Newsletter-Ausgabe #292: Dezember 2005

Themen: Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2006 | WHOIS-Daten – Missbrauch im grossen Stil? | sex.eu – holländische Kirche pokert mit | Warnung – DAD treibt sein Unwesen | segnitz.de – BGH weist OLG in die Schranken | bills.com – hohe Rechnung für US$ 964.500,- | Top 10 – Die besten Domains des Jahres 2005 | Berlin – Einladung zum Domain pulse 2006

Frohe Weihnachten und ein erfolgreiches 2006

Lieber Leserinnen und Leser,

schon wieder neigt sich ein Jahr dem Ende. Für die Domain-Welt war es wieder einmal ein aufregendes. Der Domain-Markt floriert und erzielt Spitzenpreise, zahlreiche Top Level Domains öffneten sich einem breiteren Publikum. DENIC prosperiert und macht gute Fortschritte bei der Einführung von ENUM, trotz des Rückschlags bei der Bewerbung um die .net-Verwaltung. Die im Dauerzwist zwischen ICANN und VeriSign bestehende Misshelligkeiten werden mit einem Vertragsentwurf beigelegt, der freilich ICANN stärker denn je in Kritik bringt; hinzu kam der Druck seitens der Vertretungen der Länderendungen, der im Rahmen der WSIS im November auf ICANN ausgeübt wurde. Im dritten ICANN-Meeting in diesem Jahr in Vancouver zeigte ICANN, dass es mit alldem umzugehen versucht und zur Kooperation bereit ist. Gute Aussichten für 2006!

Schließlich .eu. Die Einführung der europäischen Domain-Endung, vor kurzem nach als Running-Gag verspottet, ist im Gange, nachdem die Europäische Kommission über sechs Jahre darauf hingearbeitet hat. Die ersten Zahlen sprechen für sich: Binnen zwei Tagen kamen 100.000 Domains zur Anmeldung, allein von Markeninhabern und öffentlichen Einrichtungen! Die am 07. Februar 2006 beginnende 2. Phase der Sunrise Period wird der neuen Domain-Endung einen weiteren Schub geben. Und wenn am 07. April 2006 alle Personen mit Sitz in der EU zum Zuge kommen, ist die als Gegengewicht für .com eingerichtete .eu nicht mehr aufzuhalten.

Wie der .eu wünschen wir Ihnen einen positiven Ausklang dieses Jahres und einen erfolgreichen Start in 2006!

Frohe Weihnachten!

Ihr
Daniel Dingeldey
Florian Hitzelberger
Florian Huber

Team domain-recht.de

WHOIS-Daten – Missbrauch im grossen Stil?

Geschätzte 2,31 Millionen Domain-Namen unterhalb der Endungen .com, .net und .org weisen offensichtliche Falscheinträge in der WHOIS-Datenbank auf. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des US-Rechnungshofes (GAO). Doch Konsequenzen müssen die Inhaber nur wenig fürchten.

Die öffentlich einsehbare WHOIS-Datenbank enthält mehr oder weniger ausführlich die Kontaktdaten zum Inhaber einer Domain. Seit jeher steht sie im Spannungsfeld zwischen Datenschutz und – etwa für den Fall von Rechtsverletzungen – berechtigtem Interesse nach Kenntnis des Inhabers. Doch eine Fehlerquote von umgerechnet über fünf Prozent aller .com-, .net und .org-Webadressen überrascht selbst Experten. Die Rechnungsprüfer wählten bei ihrer Untersuchung stichprobenartig 900 verschiedene Domains aus den „Zone Files“ aus, um sie auf offenkundige Fehler wie (999) 999-9999 bei der Telefonnummer, „asdasdasd“ als Straßennamen oder „XXXXX“ als Postleitzahl zu testen. Überraschendes Ergebnis ist, dass mit 7,17 Prozent die Endung .org die höchste Fehlerquote aufweist, noch vor .com mit 5,2 Prozent. Bei immerhin insgesamt 1,64 Millionen Domains sind die Kontaktdaten unvollständig angegeben. Insgesamt weisen 3,89 Millionen oder umgerechnet 8,65 Prozent aller generischer Domains fehlerhafte Daten auf.

Im zweiten Schritt gab der Rechnungshof diese Fehlermeldungen an ICANN weiter, um eine Korrektur zu veranlassen. Doch die Reaktion ist ernüchternd: in 33 von 45 Fällen waren auch 30 Tage nach Meldung an ICANN die Daten falsch, nur in elf Fällen erfolgte eine Korrektur. Und die verbleibende Domain wäre ohnehin gelöscht worden. Für die Zukunft hofft der US-Rechnungshof, dass über ein Internet Registry Information Service (IRIS) protocol1 und eine Software namens Trust Factor (früher bekannt als Fraudit) die Falschangaben eingedämmt werden könnten, ohne jedoch diese beiden Instrumente getestet zu haben. Weitere Befugnisse hat der Rechnungshof – der wie hierzulande im wesentlichen auf öffentlichen Druck setzt – nicht. Wer selbst bei generischen Domains auf Fehler in den WHOIS-Daten stösst, kann diese übrigens bei Internic melden; dort wird eine Meldung an den zuständigen Registrar veranlasst.

Im Falle von .de-Domains kann vor falschen WHOIS-Einträgen nur gewarnt werden. Nach § 7 Abs. II der Domain-Bedingungen kann DENIC den Domain-Vertrag aus wichtigem Grunde kündigen, wenn beispielsweise die Daten des Domain-Inhabers oder des administrativen Ansprechpartners falsch sind, oder die Identität des Domain-Inhabers oder des administrativen Ansprechpartners aus den angegebenen Daten nicht festgestellt werden kann. Wer solche Falsch-Einträge entdeckt, kann diese bei DENIC melden. Im Zweifel und um eigene Flüchtigkeitsfehler zu vermeiden, lohnt es sich also, wenigstens einmal jährlich die eigenen WHOIS-Daten kurz zu prüfen.

Den 51seitigen GAO-Report finden Sie unter:
> http://www.gao.gov/new.items/d06165.pdf

Falsche WHOIS-Einträge können Sie hier melden:
> http://wdprs.internic.net/

Eine WHOIS-Prüfung ist möglich z. B. unter:
> http://whois.iana.org
> http://www.uwhois.com
> http://www.united-domains.de/suchen-registrieren

Quelle: out-law.com, todayonline.com

sex.eu – holländische Kirche pokert mit

Auf ungewohntes Parkett hat sich eine kirchliche Gemeinde aus Holland bei Einführung der Europa-Domain .eu (dotEU) begeben: wie ein Blick in die WHOIS-Datenbank verrät, bewirbt sich die Volle Evangelie Gemeente Rehoboth aus Eersel, nahe an der belgischen Grenze gelegen, gleich zwei Mal um die begehrteste aller Domains, sex.eu. Die Erfolgsaussichten sind indes wenig himmlisch.

Nur um die Winzigkeit von 14,946 Sekunden verpasste die Kirche den Spitzenplatz in der Warteschlange um sex.eu, den derzeit Yellow Register On Line AB aus Schweden hält, deren Antrag genau 1.724 Sekunden nach dem Registrierungsstart bei EURid eingegangen war. Doch da sich zwischen dem Unternehmen aus Schweden und der Kirchengemeinde 30 weitere Bewerber tummeln, sind die Chancen auf eine Zuteilung denkbar gering; rein theoretisch müssten hierfür alle vorderen Bewerber ausfallen. Dennoch hat man mit himmlischer Hilfe immerhin etwa 200 andere Kandidaten hinter sich gelassen, darunter etliche Mehrfachbewerber aus ganz Europa. Etwas überraschend kommt es, dass sich die Kirche auf eine in den Niederlanden eingetragene nationale Marke berufen will. Nach Angaben von Chris Vermeulen, einem Vertreter der Kirche, wolle man im Erfolgsfall die Domain für eine Website verwenden, wo S/ex so dargestellt wird, wie Gott ihn wollte.

Unterdessen schreitet die Phase I der Sunrise Period zügig voran; unverändert läuft die Einführung weitestgehend ohne Störungen. Verwalter EURid hat inzwischen eine eigene Status-Website eingerichtet, auf der interessierte Beobachter statistische Informationen zu den eingehenden Anmeldungen erhalten. So liegen zwei Wochen nach dem Start bereits 140.000 Anmeldungen für ca. 100.000 verschiedene .eu-Domains vor; nach wie vor dominieren Inhaber von Markenrechten mit fast 100.000 Anträgen. Auch an der regionalen Verteilung hat sich wenig geändert, so dass Anmelder aus Deutschland mit über einem Drittel das Geschehen klar vor Holland und Frankreich dominieren.

Vom Validation Agent PwC kommen die Meldungen, dass bisher etwa 15.000 Bewerber das Cover Sheet samt Unterlagen zum Nachweis ihrer Rechte eingesandt haben. Nochmals der Hinweis: dem Anmelder stehen nach Erhalt der Bestätigungsmail maximal 40 Tage zur Verfügung, um seine Unterlagen einzureichen. Feiertage spielen regelmäßig keine Rolle, und führen im Zweifel eher dazu, dass die Frist schon vorher endet. Ebenso deutlich nochmals der Hinweis, die Unterlagen nur auf weißem blickdichten Papier im Format DIN A4, gut lesbar, initialisiert und durchnummeriert, weder gefaltet noch geheftet, getackert oder sonst zusammengeklebt an PwC zu versenden. Wer diese Regeln nicht einhält, riskiert den Verlust einer scheinbar sicheren Zuteilung seiner .eu-Domains!

Anmeldung zur .eu Sunrise Period z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise/

Details zum Nachweis der eigenen Rechte gegenüber PwC finden Sie unter:
> http://short4u.de/43aa65bccd95c

Das WHOIS-Verzeichnis findet man unter:
> http://www.whois.eu

Quelle: theregister.co.uk, eigene Recherche

Warnung – DAD treibt sein Unwesen

Alle Jahre wieder treibt die „DAD Deutsche Adressdienst GmbH“ ihr Unwesen. Diesmal hat es Internetnutzer in der Schweiz erwischt, die sich in ein „Internet Register der Schweiz“ eintragen sollen. Doch mit der offiziellen Domain-Verwaltung SWITCH hat dieses Schreiben nichts tun.

Satte EUR 858,00 soll berappen, wer einen Eintrag im Internetregister wünscht. Doch nur wer auch das Kleingedruckte liest, findet diese Information. Für den flüchtigen Betrachter sieht das Formular aus wie die Rechnung eines Domain-Registrars; so ist beispielsweise auf jedem Formular der Domain-Name des Angeschriebenen aufgedruckt. Doch die Gegenleistung des DAD besteht keineswegs in der Registrierung von Domains; der Eintrag soll vielmehr in einem Register auf CD-ROM und im Internet erscheinen. Unter der Internetadresse des Absenders findet man freilich nichts, so dass selbst der Gegenwert des Eintrags gegen Null geht.

Schon in den vergangenen Jahren tauchten ähnliche Briefe des DAD auch in Deutschland, Österreich und Großbritannien auf. Hinter der Aktion vermutet gegenjustizunrecht.ru, eine Informationsseite zu Adressdiensten, die TVV (Televerzeichnis Verlag GmbH) mit Sitz in Hamburg, die bereits 2002 solche Briefe versandt hat. Sie soll als Inhaberin der entsprechenden Domain deutscher-adressdienst.de eingetragen gewesen sein. Auch das SECO (Staatssekretariat für Wirtschaft) in der Schweiz warnt schon länger vor betrügerischem Adressverzeichnishandel.

Nach überwiegender Auffassung von Juristen sind Verträge, die auf Grundlage der Formulare des DAD zustande kommen, zumindest in Deutschland nach § 123 BGB anfechtbar. Daneben wäre eine AGB-Kontrolle denkbar, bis hin zur Sittenwidrigkeit im Hinblick auf das doch erhebliche Ungleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung. Ferner finden sich im Internet Hinweise auf staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren, unter anderem von der Staatsanwaltschaft in Freiburg. Zur Prüfung dieser Fragen sollte man es indes nicht kommen lassen, und – wie jeden Vertrag – vorher genau durchlesen, was man da unterschreibt.

Ein Abbild der schweizer Formulars findet man unter:
> http://www.pctipp.ch/topthema/tt/31941.asp

Weitere Informationen gibt es unter:
> http://short4u.de/43a9bdafde874

Quelle: pctipp.ch, eigene Recherche

segnitz.de – BGH weist OLG in die Schranken

Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 9. Juni 2005, Az.: I ZR 231/01) schlug sich mit dem Rechtsstreit um den Domain-Namen segnitz.de herum, und stellte dabei Mängel bei der Bearbeitung des Rechtsstreits durch das OLG Bamberg fest.

Klägerin ist die Gemeinde Segnitz, ein Ort mit etwa 900 Einwohnern, der südöstlich von Würzburg am Main gelegen ist, und im Jahre 1142 erstmals urkundlich Erwähnung findet. Sie wendet sich gegen die Beklagte, eine Kommanditgesellschaft, die die Domain segnitz.de für die Weinhandelsfirma „A. Segnitz GmbH & Co.“ aus ihrer Unternehmensgruppe hat registrieren lassen. Die Klägerin ist der Ansicht, die von der Beklagten veranlasste Registrierung ihres Gemeindenamens als Domain stelle eine Namensverletzung dar. Sie will der Beklagten untersagen, die Domain segnitz.de zu belegen, zu nutzen oder an Dritte zu übertragen, und verlangt die Freigabe des Domain-Namens.

Die Beklagte beruft sich auf die Zugehörigkeit der Firma „A. Segnitz GmbH & Co.“ zu ihrer Unternehmensgruppe, wobei Segnitz eines der ältesten deutschen Weinhandelshäuser, gegründet im Jahr 1859, sei. Die Beklagte behauptet, „Segnitz“ sei in Deutschland mit Priorität vom 18. August 1954 als Wortmarke für Waren der Klassen 32 und 33 (alkoholische und nichtalkoholische Getränke) für die Firma Segnitz eingetragen. Darüber hinaus habe man im Jahr 2000 „Segnitz“ als Gemeinschaftsmarke angemeldet. Weiter stützt sich die Beklagte darauf, dass Segnitz der Name des Firmengründers gewesen und das Unternehmen bis noch vor wenigen Jahren von der Familie Segnitz geführt worden sei. Im Laufe der 140jährigen Unternehmensgeschichte habe sich „Segnitz“ als Kurzbezeichnung durchgesetzt.

Das Landgericht verurteilte die Beklagte antragsgemäß. Die Berufung der Beklagten vor dem OLG Bamberg blieb erfolglos. Doch der BGH hob die Entscheidung des OLG Bamberg auf. Schon aus verfahrensrechtlichen Gründen war das Urteil aufzuheben. Und es sprechen einige Gründe dafür, dass die Berufung vor dem OLG Bamberg zu Gunsten der Beklagten ausgeht:

Das Berufungsurteil ist nach Ansicht des BGH aufzuheben, weil es keinen Tatbestand enthält und sich der Sach- und Streitstand auch aus den Entscheidungsgründen nicht in einem für die Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfragen ausreichenden Umfang ergibt. Damit wird der Rechtsstreit dem OLG Bamberg wieder vorgelegt. Der BGH gibt dabei dem OLG Bamberg folgendes mit auf den Weg:

Erweise sich der von der Beklagten vorgetragene Sachverhalt als zutreffend, müsse die Klage abgewiesen werden. Das Berufungsgericht werde klären müssen, ob es sich bei der Firma Segnitz um ein zum Konzern der Beklagten gehörendes Unternehmen handelt. Es sei davon auszugehen, dass die Bezeichnung „Segnitz“ auch in Alleinstellung kennzeichenmäßig verwendet werde. Der Firma Segnitz stehe neben der Marke ein Unternehmenskennzeichen an dem Firmenbestandteil „Segnitz“ zu: Dass der Verkehr die Firma „A. Segnitz & Co.“ zu „Segnitz“ verkürze, liege auf der Hand und werde durch die von der Beklagten vorgelegten Unterlagen belegt.

Der BGH geht ganz selbstverständlich davon aus, dass die Domain-Registrierung durch die Beklagte rechtens ist, soweit die Firma Segnitz ihre Tochter ist und mit der Registrierung einverstanden war. Unter Verweis auf § 26 Abs. 2 MarkenG meint der BGH, innerhalb eines Konzerns könne die Registrierung der Domain-Namen für die Konzernunternehmen zentral durch eine Holding oder durch eine Verwaltungsgesellschaft erfolgen. Das die Registrierung vornehmende Unternehmen sei in diesem Fall wie der Inhaber des Kennzeichenrechts zu behandeln.

Diese Ausführungen zur Frage einer „treuhänderischen“ Registrierung von Domains hat freilich keine Auswirkungen auf die bestehende Rechtsprechung, die die Frage unterschiedlich beurteilt. Unter Verweis auf das umstrittene Urteil des OLG Celle zur Domain grundke.de, in dem das OLG Celle der Klage des Dirk Grundke gegen den treuhänderischen Domain-Inhaber, eine Internetagentur, stattgegeben hatte, weil trotz treuhänderischer Verwaltung der Domain für einen berechtigten Namensträger eine Namensrechtsverletzung vorliege, erklärte der BGH, hier bedürfe es keiner Klärung der Frage, denn für eine Holding im Verhältnis zur Tochter handele es sich in diesem Fall bei der Holding „nicht um eine Nichtberechtigte“.

Die Frage treuhänderischer Domain-Verwaltung ist damit nicht geklärt. Der BGH ging ihr in diesem Fall aus dem Weg – berechtigterweise.

Die Entscheidung des BGH findet man unter:
> http://short4u.de/43a93bd7b16ae

Das Urteil des OLG Celle finden Sie unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20040188.htm
> http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteil/olg-celle_domaininhaber.pdf

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: bundesgerichtshof.de, eigene Recherche

bills.com – hohe Rechnung für US$ 964.500,-

Das Domain-Jahr geht mit einem Bestseller zu Ende. Die eher unscheinbare Domain bills.com wurde für US$ 964.500,- (ca. EUR 816.130,-) ausgestellt. Ein teurer Spaß, der sich aber in Kürze rentieren wird. Aber auch die schlichte Domain a1.com brillierte mit hervorragenden US$ 260.250,- (ca. EUR 220.215,-). Im übrigen stachen hier und da wieder einige Domains heraus.

Bei den Länderendungen (ccTLDs) zeigte jews.us, die für runde US$ 25.000,- (ca. EUR 21.155,-) den Inhaber wechselte, dass man sich von anderen ccTLDs abzusetzen versteht, denn jew.cc brachte es gerade auf US$ 1.000,- (ca. EUR 845,-). Zweitbeste Länder-Domain war die britische creditscore.co.uk mit GBP 4.500,- (ca. EUR 6.625,-), der die deutsche ladi.de zu EUR 4.000,- folgte. Wieder einmal dabei war auch eine belgische Domain: rbs.be kostete ordentliche GBP 2.500,- (ca. EUR 3.680,-) und stand damit den Drei-Zeichen-.com-Domains dieser Woche in nichts nach. Das deutsche angelforum.de erzielte EUR 2.900,- und zwei kurze US-amerikanische Domains nicht ganz so viel: wifi.us kostete US$ 1.750,- (ca. EUR 1.480,-) und fon.us US$ 1.500,- (ca. EUR 1.270,-).

Die alten generischen TLDs hatten gut Lachen: humour.net spielte EUR 15.000,- ein, bei negotiation.net einigte man sich auf US$ 4.600,- (ca. EUR 3.890,-) und geffroy.net begnügte sich mit EUR 3.500,-. Für das große westernaustralia.org sind US$ 3.000,- (ca. EUR 2.540,-) ein kleiner Preis, für little.net sind US$ 2.656,- (ca. EUR 2.245,-) allerdings noch weniger; weiter erzielte mitvcpi.org US$ 2.500,- (ca. EUR 2.115,-) und technic.net US$ 3.100,- (ca. EUR 2.625,-).

Ein spanischer Begriff steht bei den neuen generischen TLDs vorne: juego.info erspielte EUR 5.000,-, gefolgt von html.info für US$ 4.300,- (ca. EUR 3.640,-). Danach brachen die Preise wieder ein:

roofing.info – US$ 2.500,- (ca. EUR 2.115,-)
annuities.biz – US$ 2.000,- (ca. EUR 1.690,-)
fax.info – US$ 1.850,- (ca. EUR 1.565,-)
fsg.info – US$ 1.300,- (ca. EUR 1.100,-)
leihen.info – EUR 750,-
warm.biz – EUR 675,-
blank.info – EUR 550,-
hidalgo.info – EUR 400,-
maths.biz – EUR 400,-
berry.info – US$ 443,- (ca. EUR 375,-)

Im übrigen zeigte sich der Markt für .com-Domains in bester Laune. Neun weitere Domains bewegten sich im fünfstelligen Bereich. Die Drei-Zeichen- und Vier-Zeichen-Domains scheinen jedoch zur Zeit nicht die Wurst vom Brot zu ziehen:

actionsports.com – US$ 50.750,- (ca. EUR 42.940,-)
hindimovie.com – US$ 35.250,- (ca. EUR 29.825,-)
tribu.com – EUR 18.000,-
winelist.com – US$ 21.255,- (ca. EUR 17.985,-)
cabernetsauvignon.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.925,-)
franchisebusiness.com – US$ 15.500,- (ca. EUR 13.115,-)
edition.com – US$ 13.900,- (ca. EUR 11.760,-)
netviajes.com – US$ 13.166,- (ca. EUR 11.140,-)
acadapters.com – US$ 12.750,- (ca. EUR 10.790,-)
cheaptraveltickets.com – US$ 9.000,- (ca. EUR 7.615,-)
minimal.com – US$ 8.395,- (ca. EUR 7.105,-)
xgx.com – US$ 5.600,- (ca. EUR 4.740,-)
zps.com – US$ 4.300,- (ca. EUR 3.640,-)
osca.com – US$ 4.200,- (ca. EUR 3.555,-)
318.com – EUR 3.300,-

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

Top 10 – Die besten Domains des Jahres 2005

Am Ende eines Jahres ist es an der Zeit, auf die Ereignisse und Geschehen der letzten zwölf Monate zurückzublicken. An dieser Stelle des Newsletters ist es schon eine kleine Tradition, in Kooperation mit der Domain-Handelsbörse Sedo.de die besten Domains des Jahres 2005 zu küren.

Hierbei haben wir uns – wie in den Vorjahren – für drei Kategorien entschieden: die besten zum Verkauf stehenden Domains, die Top Ten der verkauften Domains unter Nennung ihres jeweiligen Verkaufspreises sowie die kuriosesten Verkäufe des vergangenen Jahres.

„Die besten zum Verkauf stehenden Domains 2005“:

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1. aktien.de
2. wette.de
3. domain.de
4. marketing.de
5. digitalkameras.de
6. amerika.de
7. creditcards.info
8. wrestling.de
9. office.de
10. colour.com
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„Die teuersten Sedo-Domains des Jahres 2005“:

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1. website.com – US$ 750.000,- (ca. EUR 624.000,-)
2. recycling.com – US$ 300.000,- (ca. EUR 250.000,-)
3. uruguay.com – US$ 175.000,- (ca. EUR 145.000,-)
4. news.net – US$ 150.000,- (ca. EUR 125.000,-)
5. king.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 125.000,-)
6. ged.com – US$ 150.000,- (ca. EUR 125.000,-)
7. proshop.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 84.000,-)
8. mueller.com – US$ 100.000,- (ca. EUR 84.000,-)
9 car.de – EUR 58.000,-
10. medikamente.de – EUR 50.000,-

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„Die kuriosesten Verkäufe des Jahres 2005“:

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1. vogelgrippe.ws – EUR 1.000,-
2. sparschwein.com – EUR 2.700,-
3. theapprenticemarthastewart.com – EUR 1.000,-
4. schniedelwutz.com – US$ 100,-
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Einen Überblick über die üblichen Preise finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle sedo.de, dnjournal.com

Berlin – Einladung zum Domain pulse 2006

Die drei Vergabestestellen DENIC e.G., Nic.at und SWITCH laden von Donnerstag, den 9. bis Freitag den 10. Februar 2006 zum Domain pulse 2006 nach Berlin. Nach Zürich 2004 und Wien 2005 ist diesmal die DENIC Gastgeber und bittet nach Berlin – und nicht nach Frankfurt, wo DENIC ihren Sitz hat.

Die Fachtagung über aktuelle Themen, Tendenzen und Trends rund um Domains wartet mit einem attraktiven Programm auf. Auf der Tagesordnung stehen etwa Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Domain-Verwaltung in Deutschland, Internet Governance nach der WSIS-Konferenz in Tunis, Voice over IP und ENUM, IDNs und neue Top Level Domains sowie die Haftung von Providern und den eingetragenen Ansprechpartnern bei Domains.

Referenten sind unter anderem Sabine Dolderer (DENIC eG), Tim Schumacher (Sedo), Paul Twomey (ICANN) und Markus Kummer (WGIG). Für Gespräche und Erfahrungsaustausch abseits der Veranstaltungen besteht ausreichend Gelegenheit. Dazu bietet sich vor allem die Abendveranstaltung am 9. Februar 2006 an, die an noch nicht bekanntgegebenem Ort stattfinden wird.

Der Domain pulse 2006 findet im Radisson SAS Hotel Berlin statt, das zentral in der Mitte von Berlin, direkt an der Spree und nur wenige Gehminuten vom Berliner Dom und dem Alexanderplatz entfernt liegt.

Weitere Informationen, die Agenda sowie Anmeldung unter:
> http://www.domainpulse.org

Quelle: DENIC eG

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