum.com und InternetGovernanceForum.org stehen bereits auf der Handelsplattform Sedo zum Verkauf. Und igf.org gehört der königlichen Gesellschaft für bedürftige Frauen in Schottland …

Weitere Informationen unter:
> http://www.itu.int/wsis/

Das Abschlusspapier findet man unter:
> http://www.itu.int/wsis/docs2/tunis/off/6rev1.pdf

Quellen: circleid.com, wortfeld.de, eigene Recherche

Warnung – Volksbank kämpft mit Phishern

Die mehr als 1.300 Volksbanken und Raiffeisenbanken haben derzeit massiv mit Phishing-Problemen zu kämpfen: in den vergangenen Tagen ist eine wahre Flut betrügerischer eMails über die elektronischen Postfächer deutscher Internetnutzer hereingebrochen. Erneut kann man nur eindringlich davor warnen, den Betrügern auf den Leim zu gehen.

Die eMails weisen sämtlich Symptome klassischer Phishing-Mails auf: täuschend echte Optik in HTML, vorgegaukelter Sicherheitshinweis, Aufforderung zur Eingabe von PIN und bis zu zehn verschiedener TANs, schlechtes Deutsch ohne Umlaute und beim Anklicken öffnen sich neue Fenster mit IP-Nummern in der Adresszeile des Browsers. Im Text der Nachrichten heisst es wörtlich: „Der technische Dienst der Bank führt die planmassige Aktualisierung der Software durch Fur die Aktualisierung der Kundendatenbank ist es notig, Ihre Bankdaten erneut zu bestatigen. Dafuer mussen Sie unseren Link (unten) besuchen, wo Ihnen eine spezielle Form zum Ausfullen angeboten wird.“ Spätestens beim Lesen der Mails sollte man also merken, dass Betrüger am Werk sind. Als Absender der Nachrichten wird meist die Domain volksbank.de verwendet, während der Betreff stark variiert; aufgetaucht sind Mails mit der Meldung wie etwa „Die wichtige Nachricht“, „Die Information für die Kunden“ oder ganz schlicht „Es ist wichtig!“. Die Banken sind bemüht, ihre Kunden zur Vorsicht zu erziehen; angesichts der unüberschaubaren Masse an eMails ist aber nicht auszuschliessen, dass die Betrüger bereits Erfolge verzeichnen konnten; offizielle Bestätigungen gibt es freilich nicht.

Man kann es nur nochmals wiederholen: es ist auszuschließen, dass eine Bank persönliche Daten ihrer Kunden abfragt, weder per eMail, noch im Internet oder gar am Telefon. Wer eine der Phishing-Mails erhält, sollte sie ungeöffnet löschen, auch aus dem Windows-Papierkorb. Trotz aller Neugier sollte man auch die Links nicht anklicken, da man damit das Risiko eingeht, sich Viren und Trojaner einzufangen. Wer dagegen den Trickbetrügern erlegen ist, sollte sein Konto umgehend sperren lassen und sich mit seiner Hausbank in Verbindung setzen.

Einen Phishing-IQ-Test finden Sie unter:
> http://survey.mailfrontier.com/survey/phishing_uk.html
> http://survey.mailfrontier.com/survey/quiztest.html

Informationen zur Phishingpraxis und wie man ihr begegnen kann, findet man bei ebay.de unter:
> http://pages.ebay.de/education/spooftutorial/

Die Anti Phishing Working Group finden Sie unter:
> http://www.antiphishing.org/

Quelle: zdnet.de, eigene Recherche

mahngericht.de – NRW verliert vor dem OLG Köln

Das OLG Köln hat im Streit des Landes Nordrhein-Westfalen und einer Privatperson um den Domain-Namen mahngericht.de entschieden (Urteil vom 30.09.2005, Az. 20 U 45/05). Demnach hat das Bundesland keinen Anspruch auf die Domain, die lediglich einen Gattungsbegriff darstellt.

Eigentlich war schon alles in Butter. Die Domain mahngericht.de befand sich bereits in Händen der Hansestadt Bremen, sollte jedoch zwecks Einrichtung eines gemeinsamen Internetportals mehrerer Bundesländer für deren Mahngerichte auf Nordrhein-Westfalen übertragen werden. Doch bei der Übertragung kam es zu einem Formfehler und die Domain wurde freigegeben. Der Beklagte ließ die Domain auf sich registrieren und gab sie nicht mehr her.

Das klagende Land Nordrhein-Westfalen wandte sich gegen den Domain-Inhaber und gewann in 1. Instanz vor dem Landgericht Köln (Urteil vom 18.02.2005, Az.: 7 O 415/04). Die Klägerin bezog sich auf ihr Namensrecht: Bei Mahngericht handele sich um eine unterscheidungskräftige Bezeichnung mit Namensfunktion, die eine bestimmte Institution der Landesjustiz identifizierbar mache, der öffentlichen Hand zuordne und von Trägern anderer Institutionen abgrenze. Nach dem allgemeinen Verkehrsverständnis sei der Begriffsbestandteil Gericht ausschließlich der Justiz und damit der öffentlichen Hand zuzuordnen.

Gegen die Entscheidung legte der Beklagte Berufung ein und berief sich darauf, in der breiten Öffentlichkeit werde mit dem Begriff keine Institution der Justiz der Bundesländer in Verbindung gebracht. Dem Begriff komme keine Namensfunktion zu. Aber selbst wenn man Mahngericht eine namensmäßige Funktion zuweise, so ergäben sich aus dem Namensrecht keine Ansprüche, da es sich um einen Begriff des allgemeinen Sprachgebrauchs handele, der hier den Inhalt der Website beschreibe, nicht aber eine andere Organisation der Klägerin.

Das OLG Köln gab der Berufung statt und wies die Klage des Landes Nordrhein-Westfalen zurück. Ansprüche lagen aus Sicht des OLG Köln weder aus § 12 BGB noch aus § 826 BGB vor. Die Bezeichnung Mahngericht genieße keinen namensrechtlichen Schutz zugunsten des klagenden Landes Nordrhein-Westfalen. Dem Begriff komme keine Kennzeichnungs- oder Namensfunktion zu; er bezeichne eine bestimmte Funktion der Amtsgerichte, aber nicht die Amtsgerichte selbst. Weiter stellte das OLG Köln auch keinen Anspruch wegen Domain-Grabbings im Sinne einer sittenwidrigen Behinderung fest (§§ 826, 226, 1004 BGB). Dann müsste in der Handlung des Beklagten eine gegen die guten Sitten verstoßende, vorsätzliche Schädigung des klagenden Landes erkennbar sein. Die Registrierung eines Gattungsbegriffes als Domain stellt für sich kein unlauteres Verhalten dar, unabhängig davon, ob seitens des Domain-Inhabers ein unmittelbares Interesse an der Domain besteht. Die Registrierung von Gattungsbegriffen unterliegt dem Gerechtigkeitsprinzip der Priorität. Irgendwelche Umstände, denen man ein sittenwidriges Handeln des Beklagten entnehmen könne, seien nicht ersichtlich.

Damit hat das OLG Köln, der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) folgend, nochmals deutlich gemacht, dass Gattungsbegriffe grundsätzlich von jedem registriert werden dürfen und auch „interesseloses“ Registrieren von Domains nicht eigentlich rechtswidrig ist. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Das Urteil des OLG Köln findet man unter:
> http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/olg-koeln_mahngericht.pdf

Das Urteil der 1. Instanz (LG Köln) findet man unter:
> http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/mahngericht.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: itblawg.de, rechtsanwaltmoebius.de

mathematics.com – Rechenwerk für US$ 150.000,-

Die vergangene Handelswoche bot keine Spitzenpreise, doch die Fülle an Domains im gehobenen Preissegment lässt sie herausragen. Ganz oben stehen zwei Domains, die im sechsstelligen Bereich ihren Platz gefunden haben: mathematics.com erzielte US$ 150.000,- (ca. EUR 127.960,-). Ihr folgte mypremiercard.com für ebenfalls honorable US$ 135.250,- (ca. EUR 115.380,-).

Bei den Länderendungen spielt sich einmal mehr Großbritannien in den Vordergrund, mit comtec.co.uk für prächtige GBP 11.000,- (ca. EUR 16.055,-), gefolgt von earth.co.uk für GBP 4.500,- (ca. EUR 6.565,-) und das unverständliche holidaysrus.co.uk für immer noch GBP 2.000,- (ca. EUR 2.920,-). Überraschen konnte die Außenseiterendung von Marokko mit mobiliam.ma, die US$ 7.000,- (ca. EUR 5.970,-) kostete. Aus Deutschland gab es sponsoring.de, die für immerhin EUR 3.815,- zu haben war. Seit längerem gab es auch wieder mal eine japanische Domain: singles.jp kostete nette EUR 3.100,-.

Die klassischen generischen Top Level Domains (TLDs) waren nicht gerade stark bestückt in der vergangenen Woche, doch sie waren unter anderem mit nms.net für US$ 5.300,- (ca. EUR 4.520,-) vorhanden, gefolgt von noodle.net für US$ 2.292,- (ca. EUR 1.955,-). Weiter gab es dslonline.net zum Flatratepreis von US$ 2.200,- (ca. EUR 1.875,-) und feeds.net für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.705,-). Zwei Domains im Doppelpack waren theaterticket.net und theater tickets.net für zusammen US$ 3.000,- (ca. EUR 2.560,-). Bei den neuen generischen TLDs kündigt sich die Jahreszeit an. Zum hervorragenden Preis von EUR 10.500,- schlitterte santaclaus.info in Hochform stimmungsvoll heran. Das übrige Feld der „Neuen“ war durchmischt:

leather.info – EUR 5.000,-
footwear.info – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.560,-)
blogging.info – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.705,-)
rich.info – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.025,-)
bed.info – US$ 1.200,- (ca. EUR 1.025,-)
visacard.info – US$ 1.000,- (ca. EUR 855,-)
eu-neuwagen.info – EUR 500,-
cod.info – US$ 525,- (ca. EUR 450,-)

Die gehobene Klasse des Domain-Handels unter .com ist wie gesagt stark. Am Ende zeigen sich zwei interessante Kurz-Domains:

jmm.com – US$ 55.000,- (ca. EUR 46.920,-)
horsesupplies.com – US$ 52.500,- (ca. EUR 44.785,-)
aos.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 42.655,-)
webs.com – US$ 45.750,- (ca. EUR 39.030,-)
ethos.com – US$ 27.778,- (ca. EUR 23.700,-)
readysetread.com – US$ 25.250,- (ca. EUR 21.540,-)
funeralservice.com – US$ 23.652,- (ca. EUR 20.175,-)
itrain.com – US$ 20.300,- (ca. EUR 17.320,-)
moose.com – US$ 19.500,- (ca. EUR 16.635,-)
goldchains.com – US$ 19.500,- (ca. EUR 16.635,-)
woking.com – GBP 8.925,- (ca. EUR 13.025,-)
birthcontrolpill.com – US$ 14.250,- (ca. EUR 12.155,-)
warriorsports.com – US$ 13.875,- (ca. EUR 11.835,-)
christiancupid.com – US$ 12.000,- (ca. EUR 10.235,-)
encontros.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.530,-)
p8.com – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.970,-)
696.com – US$ 5.000,- (ca. EUR 4.265,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Sedo – Domain-Management via MS Excel

Wer eine oder mehrere Domains bei Sedo.de zum Verkauf anbietet, möchte sicher auch den Überblick über sämtliche Einstellungen wie etwa Keywords, Statistiken und Domain-Kategorien behalten.

Sedo bietet eine neue Exportfunktion, die jedem Domain-Verkäufer ermöglicht, seine Daten direkt aus dem Domain-Management in eine Excel-Datei zu laden. So kann man seine Daten auch offline von zuhause oder vom Büro aus organisieren und optimieren: Beim Export der Keywords zur Optimierung sollte man nicht nur ein Keyword auswählen, sondern mehrere passende, um so gegebenenfalls die Parking-Einnahmen zu erhöhen. Zu einer größeren Auswahl von Keywords gelangt man mit der Funktion „Weitere Links“ am rechten Bildrand der geparkten Seite. Diese Links stellen im Prinzip die Suchanfragen von Besuchern dar, über die sie auf die geparkte Seite gelangt sind, und liefern passende Keywords.

Mit den auf eine Excel-Datei exportierten Daten lässt sich die Domain-Kategorien-Zuweisung optimieren. In der Excel-Datei kann man die Domains nach eigenen Kriterien sortieren (zum Beispiel nach qualitativ wertvollen Domains, nach Preisangaben, Zusammenstellung von Domain-Portfolios, usw.). Zudem kann man die nach Excel exportierten Parking-Statistiken in Excel unterschiedlich auswerten und darstellen lassen. Die von Sedos Parking-Statistik gelieferten Zahlen und Daten können so in Excel vielfältig weiterverarbeitet werden.

Ist die eigene Export-Exceldatei erst einmal überarbeitet und optimiert, können die Daten bei Sedo in das Domain-Management-Tool übertragen werden.

Weiter Informationen unter:
> https://www.sedo.de/member/dnmanagement.php4

Quelle: sedo.de

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