Newsletter-Ausgabe #285: November 2005

Themen: .eu – Sunrise-Seminar der united-domains GmbH | .eu – Validierung bei öffentlichen Einrichtungen | Statistik – .info kann den Absturz stoppen | Neue TLDs – .mobi ist im Root! | Haftung – Schadensersatz bei Provider-Ausfall? | österreich.de – Wort-/Bildmarke reicht nicht aus | gourmetfood.us – Das grosse Fressen geht weiter

.eu – Sunrise-Seminar der united-domains GmbH

Im Vorfeld der Einführung der neuen europäischen Top Level Domain .eu (dotEU) veranstaltet die Starnberger united-domains GmbH am 21. November 2005 in München ein Seminar mit dem Titel „Markenschutz im Rahmen der Sunrise Period bei .eu-Domains“. Nach dem überwältigenden Erfolg des ersten Seminars Mitte Oktober erhalten insbesondere Inhaber von Markenrechten so die erneute Gelegenheit, sich über drohende Fallstricke bei der Einführung von .eu zu informieren, um sich effektiv gegen Domain-Grabber und Cyberpiraten zu schützen.

Am 7. Dezember 2005 fällt der Startschuss für die erste Phase der so genannten Sunrise Period. Innerhalb dieses insgesamt vier Monate dauernden Zeitraums haben alle Inhaber von früheren Rechten wie zum Beispiel Markenrechten, Handels- und Firmennamen sowie Geschäftsbezeichnungen die Möglichkeit, exklusiv ihre .eu-Domains noch vor dem offiziellen Start im April 2006 bevorrechtigt anzumelden. Dabei stellen bereits die formalen Anforderungen des Sunrise-Verfahrens eine nicht zu unterschätzende Hürde dar, die von Seiten der .eu-Verwaltung EURid bisher kaum kommuniziert wurde. Die Vorstellung, man könnte bereits bei der Anmeldung scheitern, weil man die Markenurkunden und andere Papiere zusammengeheftet hat, ist ernüchternd.

Die united-domains GmbH verpflichtete für das Seminar mit den Referenten RA Dr. Torsten Bettinger und Markus Eggensperger (united-domains GmbH) zwei ausgewiesene Fachleute auf dem Gebiet, die kenntnisreich über Insiderinformationen verfügen. Sie geben in ihren Referaten einen Einblick nicht nur in die Hintergründe von .eu und den Ablauf der Sunrise Period, sondern setzen sich unter anderem auch differenziert mit Sonderfällen und dem Prozedere bei Ablehnung der Anmeldung auseinander.

Das Seminar findet am 21. November 2005 von 13.30 Uhr bis etwa 17.30 Uhr im ArabellaSheraton Grand Hotel, Arabellastraße 6 in 81925 München statt. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 149,- (zuzüglich MwSt). Die Gebühr beinhaltet Seminarteilnahme, ausführliche Seminarunterlagen sowie Kaffepause und Imbiss. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise-seminar/

Quelle: eigene Recherche

.eu – Validierung bei öffentlichen Einrichtungen

Das Augenmerk der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit der Sunrise Period der neuen Europa-Domain .eu lag bisher meist auf Markenrechten. Doch auch die öffentlichen Einrichtungen sind berechtigt, schon mit Beginn von Phase I ab 7. Dezember 2005 ihre Bezeichnungen bevorrechtigt zu registrieren. Hier gilt jedoch ein besonderes Validierungsverfahren, das wir nachfolgend näher vorstellen wollen.

Während die Validierung – also die Prüfung der Frage, ob bei einer Sunrise-Domain das geltend gemachte Recht vom Anmelder ordnungsgemäß nachgewiesen wird – bei eingetragenen Marken und sonstigen früheren Rechten allein durch den Validation Agent PricewaterhouseCoopers (PwC) erfolgt, kommen bei den öffentlichen Einrichtungen zusätzlich die so genannten Gouvernement Validation Points ins Spiel, also die jeweiligen nationalen Validierungsstellen. EURid hat hierzu eine Liste mit allen Validierungsstellen veröffentlicht; während etwa in Österreich das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie zuständig ist, übernimmt in Deutschland das Bundesverwaltungsamt in Köln diese Aufgabe. Allerdings ist das Bundesverwaltungsamt nur bei öffentlichen Einrichtungen des Bundes zuständig; auf Länderebene wurden eigene Validierungsstellen eingerichtet, in Bayern zum Beispiel beim Innenministerium, in Nordrhein-Westfalen beim Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik und in Berlin die Senatsverwaltung für Inneres. Die Validierungsstellen der Länder entscheiden nach den für die jeweiligen Länder gültigen Verfahrensrichtlinien; diese sucht man allerdings im Internet (noch) vergeblich.

Der Bund versteht „öffentliche Einrichtung“ als sehr weit; maßgebend für diese Qualifizierung ist der Benutzungsanspruch der berechtigten Personen, der eines Widmungsaktes bedarf. Öffentliche Einrichtungen für den Bereich des Bundes sind demnach alle Behörden des Bundes, alle Gerichte des Bundes, alle öffentlichrechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Bundes sowie sonstige, die hoheitliche Aufgaben erledigen und bei denen zusätzlich ein Beherrschungsverhältnis durch den Bund vorliegt oder eine Aufsicht durch den Bund erfolgt.

Ansonsten gelten auch für öffentliche Einrichtungen grundsätzlich die gleichen Regeln wie für andere frühere Rechte. Die Anmeldung zur Sunrise Period nehmen ausschliesslich die akkreditierten Registrare entgegen, die Validierungsstellen sind hierfür weder zuständig noch befähigt. In formeller Hinsicht gelten einige Besonderheiten; so ist der Registrierungsantrag nicht nur zu unterschreiben, sondern auch zu siegeln oder anderweitig zu stempeln. Neben offiziellen Bezeichnungen wie Bundesministerium des Innern sind auch gebräuchliche Bezeichnungen wie Bundesinnenministerium erlaubt. An Kosten fällt bei der Validierung auf Bundesebene neben der Registrierungsgebühr eine Gebühr von EUR 35,- an, welche als Verwaltungsgebühr in Höhe von EUR 15,- auch bei erfolgloser Anmeldung einbehalten wird.

Die Validierung erfolgt selbst auf Bundesebene teilweise über PwC. Eine Ausnahme gilt für einige öffentliche Einrichtungen des Bundes, welche vom Bundesverwaltungsamt direkt bei PwC gemeldet wurden. Eine Liste dieser Begriffe wird Anfang November veröffentlicht; für den Rest bleibt es dabei, dass die eigenen Rechte binnen 40 Tagen nachgewiesen werden müssen.

Eine Liste mit allen Validierungsstellen der jeweiligen EU-Mitgliedsländer finden Sie unter:
> http://short4u.de/4364b62f78529

Das Angebot des Bundesverwaltungsamtes finden Sie unter:
> http://www.validierungsstelle-bund.de/

Eine Liste der Validierungsstellen der Bundesländer finden Sie unter:
> http://short4u.de/4364baf29939e

Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/

Quelle: eurid.eu, eigene Recherche

Statistik – .info kann den Absturz stoppen

Der Herbst ist eingekehrt in der Domain-Welt: mit teils deutlich gebremsten Wachstum im vergangenen Monat Oktober melden die Statistiker diesmal nur durchschnittliche Zahlen. Zu den wenigen Highlights zählen – wieder mal – .com und das amerikanische Länderkürzel .us.

Gleich um satte 806.148 Internet-Adressen konnte die berühmteste Top Level Domain der Welt, .com, im vergangenen Monat netto zulegen. Ein Grund zum Feiern war es aber sicher nicht, immerhin bedeutet selbst dieses herausragende Ergebnis einen Rückgang um etwa 300.000 Domain-Namen gegenüber dem Vormonat. Anders die Situation dagegen bei .de: die deutsche Länderendung konnte sich um 10.000 Domains steigern, und liegt mit einem Nettozugewinn von 90.728 Webadressen mit an der Spitze, knapp vor .net mit 85.026 neuen Domains.

Deutlich erholt zeigte sich .info: Das Promotion-Loch vom Vormonat ist weitgehend gestopft. Gab es im September noch einen Einbruch mit über einer Million .info-Domains weniger, sind es diesmal mit etwa 47.000 Adressen nurmehr eine Handvoll Ausläufer, die sich bemerkbar machen. Spätestens im November sollte hier alles wieder ins Lot kommen, und sich Verwalter Afilias über einen deutlichen Netto-Zuwachs freuen können.

Verhältnismäßig stark bleibt das US-amerikanische Länderkürzel .us. Erstmals konnte die Marke von 900.000 Domains genommen werden; aktuell steht .us bei 908.741. Das Fehlen der teils erheblichen Schwankungen, wie man sie über weite Teile in den Jahren 2004 und 2005 noch beobachten konnte, werten Insider ganz optimistisch als eine dauerhafte Stabilisierung. Doch trotz all dieser Frohlockungen: .us wird .com weder kurz- noch mittelfristig den Rang ablaufen können.

Die aktuellen Domain-Zahlen:
—————————-

.de – 9.209.077 – (Vergleich zum Vormonat: + 90.728)
.at – 459.189 – (Vergleich zum Vormonat: + 7.601)
.com – 41.927.373 – (Vergleich zum Vormonat: + 806.148)
.net – 6.345.146 – (Vergleich zum Vormonat: + 85.026)
.org – 3.934.033 – (Vergleich zum Vormonat: + 75.206)
.info – 2.653.709 – (Vergleich zum Vormonat: – 46.946)
.biz – 1.262.356 – (Vergleich zum Vormonat: + 21.067)
.us – 908.741 – (Vergleich zum Vormonat: + 14.467)

insgesamt: 66.699.624 (Stand 1. November 2005)

Aktuelle Domain-Zahlen finden Sie unter:
> http://www.whoisreport.com/domain-counts/

Weitere Registrar-Statistiken finden Sie unter:
> http://www.registrarstats.com

Quelle: eigene Recherche

Neue TLDs – .mobi ist im Root!

Nachdem die Verträge mit der Internet-Verwaltung ICANN bereits im Juli 2005 unter Dach und Fach waren, hat die Mobil-Domain .mobi ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht: nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit wurde die neue sponsored Top Level Domain vergangene Woche in das Root eingetragen.

Die unter Federführung von Nokia, Vodafone und Microsoft durch das irische Konsortium Mobi JV verwaltete Domain-Endung, an deren Einführung weitere Unternehmen wie Samsung, T-Mobile International oder Hutchison beteiligt sind, ist die erste Top Level Domain ausschließlich für mobile Inhalte. Unterhalb von .mobi dürfen neben Anbietern von mobilen Inhalten und Dienstleistungen (zum Beispiel Nachrichten oder Restaurantführer für Handys) auch die Endverbraucher Domains für Mobilgeräte wie Handy, PDA oder Notebooks registrieren. Als sponsored TLD bleibt die Anmeldung jedoch mit bestimmten Auflagen verbunden. So hat sich .mobi als nach eigenen Angaben erste Top Level Domain dem World Wide Web Consortium (W3C) angeschlossen. Das W3C hat sich zur Aufgabe gemacht, einheitliche Technologien wie Spezifikationen, Richtlinien, Software und Tools zu entwickeln, welche den Fortschritt des Webs fördern.

Konsequenz dieser Entscheidung ist, dass unter .mobi abrufbare Webseiten und deren Inhalte sämtlich bestimmten Kriterien entsprechen müssen, um sicherzustellen, dass ihre Darstellung auf Mobilgeräten in optimaler Weise erfolgt. Per „automatic sensing“ sollen etwa die Inhalte erkennen können, welches Mobilgerät der Anwender gerade nutzt; wer die Domain dagegen per PC aufruft, soll eine speziell für Webbrowser geeignete Darstellung erhalten.

Bis zum Start von .mobi wird jedoch noch einige Zeit vergehen. Nach derzeitigem Stand sollen die ersten .mobi-Domains Anfang 2006 erhältlich sein. Wie gewohnt, erfolgt die Einführung von .mobi ebenfalls in Verbindung mit einer dort 90tägigen Sunrise Period. Spötter bemäkeln, dass eine Sunrise Period in diesem Fall gar keinen Sinn mehr mache, da so gut wie jedes führende Unternehmen bereits unmittelbar oder mittelbar an dem Konsortium Mobi JV beteiligt ist.

Weitere Informationen zu .mobi finden Sie unter:
> http://www.mtldinfo.com/

Die Bewerbungsunterlagen von .mobi finden Sie unter:
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/mobi.htm

Quelle: circleid.com, zdnet.co.uk, eigene Recherche

Haftung – Schadensersatz bei Provider-Ausfall?

Der Ausfall des Webhosters ist ärgerlich – nicht nur für den Kunden, sondern auch für den Hoster selbst. Das Internet beruht darauf, dass alle Internetseiten jederzeit abrufbar sind. Das gilt vor allem für Internetangebote, mit denen Geld verdient wird. Wenn diese ausfallen, ist der Schaden unter Umständen erheblich, aber gibt es auch Schadensersatz?

In seinem lesenswerten Artikel „Schadensersatz bei Webhosting-Ausfall“ setzt sich Rechtsanwalt Dr. Bahr mit der Problematik auseinander. Er legt aus Anlass des am 22. Oktober 2005 gegebenen längeren Ausfalls beim Internet Service Provider (ISP) all-inkl.com die rechtlichen Hürden für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen dar, und wirft Blicke auf eine Entscheidung des AG Charlottenburg (Urteil vom 11.02.2002, Az.: 208 C 192/01) zu dem Thema.

Dr. Bahr schraubt den Ärger gegen den einen, vermeintlichen Verursacher zunächst herunter: Nicht immer ist der ISP derjenige, bei dem der Fehler auftritt, es kann auch ein Dritter sein. Im Falle all-inkl.com verursachte ein defektes Switch bei dem Full Service Provider Lambdanet den Ausfall, wie die Lambdanet-Pressesprecherin Mirja Weinert bestätigte.

Dass dem Grunde nach Schadensersatzansprüche bei einem Webhostausfall entstehen, leuchtet jedem ein; aber ob der Webhoster dafür auch haftet, ist die andere Frage. Dr. Bahr zeigt anhand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) großer Webhoster, wie diese ihr Haftungsrisiko korrekt verringern. In AGB wird üblicherweise lediglich eine Verfügbarkeit von ca. 99% im Jahresmittel garantiert. Darüber hinaus wird die Haftung für Fehler, die bei Dritten liegen, ausgeschlossen. Über solche Klauseln müssen sich Webhoster absichern, anders könnten sie die gewünschte Dienstleistung zu konkurrenzfähigen Preisen nicht anbieten.

Die andere Seite ist, den beim Kunden entstandenen Schaden auch zu belegen. Das dürfte in der Regel schwer fallen. In bestimmten Fällen besteht die Möglichkeit, dass das Gericht den Schaden schätzt. Aber bereits die notwendigen Daten beizubringen, auf deren Grundlage eine Schätzung erst möglich wird, ist aufwändig und schwer.

Den Artikel von RA Dr. Bahr findet man unter:
> http://www.webhostlist.de/provider/nachrichten/64301.html

Die Entscheidung des AG Charlottenburg findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20020066.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: webhostlist.de, heise.de

österreich.de – Wort-/Bildmarke reicht nicht aus

Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 20.10.2005, Az.: 29 U 2129/05) setzte sich mit der Frage auseinander, ob der Inhaber der Domain oesterreich.de, der auch Inhaber der Wort-/Bildmarke Österreich.de ist, sich gegen den Inhaber der Domain österreich.de durchsetzen kann. Das Ergebnis ist für die Klägerin niederschmetternd.

Die Klägerin betreibt seit Januar 2004 unter ihrem Domain-Namen oesterreich.de ein Internetportal, das mit Österreich.de überschrieben ist. Darunter bietet sie kostenpflichtige Informationen über sowie Reisemöglichkeiten nach Österreich und Werbemöglichkeiten an. Zugleich ist die Klägerin Inhaberin der am 18.02.2004 beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldeten Wort-/Bildmarke „Österreich.de“, die für Werbe- und Telekommunikationsdienstleistungen eingetragen ist. Sie ist der Ansicht, der Beklagte verletze mit der von ihm registrierten Domain österreich.de diverse Rechte von ihr. Auf österreich.de bot der Beklagte Links auf die Webseiten der Republik Österreich und der österreichischen Botschaft und auf Angebote diverser Reiseveranstalter, die keinen oder jedenfalls keinen speziellen Bezug zu Österreich haben.

Hatte die Klägerin vor dem Landgericht München noch Erfolg, so scheiterte sie vor dem Oberlandesgericht München. Das OLG München prüfte die Rechtsverletzungen der Reihe nach durch. Hinsichtlich einer Werktitelrechtsverletzung stellte es fest, dass die Seite Werktitelqualität im Sinne des überwiegend geistigen Charakters ihres Inhalts zum Zwecke der Kommunikation mit dem Internetnutzer aufweise, und für einen Titelschutz durchaus Kennzeichnungskraft ausreichend vorhanden sei, doch fehle es an der erforderlichen Verwechslungsgefahr, da die notwendige Werk- und Produktähnlichkeit fehle.

Im Hinblick auf die Geschäftsbezeichnung „Österreich.de“ der Klägerin war die Berufung des Beklagten ebenfalls erfolgreich. Das erstinstanzliche Vorbringen war nicht ausreichend, das zweitinstanzliche galt allerdings als verspätet. Davon aber abgesehen fehlte aus Sicht des OLG München die Schutzfähigkeit des Begriffs.

Schließlich berief sich die Klägerin auf ihre Wort-/Bildmarke, mit der sie sich aber auch nicht durchsetzte. Hier konstatierte das Gericht die fehlende Verwechslungsgefahr: Die genutzten Begriffe sind zwar ähnlich, bis auf die Groß- und Kleinschreibung. Da der Beklagte aber nur den Wortbestandteil nutzte und vom Bildbestandteil keinen Gebrauch machte, schloss das Gericht die Verwechslungsgefahr aus.

Das Urteil finden Sie unter:
> http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/OLG-Muenchen29U2129-05.html

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: muepe.de, bonnanwalt.de, eigene Recherche

gourmetfood.us – Das grosse Fressen geht weiter

Die Fressorgie bei den .us-Domains setzte sich in der vergangenen Woche fort: unter anderem wurden gourmetfood.us für US$ 4.500,- (ca. EUR 3.730,-) und organicfood.us zu US$ 4.500,- (ca. EUR 3.730,-) vernascht. Den besten Preis erzielte jedoch die Domain offshoring.com mit US$ 30.000,- (ca. EUR 24.860,-).

Neben dem großen US-amerikanischen Hunger, bei dem auch die Domains protein.us für US$ 2.500,- (ca. EUR 2.070,-), beepollen.us für US$ 1.800,- (ca. EUR 1.490,-), raisins.us für US$ 1.500,- (ca. EUR 1.242,-) und cashew.us für US$ 850,- (ca. EUR 705,-) vertilgt wurden, gibt man sich bescheiden. In Britannien wechselte die gebrauchte Domain sellcar.co.uk für EUR 4.500,- den Händler, die ungarische cruise.hu machte sich für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.145,-) auf den Weg. Verdrehte Verhältnisse ergaben sich aus british.de für EUR 2.600,- und honduranische de.hn für EUR 3.300,-.

Die generischen Domain-Endungen zeigen eine ganze Menge Bewegung, angefangen mit der familyhistory.org für US$ 6.500,- (ca. EUR 5.385,-), über Domains wie samoa.net für US$ 6.488,- (ca. EUR 5.375,-), images.net für US$ 4.469,- (ca. EUR 3.700,-), tube.net für US$ 3.600,- (ca. EUR 2.980,-) und dem grünen erin.net für US$ 2.803,- (ca. EUR 2.320,-), bis hin zu so schönen Domains wie beauty.org für EUR 5.200,-, alex.org für nur US$ 3.500,- (ca. EUR 2.900,-), nabco.org zu US$ 2.000,- (ca. EUR 1.655,-), vaniqa.net für US$ 3.000,- (ca. EUR 2.485,-), esmi.org für EUR 3.200,- und job-listings.org, das mit US$ 3.505,- (ca. EUR 2.905,-) veranschlagt wurde.

Die bestbezahlte .info-Domain soll ein norwegischer Begriff sein: trafikk.info kostete EUR 1.000,- und ihm folgte taipei.info für US$ 1.050,- (ca. EUR 870,-). Einen korrekten Preis erzielte mit EUR 800,- correct.info und durchaus handlich erwies sich auch der von bulkcandy.biz für US$ 950,- (ca. EUR 785,-). Schwächer zeigt sich der gesunde Menschenverstand (commonsense.info), der bereits für US$ 460,- (ca. EUR 380,-) zu haben war. Bleiben noch petlink.info für US$ 555,- (ca. EUR 460,-) und pandemic.info für US$ 500,- (ca. EUR 415,-).

Weitere .com-Geschäfte waren:

toot.com – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.715,-)
usabank.com – US$ 17.500,- (ca. EUR 14.500,-)
fiji.net – US$ 17.500,- (ca. EUR 14.500,-)
organicgarden.com – US$ 15.538,- (ca. EUR 12.875,-)
gear4.com – US$ 14.500,- (ca. EUR 12.015,-)
ejb.com – US$ 14.100,- (ca. EUR 11.685,-)
perfectmatch.co.uk – GBP 6.756,- (ca. EUR 9.940,-)
bestcreditcarddeals.com – US$ 10.250,- (ca. EUR 8.495,-)
se/xg/ay.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.285,-)
ga/yh/entai.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.285,-)
footballsquares.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.285,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

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