Newsletter-Ausgabe #289: Dezember 2005

Themen: .eu – der Countdown läuft! | WSIS – ein Gipfel, aber viele Sieger | .be – Aufschwung dank Kostenlos-Aktion | computer-partner.de – geschäftlich genutzt? | bogota.com – Hauptstadt für US$ 159.500,- | ITW – Domain-Recht in Berlin

.eu – der Countdown läuft!

Nicht einmal mehr eine Woche, dann ist es endlich soweit: gut neun Jahre, nachdem erstmals ein Vorstoß in Richtung Schaffung einer eigenen europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) laut angedacht worden ist, fällt am 7. Dezember 2005 mit Phase 1 der Sunrise Period der Startschuss für die spannendste Neueinführung einer Domain-Endung in der Domain-Geschichte. Aus gegebenem Anlass wollen wir nochmal die wichtigsten Daten und Fakten zusammenstellen.

Die Einführung verläuft in drei Phasen: ab dem 7. Dezember 2005 können zunächst Inhaber von eingetragenen Marken und öffentliche Einrichtungen ihre .eu-Domains bevorrechtigt anmelden. Zwei Monate später, am 7. Februar 2006, folgen sonstige frühere Rechte, darunter Unternehmensnamen, Geschäftsbezeichnungen, die handelsrechtliche Firma und Familiennamen. Wieder zwei Monate später, am 7. April 2006, beginnt dann die allgemeine Registrierung. Wer an der Sunrise Period teilnimmt, muss seine Rechte in einem Validierungsverfahren nachweisen; die Validierung erfolgt über PwC (PricewaterhouseCoopers) in Brüssel. In jeder Phase gilt: anmeldeberechtigt sind nur Personen, Unternehmen und Organisationen aus einem der 25 EU-Mitgliedsländer. Die Registrierung erfolgt ausschließlich (und schon in der Sunrise Period) über akkreditierte Registrare. Wenn nur irgend möglich, sollte man seine Wunsch-Domains schon jetzt vormerken, um sie dann entweder in der Sunrise Period oder später in der allgemeinen Registrierung automatisiert zur Anmeldung bringen zu lassen; zudem erhöht die Teilnahme an der Sunrise Period die Wahrscheinlichkeit, die .eu-Domain auch tatsächlich zu erhalten. Die Kosten für die Registrierung und die Teilnahme an der Sunrise Period sind übrigens nicht festgelegt, sondern den Registraren überlassen. Wer glaubt, dass seine Rechte oder EU-Vorschriften verletzt sind, kann schließlich die Zuteilung von .eu-Domains in einem eigenen Schiedsverfahren angreifen.

Unterdessen versuchen schweizer Unternehmen und Behörden, noch auf den fahrenden .eu-Zug aufzuspringen. So bemüht sich die eidgenössische Kommission für Kommunikation in Verhandlungen mit der EU, ebenfalls .eu-Domains anmelden zu dürfen. Die Gespräche blieben bisher aber erfolglos, und Peter Fischer, der stellvertretende Direktor der Kommission, äusserte wenig Hoffnung auf Änderung. Die Schweizer fürchten vor allem den Verlust der klassischen Touristen-Domains wie switzerland.eu und matterhorn.eu, die nun in Händen von Grabbern und Cyberpiraten landen werden. Einziger Ausweg für Unternehmen scheint die Eröffnung einer Zweigniederlassung in Deutschland, die allerdings schon für umgerechnet EUR 25,- zu haben sein soll; öffentliche Einrichtungen bleibt dieser Weg jedoch versperrt.

Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/

Die dotEU-Regeln findet man unter:
> http://www.eurid.eu/en/launch/index_html

Ein dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos herunterladen:
> http://www.eu-domains.info

Quelle: nzz.ch, eigene Recherche

WSIS – ein Gipfel, aber viele Sieger

Kaum sind die letzten versöhnlichen Worte des Weltgipfels der Informationsgesellschaft (WSIS) gesprochen, geht der Streit um die Verwaltung des Domain Name System von vorne los: jede Seite erklärt sich zum Sieger. Doch gewonnen hat allein ICANN.

In Tunis prallten zwei Welten aufeinander: da die Ingenieure, denen einzig an der Funktionalität, der Sicherheit und Stabilität des Internets gelegen ist, dort die Politiker, die um Macht und Einfluss fürchten. Die Tatsache, dass sich trotz der fundamentalen Unterschiede beide Seiten feiern lassen, zeigt klar, wie offen und wachsweich das Abschluss-Papier des Gipfels formuliert ist. So begrüsste etwa ICANN das Gipfel-Papier in einer ersten Presseerklärung, und sah sich in seiner Rolle als Multi-Interessenvertreter gestärkt. ICANN-Präsident Paul Twomey äusserte zufrieden, mehr als eine Milliarde Internetnutzer könnten sich darauf verlassen, dass das Internet weiterhin stabil und sicher funktioniere. Zu einem rechtshistorischen Ergebnis kommt Hans Klein, Rechtsprofessor am Georgia Institute of Technology. Seiner Auffassung nach hat sich ICANN gewandelt. Geschaffen im Keller des US-Handelsministeriums als ein Frankstein-ähnliches Monster, konnte ICANN seine Position durch das Abschlusspapier mehr denn je legitimieren und nunmehr einen klaren Auftrag der nationalen Regierungen erhalten. Die Aufgabenverteilung bei der Internet-Verwaltung sei festgelegt: ICANN kümmert sich um das technische, der Rest wird vom „Internet Governance Forum“ (IGF) übernommen.

Gegenteiliger Behauptungen zum Trotz ist dagegen nach einhelliger Meinung die Position der International Telecommunication Union (ITU) geschwächt. Generalsekretär Yoshio Utsumi sprach sich in Tunis für eine stärkere Regionalisierung des Internets aus, und lobte etwa die chinesischen Bemühungen um ein eigenes Intranet – wobei er deren Motive unter den Tisch fallen ließ. Die Gipfel-Ergebnisse lehnte er dagegen als falsch ab, und brachte sich so im Ansehen der Community weiter ins Abseits.

Bei aller Freude an der Theorie: Otto Normaluser interessiert nur, dass er schnell und problemlos surfen und seine Domains registrieren kann. Was wie selbstverständlich klingt, war vor Tunis in Gefahr. Nunmehr ist festzuhalten, dass sich an der bisherigen Verwaltung des Domain Name Systems durch ICANN jedenfalls kurz- und mittelfristig nach Abschluss des Gipfels nichts ändern wird. Und was das IGF auf seinem ersten Treffen nächstes Jahr in Griechenland debattieren oder gar entscheiden wird, steht in den Sternen.

Weitere Informationen unter:
> http://www.itu.int/wsis/

Das Abschlusspapier findet man unter:
> http://www.itu.int/wsis/docs2/tunis/off/6rev1.pdf

Quellen: icann.org, register.co.uk, macworld.com

.be – Aufschwung dank Kostenlos-Aktion

Kostenlos-Aktionen scheinen sich zum Renner im Domain-Marketing zu entwickeln: nachdem bereits .info-Verwalter Afilias vor etwa einem Jahr dank kostenloser Domains die Registrierungszahlen um über eine Million steigern konnte, hat auch die belgische Domain-Verwaltung DNS dieses Wundermittel für sich entdeckt. Noch bis Ende Januar 2006 können sich Interessenten gratis ihre .be-Domain sichern.

Anlass für die Kostenlos-Aktion ist nach der offiziellen Sprachregelung von DNS, Studien hätten ergeben, dass die Internetnutzer die Schwierigkeiten bei der Nutzung einer eigenen Domain häufig überschätzten und deshalb die Registrierung scheuen. Um diese Berührungsängste abzubauen, will DNS einfach und unkompliziert über die Registrare Domains anbieten. Insider vermuten, dass DNS damit unmittelbar vor dem Startschuss von .eu nochmals die eigenen Systeme auf Belastbarkeit testen will, ist man doch Gründungsmitglied von EURid. Dem Kunden freilich kann es egal sein, er erhält eine uneingeschränkt nutzbare Internetadresse mit der Endung .be, ohne hierfür zahlen zu müssen. Die Aktion ist befristet bis zum 31.01.2006, und bezieht sich nur auf Neuregistrierungen für das erste Jahr. Ab dem zweiten Jahr verlangen die Registrare in der Regel die üblichen Gebühren.

Bisher fällt das Ergebnis überraschend positiv aus: gab es noch vor wenigen Wochen gerade 450.000 .be-Domains, meldet DNS aktuell etwa 745.000 Adressen – eine Steigerung von über 50 Prozent! Eine exakte Zahl der Kampagnen-Domains findet sich täglich aktualisiert auf der DNS-Website. Eine zahlenmäßige Beschränkung bei der Registrierung gibt es übrigens offiziell nicht, allerdings hat DNS die Registrare um freiwillige Limits gebeten, um Domain-Grabbing keinen Vorschub zu leisten. Üblich ist daher, die Zahl der Gratis-Domains auf zehn je Domain-Anmelder zu beschränken.

Noch einige allgemeine Hinweise: .be-Domains dürfen von jedermann zu jedem beliebigen (legalen) Zweck registriert werden, es gibt keine Vergabebeschränkungen. Domain-Namen können zwischen 3 und 63 Zahlen und/oder Buchstaben lang sein; Umlaut-Domains sind derzeit noch nicht möglich, die Vorbereitungen laufen jedoch. So sind daher zum Beispiel Bindestriche zwar grundsätzlich möglich, jedoch nicht ganz am Anfang oder ganz am Ende sowie nicht an 3. und 4. Stelle zugleich.

Weitere Informationen zu .be finden Sie unter:
> http://www.dns.be/

Quelle: eurodns, eigene Recherche

computer-partner.de – geschäftlich genutzt?

Die Frage nach der geschäftlichen Nutzung eines Domain-Namens ist nicht ganz unproblematisch. Schon das Angebot, eine sonst ungenutzte Domain zu verkaufen, wird als geschäftliche Nutzung verstanden. Das LG Düsseldorf (Urteil vom 01.06.2005, Az 2a O 9/05) hat in seinem Urteil zu computer-partner.de deutlich gemacht, wann eine geschäftliche Nutzung einer Domain erwartet werden kann.

Der Kläger ist Inhaber der im Herbst 2003 angemeldeten Domain computer-partner.de, die er allerdings bis Dezember 2004 nicht nutzte. Danach öffnete er ein Forum, in dem er Besucher aufforderte, ihre Erfahrungen bei der Partnerfindung über den Computer durch Internet-Vermittlungen mitzuteilen. Im Dezember erhielt der Kläger eine Kaufanfrage hinsichtlich der Domain. Die Verkaufsgespräche verliefen im Sande. Der Kläger ist Inhaber weiterer Domains, die er geschäftlich nutzt.

Die Beklagte gibt die Wochenzeitschrift „ComputerPartner“ mit einer Auflage von knapp 35.000 Exemplaren heraus, die über den Computerhandel informiert, und ist Inhaberin der Internet-Adresse computerpartner.de und der gleichlautenden Wort-/Bildmarke. Unter Berufung auf ihre Kennzeichenrechte mahnte die Beklagte den Kläger ab und forderte ihn auf, die Domain frei zu geben. Dem fügte sich der Kläger nicht, sondern erhob Klage mit dem Antrag festzustellen, die Beklagte habe keinen Anspruch gegen den Kläger auf Freigabe oder Übertragung der Domain, und sie könne ihm nicht verbieten, die Bezeichnung „Computerpartner“ als Domain zu benutzen. Der Kläger berief sich darauf, dass er die Domain für den Aufbau eines privaten Forums reserviert habe.

Die Beklagte bestreitet die private Nutzung und meint, dagegen spräche, dass er erst nach der Abmahnung dieses Forum online gebracht habe. Die geschäftliche Nutzung der anderen Domains deute auf die Absicht hin, das Kennzeichen der Beklagten für seine Geschäfte ausnutzen zu wollen.

Das LG Düsseldorf gab der Klage statt. Irgendwelche Ansprüche der Beklagten aus dem Markenrecht scheitern an der fehlenden geschäftlichen Nutzung der Domain durch den Kläger. Dass der Kläger die Domain geschäftlich nutzen wolle, konnte die Beklagte nicht nachweisen. Über die Tatsache, dass der Kläger erst nach der Abmahnung und mehr als ein Jahr nach der Registrierung der Domain das Forum online gestellt hat, könne man nicht zwingend auf eine geschäftliche Nutzungsabsicht schließen. Vielmehr läge es nahe, dass, wenn der Kläger die Domain geschäftlich nutzen wolle, er dies alsbald getan hätte. Aus dem Umstand, dass der Kläger andere Domains geschäftlich nutzt, könne man nicht folgern, er wolle auch den im Streit befindlichen Domain-Namen geschäftlich nutzen. Schließlich ergibt sich durch das geführte Verkaufsgespräch ebenfalls keine geschäftliche Nutzung, da der potentielle Käufer von sich aus an den Kläger herangetreten sei und nicht umgekehrt.

Das Gericht sah somit keine Ansprüche aus dem Werktitelschutz (§ 15 Abs. 2 und 4 MarkenG), dem Markenschutz (§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG) und dem Namensrecht (§ 12 BGB), letzteres wegen fehlendem Firmenrecht an der Bezeichnung Computerpartner. Und auch wettbewerbsrechtliche Ansprüche (§ 3 UWG) sowie aus § 826 BGB waren nicht ersichtlich, da der Kläger kein Mitbewerber der Beklagten ist.

Das Urteil des LG Düsseldorf findet man unter:
> http://www.netlaw.de/urteile/lgd_57.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: netlaw.de

bogota.com – Hauptstadt für US$ 159.500,-

Der Abräumer der vergangenen Domain-Handelswoche war ohne Zweifel die Domain bogota.com, genannt nach der Hauptstadt Kolumbiens, die prächtige US$ 159.500,- (ca. EUR 135.335,-) kostete. Doch die wahren Highlights finden sich wieder einmal bei den Nischenprodukten.

Bei den Länderkennungen ist das beispielsweise die chinesische Third Level Domain game.com.cn, die spielend US$ 35.000,- (etwa EUR 29.625,-) erzielte. Auch in Großbritannien ging es zur Sache: chainreaction.co.uk löste den Kaufpreis von EUR 17.000,- aus, und onlinepharmacy.co.uk ging für GBP 10.000,- (ca. EUR 14.635,-) über den Ladentisch. Da passt auch meningitis.us gut hinein, die bei einem Preis von US$ 15.000,- (ca. EUR 12.695,-) dem Domain-Inhaber einen Gewinn von 700 Prozent in weniger als zwei Jahren verschaffte. Diese und eine .biz-Domain kaufte ein Pharmaunternehmen, das ein neues Präparat auf den Markt bringt. In deutschen Landen gab es mit abn.de für US$ 9.449,- (ca. EUR 7.995,-), carJet.de zu EUR 4.000,- und myvideotalk.de zu EUR 3.000,- nichts Weltbewegendes. Bemerkenswert waren hingegen die österreichische anif.at für EUR 3.000,- und die exotische ultimatebet.tv für EUR 5.500,-. Und wie nahe sich Abfall und Poesie sein können, zeigte die US-amerikanische Länderkennung .us mit junk.us für EUR 1.350,- und poetry.us für EUR 1.199,-.

Die alten generischen Top Level Domains zeigen sich im Verhältnis zu den neuen gTLDs mit dem höchsten Preis, nämlich US$ 15.260,- (ca. EUR 12.915,-) für ec.org, doch ist das Mittelfeld diesmal schlechter bestückt:

p8.net – US$ 7.000,- (ca. EUR 5.925,-)
find.net – EUR 5.100,-
latino.org – US$ 6.000,- (ca. EUR 5.080,-)
cukurova.net – US$ 4.000,- (ca. EUR 3.385,-)
xvn.net – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.540,-)
idn.net – US$ 2.801,- (ca. EUR 2.370,-)
celebration.net – US$ 2.301,- (ca. EUR 1.950,-)

Bei den gTLDs zeigte nicht nur der Pharmakontrakt Preisqualität bei meningitis.biz für US$ 15.000,- (ca. EUR 12.695,-), sondern mit cards.biz für US$ 11.750,- (ca. EUR 9.945,-) und find.biz für EUR 9.000,- ist die für diese Endungen gehobene Mittelklasse gut besetzt. Und die Preise für Domains wie offshore.biz für EUR 5.500,-, chinese.info für US$ 5.500,- (ca. EUR 4.655,-) und blogs.info für US$ 3.000,- (ca. EUR 2.540,-) lassen sich durchaus sehen; avianflu.biz für US$ 1.250,- (ca. EUR 1.060,-) fiel da ein wenig ab.

Weitere bemerkenswerte Domain-Käufe, von denen die zuletzt gelistete Third Level Domain besondere Beachtung verdient, waren:

casinoroyale.com – US$ 50.000,- (ca. EUR 42.320,-)
internetx.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 16.080,-)
moviewatchers.com – US$ 15.259,- (ca. EUR 12.915,-)
loveclub.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.695,-)
lockets.com – US$ 12.752,- (ca. EUR 10.795,-)
xvn.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.465,-)
familywatchdog.us.com – US$ 3.000,- (ca. EUR 2.540,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

ITW – Domain-Recht in Berlin

Das Institut für technische Weiterbildung Berlin (itw) e. V. bietet vom 14. Januar bis 04. Februar 2006 jeweils am Samstag ein Seminar über Online-Recht.

Das itw ist 1967 auf Initiative der Berliner Wirtschaft und ihrer Verbände als gemeinnütziger Verein entstanden. Damit setzte man die Forderung nach Fortbildung von Mitarbeitern außerhalb der institutionellen Bildungseinrichtungen um. Der Berliner Senat zählt zu den Gründungsmitgliedern und gewährt die Anbindung an die Technische Fachhochschule Berlin (TFH) und die Fachhochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (FHTW).

Das Seminar Online-Recht findet an vier Samstagen vom 14. Januar bis 04. Februar 2006 jeweils von 9.00 bis 15.00 Uhr statt. Behandelt werden Themen wie Wettbewerb (Werbung, Domain-Recht), Verträge mit Verbrauchern, Bezahlen/Besteuerung im Netz, Telekommunikationsgesetz, Vertriebsrecht, Haftung, Datenschutzrecht und Signaturgesetz. Die Seminargebühr beträgt EUR 225,-.

Weitere Informationen unter:
> http://itw-berlin.de/
> http://www.itw-berlin.de/sskills2006.pdf

Quelle: itw-berlin.de, eigene Recherche

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