Newsletter-Ausgabe #279: September 2005

Themen: ICANN – die Rückkehr der gTLDs | .cn – China verschärft Netz-Zensur | .xxx – Porno-Domain vor dem Aus? | y.com – Yahoo vor Marketing-Coup? | abebooks.com – Priorität trotz Auslandssitz | Neuigkeiten – news.net erzielt US$ 150.000,- | .eu – Sunrise-Seminar von united-domains

ICANN – die Rückkehr der gTLDs

Die Rückkehr der gTLDs: waren es lange Zeit die country code Top Level Domains (ccTLDs) die durch Liberalisierung ihrer Registrierungsregeln die Schlagzeilen beherrschten, schwappt nun eine Welle neuer generischer Top Level Domains (gTLDs) auf uns zu.

Wie ICANN Ende vergangener Woche bekannt gab, ist der Registry-Vertrag mit Fundacio PuntCAT, dem Betreiber der neuen sponsored Top Level Domain .cat, in trockenen Tüchern. Das Kürzel „.cat“ steht dabei nicht für das englische Wort für Katze, sondern repräsentiert die autonome spanische Provinz Katalanien mit ihrer Hauptstadt Barcelona. PuntCAT hat sich vollumfänglich der Förderung der katalanischen Kultur verschrieben; so ist eine Registrierung unter .cat strikt auf all jene beschränkt, welche ihre Website in katalanisch veröffentlichen und/oder die Kultur Katalaniens fördern wollen. Zielgruppe sind etwa 12 Millionen katalanisch sprechende Menschen in Spanien, Frankreich, Andorra und Italien. Mit dem eindeutigen Votum für .cat hat ICANN die Tür für weitere Nischen-TLDs weit aufgestossen und sich einen Berg Probleme geschaffen; so konterkariert die TLD .cat nach Ansicht von Kritikern alles, wofür ICANN stehen wollte. Ross Rader vom US-Registrar Tucows sprach sich generell gegen sponsored TLDs aus, da sie für Ausgrenzung stünden, obwohl das Internet offen für alle sein muss. Mit dem Registrierungsstart von .cat ist erst im nächsten Jahr zu rechnen.

Um Minderjährige im Internet künftig besser zu schützen, hat der Ausschuss für Kultur und Bildung im EU-Parlament die Einführung eines Domänennamens zweiter Stufe (wie es im EU-deutsch heisst) vorgeschlagen. Dieser Name, der beispielhaft mit .kid betitelt wurde, wäre ständig kontrollierten, kindergerechten Internetseiten vorbehalten. Ziel ist es, einen sicheren – da regelmäßig von einer unabhängigen Stelle kontrollierten – Internetbereich zu schaffen. Die Idee ist nicht neu; die USA haben mit .kids.us bereits seit einiger Zeit eine Kinder-Domain, die allerdings mit 20-30 Registrierungen bisher grandios gescheitert ist. Bei ICANN hatte man ähnliche Pläne im Jahr 2000 bei der ersten Einführungsrunde neuer Top Level Domains ebenfalls als unkontrollierbar verworfen.

Employmedia, Betreiber der neuen Job-Domain .jobs, hat eine erste Liste mit Registraren veröffentlicht, bei welchen die neue Domain angemeldet werden kann. Nach ersten Eindrücken sind die Preise recht happig: so verlangt DomainBank im ersten Jahr US$ 150,- zuzüglich einmaliger Verwaltungsgebühr von US$ 50,-. Ähnlich liegen EnCirca und NamesBeyond. Etwas billiger wird es bei GoDaddy mit US$ 119,95 sowie einer Einrichtungsgebühr von US$ 39,95 und BlueRazor, wo die GoDaddy-Preise nochmals um je US$ 5,- unterboten werden. Wann die ersten .jobs-Domains erreichbar sind, ist noch unklar; noch lösen die neuen Domains nicht auf.

Weitere Informationen zu .cat unter:
> http://www.puntcat.org/

Den vollständigen EU-Bericht zu .kid finden Sie unter dem Akten-
zeichen A6-0244/2005 unter:
> http://www.14h.de/4916

Weitere Informationen zu .jobs unter:
> http://www.employmedia.com/

Quelle: icann.org, lextext.com, theregister.co.uk, intern.de,
internetnews.com, eigene Recherche

.cn – China verschärft Netz-Zensur

Das rasante Internet-Wachstum und der rapide Anstieg an .cn-Domains scheint die chinesische Staatsführung zusehends unter Zugzwang zu setzen: wie die Neue Zürcher Tageszeitung in ihrer Online-Ausgabe berichtet, gibt es in China inzwischen eine Armee von geschätzten 50.000 Netzkontrolleuren, deren Hauptaufgabe darin besteht, das Internet zu zensieren.

Seit der Liberalisierung im Frühjahr 2003 sind die Registrierungszahlen von China-Domains auf inzwischen weit über 700.000 stark angestiegen. So ist seither die Registrierung direkt unterhalb von .cn sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen im Format name.cn möglich und die bisherige Notwendigkeit einer Niederlassung in China entfallen; auch die schriftliche Beantragung der Domains wurde ersatzlos gestrichen. Es gibt allerdings klare inhaltliche Beschränkungen: demnach dürfen zum Beispiel unter .cn keine Inhalte angeboten werden, die sich gegen die chinesische Staatsführung richten, nationalen Interessen schaden, für öffentliche Störungen sorgen oder pornographischen Zwecken dienen.

Um die Einhaltung dieser staatlichen Spielregeln zu überwachen, wirbt etwa die Universität Nanjing um studentische Netzwerkkommentatoren; deren Aufgabe ist es, beispielsweise negative Einträge abzuwehren oder diese zu eliminieren. Wie die NZZ aus der Studie „Internet Filtering in China in 2004-2005: A Country Study“ der Universitäten Toronto, Harvard und Cambridge zitiert, betreibt China das umfassendste und technologisch ausgeklügeltste Internet-Filtersystem der Welt. So werden zum Beispiel einzelne Teile einer Website ausgefiltert, wobei die Haupt-Domain erreichbar bleibt. Adressen wie news.bbc.co.uk oder amnesty.org sind so wider Erwarten auch für Chinesen zugänglich, allerdings bleiben Seitenbereiche, die sich mit Themen wie dem Dalai Lama, Tibet, Taiwan und den Menschenrechte befassen, gesperrt. Ein wahrer Treppenwitz der Geschichte mag sein, dass am Aufbau derart effektiver Filtertechniken das US-Unternehmen Cisco Systems Inc. maßgeblich beteiligt war; selbst Ableger amerikanischer Suchmaschinen, Baidu (Google) und Yisou (Yahoo), unterwerfen sich der Selbstzensur.

Grund zur Schwarzmalerei besteht jedoch nicht. Derzeit ist kein Fall im Ausland bekannt, in welchem die chinesische Regierung einen Domain-Vertrag gekündigt hat. Wer .cn-Domains weder für pornographische noch für politische Inhalte nutzt, sollte also völlig unbehelligt vom chinesischen „Big Brother“ bleiben.

Die Studie finden Sie unter:
> http://www.opennetinitiative.net/studies/china/

Registrierung von China-Domains z. B. unter:
> http://www.united-domains.de/cn-domain/

Die offiziellen Domain-Vergaberichtlinien (in Englisch) unter:
> http://www.cnnic.net.cn/en/index/0P/

Quelle: nzz.ch, eigene Recherche

.xxx – Porno-Domain vor dem Aus?

Die Internet-Regierung ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hat die Einführung der Porno-Domain .xxx auf unbestimmte Zeit verschoben. Nachdem auf Intervention der US-Regierung das Einführungsverfahren zunächst für einen Monat ausgesetzt wurde, spekulieren Experten jetzt, dass es für die Rotlicht-Domain ganz schwarz aussieht.

Anlässlich einer Vorstandssitzung Anfang letzter Woche kamen die ICANN-Direktoren überein, die Einführung von .xxx vorerst auf Eis zu legen. Zur Begründung verwies man auf nicht näher konkretisierte Probleme bei der Übereinstimmung der Bewerbung vom vorgesehenen Betreiber ICM Registry, Inc. mit der TLD-Ausschreibung und dem Einführungsablauf. In einer ersten Erklärung hiess es, man habe das ICANN-Personal angewiesen, vertragliche Bestimmungen nachzuverhandeln; über das Ergebnis dieser zusätzlichen Verhandlungen werde man dann irgendwann entscheiden. In konservativen US-Kreisen wie dem Family Research Council wurde die Entscheidung prompt außerordentlich begrüsst; in einer eigenen Erklärung sprach man von einem schweren Schlag für die Erwachsenen-Unterhaltung und einer insgesamt dämlichen Idee, welche hinter .xxx stecke.

Doch nicht einmal die Erwachsenen-Industrie ist von .xxx überzeugt. So hat die Free Speech Coalition (FCS), ein im Jahr 1991 gegründeter gemeinnütziger Verband der US-amerikanischen „Adult Entertainment Industy“, alle Mitglieder und Anbieter erotischer Inhalte im Internet zur Teilnahme an einer Protest-Kampagne mit vorgefertigten eMails an ICANN-Präsident Vint Cerf aufgerufen. Nach Ansicht des FCS würde eine auf rein freiwilliger Basis eingeführte Top Level Domain Kinder nicht vor Pornographie schützen; zudem gebe es überhaupt kein Bedürfnis für eine eigene Porno-Domain. Entgegen anderslautenden Behauptungen lehne die Erwachsenen-Industrie daher .xxx ab; dagegen befürwortet der Verband ausdrücklich die Einführung einer Kinder-Domain .kids. Dort könne man Inhalte weitaus effektiver kontrollieren. Einziger Schönheitsfehler: eigentlich steht hier mit .kids.us schon eine geeignete Domain zur Verfügung – von der jedoch gerade mal eine Handvoll registriert sind.

Obwohl damit das weitere Schicksal der hoch kontroversen Endung im Zweifel bleibt, sickerten am Rande der Diskussion weitere Einzel heiten über die geplante Preispolitik durch. So will ICM Registry je .xxx-Domain US$ 60,- (umgerechnet etwa EUR 50,-) verlangen, wobei es sich dabei nicht um den Endkundenpreis handeln dürfte. Mit anderen Worten: .xxx wird um ein Vielfaches teurer als .com- oder .info-Domains. Fragt sich also nur, wer bei diesen Preisen umsteigen soll …

> http://www.fightthedotxxx.com

Weitere Informationen zu .xxx finden Sie hier:
> http://www.icmregistry.com/
> http://www.icann.org/tlds/stld-apps-19mar04/xxx.htm

Quelle: internetnews.com, eigene Recherche

y.com – Yahoo vor Marketing-Coup?

Der US-Suchmaschinenbetreiber Yahoo! Inc. hat mit einer Markenanmeldung die Debatte um die äusserst seltenen Ein-Zeichen-Domains unterhalb der generischen Top Level Domain .com neu entfacht: wie erst jetzt bekannt wurde, beantragte Yahoo bereits am 22. August 2005 die Eintragung der US-Wortmarke y.com. Doch ob Yahoo damit auch die Domain erhält, erscheint zweifelhaft.

Wie ein Blick in die Online-Markendatenbank des United States Patent and Trademark Office (USPTO) bestätigt, prüft die Behörde unter der Seriennummer 78697698 derzeit tatsächlich die Eintragung von y.com; eine Entscheidung ist noch nicht gefallen. Die Marke wurde für mehrere Waren- und Dienstleistungsklassen angemeldet, darunter „online computer services“ sowie „search engine services“. Derzeit konzentrieren sich die Spekulationen nach den Beweggründen für die Anmeldung auf zwei Aspekte: entweder Yahoo möchte seine bereits eingetragene Marke „Y!“ durch eine vorsorgliche Registrierung vor einer Verwässerung und der Konkurrenz schützen, oder es ist den Verantwortlichen in geheimen Verhandlungen mit ICANN und IANA gelungen, die Zuteilung von y.com für den Fall einer Markeneintragung in Aussicht gestellt zu bekommen. Realistisch erscheint derzeit allein die erstere Variante, zumal Yahoo wenige Tage später, am 25. August 2005, auch ein ovales Logo mit dem charakteristischen Ausrufezeichen anmelden ließ.

Sollte Yahoo die Internet-Adresse y.com erhalten, steht die Domain-Welt vor einem großen Marketing-Coup. Im Jahre 1993 hatte der inzwischen verstorbene Internet-Pionier Jon Postel über die von ihm verwaltete IANA (Internet Assigned Numbers Authority) fast alle einbuchstabigen Domain-Namen unter .com im Interesse aller Internet-User registriert und so für die Öffentlichkeit gesperrt. Lediglich drei Domains waren zu diesem Zeitpunkt vergeben, und geniessen seither Bestandsschutz: q.com (in Händen des Telekommunikationsunternehmen Qwest), x.com (gehört jetzt PayPal) und z.com, die zur Weiterleitung auf die Website von Nissan USA genutzt wird. Obwohl es seither einige Versuche kaufkräftiger Unternehmen gab, sich ebenfalls eine der extrem begehrten Adressen zu sichern, blieben IANA und jetzt ICANN eisern und erteilten durchgängig Absagen. Ob das auch im Fall einer erfolgreichen Markeneintragung von y.com so bleibt, wird die Zukunft zeigen.

> http://www.q.com
> http://www.x.com
> http://www.z.com

Quelle: searchenginewatch.com, webpronews.com, eigene Recherche

abebooks.com – Priorität trotz Auslandssitz

Das hanseatische Oberlandesgericht (hOLG) Hamburg hat mit seinem Urteil vom 25.11.2004 (Az.: 3 U 33/03) über die kanadische Domain abebooks.com weitreichende Kriterien für die Prüfung der Rechtslage bei Streitereien um die Frage der Priorität aufgestellt – zu Recht.

Im Streit standen zwei Online-Buchvermittler. Die Klägerin, deren Firma unter „abi-books.com, S. …“ am 29.01.1998 in das Handelsregister Hamburg eingetragen wurde, betreibt unter den beiden Domains abi-books.com und abi-books.de ihre Online-Buchhandlung und ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke „abi books“. Die Beklagte firmiert seit 16.01.2002 unter „Abebooks Europe GmbH“ und ist Inhaberin der Domains abebooks.de, abibooks.de, abibooks.com und weiterer ähnlicher Domains. Ihre Muttergesellschaft sitzt in Kanada, wo sie bereits seit 1996 unter der im Dezember 1995 registrierten Domain abebooks.com online tätig ist.

Die Klägerin beanstandete die Firmierung der Beklagten und die Verwendung der Domains als Verletzung ihrer Kennzeichenrechte. Sie nimmt die Beklagte mit der vorliegenden Klage auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Löschung und Feststellung der Schadensersatzpflicht in Anspruch.

Das Landgericht Hamburg wies die Klage ab, da aus Sicht des Gerichts die Beklagte über die Nutzung der Domain abebooks.com ihrer Muttergesellschaft mit Sitz in Kanada herleiten könne. Die Klägerin gab sich damit nicht zufrieden und legte Berufung ein. Aber auch das hOLG Hamburg kaprizierte sich auf die Priorität des kanadischen Unternehmens. Das Gericht konstatiert zwischen der Bezeichnung „www.abebooks.com“ des kanadischen Unternehmens und der Unternehmensbezeichnung der Klägerin „abi-books.com“ eine Verwechslungsgefahr. Doch genießt nach Auffassung des hOLG Hamburg das kanadische Unternehmen aufgrund ihres Unternehmenskennzeichens „www.abebooks.com“ gegenüber der Klägerin im Inland die bessere Priorität. Der Umstand, dass die Firma in Kanada ansässig ist, stehe der Priorität nicht entgegen. Voraussetzung ist die Ingebrauchnahme im Inland, die auf eine dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit im Inland schließen lässt. Davon sei hier seitens des kanadischen Unternehmens von Anfang an auszugehen. Allerdings müsse sich der Inlandsbezug manifestieren.

Das hOLG Hamburg stellt dazu fest, die Dienstleistung des kanadischen Unternehmens speziell im Internet sei gerade wegen der vermittelten Käufe und Verkäufe von antiquarischen Büchern international ausgerichtet und nicht „von Haus aus“ und typischerweise etwa auf den Sitz des Internetunternehmens bezogen. Es gäbe keine durchgreifenden Gesichtspunkte, die gegen eine weltweit ausgerichtete Tätigkeit des kanadischen Unternehmens mit einem demgemäß auch vorhandenen Inlandsbezug von vornherein sprächen. Nach Auf fassung des hanseatischen Oberlandesgerichts – wie auch schon des Landgerichts – könne sich die Beklagte auf eine Gestattung der Verwendung der Bezeichnung „www.abebooks.com“ gegenüber der Klägerin berufen, und zwar mit der für das kanadische Unternehmen maßgeblichen Priorität.

Die Entscheidung findet man unter:
> http://www.jurpc.de/rechtspr/20050095.htm

Spezialisierte Anwälte findet man unter:
> http://www.domain-anwalt.de

Quelle: jurpc.de, eigene Recherche

Neuigkeiten – news.net erzielt US$ 150.000,-

Nach den überwältigenden Domain-Verkäufen, von denen wir vergangene Woche berichten durften, nehmen sich die letzten Handelstage auf den ersten Blick fast zurückhaltend aus; sie sind es aber nicht, sie hat einiges zu bieten. So zum Beispiel die Webadresse news.net, die für stolze US$ 150.000,- (EUR 122.300,-) einen neuen – australischen – Inhaber fand.

Großartige .de-Verkäufe sind nicht gemeldet, doch lächelt immer hin bracesonline.de strahlend zum Preis von EUR 3.500,-. Dafür überrascht live.pl aus dem benachbarten Polen mit dem Preis von US$ 8.000,- (ca. EUR 6.520,-). Die US-Domain piercing.us erzielte EUR 3.000,- und zero.us US$ 1.200,- (ca. EUR 980,-), während in Westsamoa lawsuits.ws für US$ 600,- (ca. EUR 490,-) und documents.ws für US$ 450,- (ca. EUR 365,-) neue Inhaber fanden.

Bei den generischen Top Level Domains gab es sehr interessante Entwicklungen. Während die Preise der alten Endungen stabil blieben, gingen die Preise für .info-Domains nach oben. Doch steht mit prescription.net, die US$ 9.988,- (ca. EUR 8.145,-) erzielte, wie gewohnt eine alte gTLD an oberster Stelle, gefolgt von hqp.org für US$ 4.450,- (ca. EUR 3.630,-) und cyprus.org für US$ 4.430,- (ca. EUR 3.610,-). An dieser Stelle schleichen sich die .info-Domains golfreisen.info für EUR 4.000,-, lima.info für US$ 2.500,- (ca. EUR 2.040,-) und machupicchu.info für US$ 2.450,- (ca. EUR 2.000,-) ein. Es folgen zwei weitere .net-Domains: saint.net für US$ 2.301,- (ca. EUR 1.875,-) und igold.net für US$ 2.300,- (ca. EUR 1.875,-), und endet mit der .info blogger.info für immerhin US$ 2.000,- (ca. EUR 1.630,-).

Weitere erwähnenswerte Domain-Verkäufe waren:

phonefree.com US$ 61.361,- (ca. EUR 50.030,-)
tipsandtricks.com US$ 18.700,- (ca. EUR 15.245,-)
financiacion.com US$ 10.750,- (ca. EUR 8.765,-)
birthdayballoons.com US$ 10.350,- (ca. EUR 8.440,-)
diningtable.com US$ 9.988,- (ca. EUR 8.145,-)
boxscore.com US$ 8.800,- (ca. EUR 7.175,-)
fashionnews.com US$ 8.011,- (ca. EUR 6.530,-)
mosso.com US$ 6.600,- (ca. EUR 5.380,-)
dialogmarketing.com EUR 5.000,-
spock.com US$ 5.558,- (ca. EUR 4.530,-)
ibop.com US$ 5.000,- (ca. EUR 4.075,-)
teleskope.com EUR 4.000,-
zedia.com US$ 4.333,- (ca. EUR 3.530,-)
writingpen.com US$ 3.711,- (ca. EUR 3.025,-)
heartcare.com US$ 3.500,- (ca. EUR 2.855,-)
bizness.com US$ 3.405,- (ca. EUR 2.775,-)
badboss.com US$ 2.100,- (ca. EUR 1.710,-)

Weitere getätigte Domain-Verkäufe finden Sie unter:
> http://www.domain-spiegel.de

Quelle: dnjournal.com, sedo.de

.eu – Sunrise-Seminar von united-domains

Die Starnberger united-domains AG veranstaltet am 17. Oktober 2005 in München ein .eu (dotEU) Sunrise-Seminar mit dem Titel „Markenschutz im Rahmen der Sunrise Period bei .eu-Domains“.

Die Einführung der europäischen Top Level Domain .eu steht unmittelbar bevor. Ihr geht eine Sunrise Period voraus, bei der Inhaber von früheren Rechten bevorrechtigt ihre Domains anmelden können, um sich vor Domain-Grabbing zu schützen. Dabei stellen bereits die formalen Anforderungen bei dieser Anmeldung eine Hürde dar, die von Seiten der .eu-Verwaltung EURid bisher nicht weiter kommuniziert wurde. Die Vorstellung, man scheitere bereits bei der Anmeldung, weil man die Markenurkunden und andere Papiere zusammengeheftet hat, ist ernüchternd.

Die united-domains AG verpflichtete für das Seminar mit den Referenten RA Dr. Torsten Bettinger und Markus Eggensperger (united-domains AG) zwei ausgewiesene Fachleute auf dem Gebiet, die kenntnisreich über Insiderinformationen verfügen. Sie geben in ihren Referaten einen Einblick nicht nur in die Hintergründe von .eu und den Ablauf der Sunrise Period, sondern setzen sich unter anderem auch differenziert mit Sonderfällen und dem Prozedere bei Ablehnung der Anmeldung auseinander.

Das Seminar findet am 17. Oktober 2005 von 13.30 bis ca. 17.30 Uhr im ArabellaSheraton Grand Hotel, Arabellastraße 6 in 81925 München statt. Die Teilnahmegebühr beträgt EUR 149,- (zuzüglich MwSt).

Weitere Informationen und Anmeldung unter:
> http://www.united-domains.de/sunrise-seminar/

Quelle: united-domains

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Der Domain-Newsletter von domain-recht.de ist der deutschsprachige Newsletter rund um das Thema "Internet-Domains". Unser Redeaktionsteam informiert Sie regelmäßig donnerstags über Neuigkeiten aus den Bereichen Domain-Registrierung, Domain-Handel, Domain-Recht, Domain-Events und Internetpolitik.

Mit Bestellung des Domain-Recht Newsletter willigen Sie darin ein, dass wir Ihre Daten (Name und E-Mail-Adresse) zum Zweck des Newsletterversandes in unseren Account bei der Episerver GmbH, Wallstraße 16, 10179 Berlin übertragen. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a) der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie am Ende jedes Domain-Recht Newsletters auf den entsprechenden Link unter "Newsletter abbestellen? Bitte einfach hier klicken:" klicken.

Top