Newsletter-Ausgabe #280: September 2005

Themen: .eu – Sunrise-Seminar der united-domains AG | Umlaut-Phishing – ICANN veranstaltet IDN-Workshop | .cat – Neue TLD in die Kritik geraten | Risiko – wird Disclaimer zur Haftungsfalle? | raupach-we.de – Anwalt geht, Domain bleibt | Millionen-Deal – vip.com erzielt US$ 1,4 Mio. | ja-maika.de

.eu – Sunrise-Seminar der united-domains AG

Die Starnberger united-domains AG veranstaltet am 17. Oktober 2005 in München ein .eu (dotEU) Sunrise-Seminar mit dem Titel „Markenschutz im Rahmen der Sunrise Period bei .eu-Domains“.

Die Einführung der europäischen Top Level Domain .eu steht unmittelbar bevor. Ihr geht eine Sunrise Period voraus, bei der Inhaber von früheren Rechten bevorrechtigt ihre Domains anmelden können, um sich vor Domain-Grabbing zu schützen. Schon die formalen Anforderungen bei dieser Anmeldung stellen eine Hürde dar, die von Seiten der .eu-Verwaltung EURid bisher nicht weiter kommuniziert wurde. Das Risiko, bei der Anmeldung zu scheitern, ist nicht zu unterschätzen: schon wenn man die Markenurkunden und andere Papiere zusammengeheftet einreicht, kann die Anmeldung unwirksam sein. Diesem Szenario kann man jedoch begegnen.

Mit dem .eu-Sunrise-Seminar will die united-domains AG solche Fehler bereits im Vorfeld vermeiden helfen. Sie verpflichtete mit den Referenten RA Dr. Torsten Bettinger und Markus Eggensperger (united-domains AG) zwei ausgewiesene Fachleute auf dem Gebiet, die kenntnisreich über Insiderinformationen verfügen. Sie geben in ihren Referaten einen Einblick nicht nur in die Hintergründe von .eu und den Ablauf der Sunrise Period, sondern setzen sich unter anderem auch differenziert mit Sonderfällen und dem Prozedere bei Ablehnung der Anmeldung auseinander.

Das Seminar findet am 17. Oktober 2005 von 13.30 bis ca. 17.30 Uhr im ArabellaSheraton Grand Hotel, Arabellastraße 6 in 81925 München statt. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 149,- (zuzüglich MwSt).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise-seminar/

Quelle: united-domains

Umlaut-Phishing – ICANN veranstaltet IDN-Workshop

Phishing mit Zertifikat – mit dieser Schreckensmeldung warnt die Computerzeitschrift PC Welt vor Phishing-Mails der neuen Generation, mit denen sich gefälschte Webseiten nicht mehr anhand der SSL-Verschlüsselung von betrügerischen Nachrichten unterscheiden lassen. Zuvor hatte bereits Umlaut-Phishing den Verantwortlichen bei der Internet-Regierung ICANN Sorgenfalten bereitet. Ein ganztägiger Workshop beim nächsten ICANN-Meeting in Vancouver soll nun helfen, Abwehrmechanismen zu entwickeln.

Beim Umlaut-Phishing, auch bekannt als „homographische Attacke“, werden Zeichen wie zum Beispiel die Zahl 0 und der Buchstabe o, die auf den ersten Blick identisch erscheinen, technisch jedoch zu völlig verschiedenen Internetangeboten verweisen können, jedenfalls theoretisch in Domains wie postbank.de missbraucht. Erhebliche Verwechslungsgefahr droht dabei durch die Zeichensätze zahlreicher verschiedener Sprachen, wie dem lateinischen und dem griechischen Alphabet, aber auch asiatischen Sprachen wie Chinesisch, Japanisch und Koreanisch. Bereits im März 2005 zeigte sich ICANN besorgt über diese Schwachstelle, ohne jedoch ein Mittel parat zu haben, um dem Unwesen ein Ende zu setzen. Abhilfe sollte ein IDN-Arbeitskreis schaffen, der spontan ins Leben gerufen wurde, und die Internet-Community um Meinung gebeten hatte. Beim nächsten ICANN-Treffen im kanadischen Vancouver im November will der Arbeitskreis nun einen erneuten Workshop abhalten, um die erzielten Ergebnisse zu besprechen. Zur Vorbereitung hat ICANN einen Guideline-Entwurf veröffentlicht und zur allgemeinen Diskussion gestellt.

Wirklich beeindruckt zeigen sich die Phisher jedoch nicht, vielmehr scheint eine neue Phishing-Welle unmittelbar bevorzustehen; so war zu beobachten, dass eine Organisation namens Unasi Inc. mit Sitz in Panama zielgerichtet etwa 150 Vertipper-Domains von Online-Sicherheitsunternehmen wie McAfee, MessageLabs and Symantec registriert hat. Die Webadressen weichen nur geringfügig vom Original ab, so etwa nortonaantivirus.com, f-secue.com oder auch mesagelabs.com. Das Online-Magazin ZDNet.de hat auf die zunehmende Bedrohung reagiert und in seinem Internetangebot ein Phishing-Center eingerichtet. Dort finden sich neben aktuellen Meldungen zahlreiche Sicherheitstipps und Links zu weiterführenden Informationen, darunter ein englischsprachiges Whitepaper, wie man seine Angestellten und Mitarbeiter vor Phishing-Mails schützt.

Wer auf Nummer Sicher gehen will, sollte bei sicherheitssensiblen Daten im Internet wie Online-Banking nicht per Link, sondern direkt per Eingabe der Domain oder selbst gesetztem Bookmark auf ein Angebot zugreifen. Auf das bequeme Anklicken eines womöglich per eMail zugesandten Links sollte man dagegen verzichten. Wer dennoch Zweifel hat, sollte sich in jedem Fall vor Eingabe persönlicher Daten bei dem jeweiligen Anbieter wie zum Beispiel der eigenen Hausbank telefonisch rückversichern, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

Mehr zu homographischen Attacken lesen Sie unter:
> http://www.shmoo.com/idn/homograph.txt

Das Phishing-Center finden Sie unter:
> http://www.zdnet.de/specials/phishing/

Quelle: pcwelt.de, silicon.com, hostreview.com

.cat – Neue TLD in die Kritik geraten

Noch nicht einmal im Internet erreichbar, aber schon für mächtig Diskussionsstoff sorgt die neue sponsored Top Level Domain .cat für Katalonien: nachdem ICANN letzte Woche grünes Licht für die erste Domain-Endung einer autonomen Gemeinschaft gab, mehren sich die Proteststimmen spanischer Politiker, die sich gegen eine Einführung aussprechen.

Wie die zweitgrößte spanische Tageszeitung, die Madrider „El Mundo“, berichtet, entstehe mit .cat der Eindruck, Katalonien wäre ein eigenes Land oder eine Nation. Tatsächlich ist Katalonien nach der politischen Gliederung Spaniens jedoch lediglich eine von 17 autonomen Regionen und Gemeinschaften (etwa vergleichbar den deutschen Bundesländern), wenn auch die wirtschaftsstärkste autonome Region in ganz Spanien mit etwa 6,5 Mio. Einwohnern und gut sechs Prozent der Landesfläche. Politisch brisant sind insbesondere die aktuellen Verhandlungen mit der Zentralregierung um die Kompetenz, Steuern erheben zu dürfen, um von den Zuflüssen aus dem spanischen Haushalt unabhängig zu werden und so die eigene Autonomie zu stärken. Die Einführung einer eigenen Top Level Domain, die bisher lediglich offiziell anerkannten Ländern und Nationen gestattet war, verschärft den Graben zwischen Zentrale und Provinz.

Doch über den Einzelfall hinaus hat ICANN damit einen Präzedenzfall geschaffen und die Tür aufgestossen, um auch anderen ethnischen Gruppen eine eigene Top Level Domain zu ermöglichen. Dabei kann die Bewerbung von puntCAT, der als Betreiber der Endung vorgesehenen und noch zu gründenen Organisation, nicht wirklich überzeugen. So räumt man dort selbst ein, dass der Gedanke an eine Sprachen-TLD zunächst merkwürdig erscheint – wenn katalanisch, warum dann nicht Suaheli? Da mag auch der Verweis auf katalanische Künstler wie Salvador Dali, Montserrat Caballé oder Josep Carreras – sämtlich in der Bewerbung zitiert – nicht wirklich weiterhelfen. Der Witz, dass nach .cat doch endlich auch .dog eingeführt werden soll, hat daher mehr wahren Kern, als ICANN zugestehen will. Wenigstens in technischer Hinsicht baut puntCAT vor: Die Registry-Aufgaben soll Core unterstützen; dank .aero und .museum hat man dort schon reichlich Erfahrung auch mit Minderheiten-TLDs.

Weitere Informationen zu .cat unter:
> http://www.puntcat.org/

Quelle: n24.de, wikipedia.de, circleid.com, eigene Recherche

Risiko – wird Disclaimer zur Haftungsfalle?

Eine der klassischen Fragen aus dem „Handbuch Domain-Namen“ ist: „Kann ich mich mit einem Disclaimer von Ansprüchen freihalten?“ Diese Fragestellung ist nicht zuletzt wegen einer Entscheidung des Landgerichts Berlin wieder einmal aktuell, sondern eigentlich ein Dauerthema im Internet.

Ein Disclaimer (Haftungsfreizeichnungsklausel) ist eine allgemeine Erklärung, über die man eine Haftung ausschließen will. Verwiesen wird in solchen Disclaimern üblicherweise auf ein Urteil des LG Hamburg vom 12.05.1998, demnach man sich lediglich „ausdrücklich von den Inhalten anderer Seiten distanzieren muss“, um keine Schwierigkeiten mit Links und gelinkten Seiten zu haben. Das Setzen dieses oder eines anderen Disclaimers schützt jedoch nicht vor juristischen Konsequenzen, wenn man mit den Inhalten der eigenen Internetseite gegen geltendes Recht verstößt, und befreit auch nicht davon, gelinkte Websites zu überprüfen, weil die Möglichkeit besteht, dass diese rechtswidrige Inhalte aufweisen. Der Disclaimer bringt also letztlich wenig bis nichts.

Unter Umständen führt er zum genauen Gegenteil. Das Setzen eines Disclaimers weist darauf hin, dass der Inhaber der Internetseite sich der Möglichkeit bewusst ist, auf rechtswidrige Inhalte zu verweisen. Das wird ihm zum Nachteil gereichen. Unter Verweis auf eine BGH-Entscheidung stellte das LG Hamburg in seiner Entscheidung (Az.: 312 O 85/98) fest, eine solche ausreichende Distanzierung habe der Beklagte jedenfalls nicht vorgenommen, indem er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweise; dies sei keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung. Aus diesem Grunde wurde der Verwender des Disclaimers vom LG Hamburg verurteilt. Das Urteil hat freilich keinen Bestand; der Beklagte ging in die Berufung und die Parteien schlossen dann einen Vergleich.

In jüngster Vergangenheit beschäftigte sich das LG Berlin mit der Frage des üblicherweise genutzten Hamburger Disclaimers im Zusammenhang mit dem Download von MP3-Files (Urteil vom 14.06.2005 – Az. 16 O 229/05, siehe auch Domain-Newsletter #267). Die Inhaberin eines Internetportals hatte einen Link zu einer illegalen MP3-Downloadseite online gestellt und sich von den Inhalten per Disclaimer distanziert. Das hat jedoch rein gar nichts genutzt. Das Gericht stellte fest, die Portalbetreiberin hafte für die Rechtsverletzungen als Störerin unabhängig vom Verschulden allein deshalb, weil sie über die tatsächliche und rechtliche Möglichkeit verfügte, den Eingriff in das fremde Recht durch Entfernung des Links zu unterbinden. In diesem Zusammenhang, so stellte das Gericht fest, sei der Disclaimer völlig fehl am Platze, weil er auf die Abwehr von Schadensersatzansprüchen gerichtet sei.

Disclaimer sind sinnvoll, wenn sie eingesetzt werden, um den eigenen, belieferten Markt abzustecken. Dies ist im Zusammenhang mit möglichen Markenrechtsverletzungen von Bedeutung. Nutzt man eine Domain, die einer im Ausland registrierten Marke entspricht, zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen im Inland, ist es sinnvoll, per Disclaimer (als ein Indiz von vielen, wie etwa die genutzte Sprache und Währung) den Markt abzustecken und deutlich zu machen, wohin man liefert, um einem Konflikt im Ausland vorzubeugen.

Den Disclaimer, der sich auf das Urteil aus Hamburg bezieht, sollte man nicht nutzen.

Mehr über das „Handbuch Domain-Namen“ erfahren Sie unter:
> http://www.domainbuch.de

Das Urteil des LG Berlin finden Sie unter:
> http://www.dr-bahr.com/news_det_20050630181106.html

Das Urteil des LG Hamburg finden Sie unter:
> http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile13.htm

Spezialisierte Anwälte finden Sie unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quellen: INFOLAW-L, dr-bahr.com, e-recht24.de, kanzlei.biz, eigene Recherche

raupach-we.de – Anwalt geht, Domain bleibt

Das Landgericht (LG) Köln hat in einem Rechtsstreit zwischen Anwälten entschieden, dass eine Anwaltskanzlei, deren Gründer namensgebend ist und dessen Name massgebend die Domain charakterisiert, unter der die Kanzlei im Internet auftritt, diese Domain behalten darf, auch wenn der namensgebende Anwalt aus der Kanzlei ausgeschieden ist.

Zum Urteil kam es trotz Anratens des vorsitzenden Richters, einen Vergleich zu schließen. Die Parteien wollten sich nicht einigen. Die Entscheidungsgründe des Urteils liegen noch nicht vor; es ist auch noch nicht rechtskräftig. Wie juve.de berichtet, hat der Gründer der multidisziplinären Kanzlei „Raupach & Wollert-Elmendorff“ die Kanzlei verklagt, seinen Namen und die Domain raupach-we.de nicht mehr im geschäftlichen Verkehr zu nutzen; bereits im Juni 2004 war Raupach aus der Kanzlei ausgeschieden.

Das LG Köln ist der Ansicht, die Kanzlei dürfe den Namen weiter verwenden und unter dem Namen von Prof. Dr. Arndt Raupach firmieren. Begründet wird dies damit, Raupach habe sich spätestens mit der Namensgebung für die Kanzlei Ende 1997 mit der Fortführung des Namens einverstanden erklärt. Schon damals regelten die Partner der Kanzlei, dass der Namensbestandteil „Raupach“ auch nach Ausscheiden des Partners von der Kanzlei fortgeführt werden dürfe. Da die Namensfrage von da an nicht mehr angesprochen worden sei, habe Raupach sein stillschweigendes Einverständnis erteilt: „Spätestens bei seinem Wechsel zu McDermott im Juni 2004 hätte Handlungsbedarf bestanden“.

Man geht davon aus, dass der Rechtsstreit in die nächste Instanz zum OLG Köln geht.

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: juve.de, markenbusiness.com

Millionen-Deal – vip.com erzielt US$ 1,4 Mio.

Die Domain vip.com sorgt für mächtig Wirbel im Domain-Handel: Das gute Stück ging zum Preis von US$ 1,4 Mio. (ca. EUR 1,155 Mio.) vom Internetcasino „VIP Casino“ zum Sportwettenanbieter „VIP Sports“. Davon abgesehen gab die nicht ganz so hochpreisige Domain lofts.com zum Preis US$ 100.000,- (ca. EUR 82.510,-) ein gutes Bild ab.

Deutsche Domain-Käufe waren dünn gesät. Die Domain imesh.de erzielte EUR 5.700,- und die Dreizeichendomain uhz.de EUR 5.500,-. Besser stellte sich die britische directenergy.co.uk, die EUR 6.750,- kostete. Überhaupt war die Endung .co.uk diesmal wieder gut vertreten: poolcover.co.uk für EUR 4.850,- und financialjobs .co.uk für US$ 4.500,- (ca. EUR 3.710,-) sind zwei weitere Vertreter der immer erfolgreicheren Top Level Domain. Weiter sprossen wieder einige Exoten. Die italienische evita.it brachte es auf EUR 3.000,-, gefolgt von zwei ungarischen Domains, hajout.hu und tengerihajout.hu für jeweils EUR 2.500,-. Die US-amerikanische Domain sunshine.us war für US$ 1.000,- (ca. EUR 825,-) kein schlechter Kauf. Schließlich überraschte die Ausnahme-Domain colima.com.mx aus Mexiko mit EUR 550,-.

Bei den generischen Endungen ändert sich nichts. Federführend zum Ausklang des selben war die Domain summer.net für US$ 5.600,- (ca. EUR 4.620,-), gefolgt von zwei .org-Domains: access.org für US$ 5.000,- (ca. EUR 4.125,-) und manuals.org für US$ 4.100,- (ca. EUR 3.380,-). Weitere vier .net-Domains schließen die Runde der alten generischen Top Level Domains: woodstock.net für US$ 2.500,- (ca. EUR 2.060,-), pokerbooks.net für US$ 2.500,- (ca. EUR 2.060,-), pmm.net für US$ 1.300,- (ca. EUR 1.070,-) und diner.net für US$ 1.200,- (ca. EUR 990,-).

Nichts berauschendes bieten die neuen generischen Top Level Domains. Zu verzeichnen sind folgende Ergebnisse:

dance.biz – EUR 1.650,-
futebol.info – US$ 1.500,- (ca. EUR 1.240,-)
pattaya.info – EUR 1.100,-
manhattan.info – US$ 1.300,- (ca. EUR 1.070,-)
artist.info – US$ 1.200,- (ca. EUR 990,-)
cookbooks.biz – EUR 670,-
albergo.info – EUR 500,-
troy.info – US$ 515,- (ca. EUR 425,-)

Weitere erwähnenswerte Domain-Käufe waren:

webdesign.co.uk – EUR 37.756,-
versatile.com – US$ 30.715,- (ca. EUR 25.340,-)
graceworks.org – US$ 25.000,- (ca. EUR 20.625,-)
legacyauto.com – US$ 20.000,- (ca. EUR 16.500,-)
sciencemuseum.com – US$ 18.277,- (ca. EUR 15.080,-)
viewpointbank.com – US$ 18.015,- (ca. EUR 14.865,-)
flowchart.com – US$ 15.250,- (ca. EUR 12.580,-)
gourmetbasket.com – US$ 15.000,- (ca. EUR 12.375,-)
shoppingdeals.com – US$ 12.549,- (ca. EUR 10.355,-)
mick.com – US$ 12.500,- (ca. EUR 10.315,-)
subscriptions.co.uk – GBP 7.000,- (ca. EUR 10.280,-)
memoria.com – US$ 10.001,- (ca. EUR 8.250,-)
maxprice.com – US$ 10.000,- (ca. EUR 8.250,-)
raca.com – US$ 6.000,- (ca. EUR 4.950,-)
mjco.com – US$ 5.450,- (ca. EUR 4.495,-)
0v.com – US$ 3.450,- (ca. EUR 2.845,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, testticker.de, sedo.de, eigene Recherche

ja-maika.de

Domain des Monats ist „ja-maika.de“.

Dass Domain-Namen bei einer Wahl im Kampf um die meisten Stimmen häufig als PR-Instrument eingesetzt werden, ist fast schon ein alter Hut. Neu ist, dass nach einer Wahl Domains genutzt werden, um für bestimmte Koalitionen zu trommeln. So wirbt etwa der Berliner Joachim Falkenhagen unter der Wortspiel-Domain ja-maika.de für ein Bündnis aus Union, FDP und Grünen. Inzwischen dürfte das Angebot zwar von der Realität eingeholt worden sein; die Veröffentlichung des fiktiven Regierungsprogrammes lässt aber den Gedanken freien Raum. Die Auszahlung einer negativen Einkommenssteuer, die Einführung des Jamaika-Tarifs in der Krankenversicherung und ein Fernverkehrsnetz für den Fahrradverkehr hätten sicherlich für Aufsehen gesorgt. Sogar die potentielle Personalbesetzung der einzelnen Ministerien findet sich; doch ob ein Vizekanzler Stoiber mit einer Ministerin für Reaktorsicherheit Künast lange an einem Tisch sitzen würde, wird wohl in der Praxis auf ewig unbeantwortet bleiben.

Auf der selben Welle reiten die Initiative PRO Jamaika (Koalition) unter der Adresse schwampel.de.vu und ja-zu-jamaika.de. Doch auch hier stösst der Gedanke an Ströbele und Beckstein in einer gemeinsamen Regierung auf Befremden.

Im Design einer Wikipedia-Site lehrt uns schwampel-online.de, warum eine Koalition aus Union, FDP und Grünen dem Land gut getan hätte – jedenfalls, wenn es nach der Arbeitsgemeinschaft Selbstständiger Unternehmer geht. Von historischer Bedeutung ist da die kleine Begriffsgeschichte. So findet sich der Ausdruck Jamaika-Koalition erstmals in einer Rede von Reinhard Hauschild vom 07.10.2004, veröffentlicht auf der Homepage der CDU Dormagen. Vor einem größeren Publikum aufgegriffen wurde die Bezeichnung vom Politologen Karl-Rudolf Korte im ZDF-Morgenmagazin am 12.10.2004. Allgemeine Bekanntheit erlangte der Begriff dann am Wahlabend im ZDF, als er von Focus-Chefredakteur Helmut Markwort benutzt wurde. Der Ausdruck der Schwarzen Ampel, kurz Schwampel, geht noch weiter in die Geschichte zurück: so soll es die „Tageszeitung Bremen“ am 04.10.1991 gewesen sein, die erstmals die Kurzform verwendete.

Bleibt eigentlich nur noch eine Steigerung: über die MosambikKoalition aus Union, Grüne, FDP und militantem Teil der SPD dürfte sich jedoch allenfalls die Linkspartei freuen.

> http://www.ja-maika.de/
> http://www.ja-zu-jamaika.de/
> http://www.schwampel.de.vu/
> http://www.schwampel-online.de/

Haben Sie auch einen witzigen, frechen oder einfach unverschämten Domain-Grab entdeckt?

Senden Sie die URL an mailto:grabbing@domain-recht.de !

Quelle: spiegel.de, eigene Recherche

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