Themen: erfolgreicher Start der Sunrise Period | Statistik – .com im Millionenrausch | ICANN – Kommen 1-Zeichen-Domains? | gTLD – Neues von .sco, .travel und .mobi | kettenzüge.de – ist Domain-Grabbing legitim? | rapidrefund.com – mit US$ 52.945,- vergütet | Domain-Gutachten – Vorsicht vor Fake-eMails | WIPO – Mediations-Workshops im Sommer 2006
erfolgreicher Start der Sunrise Period
Gestern um Punkt 11.00 Uhr fiel der Startschuss: die Registrierung der Europa-Domain .eu (dotEU) hat begonnen! Brandaktuell und frisch aus dem Ticker liefern wir Ihnen hier die neuesten Zahlen und Daten.
Das wichtigste zuerst: bisher gab es keinerlei technische Probleme, die eingehenden Anträge werden der Reihe nach bearbeitet. Bis Mittwoch 17.12 Uhr waren für Phase I der Sunrise Period insgesamt 99.928 Anmeldungen eingegangen, davon 78.565 so genannte „unique applications“, also jeweils unterschiedliche Domains. Technisch hatte sich EURid offensichtlich bestens vorbereitet; so gingen innerhalb der ersten 15 Minuten bereits über 40.000 Anträge ein, umgerechnet bis zu 60 in der Sekunde, ohne dass Störungen auftraten. Wie erwartet dominieren die Inhaber von Markenrechten die erste Phase; so stammen über 70.000 Anträge bisher von Inhabern nationaler Marken sowie weitere 21.455 von Inhabern von EU- oder IR-Marken. Dagegen fallen öffentliche Einrichtungen deutlich ab, die bisher in 7.728 Fällen von der Sunrise Period Gebrauch gemacht haben. Verbleiben schließlich noch die geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen; hier liegen bisher 645 Anträge vor.
Auch eine erste Auswertung der angemeldeten Begriffe liegt bereits vor. Erwartungsgemäß liegt s/ex.eu mit 213 Anmeldungen klar an der Spitze, gefolgt von hotel.eu (112), travel.eu (90), jobs.eu (89) und hotels.eu (86). Als erster Antrag ist übrigens exakt 1,699 Sekunden nach Registrierungsbeginn tickets.eu durch die Leitung geflutscht, nur wenige Millisekunden vor job.eu und hotels.eu. Auch eine Länderübersicht liegt bereits vor: Am eifrigsten haben die deutschen Nutzer .eu-Domains angemeldet, auf sie entfallen alleine 35 Prozent der Anträge. Auf Platz zwei liegen die Franzosen, die damit ihr streng reglementiertes Länderkürzel .fr abstrafen, vor den Niederlanden, Grossbritannien und Belgien. Weitere Zahlen und Daten will EURid in den kommenden Tagen veröffentlichen.
Unterdessen ist erste Kritik an der Informationspolitik von EURid laut geworden. Zwar ist die nationale wie internationale PR-Maschinerie gewaltig angelaufen; kaum ein einschlägiges Online-Medium, das nicht über den Start der Sunrise Period berichtet hätte. Doch losgetreten wurde die Welle erst am vergangenen Freitag – in einem Markt, in dem allein zählt, wer erster ist, kommt eine solche Kampagne zu spät. Das grosse „Heulen und Zähneklappern“ der Markeninhaber könnte also schon bald folgen.
Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
http://www.united-domains.de/sunrise/
Die dotEU-Regeln findet man unter:
http://www.eurid.eu/en/launch/index_html
Ein dotEU-Factsheet können Sie hier kostenlos herunterladen:
http://www.eu-domains.info
Quelle: eigene Recherche
Statistik – .com im Millionenrausch
Trotz dunkler Wintermonate herrscht eitel Sonnenschein bei den großen Domain-Verwaltungsstellen. Nicht nur dass bei .org die nächste Millionen-Grenze geknackt wurde, auch .com kann mit unglaublichen 2,78 Millionen neuer Domains auf den besten Monat im Jahr 2005 zurückblicken.
Knapp an der Hunderttausend vorbeigeschrammt ist die deutsche Länderendung .de, die netto um 99.044 Adressen zulegen konnte. Hochgerechnet auf die nächsten Monate wird spätestens im Sommer 2006 die Marke von zehn Millionen .de-Domains erreicht, eine Grenze, die bisher nur .com durchbrochen hat. Und da wir schon bei .com sind: der Marktführer ist seiner Konkurrenz endgültig enteilt. Über 2,7 Millionen neuer Domains netto allein im vergangenen Monat sind mit sensationell nur unzureichend beschrieben. Rätselhaft bleibt jedoch, wie sich immer wieder neue freie und sinnvolle .com Domains finden lassen.
Reichlich Anlass zur Freude gibt es bei .org. Am 30. November 2005 vermeldete die Public Interest Registry (PIR), zentraler Verwalter aller .org-Domains, dass erstmals in der Geschichte weltweit mehr als vier Millionen .org-Domains registriert sind. Entsprechend ausgelassen feierte Edward G. Viltz, Präsident und CEO von PIR, diesen Erfolg. „Wir haben einen Meilenstein erreicht; .org ist nicht länger die „andere“ Domain, sondern die Heimat der nichtkommerziellen Internetangebote.“ Die TLD .org, im Jahre 1984 zum Leben erweckt, ist mittlerweile zur drittgrössten generischen Domain-Endung gewachsen, noch vor .info, und insgesamt die fünftgrösste Top Level Domain der Welt.
Nur bescheiden um gut 7.700 Domains kann diesmal .info zulegen, und wird dabei sogar von Konkurrent .biz übertroffen, die fast 12.000 Webadressen hinzugewinnen kann. Stabil zeigt sich auch .us mit einem Zuwachs von mehr als 15.000 Domains auf 924.000 Adressen. Da passt es ins Bild, dass erst kürzlich eine Studie belegen konnte, dass immer mehr US-Unternehmen auf .us-Domains umsteigen. Der endgültige Durchbruch scheint jedoch noch weit entfernt.
Die aktuellen Domain-Zahlen:
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.de – 9.308.121 – (Vergleich zum Vormonat: + 99.044)
.at – 467.059 – (Vergleich zum Vormonat: + 7.870)
.com – 44.708.085 – (Vergleich zum Vormonat: + 2.780.712)
.net – 6.527.453 – (Vergleich zum Vormonat: + 182.307)
.org – 4.045.648 – (Vergleich zum Vormonat: + 111.615)
.info – 2.661.478 – (Vergleich zum Vormonat: + 7.769)
.biz – 1.274.114 – (Vergleich zum Vormonat: + 11.758)
.us – 924.211 – (Vergleich zum Vormonat: + 15.470)
insgesamt: 69.9161.69 (Stand 1. Dezember 2005)
Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
http://www.whoisreport.com/domain-counts/
Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
http://www.registrarstats.com
Quelle: ccnmatthews.com, eigene Recherche
ICANN – Kommen 1-Zeichen-Domains?
Da bahnt sich eine Sensation an: Die Internet-Verwaltung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hat am Rande ihres Treffens im kanadischen Vancouver bestätigt, prüfen zu wollen, ob Domain-Namen mit nur einem Zeichen wie etwa a.com eingeführt werden können. Mit raschem Vollzug ist jedoch nicht zu rechnen.
Sie zählen zu den begehrtesten Internet-Adressen der Welt, und doch sind nur eine Handvoll vergeben. Im Jahre 1993 hatte der inzwischen verstorbene Internet-Pionier Jon Postel über die von ihm verwaltete IANA (Internet Assigned Numbers Authority) fast alle einbuchstabigen Domain-Namen unter den drei großen generischen Top Level Domains .com, .net und .org registriert. Durch Bestandsschutz gesichert sind lediglich sechs Adressen: q.com, x.com, z.com, i.net, q.net und x.org, alle weiteren Anfragen hat ICANN jahrelang abgeblockt. Doch der Widerstand bröckelt; offensichtlich auf Druck großer Unternehmen, die ihre Markenrechte schützen wollen, soll die technische Machbarkeit geprüft werden, ob die Vorschriften geändert und einstellige Domains eingeführt werden können. Damit erscheint auch eine Meldung aus dem September in neuem Licht, als der US-Suchmaschinenbetreiber Yahoo! Inc. mit der Anmeldung der US-Wortmarke y.com erste Gerüchte um die Vergabe einstelliger .com-Domains angeheizt hat te. Die ersten Kandidaten für die neuen Domains stehen ohnehin Schlange: Overstock.com Inc. möchte o.com und Yahoo natürlich y.com, wobei man sich durch die Markenanmeldung strategisch günstig positioniert hat.
Doch ungeachtet aller technischen Probleme gilt eine Frage als ungelöst: wie sollen die Domains verkauft werden? Die klassische Vergabe nach dem „first come, first served“ wird als ungerecht empfunden und scheidet – wie bei der Einführung neuer Top Level Domains – aus. Diskutiert wird stattdessen, die Domains zur Einrichtung offizieller Subdomains zu verwenden, um dann unterhalb von a.com beispielsweise Adressen wie ap.a.com zu vergeben. Favorisiert wird dagegen ein Auktionsmodell, bei dem das höchste Gebot den Zuschlag erhält. Insider erwarten hier eine Serie spektakulärer Domain-Käufe im siebenstelligen Bereich. Wer sich also Hoffnungen auf eine der exklusiven Webadressen macht, sollte schon mal mit dem Sparen beginnen, auch wenn derzeit offen ist, ob und wann die Pläne umgesetzt werden.
Wie begehrt kurze Adressen sind, zeigt ein aktueller Fall in der Schweiz. Seit dem 5. Dezember heisst dort der öffentlich-rechtliche Rundfunksender nicht mehr SF DRS, sondern kurz SF für Schweizer Fernsehen. Doch man hat die Rechnung ohne SWITCH gemacht: die schweizer Domain-Verwaltung vergibt Domains nur, wenn sie mindestens drei Zeichen lang sind. Ein Versuch, eine Ausnahme (wie sie derzeit nur für Bund, Gemeinden und Kantone gilt) vor dem Bundesamt für Kommunikation zu erreichen, blieb erfolglos. Doch dank Tuvalu bietet sich eine Alternative. Statt dem umständlichen schweizerfernsehen.ch erreicht man die TV-Station jetzt über sf.tv. Die alte Adresse sfdrs.ch wird dagegen nur noch vorübergehend benutzt.
http://www.q.com
http://www.x.com
http://www.z.com
http://www.sf.tv
Quelle: ap.org, pctipp.ch, eigene Recherche
gTLD – Neues von .sco, .travel und .mobi
Noch ist das Jahr nicht ganz vorbei, da verkünden die Verwalter generischer Top Level Domains grosse Taten für 2006: sowohl .mobi als auch .travel feiern im neuen Jahr Premiere. Und mit etwas Glück haben die Schotten schon bald eine neue virtuelle Heimat.
Auf den Spuren von .cat wandelt die schottische dotSCO-Kampagne. Ebenso wie das katalanische Vorbild hat sich eine Gruppe um den Glasgower Softwarespezialisten Euan McCreath der Förderung der schottischen Sprache und Kultur verschrieben, der auch die erste Website ins Netz gestellt hat. Noch ist man allerdings weit davon entfernt, sich ernsthaft um die Zuteilung einer eigenen Top Level Domain zu bewerben, und will zunächst Unterstützung und Mitglieder sammeln. Doch dabei kann man schon richtige Erfolge verzeichnen; so hat etwa eine Gruppe aus Mitgliedern des schottischen Parlaments angekündigt, die Kampagne unterstützen zu wollen.
Da ist die Reise-Domain .travel dagegen schon den entscheidenden Schritt weiter. Nach Ankündigung von Ron Andruff, Präsident und CEO vom Verwalter Tralliance Corporation, soll die globale Registrierung bereits am 2. Januar 2006 um 09.00 Uhr EST starten. Derzeit läuft noch die Phase des „Limited Launch“, die bis zum 26. Dezember 2006 andauert. Aktuell hat Tralliance nochmal einen Aufruf für Länder, Städte und Gemeinden gestartet, die noch bis längstens 31. Dezember 2005 die Chance haben, sich ihre .travel-Domain bevorrechtigt zu registrieren, andernfalls die Adressen in den Pool der freien Domains zurückfallen. Tralliance hat eigens eine Datenbank mit sechs Millionen geschützten Bezeichnungen eingerichtet. Dazu zählen zum Beispiel die Begriffe Deutschland und Oesterreich, aber auch Namen grosser Städte wie Muenchen, Berlin und Wien. Nicht vergessen sollte man, dass .travel als sponsored Top Level Domain (sTLD) nicht für jedermann erhältlich ist, sondern nur ausgewählten Personen und Unternehmen zur Registrierung freisteht. Tralliance hat hierzu die Reiseindustrie in 18 Sektoren eingeteilt, darunter Fluglinien, Hotels, Reisebüros und Restaurants. Bei der Wahl der Wunsch-Domain ist man ferner auf die öffentliche Bezeichnung seines Unternehmens beschränkt, üblicherweise also markenrechtlich geschützte Bezeichnungen, aber auch die handelsrechtliche Firma, unter der ein Kaufmann tätig ist. Gerade für öffentliche Einrichtungen könnte es sich also lohnen, angesichts dieser Hürden ihre Domain noch jetzt zu sichern.
Noch nicht einmal richtig online und dennoch schon schwer unter Beschuss ist die Mobil-Domain .mobi. Wie VeriSign meldet, stossen vor allem die Pläne mit Vorgaben, wie ein Angebot unter .mobi auszusehen hat, auf Kritik. Unternehmen, die eine .mobi-Domain nutzen wollen, müssen akzeptieren, dass etwa die Grösse von Grafiken beschränkt ist oder eine Darstellung auch auf kleinen Bildschirmen sichergestellt ist. Zwar soll damit gewährleistet werden, dass unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmittel (also zum Beispiel Handy, Notebook oder PDA) .mobi-Angebote reibungslos abgerufen werden können. Erstmals in der Geschichte würden damit jedoch private Unternehmen vorschreiben, wie Domains und ihre Inhalte zu funktionieren haben. Vielleicht wird es deshalb voraussichtlich noch bis Mitte des nächsten Jahres dauern, bis die ersten .mobi-Domains erhältlich sein werden.
Weitere Informationen zu dotSCO finden Sie unter:
http://www.dotsco.org/
Die erste .travel-Domain finden Sie hier:
Weitere Informationen über .travel finden Sie unter:
http://www.tralliance.info/
Weitere Informationen zu .mobi erhalten Sie unter:
http://www.mtldinfo.com
Quelle: bbc.co.uk, traveldailynews.com, eigene Recherche
kettenzüge.de – ist Domain-Grabbing legitim?
Das Landgericht Leipzig (Urteil vom 24.11.2005, Az.: 05 O 2142/05) beschäftigte sich im Streit um die Domain kettenzüge.de mit der Frage, inwieweit das Grabbing von Gattungsbegriffsdomains rechtens ist. Natürlich kommt es dabei auf die Umstände des Einzelfalles an, die hier nicht zu Gunsten der Klägerin standen.
Die Klägerin, ein weltweit operierendes Unternehmen, das sich auf Kettenzüge im Messebereich spezialisiert hat, verlangt die Unterlassung der Nutzung und die Freigabe des Domain-Namens kettenzüge.de vom Beklagten. Ausserdem will sie die Abmahnungskosten ersetzt bekommen. Die Klägerin nutzt seit Jahren die Domain kettenzuege.de, deren Inhaberin sie aber erst seit dem 6. September 2005 ist. Der Beklagte registrierte kettenzüge.de im März 2005 und bot diese Domain der Klägerin im April 2005 zum Kauf an. Die Klägerin mahnte daraufhin den Beklagten ab. Dieser weigerte sich, der Abmahnung zu entsprechen, mahnte seinerseits die Klägerin ab und drohte mit einer negativen Feststellungsklage.
Die Klägerin wirft dem Beklagten Domain-Grabbing vor, macht einen Anspruch aus §§ 1004, 823 BGB geltend und beantragt, dem Beklagten die Nutzung der Domain im geschäftlichen Verkehr zu untersagen, ihm die Freigabe der Domain aufzugeben und ihn zu verurteilen, die Kosten der Abmahnung zu zahlen. Der Beklagte berief sich unter anderem darauf, die Domain werde nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt und aus diesem Grunde seien die Ansprüche der Klägerin hinfällig.
Das LG Leipzig stellte zunächst fest, dass die Domain im geschäftlichen Verkehr genutzt wird, allein weil der Beklagte sie zum Verkauf und zur Pachtung anbot. Gleichwohl scheiterten die Ansprüche der Klägerin, da sie keinen Kennzeichenschutz nach § 5 MarkenG habe. Der Begriff Kettenzüge weise keine hinreichende Verkehrsgeltung auf, denn die Klägerin nutze die Domain nicht als Geschäftsbezeichnung. Dafür nutze sie eine englische Variante des Begriffs, der auf ihrer Internetseite prominent sei; der Domain-Name selbst wird lediglich als Internetadresse genutzt. Damit scheiden Unterlassungsansprüche aus § 15 Abs. 4 MarkenG aus.
Da die Klägerin die Domain kettenzuege.de nur als Adresse nutzt und nicht als Name, fielen auch namensrechtliche Ansprüche aus § 12 BGB aus. Ebenso scheiden nach Ansicht des Gerichts auch Ansprüche aus dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen gezielter Behinderung aus. Die Nutzung einer Domain, die ein bestehendes Kennzeichenrecht nicht verletze, wie hier der Fall, ist auch – in der Regel – nicht wettbewerbswidrig. Die Klägerin habe hier die Domain kettenzuege.de, damit sei ihr der Weg auf den Markt nicht versperrt. Auf die Domain kettenzüge.de sei sie nicht angewiesen. Dass der Beklagte mit Registrierung der Domain kettenzüge.de gezielt den Zweck verfolgte, die Klägerin in ihrer Marktentfaltung zu behindern, sei nicht ersichtlich; auch nicht, dass die Klägerin sich nicht aus eigener Anstrengung auf dem Markt in angemessener Weise zur Geltung bringen könne.
Weitere Ansprüche scheiterten ebenfalls. So der aus den §§ 1004, 823 BGB, bei dem es an einer relevanten Rechtsgutstörung mangele. Desgleichen bestünden keine Folgeansprüche, die eine Störung im Recht voraussetzen, die aber gerade nicht vorliege.
Damit reiht sich die Entscheidung aus Leipzig in die jüngere Umlautdomainrechtsprechung ein und klärt die Frage der Gattungsbegriffdomains und den Handel damit. Grabbing von Gattungsbegriffdomains ist damit erlaubt, soweit keine Rechte eines Dritten verletzt werden. Das wussten wir bereits; jetzt haben wir es jedoch auch schriftlich. Leider ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil des LG Leipzig findet man – als .pdf-Datei – unter:
http://short4u.de/4396a1e27b5f9
Spezialisierte Anwälte findet man unter:
http://www.domain-anwalt.de
Quelle: INFOLAW-L, rechtsanwalt.de
rapidrefund.com – mit US$ 52.945,- vergütet
Richtig reißen konnte auch der höchstdatierte Domain-Kauf in in der vergangenen Domain-Woche nichts: rapidrefund.com raffte gerade mal US$ 52.945,- (ca. EUR 44.915,-). Dafür zeigten sich, über das gesamte Spektrum von Domain-Endungen verstreut, interessante Geschäfte.
Schon die Länderendungen wissen zu überraschen. So zum Beispiel die Briten mit debtconsolidation.co.uk, die solide GBP 14.000,- (ca. EUR 20.720,-) erzielte; oder Österreichs Endung .at mit der durch den Hickhack um die TLD .xxx sicher nicht schlechter gestellten xxx.at, die es auf nette EUR 12.000,- brachte. Unter .de setzte die briefstation.de mit EUR 8.000,- Zeichen, und einen perfekten Preis erzielte die kanadische perfectmatch.ca mit US$ 8.700,- (ca. EUR 7.380,-).
Schwächer zeigten sich die alten generischen Top Level Domains; so reichten bei publiclibrary.net gerade US$ 7.300,- (ca. EUR 6.195,-), den Zuschlag zu erhalten. Für schwache US$ 3.500,- (ca. EUR 2.970,-) gab es bereits gui.net; oilanalytics.org wurde mit US$ 2.700,- (ca. EUR 2.290,-) geschmiert, acf-fr.org, eine französische Hungerhilfeseite, kostete US$ 2.145,- (ca. EUR 1.820,-) und tradingstandards.net war für US$ 2.050,- (ca. EUR 1.740,-) zu haben.
Unter den neuen generischen Top Level Domains räumte car.biz ab, die, verglichen mit aktuellen Neuwagenpreisen, günstige EUR 11.900,- kostete. Danach kam lange nichts und dann schließlich costumes.info für EUR 2.625,-, holzhäuser.biz für solide EUR 1.500,-. Weiter günstig zu haben waren wifi.info für US$ 1.400,- (ca. EUR 1.190,-), wga.info für lediglich US$ 1.250,- (ca. EUR 1.060,-); briefkästen.info war bereits für EUR 800,- zu haben. Noch weniger zahlten die neuen Inhaber von:
rpt.info – US$ 900,- (ca. EUR 765,-)
ant.info – US$ 525,- (ca. EUR 445,-)
jurist.biz – US$ 500,- (ca. EUR 425,-)
dvdworld.biz – US$ 475,- (ca. EUR 400,-)
Weitere erwähnenswerte Domain-Geschäfte waren.
mypsace.com – US$ 35.100,- (ca. EUR 29.775,-)
bingogame.com – US$ 18.000,- (ca. EUR 15.270,-)
foreverfriends.com – GBP 8.000,- (ca. EUR 11.840,-)
freeagent.com – US$ 10.100,- (ca. EUR 8.570,-)
medoc.com – EUR 5.075,-
0311.com – US$ 3.750,- (ca. EUR 3.180,-)
rzb.com – US$ 2.766,- (ca. EUR 2.345,-)
Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
http://www.domain-spiegel.de
Quelle: dnjournal.com, sedo.de
Domain-Gutachten – Vorsicht vor Fake-eMails
In der letzten Zeit sind wieder vermehrt Domain-Inhaber Opfer von „gefakten“ Domain-Kaufangeboten geworden. Es gibt mittlerweile auch beim Domain-Parking zweifelhafte Anbieter.
Die Kaufangebots-Masche ist denkbar einfach und auf den ersten Blick nicht für jeden verdächtig. Man bekommt als Domain-Inhaber eine eMail von einem potentiellen Käufer, der vorgibt, Interesse am Erwerb der Domain zu haben. Zunächst möchte er jedoch auf Grund eines Gutachtens, welches der Domain-Inhaber beschaffen und bezahlen soll, eine Verhandlungsbasis schaffen, ansonsten wären weitere Verhandlungen nicht möglich. Oft geht dem Vorschlag schon ein verlockendes Angebot voraus. Wer diesen Deal eingeht und tatsächlich ein Gutachten bei unbekannten Gutachtern bestellt, deren Expertise der vermeintliche Käufer ausschließlich akzeptiert, muss leider erfahren, dass sich der potentielle Interessent nicht mehr meldet.
Im Bereich Domain-Parking findet man neuerdings schwarze Schafe. Im Umlauf sind dabei häufig eMails von Parking-Anbietern mit ausländischen Firmenadressen, die Domain-Inhabern versprechen, dass man viel höhere Einnahmen erzielen könne, wenn man seine Domains bei ihnen parken würde. In manchen Fällen führt die Domain-Umleitung zu unbekannten Anbietern gerade nicht zu höheren Einnahmen, sondern zu Lehrgeld. In all diesen Fällen scheint es doch sinnvoll, sich auf etablierte Parking-Anbieter wie zum Beispiel Sedo zu verlassen, wo eine pünktliche und regelmäßige Auszahlung erfolgt.
Beispiel-eMails und Hilfestellung finden Sie unter:
http://www.sedo.de/links/showhtml.php3?Id=1156
Quelle: sedo.de
WIPO – Mediations-Workshops im Sommer 2006
Das Jahr endet, das kommende naht unaufhaltsam und mit diesem
die wahrzunehmenden Termine. Planung ist das A & O, die not-
wendigen Dinge zu regeln. Man kann gar nicht früh genug damit
beginnen. Darum weisen wir schon heute auf die im Juni 2006
anstehenden Workshops der WIPO hin.
Die World Intellectual Property Organisation (WIPO) bietet vom
15. bis 16. Juni 2006 den Workshop „Mediators in Intellectual
Property Disputes“, und direkt daran anschließend vom 19. bis
20. Juni 2006 den Workshop „Advanced Workshop for Mediators in
Intellectual Property Disputes“ an.
Der erste Workshop ist ein intensives Zweitagetraining, bei dem
Mediationstechniken vermittelt werden; anhand simulierter Fälle
werden den Teilnehmern die Techniken der Mediation im Bereich
des Geistigen Eigentums nahe gebracht. Der zweite Workshop fo-
kussiert auf zwei zentrale Fähigkeiten: 1. aktives Zuhören und
2. Herausarbeiten der eigentlichen Interessen der Parteien.
Referenten sind bekannte Professoren aus den USA wie Robert H.
Mnookin, Samuel Williston und Gary J. Friedman, welchletzterer
beispielsweise das Mediationszentrum für Recht in den USA mit
gegründet hat. Die Workshops werden auf Englisch gehalten; die
Preise sind noch nicht bekannt.
Weitere Informationen unter:
http://arbiter.wipo.int/events/workshops/2006/mediation/
Quelle: wipo.int