Newsletter-Ausgabe #284: Oktober 2005

Themen: .eu – Sunrise Rules jetzt auch auf Deutsch! | WSIS – Tauziehen um die Macht im Netz | .fr – AFNIC feiert 400.000ste Domain | LG Köln – Affiliate-Branche vor dem Aus? | Highlight – US$ 66.204,- für videosgratis.com | .eu – Europa-Domain heizt den Handel an | München – Neuauflage des „.eu Sunrise-Seminars“

.eu – Sunrise Rules jetzt auch auf Deutsch!

Knapp drei Wochen nach Bekanntgabe der englischen Version hat EURid, in Brüssel ansässige zentrale Verwaltungsstelle für die Europa-Domain .eu (dotEU), nachgelegt und die Regeln für die Sunrise Period nun auch in der amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht. Erstmals lassen sich damit verbindliche Aussagen treffen, welche „früheren Rechte“ zur Teilnahme an der Sunrise Period berechtigen, und wie der Nachweis solcher Rechte zu führen ist.

Vereinfacht und nicht abschließend lassen sich folgende „frühere“ Rechte aufzählen, welche zur Teilnahme berechtigen: eingetragene nationale Marken, eingetragene EU- und eingetragene IR-Marken (sofern der Schutz in mindestens einem der 25 EU-Mitgliedsstaaten gewährt wird) sowie deren Lizenznehmer, geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen, nicht eingetragene Marken, Firmennamen, Handelsnamen, Geschäftsbezeichnungen, charakteristische Titel geschützter literarischer oder künstlerischer Werke und Familiennamen.

Damit steht ebenfalls fest, welche Dokumente zum Nachweis der eigenen Rechte beim „Validation Agent“ PwC eingereicht werden müssen. In der Regel unproblematisch sind eingetragene Markenrechte; hier genügt eine Kopie der Markenurkunde. Das gleiche gilt für die handelsrechtliche Firma, bei welcher zum Beispiel ein Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie der Gründungsurkunde vorgelegt werden kann, sowie geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen, welche abschließend festgelegt und beim Deutschen Patent- und Markenamt sowie der EU online veröffentlicht sind. Schwieriger wird es schon für Lizenznehmer von Markeninhabern; hier ist ergänzend ein Bestätigungs- und Erklärungsformular vorzulegen, wofür Annex 2 der Sunrise Rules jedoch ein Musterformular bereitstellt. Bei Handelsnamen und Geschäftsbezeichnung differenzieren die Sunrise Rules zwischen solchen, die in einem offiziellen Register eingetragen werden müssen, und solchen ohne vorgeschriebene Registrierung. Spätestens an dieser Stelle ist es dringend angezeigt, einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten und mit der Prüfung zu beauftragen, welche Vorschrift für die geltend gemachte Bezeichnung einschlägig ist. Fehler an dieser Stelle könnten sonst teuer zu stehen kommen.

Ausdrücklich falsch sind Meldungen, wonach bei Familiennamen lediglich berühmte Namen geschützt sind. Die Sunrise Rules unterscheiden in Kapitel V, Abschnitt 17 zwischen Handelsnamen, Geschäftsbezeichnung oder Firmennamen, die einem Familiennamen entsprechen, und sonstigen Familiennamen. Während bei ersteren im Einzelfall erneut ein Auszug aus dem Handelsregister geeignet sein kann, um das frühere Recht zu belegen, bedarf es bei reinen Familiennamen einer inhaltlich festgelegten eidesstattlichen und von einer zuständigen Behörde, einem Rechtsanwalt oder berufsmäßigem Vertreter unterzeichneten Erklärung, die bestätigt, dass die Art des vom Antragsteller geltend gemachten früheren Rechts nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedsstaats geschützt ist. Auf Nachfrage wurde uns von EURid mitgeteilt, dass man sich beim Validation Agent PwC derzeit um eine erläuternde Erklärung bemühe, wie der Nachweis konkret auszusehen hat; die Erklärung wird auf der EURid-Website veröffentlicht. Jedenfalls berechtigen auch sonstige Familiennamen ohne Bezug auf Berühmtheit oder Bekanntheit zur Teilnahme an der Sunrise Period und damit einer deutlich erhöhten Chance auf eine erfolgreiche Zuteilung der .eu-Domain.

Das Bundesverwaltungsamt in Köln hat indessen unter der Internetadresse validierungsstelle-bund.de ein Informationsangebot für öffentliche Einrichtungen ins Netz gestellt. Dort finden sich zahlreiche Hinweise und die Kontaktadressen für die Validierung der Bezeichnungen öffentlicher Einrichtungen, welche neben Markeninhabern bereits ab Phase I der Sunrise Period am 7. Dezember 2005 ihre Domains bevorrechtigt anmelden können. Die Validierung erfolgt ausschliesslich über die Validierungsstellen von Bund und Ländern.

Die dotEU-Regeln findet man unter:
> http://www.eurid.eu/en/launch/index_html

Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/

Eine Liste mit Validierungsstellen für öffentliche Einrichtungen finden Sie unter:
> http://www.validierungsstelle-bund.de/

Ein dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos herunterladen:
> http://www.eu-domains.info

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche

WSIS – Tauziehen um die Macht im Netz

Wenige Wochen vor dem Weltgipfel der Informationsgesellschaft (WSIS), der vom 16. bis 18. November 2005 in Tunis (Tunesien) stattfinden wird, scheinen sich die Fronten zu verhärten. Zwar will US-Präsident Bush anlässlich eines Treffens mit EU-Kommissionspräsident Barroso über die Zukunft der Internetverwaltung diskutieren; die USA stellten jedoch schon zuvor klar, auch weiterhin die Kontrolle behalten zu wollen.

Im Kern der Auseinandersetzung steht nichts weniger als die Zukunft des Internets, einschliesslich der Verwaltung des Domain Name Systems und des IP-Adressing. Während die USA die bisherige Verwaltung durch ICANN beibehalten wollen und damit über das Handelsministerium weiterhin unmittelbar Einfluss nehmen können, plädieren die Vereinten Nationen (UN) für eine Ablösung zugunsten eines multinationalen Gremiums, welches die Verwaltung des Internets in die Hände der Regierungen legen will. Mit leichtem Entsetzen mussten die USA verfolgen, dass in den vergangenen Tagen die EU-Kommission entsprechende Bestrebungen aus Brasilien, Russland und dem Iran ausdrücklich begrüsste; nicht wenige US-Medien sprachen gar von der drohenden Spaltung des Internets. Inzwischen rudert die EU etwas zurück. EU-Kommissionssprecher Martin Selmayr sprach gegenüber der Presse offiziell von „neuem Kooperationsmodell“, das man suchen und finden wolle. Inhaltlich gäbe es mit den USA weitgehend Übereinstimmung in fundamentalen Prinzipien; so solle die Verwaltung mehr in den Händen Privater als in jenen von Regierungen liegen. Das derzeitige Modell ICANN beschrieb er als sehr effizient.

Die USA scheinen indes wenig gewillt, von ihrer Position abzurücken. Der US-Senat bekräftigte mit einer Vorlage die Unterstützung für Präsident Bush. Sollte die Verwaltung des World Wide Web und insbesondere der Root Server auf Bürokraten übergehen, werde das Internet zu einem Instrument der Zensur sowie politischen Unterdrückung. Die britische Domain-Verwaltung Nominet sprach sich etwas überraschend für einen vermittelnden Vorschlag aus Argentinien aus. Nach Angaben von Nominet-Justitiarin Emily Taylor sieht man wenig Anlass zu Änderung am derzeitigen Modell; ergänzend sollte jedoch ein weltweites Forum geschaffen werden, an dem sowohl Regierungen als auch Unternehmen und internationale Organisationen teilhaben. Der spöttisch als „teuersten Debattierclub der Welt“ bezeichneten UN käme man bei diesem Modell jedenfalls inhaltlich sehr nahe. Letztlich bleibt das Internet jedoch zu wichtig, um es zum Spielball einzelner Regierungen werden zu lassen.

Weitere Informationen unter:
> http://www.itu.int/wsis/

Den Abschlussbericht der WGIG findet man unter:
> http://www.wgig.org/docs/WGIGREPORT.pdf

Quelle: theregister.co.uk, zdnetasia.com, theclockonline.com

.fr – AFNIC feiert 400.000ste Domain

400.000 Domains – was man in Deutschland bestenfalls mit einem müden Lächeln quittiert, lässt in Frankreich die Domain-Verwaltungsstelle AFNIC jubeln: erstmals stieg die Gesamtzahl an registrierten .fr-Domains über die Marke von 400.000 Adressen.

Am 13. Oktober war es soweit: Bernard Gnaedinger, ein Fotograf aus der Gegend um Lyon, hat sich mit Registrierung der Domain plan-large.fr einen Platz in der französischen Domain-Geschichte gesichert. Die Anmeldung der 400.000sten .fr-Domain markiert dabei den vorläufigen Höhepunkt in der jüngeren Vergangenheit des Landeskürzels. Waren es bis zur Liberalisierung im Juni des vergangenen Jahres gerade einmal etwa 180.000 Domains, liegt .fr aktuell bei über 402.000 Adressen. Allein im letzten Jahr kletterte .fr von 176.000 auf 321.000 Domain-Namen, was einem Anstieg von 82 Prozent entspricht. 2005 konnte .fr bisher um etwa 30 Prozent zulegen, auch wenn die Erfolgszahlen etwa der deutschen Länderendung mit ihren knapp 9,2 Millionen registrierten Internet-Adressen uneinholbar scheinen, und die weiterhin bestehenden Vergabebeschränkungen kaum geeignet sind, .fr zum Exportschlager zu machen.

Zwar gelten für .fr-Domains nach wie vor relativ strenge Registrierungsvoraussetzungen; so muss der potentielle Inhaber entweder über eine in Frankreich gültige Marke verfügen, oder einen Eintrag im französischen Handelsregister nachweisen. Dennoch gibt es eine Lücke: allen Privatpersonen und Unternehmen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, bietet der Starnberger Domain-Registrar united-domains.de ab sofort einen „Treuhandservice“ an: Als Treuhänder (Domain-Inhaber und admin-c) fungiert Lycos France S.A., ein Schwesterunternehmen der united-domains AG. Der Treuhänder tritt dabei das Nutzungsrecht an der Domain an den Kunden ab. Damit ermöglicht united-domains eine Registrierung von .fr-Domains praktisch für jedermann. Die Registrierungsgebühren für eine .fr-Domain betragen inklusive Treuhandservice EUR 99,- pro Jahr (inkl. MwSt.). Darin eingeschlossen sind ferner eine automatische Weiterleitung, eMail-Forwarding, unbegrenzt Subdomains und das kostenlose Domain-Portfolio. Eine gesonderte Einrichtungsgebühr wird nicht erhoben.

> http://www.plan-large.fr

Registrierung von .fr-Domains ist möglich z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/fr-domain/

Quelle: afnic.fr, eigene Recherche

LG Köln – Affiliate-Branche vor dem Aus?

Das Landgericht Köln geht mit einer Entscheidung vom 06. Oktober 2005 (Az.: 31 O 8/05) ganz neue Wege bei der Beurteilung der Haftung von Händlern und ihren Affiliates (Werbepartnern) für Markenrecht relevante Meta-Tags: der Händler, für den auf Internetseiten von Werbepartnern geworben wird, haftet für die Rechtswidrigkeiten auf der Partnerseite, auf der die Werbung online gestellt wird. Sollte sich das durchsetzen, wackelt die gesamte Affiliate-Branche.

Zwei Konkurrenten im Bereich des Fahrrad- und Fahrradzubehörhandels liegen im Streit. Die Beklagte arbeitet mit Werbepartnern zusammen, die auf ihren Internetseiten Werbung für die Beklagte geschaltet hatten, aber zugleich auch einen für die Klägerin geschützten Begriff als Meta-Tag nutzten. Die Klägerin sah sich darin nicht nur durch die Werbepartner der Beklagten, sondern auch durch diese in den eigenen Rechten verletzt und ihrer Kunden benommen.

Das LG Köln bestätigte die Ansicht der Klägerin. Das Gericht ist der Ansicht, die Beklagte hafte auch für das Verhalten ihrer Werbepartner. Sie habe ihre Werbung an diese delegiert, wobei es keinen Unterschied mache, ob noch der Affiliate-Netzwerkbetreiber dazwischengeschaltet sei. Die Beklagte hafte daher auch für alle Meta-Tags, selbst auf Webseiten, die nicht Teil des Partnerprogramms seien. Das führt das Gericht darauf zurück, dass es im Interesse der provisionsabhängigen Werbepartner liege, möglichst viel Traffic bei der Beklagten zu erzeugen. Denn der Werbepartner verdiene im Rahmen des Partnerprogramms der Beklagten nur dann Geld, wenn Internetnutzer von seiner Seite auf die Webseite der Beklagten gelangten und dort einkauften.

Die Entscheidung steht im Gegensatz zu einer Entscheidung des LG Hamburg vom August diesen Jahres (Urteil vom 03.08.2005, Az.: 315 O 296/05), wonach der Händler nicht für Markenrechtsverletzungen haftet, die ein Werbepartner begeht, der die Werbematerialien des Händlers für eine Domain nutzt, ohne sich im Partnerprogramm des Händlers direkt angemeldet zu haben. Sobald der Händler jedoch von der Rechtsverletzung erfährt, muss er alles ihm mögliche und zumutbare unternehmen, um die Markenrechtsverletzung zu verhindern.

Aus Sicht von Rechtsanwalt Dr. Bücking hat die Entscheidung für sämtliche Beteiligten an Affiliate-Partnerprogrammen, also sowohl den Webshop-Anbieter (Merchant), Anbieter des Partnerprogramms (Affiliate-Netzwerkbetreiber) und Werbepartner (Affiliate), weitreichende Folgen. Solche Programme sind dann nämlich unter wirtschaftlichen und organisatorischen Gesichtspunkten nicht mehr tragbar. Der Händler müsste mit riesigem Aufgebot ununterbrochen die Partnerseiten überwachen. Gegen das Urteil, das online noch nicht abrufbar ist, wurde Berufung zum OLG Köln eingelegt.

Das Urteil aus Hamburg findet man unter:
> http://short4u.de/435cf3f821f72

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: kanzlei.de, heise.de

Highlight – US$ 66.204,- für videosgratis.com

In der vergangenen Woche wechselten einige hochpreisige Domains die Inhaber. Ganz vorneweg gab es die Umsonstvideodomain videosgratis.com für US$ 66.204,- (ca. EUR 55.170,-), gefolgt von der für hiesige Verhältnisse etwas kryptische byownermls.com für trotzdem US$ 50.620,- (ca. EUR 42.185,-). Auch sonst zeigte der Markt sich rührig.

Bei den Länderkennungen zeigt sich Britannien wieder einmal sehr stark: traintracker.co.uk gibt mit GBP 8.500,- (ca. EUR 12.545,-) nicht nur den Bahntakt an. Die US-amerikanische .us wiegt sich weiter im Essrausch; gleich vier Domains aus der Nahrungsbranche, angeführt von wholefoods.us für US$ 10.000,- (ca. EUR 8.335,-), der sodann naturalfoods.us und herb.us für jeweils EUR 2.500,- und onion.us für US$ 1.800,- (ca. EUR 1.500,-) folgen, werden gemeldet. Weitere .us-Domain-Käufe waren fashionmodel.us für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.665,-) und giftbasket.us für US$ 1.450,- (ca. EUR 1.210,-). Zwei schöne .de-Domains wechselten ihrerseits die Inhaber: bookmarks.de kostete EUR 6.500,-, hacke.de EUR 2.500,-. Schließlich setzt die belgische Domain webbel.be, die EUR 4.250,- erzielte, einen Glanzpunkt.

Auch die vergangene Woche zeigte mit immobilier.net zu EUR 12.750,- eine der alten unter den generischen Domain-Endungen als Preishit. Es schlossen sich deutlich abgeschlagen weiter an: empresa.net (Firma) für US$ 2.900,- (ca. EUR 2.415,-), bodyofchrist.org für schlanke US$ 2.517,- (ca. EUR 2.100,-), ngi.net für US$ 2.400,- (ca. EUR 2.000,-), sowie ardennes.net für US$ 2.000,- (ca. EUR 1.665,-) und ruth.info für EUR 1.300,-. Die neuen generischen Domain-Endungen weisen mit eyes.biz für lediglich US$ 1.000,- (ca. EUR 835,-), fbi.info offenbare EUR 650,- und gumballs.biz für US$ 775,- (ca. EUR 645,-) auf.

Weitere erwähnenswerte .com-Domains, die den Inhaber wechselten, waren, neben der gutbepreisten tvshow.com mit US$ 43.200,- (ca. EUR 36.000,-):

aah.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.835,-)
jobhotline.com – US$ 19.200,- (ca. EUR 16.000,-)
walmat.com – US$ 19.000,- (ca. EUR 15.835,-)
rihanna.com – US$ 16.254,- (ca. EUR 13.545,-)
laspalmas.com – US$ 15.363,- (ca. EUR 12.800,-)
indiangirl.com – US$ 10.501,- (ca. EUR 8.750,-)
zeetv.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.335,-)
blogsport.com – EUR 7.450,-
speicherkarte.com – GBP 4.800,- (ca. EUR 7.085,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

.eu – Europa-Domain heizt den Handel an

Ab dem 07. April 2006 wird jeder mit Sitz in einem EU-Land die Möglichkeit haben, eine .eu-Domain zu registrieren. Ähnlich wie beim Start der Registrierung von IDN-Domains (Umlautdomains wie müller.de) im März 2004 kann auch bei der Neueinführung von .eu mit einem Anstieg des Domain-Handels gerechnet werden.

Für Domain-Händler erschließen sich durch die Einführung einer neuen Top Level Domain (TLD) neue Möglichkeiten – doch beim Umgang mit Domains ist Vorsicht geboten. Die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung von Rechten Dritter steigt insbesondere bei Markennamen. Die .eu Sunrise Period soll dafür sorgen, dass Markenrechtsinhaber „ihre“ Domain-Namen bekommen und die Domains nicht in falsche Hände fallen. Leider lässt sich nicht jedes Unternehmen und jeder Markeninhaber „seine“ .eu-Domain im Rahmen der Sunrise Period vormerken und registrieren. Sollte also eine „Marken“-Domain noch frei sein, ist das nicht als Aufforderung an Dritte zu verstehen, sich diese Domain zu sichern.

Grundsätzlich sollte man jede Domain, die man registrieren möchte, einer Markenprüfung unterziehen, um sicher gehen zu können, nicht die Rechte Dritter zu verletzen. Das gilt übrigens nicht nur für .eu-Domains, sondern für jede andere Top Level Domain. Aber auch Gattungsbegriffe können Schutz genießen. Die Registrierung (und der Weiterverkauf) von Gattungsbegriffen als Domain-Namen wie zum Beispiel zinsen.eu oder kuechen.eu ist in der Regel rechtlich unbedenklich, doch auch hier gibt es Ausnahmen. So hätte beispielsweise der Inhaber der Domain lastminutefluege.de bei der Einführung der IDN-Domains durchaus die Möglichkeit gehabt, die Domain lastminuteflüge.de einzuklagen.

Problematisch ist in jedem Falle die Registrierung von sogenannten „Vertipper-Domains“, denn Kennzeichnungsrechtsverletzungen treten gerade bei ähnlichen Domains auf. Registrierungen wie yhoo.eu und hoogle.eu sind tabu. Die jetzt kommende Domain-Endung .eu ist neu und anders als andere Domain-Endungen, doch die Rechtsprechung wird sich bei .eu-Domains nicht ändern.

Weitere Informationen unter:
> http://www.marken.sedo.de
> http://www.domain-recht.de/handel/index.php

Quelle: sedo.de, eigene Recherche

München – Neuauflage des „.eu Sunrise-Seminars“

Nachdem am Montag, den 17. Oktober 2005 insgesamt 50 Teilnehmer das erste Sunrise-Seminar der united domains AG erfolgreich absolviert haben, veranstaltet das Starnberger Unternehmen wegen großer Nachfrage am 21. November 2005 in München ein weiteres .eu (dotEU) Seminar unter dem Titel „Markenschutz im Rahmen der Sunrise Period bei .eu-Domains“.

Die Einführung der europäischen Top Level Domain .eu steht unmittelbar bevor. Ihr geht eine Sunrise Period voraus, bei der Inhaber von früheren Rechten bevorrechtigt ihre Domains anmelden können, um sich vor Domain-Grabbing zu schützen. Dabei stellen bereits die formalen Anforderungen bei dieser Anmeldung eine Hürde dar, die von Seiten der .eu-Verwaltung EURid bisher nicht weiter kommuniziert wurde. Die Vorstellung, man scheitere bereits bei der Anmeldung, weil man die Markenurkunden und andere Papiere zusammengeheftet hat, ist ernüchternd.

Die united domains AG verpflichtete für das Seminar mit den Referenten RA Dr. Torsten Bettinger und Markus Eggensperger (united domains AG) zwei ausgewiesene Fachleute auf dem Gebiet, die kenntnisreich über Insiderinformationen verfügen. Sie geben in ihren Referaten einen Einblick nicht nur in die Hintergründe von .eu und den Ablauf der Sunrise Period, sondern setzen sich unter anderem auch differenziert mit Sonderfällen und dem Prozedere bei Ablehnung der Anmeldung auseinander.

Das Seminar findet am 21. November 2005 von 13.30 Uhr bis etwa 17.30 Uhr im ArabellaSheraton Grand Hotel, Arabellastraße 6 in 81925 München statt. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 149,- (zuzüglich MwSt).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise-seminar/

Quelle: united-domains.de

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